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Freitag, 1. August 2014

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Generali Deutschland Holding AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei Generali Deutschland Holding AG hat das Landgericht Köln Herrn Rechtsanwalt Dr. Klocke zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Spruchanträge werden zum führenden Aktenzeichen 82 O 49/14 bearbeitet. Anträge zur Überprüfung des von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindungsbetrags (EUR 107,77) können noch bis zum 7. August 2014 gestellt werden.

Zur Bekanntmachung des Squeeze-out: http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/bekanntmachung-des-squeeze-out-bei-der.html

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