Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der biolitec AG, Wien, am 4. Dezember 2017 soll ein Gesellschafterausschluss beschlossen werden.
Aus der Einladung der Gesellschaft zur außerordentlichen Hauptversammlung:
Einziger Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien der biolitec AG auf den Hauptgesellschafter Dr. Wolfgang Neuberger gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG.“
Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats entsprechend dem Verlangen des Hauptgesellschafters Dr. Wolfgang Neuberger gemäß § 3 Abs 5 Z 1 GesAusG:
„Die Aktien aller Aktionäre der biolitec AG mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Untere Viaduktgasse 6 / Top 9, 1030 Wien, mit Ausnahme jener des Hauptgesellschafters Dr. Wolfgang Neuberger, geboren am 17.08.1951, Gonzagagasse 12/1/113, 1010 Wien, werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptgesellschafter Dr. Wolfgang Neuberger, geboren am 17.08.1951, Gonzagagasse 12/1/113, 1010 Wien, übertragen. Die vom Gesellschafterausschluss betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten kosten -, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 20,43 pro Stückaktie der biolitec AG. Die Barabfindung ist spätestens zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Gesellschafterausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.“
Aus der Einladung der Gesellschaft zur außerordentlichen Hauptversammlung:
Einziger Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien der biolitec AG auf den Hauptgesellschafter Dr. Wolfgang Neuberger gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG.“
Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats entsprechend dem Verlangen des Hauptgesellschafters Dr. Wolfgang Neuberger gemäß § 3 Abs 5 Z 1 GesAusG:
„Die Aktien aller Aktionäre der biolitec AG mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Untere Viaduktgasse 6 / Top 9, 1030 Wien, mit Ausnahme jener des Hauptgesellschafters Dr. Wolfgang Neuberger, geboren am 17.08.1951, Gonzagagasse 12/1/113, 1010 Wien, werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptgesellschafter Dr. Wolfgang Neuberger, geboren am 17.08.1951, Gonzagagasse 12/1/113, 1010 Wien, übertragen. Die vom Gesellschafterausschluss betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten kosten -, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 20,43 pro Stückaktie der biolitec AG. Die Barabfindung ist spätestens zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Gesellschafterausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen.“
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