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Mittwoch, 9. Juli 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) wieder vor dem OLG Frankfurt am Main

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.html

Das OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellt der vom Landgericht als maßgeblich herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden.

Das LG Frankfurt am Main hielt nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Begründet wird dies mit dem relativ hohen Bid-Ask-Spread und den erheblichen Kurssprüngen. Das Landgericht schätzte den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value (NAV). Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgte das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzte die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Dieser vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert liege nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39 (S. 31). Jedenfalls bei einer Abweichung von 1 - 2 % greife regelmäßig eine "Bagatellgrenze" (S. 32).

14 Antragsteller hatten gegen diese im zweiten Durchgang ergangene erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main, bei dem die Sache nunmehr zum zweiten Mal anhängig ist, hat den Beschwerdeführern eine Frist zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerden bis zum 2. Oktober 2025 gesetzt. Danach werde eine einheitliche Frist zur Erwiderung eingeräumt werden.
 
OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 67/25  
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2025, Az. 3-05 O 79/19
OLG Frankfurt am Main,  Beschluss vom 15. Juni 2022, Az. 21 W 135/20
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. August 2020, Az. 3-05 O 79/19
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)

Dienstag, 8. Juli 2025

Endor AG: Delisting der Endor AG Aktien von der Börse München mit Ablauf des 30. September 2025

Ad hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Landshut, 08. Juli 2025

Die Geschäftsführung der Börse München hat der Endor AG („Gesellschaft“) mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Notierung der Aktien der Gesellschaft (WKN 549166 / ISIN DE0005491666) im Freiverkehr an der Börse München („Delisting“) stattgegeben wurde und das Delisting mit Ablauf des 30. September 2025 wirksam werden wird.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an der Börse München gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Mitteilende Personen:

Dr. Hubert Ampferl, Insolvenzverwalter
Andres Ruff, CEO

SPARTA Invest AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und berichtet über das Reinvermögen zum 30. Juni 2025

Heidelberg (07.07.2025/14:55 UTC+2) 

Der Vorstand der SPARTA Invest AG hat heute beschlossen, bis zu 100.000 Stück eigene Aktien (entsprechend rd. 2,07 % des Grundkapitals) der SPARTA Invest AG im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 20,53 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SPARTA Invest AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen. 

Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparta-invest.de veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. August 2024, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Zeitraum bis zum 12. August 2029 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 22. August 2024 erteilten Ermächtigung verwendet werden. 

Aktuell hält die SPARTA Invest AG keine eigenen Aktien. 

Der Vorstand hat zudem heute das Reinvermögen der SPARTA Invest AG zum 30. Juni 2025 mit rd. 152,6 Mio. Euro und damit rd. 31,65 Euro je Aktie festgestellt. Mit einem Börsenwert von rd. 50 Mio. Euro, entsprechend einem Reinvermögensanteil von knapp 33 %, ist die Beteiligung an der Skeena Resources Limited zum Stichtag der größte Einzelwert im Portfolio der SPARTA Invest AG. Daneben sind im Reinvermögen liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von rd. 24 Mio. Euro berücksichtigt. 

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Leonardo Art Holdings GmbH: Beowolff Capital kündigt Beginn der Annahmefrist für Barangebot über 11,25 Euro je Aktie an Aktionäre der artnet AG mit anschließendem Delisting an

Pressemitteilung

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Beowolff Capital kündigt Beginn der Annahmefrist für Barangebot über 11,25 Euro je Aktie an Aktionäre der artnet AG mit anschließendem Delisting an

- Nach der Genehmigung durch die BaFin hat Beowolff Capital die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot für die artnet AG veröffentlicht

- Die Annahmefrist, während der die Aktionäre von artnet ihre Aktien zu einem attraktiven Barpreis von 11,25 € pro artnet-Aktie andienen können, beginnt heute und endet am 5. August 2025

- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer attraktiven und signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird voraussichtlich zum Ende der weiteren Annahmefrist in Kraft treten (voraussichtlich am 22. August 2025)

- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet und die Familie Neuendorf begrüßen das Angebot und die Entscheidung von Beowolff Capital, die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu unterstützen

London, Großbritannien – 8. Juli 2025: Leonardo Art Holdings GmbH (“Leonardo Art Holdings“), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot (das „Angebot“) für die artnet AG („artnet“) bekannt gegeben.

Ab heute können Aktionäre von artnet das Angebot annehmen, indem sie ihre Aktien zu einer attraktiven Barvergütung von 11,25 € je artnet-Aktie (der „Angebotspreis“) andienen. Die Annahmefrist läuft am Ende des 5. August 2025 aus. Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird zum Ende der weiteren Annahmefrist am 22. August 2025 erwartet.

Der Angebotspreis entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet zu einem Angebotspreis von 11,00 € und ca. 56 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate in Höhe von 7,20 € vor diesem Datum. Darüber hinaus entspricht dies einer Prämie von ca. 38% auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots für artnet zu einem Angebotspreis von mindestens 11,00 €.

artnet Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten umgehend ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister, bei dem ihre artnet-Aktien verwahrt werden, kontaktieren. Das Angebot unterliegt den in der von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen.

