Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Samstag, 16. Oktober 2021

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der cycos AG zu EUR 4,05 je Aktie

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der CYCOS AG macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: CYCOS AG
WKN: 770020
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 4,05 je Aktie 
Sonstiges: Das Angebot ist auf 20.000 Aktien begrenzt.  

Sollten  Sie  dieses  Angebot  annehmen,  kann  es  Beschränkungen  geben:  So  gilt  dieses  Angebot  nicht  in den  USA,  Kanada,  Japan  und  Australien  und  auch  in  anderen  Ländern  kann  es  nationale  Restriktionen geben  -  hierzu  liegen  uns  allerdings  keine  näheren  Informationen  vor.  Prüfen  Sie  also  bitte  die  gültige Rechtsprechung,  bevor  Sie  dieses  Angebot  annehmen.  Wir  werden  eine  solche  Prüfung  nicht vornehmen. 

Alle  Details  im  Internet 
Diese  und  alle  weiteren  Details  des  Angebots  können  Sie  jederzeit  im Bundesanzeiger  vom  14.10.2021 nachlesen.    (...)

______________

Anmerkung der Redaktion:

Die Aktien der cycos AG notieren bei Valora deutlich höher: 
https://veh.de/isin/de0007700205

Donnerstag, 14. Oktober 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Prof. Rabel legt Gutachten vor - Verhandlung am 15. November 2021

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE ist der vom Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") zunächst bestellte Sachverständige Prof. Dr. Thomas Keppert leider Ende des letzten Jahres verstorben. Das Gremium hatte daher bei seiner Sitzung am 8. Februar 2021 Herrn Prof. Dr. Klaus Rabel, Rabel & Partner GmbH, zum Sachverständigen bestellt. 

Herr Prof. Rabel hat nunmehr unter dem Datum 24. September 2021 sein Gutachten vorgelegt (300 Seiten + Anlage, insgesamt 358 Seiten). Er kommt darin auf einen Wert von EUR 18,13 je conwert-Aktie (deutlich unterhalb der von Prof. Keppert genannten Werte) und auf einen Unternehmenswert von insgesamt EUR 1,848 Mrd. Die Vonovia SE hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 17,08 je conwert-Aktie angeboten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/07/barabfindung-fur-minderheitsaktionare.html

Das Gremium hat einen Termin zur Erörterung des Gutachtens von Prof. Rabel (2. Termin mit den Parteien) auf den 15. November 2021, 10:30 Uhr, im Justizpalast anberaumt.

Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien
Antragsgegnerin: Vonovia SE

Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer, A-1010 Wien

ADLER Group S.A., das mittelbare Mutterunternehmen der WESTGRUND Aktiengesellschaft, erzielt Einigung über Portfoliotransaktion mit 15.350 Wohneinheiten und 185 Gewerbeeinheiten

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

Berlin, 11. Oktober 2021:

Die ADLER Group S.A. ("ADLER"), das mittelbare Mutterunternehmen der WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND"), und die LEG Immobilien SE ("LEG") haben heute mit Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der WESTGRUND eine Absichtserklärung über wesentliche Eckpunkte einer Transaktion in Bezug auf die Veräußerung von insgesamt 15.350 Wohneinheiten und 185 Gewerbeeinheiten unterzeichnet. Die geplante Transaktion betrifft 7.230 Wohneinheiten und 58 Gewerbeeinheiten der WESTGRUND.

Die Transaktion basiert auf einer Immobilienbewertung in Höhe von EUR 1,485 Milliarden. Dies liegt über dem zum 30. Juni 2021 ausgewiesenen Buchwert. Der Wert der Immobilien der WESTGRUND beträgt ca. EUR 841 Millionen. Die Transaktion soll in Form von Share Deals abgewickelt werden und der WESTGRUND Konzern soll mit 10,1% an den relevanten Gesellschaften beteiligt bleiben. Daher wird der Mittelzufluss, auch aufgrund üblicher Kaufpreisanpassungen, nicht der Immobilienbewertung entsprechen.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt einer Due Diligence Prüfung seitens LEG, des Abschlusses endgültiger Vereinbarungen sowie der Erfüllung marktüblicher Bedingungen, insbesondere behördlicher Zustimmungen, und soll bis Ende 2021 erfolgen.

WESTGRUND Aktiengesellschaft: WESTGRUND Aktiengesellschaft prüft Einleitung einer Sondierung strategischer Handlungsmöglichkeiten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

Berlin, 4. Oktober 2021:

Die WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND") wurde darüber informiert, dass ihre Mehrheitsaktionärin ADLER Real Estate AG und die ADLER Group S.A. heute jeweils entschieden haben, eine grundlegende Überprüfung ihrer jeweiligen strategischen Handlungsmöglichkeiten einzuleiten, nachdem die ADLER Group S.A. von mehreren institutionellen Interessenten Angebote in Bezug auf Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erhalten hat. Ziel etwaiger Handlungen ist die Verringerung des Verschuldungsgrades.

Vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats wird die WESTGRUND ihrerseits eine grundlegende Überprüfung ihrer eigenen strategischen Handlungsmöglichkeiten einleiten. Dieser Prozess könnte zum Verkauf eines wesentlichen Teils des von der WESTGRUND direkt und/oder indirekt gehaltenen mieteinnahmengenerierenden Immobilienbestandes führen. Mögliche Erlöse könnten für noch zu bestimmende Maßnahmen verwendet werden.

Die Ergebnisse der Überprüfung der strategischen Handlungsmöglichkeiten werden unverzüglich kommuniziert.

Berlin, 4. Oktober 2021

WESTGRUND Aktiengesellschaft 
Vorstand

Mittwoch, 13. Oktober 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG: Sachverständiger kommt auf einen Wert von EUR 20,81 je Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam die Spruchanträge ehemaliger Aktionäre mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Brandenburg, das die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden am 24. Juni 2020 verhandelt hatte, hatte mit Beschluss vom 12. August 2020 von dem gerichtlichen Sachverständigen, Herrn WP Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, eine ergänzende Stellungnahme angefordert. In der nunmehr unter dem Datum 30. August 2021 vorgelegten Stellungnahme hat der Sachverständige geringfügige Anpassungen vorgenommen, etwa eine Erhöhung der für 2007 geplanten Umsatzerlöse um 2,5 %. Er kommt damit auf einen Wert von EUR 20,81 je Aktie.

Die Barabfindung wurde in dem 2007 gefassten Squeeze-out Beschluss auf EUR 18,08 je Stammaktie bzw. Vorzugsaktie festgesetzt. Im Juli 2010 erklärte sich der Antragsgegner, Herr Krieger, in einem Prozessvergleich zu Anfechtungsklagen zu einer weiteren Zahlung in Höhe von EUR 1,98 je Aktie bereit, die in Höhe von EUR 0,49 auf eine im Spruchverfahren festgesetzte Nachbesserung angerechnet werden sollte. Demnach würde sich eine Nachbesserung von EUR 2,24 zzgl. Zinsen ergeben, wenn das OLG diesem Gutachten folgt.

OLG Brandenburg, Az. 7 W 82/18
LG Potsdam, Beschluss vom 16. Mai 2018, Az. 52 O 97/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Fissenewert, 10719 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, 10719 Berlin (zuvor: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart)

Die ADLER-Story geht weiter - Viceroy Research legt nach

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hatte kürzlich die "Einleitung einer Sondierung strategischer Handlungsmöglichkeiten" angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/adler-real-estate-ag-adler-real-estate.html

Kurz danach brachen die Aktienkurse der ADLER Group S.A., der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und von CONSUS deutlich ein. Hintergund war ein "Report" von Viceroy Research LLC (Adler Group – Bond Villains) mit gravierenden Anschuldigungen (u.a. Vorwurf sog. "looting transactions").

