Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Die WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, (ISIN: DE000A0HN4T3) gibt bekannt, dass die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, heute gegenüber der WESTGRUND Aktiengesellschaft angekündigt hat, dass sie ein formales Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die WESTGRUND Aktiengesellschaft richten wird, dass die Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-Out).
In diesem Zusammenhang hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft der WESTGRUND Aktiengesellschaft ebenfalls mitgeteilt und nachgewiesen, dass sie am heutigen Tage einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb eines Aktienpakets zur Erreichung eines Anteils von mehr als 95% des Grundkapitals der WESTGRUND Aktiengesellschaft abgeschlossen hat, wodurch die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Hauptaktionärin der WESTGRUND Aktiengesellschaft i.S.v. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG wird.
WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin
Berlin, den 29. Dezember 2016
Die WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, (ISIN: DE000A0HN4T3) gibt bekannt, dass die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, heute gegenüber der WESTGRUND Aktiengesellschaft angekündigt hat, dass sie ein formales Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die WESTGRUND Aktiengesellschaft richten wird, dass die Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-Out).
In diesem Zusammenhang hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft der WESTGRUND Aktiengesellschaft ebenfalls mitgeteilt und nachgewiesen, dass sie am heutigen Tage einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb eines Aktienpakets zur Erreichung eines Anteils von mehr als 95% des Grundkapitals der WESTGRUND Aktiengesellschaft abgeschlossen hat, wodurch die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Hauptaktionärin der WESTGRUND Aktiengesellschaft i.S.v. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG wird.
WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin
Berlin, den 29. Dezember 2016
Der Vorstand
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen