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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 24. März 2025

Scherzer & Co. AG: Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien

Corporate News

Scherzer & Co. AG setzt durch Einziehung eigener Aktien aus Aktienrückkäufen Grundkapital um 2.744.372,00 Euro herab. Neues Grundkapital beträgt 27.195.628,00 Euro.

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Scherzer & Co. AG (im Folgenden auch „Gesellschaft“) vom 27. Mai 2021, ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben und einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Scherzer & Co. AG am 16. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Zeitraum vom 16. Oktober 2023 bis längstens zum 29. März 2024 bis zu 500.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 1 Mio. zu erwerben. Der Erwerb erfolgte über die Börse.

Am 12. März 2024 hat der Vorstand der Scherzer & Co. AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Verlängerung des Aktienrückkauf über die Börse bis längstens zum 30. Dezember 2024 und die Erhöhung des Volumens auf bis zu 1.000.000 Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 2 Mio. beschlossen. Im Rahmen des börslichen Aktienrückkaufs wurden bis zum 24. Mai 2024 insgesamt 244.392 eigene Aktien erworben.

Am 24. Mai 2024 hat der Vorstand der Scherzer & Co. AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 2.500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu ca. 8,35% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu einem Angebotspreis von EUR 2,25 je Stückaktie zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufangebotes wurden 2.499.980 eigene Aktien erworben, so dass die Gesellschaft aktuell 2.744.372 eigene Aktien hält.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung zur Einziehung eigener nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen Aktien hat der Vorstand beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 29.940.000,00 Euro um 2.744.372,00 Euro auf 27.195.628,00 Euro durch Einziehung von 2.744.372 voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 1,00 Euro je Aktie herabzusetzen. Der Aufsichtsrat der Scherzer & Co. AG wird der Einziehung der eigenen Aktien und der Kapitalherabsetzung zustimmen und im Zuge dessen auch die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung beschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung 27.195.628,00 Euro und ist in 27.195.628 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt.

Köln, den 24.03.2025

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft: Beweisbeschluss des LG Berlin II

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft hat das LG Berlin II die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet, nachdem die Angemessenheitsprüferin WollnyWP wegen Krankheit und kürzlichen Todes des Geschäftsführers, Herrn WP Christoph Wollny, nicht mehr angehört werden konnte. Das Gericht erklärte, dass es die Anhörung ehemaliger Mitarbeiter der Barabfindungsprüferin für nicht sachgerecht halte.

Mit Beschluss vom 4. März 2025 hat die Kammer Herrn WP Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADVISORA AG zum Gutachter bestimmt. Sein Gutachten soll sich insbesondere zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungsfragen verhalten:

"1. Bewertungsmethode

Ist mit der Auffassung einer Mehrzahl von Antragstellern davon auszugehen, dass bei bestandhaltenden Immobiliengesellschaften wie der Westgrund eine Bewertung nach NAV/NRV einer Ertragswertermittlung nach IDW S1 vorzuziehen ist? Wo liegen im Einzelnen die Faktoren für das Auseinanderfallen des von der Bewertungsgutachterin ermittelten Ertragswerts und dem von der Gesellschaft verlautbarten NAV?

2. Planung

Ist die Planung im Hinblick auf den Umstand, dass sie möglicherweise anlassbezogen erstellt wurde, insgesamt als plausibel anzusehen? 

a) Zunächst stellt sich die Frage, vor welchem Hintergrund seitens der Gesellschaft beziehungsweise der Antragsgegnerin Für die Jahre 2020 ff., unterschiedliche Planungen existiert haben.

b) Sind die Barabfindungsprüferin angestellten Analysen zu der voraussichtlichen Entwicklung von Bevölkerung und Wohnflächennachfrage in den Gebieten, in denen die Gesellschaft im Juni 2021 Wohnungsbestände vermietet hat, zutreffend ? Diese fallen uneinheitlich aus, sehen im Ergebnis eine weiterhin steigende Nachfrage aber nur für die Wohnungsmärkte in Berlin und Wolfsburg. Bei der Beurteilung dieser Prognosedaten ist zwar zu berücksichtigen, dass die seither eingetretene tatsächliche Entwicklung nur in die Betrachtung mit einbezogen werden kann, wenn und soweit sie sich im Juni 2021 bereits abgezeichnet hat. Allerdings ist auffällig, dass für Leipzig trotz deutlich ansteigender Bevölkerung von einem Nachfragerückgang ausgegangen wird. Ob die dem zugrundeliegende Prämisse, dass der Trend zu mehr Eigentum gehe, angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der 2021 bereits absehbaren Preisentwicklung im Bereich der Kaufimmobilien, trägt, hält die Kammer für fraglich.

Die Prognosen für Berlin, den größten Standort der Gesellschaft, erscheinen mit einer einheitlichen Rate der Mietsteigerungen von nur 1,25 % sowohl im Bestand als auch bei Neuvermietungen (vgl. Prüfgutachten Tz. 371) eher verhalten und bedürften nach Auffassung der Kammer einer näheren Betrachtung. Unter Ausblendung des Mietendeckels dürfte die Annahme eines stärkeren Mietenrückgangs auch per Juni 2021 relativ fernliegend gewesen sein (vgl. Anmerkung in Rz. 109 des Prüfgutachtens).

3. Betafaktor

Die Kammer stimmt mit der von Bewerterin und Prüferin vorgenommenen Analyse überein, dass der originäre Betafaktor der Westgrund keinen geeigneten Schätzer für das zukünftige Risiko der Gesellschaft darstellt. Zwar war die Aktie börsennotiert, allerdings sorgte die frühe Ankündigung der Antragsgegnerin, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre durchführen zu wollen, für eine Abkoppelung der Aktie von der allgemeinen Börsenentwicklung, sodass der Kurs nach dem 29. Dezember 2016 von der Erwartung der Durchführung der angekündigten Strukturmaßnahme und der nachfolgenden Abfindung geprägt war. Darüber hinaus war auch der Free Float und damit das Handelsvolumen nach der Übernahme der Anteilsmehrheit durch die Antragsgegnerin im Jahr 2015 nur gering.

