Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 15. Juli 2025
SHS VIVEON AG: Sidetrade AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SHS Viveon AG auf EUR 3,05 fest
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN
München, 15. Juli 2025, Die Sidetrade AG, Frankfurt am Main, („Sidetrade") hat heute das gegenüber dem Vorstand der SHS Viveon AG („Gesellschaft“) am 7. April 2025 gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Sidetrade gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Sidetrade gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungsrechtlicher Squeezeout) konkretisiert.
In diesem Zusammenhang hat die Sidetrade dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 91,995 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 3,05 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Sidetrade festgelegten Barabfindung bestätigt.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Sidetrade sind auf Grundlage des am 24. Juni 2025 aufgestellten finalen Entwurfes am 2. Juli 2025 durch notarielle Urkunde UVZ-Nr. 3132/25 des Notars Professor Dr. Hartmut Wicke erfolgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Sidetrade gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 3,05 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 27. August 2025 stattfinden wird.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Sidetrade ab.
Über SIDETRADE S.A.
SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 6,1 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 38 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und dematerialisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 400 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary, die internationale Unternehmen in mehr als 85 Ländern betreuen. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln.
Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.
Über die SHS VIVEON AG
Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.
Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.
Mutares SE & Co. KGaA: BaFin untersagt Kaufangebot
Die Untersagung erfolgte auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
Die CAUSA Verwaltungs GmbH, München, hatte keine von der BaFin gebilligte Angebotsunterlage veröffentlicht, die die nach dem WpÜG erforderlichen Angaben enthält. Auch hatte die CAUSA Verwaltungs GmbH, München, bei der BaFin keine Angebotsunterlage eingereicht, die den Anforderungen des WpÜG entspricht.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
In Deutschland dürfen öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren einer Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, deren Aktien zum Handel am regulierten Markt im Inland oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen sind (Zielgesellschaft), grundsätzlich nicht ohne eine zuvor von der BaFin gestattete und vom Bieter veröffentlichte Angebotsunterlage durchgeführt werden. Das öffentliche Angebot zum Erwerb von Wertpapieren einer Zielgesellschaft ohne eine von der BaFin gestattete Angebotsunterlage stellt einen Verstoß gegen die Pflichten des WpÜG dar und ist gemäß § 15 Abs. 1 WpÜG zu untersagen.
In dem Gestattungsverfahren einer Angebotsunterlage prüft die BaFin, ob die Angebotsunterlage die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und nicht offensichtlich gegen die Vorschriften des WpÜG verstößt. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Angaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen oder die Seriosität des Bieters zu beurteilen.
Ein Verstoß gegen das WpÜG kann mit einer Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro bzw. fünf Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern, öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen anzunehmen.
Ob ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Wertpapieren auf Grundlage einer von der BaFin gestatteten Angebotsunterlage erfolgt, können Sie in der Liste der veröffentlichten Angebotsunterlagen überprüfen.
Quelle: BaFin
Börsen-Zeitung: Wirtschaftsprüfer wollen Klarheit bei Squeeze-outs
Bei Squeeze-outs führt die Frage nach der fairen Abfindung oft zu heftigen Diskussionen und langwierigen Gerichtsverfahren. Das Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt nun einen neuen Standard, der für Orientierung bei der Suche nach dem wahren Wert sorgen soll.
https://www.boersen-zeitung.de/meinung-analyse/wirtschaftspruefer-wollen-klarheit-bei-squeeze-outs
Zu dem Entwurf eines IDW-Standards "Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen":
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/entwurf-eines-idw-standards-beurteilung.html
SdK vertritt Mitglieder auf der Hauptversammlung der Vivanco AG am 31. Juli 2025
Am 31. Juli 2025 findet in Ahrensburg die Hauptversammlung der Vivanco AG statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Umwandlung der Vivanco AG in eine (nicht börsennotierte) GmbH.
Vivanco-Aktionären wird im Rahmen dieses Umwandlungsbeschlusses ein Abfindungsbetrag in Höhe von 0,22 € je Aktie angeboten, sofern sie auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars erklären bzw. erklären lassen.
Die Aktionärsvereinigung SdK bietet ihren Mitgliedern an, deren Stimmrechte auf der HV wahrzunehmen und ggf. auch den erforderlichen Widerspruch zu Protokoll zu geben, damit diese den Abfindungsbetrag geltend machen können.
So gehen Sie vor:
- Bestellen Sie Ihre Eintrittskarte zur Hauptversammlung bitte auf Ihren eigenen Namen.
- Sobald Ihnen die Eintrittskarte vorliegt, füllen Sie die Vollmacht auf der Rückseite der Eintrittskarte aus – mit Dr. Christian Werner als Bevollmächtigten.
- Senden Sie die Eintrittskarte per E-Mail an info@sdk.org bis spätestens 29. Juli 2025.
- Bitte teilen Sie der SdK in der E-Mail auch ausdrücklich mit, ob für Sie Widerspruch zu Protokoll erklärt werden soll.
Ein Widerpruch ist auch Voraussetzung für die gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags in einem Spruchverfahren.
Bekanntmachung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG
Übernimmt die Helaba die Aareal Bank?
Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) prüft die Übernahme der Gewerbeimmobilien-Finanziererin Aareal-Bank AG. Laut Börsen-Zeitung befinden sich die Gespräche aber noch "in einem frühen Stadium". Mit der Aareal Bank könnte die Helaba eine führende Rolle bei der Finanzierung von Gewerbeimmobilien übernehmen.
Die Aareal Bank wird derzeit mehrheitlich von den Finanzinvestoren Advent und Centerbridge sowie dem kanadischen Pensionsfonds CPIB gehalten. Das Konsortium, Atlantic Bidco genannt, hatte die Aareal 2023 zu einer Bewertung von rund zwei Milliarden Euro übernommen und kürzlich ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre, einen sog. Squeeze-out, durchgeführt, der im Oktober 2024 wirksam wurde.
Bei der Bewertung für den Squeeze-out wurde das Bankgeschäft praktisch mit Null angesetzt, wenn man den unmittelbar nach dem Squeeze-out erfolgten Verkauf der Tochtergesellschaft Aareon berücksichtigt, der eine "Super-Dividende" ermöglichte. Die WirtschaftsWoche berichtete im März über die Dividendenzahlung:
"Die Eigentümer der Aareal Bank lassen sich nach dem lukrativen Verkauf der IT-Tochter Aareon eine milliardenschwere Dividende ausschütten. 1,9 Milliarden Euro sollen unter den Investoren verteilt werden, wie der Wiesbadener Immobilienfinanzierer am Donnerstag mitteilte.