Als Reaktion auf diesen Report hat die ADLER Group S.A. zunächst ein "erstes Statement" vorgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/adler-group-sa-erstes-statement-zum.html

Offenbar zur wirtschaftlichen Entlastung hat die ADLER Group S.A. eine Absichtserklärung über eine größere Portfoliotransaktion abgeschlossen:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/adler-group-sa-schliet.html

Die Aggregate Holdings S.A. hat Vonovia eine Option auf eine 13,3 %-Beteiligung an der ADLER Group S.A. eingeräumt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/aggregate-holdings-sa-vonovia-acquires.html

Der von Viceroy als Hauptverantwortlicher bezeichnete Cedet Caner hat über die Rechtsanwaltskanzlei IRLE MOSER eine Strafanzeige gegen Fraser Perring u.a. und ein weiteres Vorgehen angekündigt, siehe die Mitteilung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/irle-moser-rechtsanwalte-partg-cevdet.html

Viceroy wies dieses Vorgehen nunmehr in einem weiteren Bericht als unbegründet zurück und hat u.a. einen von Bloomberg zitierten Whistleblower-Bericht veröffentlicht, der weitere Details und Anschuldigungen enthält, sowie das Abmahnschreiben von IRLE MOSER ("Adler Group – The Whistleblower vs The Lawyer"):
https://viceroyresearch.org/2021/10/12/adler-group-the-whistleblower-vs-the-lawyer/

Bezüglich der Aktien der ADLER Group S.A. und der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft sind mehrere Hedgefonds Netto-Leerverkaufspositionen eingegangen:

Disclaimer: Die Angaben sind unverbindlich und stellen weder eine Anlage- noch eine Rechtsberatung dar. Es wird eine eigene Prüfung empfohlen.

Dienstag, 12. Oktober 2021

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SinnerSchrader AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SinnerSchrader AG als beherrschter Gesellschaft hatte das Landgericht Hamburg erstinstanzlich die Spruchanträge auf Anhebung von Abfindung und Ausgleich zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/05/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_24.html.

Auch in der II. Instanz gab es keine Erhöhung. Das OLG Hamburg wies mit Beschluss vom 23. September 2021 die von 24 Antragsteller eingelegten Beschwerden zurück. Nach Ansicht des OLG sind die Planungen nicht zu korrigieren. Auch habe das Landgericht den Ansatz einer Marktrisikoprämie von 5,5 % zutreffend nicht beanstandet. Ebenfalls sei der aus einer Peer Group ermittelte Beta-Faktor nicht zu beanstanden. "Keinerlei Zweifeln" unterliege der mit 2,5 % angesetzte Wachstumsabschlag.

Für den verfahrensgegenständlichen BuG hatte die Antragsgegnerin lediglich EUR 10,21 als Abfindung angeboten. For das nach dem Abschluss des BuG erfolgte Delisting der SinnerSchrader-Aktien in ihrem Interesse hatte sie zunächst EUR 12,80 je Aktie geboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/erganztes-delisting-angebot-fur-aktien.html. Dieses Angebot wurde von ihr dann auf EUR 13,40 erhöht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/sinnerschrader-verabschiedet-sich-von.html

OLG Hamburg, Beschluss vom 23. September 2021, Az. 13 W 87/19
LG Hamburg, Beschluss vom 26. April 2019, Az. 403 HKO 10/18
NEXBTL - Neue Exklusive BioToys Lüllemann GmbH u.a. ./. Accenture Digital Holdings GmbH
71 Antragsteller, davon 24 Beschwerdeführer
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, c/o CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Accenture Digital Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der BELLEVUE Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG) zu EUR 7,72

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der BELLEVUE INVESTM. NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: BELLEVUE INVESTM. NA O.N.
WKN: 722078
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 8,53 EUR je Aktie 
Sonstiges: Das Angebot ist auf 10.000 Aktien begrenzt.  

(...)

Der Anbieter bietet an, bis zu 10.000 Aktien zu erwerben. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen. 

Alle Details im Internet 
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit unter www.bundesanzeiger.de in der Veröffentlichung vom 08.10.2021 nachlesen.    (...)

______________

Anmerkung der Redaktion:

Die BELLEVUE-Aktien notieren bei Valora deutlich höher, aktuell Geld EUR 10,80 (1.500), Brief EUR 13,20 (1.350): https://veh.de/isin/de0007220782

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG: Cevdet Caner - Strafanzeige und Strafantrag gegen Fraser Perring u.a.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Berlin, 11.10.2021 - Cevdet Caner, der neben der Adler Group SA und weiteren Personen und Unternehmen, im Fokus des jüngsten Berichts des berüchtigten Shortsellers Fraser Perring und dessen Unternehmen Viceroy Research steht, hat am heutigen 11.10.2021 bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag gegen Fraser Perring und alle an dem sogenannten "Recherchebericht" beteiligte Personen gestellt.

Der Strafanzeige liegt der begründete Verdacht zu Grunde, dass Fraser Perring und weitere Mitwirkende sich durch die Veröffentlichung ihres Berichts strafbar gemacht und hier insbesondere den Straftatbestand der Marktmanipulation gemäß § 119 WPHG verwirklicht haben. Hierbei besteht der zentrale Vorwurf in der Veröffentlichung eines nachweislich falschen Berichts mit dem Ziel, den Aktienkurs der Adler Group SA widerrechtlich und zum eigenen Vorteil des Fraser Perring und etwaiger Mittäter zu beeinflussen.

Cevdet Caner kündigt an, dass er uneingeschränkt, unnachgiebig und mit Ausdauer mit den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden sowie der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und nichts unversucht lassen werde, die von Fraser Perring und Viceroy Research veröffentlichten, seiner Auffassung nach marktmanipulativen Falschbehauptungen, zu entkräften sowie das zweifelhafte Geschäftsmodell, die Praktiken und das Netzwerk des Fraser Perring zu entlarven. Auch eine umfassende zivilrechtliche Inanspruchnahme des Fraser Perring und der Viceroy Research LLC in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den USA befindet sich in Vorbereitung.

Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Montag, 11. Oktober 2021

ADLER Group S.A. schließt Absichtserklärung über Portfoliotransaktion mit 15.350 Wohneinheiten und 185 Gewerbeeinheiten ab

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN 

Großherzogtum Luxemburg, 11. Oktober 2021:

Die ADLER Group S.A. ("ADLER") und die LEG Immobilien SE ("LEG") haben heute eine Absichtserklärung über wesentliche Eckpunkte einer Transaktion in Bezug auf die Veräußerung von insgesamt 15.350 Wohneinheiten und 185 Gewerbeeinheiten unterzeichnet.

Die Transaktion basiert auf einer Immobilienbewertung in Höhe von EUR 1,485 Milliarden. Dies liegt über dem zum 30. Juni 2021 ausgewiesenen Buchwert. Die Transaktion soll in Form von Share Deals abgewickelt werden und der Adlerkonzern soll mit 10,1% an den relevanten Gesellschaften beteiligt bleiben. Daher wird der Mittelzufluss, auch aufgrund üblicher Kaufpreisanpassungen, nicht der Immobilienbewertung entsprechen.

Der Verkauf kann zu einer erheblichen Verringerung des Verschuldungsgrades der ADLER durch Rückzahlung von Anleihen und Darlehen führen.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt einer Due Diligence Prüfung seitens LEG, des Abschlusses endgültiger Vereinbarungen sowie der Erfüllung marktüblicher Bedingungen, insbesondere behördlicher Zustimmungen, und soll bis Ende 2021 erfolgen.

ADLER Group S.A. to deliver on accelerated deleveraging with asset disposals at premium to book value

Corporate News

- Ca. 15,500 units to be sold to LEG at a value of ca. EUR 1.5bn

- ADLER to focus on strong top 7 cities in Germany


Berlin, 11 October 2021 - ADLER Group S.A. ("ADLER") accelerates deleveraging and focusses its portfolio on stronger cities by signing a term sheet with LEG Immobilien SE in order to sell ca 15,500 units.

