Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag sieht eine Garantiedividende bzw. eine jährliche
Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre der Pulsion gemäß § 304 AktG
in Höhe von 1,02 Euro brutto (bei derzeitiger Besteuerung 0,86 Euro netto) sowie
eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 17,03 EUR je Pulsion Aktie vor.
Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der Pulsion
wirksam.
Ansprechpartner:
Investor Relations PULSION Medical Systems
SE Ralph Schäfer, Director Legal Affairs Tel.: +49 (0)89 / 459914 211 Fax: +49 (0)89 / 459914 481 E-mail: schaefer@pulsion.com
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