Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 3. Dezember 2024

S IMMO AG: Gesellschafterausschluss der S IMMO AG im Firmenbuch eingetragen

Wien (03.12.2024/09:00 UTC+1)

Das Handelsgericht Wien hat den in der Hauptversammlung der S IMMO AG am 14.10.2024 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) wie erwartet heute, 03.12.2024, in das Firmenbuch eingetragen.

Der Squeeze-out ist mit dem heutigen Tag wirksam. Daher sind heute alle Anteile der betroffenen Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär, die IMMOFINANZ AG, übergegangen. Ein börslicher Handel mit Aktien der S IMMO AG ist seit heute nicht mehr möglich.

Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie der S IMMO AG. Wie von der Gesellschaft bekanntgegeben, werden den Minderheitsaktionären die S IMMO Aktien von ihren Wertpapierdepots ausgebucht und Anspruchszertifikate eingebucht, welche den Anspruch auf Barabfindung (inkl. gesetzlicher Zinsen) verbriefen. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt planmäßig voraussichtlich mit Valuta 11.12.2024 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate.

SdK: Verfassungsbeschwerde gegen die Enteignung der Aktionäre der VARTA AG

Entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts verstößt gegen Art. 14 GG

Zahlreiche Varta-Aktionäre haben unter Führung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. gegen die Restrukturierung der Varta AG im Wege eines StaRUG-Verfahrens Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die Beschwerdeführer wollen damit ihre Auffassung verteidigen, dass der entschädigungslose Ausschluss des Bezugsrechts gegen die Eigentumsgarantie gem. Art. 14 GG verstößt.

Angetrieben vom 50,1 % -Aktionär Prof. Dr. Dr. Tojner soll das Kapital der Varta AG auf Null herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, an denen die Publikumsaktionäre (49,9 % des Kapitals) nicht teilnehmen dürfen.

Großaktionär Prof. Dr. Dr. Tojner darf hingegen als einziger „Altaktionär“ an der Kapitalerhöhung teilnehmen. Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Dr. Tojner ist aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich. Immerhin hat Herr Prof. Dr. Dr. Tojner eingeräumt, dass er viel früher auf einer nachhaltigen Risikoanalyse hätte bestehen müssen. Dieses Geständnis des Aufsichtsratsvorsitzenden ist angesichts seiner Pflicht gem. § 91 Abs.2 AktG eine Selbstanklage. Dass Prof. Dr. Dr. Tojner ohne einen entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss dennoch ein StaRUG-Verfahren zwecks Enteignung aller Minderheitsaktionär mit eingeleitet hat, veranschaulicht die Missbrauchsmöglichkeiten des StaRUG. Dem kollusiven Zusammenwirken zwischen Mehrheitsaktionär und seinem Vorstand hat das StaRUG Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus könnte das StaRUG-Verfahren aus Sicht der SdK mehrere vergangene Transaktionen zwischen Herrn Prof. Dr. Dr. Tojner und der Varta AG zu verdecken versuchen.

Die 49,9 % ausstehenden Kapitals der Varta AG sind aus Sicht der SdK nicht wertlos. Einerseits scheinen Teile der Automobilindustrie auf die Batterietechnologie der Varta AG angewiesen zu sein, was sich durch den Einstieg Porsches bei der Varta AG zeigt, und andererseits variiert der Aktienkurs auch nach Ankündigung der Restrukturierung zwischen EUR 2,00 und EUR 6,00, was eine Marktkapitalisierung von EUR 80 Mio.- EUR 250 Mio. darstellt. Die Gesellschaft, die noch im Jahre 2021 eine Marktkapitalisierung von ca. EUR 6,8 Mrd. auswies, soll nun aber für EUR 60,00 Mio. durch Prof. Dr. Dr. Tojner und Porsche erworben werden.

Diese Methode der Sanierung durch Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht zu vereinbaren. Es ist offensichtlich, dass auch andere Sanierungsmaßnahmen wie eine Kapitalerhöhung (ggf. mit vorherigem Kapitalschnitt) unter Sanierungsbeiträgen der Gläubiger (ggf. gegen Besserungsschein) ausgereicht hätten. Daher wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Für weitere Informationen stehen sowohl die SdK als auch der Verfahrensbevollmächtigte für die Verfassungsbeschwerde, Herr Prof. Dr. Markus C. Kerber, gerne zur Verfügung. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an presseinfo@sdk.org.

München, den 22. November 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben inzwischen gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.  

Nach Auffassung der Beschwerdeführer gibt es bei der Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung keine Bagatellgrenze. Auch bei einer Anhebung um weniger als 5 % sei der Abfindungsbetrag zu erhöhen. Der Betafaktor sei bei der Bewertung zu hoch angesetzt worden, der Wachstumsabschlag dagegen zu niedrig.

LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.11.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.11.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.11.2024 2,96 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,18 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 26,35% unter dem Inventarwert vom 30.11.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. November 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Apontis Pharma AG.

Centrotec SE: Die Gesellschaft hat ein Aktienrückkaufangebot zu 53 Euro für bis zu 600.000 Aktien lanciert. Gleichzeitig wurde ein börslicher Aktienrückkauf von bis zu 200.000 Aktien angekündigt.