Mit der Ausschüttung haben die Beteiligungsgesellschaften Advent, Centerbridge (je 39 Prozent), Goldman Sachs (knapp fünf Prozent) und der kanadische Pensionsfonds CPPIB (knapp 20 Prozent) den Kaufpreis für die ganze Bank von rund zwei Milliarden Euro bereits wieder in der Tasche. Aareon war im vergangenen Jahr für 3,9 Milliarden Euro an den Finanzinvestor TPG Capital verkauft worden; dabei blieb ein Gewinn von rund zwei Milliarden hängen."
Montag, 14. Juli 2025
Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot veröffentlicht
Die Francotyp-Postalia Holding AG hat ihren Aktionären ein öffentliches Delisting- Rückerwerbsangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 2,27 je Aktie der Francotyp-Postalia Holding AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 9. Juli 2025 bis zum 7. August 2025.
Zu der Angebotsunterlage der Francotyp-Postalia Holding AG vom 9. Juli 2025: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Francotyp.html
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der PharmaSGP Holding SE veröffentlicht
Zu der Angebotsunterlage der FUTRUE GmbH vom 14. Juli 2025: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/PharmaSGP.html
Stimmrechtsmitteilung der ABOUT YOU Holding SE
Wie die ABOUT YOU Holding SE heute mitteilte, hält die Zalando SE nunmehr nach dem Vollzug des Übernahmeangebots 85,35 % der Stimmrechte (alle in Aktien, zuvor 67,26 %, davon 6,36 % direkt und 60,89 % über Instrumente.
Quelle: Stimmrechtsmitteilung vom 14. Juli 2025
InVision AG: Acme 42 GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest
Düsseldorf, 14. Juli 2025 – Die Hauptaktionärin der InVision Aktiengesellschaft („InVision“), die Acme 42 GmbH („Acme“), hat dem Vorstand der InVision heute das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der InVision über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der InVision (Minderheitsaktionäre) auf die Acme gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der erforderliche Beschluss soll in der für den 28. August 2025 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der InVision gefasst werden. Die Acme hält Aktien der InVision in Höhe von rund 95,71 % des Grundkapitals der InVision. Die Höhe der von der Acme den Minderheitsaktionären der InVision für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung EUR 5,63 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der InVision. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt.
secunet Security Networks AG zum ersten Halbjahr 2025: Deutliche Steigerung gegenüber Vorjahr
[Essen, 14. Juli 2025] Die secunet Security Networks AG (ISIN DE0007276503, WKN 727650) erzielte nach vorläufigen Berechnungen deutlich bessere Ergebnisse im ersten Halbjahr 2025 als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2025 wurde ein vorläufiger Konzernumsatz von ca. 171,7 Mio. Euro erreicht. Dies entspricht einer Zunahme von 19 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (144,3 Mio. Euro). Die vorläufige EBITDA-Marge lag bei 9,7 % gegenüber 7,7 % im ersten Halbjahr 2024 (+ 26 %). Die vorläufige EBIT-Marge verbesserte sich um 332 % auf 4,2 % (Vorjahr: 1,0 %).
Die starke Steigerung von Umsatz, EBITDA- und EBIT-Marge erklärt sich insbesondere durch den Effekt eines starken ersten Quartals 2025. Das erste Quartal profitierte umsatzseitig von besonders hohen Bestellungen zum Jahresende 2024 im Segment Public Sector, die im ersten Quartal 2025 verbucht wurden. Bedingt durch Veränderungen im Produktmix hat sich der Effekt aus dem ersten Quartal zwischenzeitlich abgeschwächt.
Auf Basis der positiven Halbjahresergebnisse bestätigt der Vorstand die Jahresprognose 2025 mit einem erwarteten Konzernumsatz von rund 425 Mio. Euro, einer EBITDA-Marge von 14,5 % bis 16,5 % und einer EBIT-Marge zwischen 9,5 % und 11,5 %.
Die vollständigen Ergebnisse des ersten Halbjahrs 2025 werden mit dem Halbjahresfinanzbericht 2025 planmäßig am 12. August 2025 veröffentlicht und werden unter https://www.secunet.com/ueber-uns/investoren/finanzmitteilungen zum Download bereitstehen. Außerdem wird secunet eine online-Analystenkonferenz durchführen.
Shareholder Value Beteiligungen AG: Öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Erwerb von bis zu 10.000 Aktien
Der Vorstand der Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt, ISIN DE000A168205, WKN A16820, hat heute auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, bis zu 10.000 eigene Aktien der Shareholder Value Beteiligungen AG (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 1,43 %) im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu erwerben.
Die Annahmefrist beginnt am 17.07.2025, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verlängerung am 31.07.2025, 12:00 Uhr (MESZ). In diesem Zeitraum können die Aktionäre der Gesellschaft ihre Aktien zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 91,00 Euro je Namensaktie der Shareholder Value Beteiligungen AG anbieten. Der Erwerbspreis entspricht einer Prämie rund 5 % auf den Referenzpreis (den Durchschnitt, der an den jeweils vorangehenden zehn Börsentagen zuletzt bezahlten Kursen der Aktie im XETRA-Handel) und einer Prämie von 5,2 % auf den Schlusskurs vom 11.07.2025.
Sofern im Rahmen des Angebotes mehr als 10.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote), gerundet jeweils auf eine ganze Aktie
Der Aktienrückkauf wurde aufgrund der hohen Differenz zwischen Börsenkurs und Innerem Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zur Wertverdichtung beschlossen.
Die Einzelheiten des Angebots inklusive der Modalitäten zur Anpassung der Anzahl der von dem Angebot umfassten Aktien und der Verlängerung der Annahmefrist, wird die Gesellschaft kurzfristig im Bundesanzeiger und auf ihrer Internetseite unter www.svb-ag.de veröffentlichen.