Lassen sich gegenüber den vorhandenen Gutachten noch weitere Unternehmen als mögliche Peers der Westgrund identifizieren?

Falls dies nicht so ist, hält der Sachverständige den in Ansatz gebrachten Betafaktor für plausibel? Fraglich ist aus Sicht der Kammer insbesondere, ob bei der infolge der Corona-Pandemie naheliegenden Betrachtung eines 5-Jahresintervalls wegen des relativ niedrigen Betafaktors der Antragsgegnerin als Muttergesellschaft der Westgrund tendenziell nicht eher auf den Mittelwert des CDAX bei monatlichen Renditen von 0,27 zurückgegriffen werden sollte."

Der Squeeze-out bei WESTGRUND war bereits Ende 2016 angekündigt worden. Der dann (nach Jahren der Diskussion zwischen den Wirtschaftsprüfern) auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefasste Übertragungsbeschluss wurde nach Verzögerung durch eine Anfechtungsklage schließlich am 3. November 2021 im Handelsregister eingetragen.

LG Berlin II, Az. 102 O 155/21
SCI AG u.a. ./. ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main

Freitag, 21. März 2025

Bekanntmachung von Beteiligungen an der VARTA Aktiengesellschaft

VARTA Aktiengesellschaft
Ellwangen (Jagst)

HRB 728059

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Dr. Dr. Michael Tojner, geschäftsansässig in Wien, Österreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 5 AktG mitgeteilt, dass ihm nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der VARTA Aktiengesellschaft gehört. Er hat weiter gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

2. Die Montana Tech Components AG mit Sitz in Reinach AG, Schweiz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

3. Die VGG Beteiligungen SE mit Sitz in Wien, Österreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

4. Die VRT Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ellwangen (Jagst) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

5. Die Global Equity Partners Beteiligungs-Management Deutschland GmbH mit Sitz in Ellwangen (Jagst) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

6. Die „Erzengel“ Michael Beteiligungsverwaltungs GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

7. Die Porsche Investments Management S.A. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

8. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

9. Die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Wolfsburg hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

10. Die Porsche Automobil Holding SE mit Sitz in Stuttgart hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

11. Die Porsche Holding Stuttgart GmbH mit Sitz in Stuttgart hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

12. Die V Herakles I GmbH mit Sitz in Ellwangen (Jagst) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört.

13. Die V Herakles II GmbH mit Sitz in Ellwangen (Jagst) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der VARTA Aktiengesellschaft gehört. 
 
Ellwangen (Jagst) im März 2025

VARTA Aktiengesellschaft
Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. März 2025

ProSiebenSat.1 Media SE: ProSiebenSat.1 verkauft Verivox an Moltiply

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Unterföhring, 21. März 2025. ProSiebenSat.1 hat heute eine bindende Vereinbarung mit einem Tochterunternehmen der Moltiply Group S.p.A. über den Verkauf von Verivox unterzeichnet, der voraussichtlich noch heute vollzogen (Closing) wird.

Dem Verkauf liegt ein Eigenkapitalwert (equity value) von Verivox von 232 Mio Euro zu Grunde. Zusätzlich beinhaltet die Vereinbarung eine Earn-out-Komponente von bis zu weiteren 60 Mio Euro (davon entfallen bis zu 43 Mio Euro auf ProSiebenSat.1), die an definierte Ertragsziele im Geschäftsjahr 2025 gekoppelt ist. Durch den Verivox-Verkauf sowie die zu erwartenden Zuflüsse aus dem Verkauf von zwei Beteiligungen aus dem SevenVentures-Portfolio wird sich die Nettoverschuldung von ProSiebenSat.1 – auch ohne Berücksichtigung der Earn-Out-Komponente – um mehr als 250 Mio Euro verringern und der Pro-forma-Verschuldungsgrad im Jahr 2024 auf leicht über 2,4x reduzieren.  

ProSiebenSat.1 hat heute auch eine verbindliche Vereinbarung mit General Atlantic über den gestern angekündigten Erwerb der Minderheitsbeteiligungen an der NuCom Group (ohne flaconi) und der ParshipMeet Group geschlossen, die den Weg für den Verkauf von Verivox geebnet hat. 

In Folge des Verkaufs von Verivox passt ProSiebenSat.1 seinen Finanzausblick für das Jahr 2025 an. ProSiebenSat.1 strebt für das Geschäftsjahr 2025 nun einen Konzernumsatz von rund 3,85 Mrd Euro (Vorjahr: 3,92 Mrd Euro) an, bei einer Varianz von plus/minus 150 Mio Euro. Beim adjusted EBITDA rechnet der Konzern mit einem Wert von 520 Mio Euro, bei einer Varianz von plus/minus 50 Mio Euro (Vorjahr: 557 Mio Euro). Der bereinigte Konzernüberschuss (adjusted net income) spiegelt die Entwicklung des adjusted EBITDA wider und wird sich im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich auf 215 Mio Euro belaufen. Zuvor beinhaltete der Finanzausblick für 2025 einen Konzernumsatz von rund 4,00 Mrd Euro bei einer Varianz von plus/minus 150 Mio Euro, ein adjusted EBITDA von 550 Mio Euro bei einer Varianz von plus/minus 50 Mio Euro und einen bereinigten Konzernüberschuss von 225 Mio Euro. Der Konzern strebt unverändert einen Verschuldungsgrad zwischen 2,5x und 3,0x zum Jahresende 2025 (Vorjahr: 2,7x) an. Dies berücksichtigt sowohl das aufgrund des Verkaufs von Verivox angepasste adjusted EBITDA als auch die Reduktion der Nettoverschuldung. 