Andrew Wolff, Chief Executive Officer von Beowolff Capital, sagte: „Mit unserer Unterstützung kann artnet seine Entwicklung als privates Unternehmen beschleunigen, ohne dem kurzfristigen Druck und den Kosten einer Börsennotierung ausgesetzt zu sein. Durch die Annahme unseres Angebots können die Aktionäre von artnet den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie realisieren.“

Vorstand und Aufsichtsrat von artnet sowie die Familie Neuendorf begrüßen und unterstützen das Angebot von Beowolff Capital. Beowolff Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 88 % des Grundkapitals von artnet gesichert.

artnet wird, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen und alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden. Dies kann zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der artnet-Aktien führen. Weiterhin enden mit dem Delisting vom regulierten Markt auch die umfassenden Finanzberichterstattungspflichten und Kapitalmarkt-Veröffentlichungspflichten von artnet. Beowolff Capital beabsichtigt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Angebots, keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit artnet abzuschließen.

Die Angebotsunterlage und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.

Berater

Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.

Branicks Group AG: Bündelung des Geschäfts mit institutionellen Investoren bei der VIB

Presseinformation der Branicks Group AG

- Komplexität der Strukturen im Konzern weiter reduziert

- Keine Änderung in Geschäftsbeziehung zu institutionellen Investoren

-Verrechnung aller Forderungen aus dem fälligen Darlehen


Frankfurt, 07. 07. 2025 – Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, bündelt das Geschäft mit institutionellen Investoren des Konzerns (Institutional Business) konzernintern bei der VIB Vermögen AG (VIB). Durch die heute mit der VIB Vermögen AG vereinbarte Übertragung des Geschäfts von der Branicks Group AG auf die voll konsolidierte VIB Vermögen AG ist eine Reduzierung der Komplexität der Gesellschafterstruktur im Konzern beabsichtigt. Das Volumen der Übertragung liegt bei rund 360 Mio. EUR.

An der Geschäftsbeziehung zu institutionellen Investoren ändert sich nichts. Kundenschnittstelle und Ansprechpartner bleiben gleich. Das Commercial Portfolio der Branicks Group AG ist von der organisatorischen Veränderung nicht betroffen.

Sonja Wärntges, CEO und CFO der Branicks Group AG kommentierte die Transaktion: „Mit der Übertragung unseres Institutional Business auf die VIB bündeln wir dieses Geschäft an einer Stelle im Konzern. Für unsere Kunden bleibt alles wie gehabt. Die Vereinfachung unserer Strukturen macht uns schlagkräftiger und ist ein weiterer Schritt voran.“

Der Vollzug der Transaktion steht noch unter üblichen, rein formalen Vollzugsvoraussetzungen. Branicks und VIB haben zudem vereinbart, dass mit Vollzug der Übertragung sämtliche Forderungen der VIB gegenüber der Branicks aus dem am 7. Juli 2023 von der VIB Vermögen AG an die Branicks Group AG gewährten Darlehen in Höhe von rund 300 Mio. EUR verrechnet werden.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie neu Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 31.03.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 11,2 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Mehr Informationen unter www.branicks.com

Montag, 7. Juli 2025

VIB Vermögen AG: Übernahme des Geschäfts mit Institutionellen Investoren der Branicks Group AG, Verrechnung des fälligen Darlehens

Veröffentlichung einer Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Neuburg a. d. Donau, 07. 07. 2025 – Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, hat heute mit der Branicks Group AG („Branicks“) die Übernahme deren Institutional Business vereinbart. Das Volumen der Übertragung auf die VIB liegt bei rund 360 Mio. EUR. Die VIB baut damit im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie ihren bereits etablierten Geschäftsbereich „Institutional Business“ um die Bereiche Management und Strukturierung von Fonds, Club Deals und Einzelmandate institutioneller Investoren in allen Zyklusphasen aus.

Der Vollzug der Transaktion steht noch unter üblichen, rein formalen Vollzugsvoraussetzungen. Branicks und VIB haben vereinbart, dass mit Vollzug der Übertragung sämtliche Forderungen der VIB gegenüber Branicks aus dem am 7. Juli 2023 von VIB an Branicks gewährten Darlehen verrechnet werden.

VIB Vermögen AG
Neuburg a. d. Donau

Daimler Truck Holding AG verkündet neues Aktienrückkaufprogramm

07.07.2025 / 18:12 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Leinfelden-Echterdingen – Vorstand und Aufsichtsrat der Daimler Truck Holding AG haben heute die Durchführung eines neuen Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Mit Beginn in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 sollen eigene Aktien im Wert von bis zu 2 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren erworben werden.

Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Daimler Truck Holding AG vom 27. Mai 2025, wonach der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2030 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben darf.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG: Bayerisches Oberstes Landesgericht bestellt neuen gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, hatte das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 19. November 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Aufgrund der von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden ist das Verfahren nunmehr beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) anhängig. 