Frankfurt, den 14. Juni 2025
Shareholder Value Beteiligungen AG
Der Vorstand
Kirchhoff Consult GmbH: Zwischen Krise und Comeback – Immobilienaktien am Wendepunkt
KIRCHHOFF STIMMUNGSINDIKATOR IMMOBILIEN-AKTIEN | H1 2025
- Stimmungsindex steigt auf 53,3 Punkte – Analysten zeigen sich optimistisch, Trendwende nach der Krise 2022 setzt sich fort (H2 2024: 47,7 Punkte)
- Wohnimmobilien bleiben klarer Favorit – mit 69,7 Punkten deutlich vor Gewerbeimmobilien (41,0 Punkte)
- Attraktives Chance-Risiko-Profil für Wohnimmobilien – stabile Nachfrage sorgt für hohe Bewertungssicherheit
- Immobilienaktien hinken Gesamtmarkt weiter hinterher – DAX mit deutlich besserer Performance im 6- und 12-Monatsvergleich
- Bewertungsabschläge bleiben hoch – Substanzwerte sind bei Wohn- und Gewerbeimmobilien noch nicht eingepreist
- Finanzierungsumfeld und ESG-Anforderungen gelten als größte kurzfristige und langfristige Herausforderungen
Hamburg, 14. Juli 2025 – Die Hamburger Kommunikations-
und Strategieberatung für Finanzkommunikation und ESG, Kirchhoff
Consult, hat die zwölfte Ausgabe des „Kirchhoff Stimmungsindikator
Immobilienaktien“ veröffentlicht. Die befragten Analysten blicken
verhalten optimistisch auf den weiteren Verlauf der
Immobilienaktien-Kurse: Der Stimmungsindex steigt leicht auf 53,3 Punkte
(H2 2024: 47,7 Punkte) und signalisiert damit eine moderate, aber
stabile Verbesserung der Marktstimmung.
Jens Hecht, Managing Partner bei Kirchhoff Consult, kommentiert:
„Die Kursentwicklungen am Immobilienmarkt zeigen eine Stabilisierung,
auch wenn die Werte weiterhin deutlich unter ihren Substanzniveaus
notieren. Das hohe Bewertungsdelta unterstreicht jedoch nach wie vor das
Aufholpotenzial der Branche. Insbesondere bei Wohnimmobilien sehen wir,
dass sich der Markt zunehmend konsolidiert und Investoren die Resilienz
dieses Segments neu bewerten. Trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen –
wie einem herausfordernden Zinsumfeld und verschärften ESG-Vorgaben –
bleibt die Branche aus unserer Sicht langfristig attraktiv.“
Stetige Erholung deutscher Immobilienaktien
In den vergangenen sechs Monaten legten die Aktien der zehn größten
börsennotierten Immobilienbestandshalter in Deutschland im Durchschnitt
um +2,4% zu. Gewerbeimmobilienaktien entwickelten sich mit +3,0%
überdurchschnittlich, während Wohnimmobilienwerte mit +1,9% leicht unter
dem Branchenschnitt blieben. Damit bleiben Immobilienaktien weiterhin
deutlich hinter dem Gesamtmarkt zurück – der DAX verzeichnete im
gleichen Zeitraum einen Zuwachs von +19,5%.
Trotz dieser unterdurchschnittlichen Performance weist die Branche
weiterhin ein hohes Bewertungsdelta auf: Der durchschnittliche Abschlag
zum Substanzwert beträgt -39,9% – ein klares Zeichen für anhaltende
Zurückhaltung auf Investorenseite. Gleichzeitig birgt diese Lücke ein
erhebliches Aufholpotenzial. Ein positiver Impuls, etwa durch eine
weitere Lockerung der Zinspolitik oder eine konjunkturelle Belebung,
könnte aus Sicht der Analysten die notwendige Dynamik bringen, um diese
Bewertungslücke spürbar zu verkleinern.
Wohnimmobilien bleiben Favorit der Analysten
Die Stimmung unter Analysten fällt für Wohnimmobilien weiterhin deutlich
positiver aus (69,7 Punkte) als für Gewerbeimmobilien (41,0 Punkte).
Auch im langfristigen Kursvergleich der letzten drei Jahre zeigen
Wohnimmobilien eine überdurchschnittliche Performance von +8,4%
gegenüber lediglich +0,7% im Branchenschnitt. Haupttreiber bleibt die
nachhaltig hohe Nachfrage nach Wohnraum.
Immobilienaktien-Analysten sehen bei Wohnimmobilien zudem das
attraktivste Chance-Risiko-Profil – vor allem aufgrund der stabilen
Ertragslage und der robusten Marktnachfrage. Eine kürzlich
veröffentlichte Analyse von BNP Paribas Real Estate bestätigt diesen
Trend: Das Transaktionsvolumen auf dem deutschen Wohninvestmentmarkt
stieg im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um über 30% auf
rund 4,5 Milliarden Euro. Auch andere Marktbeobachter wie JLL, NAI
Apollo, Colliers und CBRE melden Transaktionsvolumina zwischen 3,9 und
4,4 Milliarden Euro.
Büroimmobilien mit größter Unsicherheit behaftet
Zwar bleibt auch die Stimmung für Gewerbeimmobilien im positiven Bereich
(41,0 Punkte), doch hat sich der Wert gegenüber dem Vorhalbjahr (43,2
Punkte) kaum verändert. Innerhalb des Segments gelten insbesondere
Büroimmobilien laut Analysten weiterhin als unsicherste Asset-Klasse –
bedingt durch strukturelle Veränderungen im Arbeitsumfeld, anhaltende
Flächenüberhänge in B- und C-Lagen sowie schwierige
Vermarktungsperspektiven.
Die Auswertung zur Risikowahrnehmung verschiedener Immobiliensegmente
zeigt, dass Büro- und Einzelhandelsimmobilien am häufigsten als
besonders unsicher eingeschätzt werden. Die anhaltende Diskussion um
„New Work“, Flächeneffizienz und ESG-Kriterien verstärkt diese
Wahrnehmung zusätzlich und dämpft sowohl Investitionsbereitschaft als
auch Bewertungsperspektiven im börsennotierten Segment.
Finanzierungsumfeld und ESG-Anforderungen gelten als aktuell größte Herausforderungen
Als wesentliche Herausforderungen nennen die befragten Analysten das
weiterhin anspruchsvolle Finanzierungsumfeld sowie die zunehmende
Komplexität regulatorischer ESG-Vorgaben. Beide Faktoren wirken sowohl
kurzfristig als auch langfristig belastend auf Geschäftsmodelle,
Investitionsentscheidungen und die Bewertungsspielräume.
