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Donnerstag, 19. Dezember 2024

ADNOC International Germany Holding AG: XRG sichert sich 91,3 % von Covestro mittels freiwilligem Übernahmeangebot

Pressemitteilung

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTGABE ODER VERTEILUNG (WEDER GANZ NOCH TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, WO DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE

- XRG (vormals ADNOC International) erreicht eine sehr hohe Annahmequote im Übernahmeangebot für Covestro

- Die Transaktion ist ein wesentlicher Meilenstein in der internationalen Wachstumsstrategie von XRG und dem Ziel, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden

- Erste wesentliche transformative Investition von XRG, die ADNOC die Umsetzung seiner internationalen Wachstumsstrategie ermöglicht

- Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben und wird für die zweite Hälfte des Jahres 2025 erwartet


Abu Dhabi, VAE | Frankfurt, Deutschland – 19. Dezember 2024: Die ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited, zusammen mit der Bieterin und anderen Unternehmen der ADNOC-Gruppe „XRG“), gibt heute das finale Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Übernahmeangebot“) an alle Aktionäre der Covestro AG („Covestro“ oder das „Unternehmen“) bekannt. Die Gesamtzahl der angedienten und von XRG bereits erworbenen Aktien beläuft sich auf rd. 91,32 % der insgesamt ausstehenden Aktien von Covestro.

Vorbehaltlich noch ausstehender regulatorischer Freigaben wird XRG neuer Mehrheitsaktionär von Covestro, einem weltweit führenden Unternehmen für hochwertige Polymerwerkstoffe. Der heutige Tag markiert damit einen wesentlichen Meilenstein in der internationalen Wachstumsstrategie von XRG, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden.

Seine Exzellenz Dr. Sultan Ahmed Al Jaber, Vorstandsvorsitzender von XRG, sagte: „Wir freuen uns, dass unser Übernahmeangebot für Covestro von einer überwältigenden Mehrheit der Aktionäre angenommen wurde. Der heutige Meilenstein markiert die erste wesentliche transformative Investition von XRG und beschleunigt unser Bestreben, zu einem der fünf weltweit führenden Chemieunternehmen zu werden. Dabei wollen wir die wachsende globale Nachfrage nach Energie und chemischen Produkten decken und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Als strategischer, langfristiger und wertschöpfender Investor ist XRG der „Sustainable Future“ Strategie von Covestro umfänglich verpflichtet. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dem Managementteam und den Mitarbeitenden von Covestro Wert für alle Stakeholder zu schaffen und neue Wachstumschancen zu erschließen.“

XRG und Covestro konzentrieren sich weiterhin voll auf die regulatorischen Freigaben, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigaben, der außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung. Der Abschluss der Transaktion wird für die zweite Hälfte des Jahres 2025 erwartet.

Diese Transaktion wird die Position von Covestro als einer der weltweit führenden Hersteller hochwertiger Polymermaterialien festigen – sowohl im Segment „Performance Materials“ als auch im Segment „Solutions & Specialties“. XRG bekräftigt sein Engagement für die „Sustainable Future“ Strategie von Covestro und die weitere strategische Entwicklung des Unternehmens und hat sich verpflichtet, Covestro zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, indem es bei Vollzug der Transaktion eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10 % des derzeitigen Grundkapitals von Covestro zum Angebotspreis zeichnet. Darüber hinaus teilt XRG die Ansicht des Covestro-Managementteams, dass die Leidenschaft und das Fachwissen der Covestro-Belegschaft für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind, und betrachtet die Transaktion als Chance, die weitere Entwicklung von Covestro zu fördern.

Informationen zu den regulatorischen Freigaben (in deutscher und englischer Sprache) sind unter www.covestro-offer.com verfügbar.

Über XRG

XRG ist ein transformatives internationales Energie-Investmentunternehmen mit Sitz in Abu Dhabi, das sich auf kohlenstoffärmere Energie und Chemikalien konzentriert. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft von ADNOC hat XRG einen Unternehmenswert von über 80 Mrd. USD. Das Portfolio umfasst Beteiligungen an branchenführenden Unternehmen, welche die stark steigende weltweite Nachfrage nach kohlenstoffarmer Energie und solchen Chemikalien bedienen, die wesentliche Bausteine für Produkte mit einer zentralen Rolle im modernen Leben sind.