Die Anpassung des Ausblicks spiegelt die vorsichtige Herangehensweise von ProSiebenSat.1 im Hinblick auf die aktuelle Wirtschaftslage wider, während gleichzeitig weiterhin in wichtige Wachstumsbereiche wie digitales Entertainment und lokale Inhalte investiert wird.  

Hinweis: Die Kenngrößen "adjusted EBITDA" (um Sondereffekte bereinigtes EBITDA) und „adjusted net income“ (um Sondereffekte bereinigter Konzernüberschuss) sind keine Kenngrößen gemäß IFRS. Informationen zur Definition des "adjusted EBITDA" und des "adjusted net income" sind im Geschäftsbericht 2024 der ProSiebenSat.1 Media SE auf S. 92 und S. 93 zu finden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bastfaserkontor AG: Verbindungsbeschluss des LG Berlin II

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Bastfaserkontor AG zugunsten der Hauptaktionärin AGIB Real Estate S.A. hat das LG Berlin II mit Beschluss vom 5. März 2025 die Verfahren verbunden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 108/24 SpruchG führt.
 
LG Berlin II, Az. 102 O 108/24 SpruchG
Lüdemann u.a. ./. AGIB Real Estate S.A.
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte SMS Hasche Sigle Partnerschaft, 10785 Berlin

Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG: LG Nürnberg-Fürth bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG hat das LG Nürnberg-Fürth die Verfahren mit Beschluss vom 14. März 2025 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 HK O 5696/24 verbunden. Als gemeinsamen Vertreter der nicht selbst am Verfahren beteiligten Aktionäre hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann bestimmt.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 5696/24
Hansainvest Hanseatische Investment GmbH u.a. ./. Schaeffler AG
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG hat das LG Berlin II die Verfahren verbunden und der Antragsgegnerin aufgegeben, bis zum 4. Juni 2025 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
 
LG Berlin II, Az. 102 O 87/24 SpruchG
Jaeckel u.a. ./. ADLER Group S.A.
24 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der früheren German Values Property Group AG: LG Leipzig hebt Barabfindung von EUR 0,10 auf EUR 1,27 je Aktie an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der früheren German Values Property Group AG in eine GmbH hat das LG Leipzig mit Beschluss vom 14. März 2025 die Barabfindung für die Aktionäre, die Widerspruch gegen den auf der Hauptversammlung am 13. Dezember 2023 gefassten Umwandlungsbeschluss zur Niederschrift des Notars erklärt hatten, deutlich angehoben. Statt der angebotenen EUR 0,10 beträgt die angemessene Barabfindung nach Überzeugung des Landgerichts EUR 1,27 je Aktie. Das Gericht stellt dabei auf den durchschnittlichen Börsenkurs in einem dreimonatigen Zeitraum vor der Mitteilung über den beabsichtigten Formwechsel am 31. August 2023 ab.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung noch Beschwerde einlegen.

Jaeckel u.a. ./. German Values Property Group GmbH
8 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Norman Jäckel, 04105 Leipzig
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:
RA Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll, 04416 Markkleeberg 

Update: Die Gesellschaft hat im letzten Jahr einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Ggf. sind Forderungen daher zu der Insolvenztabelle anzumelden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin am 27. März 2025 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei dem Modeunternehmen Weber & Ott AG, Forchheim, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach mehreren Terminverschiebungen nunmehr auch den Termin am 27. März 2025 aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden. Bei dem Termin sollte Herr WP Dr. Matthias Popp von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz (jetzt: RSM Ebner Stolz) zu dem Prüfbericht angehört werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7281/19
Rolle, T. u.a. ./. RSL Investment GmbH
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Wasmann)

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren, Strukturmaßnahmen, Übernahmen bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.

Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der METRO AG: Angebotsunterlage veröffentlicht

Die Angebotsunterlage für METRO-Aktien zu EUR 5,33 je Vorzugs- bzw. Stammaktie ist nunmehr veröffentlich worden und kann u.a. auf der Webseite der BaFin heruntergeladen werden:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Metro_AG_2025.html

Die Angebotsfrist begann am 19. März 2025 und läuft bis zum 16. April 2025.

ProSiebenSat.1 Media SE stimmt geplanter Vereinbarung mit General Atlantic über Erwerb derer Minderheitsbeteiligungen an NuCom und ParshipMeet Group zusammen mit beabsichtigtem Verkauf von Verivox zu

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

-  Vorstand und Aufsichtsrat ebnen den Weg für die Vereinfachung der Konzernstruktur und den Verkauf von Verivox

-  Unterzeichnung verbindlicher Vereinbarungen beider Transaktionen in Kürze erwartet

-  ProSiebenSat.1 soll alleiniger Eigentümer der NuCom Group und der ParshipMeet Group durch Erwerb der Minderheitsbeteiligung von General Atlantic an beiden Gesellschaften werden


Unterföhring, 20.03.2025. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE haben heute einer vorgesehenen Vereinbarung mit General Atlantic über den Erwerb der von General Atlantic gehaltenen Minderheitsbeteiligungen an der NuCom Group (ohne flaconi) und der ParshipMeet Group zugestimmt. Diese Zustimmung erfolgte im Zusammenhang mit und vorbehaltlich des beabsichtigten Verkaufs von Verivox, dem heute ebenfalls zugestimmt wurde. Die entsprechenden verbindlichen Vereinbarungen mit General Atlantic bzw. zum Verkauf von Verivox sollen in Kürze unterzeichnet werden.

Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf von Verivox hat sich ProSiebenSat.1 heute mit General Atlantic auf den Erwerb von deren gesamten Minderheitsbeteiligungen an der NuCom Group (ohne flaconi) und der ParshipMeet Group geeinigt. Die Gegenleistung für den Erwerb umfasst unter anderem eine Barkomponente in Höhe von 10 Mio Euro, die Übertragung von ca. 5,9 Millionen eigenen Aktien von ProSiebenSat.1 (entspricht ca. 2,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft und einem aktuellen Marktwert von ca. 38 Mio Euro) an General Atlantic und eine festgelegte Beteiligung von General Atlantic am Ausstiegserlös in Höhe von 50 Mio Euro, zahlbar bei einem Ausstieg von ProSiebenSat.1 aus der ParshipMeet Group. Außerdem partizipiert General Atlantic ebenso wie ProSiebenSat.1 an möglichen Erlösen aus einer anhängigen Klage der NuCom Group gegen einen Dritten; mögliche Ansprüche aus diesem Rechtsstreit sind bei ProSiebenSat.1 bisher nicht aktiviert.