The transaction valuation of ca EUR 1.5bn is at a premium to the respective book value appraised by CBRE as of end of June 2021.

This is a clear reflection of the high quality profile of ADLER's portfolio as well as the highly competitive and liquid landscape of the German residential yielding market.

The assets to be disposed are located amongst others in Wilhelmshaven, Göttingen and Wolfsburg, leading to a portfolio more focussed on Germany's strong top 7 cities for the remaining yielding portfolio of ADLER.

The net proceeds, i.a. after repayment of secured loans, are expected to be at around EUR 800m, thus accelerating deleveraging with the LTV target of below 50%.

Closing of the transaction is subject to the conclusion of final agreements and the fulfillment of customary market conditions, in particular regulatory approvals, and is expected to take place by the end of 2021.

This disposal would have no impact on ADLER's recently increased financial guidance for 2021 with a Net Rental Income target of EUR 340-345m and an FFO 1 target of EUR 135-140m.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG geht vor dem OLG Frankfurt am Main weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main kürzlich die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung haben die Antragsgegnerin und mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Diesen hat das Landgericht mit Beschluss vom 23. September 2021 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Frankfurt am Main vorgelegt. Das Landgericht bezieht sich in seiner Nichtabhilfeentscheidung auf seine Entscheidungsgründe. Aufgrund der Schwierigkeit bei der Bewertung der afrikanischen Beteiligungen halte die Kammer die vom Sachverständigen vorgenommene Bewertung implizierter Kapitalkosten für sachgerecht.  
 
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf

Squeeze-out bei der VEDES AG

Die ordentliche Hauptversammlung der VEDES AG am 22. September 2021 hat unter TOP 5 einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen.

Auszug aus der Hauptversammlungseinladung

"Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären, sog. Squeeze Out)

Die VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg und eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter GnR 48 (nachfolgend auch „VEDES e.G.“) ist gegenwärtig mit 99,39 % unmittelbar am Grundkapital der VEDES AG beteiligt. Gemäß § 327 a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (Ausschluss von Minderheitsaktionären).

Die VEDES e.G. hat mit Schreiben vom 6. Juli 2021 gegenüber dem Vorstand der VEDES AG verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die Hauptversammlung der VEDES AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf sie gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG beschließt, und den entsprechenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung zu setzen.

Die Minderheitsaktionäre erhalten eine angemessene Barabfindung in Höhe von € 18,49 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VEDES AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schlecht und Collegen audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Barer Str. 7, 80333 München, als sachverständiger Prüfer geprüft, die auf Antrag der VEDES e.G. vom Landgericht Nürnberg ausgewählt und durch Beschluss vom 26. Juli 2021 bestellt wurde. Die Schlecht und Collegen audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

Die VEDES e.G. hat dem Vorstand der VEDES AG am 9. August 2021 eine Erklärung der Commerzbank AG, Niederlassung Nürnberg, vom selben Tag übermittelt, durch die diese die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der VEDES e.G. übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der VEDES AG mit Sitz in Nürnberg (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. Aktiengesetz, gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von € 18,49 je auf den Inhaber lautender Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von ca. € 6,48 auf die Hauptaktionärin übertragen.“

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der VEDES AG werden in den Geschäftsräumen der VEDES AG am Sitz der Gesellschaft in Nürnberg folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der VEDES AG für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020,

der Übertragungsbericht der VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 1 AktG,

der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers Schlecht und Collegen audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Jedem Aktionär der VEDES AG wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der genannten Unterlagen zur Verfügung gestellt."

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2004 (und damit mehr als 17 Jahre) anhängigen Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GAUSS Interprise AG hat das LG Hamburg nunmehr (15 Jahre nach der letzten mündlichen Verhandlung) Termin zu mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 18. November 2021, 14:00 Uhr, bestimmt. Zuständig ist nunmehr  - wie in dem Verfahren zu dem Squeeze-out - die neu eingerichtete Kammer 4a für Handelssachen.

Die bislang zuständige Kammer 4 für Handelssachen hatte 2006 bei der damaligen mündlichen Verhandlung eine vollständige Neubewertung angekündigt, wenn sich die Beteiligten nicht - wie vom Gericht angeregt - vergleichsweise einigen könnten. Entsprechend dieser Ankündigung hatte die Kammer (wie in dem Squeeze-out-Verfahren) mit Beschluss vom 5. August 2010 die Einholung eines Sachverständigengutachtens angekündigt. Als Sachverständiger wurde Herr WP Dipl.-Kfm. Wolfgang Alfter vom Gericht vorgeschlagen. Dieser mehr als elf Jahre alte Beschluss wurde allerdings trotz mehrfacher Nachfragen und Verzögerungsrügen von Antragstellerseite nicht umgesetzt und bisher kein Sachverständiger bestellt. 

Die neue Kammer will daher zunächst die bisherige Bewertung erörtern und dann entscheiden, ob der Beweisbeschluss umgesetzt wird.

LG Hamburg, Az. 404a HKO 52/04 (bisher: 404 O 52/04)
XNaSe AG u.a. ./. 2016090 Ontario Inc.
23 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wilfried Becker, 22307 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln (?, zumindest bis 2010)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GAUSS Interprise AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit Ende 2006 (und damit fast 15 Jahre) anhängigen Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der früheren GAUSS Interprise AG (2008 formwechselnd umgewandelt in die Open Text Software GmbH) hat das LG Hamburg einen erstenTermin zu mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 18. November 2021, 16:00 Uhr, bestimmt. Zuständig ist nunmehr die Kammer 4a für Handelssachen.

Die bislang zuständige Kammer 4 für Handelssachen hatte mit Beschluss vom 5. August 2010 die Einholung eines Sachverständigengutachtens angekündigt. Als Sachverständiger wurde Herr WP Dipl.-Kfm. Wolfgang Alfter vom Gericht vorgeschlagen. Dieser mehr als elf Jahre alte Beschluss wurde allerdings trotz mehrfacher Nachfragen und Verzögerungsrügen von Antragstellerseite nicht umgesetzt und bisher kein Sachverständiger bestellt. Die neue Kammer will daher zunächst den für den sachverständigen Prüfer seinerzeit tätigen Wirtschaftsprüfer Rogalli anhören und dann entscheiden, ob der Beweisbeschluss umgesetzt wird.

LG Hamburg, Az. 404a HKO 201/06 (bisher: 404 O 201/06)
Scheunert u.a. ./. 2016090 Ontario Inc.
14 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wilfried Becker, 22307 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

LG Hamburg richtet neue Hilfskammer für Spruchverfahren ein

Beim Landgericht Hamburg sind zahlreiche Spruchverfahren seit vielen Jahren, z.T. seit elf Jahren nicht mehr bearbeitet worden, siehe etwa das in I. Instanz 18 Jahre dauernde Verfahren zum Squeeze-out bei der Volksfürsorge AG (https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_14.html). Das Präsidium des Landgericht hat daher zur Förderung der bei der KfH 4 noch anhängigen Spruchverfahren eine (Hilfs-)Kammer 4a für Handelssachen eingerichtet. Auf diese Kammer wurden die noch nicht beschiedenen Spruchverfahren mit Wirkung zum 1. Juli 2021 übertragen.