K+S AG: Der führende europäische Kaliproduzent meldete solide Zahlen, leidet allerdings unter der schwachen Kalipreisentwicklung. Im Ausblick für 2024 wird ein operatives Ergebnis auf EBITDA-Ebene von ca. 540 Mio. Euro angepeilt.

PEAQ-Token-Projekt: Der PEAQ-Token wird seit dem 12. November an zahlreichen Kryptobörsen notiert. Die Scherzer & Co. AG konnte bislang rund 200.000 US-Dollar erfolgswirksam erlösen.

ZEAL Network SE: Der führende deutsche Online-Lotterievermittler konnte nach einem sehr erfreulichen Geschäftsverlauf die Prognose für das Gesamtjahr anheben. Aufgrund der Rekord-Jackpots der letzten Wochen wird eine weitere Erhöhung noch im laufenden Jahr immer wahrscheinlicher. Gleichfalls wurde ein Aktienrückkaufangebot zu 44 Euro je Aktie durchgeführt, das von der Scherzer & Co. AG nicht angenommen wurde.

Apontis Pharma AG: Die Scherzer & Co. AG hat ihre gesamte Aktienposition an dem Monheimer Pharmaunternehmen im freiwilligen Erwerbsangebot angedient.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Squeeze-out bei der S IMMO AG heute im Firmenbuch eingetragen

Der auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) ist heute im Firmenbuch eingetragen worden. Die Angemessenheit der hierfür angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren geprüft werden.

Handelsgericht Wien, Firmenbuch-Nr.: 58358x

Montag, 2. Dezember 2024

ESPG AG gibt angepasste Konditionen des Sanierungskonzepts bekannt und beschließt Einreichung des entsprechend aktualisierten Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen Amtsgericht

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 2. Dezember 2024 – Der Vorstand der ESPG AG („ESPG AG“ oder „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des am 10. September 2024 eingeleiteten Restrukturierungsvorhabens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) den am 28. Oktober 2024 beschlossenen und beim Amtsgericht Köln – Restrukturierungsgericht – eingereichten Restrukturierungsplan (siehe dazu ausführlich die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024) in aktualisierter Fassung beim Restrukturierungsgericht eingereicht.

Das im aktualisierten Restrukturierungsplan enthaltene Sanierungskonzept sieht weiterhin eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran soll das Grundkapital – nach wie vor – auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von nunmehr EUR 42.500 (statt zuvor EUR 45.000) (entspricht 85 % – statt zuvor 90 % – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. („BondCo“) in Höhe von EUR 7.500 (entspricht 15 % – statt zuvor 10 % – des neuen Grundkapitals der ESPG AG) zugelassen werden.

Die verbleibende Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 – „ESPG-Anleihe“), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im Anschluss im Wege einer Schuldübernahme übernommen werden soll (siehe dazu näher Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024), soll nunmehr nur noch auf rund 5 Jahre, also bis zum 1. Oktober 2029 – und nicht wie zuvor bis zum 1. Oktober 2036 – verlängert werden.

Auch der nun vorgelegte aktualisierte Restrukturierungsplan fußt auf einer Vergleichsrechnung, die das Sanierungskonzept einem alternativen Insolvenzszenario gegenüberstellt. Mit der Erstellung der Vergleichsrechnung war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars beauftragt worden. Für die Planbetroffenen-Gruppe der Anleihegläubiger wurde für den Fall einer Insolvenz der ESPG AG eine Quote von 1,3 % errechnet. Demgegenüber wird für den Fall der Annahme des aktualisierten Restrukturierungsplans für die Anleihegläubiger eine Quote von nunmehr 15,25% (statt zuvor 9,82 %) bezogen auf den Nominalwert der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESPG-Anleihe errechnet, die damit noch deutlicher über der Zerschlagungsquote liegen würde.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.

Splendid Medien AG: Anpassung der Jahresprognose - Konzernumsatz und EBIT sinken gegenüber Plan

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 2. Dezember 2024 - Die Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) erwartet aufgrund einer unterplanmäßigen Auftragslage im Segment Services sowie unterplanmäßiger Auswertungserfolge im Bereich Home Entertainment und Kino in der zweiten Jahreshälfte 2024 eine gegenüber der ursprünglichen Planung verringerte Umsatzentwicklung. Der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2024 wird aktuell in einer Bandbreite zwischen EUR 39,0 Mio. und EUR 42,0 Mio. erwartet. Bisher wurde ein Konzernumsatz in der Bandbreite zwischen EUR 41,0 Mio. und EUR 46,0 Mio. prognostiziert.

Das Konzern-EBIT ist durch die Umsatzentwicklung beeinflusst. Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2024 nunmehr ein Konzern-EBIT in der Bandbreite von EUR 2,7 Mio. bis EUR 3,2 Mio. Bisher wurde ein Konzern-EBIT in der Bandbreite zwischen EUR 3,0 Mio. und EUR 4,0 Mio. prognostiziert.