General Atlantic wird seine Minderheitsbeteiligung von 28,4 Prozent an flaconi künftig direkt - und nicht wie bisher indirekt - über die NuCom Group halten. ProSiebenSat.1 wird weiterhin Vorzugskapital (Preferred Equity) in Höhe von ca. 95 Mio Euro (Stand: Jahresende 2024) an flaconi sowie eine Mehrheitsbeteiligung von 71,6 Prozent halten.

Der Vollzug (Closing) der Transaktion mit General Atlantic steht unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Verkaufs von Verivox, der voraussichtlich kurz nach Vertragsunterzeichnung erfolgen wird, und der Bestätigung der zugrunde liegenden Bewertungen durch einen Sachverständigen. In der Folge wird ProSiebenSat.1 die volle Kontrolle und Flexibilität über die strategische Ausrichtung der NuCom Group, von flaconi und der ParshipMeet Group erhalten, einschließlich der Entscheidungen über Veräußerungen hinsichtlich aller Beteiligungen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

OHB SE: Konzernabschluss 2024

Corporate News

- Gesamtleistung erreicht EUR 1.030 Mio.

- Bereinigtes EBITDA erreicht EUR 111 Mio. nach EUR 87 Mio. im Vorjahr (+28 %)

- Dividendenvorschlag beträgt EUR 0,60


Der OHB-Konzern (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) erreichte im Geschäftsjahr 2024 eine Gesamtleistung von EUR 1.030,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1.182,8 Mio.). Das EBITDA betrug im Berichtsjahr EUR 53,2 Mio. (Vorjahr: EUR 162,1 Mio.), die EBITDA-Marge reduzierte sich auf 5,2 % nach 13,7 % im Vorjahr. Das EBIT betrug EUR 14,1 Mio. (Vorjahr: EUR 125,0 Mio.). Die EBIT-Marge reduzierte sich damit von 10,6 % im Vorjahr auf 1,4 %. Im Geschäftsjahr 2023 wurden verschiedene Effekte, die sich negativ auf die Profitabilität ausgewirkt haben, durch Neubewertungsmaßnahmen von Finanzinstrumenten im Beteiligungs- und Finanzanlagevermögen überkompensiert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 ist von einer projektbezogenen Risikorückstellung sowie Aufwendungen im Rahmen des konzernweiten Transformationsprozesses geprägt. Das um diese Sondereffekte bereinigte EBITDA erreichte im Geschäftsjahr 2024 EUR 111,1 Mio. gegenüber EUR 87,1 Mio. im Vorjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 wie im Vorjahr eine Dividende von EUR 0,60 je Aktie vorschlagen.

Im Segment SPACE SYSTEMS konnte mit dem Start der Asteroidenmission Hera ein Meilenstein in der europäischen Raumfahrtexploration erreicht werden. Im weiteren Jahresverlauf erhielt OHB den Zuschlag für den Bau einer auf Hera basierenden Sonde für die Ramses-Mission. Mit neuen Aufträgen für die Konstellation IRIDE und die ESA-"Earth Explorer"-Mission Harmony sowie dem erfolgreichen Start des Arctic Weather Satellites konnte sich OHB darüber hinaus erneut erfolgreich im Anwendungsfeld Erdbeobachtung positionieren. Der gelungene Erststart der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und die Unterzeichnung einer Authorization to Proceed für die Flugmodelle 16 bis 42 der Ariane 6 haben im Segment AEROSPACE zu einer deutlichen Stabilisierung im Ariane-Programm geführt. Darüber hinaus konnte das Geschäft als Zulieferer im US-amerikanischen Markt für Komponenten von Trägerraketen weiter ausgebaut werden. Zu diesem Zweck wurden sowohl mit bestehenden als auch mit neuen Kunden Verträge geschlossen. Das Segment DIGITAL konnte im Geschäftsjahr 2024 mit EUR 170 Mio. den bisher höchsten Auftragseingang seit seiner Einführung im Jahr 2021 verzeichnen. Dabei konnte OHB die eigene Position im Anwendungsfeld Downstream-Services für Erdbeobachtungsdaten weiter stärken. Durch die erfolgreiche Internationalisierung des Geschäfts für digitale Schienenverkehrsinfrastruktur konnte außerdem ein wichtiger Erfolg in diesem Kernzielbereich des Segments erzielt werden.

Der Auftragsbestand befindet sich mit EUR 2.382 Mio. (Vorjahr: EUR 1.749 Mio.) zum Bilanzstichtag weiterhin auf einem sehr guten Niveau. Den Großteil des Auftragsbestands repräsentiert das Segment SPACE SYSTEMS mit einem Wert von EUR 1.968 Mio., der Auftragsbestand im Segment AEROSPACE beträgt EUR 244 Mio. und das Segment DIGITAL verfügt über einen Auftragsbestand in Höhe von EUR 171 Mio. Diese Werte gewährleisten für die Zukunft eine gute Planungssicherheit.