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Seit den zuletzt veröffentlichten Listen ist nach der Eintragung von Squeeze-out-Beschlüssen u.a. bei der MAN SE, STADA Arzneimittel AG, i:FAO AG, ISRA VISION Parsytec AG, ISRA VISION AG und der Renk AG u.a. bei der RIB Software SE und der Sport1 Medien AG (ehemals: Constantin Medien AG) ein Squeeze-out angekündigt worden. Auch bei der VTG AG ist kürzlich ein Squeeze-out beschlossen worden. Für Schaltbau wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungenvertrag angekündigt. Diese Unternehmen sind daher nicht mehr aufgeführt. Nicht aufgeführt sind in der Regel auch Gesellschaften mit nur minimalen Aktienumsätzen.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich) oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- Aareal Bank AG: Übernahmegespräche

- ACCENTRO Real Estate AG: geringer Streubesitz

- ADLER Real Estate AG: Short-Selling-Attacke, Beherrschungsvertrag geplant, Squeeze-out?

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft: Streubesitz < 5 %

- AGROB Immobilien AG: geringer Streubesitz, Übernahmeangebot

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): BuG, Streubesitz < 10 %

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- Aves One AG: Übernahmeangebot

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %

- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz

- CCR Logistics Systems AG: delistet, geringer Streubesitz

- CENTROTEC SE: Delisting

- Consus Real Estate AG: Kontrollerwerb durch ADLER Group

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz

- GxP German Properties AG

- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot

- HOMAG Group AG: Spruchverfahren zum BuG

- Kabel Deutschland Holding AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
 
- KUKA AG: geringer Streubesitz

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz, Umstrukturierung

- Lotto24 AG: sehr geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- Matica Technologies AG (ehemals Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz

- McKesson Europe AG (ehemals Celesio AG): Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz

- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot 

- secunet Security Networks AG

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, Übernahmeangebot 

- SinnerSchrader AG: BuG, Delisting, geringer Streubesitz

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung

- STS Group AG: kürzlich Delisting-Erwerbsangebot

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz

- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- TLG IMMOBILIEN AG: Business Combination Agreement, geringer Streubesitz

- Uniper SE: BuG ab 2022?, ggf. Squeeze-out

- Verallia Deutschland AG (früher: Saint Gobain Oberland AG): BuG, geringer Streubesitz

- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- WESTAG & GETALIT AG: geringer Streubesitz

- Zapf Creation AG: Delisting Ende 2018

- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Übernahmeangebot für Aktien der SHW AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der SHW AG NA macht die Pierer Industrie AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: SHW AG NA
WKN: A3E5B7
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Pierer Industrie AG
Zwischen-WKN: A3E5B8
Abfindungspreis: 19,00 EUR je Aktie 

Die SHW hat am 5. März 2021 bei der Börse München den Antrag gestellt, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Handelssegment m:access und die Einbeziehung in den Freiverkehr an der Börse München zu widerrufen. Die Börse München hat diesem Antrag am 11. März 2021 stattgegeben und beschlossen, die Notierung der SHW-Aktien im m:access mit Ablauf zum 31. März 2021 und die Notierung im Freiverkehr der Börse München mit Ablauf 30. Dezember 2021 einzustellen. Mit Wirksamwerden des Widerrufs der Notierung im Freiverkehr der Börse München zum Ablauf des 30. Dezember 2021 werden die SHW-Aktien nicht mehr börsenmäßig handelbar sein. Ob und zu welchem Preis Aktionäre der SHW ihre SHW-Aktien nach Einstellung des Börsenhandels werden veräußern können, ist ungewiss. 

Gültigkeit des Angebots 
Alle in- und ausländischen Aktionäre der SHW AG NA können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre mit ein, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich im Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) befindet. 

Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)

Alle Details im Internet 
Die Angebotsunterlage wurde am 30. April 2021 (Änderung am 13.08.2021) durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.piererindustrie.at unter der Rubrik Kapitalmarkt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.       (...)

Spätester Termin für Ihre Weisung: 31.12.2021, 24:00 Uhr

Samstag, 9. Oktober 2021

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.

Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.

XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"

Sie sind gerne zum Beitritt eingeladen:

https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308

Diese XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren sowie Bewertungsmethoden zu informieren und diese zu diskutieren.

Freitag, 8. Oktober 2021

Hellman & Friedman erhöht Angebotspreis auf EUR 470,00 in bar je zooplus-Aktie

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 8. Oktober 2021 - Die Zorro Bidco S.à r.l., eine Holding-Gesellschaft, die durch von Hellman & Friedman LLC beratene Fonds kontrolliert wird, hat gestern die Gegenleistung für das am 14. September 2021 veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der zooplus AG (die "Gesellschaft") um EUR 10,00 auf EUR 470,00 in bar je zooplus-Aktie erhöht. Damit hat die Zorro Bidco S.à r.l. ihre Gegenleistung an das am 6. Oktober 2021 veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Pet Bidco GmbH an die Aktionäre der Gesellschaft angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden zeitnah nach Veröffentlichung der Änderung des Übernahmeangebots eine ergänzende Stellungnahme zu ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 28. September 2021 zu dem geänderten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Zorro Bidco S.à r.l. veröffentlichen.

Unternehmensprofil:

Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nichtbepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7 % am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf rund 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

Squeeze-out RIB Software SE - SdK fordert Erhöhung der Barabfindung auf mindestens 47 Euro je Aktie

Die SdK fordert Großaktionär Schneider Electric auf, die eigenen hohen ESG-Standards auch im Umgang mit Minderheitsaktionären der RIB Software SE anzuwenden!

Anfang 2021 wurde die Schneider Electric SE vom Corporate Knights Global 100 Index als „Das nachhaltigste Unternehmen der Welt 2021“ ausgezeichnet. Das frühe und nachhaltige Engagement von Schneider Electric wurde durch die Aufnahme in den FTSE4Good Index unterstrichen. Als Aktionärin der RIB Software SE sind wir erfreut, mit Schneider Electric einen Hauptaktionär mit einer vielfach gekürten Spitzenposition im Bereich ESG seit letztem Jahr mit an Bord zu haben.

Die unternehmerische Sozialverantwortung spielt im Umgang mit allen Stakeholdern eine große Rolle, dazu zählt auch der Umgang mit den eigenen Shareholdern. Laut aktueller Meldung hält Schneider Electric rund 96,28 Prozent an der RIB Software SE. Diese dominierende Stellung birgt ein erhöhtes Maß an Verantwortung gegenüber den Minderheitsaktionären – und das vor allem angesichts eines aktienrechtlichen Squeeze-out, der den härtesten Eingriff in die Rechte eines Aktionärs darstellt, wird dieser doch schlussendlich enteignet.

Am 10. Juni 2021 informierte die Gesellschaft den Kapitalmarkt darüber, dass CEO Tom Wolf und CFO Michael Sauer sowie deren Ehefrauen ihre Anteile von 8,4 bzw. 0,5 Prozent an der Gesellschaft zu einem Preis von 47,00 Euro je Aktie an Schneider Electric außerbörslich verkauft haben. Auch nach Übermittlung des Übertragungsverlangens hinsichtlich eines aktienrechtlichen Squeeze-out vom 5. Juli 2021 erfolgten am 10. August weitere Aktienverkäufe des Managements an Schneider Electric zu einem Preis von 47,00 Euro je Aktie – nur knapp einem Monat vor Konkretisierung des Übertragungsverlangens, in dem für die Minderheitsaktionäre schließlich eine Barabfindung von nur 41,72 Euro je Aktie festgesetzt wurde.

Mit seiner Entscheidung vom 25. November 2014 hat das Landgericht Frankfurt am Main (3-5 O 43/13) die Relevanz von Vorerwerbspreisen für die Bestimmung der angemessenen Badabfindung bei einem aktienrechtlichen Squeeze-out-Verfahren anerkannt. Im nun vorliegenden Fall hat Schneider Electric sogar nach Überschreitung der 95 Prozent-Schwelle und nach Übermittlung des Übertragungsverlangens, Aktienvorerwerbe zu 47,00 Euro je Aktie getätigt, denen demnach noch nicht einmal ein strategischer Charakter zuzuweisen ist. Wenn das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 25.11.2014, der zu einer signifikanten Erhöhung der Barabfindung führte, verlässliche Vorerwerbspreise vorrangig behandelte, bewegen wir uns im vorliegenden Fall mehr als nur in einem Graubereich.