GK Software SE: Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines Squeeze-Outs

Corporate News

Schöneck/Vogtland, 2. Dezember 2024 – Dem Vorstand der GK Software SE (ISIN DE000A40S3V1 / WKN A40S3V, die „Gesellschaft“) ist heute das förmliche Verlangen der Fujitsu ND Solutions AG („FNDS“) gemäß §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen und zu diesem Zweck die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS beschließen zu lassen.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die FNDS den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird FNDS zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

FNDS hält nach eigenen Angaben unmittelbar 2.189.659 Aktien, was rund 96,33 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. FNDS ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Das Wirksamwerden des Squeeze-Outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ab.

FNDS hat sich einen Widerruf ihres Übertragungsverlangens bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin vorbehalten.

CENTROTEC SE: Erwerb eigener Aktien

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)

Brilon, den 2. Dezember 2024

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE hat beschlossen, ab dem 4. Dezember 2024 ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen. Im Zeitraum bis längstens zum 30. April 2025 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 10.600.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 200.000 Aktien der CENTROTEC SE, ausschließlich über den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, zurückgekauft werden.

Der Verwaltungsrat macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der CENTROTEC SE am 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2024 zulässigen Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft ein Kredit- oder Wertpapierinstitut beauftragt. Dieses Institut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der CENTROTEC-Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann nach Maßgabe der zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2024 erteilten Ermächtigung. Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf danach den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse, die für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag des jeweiligen, über die Börse geschlossenen Erwerbsgeschäfts ermittelt wurden, um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Institut verpflichtet, den Rückkauf entsprechend den Vorgaben des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („DelVO“) durchzuführen. Entsprechend Art. 3 Abs. 2 DelVO darf insbesondere kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt. Maßgeblich ist insoweit der höhere der beiden Werte. Entsprechend Art. 3 Abs. 3 DelVO dürfen an einem Handelstag zudem nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem angesprochenen Handelsplatz erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz entspricht dem Durchschnitt der täglichen Handelsvolumina der 20 Handelstage vor dem konkreten Kauftermin.

Die in Durchführung des Aktienrückkaufprogramms geschlossenen Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die CENTROTEC SE die Geschäfte auf ihrer Website unter


veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Brilon, den 2. Dezember 2024

CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat

ADNOC International Germany Holding AG: Übernahmeangebot für Covestro von ADNOC International, jetzt XRG, erfolgreich: Annahmequote von rund 70%

Marktmitteilung

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, BEKANNTGABE ODER VERTEILUNG (WEDER GANZ NOCH TEILWEISE) IN, NACH ODER AUS EINER ANDEREN JURISDIKTION, WO DIES GEGEN DIE GESETZE DIESER JURISDIKTION VERSTOSSEN WÜRDE

- ADNOC International, jetzt XRG, wird mit rund 70 % zukünftig neuer Mehrheitsaktionär der Covestro AG, vorbehaltlich ausstehender behördlicher Freigaben.

- Weitere Annahmefrist beginnt am 3. Dezember 2024 und ermöglicht Aktionären die Annahme des Angebots bis zum 16. Dezember 2024.

- Transaktion ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Wachstumsstrategie von XRG (vormals ADNOC International).


Abu Dhabi, VAE | Frankfurt, Deutschland – 2. Dezember 2024: Die ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited, zusammen mit der Bieterin und anderen Unternehmen der ADNOC-Gruppe „XRG“), gab heute bekannt, dass die in seinem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an alle Aktionäre der Covestro AG („Covestro“ oder das „Unternehmen“) festgelegte Mindestannahmeschwelle von 50% plus eine Aktie bis zum Ende der Annahmefrist am 27. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) überschritten wurde. Die Summe der während der Annahmefrist angedienten Aktien und der von XRG erworbenen Aktien beläuft sich auf c. 69,94% aller ausstehenden Aktien von Covestro.

Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch während der weiteren Annahmefrist annehmen, welche bis zum 16. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) läuft. Dies ist die letzte Frist, in der Covestro-Aktionäre noch von dem Übernahmeangebot profitieren und dieses annehmen können. Die Bieterin beabsichtigt, die finale Annahmequote nach Ablauf der zusätzlichen Annahmefrist am 19. Dezember 2024 bekanntzugeben.

Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro haben in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die am 7. November 2024 veröffentlicht wurde, den Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Als neuer, zukünftiger Mehrheitsaktionär der Covestro AG ist XRG auf dem Weg, eines der fünf größten Chemieunternehmen weltweit zu werden, und markiert damit einen wesentlichen Meilenstein in seiner internationalen Wachstumsstrategie.

Der Vollzug des Übernahmeangebots bedarf weiterhin regulatorischer Freigaben, einschließlich fusionskontrollrechtlicher Freigaben, außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung, die in der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) festgelegt sind. XRG konzentriert sich nun voll auf die Erfüllung dieser verbleibenden Bedingungen, wobei der Abschluss der Transaktion für das zweite Halbjahr 2025 erwartet wird.

Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots hat der Vorstand von Covestro zugestimmt, vorbehaltlich seiner gesellschaftlichen Pflichten, ein Delisting von Covestro und/oder einen Squeeze-out zu unterstützen, falls XRG die Umsetzung solcher Maßnahmen beabsichtigt. Die Bieterin hat sich gegenüber Covestro verpflichtet, während der Laufzeit der Investitionsvereinbarung, die am 31. Dezember 2028 endet, keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) sind unter www.covestro-offer.com verfügbar.

Samstag, 30. November 2024

BayWa AG: Sanierungsgutachter bestätigt in zweitem Gutachtenentwurf Sanierungsfähigkeit auf Basis des konkretisierten Transformationskonzepts

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der von der BayWa AG im Juli 2024 beauftragte Sanierungsgutachter bestätigt in seinem vorgelegten zweiten Entwurf des Sanierungsgutachtens die Sanierungsfähigkeit der BayWa AG auf Basis eines nunmehr vorliegenden, konkretisierten Transformationskonzepts der BayWa AG.

Das Transformationskonzept sieht eine organisatorische Verschlankung und zahlreiche operative Einsparungsmaßnahmen sowie die Veräußerung von bestimmten wesentlichen, insbesondere internationalen Beteiligungen unter grundsätzlicher Fortführung der vier Kerngeschäftsbereiche Agrar, Baustoffe, Energie und Technik vor. Das Sanierungsgutachten geht zudem davon aus, dass zur Stärkung der Liquidität im kommenden Jahr eine Bezugsrechts-Kapitalerhöhung durchgeführt wird.

Die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwerdenden bzw. zufließenden Mittel sollen zur Stärkung der Liquidität für den operativen Geschäftsbetrieb und zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Der Gutachtenentwurf geht davon aus, dass nach der Transformationsphase, die bis 31.12.2027 laufen soll, eine erheblich verbesserte Eigenkapitalquote vorliegen wird und marktübliche Erträge erwirtschaftet werden.

Die Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern und weiteren wesentlichen Stakeholdern verlaufen weiterhin konstruktiv. Der Vorstand geht davon aus, dass es gelingen wird, auf der Grundlage des vorliegenden zweiten Gutachtenentwurfs eine abschließende kommerzielle Einigung mit den Finanzierungspartnern und weiteren wesentlichen Stakeholdern über die vertragliche Dokumentation der Sanierungslösung sowie die langfristige Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 zu erzielen.

Die Ausfertigung des finalen Sanierungsgutachtens und der Abschluss der Rekapitalisierung ist bis spätestens Anfang Q2/2025 geplant.

Freitag, 29. November 2024

Your Family Entertainment AG: Vorzeitige Beendigung der Kapitalerhöhung; neue Kapitalerhöhung geplant

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, den 29. November 2024

Der Vorstand der Your Family Entertainment AG teilt mit, dass im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (siehe ad hoc-Mitteilung vom 01.02.2024) ein Investor, die Ascent Capital, LLC, gewonnen werden konnte. Die Ascent Capital, LLC, hat zugesagt, in dieser Höhe neue Aktien der Your Family Entertainment AG über ihre Gesellschaft Spirit of the Game, a Series of Ascent Productions LP, vollständig zu zeichnen.

Die Durchführung dieser zunächst geplanten Kapitalerhöhung war bis spätestens zum 30. November 2024 zeitlich befristet. Aus technischen Gründen kann der neue Investor dieses Datum allerdings nicht einhalten. Daher hat der Vorstand heute beschlossen, die derzeitige Kapitalerhöhung am heutigen Tag vorzeitig ohne Zeichnungen zu beenden. Zugleich plant der Vorstand, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, die Durchführung einer neuen Kapitalerhöhung in gleicher Höhe unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie erneut unter teilweiser Ausnutzung des durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2022 geschaffenen Genehmigten Kapitals 2022, um ausschließlich Ascent Capital bzw. deren Gesellschaft Spirit of the Game, a Series of Ascent Productions LP den Einstieg zu ermöglichen. Die Durchführung dieser neuen geplanten Kapitalerhöhung soll innerhalb der nächsten vier Monate erfolgen.

Die aufgenommenen Mittel aus dieser neuen Kapitalmaßnahme sollen zur Förderung von Innovationen in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI), der Erweiterung der digitalen Plattformen (Streaming/Video-on-Demand) sowie für mögliche M&A-Transaktionen verwendet werden. Dies steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft, ihre Stellung als führendes Unternehmen im Bereich Kinder- und Familienunterhaltung weiter auszubauen.

Your Family Entertainment AG
Der Vorstand

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der MedNation AG veröffentlicht

Die Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Bieter an die Aktionäre der MedNation AG, Bonn, zum Erwerb sämtlicher, nicht unmittelbar von den Bietern gehaltener, auf den Inhaber lautender Stückaktien der MedNation AG, Bonn (ISIN DE0005653604) wird ab dem 29. November 2024 bei der BankM AG, geschäftsansässig Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main, als Abwicklungsstelle (Anfragen per Telefax +49 69 7191838 50 oder E-Mail BankMCapitalMarkets@bankm.de) zur kostenlosen Ausgabe (Versand) bereitgehalten. Darüber hinaus steht die Angebotsunterlage ab dem 29. November 2024 im Internet unter https://www.mednation.de/investor-relations/delisting in deutscher Sprache zur Verfügung.

STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von MiddleGround Capital für STEMMER IMAGING AG beginnt

Corporate News

Puchheim, 29. November 2024 – Die Hauptaktionärin der STEMMER IMAGING AG, die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von MiddleGround Capital kontrolliert wird, hat heute die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) zum Erwerb der ausstehenden Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, veröffentlicht. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 27. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (MEZ). Beide Unternehmen hatten am 6. November 2024 eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Die Bieterin hält derzeit rund 83,5 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der STEMMER IMAGING.

