von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschlusses gemäß dem österreichischen Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) ist am 25. Oktober 2017 in das vom Handelsgericht Wien geführte Firmenbuch eingetragen und nunmehr am 31. Oktober 2017 im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekannt gemacht worden (Fristbeginn für Überprüfungsanträge). Alleinaktionärin der conwert ist nunmehr das im DAX enthaltene Immobilienunternehmen Vonovia SE. Die von mehreren Minderheitsaktionären kritisierte Höhe des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Überprüfungsverfahren gerichtlich geprüft werden.
Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschlusses gemäß dem österreichischen Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) ist am 25. Oktober 2017 in das vom Handelsgericht Wien geführte Firmenbuch eingetragen und nunmehr am 31. Oktober 2017 im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekannt gemacht worden (Fristbeginn für Überprüfungsanträge). Alleinaktionärin der conwert ist nunmehr das im DAX enthaltene Immobilienunternehmen Vonovia SE. Die von mehreren Minderheitsaktionären kritisierte Höhe des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Überprüfungsverfahren gerichtlich geprüft werden.
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