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Mittwoch, 13. Mai 2020

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der innogy SE verzögert sich durch Anfechtungsklagen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung des Energieunternehmens innogy SE am 4. März 2020 hatte dem von dem Hauptaktionärin Eon verlangten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugestimmt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/03/auerordentliche-hauptversammlung-der.html. Die für das Wirksamwerden des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre erforderliche Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister verzögert sich jedoch. Offensichtlich sind Anfechtungsklagen eingereicht worden. Um dennoch eine Eintragung zu erreichen, ist nach Auskunft des Eon-Chefs Johannes Teyssen ein Freigabeverfahren eingeleitet worden. Laut Teyssen erwarte Eon eine Eintragung "spätestens im September". Mit einem Freigabeverfahren nach § 246a AktG kann auch ein mangelhafter Hauptversammlungsbeschluss eingetragen werden.

Die Energiekonzerne Eon und RWE hatten im März 2018 vereinbart, die damalige RWE-Tochter innogy unter sich aufzuteilen. Eon will sich künftig ganz auf den Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie das Geschäft mit den Kunden konzentrieren. RWE erhält im Gegenzug die erneuerbaren Energien von innogy und Eon und will zu einem der weltweit führenden Produzenten von Ökostrom werden.

Die nunmehr von Eon für den Squeeze-out angebotene Abfindungszahlung in Höhe von EUR 42,82 je innogy-Aktie wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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