Der Angebotspreis beträgt 48,00 Euro je Aktie und liegt über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der STEMMER IMAGING-Aktie während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 6. November 2024. Ferner enthält der Angebotspreis des Delisting-Erwerbsangebots eine Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie am 19. Juli 2024, dem letzten von dem vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin unbeeinflussten Handelstag der STEMMER IMAGING AG-Aktie.

Der Vorstand von STEMMER IMAGING AG hat sich im Rahmen der Delisting-Vereinbarung – vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtungen – verpflichtet, das Delisting zu unterstützen und während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG während der Annahmefrist eine gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.

Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel der STEMMER IMAGING-Aktien im regulierten Markt eingestellt. Dies kann zu einer sehr begrenzten Liquidität und Verfügbarkeit von Marktpreisen für die Aktien der STEMMER IMAGING AG führen. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben daher die Möglichkeit, ihre Aktien vor Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zu verkaufen. Mit der Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt werden zudem einige der umfangreichen finanziellen Berichtspflichten und Kapitalmarktveröffentlichungspflichten von STEMMER IMAGING enden.

Das Delisting-Erwerbsangebot ist an keine Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Zulassung der Aktien der STEMMER IMAGING zum Handel im regulierten Markt wird voraussichtlich Ende Dezember 2024 wirksam werden. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot unter www.project-oculus.de verfügbar.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Delisting-Erwerbsangebot dar. Alleinverbindlich für das Delisting-Erwerbsangebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.

Donnerstag, 28. November 2024

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter legt Gutachten vor und empfiehlt Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 28. November 2024 – Der vorläufige Insolvenzverwalter der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat die Gesellschaft darüber informiert, dass er dem Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – heute ein Gutachten vorlegen wird, in dem er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PREOS empfiehlt. Es wird mit einer entsprechenden Verfahrenseröffnung gerechnet.

Auf Basis der bisherigen Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine Insolvenzquote von unter 1 % zu erwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass der Insolvenzverwalter alsbald nach Insolvenzeröffnung die Masseunzulänglichkeit anzeigen muss.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG: Rechtsformwechsel, ao. Hauptversammlung am 18. Dezember 2024
  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)
  • ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 7,94 je ALBA-Aktie

  • Albis Leasing AG: Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024) 
  • Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 62,- je Covestro-Aktie
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A. 

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende: 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Klassik Radio AG: Downlisting-Erwerbsangebot
  • Linus Digital Finance AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Investorenvereinbarung
  • niiio finance group AG: Delisting
  • Philomaxcap AG: Pflichtangebot

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024, Eintragung für den 3. Dezember 2024 erwartet

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Januar 2025)
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 27. November 2024

Uniper SE: Uniper hebt Ergebnisausblick für das Geschäftsjahr 2024 vor dem Hintergrund einer Rückstellungsauflösung an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Uniper erwartet gegenüber der bisherigen Prognose ein verbessertes Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024, jedoch weiterhin deutlich unterhalb des außergewöhnlichen Ergebnisses des Vorjahres.

Uniper hat langjährige Rechtsstreitigkeiten im Wege eines Vergleichs beigelegt. Die Beilegung der Rechtsstreitigkeiten führt zu einer Auflösung der hierfür gebildeten Rückstellung, die ergebniswirksam für das Geschäftsjahr 2024 im vierten Quartal aufgelöst wird.

Uniper erwartet nunmehr für das Gesamtjahr 2024 eine verbesserte Ergebnisentwicklung und hebt vor diesem Hintergrund den Finanzausblick für das Geschäftsjahr 2024 an. Uniper erwartet nun ein Adjusted EBITDA in einer Bandbreite von EUR 2,5 Mrd. bis EUR 2,8 Mrd. (Vorjahr: EUR 7,164 Mrd.) und ein Adjusted Net Income in der Bandbreite von EUR 1,5 Mrd. bis EUR 1,8 Mrd. für das gesamte Geschäftsjahr 2024 (Vorjahr: EUR 4,432 Mrd.).

Die verwendeten Kennzahlen sind im Geschäftsbericht der Uniper SE erläutert.

Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Die detaillierten Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 werden, wie angekündigt, am 26. Februar 2025 veröffentlicht.

Stimmrechtsmitteilung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA)

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die Freie und Hansestadt Hamburg nunmehr indirekt 94,01 % der Stimmrechte an der Hamburger Hafen und Logistik AG. Hinsichtlich der Zurechnung wird auf eine Aktionärsvereinbarung verwiesen:

"Mit Aktionärsvereinbarung vom 25. November 2024 haben SAS Shipping Agencies Services S.à r.l., Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE und HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH vereinbart, sich über die Ausübung der Stimmrechte abzustimmen."

Klassik Radio AG notiert seit heute im m:access der Börse München

Corporate News

München/Augsburg, 27. November 2024

Die Klassik Radio AG (ISIN DE0007857476) hat einen wesentlichen Schritt für den Wechsel aus dem General Standard der Börse Frankfurt in das Mittelstandssegment m:access vorgenommen. Der Widerruf der Zulassung am regulierten Markt (General Standard) der Börse Frankfurt wird parallel beantragt und erfolgt frühestens mit Ablauf der Annahmefrist des Erwerbsangebots der UK Media Invest GmbH. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement des Unternehmens, seine Wurzeln in Bayern zu stärken und gleichzeitig die Vorteile eines flexibleren Börsensegments zu nutzen.