Da der bisherige gemeinsame Vertreter aus Altersgründen seine Anwaltszulassung zurückgegeben hatte, hat das "Bayerische Oberste" mit Beschluss vom 3. Juli 2025 Frau Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt zur neuen gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre bestimmt.

BayObLG, Az. 101 W 23/25
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsame/r Vertreter/in: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München (bisher: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

Nakiki SE plant strategische Neuausrichtung hin zu einer „pure“ Bitcoin Treasury-Strategie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Aufbau eines Bitcoin-Portfolios angestrebt

- Umfirmierung und Kapitalmaßnahmen geplant


Frankfurt am Main, 07. Juli 2025 – Die Nakiki SE (ISIN: DE000WNDL300) plant eine strategische Neuausrichtung mit dem Ziel, das erste deutsche börsennotierte Unternehmen mit einer reinen Bitcoin Treasury-Strategie zu werden. Eine Bitcoin Treasury-Strategie bedeutet, dass ein Unternehmen seinen Anlagefokus auf Investitionen in Bitcoin legt. Die Weichen für den Aufbau eines Bitcoin-Portfolios wurden heute nach Gesprächen mit potenziellen Investoren, platzierenden Banken und Bitcoin-Experten gestellt. Der im Laufe des 2. Halbjahres 2025 stattfindenden Hauptversammlung soll zu diesem Zweck neben einer Anpassung des Gesellschaftszwecks auch eine Umfirmierung vorgeschlagen werden. Zudem werden die Gespräche mit Ankerinvestoren geführt, um die für die Finanzierung des Bitcoin-Portfolios erforderlichen Mittel durch Kapitalerhöhungen sicherzustellen.

____________

Anmerkung der Redaktion:

Bei der Nakiki SE handelt es sich um die frühere windeln.de SE.

Janosch film & medien AG: Verschiebung Hauptversammlung / Strategische Refokussierung

07.07.2025 / 14:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Janosch film & medien AG hat beschlossen, die für den 14. Juli 2025 geplante ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine strategische Refokussierung der Gesellschaft auf das Kerngeschäft rund um die Marke Janosch. Dazu zählen neben der Auswertung der Janosch-Rechte und weiterer Figurenwelten Investitionen in die Bereiche Kinder, Familie und Nachhaltigkeit.

Eine erneute Einladung zu einer Hauptversammlung, die spätestens im September 2025 stattfinden soll, wird zeitnah erfolgen. In dieser Hauptversammlung wird der Tagesordnungspunkt „Genehmigtes Kapital“ nicht erneut aufgenommen. Die neue Ausrichtung der Gesellschaft sowie die zukünftige Strategie werden im Rahmen der Hauptversammlung umfassend dargestellt; ebenso werden der Verkauf der Janosch-Kunstwerke und das bisherige Beteiligungsgeschäft ausführlich erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat prüfen darüber hinaus, wie künftig mit frei verfügbaren finanziellen Mitteln umgegangen werden soll. Aufgrund der Fokussierung auf das Kerngeschäft werden neben operativen Gewinnen auch der kurz- bis mittelfristige Verkauf von nicht strategischen Wertpapierpositionen die frei verfügbare Liquidität erhöhen. In Betracht gezogen werden neben Investitionen in das Kerngeschäft höhere Dividendenausschüttungen sowie ggfs. ein Aktienrückkaufprogramm.

Der Vorstand

Savills Immobilien Beratungs-GmbH: Top-6-Büromärkte: Büroflächenumsatz erholt sich, bleibt aber unter dem langfristigen Mittel

Corporate News

- Flächenumsatz: Im 1. Halbjahr 2025 belief sich der Flächenumsatz auf 1,3 Mio. m², was einem Zuwachs von etwa 17,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal entsprach.

- Mietentwicklung: Die Spitzenmieten stiegen gegenüber dem Vorquartal um 0,5 %, während die Medianmieten um 2,4 % anstiegen.

- Leerstand: Die Leerstandsrate nahm um 50 Basispunkte gegenüber dem 1. Quartal 2025 zu und erreichte im Durchschnitt der Top-6-Städte 7,7 %.

- Ausblick: Der Flächenumsatz dürfte 2025 über dem Vorjahresniveau liegen. Die Spitzenmieten dürfte weiter ansteigen.

Im 1. Halbjahr 2025 verzeichneten die Top-6-Büromärkte* einen Flächenumsatz von rund 1,3 Mio. m². Damit lag das Ergebnis 17,8 % über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Im Vergleich zum durchschnittlichen Flächenumsatz der ersten Halbjahre der vergangenen zehn Jahre bedeutete dies jedoch ein Minus von 9,1 %.

Die Spitzenmiete stieg im Durchschnitt der Top-6-Städte im 2. Quartal 2025 um 0,5 % gegenüber dem Vorquartal und um 5,6 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Auch die Medianmiete zog weiter an und erhöhte sich gegenüber dem ersten Quartal 2025 um 2,4 % sowie im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,0 %. Die Durchschnittsmiete stieg um 2,7 % im Vergleich zum Vorquartal an.