Trotz jüngster politischer Diskussionen über eine mögliche Reduzierung
einzelner ESG-Vorgaben – etwa im Bereich Berichterstattung oder
Lieferkettengesetz – gehen Immobilienanalysten nicht davon aus, dass
energiebezogene Kriterien in der Branche an Relevanz verlieren. Im
Gegenteil: Sie werden erwartungsgemäß zunehmend direkt mit der
Finanzierungsfähigkeit von Objekten verknüpft und spielen auch bei
Mietentscheidungen institutioneller Nutzer eine zentrale Rolle.
ESG-Standards – und vor allem die Energieeffizienz von Immobilien –
entwickeln sich damit weiter zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor,
der sowohl den Zugang zu Kapital als auch die Marktpositionierung
langfristig prägt.
Weitere Informationen
Die Studie finden Sie unter folgendem Link: https://www.kirchhoff.de/fileadmin/static/pdfs/2025_news/20250714_Stimmungsindikator_Immobilienaktien.pdf
METHODIK DER ERHEBUNG
Der „Kirchhoff Stimmungsindikator Immobilienaktien“ von Kirchhoff
Consult ist der Stimmungsindikator für den deutschen
Immobilienaktienmarkt. Bei den wichtigsten Analysten für deutsche
Immobilienaktien fragt Kirchhoff Consult regelmäßig ab, wie sich der
Immobilienaktienmarkt nach ihrer Einschätzung in den kommenden drei
beziehungsweise zwölf Monaten entwickeln wird. Dabei wird auch separat
nach der Kursentwicklung von Gewerbe- und Wohnimmobilienaktien gefragt.
Für die Beantwortung steht dem Analysten oder Unternehmensvertreter eine
Skala von +2 (stark steigend, über +15 Prozent) bis –2 (stark fallend,
unter –15 Prozent) zur Verfügung. Ein Wert von „0“ bedeutet, dass mit
keinen oder nur sehr geringfügigen Veränderungen (+/–5 Prozent)
gerechnet wird. Die Auswertung bildet den Durchschnitt aller abgegebenen
Einschätzungen ab.
Im Rahmen der Analyse für den „Kirchhoff Stimmungsindikator
Immobilienaktien“ für das erste Halbjahr 2025 gaben zehn der befragen
Immobilienanalysten ihre Einschätzung ab.
Sonntag, 13. Juli 2025
Zalando SE: Transaktion erfolgreich abgeschlossen: Zalando und ABOUT YOU bündeln ihre Kräfte, um gemeinsam den europäischen Mode- und Lifestyle-E-Commerce zu gestalten
Corporate News
BERLIN / HAMBURG, 11. Juli 2025 // Zalando SE (“Zalando”) und ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) haben heute den erfolgreichen Abschluss ihres strategischen Zusammenschlusses bekannt gegeben. Durch die Transaktion bündeln beide Unternehmen ihre Kräfte, um die Bedürfnisse ihrer Kund*innen und Partner in Europa noch gezielter zu erfüllen. Mit ihren komplementären Business-to-Consumer- und Business-to-Business-Angeboten bauen die beiden Gründer-geführten Unternehmen das E-Commerce-Ökosystem für den europäischen Mode- und Lifestyle-Markt auf. Gemeinsam decken sie künftig einen noch größeren Anteil des europäischen Marktes für Mode und Lifestyle ab.
Die Europäische Kommission hatte bereits am 1. Juli 2025 die fusionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion einschließlich des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre von ABOUT YOU erteilt. Zalando hat nun 91,45 % des Grundkapitals von ABOUT YOU (ohne Berücksichtigung eigener Aktien) erworben.
Zalando hat weiterhin die feste Absicht, als nächsten Schritt einen Squeeze-out der verbliebenen Minderheitsaktionäre von ABOUT YOU durchzuführen und die verbleibenden ABOUT YOU-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Der Squeeze-out soll im Rahmen einer Verschmelzung von ABOUT YOU auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Zalando erfolgen.
Seit der Ankündigung des geplanten Zusammenschlusses am 11. Dezember 2024 haben sich Zalando und ABOUT YOU auf diese nächste Phase vorbereitet. Beide Unternehmen haben konkrete Pläne ausgearbeitet, um eine reibungslose Zusammenarbeit nach dem Abschluss der Transaktion sicherzustellen – mit dem Ziel, ihre komplementären Stärken zu bündeln und gleichzeitig ihre jeweils eigenständige Identität zu wahren.
„Zalando und ABOUT YOU haben sich von lokalen Start-ups zu europäischen Erfolgsgeschichten entwickelt. Uns verbindet ein klarer Fokus auf Qualität, Innovation und Kund*innennähe. Gemeinsam werden wir ein unschlagbares Team sein und den europäischen Mode- und Lifestyle-E-Commerce aktiv gestalten“, sagte Robert Gentz, Co-CEO und Mitgründer von Zalando. „Im B2C-Bereich können wir unseren Kund*innen und Marken differenzierte und attraktive Einkaufserlebnisse bieten. Mit der Bündelung unserer komplementären Logistik- und Softwarelösungen ZEOS, Tradebyte und SCAYLE schaffen wir im B2B-Bereich ein noch leistungsfähigeres E-Commerce-Betriebssystem – damit Marken und Händler*innen ihr Multichannel-Geschäft in ganz Europa und darüber hinaus effizient steuern können.“
„Im Zentrum dieser Partnerschaft steht unser gemeinsames Ziel, Mode- und Lifestyle-Shopping neu zu definieren und echten Mehrwert für unsere Kund*innen und Partner zu schaffen. Wir freuen uns sehr darauf, gemeinsam mit Zalando Innovationen voranzutreiben und neue Wachstumspotenziale für SCAYLE und ABOUT YOU zu erschließen“, sagte Tarek Müller, Co-CEO und Mitgründer von ABOUT YOU. „Diese strategische Transaktion eröffnet uns große Chancen zur Zusammenarbeit und ermöglicht uns gleichzeitig, die Individualität und Energie zu erhalten die ABOUT YOU ausmacht.“
Gemeinsamer Fokus auf Wachstum und langfristige Wertschöpfung
Das Geschäft von ABOUT YOU trägt zur Skalierung bei, bringt komplementäre Fähigkeiten ein und passt nahtlos zur im März 2024 vorgestellten Ökosystem-Strategie von Zalando, ein führendes E-Commerce-Ökosystem für den europäischen Mode- und Lifestyle-Markt aufzubauen. Da beide Unternehmen derselben Branche angehören, bietet der Zusammenschluss erhebliche Wertschöpfungspotenziale, unter anderem in den Bereichen B2B, Logistik, Zahlungsabwicklung und der kommerziellen Zusammenarbeit. Zalando strebt beim Gruppen-EBIT längerfristig signifikante Synergien in Höhe von rund 100 Millionen Euro pro Jahr an.