„Mit Klassik Radio begrüßen wir die einzige börsennotierte Radiogesellschaft in unserem Mittelstandssegment m:access. Hohe Transparenz für Investoren bei vertretbarem Aufwand der Emittenten ist die DNA von m:access und der Grund für den Erfolg des Segmentes“, so Dr. Marc Feiler, Geschäftsführer der Börse München.

Ulrich R.J. Kubak, Gründer und CEO der Klassik Radio AG, ergänzt: „Der Wechsel in den m:access ermöglicht es uns, erhebliche Kosten zu sparen und regulatorische Anforderungen zu vereinfachen. Diese Einsparungen wollen wir nutzen, um vor allem weiter in unsere Brands Klassik Radio und Beats Radio sowie unsere digitale Infrastruktur zu investieren. Wir sind stolz darauf, in unserer bayerischen Heimat gelistet zu sein und sehen dies als wichtigen Schritt für die zukünftige Entwicklung unserer Programme und deren Reichweitensteigerung. Mit diesem Wechsel schaffen wir die Grundlage für eine noch erfolgreichere Zukunft und können unsere Position als führende Klassik-Marke im deutschsprachigen Raum weiter ausbauen.“

Hintergrund des Segmentwechsels


Der Wechsel vom regulierten Markt (General Standard) in den Freiverkehr (m:access) der Börse München erfolgt aus mehreren Gründen:
  • Kosteneinsparungen: Durch den Wechsel können die mit dem regulierten Markt verbundenen Kosten erheblich reduziert werden.
  • Regulatorische Vereinfachung: Weniger strenge Anforderungen ermöglichen eine effizientere Unternehmensführung und mehr Flexibilität in der strategischen Ausrichtung der Klassik Radio AG.
  • Investitionen in die Zukunft: Die freiwerdenden Mittel werden vor allem in die Weiterentwicklung die Expansion der Marken investiert. Dazu gehören unter anderem Klassik Radio, Beats Radio und Klassik Radio Select sowie der Ausbau der digitalen Verbreitungswege.
Vorteile für Aktionäre

Trotz des Wechsels bleibt die Handelbarkeit der Aktien gewährleistet. Aktionäre profitieren weiterhin von der positiven Entwicklung der Klassik Radio AG als international expandierende Audio-Marke. „Unser Ziel ist es, auch weiterhin am Aktienmarkt präsent zu sein und unseren Aktionären langfristig attraktive Perspektiven zu bieten“, betont Kubak. „Der m:access passt besser zu den Strukturen von Klassik Radio und ermöglicht uns, flexibler und effizienter zu agieren.“

Weitere Informationen

Gemäß den Bestimmungen der Downlisting-Vereinbarung und der gesetzlichen Vorgaben unterbreitet die UK Media Invest GmbH den Aktionären der Klassik Radio AG ein öffentliches Downlisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb aller Klassik Radio AG-Aktien, die nicht bereits direkt von der Mehrheitsanteilseignerin gehalten werden. Begleitender Emissionsexperte ist die Baader Bank AG.

Weitere Informationen zum Downlisting finden interessierte Aktionäre auf der Investor Relations Webseite der Klassik Radio AG unter https://www.klassikradio.de/investor-relations/.

Über die Klassik Radio AG:


Klassik Radio ist Deutschlands meistverbreitetes Privatradio mit einer konsequenten 360° Digitalausrichtung und bundesweiter DAB+ Verbreitung in Deutschland und Österreich sowie der deutschsprachigen Schweiz. Seit 2021 betreibt die Aktiengesellschaft mit Beats Radio einen zweiten deutschlandweiten Radiosender für Electronic House Music mit internationaler Ausrichtung, der ebenfalls über DAB+ in ganz Österreich zu hören ist. Neben einem der europaweit erfolgreichsten Klassik-Sender veranstaltet der Audio-Unternehmen eigene Konzerttourneen, verfügt über Shops und bietet mit Klassik Radio Select einen exklusiven Streamingdienst mit über 180 kuratierten Freemium- und Premiumsendern an. In Deutschland erreicht Klassik Radio mit seinem einzigartigen Programm aus klassischer Musik, New Classics und Filmmusik knapp sechs Millionen Hörer. Die Klassik Radio AG ist die einzige börsennotierte Radiogesellschaft in Deutschland. Die Aktie wird derzeit auch noch im Regulierten Markt (General Standard) in Frankfurt unter der ISIN DE0007857476 und dem WKZ KA8 gehandelt.

DFV Deutsche Familienversicherung AG: Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt

Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A2NBVD5) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29.11.2024 wirksam.

Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.

Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

Frankfurt am Main, 26.11.2024

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

Dienstag, 26. November 2024

IVA: Restrukturierung bei Pierer Mobility

IVA-News Nr. 11 / November 2024

Die oberösterreichische Pierer Mobility, zu deren Hauptbeteiligung der Motorradhersteller KTM AG gehört, hat einen Restrukturierungsbedarf per Adhoc verkündet. Konkret geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag, um die Liquidität des nächsten Jahres zu sichern. Hersteller KTM AG weist hohe Lagerbestände auf, ein Sinnbild der Industriekrise. Die KTM AG hat einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung für den 29.11.2024 angekündigt. Konzernchef Stefan Pierer kündigte an, um sein Lebenswerk kämpfen zu wollen. Pierer hatte kürzlich mit RedBull-Miteigner Mark Mateschitz in den Linzer Feuerwehrfahrzeugspezialisten Rosenbauer AG investiert. Gerüchte, dass Mateschitz auch an KTM interessiert sei, wurden vom Unternehmen dementiert.

IVA: Update Bank Austria Überprüfungsverfahren

IVA-News Nr. 11 / November 2024

Das Gremium hat das Verfahren vorangetrieben. Den Parteien steht es frei, sich zum Ergänzungsgutachten (zuletzt Stellungnahme MMag. Bartl zu Gutachten Dr. Imo) bis zum 10.2.2025 zu äußern. Ziel ist es, zu einer Entscheidung über die Barabfindung im Frühling 2025 zu kommen. Weiters strebt das Gremium eine Zusammenstellung der bisherigen Kosten an. Diverse Unterlagen befinden sich in Zustellung zu den Parteien.

Deutsche Konsum REIT-AG: Business Update für das Geschäftsjahr 2023/2024, Deutsche Konsum REIT-AG auf Kurs in einem herausfordernden Marktumfeld

PRESSEMITTEILUNG

- Stabiles operatives Geschäft mit deutlichem Schuldenabbau von EUR 88,6 Mio.

- Erfolgreiche Refinanzierung von Anleihen über EUR 145,9 Mio.

- Neuer CFO seit Juni 2024 zur Stärkung des Führungsteams und Optimierung der Geschäftsprozesse


Potsdam, 26. November 2024. Die Deutsche Konsum REIT-AG, eines der führenden deutschen Immobilienunternehmen mit Fokus auf Einzelhandelsimmobilien im Lebensmittelbereich, blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023/2024 zurück. Heute hat das Unternehmen ein Business Update vorgestellt. Der vollständige Jahresabschluss wird am 19. Dezember 2024 veröffentlicht.

Das Unternehmen hat mit einer personellen Neuausrichtung und Verstärkung der Führungsmannschaft entschlossen auf die aktuellen Herausforderungen reagiert. Das Management hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um die erfolgreiche Refinanzierung fällig werdender Anleihen und die Rückzahlung ausstehender Schulden sicherzustellen sowie die Finanzdisziplin und die allgemeinen Geschäftsprozesse systematisch zu verbessern.

Stabiles operatives Geschäft mit robusten Leistungskennzahlen

- Die Mieteinnahmen beliefen sich auf EUR 77,4 Mio. und gingen damit im Vergleich zum Vorjahr leicht um 2,9 % zurück, was hauptsächlich auf Immobilienverkäufe zurückzuführen ist.

- Die Nettomieteinnahmen sanken leicht um 1,8 % im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 47,4 Mio., ebenfalls beeinflusst durch Immobilienverkäufe.

- Die Funds from Operations (FFO) lagen trotz gestiegener Finanzierungskosten im Rahmen der Erwartungen. Sie reduzierten sich auf EUR 27-29. EUR (im Vergleich zu EUR 33,1 Mio. im Geschäftsjahr 2022/2023), was einer FFO (unverwässert) je Aktie von EUR 0,77-0,82 und einer FFO je Aktie (voll verwässert) von EUR 0,50-0,54 entspricht.

- Der EPRA NTA (voll verwässert) verbesserte sich auf EUR 7,60-8,00 je Aktie (im Vergleich zu EUR 7,64 am 30. September 2023).

- Die Verschuldungsquote (LTV) sank auf 57-60 % (im Vergleich zu 61,6 % am 30. September 2023), unterstützt durch Tilgungen aus den Erlösen von Immobilienverkäufen. Eine weitere Reduzierung des LTV wird in den kommenden Quartalen angestrebt.

Signifikanter Schuldenabbau um EUR 88,6 Mio.

Im Geschäftsjahr 2023/2024 zahlte die Obotritia Capital KGaA eine Tranche in Höhe von EUR 11,6 Mio. ihrer ausstehenden Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 62,5 Mio. (Stand: 30. September 2023) an das Unternehmen zurück. Eine weitere Tranche in Höhe von EUR 30,6 Mio. wurde im Oktober 2024 zurückgezahlt. Diese Mittel wurden für die Schuldentilgung genutzt.

Mit dem Verkauf von 14 Immobilien erreichte das Unternehmen einen weiteren Schuldenabbau in Höhe von EUR 77,3 Millionen.

Erfolgreiche Refinanzierung einer Anleihe über EUR 145,9 Mio.

Die Refinanzierung der Anleihe in Höhe von EUR 145,9 Mio. wurde im Juni 2024 abgeschlossen – die neuen Schuldtitel sind besichert und laufen bis zum 30. September 2025.