Die Leerstandsquote belief sich im Durchschnitt der Top-6-Städte im 2. Quartal 2025 auf 7,7 %. Gegenüber dem 1. Quartal entsprach dies einem Anstieg um 50 Basispunkte. Im Vergleich zum Vorjahresquartal lag sie um 180 Basispunkte höher.

Jan-Niklas Rotberg, Managing Director und Head of Office Agency Germany bei Savills, berichtet: „Der Büroflächenumsatz in den Top-6-Städten zeigt eine leichte Erholung – die Vermietungsmärkte sind aktiver als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Im langfristigen Vergleich bleibt das Niveau allerdings unterdurchschnittlich. Ein Grund dafür ist der anhaltende Trend zur Flächenreduzierung durch hybride Arbeitsmodelle: Besonders größere Büros werden bei Umzügen verkleinert. Zudem verlängern viele Nutzer weiterhin ihre Mietverträge, um das derzeit unsichere Umfeld abzuwarten und ihre künftigen Flächenbedarf zu planen. Die Entwicklung verläuft zudem regional sehr unterschiedlich: In Frankfurt sorgten vor allem großflächige Anmietungen im ersten Quartal für deutliche Zuwächse, auch Köln setzte positive Impulse. Dagegen taten sich Städte wie Düsseldorf und Berlin schwerer. Während sich der Flächenumsatz je nach Region unterschiedlich entwickelt, steigt die Leerstandsquote in allen Top-6-Städten. Vor allem in peripheren Lagen beobachten wir stärkere Leerstandsanstiege. Die Spitzenmiete zeigt sich davon weiterhin unbeeindruckt und setzt ihren Aufwärtstrend fort. Dies ist auf die nach wie vor hohe Nachfrage nach zentralen und modernen Flächen zurückzuführen, die in vielen Märkten weiterhin knapp sind. Angesichts der sinkenden Zahl an Fertigstellungen und rückläufigen Baugenehmigungen dürfte sich dieser Trend auch mittel- bis langfristig fortsetzen.“

Ausblick: Flächenumsatz leicht im Plus – Leerstände und Spitzenmieten ziehen weiter an


Für das laufende Jahr prognostiziert Savills einen Büroflächenumsatz, der das Vorjahresniveau übersteigt und sich dem langfristigen Durchschnitt annähert. Die anhaltende Verknappung moderner, zentraler Büroflächen lässt eine weitere Steigerung der Spitzenmieten erwarten. Gleichzeitig dürfte die Leerstandsquote weiter zunehmen.

* Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München

Ergänzende Grafiken und Daten zu dieser Pressemeldung finden Sie in unserem Online-Dashboard zu den Top-6-Büromärkten.

Freitag, 4. Juli 2025

EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen

Corporate News

Berlin, 4. Juli 2025 – Der Vorstand der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W), Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, sieht sich gezwungen, unverzüglich beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.

Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft.

Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands, die verbindlich vereinbarte Zahlung auf alternativen Wegen durchzusetzen und die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, konnte in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt werden. Der Vorstand der EV Digital Invest AG nimmt die Entscheidung der Mehrheitsaktionärin mit großem Unverständnis zur Kenntnis, zumal die Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise operativ wieder stabilisiert. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigen Wirkung und die Projekt-Pipeline verbessert sich spürbar in Qualität und Umfang. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass die fällige Zahlung genau in diesem Moment überraschend verweigert wurde. Ohne diese unabsehbare Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht nötig gewesen.

Die EV Digital Invest AG wird im Rahmen des beabsichtigten Eigenverwaltungsverfahrens mit den zuständigen Stellen und Verfahrensbeteiligten kooperieren.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out folgt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 3. Juli 2025

VOQUZ Labs AG: Barabfindung im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out auf EUR 10,57 festgelegt

02.07.25 16:30:00

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR


NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

Die VOQUZ Labs Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass die Blitz 24-250 GmbH dem Vorstand der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft heute ein konkretisiertes Verlangen nach §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.

Die Blitz 24-250 GmbH hält derzeit rund 95,86 % des Grundkapitals der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Blitz 24-250 GmbH hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,57 je Aktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Auf der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 12. August 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen eine Barabfindung von EUR 10,57 je Aktie beschlossen werden.

Der Squeeze-out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar.  (...)

Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA informiert auf Hauptversammlung über Jahresverlauf und strategische Entwicklung

Corporate News

HHLA-Hauptversammlung 2025


Hamburg, 3. Juli 2025 | Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) stimmte heute allen zur Abstimmung gekommenen Tagesordnungspunkten zu. Zudem wurde die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,10 Euro je A-Aktie beschlossen.

Die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath blickte in ihrer Rede auf das Geschäftsjahr 2024 zurück, in dem die HHLA ihre Position als europäischer Netzwerk-Logistiker gestärkt hat. Trotz globaler Herausforderungen, wie der anhaltenden Konjunkturschwäche in Deutschland, dem Konflikt im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, hat die HHLA das Jahr mit einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung abgeschlossen: Der Konzernumsatz stieg um 10,5 Prozent auf 1.598,3 Mio. Euro und das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 22,7 Prozent auf 134,3 Mio. Euro.

Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: „Die HHLA hat im Jahr 2024 in einem herausfordernden Marktumfeld Stabilität bewiesen und gleichzeitig konsequent an der Umsetzung ihrer strategischen Ziele gearbeitet. Maßgeblich vorangetrieben wurden der gezielte Ausbau des europäischen Netzwerks sowie die technologische Weiterentwicklung und Automatisierung der Containerterminals in Hamburg. Dadurch haben wir nicht nur die Grundlage für zukünftiges Wachstum geschaffen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Hamburg gestärkt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung zeigt, dass die HHLA auf dem richtigen Weg ist – mit dem klaren Ziel, das Unternehmen noch vernetzter, digitaler und nachhaltiger aufzustellen.“

Die Hauptversammlung beschloss, eine Bardividende je börsennotierter A-Aktie in Höhe von 0,10 Euro auszuzahlen. An die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik werden somit insgesamt 7,3 Mio. Euro ausgeschüttet. Für den nicht an der Börse gelisteten Teilkonzern Immobilien werden 1,50 Euro je S-Aktie ausgezahlt. Die S-Aktien befinden sich zu 100 Prozent im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Für beide Teilkonzerne zusammengenommen schüttet die HHLA insgesamt 15,7 Mio. Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 aus.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung, die Rede und Präsentation der Vorstandsvorsitzenden sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung.

voxeljet AG: Gericht bestätigt StaRUG Plan

Corporate News

- Der StaRUG Plan erhielt heute die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit und das Gericht bestätigte den StaRUG Plan.

- Der Plan soll sicherstellen, dass voxeljet die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich auf das operative Geschäft, Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Mitarbeiter zu konzentrieren.


Friedberg, Deutschland, 03. Juli 2025 – Die voxeljet AG ("Gesellschaft", "voxeljet" oder "wir"), ein Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden, teilt mit, dass der Hauptinvestor Anzu Special Acquisition Corp II ("Anzu") im Rahmen des heute vom Gericht in München bestätigten Plans neues Eigenkapital in Höhe von 2,5 Mio. Euro einbringen wird. Der Plan sieht zusätzlich einen Forderungserlass aus Verbindlichkeiten gegenüber Anzu in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR und eine Verlängerung der Fälligkeit der Verbindlichkeiten bis 2031 vor. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft ermöglichen und voxeljet zukunftsfähig aufstellen.

„Wir haben den notwendigen Prozess in kurzer Zeit durchgeführt, um die Beeinträchtigung auf das operative Geschäft so gering wie möglich zu halten. Mit der Bestätigung des Plans durch das Gericht erwarten wir, dass dieser Abschnitt des Prozesses abgeschlossen ist“, sagt Rudolf Franz, Vorstand der voxeljet AG.

Franz fügte hinzu: „Dieser Plan sorgt für die Beständigkeit unserer Geschäftstätigkeit und bekräftigt unser Bereitschaft, unsere Kunden zuverlässig zu bedienen und ihre laufenden und zukünftigen Bedürfnisse zu erfüllen. Der Plan sichert die nachhaltige Finanzierung und kann voxeljet in eine erfolgreiche Zukunft führen.“

Das Gericht hat den nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erstellten Plan ("StaRUG Plan") bestätigt. Wie bereits kommuniziert, sieht der Plan eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Der vom Gericht bestätigte Plan führt zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft. Anschließend wird das Kapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre erhöht. Ausschließlich Anzu wird als einziger planbetroffener Finanzgläubiger zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen.

Der Forderungserlass wird einen Erlass in Höhe von EUR 500.000 im Jahr 2025 und jeweils einen Erlass in Höhe von EUR 1.500.0000 in den Jahren 2026 und 2027 umfassen. Ferner werden die jährlichen Zinsen ab Juli 2026 auf 3% p.a. reduziert. Bis zum (einschließlich) 30. Juni 2026 sind keine Zinszahlungen geschuldet. Durch den Plan wird zudem geregelt, dass die Schuldscheindarlehen erst zum 2. Januar 2031 zur Rückzahlung fällig werden.

Die Umsetzung des Plans soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen.

VOXELJET

voxeljet wurde 1999 als Spin-off der Technischen Universität München (TUM) mit einer klaren Vision gegründet: durch die Entwicklung neuer generativer Verfahren für die Serienanfertigung komplexer Bauteile mittels 3D-Druck einen neuen Fertigungsstandard zu begründen. voxeljet ist ein weltweit agierender führender Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden. Bauteile, die mit Hilfe der voxeljet-Technologie hergestellt werden, fliegen im All, machen die Mobilität effizienter und ermöglichen die Herstellung neuer technischer Lösungen. Besuchen Sie die Website von voxeljet unter www.voxeljet.com und folgen Sie uns auf LinkedIn.