Im B2C-Bereich plant Zalando in Zusammenarbeit mit ABOUT YOU die Einführung einer Zwei-Marken-Strategie. Die Strategie ermöglicht es beiden Marken, ihre jeweilige Markenidentität beizubehalten. Gleichzeitig entstehen Synergien in den Bereichen Logistik, Zahlungsabwicklung und kommerzielle Zusammenarbeit. Die kombinierte Unternehmensgruppe kann Kund*innen maßgeschneiderte und differenzierte Einkaufserlebnisse anbieten, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Im B2B-Bereich ergänzt SCAYLE Zalandos Vision eines ganzheitlichen Betriebssystems für Mode und Lifestyle. ZEOS, Tradebyte und SCAYLE bündeln künftig ihre Kräfte. Sie bieten Marken und Händler*innen eine integrierte Lösung aus Logistik, Software und Services zur Steuerung ihres Multichannel-Geschäfts in ganz Europa und darüber hinaus.
Die Vorstandsmitglieder von ABOUT YOU, Sebastian Betz, Tarek Müller und Hannes Wiese, werden ihre erfolgreiche Arbeit in ihren bisherigen Funktionen innerhalb der kombinierten Gruppe fortsetzen.
Zalando hat im Dezember 2024 bereits seine mittelfristige Prognose für die kombinierte Gruppe bestätigt und unterstreicht damit die Überzeugung des Managements in Bezug auf das Wertschöpfungspotenzial dieser Transaktion. Zalando, einschließlich ABOUT YOU, prognostiziert bis 2028 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 5-10 %*, sowohl beim Bruttowarenvolumen (GMV) als auch beim Umsatz. Die kombinierte Unternehmensgruppe erwartet im Jahr 2028 eine bereinigte EBIT-Marge von 6-8 % zu erwirtschaften. Dies würde einer erheblichen Steigerung des absoluten Gewinns entsprechen. Gemeinsam wollen Zalando und ABOUT YOU langfristig einen größeren Teil des europäischen 450-Milliarden-Euro-Marktes für Mode und Lifestyle abdecken.
Zalando wird den ersten Ausblick für das kombinierte Geschäft für das Gesamtjahr 2025 im Rahmen der Veröffentlichung der Ergebnisse für das zweite Quartal am 6. August 2025 bekanntgeben.
Wachstum made in Europe
Die Partnerschaft vereint zwei Gründer-geführte Teams, deren Kultur, Denkweise und Fähigkeiten hervorragend zusammenpassen. Beide Unternehmen verstehen die Vielfalt Europas und fördern Europas Stärken - kulturelle Vielfalt und Innovation über Grenzen hinweg.
„Zalando und ABOUT YOU zeigen, dass Europa Wachstumsunternehmen für das digitale Zeitalter hervorbringen kann“, sagte Gentz. „Wir freuen uns auf das nächste Kapitel unserer gemeinsamen Reise – mit dem Ziel, europaweit Innovation und nachhaltiges Wachstum zu gestalten.“
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.the-perfect-fit.de.
*Ausgangsjahr 2023
ÜBER ZALANDO
Zalando ist Europas führende E-Commerce-Plattform für Mode und Lifestyle, gegründet 2008 in Berlin. Zalando baut ein Ökosystem entlang zweier Wachstumsfelder: Business-to-Consumer (B2C) und Business-to-Business (B2B). Im B2C-Bereich bieten wir mehr als 52 Millionen aktiven Kund*innen in 25 Märkten ein inspirierendes und hochwertiges Einkaufserlebnis für Mode- und Lifestyle-Produkte, mit zahlreichen Marken aus einer Hand. Im B2B-Bereich öffnet Zalando seine Logistik-, Software- und Service-Infrastruktur für Markenpartner und Einzelhändler. Damit unterstützen wir deren E-Commerce-Transaktionen in ganz Europa – sowohl auf als auch außerhalb der Zalando-Plattform. Durch unsere Ökosystem-Vision wollen wir zu einem positiven Wandel in der Mode- und Lifestyle-Branche beitragen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://corporate.zalando.de
ÜBER ABOUT YOU
Die ABOUT YOU Group ist eine international operierende E-Commerce-Gruppe und in verschiedene strategische Geschäftsfelder gegliedert: Der Online-Fashion-Store ABOUT YOU bildet das Business-to-Consumer-Geschäft. Mit über 12 Mio. aktiven Kund*innen ist ABOUT YOU einer der größten Onlinehändler für Fashion und Lifestyle in Europa und der führende Anbieter eines personalisierten Einkaufserlebnisses auf dem Smartphone. In der ausgezeichneten ABOUT YOU App und auf aboutyou.com finden die Kund*innen neben Inspiration ein Sortiment mit rund 750.000 Artikeln von nahezu 4.000 Marken. Das Business-to-Business-Geschäft der Group wird größtenteils durch die SCAYLE GmbH abgebildet. SCAYLE bietet ein modernes, cloud-basiertes Enterprise-Shop-System, welches es Marken und Händlern ermöglicht, ihr Digitalgeschäft schnell und flexibel zu skalieren und an steigende Kundenbedürfnisse anzupassen. Rund 300 Online-Shops haben sich für die SCAYLE Commerce-Technologie im Lizenzmodell entschieden, darunter führende Marken und Händler wie Harrods, Manchester United, Deichmann, Fielmann und der FC Bayern. Weitere Informationen finden Sie unter: corporate.aboutyou.de
Covestro AG: Prognose für 2025 gesenkt
11.07.2025 / 13:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Covestro senkt seine Prognose für EBITDA, Free Operating Cash Flow (FOCF) und Return on Capital Employed über dem gewichteten Kapitalkostensatz (ROCE über WACC) für das Geschäftsjahr 2025. Dies resultiert aus einer weiter schwachen Gesamtkonjunkturlage ohne Anzeichen einer kurzfristigen Erholung.