Der komplette Konzernjahresabschluss der OHB SE für das Geschäftsjahr 2024 wird heute auf der Bilanzpressekonferenz in Bremen und der anschließenden virtuellen Analystenkonferenz im Detail erläutert.

paragon GmbH & Co. KGaA: paragon nimmt Stellung zu aktuellen Kurssprüngen der paragon-Aktie

Corporate News | 20 März 2025 08:41

- Auffällige Kurssteigerung um mehr als 100% innerhalb eines Tages

- Chatverlauf in sozialen Medien belegt nach Auffassung der Geschäftsführung Absprache zur Marktmanipulation

- BaFin ist informiert

Delbrück, 20. März 2025 – Die paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] hat heute auffällige Kursverläufe ihrer Aktie festgestellt. So stieg der Kurs am 19. März 2025 zeitweise um mehr als 100% gegenüber dem Schlusskurs am Vortag, um sodann wieder 20% zu Kurssprungverlieren. Eine Recherche von Online-Chats in sozialen Medien dokumentiert nach Auffassung der Geschäftsführung, dass es Absprachen einzelner Marktteilnehmer zu einer illegalen Kursmanipulation gab.

Ziel einer solchen „Pump-and-Dump“-Aktion, wie sie die dafür Verantwortlichen selbst nennen, ist ein künstlich erzeugter sehr hoher Kursanstieg. Sobald andere Aktionäre sich dadurch animiert sehen, in die Aktie zu investieren, verdienen die Veranlasser massiv an einer Wette auf fallende Kurse, da zuvor die von diesen erworbenen Aktien plötzlich auf den Markt geworfen werden.

Wie man dem Chatverlauf entnehmen kann, sind auch andere Aktienwerte betroffen.

paragon betont ausdrücklich, dass für den abrupten Kursanstieg keine Vorgänge im Unternehmen verantwortlich sein können, und hat daher vorsorglich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Vorkommnisse informiert und ihr die verdächtigen Chatverläufe übermittelt.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung möchte paragon seine Aktionäre informieren und vor Verlusten durch solche Machenschaften bewahren.

Über die paragon GmbH & Co. KGaA

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.

Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).

Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.

Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG für Westag-Aktien

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Broadview Industries AG
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83410

Zielgesellschaft:
Westag AG
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5565

ISIN:
Stammaktien DE0007775207 (WKN: 777520)
Vorzugsaktien DE0007775231 (WKN: 777523)

Die Broadview Industries AG ("Bieterin"), eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Broadview Holding B.V. mit Sitz in 's-Hertogenbosch, Niederlande, hat heute beschlossen, den Aktionären der Westag AG ("Westag") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber lautende Stammaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie ("WAG-Stammaktien") und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie ("WAG-Vorzugsaktien" und zusammen mit den WAG-Stammaktien die "WAG-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 30,76 je WAG-Stammaktie und in Höhe von EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit WAG-Stammaktien im Umfang von ca. 54,91% des Grundkapitals und Westag-Vorzugsaktien im Umfang von ca. 21,88% des Grundkapitals der Westag AG, dies entspricht WAG-Aktien im Umfang von insgesamt ca. 76,79% des Grundkapitals und ca. 85,96% der Stimmrechte an der Westag.

Bei der Festlegung des Angebotspreises hat die Bieterin berücksichtigt, dass der Vollzug des Delisting-Angebots vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Westag erfolgen wird. Auch die Aktionäre der Westag, die das Delisting-Angebot annehmen, sollen von der für das Geschäftsjahr 2024 zu zahlenden Dividende profitieren, die voraussichtlich 0,90 EUR je WAG-Stammaktie und 0,96 EUR je WAG-Vorzugsaktie betragen wird. Daher beinhaltet der oben genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 30,76 je WAG-Stammaktie einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,90 und der oben genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,96.

Die Bieterin hat mit der Westag am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass die Westag unverzüglich nach Veröffentlichung der begründeten Stellungnahme, spätestens jedoch vor Ende der Annahmefrist, den Widerruf der Zulassung der WAG-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der WAG-Aktien in den Freiverkehr zu beenden.

Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.broadview-angebot.de veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von WAG-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von WAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.broadview-angebot.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. (...)

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Westag-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. (...)

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Westag sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. (...)

Düsseldorf, 20. März 2025

Broadview Industries AG

ESPG AG: Mit stabiler Finanzbasis ins Jahr 2025: ESPG investiert in Bestandsentwicklung

Corporate News

- Stabile Finanzbasis nach dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Prozesses: 12,8 Mio. Euro bereitgestellt zur Restrukturierung und Kapitalausstattung der AG.

- In Ulm bereitet ESPG eine Nachvermietung im Wissenschaftspark „Science City“ vor, nachdem Nokia eine Kündigungsoption genutzt hat.

- Neue Mietabschlüsse mit Nichia und der Meknes GmbH bestätigen die hohe Nachfrage nach hochspezialisierten Science Park-Flächen.

Köln, 20. März 2025: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, richtet ihren Fokus im Jahr 2025 auf die Weiterentwicklung ihres Science Park-Portfolios. Mit dem erfolgreichen Abschluss des StaRUG-Prozesses wurde die finanzielle Basis der Gesellschaft nachhaltig stabilisiert und eine solide Grundlage für die weitere Geschäftsentwicklung geschaffen. Das bilanzierte Eigenkapital sollte mit diesem Schritt auf 83,7 Millionen Euro steigen. Dabei haben Investoren neue Finanzmittel in Höhe von 12,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, die Gesellschaft auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen, erforderliche Bestandsinvestitionen vorzunehmen und ESPG auf eine erfolgreiche Zukunft auszurichten.

Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Mit dem erfolgreichen Abschluss des Restrukturierungsprozesses haben wir eine stabile Grundlage geschaffen, um unser Portfolio gezielt weiterzuentwickeln. Die nun zur Verfügung stehenden Mittel versetzen uns in die Lage, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen, um unsere Standorte wettbewerbsfähig zu halten. So können wir flexibel auf Marktveränderungen reagieren und gleichzeitig die Attraktivität unserer Science Parks nachhaltig steigern.“

Nachvermietung in Ulm: Investitionen sichern Standortqualität
Ein Schwerpunkt für ESPG in der Weiterentwicklung des Science Park-Portfolios liegt aktuell in der Nachvermietung von Flächen im Science Park „Science City“ in Ulm. Der Telekommunikationskonzern Nokia hat eine vertragliche Kündigungsoption zum Jahresende 2025 genutzt. ESPG führt bereits Gespräche mit potenziellen Nachmietern, um eine rasche Nachvermietung zu gewährleisten. Ziel ist es, den Standort langfristig zu stärken und die Attraktivität für neue Mieter zu erhöhen.