Weitere Informationen finden Sie unter www.XRG.com

Manz AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen und begegnet schwieriger Marktentwicklung mit umfassender Restrukturierung

Corporate News

- Insolvenzverfahren ermöglicht eine Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen

- Laufende Investorengespräche sollen weitergeführt werden

- Verkaufsprozess für das Anlagengeschäft für Batteriezellenfertigung soll ebenfalls planmäßig weiterlaufen

Reutlingen, 18. Dezember 2024 – Die Manz AG („Manz“) wird einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. In Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter soll das laufende Geschäft weitergeführt werden.

Marktverwerfungen im europäischen Batteriezellenmarkt


Manz verfügt nach wie vor über eine einzigartige technologische Kompetenz in der Entwicklung hochkomplexer Automatisierungslösungen.

Manz hat vor dem Hintergrund der allgemeinen Markterwartungen für die Elektromobilität frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert. Vor allem in Europa hat sich das erwartete Marktpotenzial, auch aufgrund fehlender Unterstützung durch entsprechende politische Rahmenbedingungen, nicht wie erwartet realisiert. Im Gegenteil, insbesondere im Jahr 2024 erlebte der europäische Markt für Batteriezellen einen drastischen Einbruch. Investitionen wurden von verschiedenen internationalen großen Herstellern verschoben oder gestrichen. Für Manz bedeutete dies, dass die hohen Investitionen in Technologie und Innovationen nicht durch entsprechende Umsatzerlöse kompensiert werden können.

Manz plant daher unverändert den Verkauf des Anlagengeschäfts für die Batteriezellenfertigung. Der Verkaufsprozess ist planmäßig angelaufen. Derzeit führt der Vorstand konkrete Gespräche mit mehreren interessierten Investoren über eine Transaktion, die unverändert voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 vollzogen werden soll. Trotz der Herausforderungen sieht der Vorstand die Insolvenz als Chance für einen Neustart und eine langfristig erfolgreiche Zukunft.

Fokussierung auf technologische Kernkompetenzen

Das strukturierte Insolvenzverfahren bietet die Chance, das Unternehmen finanziell neu aufzustellen, die bestehenden Strukturen grundlegend zu optimieren und auf die technologischen Kernkompetenzen von Manz zu fokussieren. Im Fokus der einzelnen Maßnahmen stehen insbesondere die Reduzierung von Personal-, Fix- und Materialkosten, die Optimierung von Ablaufprozessen, eine schlankere Aufbauorganisation sowie Standardisierungsmaßnahmen im Produktportfolio. Dadurch soll das Unternehmen agiler und wettbewerbsfähiger werden. Ein zentrales Ziel ist darüber hinaus die Stabilisierung der finanziellen Situation und die Neuordnung der Finanzierungs- und Organisationsstrukturen sowie die Auflösung von konzerninternen Verflechtungen. Gespräche mit Banken und Investoren sollen weitergeführt werden.

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens soll nach diesem für alle Beteiligten fordernden Prozess weiter geschärft werden. Künftig wird sich Manz auf den Bereich Industrial Automation sowie die Bereiche Electronics, Semiconductor und Contract Manufacturing konzentrieren. Zur weiteren Finanzierung wurden bereits Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Die Ausgangsbedingungen für den notwendigen Investorenprozess sind gut und der Vorstand der Manz AG ist zuversichtlich nach der erfolgten Antragstellung den richtigen Partner für das Unternehmen zu finden und Manz zurück auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen.

Bei allen anstehenden Entscheidungen steht der verantwortungsvolle Umgang mit den hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Manz AG im Mittelpunkt. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich ihrer Verantwortung bewusst und setzen sich für eine transparente Kommunikation während des gesamten Prozesses ein und werden mit vollem Engagement den Investorenprozess begleiten, um eine Neuausrichtung des Unternehmens zu ermöglichen.

Mittwoch, 18. Dezember 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SQS Software Quality Systems AG: LG Köln will über Zulässigkeit einzelner Spruchanträge vorab entscheiden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spuchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der SQS Software Quality Systems AG (nunmehr firmierend unter Expleo Technology Germany GmbH) hat das Landgericht Köln angekündigt, nach § 280 ZPO analog über die Zulässigkeit einzelner Anträge aus Gründen der Prozessökonomie durch Zwischenentscheidung vorab zu entscheiden. Die Beteiligten können bis zum 31. Januar 2025 zur Frage der Zulässigkeit ergänzend Stellung nehmen.

