Atlas Mara Beteiligungs AG
Düsseldorf
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ADC African Development Corporation AG, Frankfurt am Main
ISIN: DE000A1E8NW9 / WKN: A1E8NW
Düsseldorf
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ADC African Development Corporation AG, Frankfurt am Main
ISIN: DE000A1E8NW9 / WKN: A1E8NW
Die ordentliche Hauptversammlung der ADC African Development Corporation AG, Frankfurt am Main ("ADC"), vom 29. Januar 2015 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ADC ("Minderheitsaktionäre") auf die Hauptaktionärin, die Atlas Mara Beteiligungs AG, Düsseldorf ("Atlas Mara"), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. März 2015 in das Handelsregister der ADC beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 97109 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ADC auf die Atlas Mara übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ADC eine von Atlas Mara zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 9,72 je auf den Namen lautender Stückaktie der ADC mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1 ("ADC-Aktie").
Die Barabfindung ist von der am 25. März 2015 erfolgten gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, als dem durch das Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre der ADC erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der ADC-Aktien nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
BNP PARIBAS Securities Services S.C.A. Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt am Main
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der ADC-Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt und sind für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung für die ADC-Aktien festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der ADC gewährt werden.
Düsseldorf, im April 2015
Atlas Mara Beteiligungs AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 1. April 2015
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung für die ADC-Aktien festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der ADC gewährt werden.
Düsseldorf, im April 2015
Atlas Mara Beteiligungs AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 1. April 2015
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