Wien, 19. Dezember 2016. Vonovia SE („Vonovia“) hat am 17. November 2016 ein freiwilliges Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz (ÜbG) zum Erwerb sämtlicher Aktien der conwert Immobilien Invest SE („conwert“, ISIN AT0000697750) veröffentlicht (das "Angebot"). Das Angebot konnte bis einschließlich 19. Dezember 2016, 17:00 Uhr Wiener Ortszeit, angenommen werden.
Bis zum Ende der Annahmefrist wurde die gesetzliche Mindestannahmeschwelle von 50 % plus 1 Aktie der ausstehenden conwert-Aktien überschritten. Das Übernahmeangebot war daher erfolgreich.
Für Aktionäre von conwert, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist gemäß § 19 Abs 3 Z 2 ÜbG um drei Monate ab der Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses (die "Nachfrist"). Die Nachfrist wird voraussichtlich am 23. Dezember 2016 beginnen und bis zum 23. März 2017 um 17:00 Wiener Ortszeit andauern.
Die Abwicklung für die während der ersten Annahmefrist angedienten Aktien findet voraussichtlich Mitte Januar 2017 statt. Aktionäre, die ihre Aktien in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang April 2017.
Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Vonovia SE, sagt: „Die Übernahme wird für die Aktionäre und Mieter beider Unternehmen Vorteile bringen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Management der conwert, um unsere Geschäftsprozesse reibungslos zu integrieren.“
Dr. Alexander Proschofsky, Vorsitzender des Verwaltungsrats von conwert, fügt hinzu: „Unsere Aktionäre haben sich mehrheitlich entschieden, den Zusammenschluss mit Vonovia zu unterstützen und damit das Potential der conwert unter einem neuen Dach weiterzuentwickeln.“
Der Verwaltungsrat von conwert hatte nach Prüfung der Angebotsunterlage die Annahme des Barangebots empfohlen. Vonovia unterstützt die von conwert verfolgte Wertsteigerungsstrategie.
Bis zum Ende der Annahmefrist wurde die gesetzliche Mindestannahmeschwelle von 50 % plus 1 Aktie der ausstehenden conwert-Aktien überschritten. Das Übernahmeangebot war daher erfolgreich.
Für Aktionäre von conwert, die das Angebot bisher nicht angenommen haben, verlängert sich die Annahmefrist gemäß § 19 Abs 3 Z 2 ÜbG um drei Monate ab der Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses (die "Nachfrist"). Die Nachfrist wird voraussichtlich am 23. Dezember 2016 beginnen und bis zum 23. März 2017 um 17:00 Wiener Ortszeit andauern.
Die Abwicklung für die während der ersten Annahmefrist angedienten Aktien findet voraussichtlich Mitte Januar 2017 statt. Aktionäre, die ihre Aktien in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang April 2017.
Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Vonovia SE, sagt: „Die Übernahme wird für die Aktionäre und Mieter beider Unternehmen Vorteile bringen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Management der conwert, um unsere Geschäftsprozesse reibungslos zu integrieren.“
Dr. Alexander Proschofsky, Vorsitzender des Verwaltungsrats von conwert, fügt hinzu: „Unsere Aktionäre haben sich mehrheitlich entschieden, den Zusammenschluss mit Vonovia zu unterstützen und damit das Potential der conwert unter einem neuen Dach weiterzuentwickeln.“
Der Verwaltungsrat von conwert hatte nach Prüfung der Angebotsunterlage die Annahme des Barangebots empfohlen. Vonovia unterstützt die von conwert verfolgte Wertsteigerungsstrategie.
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