ANZU PARTNERS

Anzu Partners ist eine Investmentgesellschaft, die sich auf Cleantech-, Industrie- und Life-Science-Technologieunternehmen konzentriert, die das Potenzial haben, ihre Branchen zu verändern. Anzu arbeitet mit Unternehmern zusammen, um technologische Innovationen zu entwickeln und zu vermarkten, indem es Kapital und fundiertes Know-how in den Bereichen Geschäftsentwicklung, Marktpositionierung, globale Konnektivität und Betrieb bereitstellt. Im Jahr 2024 verwaltete Anzu Partners ein Vermögen von rund 1 Milliarde US-Dollar mit einem Team von über fünfzig Fachleuten in Atlanta, Boston, San Diego, Tampa und Washington DC. Weitere Informationen finden Sie unter anzupartners.com.

Endor AG: Antrag auf Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Landshut, 03. Juli 2025

Der Insolvenzverwalter der Endor AG („Gesellschaft“), Dr. Hubert Ampferl, hat gemeinsam mit dem Vorstand der Gesellschaft beschlossen, den Widerruf der Notierung der Aktien der Gesellschaft (WKN 549166 / ISIN DE0005491666) im Freiverkehr an der Börse München zu beantragen (sog. „Delisting“). Der Insolvenzverwalter und der Vorstand der Gesellschaft werden kurzfristig einen entsprechenden Antrag bei der Börse München stellen. Gemäß den Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München entscheidet über den Delisting-Antrag der Gesellschaft und den genauen Zeitpunkt der Notierungseinstellung die Geschäftsführung der Börse München.

BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz – keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der BayWa AG gibt bekannt, dass sich im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2024 ergeben hat, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat. Das ergibt sich aus erforderlichen Buchwert-Abschreibungen, insbesondere aus der Beteiligung an der BayWa r.e. AG. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen ist das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 aufgrund der Abschreibungen negativ.

Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungen des Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessen Umsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß dem Sanierungsgutachten. Es ergeben sich ebenfalls keine Auswirkungen auf die auf Basis des Sanierungsgutachtens kürzlich erfolgreich abgeschlossene Sanierungsfinanzierung bis 2028. Auch das operative Geschäft sowie die Durchführung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe von insgesamt 150 Mio. Euro bleiben hiervon unberührt. Das Sanierungsgutachten sieht zudem vor, dass das wirtschaftliche Eigenkapital der BayWa auf Gruppenebene bis Ende des Geschäftsjahres 2028 wieder positiv sein wird.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 werden, wie angekündigt, am 10. Juli 2025 veröffentlicht. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu der für den 26. August 2025 geplanten Hauptversammlung wird der Vorstand dieser Hauptversammlung einen Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen und zur Lage der Gesellschaft berichten. Beschlussfassungen in diesem Zusammenhang sind nicht vorgesehen.

Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. Euro.

Biotest AG: Hauptversammlung beschließt Dividendenausschüttung

PRESSEMITTEILUNG

- Ausschüttung von je 0,04 € je Vorzugsaktie für das Jahr 2024

- Breite Mehrheit bei der Abstimmung entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung

Dreieich 02. Juli 2025. Die Aktionäre der Biotest AG haben auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02. Juli 2025 beschlossen, eine Dividende in Höhe von € 0,04 je Vorzugsaktie für das Jahr 2024 auszuschütten. Insgesamt waren 71,8 % des Grundkapitals vertreten. Die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns erfolgte mit 99,79 % Zustimmung.

Die Aktionäre haben mit großer Mehrheit den Mitgliedern des Vorstands sowie des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. Alle Beschlüsse zu den weiteren zur Beschlussfassung vorgelegten Punkten der Tagesordnung wurden ebenfalls mit großer Mehrheit entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gefasst.

Die Hauptversammlungsrede von Herrn Dr. Jörg Schüttrumpf, CEO der Biotest AG, ist abrufbar unter: Hauptversammlung 2025

Über Biotest

Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.600 Mitarbeiter. Die Stamm- und Vorzugsaktien der Biotest AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

Mittwoch, 2. Juli 2025

SHS Viveon AG: Verschmelzung auf die Sidetrade AG im Rahmen des geplanten verschmelzungsrechtichen Squeeze-outs

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

München, 2.Juli 2025, Die Sidetrade AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 134695, hat am 2.Juli 2025 mit der SHS Viveon AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 118229, einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, durch den die SHS Viveon AG ihr Vermögen als Ganzes auf die Sidetrade AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§2 Nr.1, 60 ff. UmwG überträgt.

Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung hat die Sidetrade AG dem Vorstand der SHS Viveon AG bereits am 11. April 2025 gemäß § 62 Abs.1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der SHS Viveon AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Sidetrade AG gegen Gewährung einer noch festzulegenden Barabfindung der SHS Viveon AG beschließen zu lassen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Nach Abschluss der Prüfung der Angemessenheit der anzubietenden Barabfindung durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer wird diese bekannt gegeben.

Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn eine noch einzuberufende Hauptversammlung der SHS Viveon AG dem Übertragungsbeschluss zustimmt und sowohl dieser Übertragungsbeschluss als auch die Verschmelzung in das Handelsregister der SHS Viveon AG beim Amtsgericht München eingetragen worden sind.

Über SIDETRADE S.A.

SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 7,2 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 40 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und dematerialisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 400 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary, die internationale Unternehmen in mehr als 85 Ländern betreuen. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.

Über die SHS VIVEON AG

Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Vergleich im Spruchverfahren zur Bewertung der SM Capital AG abgeschlossen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR

Sindelfingen, 2. Juli 2025

Die SM Wirtschaftsberatungs AG teilt mit, dass sie vor dem Landgericht Stuttgart in dem seit 2018 laufenden Spruchstellenverfahren zur Bewertung ihrer Tochtergesellschaft SM Capital AG einen rechtswirksamen Vergleich geschlossen hat.

Kernpunkte der Einigung sind eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 2,35 auf EUR 3,00 je Aktie sowie eine Anhebung der jährlichen Ausgleichszahlung von EUR 0,09 auf EUR 0,11 je Aktie.
Die wesentlichen Inhalte des Vergleichs werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Einigung führt zu einer einmaligen Ergebnisbelastung von rund EUR 100.000.
Im Gegenzug entfallen potenziell deutlich höhere Kosten einer weiteren mehrjährigen gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die SM Wirtschaftsberatungs AG sieht in dem Vergleich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die Rechtssicherheit schafft und operative Ressourcen schont.

Der Vorstand

thyssenkrupp AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2025 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

thyssenkrupp AG Duisburg und Essen − ISIN DE0007500001 − Korrektur der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 8. August 2025, um 10:00 Uhr (MESZ)

Der Text zu Tagesordnungspunkt 1 „Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH“ wird klarstellend redaktionell wie folgt angepasst:


Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH

thyssenkrupp strebt eine Verselbständigung seines Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung an. Die Aktionäre der thyssenkrupp AG werden aufgrund der Abspaltung unmittelbar an der neuen Holdinggesellschaft für das Segment Marine Systems minderheitlich beteiligt, die dann an der Börse notiert werden soll. Durch die Beteiligung an der börsennotierten Holdinggesellschaft des Segments Marine Systems sollen die Aktionäre der thyssenkrupp AG direkt von der starken Stellung des Segments Marine Systems und dessen durch die Verselbständigung weiter unterstützten Wachstums- und Wertpotenzialen profitieren.

Zu diesem Zweck hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG beschlossen, zunächst das Segment Marine Systems unter einer neuen Obergesellschaft, der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (nach Wirksamwerden eines Formwechsels in die Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zukünftig firmierend als TKMS AG & Co. KGaA) (nachfolgend „TKMS Holding“), zusammenzufassen. Im Rahmen der Abspaltung soll nun eine Minderheitsbeteiligung an dieser neuen Obergesellschaft des Segments Marine Systems im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG übergehen. Unmittelbar mit Wirksamwerden der Abspaltung sollen sämtliche Kommanditaktien der TKMS Holding sodann zum Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Zur Vorbereitung der Abspaltung werden 49 % der Anteile an dem zu verselbständigenden Geschäft, insbesondere an der thyssenkrupp Marine Systems GmbH, auf die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, übertragen; 89,9 % der 49 % des zu verselbständigen Geschäfts werden mit Wirkung zum 1. Juli 2025 und die übrigen 10,1% der 49 % werden aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Abspaltung übertragen. Sodann wird die TKMS Beteiligungsgesellschaft mbH (einschließlich ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG von der thyssenkrupp AG als übertragendem Rechtsträger auf die TKMS Holding als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Kommanditaktien der TKMS Holding an die Aktionäre der thyssenkrupp AG übertragen. Mit Wirksamwerden der Abspaltung werden die Aktionäre der thyssenkrupp AG 49 % der Kommanditaktien der TKMS Holding und die thyssenkrupp AG die verbleibenden 51 % der Kommanditaktien der TKMS Holding halten. Grundlage der Abspaltung ist der von der thyssenkrupp AG und der TKMS Holding am 23. Juni 2025 mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Ulrich Irriger in Essen (UVZ-Nr. UI-429/2025) abgeschlossene Abspaltungs- und Übernahmevertrag (der „Abspaltungs- und Übernahmevertrag“).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor,

 

dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025, der in Abschnitt II. dieser Einladung nebst Anlagen abgedruckt ist, zuzustimmen.

Die Abspaltung ist im gemeinsamen Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH ausführlich wirtschaftlich und rechtlich erläutert und begründet. Darüber hinaus wurde die Abspaltung gemäß § 125 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 UmwG von einem gerichtlich bestellten, sachverständigen Spaltungsprüfer geprüft. Der Spaltungsprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung einen umfassenden schriftlichen Prüfungsbericht erstattet.

Folgende die Abspaltung betreffende Unterlagen sind vom Zeitpunkt der Einberufung an im Internet unter www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich:

der Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 23. Juni 2025 nebst seinen Anlagen,

der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die thyssenkrupp AG und den Konzern für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

der festgestellte Jahresabschluss der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH für die Geschäftsjahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024,

die Zwischenbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. März 2025,

die Zwischenbilanz der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH zum 31. März 2025,

der gemeinsame Spaltungsbericht des Vorstands der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und der Geschäftsführung der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH, Essen, vom 20. Juni 2025 und

der von der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestelltem, sachverständigem Spaltungsprüfer, erstattete Prüfungsbericht.

