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Montag, 20. April 2015

Elliott beantragt beim Landgericht München I weitere Sonderprüfungen bei Kabel Deutschland Holding AG

- Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien hält, hat heute beim Landgericht München I zwei erneute Sonderprüfungen bei Kabel Deutschland sowie die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt.

- Gegenstand der Sonderprüfungen soll eine vertiefte Untersuchung des Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone sein. Eine vorangegangene Sonderprüfung hatte eine Reihe von besorgniserregenden Ergebnissen zutage gefördert, die aus Sicht von Elliott dringend der vollständigen Aufklärung bedürfen.


München, 20. April 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften ("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott beim Landgericht München I erneute Sonderprüfungen der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") und die gerichtliche Bestellung zweier Sonderprüfer beantragt hat.

Gemäß dem Antrag soll der bisherige Sonderprüfer, Martin Schommer von der Constantin GmbH, mit einer weiteren Prüfung beauftragt werden, die sich auch auf den Zeitraum nach dem 31. März 2013 erstreckt. Dieser Sonderprüfer kann damit unabhängig die aufgrund des ersten Prüfungsberichtes im Raume stehenden möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes untersuchen. Zusätzlich soll ein weiterer Sonderprüfer bestellt werden, der die vom ersten Sonderprüfer beklagte Behinderung seiner Arbeit untersuchen kann.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 20. März 2015 wurde der Antrag von Elliott für zwei erneute Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch Vodafone und die Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von Vodafone abgelehnt. Über 20 Prozent der anwesenden Aktionäre sprachen sich für die Sonderprüfungen aus.

Das Ergebnis der Abstimmung macht aus Sicht von Elliott deutlich, dass neben Elliott auch die überwiegende Zahl der Minderheitsaktionäre ein berechtigtes Interesse an einer weiteren Aufklärung der fraglichen Sachverhalte hat. Der Sonderprüfungsbericht war im Dezember 2014 durch Kabel Deutschland veröffentlicht worden und untersuchte das Verhalten der KDG-Organe vor der öffentlichen Übernahme durch Vodafone.

In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 beschränkte, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen gekommen:

- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken erstellte Unternehmensbewertung kam zu signifikant höheren Werten als der von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene und von Vorstand und Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis.

- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des Vodafone-Angebots nahegelegt haben, daher unplausibel.

Im Zusammenhang mit der Einreichung des Antrags hat Elliott das folgende Statement veröffentlicht:

"Nachdem der Erwerber Vodafone seine Stimmenmehrheit auf der zurückliegenden außerordentlichen Hauptversammlung dazu genutzt hat, die weitere Untersuchung der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone zu blockieren, haben wir uns entschieden, ein Gericht um die Einsetzung zweier Sonderprüfer zu ersuchen. Wie zu erwarten war, haben das Management von Kabel Deutschland und der Großaktionär Vodafone offensichtlich kein Interesse an einer Aufarbeitung der in der ersten Sonderprüfung ermittelten Ergebnisse, die den Vorstand und Aufsichtsrat von Kabel Deutschland teilweise schwer belasten. Die Minderheitsaktionäre, die möglicherweise durch die Handlungen der Organe von Kabel Deutschland und Vodafone geschädigt wurden, haben ein berechtigtes Interesse, dass die Vorwürfe aufgeklärt werden. Dieses Ziel werden wir nun über den Rechtsweg weiter verfolgen."

Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977 gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliot gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie Mitarbeiter des Unternehmens.

Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK) Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA) zugelassenen Investmentgesellschaft.

Medien-Kontakt:
Charles Barker Corporate Communications
Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle
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