In diesem Verfahren hatte das Gericht mit Beschluss vom 8. Mai 2020 eine Neubewertung durch die gerichtlich bestellte Sachverständige, die I-ADVISE AG, verantwortlich: Herr WP Dr. Jochen Beumer, angeordnet: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_14.html In dem 2022 vorgelegten Gutachten kam die Sachverständige auf einen Unternehmenswert von EUR 375,2 Mio. bzw. einen Wert von EUR 11,57 je SQS-Aktie. Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 9,39 je Stückaktie angeboten. Eine Erhöhung auf den von der Sachverständigen ermittelten Betrag würde damit eine Erhöhung um 23,22 % bedeuten. 

LG Köln, Az. 82 O 107/18
SCI AG u.a. ./. Expleo Germany Holding GmbH (früher: Assystem Deutschland Holding GmbH)
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, 50672 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, 
Expleo Germany Holding GmbH, zuvor: Assystem Deutschland Holding GmbH (als Rechtsnachfolgerin der Assystem Services Deutschland GmbH): Rechtsanwälte Oppenhoff & Partner, 50668 Köln

IVA: Valneva/Intercell Update

IVA-News Nr. 12 / Dezember 2024

Im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses und zur Nachbesserung der Barabfindung scheint das Gremium auf der Zielgeraden. Über den Sommer wurden Fragestellungen zur berücksichtigten Laufzeit von Patenten und Diskussionen über den Beta-Faktor abschließend behandelt. Im Rahmen der Barabfindung steht damit weiterhin eine Bandbreite für eine allfällige Nachbesserung iHv EUR 3,52 – 3,71 im Raum. Im Fall des Umtauschverhältnisses ist die Angemessenheit vom Gremium festgestellt worden. Mit einer Verweisung an das Firmenbuchgericht ist zu rechnen. Dieses wird sich möglicherweise zu weiteren, offenen Rechtsfragen äußern. Das Verfahren dauert bereits fast zehn Jahre.

HPI AG: Vorstand hat Insolvenzantrag gestellt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 18. Dezember 2024 – Der Vorstand der HPI AG (die „Gesellschaft“) sah sich gestern Nacht gezwungen, beim zuständigen Gericht in München einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu stellen, da einer der Gläubiger nicht bereit war, eine weitere Stundung seines Darlehens zu gewähren. Die 3KV GmbH ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht von dem Insolvenzantrag der Muttergesellschaft betroffen.

OTRS AG: Vollzug von Verträgen über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 90 % an der OTRS AG durch die Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der Easyvista SAS

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

Mitglieder des Aufsichtsrats legen ihr Amt nieder

Oberursel (Taunus), 18. Dezember 2024:

Die OTRS AG ("Gesellschaft") (ISIN DE00A0S9R37, WKN A0S9R3) gibt bekannt, dass die Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der Easyvista SAS, den Erwerb von insgesamt über 90 % der Aktien der Gesellschaft vollzogen und abgeschlossen hat, einschließlich des Erwerbs von den beiden größten Aktionären der Gesellschaft, der VBGM GmbH (einer Gesellschaft, die von Herrn André Mindermann, dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, und von Sabine Lüders, Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, gehalten wird) und der UX3 GmbH (einer Gesellschaft, die von Herrn Burchard Steinbild, dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, gehalten wird).

Im Zuge der Übernahme der OTRS AG durch die Optimus BidCo AG haben Burchard Steinbild, Thomas Stewens und Prof. Dr. Oliver Hein vereinbarungsgemäß ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt und das Unternehmen verlassen.

Die Optimus BidCo AG beabsichtigt, die restlichen Aktien der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum gleichen Kaufpreis (EUR 17 je Aktie) in Verbindung mit einem Delisting zu erwerben sowie ein Verfahren nach § 327a AktG (Squeeze-out) durchzuführen.

Manz AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Reutlingen, 18. Dezember 2024 – Der Vorstand der Manz AG hat heute beschlossen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und der insolvenzrechtlichen Überschuldung der Manz AG zu stellen. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingereicht werden.

Die Zahlungsunfähigkeit ist durch die Entscheidung von Kreditgebern der Manz AG, keine weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, ausgelöst worden. Unabhängig hiervon besteht auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Manz AG.