Im Übrigen bleibt die am 30. Juni 2025 im Bundesanzeiger veröffentliche Einberufung unverändert.

Duisburg und Essen, im Juli 2025

thyssenkrupp AG

Der Vorstand

Scherzer & Co. AG beschließt Aktienrückkauf

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Scherzer & Co. AG, im Folgenden „Gesellschaft“, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN DE0006942808) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und im Zeitraum vom 03. Juli 2025 bis längstens zum 30. Dezember 2025 bis zu 1.000.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 2,5 Mio. zu erwerben.

Die Aktien sollen über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und über Tradegate Exchange erworben werden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreis einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – zum Zeitpunkt der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf soll unter Führung einer Bank nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Die beauftragte Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Scherzer & Co. AG.

Die auf diesem Wege erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen für die nach der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Website der Gesellschaft unter www.scherzer-ag.de/die-scherzer-aktie/aktienrueckkaufprogramm-2025 unter der Rubrik "Fortschritt Aktienrückkauf 2025" bekannt gegeben.

Köln, 02. Juli 2025

Der Vorstand

Baader Bank AG: Baader Bank startet neue Kurswebsite mit Trading-Content

Corporate News

Die Baader Bank erweitert ihren Online-Auftritt für ihr Handelsangebot ‚Baader Trading‘ und startet eine innovative Kurswebsite als Informationsquelle rund um das Thema Wertpapierhandel. Die neue Baader Trading-Plattform richtet sich an wertpapierhandelsaffine Privatanleger und bietet umfassende Informationen, spannende Einblicke in den Kapitalmarkt und exklusive Inhalte.

Mit der neuen Website macht die Baader Bank ihr umfangreiches Handelsangebot für Privatanleger auf eine neue Weise nutzbar. Interessierte Anleger finden dort nicht nur aktuelle Kurse, Marktdaten und News, sondern profitieren von fundiertem Experten-Content zu relevanten Kapitalmarkt-Themen im Video-Format. Zudem stellt die Kurswebsite inspirierende Persönlichkeiten aus der Finanzwelt – darunter etwa Robert Halver – vor, beleuchtet aktuelle Trends und bietet praxisnahe Insights für den erfolgreichen Wertpapierhandel.

Die neue Baader Trading-Webseite bietet zudem eine Übersicht zu ausgewählten Depot- und Trading-Partnern der Baader Bank. Privatanleger erhalten so einen transparenten Einblick in das Partner-Angebot und die Handelswege – direkt über Baader Trading oder gettex. Die Website unterstützt damit gezielt die Informationsbedürfnisse moderner Anleger und erleichtert den Zugang zu relevanten Marktinformationen.

„Mit dem Launch unserer neuen Kurswebsite schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle, die sich für den Wertpapierhandel begeistern, ihr Wissen rund um den Kapitalmarkt erweitern möchten und nach einer umfassenden und abwechslungsreichen Informationsquelle für den Alltag suchen. Unser Ziel ist es, das Handelsangebot der Baader Bank nicht nur sichtbar, sondern auch erlebbar zu machen“, so Oliver Riedel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Baader Bank.

Die neue Kurswebsite ist ab sofort online und wird kontinuierlich mit aktuellen Inhalten und exklusiven Einblicken erweitert. Trading-affine Privatanleger sowie Wertpapierhandels-Neulinge sind eingeladen, mit dem dort gebotenen Know-how in die Welt des Wertpapierhandels einzutauchen und von der seit 1983 gewachsenen Handelsexpertise der Baader Bank zu profitieren: www.baadertrading.de

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Oktober 2025 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 8. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind:

• Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten in Deutschland – brauchen wir eine Reform?

• Shareholder Aktivismus – Not oder Notwendigkeit?

• Delisting, Squeeze-Out & Co. – Wo bleibt der Vermögensschutz für Aktionäre in Deutschland?

• StaRUG – Aktionäre ohne Rechte?

Die Wirtschaftsjournalistin und Moderatorin Sissi Hajtmanek begleitet Sie durch das Programm des Tages. Das Symposium bringt renommierte Referenten zusammen und bietet fundierte Panel-Diskussionen zu aktuellen Themen. Die Veranstaltung richtet sich an Aktionäre, institutionelle Investoren, Fondsmanager, Aktionärsvereinigungen und weitere Stakeholder. Im Mittelpunkt stehen der fachliche Austausch und die Diskussion – sowohl zwischen den Experten als auch mit den Teilnehmern. Das Symposium findet in hybrider Form statt: Sie können entweder vor Ort teilnehmen oder die Veranstaltung bequem über den Live-Stream verfolgen.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Das Symposium wird als Hybrid-Veranstaltung auch online übertragen. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte an, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder online. Im letzteren Fall bekommen Sie vor der Veranstaltung eine E-Mail mit Einwahldaten zugeschickt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung.

Wir freuen uns, wenn wir Sie am 30. Oktober 2025 begrüßen dürfen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer 



 

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