Mit einem Umsatz von über 25 Mrd. Euro im Jahr 2020 und über 135.000 Mitarbeitern zählt Schneider Electric zu den größten internationalen Industriekonzernen weltweit. Aufgrund des vielfach gekürten Spitzen-Engagements im Bereich ESG gehen wir fest davon aus, dass Schneider Electric auch der Umgang mit anderen Kapitalmarktteilnehmern und vor allem den Mitaktionären bei Tochterunternehmen am Herzen liegt. Eine Erhöhung der Barabfindung auf 47,00 Euro je Aktie würde dem Rechnung tragen und die Unannehmlichkeiten eines sich lang ziehenden Spruchverfahrens mit zur Diskussion stehenden unsauberen Handlungspraktiken vermeiden. Im Sinne aller unserer Mitglieder und externen Stimmgeber freuen wir uns auf einen konstruktiven Dialog mit Schneider Electric im Vorfeld zur anstehenden Hauptversammlung.

Die SdK steht Ihren Mitgliedern bei Fragen per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 08.10.2021
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Aareal Bank AG: Aareal Bank bestätigt ergebnisoffene Gespräche mit einer Gruppe von Finanzinvestoren bzgl. einer Mehrheitsbeteiligung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Aareal Bank AG bestätigt, dass der Vorstand in ergebnisoffene Gespräche über eine mögliche Mehrheitsbeteiligung einer Gruppe von Finanzinvestoren unter Führung von Centerbridge und TowerBrook, sowie unter weiterer Beteiligung von Advent, an der Aareal Bank eingetreten ist. Der Vorstand war um derartige Gespräche ersucht worden, um damit verbundene strategische Optionen für die Bank auszuloten.

Dabei wurde von den Finanzinvestoren ein öffentliches Erwerbsangebot zu einem indikativen Preis von EUR 29,00 per Aktie in den Raum gestellt. Dies entspricht einer Prämie von ca. 35 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Aareal Bank Aktienkurs während der letzten drei Monate. Die Finanzinvestoren nehmen derzeit Einsicht in Geschäftsunterlagen der Aareal Bank. Ob die Gespräche zu einer Transaktion oder einem Angebot an die Aktionäre der Aareal Bank führen, ist derzeit ungewiss.

Aggregate Holdings SA: Vonovia acquires an option over 13.3% stake in Adler Group from Aggregate Holdings

Luxembourg, 08.10.2021

Luxembourg, 8 October 2021. Aggregate Holdings S.A. ("Aggregate") today announces it has entered among other things into a call option agreement with Vonovia SE (“Vonovia”) whereby Vonovia has the right to acquire a 13.3% stake in Adler Group S.A. (“Adler Group”) at a price significantly in excess of Adler Group’s latest closing share price. The call option has a term of 18 months.

Benjamin Lee, Chief Financial Officer and John Nacos, Chief Investment Officer at Aggregate, said: “This agreement provides Aggregate with the backing of the leading residential real estate company in Europe to continue the development of Adler Group. It is a demonstration of the strength of Adler Group and the experience of Aggregate as a real estate investor.”

As part of this transaction, Aggregate group is repaying its outstanding margin loan relating to its strategic stake in Adler Group.

Aggregate Holdings S.A. : Vonovia acquires an option over 13.3% stake in Adler Group from Aggregate Holdings

Luxembourg, 07.10.2021

Ad-hoc announcement

Luxembourg, 7 October 2021. Aggregate Holdings S.A. ("Aggregate") has entered among other things into a call option agreement with Vonovia SE (“Vonovia”) whereby Vonovia has the right to acquire a 13.3% stake in Adler Group S.A. (“Adler Group”) at a price significantly in excess of Adler Group’s latest closing share price. The call option has a term of 18 months.

Carlyle kündigt öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für noch ausstehende Schaltbau-Aktien an

- Private Eigentümerstruktur bietet Schaltbau besseres Umfeld für langfristiges Wachstum als eine Börsennotierung

- Angebotspreis entspricht der Gegenleistung des Übernahmeangebots und wird EUR 53,50 betragen

- Der Vorstand von Schaltbau unterstützt ein Delisting, das im besten Interesse der Gesellschaft ist

- Geplanter Börsenrückzug wird sich nachteilig auf Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken

München, 7. Oktober 2021 - Die Voltage BidCo GmbH ("Voltage BidCo") hat heute ihre Entscheidung zur Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Angebot") für alle noch ausstehenden Aktien der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau" oder die "Gesellschaft") angekündigt, die nach Vollzug des Übernahmeangebots der Voltage BidCo für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft vom 25. August ("Übernahmeangebot") nicht von der Voltage BidCo gehalten werden. Die derzeit laufende weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots endet am 11. Oktober 2021. Voltage BidCo ist eine eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds.

Carlyle ist davon überzeugt, dass die langfristige Wachstumsstrategie für die Gesellschaft am besten nach einem potentiellen Delisting der Schaltbau-Aktien in einer privaten Eigentümerstruktur verfolgt werden kann. Der Vorstand von Schaltbau hat sich in der mit Carlyle abgeschlossenen Investorenvereinbarung im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bereit erklärt, ein Delisting zu unterstützen, sofern dies im besten Interesse der Gesellschaft ist.

Voltage BidCo wird den verbliebenen Schaltbau-Aktionären eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie bieten. Dies entspricht nach Ansicht der Voltage BidCo dem gesetzlichen Mindestpreis. Dies entspricht auch der Gegenleistung des laufenden Übernahmeangebots, welches Stand heute bereits für mehr als 75% der Schaltbau-Aktien angenommen wurde.

Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen. Die Annahmefrist wird vier Wochen betragen. Das Delisting-Angebot soll zeitnah nach Vollzug des laufenden Übernahmeangebots beginnen.

Der geplante Börsenrückzug kann umfangreiche und nachhaltige Konsequenzen für die Schaltbau-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von Schaltbau haben. Schaltbau-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, werden nach Widerruf der Börsenzulassung für ihre Schaltbau-Aktien künftig keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt haben. Dies kann sich nachteilig auf die Handelbarkeit der Schaltbau-Aktien auswirken. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich sowohl der Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung als auch die Wirksamkeit des Widerrufs negativ auf den Börsenkurs der Schaltbau-Aktien auswirken.

Die endgültigen Bestimmungen des Angebots werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, die nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin im Internet veröffentlicht werden wird. Die Annahmefrist beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage.

Die Angebotsunterlage und alle weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf folgender Website veröffentlicht:

www.voltage-angebot.de

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Schaltbau Holding AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 BörsG


Bieterin:
Voltage BidCo GmbH
Promenadeplatz 8
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268131

Gesellschaft:
Schaltbau Holding AG
Hollerithstraße 5
81829 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 98668
WKN A2NBTL / ISIN DE000A2NBTL2

Am 7. Oktober 2021 hat die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die kontrolliert wird von Investmentfonds, die von The Carlyle Group beraten werden, entschieden, den Aktionären der Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2NBTL2), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,22 je Aktie (die "Schaltbau-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in der Höhe, die dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht, zu erwerben (das "Delisting Angebot"). Der gesetzliche Mindestpreis wird nach Ansicht der Bieterin aufgrund von relevanten Vorerwerben von Schaltbau-Aktien durch die Bieterin innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums vor dieser Veröffentlichung EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie betragen.

Die Bieterin hält derzeit 149.907 Schaltbau-Aktien, was einem Anteil von ca. 1,38% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Am 25. August 2021 hat die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft abgegeben. Während der Annahmefrist, die am 22. September 2021 endete, wurde das Übernahmeangebot für 8.032.191 Schaltbau-Aktien angenommen, was rund 74,02% des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Die weitere Annahmefrist endet am 11. Oktober 2021.