Neue Mietverträge bestätigen hohe Nachfrage nach Science Park-Flächen
Dass spezialisierte Wissenschaftsparks stark nachgefragt bleiben, zeigen die aktuellen Mietabschlüsse. Der weltweit führende LED-Entwickler Nichia hat seine Mietfläche im Science Park BlueCircle in Würselen um 222 m2 auf insgesamt 1.146 m2 erweitert. Die zusätzliche Fläche wird Nichia für seine Forschung mit Prototypen verwenden. Gleichzeitig wird der Standort durch die Meknes GmbH gestärkt, die dort eine Pflegefachschule auf 1.000 m2 eröffnet. Ziel ist es, dringend benötigte Fachkräfte für den Gesundheitssektor auszubilden und internationale Talente in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die langfristige Bindung von Nichia bestätigt die Attraktivität des Science Parks BlueCircle als Innovationsstandort im Technologiehub Aachen. Gleichzeitig stärkt die Pflegefachschule der Meknes den Standort durch die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte.

ESPG startet mit klarer Strategie in das Jahr 2025
Mit einer stabilen finanziellen Basis und gezielten Investitionen stärkt ESPG die Wettbewerbsfähigkeit seiner Standorte und schafft langfristige Perspektiven für Mieter. Die anhaltend hohe Nachfrage nach spezialisierten Wissenschaftsflächen bestätigt den Fokus auf technologiegetriebene Unternehmen und forschungsnahe Standorte. Mit dieser klaren Strategie geht ESPG entschlossen ins Immobilienjahr 2025 – mit einem Portfolio, das auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtet ist und die Innovationskraft seiner Mieter optimal unterstützt.

Markus Drews, Vorstand der ESPG AG, ergänzt: „Mit der neu gewonnen stabilen finanziellen Basis und unserer klaren strategischen Ausrichtung sehen wir ESPG wieder gut für die kommenden Jahre aufgestellt. Unser Fokus liegt darauf, unsere Standorte weiterzuentwickeln, neue Mietpartnerschaften einzugehen und gezielt in unsere Bestände zu investieren. So schaffen wir nicht nur nachhaltige Werte für unsere Stakeholder, sondern stärken auch die Innovationskraft der Unternehmen, die in unseren Wissenschaftsparks forschen und arbeiten.“

Über ESPG

Die European Science Park Group (ESPG) ist ein auf Science Parks spezialisiertes Immobilienunternehmen. Der Fokus der Gesellschaft liegt auf dem Aufbau von Wissenschaftsparks, überwiegend geprägt von Mietern aus Zukunftsbranchen wie Biowissenschaften, grüne Technologien oder digitale Transformation, die von der Nähe zueinander und der direkten Nachbarschaft zu Universitäten, Kliniken oder Forschungsstandorten profitieren. Das Portfolio der ESPG umfasst bereits europaweit 16 Wissenschaftsparks mit einer Gesamtfläche von 126.000 Quadratmetern. Die Standorte sind in der Regel außerhalb der Metropolen angesiedelt, in Gebieten, die als Wissenschaftscluster gelten oder eine hohe Konzentration innovativer Unternehmen aufweisen.

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Anmerkung der Redaktion:

In dem StaRUG-Fall ESPG kam es zu einem entschädigungslosen Ausscheiden der Minderheitsaktionäre. Der Restrukturierungsplan sah eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran wurde das Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurden mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) ausschließlich zwei neue Aktionäre zugelassen.

freenet AG beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 100 Mio. EUR

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Büdelsdorf, 20. März 2025. Der Vorstand der freenet AG [ISIN DE000A0Z2ZZ5] hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm 2025 aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen im Geschäftsjahr 2025 Aktien der Gesellschaft über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 100 Mio. EUR. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere den konkreten Zeitraum und das genaue Volumen des Aktienrückkaufprogramms 2025 sowie die maximale Anzahl der Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben werden können, wird der Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Damit macht die freenet AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 5. Mai 2022 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 4. Mai 2027 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hält aktuell 50.000 eigene Aktien (ca. 0,04% des Grundkapitals).

Die zurückgekauften Aktien sollen unter Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden.

Der Aktienrückkauf wird nach den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission durchgeführt. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die freenet AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder einzustellen.

Mittwoch, 19. März 2025

:be AG: Beendigung des Börsenlistings im Vienna MTF

AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Lustenau, 19. März 2025

Die :be AG (die “Gesellschaft”) teilt mit, dass der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats heute beschlossen hat, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft (ISIN: AT0000A2SGH0) im Vienna MTF der Wiener Börse (Marktsegment: direct market) mit ehestmöglicher Wirkung aufzukündigen (Delisting). Das entsprechende Kündigungsschreiben soll morgen an die Wiener Börse übermittelt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat; letzter Handelstag im Vienna MTF ist daher voraussichtlich der 22. April 2025 (maßgeblich ist die Veröffentlichung der Wiener Börse AG über die Notierungslöschung).

Da es sich hierbei um eine einschneidende Maßnahme für die Aktionäre der Gesellschaft handelt, hat sich der Vorstand dazu entschlossen gemäß § 103 Abs 2 AktG den Vorstandsbeschluss (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) auch zur Genehmigung der Hauptversammlung vorzulegen.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung, in der die Aktionäre um Genehmigung des Vorstandsbeschlusses (mit Genehmigung des Aufsichtsrats) ersucht werden, wird in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Es ist geplant diese außerordentliche Hauptversammlung am 16. April 2025 abzuhalten (maßgeblich ist die Veröffentlichung über die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes).

