von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei Generali Deutschland Holding AG hat das Landgericht Köln Herrn Rechtsanwalt Dr. Klocke zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Spruchanträge werden zum führenden Aktenzeichen 82 O 49/14 bearbeitet. Anträge zur Überprüfung des von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindungsbetrags (EUR 107,77) können noch bis zum 7. August 2014 gestellt werden.
Zur Bekanntmachung des Squeeze-out: http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/bekanntmachung-des-squeeze-out-bei-der.html
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei Generali Deutschland Holding AG hat das Landgericht Köln Herrn Rechtsanwalt Dr. Klocke zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Spruchanträge werden zum führenden Aktenzeichen 82 O 49/14 bearbeitet. Anträge zur Überprüfung des von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindungsbetrags (EUR 107,77) können noch bis zum 7. August 2014 gestellt werden.
Zur Bekanntmachung des Squeeze-out: http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/bekanntmachung-des-squeeze-out-bei-der.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen