Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Bielefeld, 27. Mai 2016. Wie am 6. April 2016 angekündigt, plant die DMG MORI CO., LTD. den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der DMG MORI GmbH – einer Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. – als herrschendem Unternehmen und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschtem Unternehmen.
Die von der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbH hat die Ergebnisse ihrer Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard IDW S1 übermittelt. Hiernach hat PKF für den Ausgleich nach § 304 AktG („Garantiedividende“) brutto 1,17 € (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,03 €) je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für jedes volle Geschäftsjahr ermittelt sowie für die Abfindung nach § 305 AktG 25,14 € je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG hat die Angemessenheit des von PKF ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG und der Abfindung nach § 305 AktG bestätigt.
Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 6. April 2016 erfolgten Bekanntmachung über den geplanten Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages beträgt 37,35 €. Da dieser Durchschnittskurs über dem von PKF ermittelten Wert liegt, wird die Abfindung voraussichtlich 37,35 € betragen.
Der Vorstand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat im Rahmen seiner heutigen Sitzung beschlossen, auf Basis der voraussichtlichen Höhe von Ausgleich und Abfindung dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zuzustimmen.
Der vom Aufsichtsrat gebildete Ausschuss für Kapitalmarktangelegenheiten hat sich im Rahmen seiner heutigen Sitzung mit der voraussichtlichen Höhe von Ausgleich und Abfindung befasst und diese für angemessen erachtet. Er hat daher beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, in der für den 2. Juni 2016 geplanten Sitzung zu den oben genannten Konditionen dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. Vor Inkrafttreten des Vertrages bedarf es noch der Zustimmung der DMG MORI GmbH und der Zustimmung der nunmehr für den 15. Juli 2016 geplanten Hauptversammlung sowie der Eintragung in das Handelsregister der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Bielefeld, 27. Mai 2016. Wie am 6. April 2016 angekündigt, plant die DMG MORI CO., LTD. den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der DMG MORI GmbH – einer Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. – als herrschendem Unternehmen und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschtem Unternehmen.
Die von der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbH hat die Ergebnisse ihrer Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard IDW S1 übermittelt. Hiernach hat PKF für den Ausgleich nach § 304 AktG („Garantiedividende“) brutto 1,17 € (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,03 €) je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT für jedes volle Geschäftsjahr ermittelt sowie für die Abfindung nach § 305 AktG 25,14 € je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG hat die Angemessenheit des von PKF ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG und der Abfindung nach § 305 AktG bestätigt.
Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs je Aktie der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 6. April 2016 erfolgten Bekanntmachung über den geplanten Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages beträgt 37,35 €. Da dieser Durchschnittskurs über dem von PKF ermittelten Wert liegt, wird die Abfindung voraussichtlich 37,35 € betragen.
Der Vorstand der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat im Rahmen seiner heutigen Sitzung beschlossen, auf Basis der voraussichtlichen Höhe von Ausgleich und Abfindung dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zuzustimmen.
Der vom Aufsichtsrat gebildete Ausschuss für Kapitalmarktangelegenheiten hat sich im Rahmen seiner heutigen Sitzung mit der voraussichtlichen Höhe von Ausgleich und Abfindung befasst und diese für angemessen erachtet. Er hat daher beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, in der für den 2. Juni 2016 geplanten Sitzung zu den oben genannten Konditionen dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. Vor Inkrafttreten des Vertrages bedarf es noch der Zustimmung der DMG MORI GmbH und der Zustimmung der nunmehr für den 15. Juli 2016 geplanten Hauptversammlung sowie der Eintragung in das Handelsregister der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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