Der Beschluss zum Delisting erfolgte vor den Hintergrund, dass sich die Gesellschaft seit dem Börsenlisting im Jahr 2021 nicht über den Kapitalmarkt finanziert hat und seitdem auch das Handelsvolumen der Aktien im Segment direct market gering geblieben ist. Erhebliche Kursausschläge bei geringen Handelsvolumina und der große Spread haben es der Gesellschaft unmöglich gemacht, institutionelle Investoren von einer Investition in die :be-Aktie zu überzeugen.

Der mit dem Listing verbundene erhebliche administrative und finanzielle Aufwand aufgrund der anzuwendenden und immer strenger werdenden Regularien steht aus Sicht der Gesellschaft in keinem Verhältnis zum Nutzen, weshalb sich die Gesellschaft auch unter diesem Gesichtspunkt für das Delisting entschlossen hat.

Dienstag, 18. März 2025

Mutares SE & Co. KGaA: Beabsichtigte Reduzierung der Beteiligung an der Steyr Motors AG zur Stärkung des Streubesitzes aufgrund sehr starker Investorennachfrage

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

München, den 18. März 2025 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes und der damit verbundenen Möglichkeit zur Stärkung der deutschen Rüstungsindustrie sowie der sehr starken Nachfrage nach Aktien der Steyr Motors AG (ISIN AT0000A3FW25) („Steyr“) heute beschlossen, den Streubesitz der Steyr zu erhöhen, um die Aktionärsbasis weiter zu diversifizieren. Damit sollen auch Einstiegsmöglichkeiten für neue Investoren geschaffen und die Möglichkeiten zum Beteiligungsausbau für bestehende Investoren verbessert werden.

Zu diesem Zweck hat sich Mutares mit der Bank, die das Listing der Steyr an der Frankfurter Wertpapierbörse im Oktober 2024 begleitet hatte, heute auf eine Zustimmung zur Aufhebung der unter der Listing-Vereinbarung derzeit noch bestehenden Halteverpflichtung (Soft Lock-Up) verständigt.

Mutares ist weiterhin sehr von der positiven Entwicklung der Steyr überzeugt und beabsichtigt, auch weiterhin eine wesentliche Aktionärin der Steyr zu bleiben.

Abhängig von den aktuell sehr dynamischen Marktbedingungen erwartet Mutares aus der Beteiligungsreduzierung einen signifikanten Bruttoerlös.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Mitteilung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Ad-hoc-Mitteilung gelten.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Voraussichtlicher Beginn des freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufsangebotes noch im März

Das Rückkaufsangebot der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft (nachfolgend „SMW“) wird voraussichtlich am 20. März beginnen und am 9. April enden.

Die Angebotsunterlagen werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Wie bereits am 10. März angekündigte, sollen im Wege eines öffentlichen Aktienrückkaufangebotes 50.000 Stück zu einem Stückpreis von € 4,80 zurückgekauft und anschließend eingezogen werden.
Die RCM Beteiligungs AG als Konzernmutter wird keine Stücke einreichen.

Sindelfingen, 18. März 2025

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

UniCredit darf Anteil an der Commerzbank auf maximal 29,9 Prozent erhöhen

Die italienische Großbank UniCredit darf ihren Anteil an der Commerzbank auf bis zu 29, 9 Prozent erhöhen. Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) habe keine Einwände, teilte UniCredit mit. Die EZB prüft Investoren, die zehn Prozent oder mehr an einer Bank besitzen wollen, um sicherzugehen, dass sie geeignete Aktionäre sind.

Dies ist ein weiterer Schritt hin zu einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch UniCredit. Ob es aber wirklich zu der Übernahme kommt, ist derzeit noch offen. Bis zur Entscheidung, ob es tatsächlich zu einem Zusammenschluss mit der Commerzbank komme, werde es wohl "deutlich über das Jahr 2025 hinaus" dauern. Zuletzt hatte UniCredit-Chef Andrea Orcel von "drei bis fünf Quartalen" gesprochen.

Nach jüngsten Angaben kontrolliert UniCredit inzwischen gut 28 Prozent der Anteile: 9,5 Prozent direkt über Aktien und 18,5 Prozent über Finanzinstrumente. Bei Erreichen von 30 % der Anteile an einer börsennotierten AG hat der Erwerber nach dem Übernahmegesetz (WpÜG) die Pflicht, allen anderen Aktionären ein angemessenes Kaufangebot für ihre Anteile zu unterbreiten.

Nach Stimmrechtsmitteilungen vom Januar 2025 hält die Barclays Bank 16,05 % an der Commerzbank, während 7,45 % von der Citigroup gehalten werden.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/barclays-bank-plc-halt-nunmehr-1605-der.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/01/citigroup-inc-halt-nunmehr-745-der.html

Zur Pressemitteilung der UniCredit: https://shareholders-germany.blogspot.com/2025/03/ecb-authorizes-unicredit-to-increase.html

Montag, 17. März 2025

niiio finance group AG: Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum europäischen WealthTech-Powerhouse: Das Kundengeschäft der Etops Group und der niiio finance group wird unter der Marke Etops auftreten.

17. März 2025

Etops Group AG und niiio finance group AG, zwei führende Adressen im europäischen WealthTech-Markt, haben auf ihrer strategischen Roadmap ein weiteres Etappenziel erreicht. Im Rahmen der laufenden Umstrukturierung werden die Schlüsseleinheiten der niiio finance group AG, darunter Patronas, FixHub, FundHero, Fundsaccess, DSER, and MiFID-Recorder neu gemeinsam unter der Marke Etops auftreten.

Cham/Schweiz & Görlitz/Deutschland | Die in der Schweiz ansässige Etops Group AG und die in Deutschland beheimatete niiio finance group AG sind vollständige bzw. Mehrheitsbeteiligungen der Private-Equity-Firma Pollen Street Capital. Zusammen bilden sie ein WealthTech-Powerhouse mit 550 Kunden aus der Finanzdienstleistungsindustrie – darunter Banken, Vermögensverwalter, Asset Manager, Finanzberater sowie Versicherungen aus der Schweiz, Deutschland und anderen europäischen Märkten – mit 250 Mitarbeitenden. Ihre Partnerschaft unterstreichen sie nun durch einen gemeinsamen Marktauftritt.