Der Vorstand führte in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit mehreren Kapitalgebern und Investoren für neues Eigen- bzw. Fremdkapital. Mit einem der interessierten Investoren gab es weit fortgeschrittene Gespräche, die jedoch unerwartet von diesem Investor abgebrochen wurden. Damit besteht keine Finanzierungslösung, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Manz AG außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern. Der Vorstand führt unabhängig von dem jetzt notwendigen Schritt gleichwohl Gespräche mit potenziellen Investoren fort.

7. Symposium Kapitalmarktrecht am 10. Oktober 2024: Link zum Video

https://www.symposium-kapitalmarktrecht.de/#impressionen

Auch im kommenden Jahr wird ein Symposium Kapitalmarktrecht stattfinden, voraussichtlich am 30. Oktober 2025 in Frankfurt/Main.

Dienstag, 17. Dezember 2024

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group AG abgeschlossen: Keine weitere Erhöhung in der Beschwerdeinstanz

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der HOMAG Group AG (als durch den Dürr-Konzern beherrschter Gesellschaft) hatte das Landgericht Stuttgart in der I. Instanz die in dem Vertrag festgelegte Abfindung und den Ausgleich geringfügig angehoben. Die Abfindung gemäß § 305 AktG wurde auf EUR 31,58 (statt der angebotenen EUR 31,56) je HOMAG-Aktie festgelegt, der Ausgleich gemäß § 304 AktG auf brutto EUR 1,19 je Aktie (statt angebotener EUR 1,18). 

Mehrere Antragsteller hatten Beschwerden eingelegt, die Antragsgegnerin folgte mit einer Anschlussbeschwerde. Das OLG hat hat nunmehr mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 sowohl die Beschwerden wie auch die Anschlussbeschwerde zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde vom OLG ausdrücklich nicht zugelassen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Dezember 2024, Az. 20 W 27/20
LG Stuttgart, Beschluss vom 13. August 2019, Az. 31 O 50/15 KfH SpruchG
ABS Aktiengesellschaft für Beteiligungen und Serviceleistungen AG u.a. ./. Dürr Technologies GmbH
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: LG Berlin II hebt Barabfindung auf EUR 60,55 an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht. 

Das Gericht folgt damit dem gerichtlich bestellten Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie gekommen war, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html

Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag bedeutet die Erhöhung auf EUR 60,55 eine Anhebung um 6,23 % (bzw. 41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77). Hinzu kommen Zinsen auf den Nachbesserungsbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei 16 Jahren nicht unerheblich).

LG Berlin II, Beschluss vom 26. November 2024, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag

146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt

Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A1X3X33) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 11.12.2024 wirksam.

Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.

Frankfurt am Main, 06.12.2024

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

PIERER Mobility AG beauftragt Citigroup Global Markets Europe AG mit der Neuordnung der Eigentümerstruktur

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 17. Dezember 2024

Die PIERER Mobility AG führt derzeit Gespräche mit möglichen strategischen Investoren und Finanzinvestoren. Einerseits handelt es sich dabei um bestehende Partner, andererseits werden auch Gespräche mit neuen strategischen Investoren und Finanzinvestoren geführt.

Um diesen Prozess strukturiert, transparent und im Sinne aller Stakeholder effizient durchzuführen, wurde die Citigroup Global Markets Europe AG heute mit der Begleitung dieses Investmentprozesses beauftragt.

Ziel des Investmentprozesses ist es, dass Investoren eine notwendige Barkapitalerhöhung bzw. Finanzinstrumente der PIERER Mobility AG zeichnen. Diese Barmittel sollen zur Stärkung der PIERER Mobility Gruppe, insbesondere der KTM AG, verwendet werden.

Für den Abschluss des strukturierten Investorenprozesses wird es notwendig sein, zur gegebenen Zeit eine Hauptversammlung einzuberufen, um die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der SYNLAB AG

SYNLAB AG
München

Bekanntmachung über die Mitteilung einer qualifizierten Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG sowie einer Mehrheitsbeteiligung nach § 20 Abs. 4 AktG

Die SYNLAB AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246540 und mit Geschäftsanschrift Moosacher Straße 88, 80809 München, Deutschland, ("SYNLAB") gibt bekannt, dass ihr Folgendes mitgeteilt wurde:

1. Ephios Bidco GmbH, Deutschland (AG München, HRB 286393) gehört unmittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB sowie (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB.