Die Bieterin beabsichtigt, mit der Gesellschaft abzustimmen, dass die Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der Schaltbau-Aktien zum Handel im regulierten Markt vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting Angebots beantragt.

Die Angebotsunterlage für das Delisting Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Delisting Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.voltage-angebot.de veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Delisting Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Delisting Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Delisting Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Delisting Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

München, 7. Oktober 2021

Voltage BidCo GmbH

Carlyle sichert sich 79,8 % der Schaltbau-Aktien

Corporate News

- Weitere Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot beginnt am 28. September 2021 und endet am 11. Oktober 2021

- Vorstand und Aufsichtsrat von Schaltbau empfehlen Annahme des Angebots

München, 27. September 2021. - Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von durch The Carlyle Group ("Carlyle") beratene Fonds, hat heute das Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") an alle Aktionäre der Schaltbau Holding AG ("Schaltbau" bzw. die "Gesellschaft") bekannt gegeben.

Insgesamt wurden in der am 22. September 2021 abgelaufenen Annahmefrist 8.032.191 Aktien angedient. Basierend auf einem Grundkapital der Gesellschaft von 10.233.220 Aktien (wie von Schaltbau am 31. August 2021 veröffentlicht), entspricht dies einem Anteil von 78,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schaltbau Holding AG. Darüber hinaus hat die Bieterin während der Annahmefrist 0,91 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Schaltbau Holding AG durch börsliche und außerbörsliche Zukäufe erworben. Nach dem Ende der Annahmefrist hat die Bieterin darüber hinaus einen Kaufvertrag über 50.000 Schaltbau Aktien abgeschlossen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Übertragung der 50.000 Aktien auf die Bieterin erfolgte am 27. September 2021. Auf vollständig verwässerter Basis und unter Annahme einer vollständigen Wandlung aller ausstehenden Pflichtwandelanleihen beträgt die Anzahl der bislang angedienten und erworbenen Aktien 74,8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Schaltbau.

Die verbleibenden Schaltbau-Aktionäre haben nun noch eine weitere zeitlich befristete Gelegenheit, das Angebot anzunehmen und den Wert ihrer Aktien unmittelbar zu realisieren. Nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) können Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, das Angebot annehmen, indem sie ihre Schaltbau-Aktien im Laufe der weiteren Annahmefrist zu dem äußerst attraktiven Angebotspreis von EUR 53,50 je Aktie in bar andienen. Die weitere Annahmefrist beginnt am 28. September 2021 und endet am 11. Oktober 2021 um Mitternacht (MESZ).

In ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG haben Vorstand und Aufsichtsrat von Schaltbau den Aktionären der Gesellschaft empfohlen, das Angebot anzunehmen. Beide Gremien haben insbesondere die finanzielle Attraktivität des Angebots hervorgehoben. Der Vollzug des Angebots unterliegt noch fusionskontrollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben.

Um ihre Aktien anzudienen, müssen Schaltbau-Aktionäre eine entsprechende Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form gegenüber ihrer Depotbank abgeben. Weitere Informationen hierzu können der Angebotsunterlage entnommen werden.

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Unterlage ist in deutscher Sprache sowie in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot auf der folgenden Website verfügbar:

www.voltage-angebot.de

Gedruckte Exemplare der deutschen Angebotsunterlage und der unverbindlichen englischen Übersetzung sind kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Angebot, UniCredit Bank AG, MFM1EG, Arabellastraße 14, 81925 München, Deutschland, erhältlich (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49 (0)89 378-44081 oder per E-Mail an tender-offer@unicredit.de).

Donnerstag, 7. Oktober 2021

Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group

Aus der Mitteilung im Bundesanzeiger:

Susquehanna International Holdings LLC :  Adler Group  LU1250154413     1,10 %   2021-10-06

Anmerkung der Redaktion: Reduzierung von zuletzt 1,21 % (5. Oktober 2021)

EQT AB: Frist für die Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity an die zooplus-Aktionäre beginnt

PRESSEMITTEILUNG 6. Oktober 2021

- Die Angebotsunterlage wurde nach Genehmigung der BaFin heute veröffentlicht

- Ab heute können zooplus-Aktionäre ihre Aktien zu einem Preis von EUR 470 je Aktie in bar an EQT Private Equity verkaufen - die Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 3. November 2021

- Das Angebot ist strategisch attraktiv und wird zooplus unterstützen, seine Führungsposition auf dem europäischen Markt für Online-Heimtierbedarf langfristig auszubauen. EQT bringt jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren

- Der Angebotspreis liegt 69 Prozent über dem letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, entspricht einer Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 und reflektiert einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman

- Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus haben das Übernahmeangebot von EQT Private Equity begrüßt


Die Pet Bidco GmbH ("Pet BidCo"), eine Holdinggesellschaft des EQT IX Fonds ("EQT Private Equity"), hat nach erfolgter Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für alle Aktien der zooplus AG ("zooplus", ISIN: DE0005111702) veröffentlicht. Pet BidCo bietet den Aktionären von zooplus EUR 470 je Aktie in bar.

Die Angebotsfrist für das Übernahmeangebot beginnt heute und endet voraussichtlich am 3. November 2021 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Zeit können zooplus-Aktionäre das Übernahmeangebot annehmen und ihre Aktien der Pet BidCo andienen. Aktionäre sollten sich bei ihren Banken nach eventuellen Fristen erkundigen, die gegebenenfalls ein Tätigwerden noch vor dem offiziellen Ende der Angebotsfrist erfordern. zooplus-Aktionäre, die ihre Aktien bereits in das früher veröffentlichte Übernahmeangebot der Zorro Bidco S.à r.l., die durch von Hellman & Friedman LLC beratene Fonds kontrolliert wird, eingeliefert haben, sollten sorgfältig prüfen, ob ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, damit auch sie das Übernahmeangebot von Pet BidCo annehmen können, welches einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem Angebot von Hellman & Friedman bietet.

Für den Vollzug des Übernahmeangebots ist das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie die Erfüllung weiterer üblicher Bedingungen notwendig. Die näheren Einzelheiten des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird der Abschluss des Übernahmeangebots im vierten Quartal 2021 erwartet. Pet BidCo beabsichtigt nicht, nach Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen.

Das Angebot bietet zooplus-Aktionären eine Prämie von 69 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, eine Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 sowie einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem bereits früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman. Pet BidCo und zooplus haben am 25. September 2021 eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat von zooplus haben das Angebot von EQT Private Equity begrüßt.

Durch die im Rahmen der Investorenvereinbarung beschlossene strategische Partnerschaft zwischen zooplus und EQT Private Equity soll das Unternehmen beim Ausbau seiner führenden Position auf dem europäischen Heimtiermarkt unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Strategie zur Erweiterung der bestehenden Plattform mit dem Ziel, den Kundenfokus durch ein umfangreiches Sortiment an hochwertigen Produkten, Beratung und Dienstleistungen weiter zu schärfen. EQT bringt umfangreiche und jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren. Mit der Unterstützung von EQT als Partner kann zooplus künftig intensiver in langfristiges Wachstum und Wertgenerierung investieren, insbesondere zur weiteren Verbesserung des Angebots für Kunden, in den Ausbau einer erstklassigen Logistik- und Fulfillment-Infrastruktur, die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen und in ein erstklassiges Personalmanagement.

Die Angebotsunterlage ist ab sofort online verfügbar unter www.eqt-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage steht auch eine unverbindliche englische Sprachversion unter derselben Internetadresse zur Verfügung.