Zusätzliche selektive Immobilienverkäufe zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität

Die Deutsche Konsum REIT-AG bleibt weiterhin darauf fokussiert, ihre finanzielle Flexibilität durch zusätzliche selektive Immobilienverkäufe, diszipliniertes CAPEX-Management und strategischen Schuldenabbau zu verbessern. Die kontinuierliche Ausrichtung auf operative Stabilität sichert die Widerstandsfähigkeit in einem anspruchsvollen Marktumfeld.

Die vollständige Business Update Präsentation mit vorläufigen ungeprüften Finanzzahlen für 2023/2024 finden Sie hier: https://www.deutsche-konsum.de/investor-relations/praesentationen

Über das Unternehmen

Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) sowie im Wege eines Zweitlistings an der JSE (JSE Limited) (Südafrika) gehandelt.

S IMMO AG: Eintragung des Gesellschafterausschlusses der S IMMO AG im Firmenbuch für den 03.12.2024 erwartet

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Wien (26.11.2024/08:00 UTC+1)

Am 14.10.2024 hat die Hauptversammlung der S IMMO AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) beschlossen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Handelsgerichts Wien wird die Eintragung des Squeeze-out in das Firmenbuch nach derzeitigem Stand für den 03.12.2024 erwartet.

Der Gesellschafterausschluss wird mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Mit Wirksamwerden gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die IMMOFINANZ AG, über. Ein börslicher Handel mit Aktien der S IMMO AG ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Letzter Handelstag in den Aktien der S IMMO AG an der Wiener Börse ist somit voraussichtlich der 02.12.2024.

Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 22,05 Euro je Aktie der S IMMO AG. Dazu werden den Minderheitsaktionären zeitnah nach Eintragung im Firmenbuch die S IMMO-Aktien von ihren Wertpapierdepots ausgebucht und Anspruchszertifikate eingebucht, welche den Anspruch auf Barabfindung (inkl. gesetzlicher Zinsen) verbriefen. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt voraussichtlich mit Valuta 11.12.2024 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate.

Über weitere Details der Auszahlung der Barabfindung werden die Inhaber depotverwahrter S IMMO-Aktien vom depotführenden Kreditinstitut schriftlich informiert werden.

S IMMO AG wird mittels Corporate News auch über die erfolgte Eintragung des Gesellschafterausschlusses im Firmenbuch bzw. eine allfällige Verzögerung des oben dargestellten Zeitplans informieren.

PIERER Mobility AG: KTM AG legt einen Boxenstopp für die Zukunft ein und bereitet Antrag auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung vor

CORPORATE NEWS

Wels, 26. November 2024

Wie berichtet, befindet sich die KTM AG in der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen aufgrund eines hohen Finanzierungsbedarfes. Das Management der KTM AG geht davon aus, dass es nicht gelingen wird, die notwendige Zwischenfinanzierung zeitgerecht sicherzustellen.

Daher hat der Vorstand der KTM AG den Beschluss gefasst, am 29. November 2024 den Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG und ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH und KTM F&E GmbH einzureichen.

Die Verfahren geben die Möglichkeit, weiterhin das Vermögen unter Aufsicht zu verwalten und die KTM-Gruppe eigenständig zu sanieren. Alle sonstigen Tochtergesellschaften der KTM AG, insbesondere sämtliche Vertriebsgesellschaften, sind davon nicht betroffen.

Das Verfahren zielt darauf ab, innerhalb von 90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren. Durch eine Redimensionierung soll der Bestand der KTM-Gruppe nachhaltig gesichert und die Basis geschaffen werden, gestärkt aus dem Verfahren zu kommen.

Stefan Pierer, CEO der KTM AG: „Wir sind in den letzten drei Jahrzehnten zu Europas größtem Motorradhersteller gewachsen. Millionen von Motorradfahrern auf der ganzen Welt begeistern wir mit unseren Produkten. Jetzt legen wir einen Boxenstopp für die Zukunft ein. Die Marke KTM ist mein Lebenswerk und dafür kämpfe ich.“

KTM robust für die Zukunft machen


Seit September 2024 ist Gottfried Neumeister als Co-CEO neu im Vorstand. Stefan Pierer: „Gottfried Neumeister hat eine beeindruckende Erfahrung und viel frischen Wind mitgebracht und wesentlich bei der Aufarbeitung der aktuellen Lage beigetragen. Ich bin davon überzeugt, dass er gemeinsam mit mir das Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur führen wird.“

Gottfried Neumeister, Co-CEO der KTM AG: „Die Begeisterung unserer Mitarbeiter ist unser wichtigster Wettbewerbsvorteil. Ihre Leidenschaft ist der Grund, warum KTM weltweit als Synonym für Spitzenleistung steht. Wir bauen unsere Motorräder verlässlich und robust für jedes Rennen, für jeden Untergrund. Jetzt geht es darum, die Firma robust zu machen. Robust für die Zukunft. Damit wir uns möglichst schnell wieder auf das konzentrieren, was wir am besten können: die lässigsten Motorräder der Welt zu bauen.“

Mutige und tiefgreifende Maßnahmen

Für den Erfolg des Sanierungsverfahrens ist mit den Gläubigern ein Sanierungsplan zu vereinbaren. Stefan Pierer: „Die Kernaktionäre stehen zu KTM sowie zur PIERER Mobility und ihrem Börselisting. Das Ziel ist klar: KTM soll gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorgehen.“