2. Den nachfolgenden Gesellschaften gehört jeweils für sich mittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB sowie (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB:

― Ephios Midco GmbH, Deutschland (AG München, HRB 286034)
― Ephios Subco 3 S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B280188)
― Ephios Subco 2 S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B280096)
― Ephios Subco 1 S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B280009)
― Ephios Holdco S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B279914)
― Ephios Topco S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B285718)
― Ephios Luxembourg S.à r.l., Luxemburg (RCS Luxemburg, B198777).

3. Den nachfolgenden Gesellschaften:
― Fifth Cinven Fund (No. 1) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1568)
― Fifth Cinven Fund (No. 2) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1601)
― Fifth Cinven Fund (No. 3) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1602)
― Fifth Cinven Fund (No. 4) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1603)
― Fifth Cinven Fund (No. 5) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1720)
― Fifth Cinven Fund (No. 6) Limited Partnership, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1820)
gehört jeweils für sich mittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG nicht mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB oder (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG keine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB. Sie alle haben jedoch mit Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry Nr. 1562) jeweils denselben alleinigen Komplementär, der auf sie jeweils unmittelbar beherrschenden Einfluss ausübt und der durch sie mittelbar beherrschenden Einfluss auf die in Ziffer 1 und 2 genannten Gesellschaften ausübt.

4. Den nachfolgenden Gesellschaften:
― Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1562)
― Cinven Capital Management (V) General Partner Limited, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 54045)
gehört jeweils mittelbar (i) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der SYNLAB sowie (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an SYNLAB. Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1562) ist der alleinige Komplementär der in Ziffer 3 genannten Gesellschaften, der jeweils unmittelbar beherrschenden Einfluss auf diese ausübt und der durch sie mittelbar beherrschenden Einfluss auf die in Ziffer 1 und 2 genannten Gesellschaften ausübt. Cinven Capital Management (V) General Partner Limited, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 54045) ist der alleinige Komplementär von Cinven Capital Management (V) Limited Partnership Incorporated, Guernsey (Guernsey Registry, Nr. 1562), der unmittelbar beherrschenden Einfluss auf diese ausübt und der durch sie mittelbar beherrschenden Einfluss auf die in Ziffer 1, 2 und 3 genannten Gesellschaften ausübt.

SYNLAB AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Dezember 2024

Marinomed Biotech AG: Voraussetzungen für erfolgreichen Abschluss des Sanierungsverfahrens erfüllt

Corporate News

- Mittel für die Barquote und für die Deckung der Verfahrenskosten hinterlegt

- Europäische Investitionsbank (EIB) stimmt Rückstehenserklärung zu

- Erfüllung des Sanierungsplans und nachhaltiger Fortbestand des Unternehmens soll durch Verkauf des Carragelose-Geschäfts gesichert werden


Korneuburg, Österreich, 17. Dezember 2024 – Marinomed Biotech AG (VSE:MARI) gibt bekannt, dass alle erforderlichen Bedingungen für den Abschluss des laufenden Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung erfüllt wurden. Die Mittel für die Barquote und für die Verfahrenskosten wurden bei der Insolvenzverwalterin hinterlegt. Innerhalb der nächsten zwei Wochen werden daraus die Barquoten der Gläubiger bedient. Mit der EIB konnte zudem eine Rückstehenserklärung für die Auszahlung der Barquote bis Ende April 2025 abgeschlossen werden. Diese war notwendig, weil Marinomed die erste Teilzahlung aus dem Verkauf des Carragelose Geschäfts erst nach dem Closing bekommt. Das kann bis zu drei Monate dauern. Damit liegen alle Voraussetzungen vor, um das Sanierungsverfahren und somit die Verwaltung durch die Insolvenzverwalterin zu beenden.

Bei der Sanierungsplan- und Schlussrechnungstagsatzung am 14. November 2024 haben alle anwesenden und vertretenen Gläubiger dem vorgelegten Sanierungsplan zugestimmt. Der Plan sieht eine Quote von 30%, zahlbar innerhalb der nächsten zwei Jahre, vor. Sofern die Meilensteinzahlungen aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts in diesem Zeitraum die geplanten Einkünfte übersteigen, wird eine Superquote von bis zu 7% ausgeschüttet. Marinomed hat, wie schon berichtet, mit der EIB den Vertrag zur geplanten Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 424 abgeschlossen.