FAURECIA VERÖFFENTLICHT EIN ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR HELLA

Pressemitteilung 

Nanterre (Frankreich), 27. September 2021  

- Hella Aktionäre können von heute an bis zum 25. Oktober 2021 ihre Aktien andienen 

- Faurecia bietet eine Bargegenleistung von €60 je Aktie, was einer attraktiven Prämie für die Hella Aktionäre darstellt 

Faurecia, mit ihrer hunderprozentigen Tochtergesellschaft Faurecia Participations GmbH als Bieterin, hat heute die Angebotsunterlagen für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots für alle ausstehenden Aktien von Hella, einem bedeutenden Akteur für Lichttechnik und Elektronik in der Automobilindustrie mit Sitz in Lippstadt, Deutschland, veröffentlicht. 

Der Angebotspreis beträgt €60,00 in bar je Aktie. Dies entspricht einer Gesamtgegenleistung von €60,96 (einschließlich der erwarteten Dividende in Höhe von €0,96 je Aktie, die von Hella an die Hella Aktionäre vor dem Vollzug des Angebots zu zahlen ist). Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 33% gegenüber dem letzten unbeeinflussten Aktienkurs von €45,8.1 

Die erste Annahmefrist beginnt heute und wird am 25. Oktober 2021 um 24:00 MESZ enden. Eine zweite Annahmefrist soll am 29. Oktober 2021 beginnen und am 11. November 2021 um 24:00 MESZ enden. Während dieser Fristen haben die Hella Aktionäre die Möglichkeit das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien anzudienen. 

Die detaillierten Bestimmungen des Angebots und die Bedingung zum Vollzug können der Angebotsunterlage entnommen werden, die heute veröffentlich wurde. Hella Aktionäre sollten ihre jeweilige Depotbank kontaktieren, um ihre Aktien anzudienen. 

Durch den Zusammenschluss von Faurecia und Hella wird der siebtgrößte globale Automobilzulieferer geschaffen. Der Fokus wird auf vier Wachstumsfelder liegen, die sich klar an den Megatrends der Automobilindustrie orientieren: 

- Elektromobilität (inkl. Wasserstofflösungen), 
- ADAS (innovative Fahrerassistenzsysteme) und autonomes Fahren, 
- Cockpit der Zukunft, 
- Lifecycle Value Management. 

Das kombinierte Unternehmen wird ein führender Technologie-Akteur mit einem Fokus auf sechs Geschäftsbereiche. Fünf dieser Geschäftsbereiche, Elektronik, Lichttechnik, Sitzkomponenten, Interieur und emissionsfreie Mobilität, werden jeweils einen Umsatz von €3 Mrd. überschreiten. Der neu geschaffene Geschäftsbereich, Life Cycle Value Management, wird schnell wachsen, um eine führende Stellung einzunehmen. 

Faurecia hat mit Hella ein Business Combination Agreement geschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, dass die Komplementärin und der Aufsichtsrat von Hella das Angebot unterstützen und den Hella Aktionären empfehlen, das Angebots anzunehmen. 

Der Vollzug des Angebots unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, wie in der Angebotsunterlage beschrieben. Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. 

Wie am 14. August 2021 angekündigt, hat Faurecia mit dem Familienpool und mit Hella eine Vereinbarung zum Kauf von 60% der Aktien des Familienpools zu einem Preis von €60 je Aktie abgeschlossen, welcher durch eine Mischung aus einer Bargegenleistung und Aktien von Faurecia gezahlt wird. 

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet worden; diese ist abrufbar unter www.faurecia-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage ist auch eine unverbindliche englische Fassung der Angebotsunterlage unter dieser Internetadresse abrufbar. 

Faurecia wird von Lazard als Finanzberater bei der Transaktion, von Berenberg und J.P. Morgan als Kapitalmarktberater und von White & Case als Rechtsberater beraten.

_________
1 Der unbeeinflusste Aktienkurs ist Hellas Aktienkurs vom 26. April 2021.

Übernahmeangebot für HELLA-Aktien (ISIN: DE000A13SX22)

Mitteilung meiner Depotbank:

Für oben genannten Titel wurde ein Abfindungsangebot bekannt gegeben. Sofern Sie das Angebot nicht wahrnehmen möchten, ergibt sich für Sie kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Details können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. 

Barabfindung: EUR 60,00
Ausübungszeitraum:  27.09.2021 bis 25.10.2021 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der allein verbindlichen Angebotsunterlage, die im Internet unter www.faurecia-offer.com abgerufen werden kann. 

Im Falle Ihrer Weisung erfolgt zunächst eine Umbuchung in die Wertpapierkennnummer A3E5DP (zum Verkauf eingereichte Aktien). Diese Gattung wird bis längstens drei Bankarbeitstage vor der Abwicklung des Angebotes im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. 

Die Bieterin plant eventuell eine weitere Annahmefrist. In diesem Fall werden Sie jedoch noch einmal gesondert informiert. 

Bei dieser Kapitalmaßnahme bestehen Restriktionen für bestimmte Länder.   (...)

__________

Zur Meldung über das Business Combination Agreement: 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hat das LG Frankfurt am Main die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren (Az. 3-05 O 63/21) verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschlossenen Covivio-Office-Minderheitsaktionäre eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je Aktie.

LG Frankfurt am Main,  Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE  HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn

Studio Babelsberg AG: Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG

20.09.2021

TPG Real Estate Partners schließt Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG

Die Hauptaktionärin der Studio Babelsberg AG, Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH, hat heute mit der Firma TPG Real Estate Partners (TREP) eine Vereinbarung abgeschlossen, die TREP ermöglichen soll, eine Mehrheitsbeteiligung an der Studio Babelsberg AG zu erwerben. Die Vereinbarung beinhaltet, dass in der kommenden Woche ein öffentliches Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft abgegeben werden soll. Der Vorstand und der Aufsichtsrat begrüßen dieses öffentliche Angebot und werden die Investition unterstützen.

Hierzu Dr. Carl Woebcken, Vorstandsvorsitzender, und Christoph Fisser, Vorstand Studio Babelsberg AG:

„Stellvertretend für das gesamte Management-Team begrüßen und unterstützen wir das Investment von TREP in die Studio Babelsberg AG. Das Netzwerk und die Finanzierungsmöglichkeiten von TREP sowie die solide Geschäftsgrundlage von Studio Babelsberg werden unsere Position als führender Produktionsstandort in Europa weltweit stärken. Gemeinsam wollen wir unseren Standort ausbauen und Investitionen in neue Technologien und Produktionsmethoden sichern.“

Dr. Roland Folz, Aufsichtsratsvorsitzender der Studio Babelsberg AG, ergänzt:

„Der Aufsichtsrat ist über die Kooperationsverhandlungen informiert und unterstützt das öffentliche Kaufangebot. Wir sind überzeugt, dass die Investition von TREP das Unternehmen zukünftig noch wettbewerbsfähiger machen wird."

Die Angebotsunterlagen werden zu gegebener Zeit unter der URL https://www.studiobabelsberg.com/unternehmen/investor-relations abrufbar sein und zudem über den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand wird sich erst mit Bekanntgabe des öffentlichen Angebots weitergehend äußern können.

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG
  • Biotest AG
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung soll durch Anfechtungsklage verzögert worden sein
  • zooplus AG: Übernahmeangebote
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG hatte am 24. Februar 2021 dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der damaligen Blitz 11-263 SE (Amtsgericht München, HRB 194352) als übernehmendem Rechtsträger zugestimmt. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde am 28. Mai 2021 in das Handelsregister der AMIRA Verwaltungs AG und am 7. Juni 2021 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und am 8. Juni 2021 bekannt gemacht. Die Hauptaktionärin hatte zunächst eine Barabfindung in Höhe von EUR 1.632,- angeboten und diese dann auf EUR 1.710,- je AMIRA-Aktie erhöht. 

Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre (darunter die Aktionärsvereinigung SdK) haben eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG München I hat die zulässigen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 8626/21 verbunden.