Covestro passt seine Prognose für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt an:
- Das EBITDA wird zwischen EUR 700 Mio. und EUR 1.100 Mio. erwartet. Der bisherige Ausblick ging von einem EBITDA zwischen EUR 1.000 Mio. und EUR 1.400 Mio. aus. Der Konsensus erwartete für diese Kennzahl EUR 931 Mio.
- Der Free Operating Cash Flow (FOCF) wird zwischen EUR -400 Mio. und EUR +100 Mio. erwartet. Der bisherige Ausblick ging von einem FOCF zwischen EUR 0 Mio. und EUR 300 Mio. aus. Der Konsensus erwartete für diese Kennzahl EUR 106 Mio. Der Return on Capital Employed über dem gewichteten Kapitalkostensatz (ROCE über WACC) wird zwischen -9 und -5 Prozentpunkten erwartet. Der bisherige Ausblick ging von einem ROCE über WACC zwischen -6 und -3 Prozentpunkten aus.
- Die Treibhausgasemissionen, gemessen an den CO2-Äquivalenten, werden unverändert zwischen 4,2 Mio. Tonnen und 4,8 Mio. Tonnen erwartet.
Im zweiten Quartal 2025 erzielte Covestro ein vorläufiges EBITDA in Höhe von EUR 270 Mio., das damit im Rahmen des bisherigen Ausblicks zwischen EUR 200 Mio. und EUR 300 Mio. liegt. Dies wurde begünstigt durch die Auflösung von Bonusrückstellungen in Höhe von EUR 43 Mio. im Zuge der reduzierten Gesamtjahresprognose. Der Konsensus erwartete für diese Kennzahl EUR 220 Mio.
Der Finanzbericht zum zweiten Quartal 2025 wird am 31. Juli 2025 veröffentlicht.
Die Kapitalmarkterwartungen basieren auf dem Mittelwert der jüngsten Konsensus-Schätzungen von Finanzanalysten, zuletzt veröffentlicht durch Vara Research am 7. Juli 2025.
Mountain Alliance AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im Zuge des geplanten Ausbaus des Portfolios mit verstärkt strategischem Fokus im Bereich Defence Tech
München, 11. Juli 2025 – Der Vorstand der Mountain Alliance AG (MA) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 6.885.584 auf EUR 7.985.584 durch Ausgabe von maximal bis zu 1.100.000 neuen Aktien (dies entspricht 16,0 Prozent des bisherigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.
Der Ausgabebetrag liegt bei EUR 2,90 und entspricht dem Kurs der Aktie der Gesellschaft am Tag der Festlegung des Ausgabebetrages.
Die Emissionserlöse aus der Transaktion in Höhe von max. EUR 3,19 Mio. sollen für den geplanten Ausbaus des Portfolios mit verstärkt strategischem Fokus im Bereich Defence Tech bei der Mountain Alliance AG eingesetzt werden. Die neuen Aktien werden ab dem 01. Januar 2025 gewinnberechtigt sein. Sie werden nach der ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Mountain Alliance AG in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft im Mittelstandssegment m:access der Börse München einbezogen werden.
Freitag, 11. Juli 2025
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out folgt
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigelegt
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
- Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
Donnerstag, 10. Juli 2025
Voltabox AG Voltabox-Hauptversammlung beschließt Umfirmierung in Voltatron AG – Weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie geschaffen
Paderborn/Nürnberg, 10. Juli 2025 – Die ordentliche Hauptversammlung 2025 der Voltabox AG (DE000A2E4LE9) hat allen zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit unterstützt sie die konsequente Fortführung der laufenden umfassenden Neuausrichtung der Gesellschaft und schafft die Grundlage für eine zielgerichtete dynamische Unternehmensentwicklung. Beschlossen wurden unter anderem die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 sowie eines Bedingten Kapitals 2025 I als Baustein zur Realisierung der M&A-Wachstumsagenda, die Umfirmierung des Unternehmens, die Verlegung des Sitzes sowie die Erweiterung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands. Vom Grundkapital der Gesellschaft waren 14.446.471 Aktien vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 68,59 %.
Der Unternehmenssitz wird gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung künftig Fürth sein. Damit zielt das Management auf eine effizientere Steuerung mit einem Team aus Experten in verschiedenen Kernfunktionen ab. In diesem Zusammenhang entschied sich das Unternehmen, die ordentliche Hauptversammlung 2025 im Mövenpick Hotel Nürnberg Airport und damit in unmittelbarer Nähe zum neuen Unternehmenssitz durchzuführen.
Auch der Name der Gesellschaft ändert sich. Aus der Voltabox AG wird die Voltatron AG. Die Umfirmierung erfolgt mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister. Der Unternehmensname nimmt Bezug auf Alessandro Volta als Pionier der Elektrizität und damit der Batterietechnik sowie auf das Elektron als zentrales Element der Elektronik. Damit unterstreicht die Gesellschaft ihren Fokus auf die Batterie- und Energiespeichertechnik neben weiteren industriellen Anwendungen und legt ausgehend von den bestehenden Kompetenzen den inhaltlichen Schwerpunkt auf den Bereich der Entwicklung und Herstellung elektronischer Lösungen. Die Marke „Voltatron“ steht dabei für Innovation, Kundenfokus, Integrität, unternehmerischen Mut mit Weitblick, Partnerschaft auf Augenhöhe und langfristigen Erfolg.
Der Namenswechsel macht die Transformation zu einem spezialisierten Anbieter von elektronischen Komponenten, Geräten und Systemlösungen deutlich – basierend auf einem umfassenden Produktions- und Technologie-Know-how.