Ein wesentliches Element zu Erfüllung des Sanierungsplans ist der bereits unterzeichnete Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs an Unither Pharmaceuticals. Die Umsetzung der Transaktion ist unter anderem von der Zustimmung der Aktionäre abhängig, die im Zuge einer außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2024 eingeholt werden soll. Weiters soll der Verkauf den laufenden Geschäftsbetrieb und die Kommerzialisierung der Marinosolv Projekte finanzieren. Durch Einsparungsmaßnamen, die Durchführung zweier Kapitalerhöhungen, die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung an die EIB und Einkünfte aus dem laufenden Geschäft konnten unmittelbar benötigte Mittel gesichert werden.

„Hinter uns liegen sehr herausfordernde Monate. Trotz der Widrigkeiten konnten wir einen Sanierungsplan ausarbeiten, der für unsere Gläubiger eine akzeptable Lösung darstellt und die stabile Finanzierung der Gesellschaft ermöglicht. Die beiden durchgeführten Kapitalerhöhungen sind zudem signifikant für die Sicherstellung der liquiden Mittel. Wir sind für die anhaltende Unterstützung und das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, dankbar“, sagt Andreas Grassauer, CEO von Marinomed.

„Die Erlöse von bis zu EUR 20 Mio. aus dem Verkauf der Carragelose-Assets sind ausreichend, um den Sanierungsplan, die Kommerzialisierung der Marinosolv-Projekte und den weiteren Aufbau der Solv4U-Einheit zu finanzieren. Mit dem Verkauf legen wir daher den Grundstein für eine langfristige, positive Entwicklung des Unternehmens“, ergänzt Pascal Schmidt, CFO von Marinomed.

Über Marinomed Biotech AG

Marinomed Biotech AG ist ein österreichisches, wissenschaftsbasiertes Biotechnologie-Unternehmen mit einer wachsenden Entwicklungspipeline und global vermarkteten Therapeutika. Das Unternehmen entwickelt patentgeschützte, innovative Produkte in den therapeutischen Bereichen der Immunologie und Virologie auf Basis seiner Plattform Marinosolv® und der virusblockierenden Wirkungsweise von Carragelose®. Die Marinosolv®-Technologie erhöht die Löslichkeit und Bioverfügbarkeit von schwer löslichen Wirkstoffen und wird zur Entwicklung von neuen Therapeutika für Indikationen im Bereich der autoreaktiven Immunerkrankungen eingesetzt. Das Virologie-Segment umfasst Carragelose®-basierte rezeptfreie Produkte zur Prophylaxe und Therapie von viralen Infektionen der oberen Atemwege, die in mehr als 40 Ländern verpartnert sind. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Korneuburg, Österreich und notiert an der Wiener Börse (VSE:MARI). Weiterführende Informationen: https://www.marinomed.com.

Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung: "Delistings – unmoralische Angebote an der Börse"

https://www.boersen-zeitung.de/kapitalmaerkte/delistings-unmoralische-angebote-an-der-boerse

Ein Gastbeitrag von Pascal Spano, Leiter Research bei Metzler Capital Markets. Der Autor kritisiert die in der Praxis für Minderhitsaktionäre nachteilige Regelung:

"Während der Plan für ein Delisting reift, wird sich das Unternehmen – insbesondere bei Interessengleichheit oder Verflechtung von Vorstand und Großaktionär – vermutlich nicht mit positiven Aussagen hervortun. Ist der Kurs dann sechs Monate in Folge ausreichend schwach, kommt das Delisting-Erwerbsangebot mit einer allenfalls minimalen Prämie auf den gewichteten Durchschnittskurs."

Montag, 16. Dezember 2024

OLG Frankfurt: Keine Tragung der außergerichtlichen Kosten durch Antragsteller für das Beschwerdeverfahren

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. Januar 2024, Az. 21 W 60/23, AG 2024, 714

Leitsätze (amtlich):

1. § 15 SpruchG ist als abschließende Kostenregelung anzusehen, so dass der Anwendungsbereich der weiteren Kostenregelungen des FamFG über § 17 Abs. 1 SpruchG nicht in Betracht kommt.

2. Den Antragstellern können daher auch nicht ausnahmsweise gemäß § 84 FamFG die außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt werden (entgegen OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 31 Wx 186/16).

INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST DELISTING VOM FREIVERKEHR AN FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Schönefeld, 16. Dezember 2024 – Die InCity Immobilien AG beschließt Delisting vom Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse

Der Vorstand der InCity Immobilien AG („InCity“ oder „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der InCity (ISIN DE000A0HNF96 / WKN A0HNF9) in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen („Delisting“). Der Vorstand der Gesellschaft wird heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Frankfurter Wertpapierbörse übermitteln.

Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt (d. h. voraussichtlich am 17. März 2025). Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln.

Der Beschluss zum Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen Kosten, Einbeziehungsfolge- und Transparenzpflichten und der damit einhergehenden Risiken. Zudem ist die Gesellschaft, die mit der mehrheitlich beteiligten Realsoul Holding S.A. einen festen Ankeraktionär hat, nicht mehr zwingend auf eine Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt angewiesen. Mit dem Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.

Zalando SE hält bereit fast 77 % an der ABOUT YOU Holding SE

Zalando hält nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung 76,79 % der Stimmrechte an der ABOUT YOU, davon 2,70 % über Aktien und 74,09 % über Instrumente (davon 59,35 % Anteilskaufverträge und 14,74 % Irrevocable Undertakings to Tender).

Samstag, 14. Dezember 2024

Vonovia SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bochum, 14. Dezember 2024 – Wie am 18. September 2024 angekündigt, beabsichtigen die Vonovia SE („Vonovia”) und die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen”) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen.

Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen – vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers – mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22 brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23. Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025 einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der Deutsche Wohnen. Zur Schaffung der Vonovia-Aktien, die den Aktionären der Deutsche Wohnen zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotenen Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung der Vonovia zusammen mit der Zustimmung zu dem Vertrag ein entsprechend ausgestaltetes bedingtes Kapital vorgeschlagen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 14. Dezember 2024 – Wie am 18. September 2024 angekündigt, beabsichtigen die Vonovia SE („Vonovia”) und die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen”) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen.

Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen – vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers – mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22 brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23. Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025 einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der Deutsche Wohnen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Freitag, 13. Dezember 2024

alstria office REIT-AG: Squeeze Out

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Konkretisierendes Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der alstria office REIT-AG übermittelt

- Barabfindung im Rahmen des Squeeze Out auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt


Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand von alstria heute eine Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens der BPG Holdings Bermuda Limited („BPG Holdings“), einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, vom 18. September 2024 erhalten hat. BPG Holdings hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Durchführung des aktienrechtlichen Squeeze Outs durch die BPG Holdings erfolgt und dass die den Minderheitsaktionären gemäß § 327b Abs. 1 AktG als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt wurde.

Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Squeeze Out wird für Q1 2025 einberufen.

alstria office REIT-AG: Entschädigungszahlung an die Streubesitzaktionäre aufgrund Beendigung des REIT-Status in Höhe von EUR 2,81 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass heute die Entschädigungszahlung, die gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung an Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten („Streubesitzaktionäre“), auf EUR 2,81 je Aktie festgelegt wurde („Entschädigungszahlung“).

Am 18. September 2024 hatte die Gesellschaft bereits bekanntgegeben, dass alstria die Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2024 verlieren wird, da durch das Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, gemäß §§ 327a ff. AktG und dem damit initiierten aktienrechtlichen Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird.

Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft haben die Streubesitzaktionäre Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Ausschüttungsnachteil entspricht, der – unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REIT-Gesetz entsteht, und verbindlich bestimmt wird durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer.

Der auf entsprechenden Antrag der Gesellschaft vom IDW benannte und anschließend von der Gesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute sein Gutachten zur Bestimmung des Aufschüttungsnachteils vorgelegt und einen Ausschüttungsnachteil in Höhe von EUR 2,81 je Aktie ermittelt.

Der Ausschüttungsnachteil wurde unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. herausgegebenen Grundsätze zur Unternehmensbewertung (IDW S 1) ermittelt. Im Rahmen der Wertermittlung wurde die durch die BNP Paribas Real Estate Consult GmbH vorgenommene vorläufige Bewertung des Immobilienportfolios der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in Höhe von ca. EUR 4,14 Milliarden berücksichtigt.