LG München I,  Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Adler Group S.A.: Erstes Statement zum Report von Viceroy

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Berlin, 06. Oktober 2021 - Die ADLER Group S.A. ("ADLER") ist Gegenstand eines heute veröffentlichten Reports des Unternehmens "Viceroy Research", hinter dem der als Shortseller tätige Investor Fraser Perring steht. Dieser Report enthält Unterstellungen, die ADLER auf das Schärfste zurückweist.

Ein zentraler Vorwurf lautet, dass die von ADLER in ihren Bilanzen angesetzten Immobilienwerte überhöht seien. Dies ist nachweislich falsch. Die angesetzten Immobilienwerte wurden von unabhängigen, marktführenden Immobilienbewertern ermittelt und von finanzierenden Banken selbständig überprüft. Anders als in dem Report dargestellt, hat ADLER allein in den vergangenen zwölf Monaten mehrere Portfolien an institutionelle Investoren verkauft, bei denen der Kaufpreis über dem von ADLER ausgewiesenen Bilanzwert lag. Details hierzu sind den jeweiligen Pressemitteilungen zu entnehmen. Zudem wurde die ADLER wie bereits mitgeteilt auch in den letzten Tagen und Wochen von mehreren institutionellen Interessenten angesprochen, die große Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erwerben möchten. Im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung strategischer Handlungsoptionen werden diese Anfragen derzeit geprüft.

Entsprechend liegt - anders als im Report behauptet - kein Kündigungsgrund (Default) unter den von der ADLER und deren Töchtern begebenen Anleihen vor.

Der 61 Seiten lange Report enthält zahlreiche weitere nicht zutreffende Anschuldigungen. ADLER bereitet derzeit eine ausführliche Replik zu diesen Anschuldigungen vor und wird zeitnah dazu Stellung nehmen.

Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group bzw. ADLER Real Estate

Susquehanna International Holdings LLC:   Adler Group LU1250154413 1,21 %  2021-10-05

Gladstone Capital Management LLP:  ADLER Real Estate Aktiengesellschaft LU1250154413 1,41 %  2021-10-05

Montag, 4. Oktober 2021

Weiteres Kaufangebot für Aktien der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG zu EUR 175,-

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. macht die Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide, und die Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, Melle, Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Wertpapiere zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. 
WKN: 763700 
Art des Angebots: Kaufangebot 
Anbieter: Pferd Rüggeberg GmbH und Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG 
Abfindungspreis: 175,00 EUR je Aktie     (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Zu dem etwas höheren Handel der VSM-Aktien bei Valora:

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der DAHLBUSCH AG ST O.N. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: DAHLBUSCH AG ST O.N.
WKN: 521300
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 135,00 EUR je Aktie 

Das Angebot ist auf 2.500 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. 

 Das Angebot endet am 22.10.2021, 18:00 Uhr.      (...)

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft prüft Einleitung einer Sondierung strategischer Handlungsmöglichkeiten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

Berlin, 4. Oktober 2021:

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate") wurde von ihrer Mehrheitsaktionärin ADLER Group S.A. darüber informiert, dass die ADLER Group S.A. heute entschieden hat, eine grundlegende Überprüfung strategischer Handlungsmöglichkeiten einzuleiten, nachdem sie von mehreren institutionellen Interessenten Angebote in Bezug auf Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erhalten hat. Ziel etwaiger Handlungen ist die Verringerung des Verschuldungsgrades der ADLER Group S.A.

Vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats wird die ADLER Real Estate ihrerseits eine grundlegende Überprüfung ihrer eigenen strategischen Handlungsmöglichkeiten einleiten. Dieser Prozess könnte zum Verkauf eines wesentlichen Teils des von der ADLER Real Estate direkt und/oder indirekt gehaltenen mieteinnahmengenerierenden Immobilienbestandes führen. Mögliche Erlöse könnten zur Rückzahlung oder zum Rückkauf von Anleihen sowie für weitere noch zu bestimmende Maßnahmen verwendet werden.

Die Ergebnisse der Überprüfung der strategischen Handlungsmöglichkeiten werden unverzüglich kommuniziert.

Unser Blog "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" ist für den Smeil Award 2021 nominiert

Samstag, 2. Oktober 2021

IVA zum Überprüfungsverfahren BWT AG

IVA-News Nr. 09

Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren conwert SE

IVA-News Nr. 09

Der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Rabel hat einen Zwischenbericht an das Gremium erstattet und wurde vom Gremium ersucht, das Thema Relevanz des Börsenkurses für die Wertableitung einer noch detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Mit der Erstattung des Gutachtens durch Prof. Rabel ist im September 2021 zu rechnen. Die Durchführung einer Verhandlung mit Parteien wurde für Oktober 2021 anvisiert.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren Intercell/Valneva

IVA-News Nr. 09

In der letzten Verhandlung im Mai 2021 hat das Gremium eine Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung beschlossen und eine weitere Verhandlung für September 2021 in Aussicht gestellt. Die Antragsgegnerin Valneva SE (inzwischen in anderem Zusammenhang immer wieder in den Medien) sprach sich gegen die Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung aus. Diese liegt den Parteien bis dato noch nicht vor, auch einen neuen Verhandlungstermin beim Gremium gibt es noch nicht.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren BUWOG AG

IVA-News Nr. 09

Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlungstermin auf den 26. Januar 2022 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund kürzlich den Termin zur Verhandlung und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen auf Mittwoch, den 26. Januar 2022, 10:00 Uhr, verschoben.

Das Gericht hatte mit Beweisbeschluss vom 31. Juli 2017 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet und damit Herrn WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html

In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der Sachverständige Dr. Laas auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).

LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

Freitag, 1. Oktober 2021

Für unseren Blog "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" beim comdirect finanzblog award abstimmen #fba21

Unseren Blog können Sie nicht nur lesen, wenn Sie sich für Special Situations und Spruchverfahrenskandidaten interessieren, sondern für ihn auch abstimmen. Zum "Voting" bei dem comdirect organisierten finanzblog award:  

finanzblog award - Voting | comdirect magazin     

#fba21

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA Vision AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 57/21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung

wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: 

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/o Reitmaier Rechtsanwälte,
Eichhornstraße 2, 
97070 Würzburg.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

Mit vorzüglicher Hochachtung 

Der Vorsitzende

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Duisburg

Bekanntmachung über Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft, Berlin

Die Hauptversammlung der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft vom 7. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg, die nominal in Höhe von rd. 99,52 % am Grundkapital der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 20. August 2021 in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beim Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) (HRB 73234 B) eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft in das Eigentum der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft von der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt EUR 1,65 je Namensaktie der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,02.

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre werden zwecks Auszahlung der Barabfindung nebst Zinsen gesondert zu dieser Bekanntmachung unter ihrer im Aktienregister eingetragenen Anschrift kontaktiert.

Alternativ können die im Aktienregister eingetragenen Minderheitsaktionäre unmittelbar einen Auszahlungsantrag an die folgende Adresse stellen: 

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg, Deutschland

Der Auszahlungsantrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

- Betreff: Auszahlungsantrag Barabfindung Deutsche Binnenreederei AG Squeeze-Out
- Vollständiger Name und Anschrift des Anspruchstellers
- Anzahl der gehaltenen Aktien an der Deutsche Binnenreederei AG
- Bankverbindung zur Entgegennahme des Auszahlungsbetrages

Die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG behält sich vor, sich von ihrer Zahlungspflicht durch Hinterlegung des Barabfindungsbetrags nebst angefallener Zinsen beim zuständigen Amtsgericht unter Verzicht auf die Rücknahme zu befreien, soweit die Barabfindung nicht binnen einer Frist von vier Monaten nach dieser Bekanntmachung von den abfindungsberechtigten Minderheitsaktionären entgegengenommen wird.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgesetzte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Deutsche Binnenreeederei Aktiengesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen sind. 

Duisburg, im September 2021

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021