CEO Martin Hartmann betonte im Rahmen der Hauptversammlung mit Blick auf die strategischen Weichenstellungen und die angestrebte Positionierung im Markt: „Durch die umgesetzten Maßnahmen der vergangenen Monate ist das Unternehmen heute klar stabilisiert. Auf Basis unserer Strategie befinden wir uns auf einem guten Weg, die Organisation zügig und gezielt weiterzuentwickeln. Unser Anspruch ist es, ein Angebot aufzubauen, mit dem wir ein einzigartiges Portfolio zuverlässiger und passgenauer Elektroniklösungen bereitstellen können. Der Fokus liegt dabei – neben weiteren Wachstumsbranchen – unverändert auf der Batterie- und Energiespeicherindustrie. Damit liefern wir unseren Kunden den Schlüssel, um in ihren Märkten langfristig erfolgreich zu sein.“
Zur Finanzierung des angestrebten Wachstums hat die Hauptversammlung wesentliche Voraussetzungen beschlossen. Mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und der Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025 I steht zukünftig ein Instrument zur Verfügung, um flexibel und schnell Wandelinstrumente zu begeben und zu bedienen. Es ersetzt das bisherige Bedingte Kapital 2017 vollständig und liegt mit bis zu 10.531.536,00 Euro innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenze von 50% des Grundkapitals.
Parallel dazu wurde das bestehende, teilweise ausgenutzte Genehmigte Kapital 2023 aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 2025 ersetzt. Es ermöglicht dem Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 10.531.536,00 Euro zu erhöhen. Damit wird die finanzielle Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei der Umsetzung der strategischen Ziele, insbesondere im Hinblick auf die M&A-Wachstumsagenda, gestärkt.
CFO Florian Seitz erklärte dazu: „Die heutigen Beschlüsse verschaffen uns die notwendige Flexibilität, um zielgerichtet auf sich bietende Chancen im Markt reagieren zu können. Potenzielle Kapitalmaßnahmen verfolgen dabei ausschließlich das Ziel, profitables Wachstum zu ermöglichen und unsere strategische Position nachhaltig zu stärken. Die Voraussetzungen im Markt sind dafür aktuell grundsätzlich gegeben. Die weiteren Expansionsschritte gehen wir sehr sorgfältig an und bewerten diese nach klaren wirtschaftlichen Maßgaben.“
Weiterhin stimmte die Hauptversammlung einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Voltabox AG und der EKM Elektronik GmbH zu. Ziel ist die steuerliche und wirtschaftliche Integration der Tochtergesellschaft sowie die Nutzung bestehender Verlustvorträge.
Ebenfalls bestätigte die Hauptversammlung ein leicht angepasstes Vergütungssystem für den Vorstand und billigte die bestehende Aufsichtsratsvergütung.
Die vollständigen Abstimmungsergebnisse sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung 2025 sind auf der Website der Gesellschaft unter ir.voltabox.ag verfügbar.
1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX
Montabaur, 10. Juli 2025. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) nimmt die Mitteilung von STOXX Ltd. zur Kenntnis, wonach das Unternehmen am 11. Juli 2025 aus dem SDAX, HDAX und TecDAX ausgeschlossen wird. Als Grund wird eine „Übernahme“ gemäß Ziffer 8.3.2 des DAX Equity Index Calculation Guide genannt.
Aus Sicht der 1&1 AG sind die Voraussetzungen des genannten Regelwerks nicht erfüllt. Es liegt weder eine Übernahme vor, noch befindet sich die Gesellschaft in einem Übernahmeverfahren. Bei dem Angebot der United Internet AG vom 5. Juni 2025 handelte es sich um ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots. Nach Vollzug dieses Angebots hält die United Internet AG 85,10 % des Grundkapitals (und 85,32 % der Stimmrechte) der 1&1 AG. Die Entscheidung von STOXX Ltd. ist daher für die 1&1 AG nicht nachvollziehbar.
Die 1&1 AG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin ein ausreichender Freefloat von rund 15 Prozent gegeben ist. Mit dieser Meldung reagiert das Unternehmen auch auf zum Teil unzutreffende Darstellungen in den Medien.
Montabaur, 10. Juli 2025
1&1 AG
Der Vorstand
Über die 1&1 AG
Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe.
Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft.
Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie für die letzte Meile auf regionalen Netzen von City Carriern und Deutscher Telekom basieren.
Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der SYNLAB AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Juli 2025
Mittwoch, 9. Juli 2025
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Team Agrar AG ohne Erhöhung
LG Flensburg, Beschluss vom 7. November 2024, Az. 6 O 24/24
OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2025, Az. 9x W 13/24
Elbstein AG beschließt Kapitalerhöhung in Form einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Seebeck Werftquartier GmbH
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 „NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE“ Hamburg, 9. Juli 2025 Der Vorstand der Elbstein AG (ISIN: DE000A1YDGT7; „Gesellschaft“)
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 15 Mio. durch Ausgabe von
bis zu 15 Mio. neuen Aktien gegen Einlagen unter Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2020 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird als
gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung durchgeführt. Den Aktionären wird
das gesetzliche Bezugsrecht im Wege des mittelbaren Bezugsrechts
gewährt. Große Aktionäre haben sich gegenüber der Gesellschaft bereit
erklärt, ihre Bezugsrechte auf insgesamt 13.987.782 neue Aktien nicht
auszuüben, sondern den Gesellschaftern der Seebeck Werftquartier GmbH
mit dem Sitz in Bremerhaven zum Zwecke der Zeichnung gegen Sacheinlagen
zur Verfügung zu stellen. Hierdurch sollen insgesamt 89,9 % der
Geschäftsanteile an der Seebeck Werftquartier GmbH („Zielgesellschaft“) in die Elbstein AG gegen Ausgabe von 13.987.782 neuen Aktien eingebracht werden („Sachkapitalerhöhung“).
Die Zielgesellschaft hält umfangreichen Grundbesitz in Bremerhaven, auf
dem schwerpunktmäßig Wohnimmobilienprojekte realisiert werden sollen.
Die Bebauungspläne stehen derzeit noch aus. |
Vonovia SE: Anfechtungsklage gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE vergleichsweise beigelegt
___________________
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Juli 2025
Damit kann der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE im Handelsregister eingetragen werden.
I-ADVISE AG: Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen
Düsseldorf, Juli 2025:
Die aktuelle Ausgabe der Praxisstudie zeigt die Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2024. Wie in der Vorauflage gehen wir detaillierter auf einzelne Bewertungen des abgelaufenen Jahres ein.
Aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Börsenkurs als mögliche Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts haben wir ergänzend bereits die Fälle der Bewertungen mit Stichtag im ersten Halbjahr 2025 hinsichtlich der Verwendung des Börsenkurses anstelle des Ertragswerts zur Schätzung des Unternehmenswerts analysiert.
In keinem der analysierten Squeeze-out oder BGAV im Jahr 2024 wurde die Abfindung auf Basis des Börsenkurses vorgenommen, ohne eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In drei Fällen war in 2024 der Ertragswert höher als der Börsenkurs, so dass nach der BGH-Rechtsprechung bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Abfindung auf Basis des Börsenkurses grundsätzlich geeignet sein könnte. Jedoch wurde in diesen Fällen den Börsenkurs nicht als hinreichend belastbar angesehen, so dass die Abfindungen aus den höheren Ertragswerten abgeleitet wurden. Bei einer Verschmelzung wurde im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben den Ertragswerten auch die Börsenkursrelation berücksichtigt.
Auch in den 5 Fällen des ersten Halbjahrs 2025, in denen der Börsenkurs geringer war als der Ertragswert, wurde die Abfindung auf Basis des Ertragswerts vorgenommen.
Der Mittelwert der nachhaltigen Wachstumsraten beträgt in 2024 1,38 %, nach 1,23 % im Vorjahr.
Darüber hinaus zeigt die Studie zahlreiche Details zur Ableitung der Kapitalisierungszinssätze in 2024,
- z.B. einen Rückgang des verwendeten Basiszinssatzes auf 2,5 % zum Jahresende
- die durchgängige Anwendung einer Marktrisikoprämie von 5,75 % nach Steuern
- die vorherrschende Verwendung von sog. raw Betafaktoren und Verzicht auf ausschließliche Anwendung von adjusted Betafaktoren
- die über die Jahre stark gestiegene Bedeutung des Debt Beta.
Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:
Studie Bewertungspraxis 2024/25
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EPH Group AG: Einigung auf den Erwerb von drei weiteren Hotelprojekten über Sachkapitalerhöhung, Börsenlisting der Aktien und Barkapitalerhöhung geplant
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Wien, am 09.07.2025: Die EPH Group AG („EPH“) hat heute mit zwei Grundstückseigentümern eine grundsätzliche Einigung dahingehend erzielt, dass EPH von den Verkäufern drei Hotelprojekte für einen lastenfreien Kaufpreis im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwirbt. Dabei handelt es sich um Liegenschaften am Großglockner, im Raum Ossiacher See und im Nationalpark Kalkalpen, auf denen neue Hotelprojekte entwickelt werden sollen. Die entsprechenden Widmungen liegen bereits vor. Alle drei Projekte befinden sich im Stadium vor Baugenehmigung.
Der Erwerb der Projekte ist jeweils als Asset Deal über drei neu zu gründende Tochtergesellschaften der EPH geplant, an welchen EPH mit 90% und die jeweilige Verkäuferin mit 10% beteiligt sein wird (die „Projektgesellschaften“). Die nach Abzug von auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten verbleibenden Kaufpreisforderungen der Verkäuferinnen gegenüber den Projektgesellschaften von rund EUR 3,35 Millionen (die „einzubringenden Forderungen“) sind von den Projektgesellschaften nicht zu begleichen, sondern sollen von den Verkäuferinnen gegen den Erhalt von Aktien an der EPH als Sacheinlage über eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre in die EPH eingebracht werden. Die auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten im höheren einstelligen Millionenbereich sollen nach Möglichkeit von den finanzierenden Banken weiter finanziert oder ansonsten durch die jeweilige Projektgesellschaft rückgeführt werden. Die Transaktion steht daher seitens EPH unter Finanzierungsvorbehalt.
Im Zuge der beschriebenen Transaktion wird die EPH eine Einbeziehung ihrer Aktien in das Vienna MTF der Wiener Börse (direct market oder direct market plus) veranlassen. Die den Verkäuferinnen zu übertragende Anzahl an neuen Aktien der EPH wird sich durch Division der einzubringenden Forderungen mit dem Referenzpreis für das Börsenlisting am Vienna MTF der Wiener Börse bemessen.
Vor Einbeziehung der Aktien in das Vienna MTF ist eine Barkapitalerhöhung bei der EPH im Wesentlichen aus dem bestehenden Aktionärskreis in einer Größenordnung von EUR 430.000 bis EUR 930.000 durch Zufuhr von Eigenmitteln in die EPH geplant. Für die Zeit nach dem Börsenlisting werden derzeit weitere Finanzierungsoptionen geprüft.
Das Signing der Liegenschaftskaufverträge soll – einen weiteren
positiven Verlauf der durch EPH noch abzuschließenden Due
Diligence-Prüfung vorausgesetzt – binnen vier Wochen erfolgen. Das
Börsenlisting der Aktien der EPH ist bis Ende September 2025, die
Umsetzung der Sachkapitalerhöhung bis Jahresende geplant. Infolge des
Closings der Sach- und der Barkapitalerhöhung würde sich berechnet auf
Basis der Bilanz der EPH zum 31.12.2024 und unter Annahme der
Durchführung der Barkapitalerhöhung um EUR 930.000 die
Eigenkapitalausstattung der EPH von rund minus EUR 1,5 Millionen auf
plus EUR 2,8 Millionen verbessern, was einer Eigenkapitalquote von rund
27,5% entspräche.
Ende der adhoc-Meldung
Über die EPH Group AG:
Die EPH Group AG besteht aus einer Gruppe von Investoren,
Projektentwicklern, Hotelimmobilien-, Finanzierungs- und
Kapitalmarkt-Experten. Das Unternehmen plant den Aufbau eines
diversifizierten Portfolios von renditestarken Hotels und Resorts im
Premium- und Luxussegment in Österreich, Deutschland und anderen
europäischen Top-Destinationen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung des
EPH Teams besteht ein hervorragender Marktzugang und eine volle
Akquisitionspipeline. In den Bereichen Feasibility Study, Due Diligence,
Bewertung, Contract Management, M&A, Portfolio Strategy,
Development und Construction arbeitet die EPH Group AG mit den führenden
Hotel- und Tourismus-Consulting-Unternehmen in Österreich und
Deutschland zusammen. So kann die Gesellschaft auf eine umfassende
Expertise zurückgreifen und für jedes Projekt die bestmögliche Strategie
entwickeln.
Die Anleihe der EPH Group AG (ISIN: DE000A3LJCB4 / WKN: A3LJCB) notiert
im Open Market (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse, im
Vienna MTF der Wiener Börse und im Rahmen eines dualen Listings an der
Euronext Paris im Segment Euronext Access.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eph-group.com.