In Übereinstimmung mit der Satzung hat der Vorstand festgelegt, dass die Entschädigungszahlung allen Streubesitzaktionären, die Aktien am 31. Dezember 2024 halten, automatisch gutgeschrieben wird. Die Entschädigungszahlung wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Sie wird den Streubesitzaktionären voraussichtlich um den 9. Januar 2025 gutgeschrieben.

Weitere Details zu dem Zahlungsprozess werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter Presse/Mitteilungen bekanntgegeben.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG: Antragsgegnerin legt Anschlussbeschwerde ein

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG, das nach einer erstinstanzlichen Erhöhung der Barabfindung (auf EUR 1.886,05 je Aktie) nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig ist, hat die Antragsgegnerin Anschlussbeschwerde eingereicht. Dadurch sind auch die bislang nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten Antragsteller Verfahrensbeteiligte geworden. Die Antragsteller (Anschlussbeschwerdegegner) können bis zum 10. März 2025 zu der Anschlussbeschwerde Stellung nehmen. Die Stellungnahmefrist für den gemeinsamen Vertreter wurde bis zum 10. Juni 2025 verlängert. 

BayObLG, Az. 101 W 88/24
LG München I,  Beschluss vom 9. Februar 2024, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

HBI-Hyperion SE: Einstieg neuer Investoren im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Vorbereitung einer Neuausrichtung des operativen Geschäfts unter der Firma Novadrives SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 13. Dezember 2024 - Die HBI-Hyperion SE („Gesellschaft“) hat heute die Zeichnungen neuer Investoren zur Teilnahme an einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen für Zwecke der Vorbereitung einer Neuausrichtung des operativen Geschäfts erhalten.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 125.670,00 durch Ausgabe von 125.670 neuen Aktien zum Ausgabebetrag von jeweils EUR 12,73 auf EUR 500.670,00 erhöht. Das Emissionsvolumen beträgt mithin rd. EUR 1,6 Mio.

Es ist geplant, dass die Gesellschaft in Novadrives SE umfirmiert wird, ihren Sitz nach Hamburg verlegt. Die Gesellschaft wird sich künftig auf die Entwicklung von Rotoren, Magneten, Statoren und weiteren Bauteilen für die Herstellung von Elektromotoren konzentrieren, die ohne seltene Erden auskommen, konzentrieren.

Identität und Kontaktangaben der mitteilenden Person:

Dieter-Enrique Diaz-Granados Meie-Linnekogel, Verwaltungsrat, info@hbi-hyperion.com

US-amerikanischer Investor steigt bei IVU Traffic Technologies AG ein

Pressemitteilung

Berlin, 13. Dezember 2024 | Mission Trail Capital Management LLC (MTCM), ein Software-Investor mit Sitz in Austin, Texas, hat das Aktienpaket von Daimler Buses erworben und hält nun insgesamt rund 8 Prozent aller IVU-Aktien. Der Kauf erfolgte außerbörslich, über die Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.

„IVU ist ein führender Softwareanbieter für Bahn- und Busunternehmen auf der ganzen Welt. Unsere zahlreichen Gespräche mit Kunden und Branchenkennern haben gezeigt, wie wertvoll die Lösungen der IVU für alle Beteiligten sind, da sie Effizienz, Effektivität und Zugänglichkeit des Öffentlichen Verkehrs verbessern“, ergänzt Joshua Braden, Gründer von MTCM. „Außerdem haben uns Management und Team der IVU überzeugt. Wir freuen uns daher sehr, dass wir nun unseren Aktienanteil an der IVU erhöhen konnten und von der zukünftigen Entwicklung profitieren werden.“

„Daimler Buses hat sehr früh erkannt, dass Elektrobusse in ein „Ökosystem“ eingebettet werden müssen, um den anspruchsvollen betrieblichen Alltag zu organisieren. Neben der finanziellen Beteiligung an der IVU stand daher schon immer die Partnerschaft in der Weiterentwicklung der IVU.suite und die Zusammenarbeit in weltweiten Projekten im Vordergrund. Und daran wird sich dank des langfristigen Rahmenvertrages auch in Zukunft nichts ändern“ sagt Martin Müller-Elschner, CEO von IVU Traffic Technologies AG. „Ich habe den Austausch mit MTCM von Anfang an als sehr positiv und bereichernd empfunden, daher freue ich mich schon auf die Begleitung als Investor in den nächsten Jahren.“