Die Entscheidung für die Vereinheitlichung des Auftritts unter der Marke Etops spiegelt das Engagement der Unternehmen für umfassende, innovative Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Wealth und Asset Managements. Die einheitliche Präsenz soll Kunden ein nahtloses und integriertes Markenerlebnis bieten und die europaweite Positionierung stärken.

Als Ausdruck der strategischen Ausrichtung wurde Pius Stucki, Gründer und CEO der Etops Group AG, im Dezember 2024 zusätzlich zum CEO der niiio finance Group AG ernannt. Die gemeinsame Marke festigt die Partnerschaft zwischen beiden Branchenführern weiter. Dazu führt Stucki aus: «Dieser Meilenstein markiert ein weiteres Kapitel unserer strategischen Partnerschaft. Neben der Stärkung unserer Marktpräsenz wollen wir mit der Einheitsmarke vor allem Mehrwert für unsere Kunden schaffen. Gemeinsam setzen wir einen neuen Standard für WealthTech in Europa.»

Christian Ropel, Chief Business Development Officer, fügt an: «Der gemeinsame Auftritt des Kundengeschäfts unter der Marke Etops unterstreicht unser gemeinsames Zukunftsbild. Die gemeinsame Marke steht für unsere kundenzentrierten, innovativen Lösungen und bringt zum Ausdruck, dass wir das gebündelte Know-how unserer Teams nutzen, um unsere Reichweite in mehreren europäischen Märkten auszudehnen. Mit dem gemeinsamen Auftritt treiben wir die Innovation und das Wachstum unter einer Marke voran.»

Der gemeinsame Markenauftritt verstärkt sowohl die Sichtbarkeit im Markt als auch das Kundenerlebnis. Sowohl die Etops Group AG als auch die niiio finance group AG behalten ihre Organisationsstrukturen bei. Damit lässt sich die operative Kontinuität sicherstellen und gleichzeitig die Vorteile einer gemeinsamen Markenidentität maximieren.

Über Etops Group AG | Etops ist ein führendes Schweizer WealthTech-Unternehmen, das auf innovative digitale Lösungen für das Asset und das Wealth Management spezialisiert ist. Die 2010 gegründete Firma konzentriert sich auf die Steigerung von Effizienz und Transparenz, in dem sie Technologien und Dienstleistungen bietet, die es Finanzinstituten ermöglichen, ihre Abläufe zu optimieren, KI-basierte Intelligenz anzuwenden und erstklassige Kundenerlebnisse zu schaffen.

Über niiio finance group AG | niiio bietet Cloud-basierte SaaS-Lösungen für die Asset und Wealth-Management-Branche. Das Unternehmen bietet eine umfassende, modulare Reihe von Lösungen an, welche die Digitalisierung eines breiten Spektrums kundenorientierter und Mid-/Back-Office-Aktivitäten ermöglichen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: Verhandlungsfortsetzung am 30. Mai 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel einen Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf Freitag, den 30. Mai 2025, 10:00 Uhr, bestimmt. Das Gericht will von einer Beweisaufnahme zunächst absehen. Es komme in Betracht, dass die Sache ohne weitere Beweisaufnahme zur Entscheidung reif sei.
 
LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG (nunmehr: GmbH): Beweisbeschluss des LG Berlin II

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG in eine GmbH hatte das LG Berlin II letztes Jahr angesichts gescheiterter Vergleichsbemühungen mitgeteilt, für die Feststellung der Höhe einer angemessenen Kompensation nunmehr ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, da weder eine nachvollziehbare und vollständige NAV-Bewertung noch eine solche nach dem Ertragswertverfahren IDW S 1 vorliege.

Das Landgericht hat mit Beschluss vom 11. März 2025 Herrn WP Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADISORY AG, zum Gutachter bestimmt. Der Sachverständige wurde vom Gericht darauf hingewiesen, dass anstelle „eindeutiger Unternehmenswerte“ auch Wertspannen angegeben werden können. Das Gutachten soll sich deshalb bei Zweifelsfragen auch darüber verhalten, von welchem Ansatz beziehungsweise Parameter gegebenenfalls mindestens, höchstens und nach Auffassung des Sachverständigen naheliegend auszugehen ist.

Das Gutachten soll sich insbesondere zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungsfragen verhalten:

1. Bewertungsmethode

Ist mit der Auffassung einer Mehrzahl von Antragstellern davon auszugehen, dass bei bestandhaltenden Immobiliengesellschaften wie der KWG eine Bewertung nach NAV/NRV einer Ertragswertermittlung nach IDW S1 vorzuziehen ist? 

Wo liegen im Einzelnen die Faktoren für das Auseinanderfallen des von der Umwandlungsprüferin ermittelten Ertragswerts und dem von der Gesellschaft verlautbarten NAV, aufgrund derer es der Prüferin nach ihrer Aussage nicht gelungen ist, die sich ergebenden Werte miteinander in Übereinstimmung zu bringen ? 

Kann nach Auffassung des Sachverständigen der von CBRE ermittelte NAV der Abfindung zugrunde gelegt werden ? Bedarf das Ergebnis gegebenenfalls einer Anpassung im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern beziehungsweise auf den später liegenden Bewertungsstichtag ?

2. Planung

Soweit der Sachverständige den – auch angepassten – NAV nicht für eine geeignete Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Abfindung hält oder er einen Abgleich mit dem Ertragswert nach IDW S1 für erforderlich hält, ist ein solcher erstmals nachvollziehbar zu ermitteln.

LG Berlin II, Az. 102 O 43/17 .SpruchG
Freitag u.a. ./. KWG Kommunale Wohnen GmbH
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, 50668 Köln