Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 20. September 2017

m4e AG beschließt Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 19. September 2017: Der Vorstand der m4e AG (ISIN DE000A0MSEQ3) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der m4e AG in das Segment Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (Delisting). Der Vorstand wird ein entsprechendes Kündigungsschreiben zeitnah an die Deutsche Börse AG versenden und rechnet damit, dass der Handel der Aktien der m4e im Basic Board mit Ablauf von voraussichtlich 3 Monaten nach der Kündigung eingestellt wird. 

Die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in das Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse bedeutet einen für die Gesellschaft nicht unterheblichen Kostenaufwand und bindet Managementressourcen. Grund für die Entscheidung zum Delisting ist, dass der nur mehr geringe wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung der m4e AG den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. 

Bis zum Ablauf der 3-Monatsfrist haben die Aktionäre der m4e AG die Möglichkeit, ihre Aktien im Basic Board zu handeln. 

 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 19. September 2017 

 m4e AG - Vorstand

Keine Kommentare: