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Mittwoch, 2. Oktober 2024

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ALBA SE: Gegenleistung nunmehr doch EUR 7,94

Zweite Ergänzung der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ALBA plc & Co. KG
Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 36525 B

Zielgesellschaft:
ALBA SE
Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
16727 Velten
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP
ISIN DE0006209901
WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat am 25. September 2024 entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).

Die Bieterin hat diese Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 25. September 2024 gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) veröffentlicht. In der vorgenannten Veröffentlichung hat die Bieterin unter anderem erklärt, dass sie für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG zu bestimmenden Mindestpreises zu bieten beabsichtigt. Unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), hat sie diesen indikativ mit voraussichtlich EUR 7,94 angegeben.

Die BaFin hat der Bieterin mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der gemäß § 5 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 39 Abs. 3 BörsG während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für den maßgeblichen Stichtag 24. September 2024 ermittelte gültige Sechs-Monats-Durchschnittskurs der ALBA SE-Aktie EUR 7,62 beträgt. Die Bieterin hat in einer Mitteilung vom heutigen Tag daher mitgeteilt, dass sich die angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie daher voraussichtlich auf EUR 7,62 belaufen wird.

Zwischenzeitlich hat die BaFin der Bieterin mitgeteilt, dass sie die EUR 7,94 pro ALBA SE-Aktie aufgrund der Nennung in der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 25. September 2024 als nicht zu unterschreitende Untergrenze ansieht. Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin nicht, wie in der ersten Ergänzung der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom heutigen Tage dargestellt, EUR 7,62 als Gegenleistung je ALBA SE-Aktie anbieten, sondern EUR 7,94.

Im Übrigen wird auf die vorgenannte Veröffentlichung vom 25. September 2024 verwiesen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in an derer Weise als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 2. Oktober 2024

ALBA plc & Co. KG

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ALBA SE: Gegenleistung nur EUR 7,62

Ergänzung der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ALBA plc & Co. KG
Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 36525 B

Zielgesellschaft:
ALBA SE
Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
16727 Velten
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP
ISIN DE0006209901
WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat am 25. September 2024 entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).

Die Bieterin hat diese Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 25. September 2024 gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) veröffentlicht. In der vorgenannten Veröffentlichung hat die Bieterin unter anderem erklärt, dass sie für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG zu bestimmenden Mindestpreises zu bieten beabsichtigt. Unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), hat sie diesen indikativ mit voraussichtlich EUR 7,94 angegeben.

Die BaFin hat der Bieterin mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der gemäß § 5 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 39 Abs. 3 BörsG während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für den maßgeblichen Stichtag 24. September 2024 ermittelte gültige Sechs-Monats-Durchschnittskurs der ALBA SE-Aktie EUR 7,62 beträgt. Die Bieterin hält an ihrer Absicht fest, für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG bestimmten Mindestpreises anzubieten. Die Gegenleistung je ALBA SE-Aktie wird sich daher auf EUR 7,62 belaufen.

Im Übrigen wird auf die vorgenannte Veröffentlichung vom 25. September 2024 verwiesen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlageabgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 2. Oktober 2024

ALBA plc & Co. KG

IVA: Squeeze-out bei S IMMO AG

IVA-News 10/2024

Am 14. Oktober 2024 soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschafterausschluss der verbliebenen S IMMO-Aktionäre beschlossen werden. In den vergangenen zwei Jahren haben CPI Property Group SA und Immofinanz AG (kontrolliert durch die CPI) ca. 93 % der Aktien erworben.

Der angebotene Betrag für die Barabfindung der Minderheitsaktionäre liegt bei EUR 22,05 pro Aktie. Auf Grundlage der durchgeführten Gutachten liegt der Unternehmenswert der S IMMO AG zum heurigen Stichtag innerhalb einer Bandbreite von EUR 20,67 bis EUR 23,44 je Aktie. Ein teils über 20%iger Zuschlag zum gewichteten Börsenhandelskurs der letzten zwei Jahre. Unabhängige Analysten sehen im Mittel die Aktie jedoch bei EUR 24. Der letzte bezahlte Preis im Rahmen eines Übernahmeangebots von Mitte 2022 lag bei EUR 23,50.

Schaeffler AG: Schaeffler startet nach Zusammenschluss mit Vitesco neu in den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse

Corporate News

- Erster Kurs der Schaeffler-Aktie nach Verschmelzung 4,50 Euro

- Nach Vereinheitlichung der Aktiengattungen halten alle Aktionäre stimmberechtigte Stammaktien

- Aufnahme der Schaeffler-Aktien in den MDAX und den MSCI Europe angestrebt

Herzogenaurach | 2. Oktober 2024 | Nach der am 1. Oktober 2024 vollzogenen Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“) auf die Schaeffler AG („Schaeffler“) ist die Aktie der Schaeffler AG heute an der Frankfurter Wertpapierbörse neu in den Handel gestartet. Die neue Aktie notiert unter dem Kürzel SHA mit der ISIN DE000SHA0019 und hat die Wertpapierkennnummer SHA001. Der erste Kurs wurde am Morgen mit 4,50 Euro festgestellt.

Nach dem erfolgreichen Vollzug der Verschmelzung und der Vereinheitlichung der Aktiengattungen bei Schaeffler sind von heute an stimmberechtigte Stammaktien von Schaeffler an der Börse notiert. Der Handel mit Vitesco-Aktien (ISIN: DE000VTSC017) sowie mit den bislang börsennotierten stimmrechtslosen Schaeffler-Vorzugsaktien (ISIN: DE000SHA0159) wurde eingestellt.

Die neuen Stammaktien werden im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gehandelt. Durch den Vollzug der Transaktion mit Vitesco erhöht sich die Anzahl der ausgegebenen Schaeffler-Aktien von 666.000.000 auf 944.884.641 Stück.

Im Zuge der angestrebten Neuausrichtung der Aktienstruktur wurden die bisher notierten stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit Vollzug der Transaktion im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien gewandelt. Damit halten nun alle Aktionäre von Schaeffler – Familiengesellschafter und freie Aktionäre – dieselbe Aktiengattung.

Die IHO Holding, die strategische Management-Holding der Schaeffler-Familie, hält zum Handelsstart rund 79 Prozent der Schaeffler-Stammaktien. Der Streubesitz beläuft sich auf rund 21 Prozent.

Mit der Vereinheitlichung der Aktiengattungen verbunden ist die Erwartung des Unternehmens, dass die Schaeffler-Aktie perspektivisch die Kriterien für eine Aufnahme in den MDAX und MSCI Europe erfüllt.

Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG, sagte: „Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss mit Vitesco markiert der heutige Handelsstart der nunmehr mit Stimmrechten ausgestatteten Schaeffler-Aktie den Beginn eines neuen Kapitels. Ab heute gilt bei Schaeffler: One Share, One Vote. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der Schaeffler-Aktie für Investoren zu erhöhen.“

Dienstag, 1. Oktober 2024

ADNOC International Germany Holding AG: ADNOC International schließt Investitionsvereinbarung mit Covestro ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an

Pressemitteilung

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- ADNOC International schließt Investitionsvereinbarung mit Covestro ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an

- ADNOC International unterzeichnet Investitionsvereinbarung mit Covestro und erreicht damit einen strategischen Meilenstein in ADNOCs Wachstumsstrategie im Chemiesektor

- Barangebot in Höhe von 62 Euro pro Aktie, entspricht einem Unternehmenswert von 14,7 Milliarden Euro

- Attraktive Prämie von ca. 54% auf den unbeeinflussten Aktienkurs von Covestro

- Bei Vollzug der Transaktion zeichnet ADNOC International eine bezugsrechtsfreie Kapitalerhöhung von Covestro über 10 % in Höhe von 1,17 Milliarden Euro

- Covestro begrüßt und unterstützt das Übernahmeangebot

Abu Dhabi, VAE | Leverkusen, Deutschland – 1. Oktober 2024: ADNOC International Limited und weitere Unternehmen der ADNOC-Gruppe, einschließlich der hundertprozentigen indirekten Tochtergesellschaft ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“; die Bieterin gemeinsam mit der ADNOC International Limited die „ADNOC International“), haben heute eine Investitionsvereinbarung (die „Investitionsvereinbarung“) mit der Covestro AG („Covestro“ oder das „Unternehmen“) abgeschlossen und die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre von Covestro zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von Covestro (das „Übernahmeangebot“) veröffentlicht. Die Bieterin wird den Covestro-Aktionären eine bare Gegenleistung von 62 Euro je Aktie (der „Angebotspreis“) anbieten. Dies entspricht einer Prämie von ca. 54 % auf den unbeeinflussten Schlusskurs der Covestro-Aktie am 19. Juni 2023, dem Tag vor ersten Marktgerüchten über eine mögliche Transaktion.

Strategischer Meilenstein von ADNOCs Wachstumsstrategie im Chemiesektor

Die Transaktion ist eine zentrale Säule der Wachstumsstrategie von ADNOC International, die das Ziel verfolgt, eines der weltweit fünf größten Chemieunternehmen zu werden. Covestro wird für ADNOC International die Plattform für das Performance Materials- und Spezialchemie-Geschäft werden.

Seine Exzellenz Dr. Sultan Ahmed Al Jaber, ADNOC Managing Director und Group CEO, sagte: „Als weltweit führender Industrie-Pionier im Chemiesektor hat Covestro einzigartige Expertise im Bereich Hightech-Spezialchemikalien und -materialien, und setzt dabei auf modernste Technologien wie künstliche Intelligenz. Diese strategische Partnerschaft ist eine ideale Verbindung. Sie passt nahtlos in ADNOCs nachhaltige Wachstumsstrategie mit dem Ziel, zukunftssicher aufgestellt zu sein, sowie zu unserer Vision, eines der weltweit fünf größten Chemieunternehmen zu werden. Dies ist ein entscheidender Schritt für beide Unternehmen: Die Transaktion entspricht sowohl unserem disziplinierten Ansatz, in strategische Vermögenswerte zu investieren, die langfristig im Wert steigen und neue Wachstumschancen eröffnen – als auch unserer Bestrebung, ADNOCs Portfolio zu diversifizieren. Unsere gemeinsamen Strategien versetzen uns in die herausragende Lage, die wachsende globale Nachfrage nach Energie und chemischen Produkten zu decken und gleichzeitig den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.“

Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro begrüßen und unterstützen die Transaktion

ADNOC International wird ein verlässlicher, langfristiger und vertrauenswürdiger Partner für Covestro sein, der das Unternehmen in der laufenden Entwicklung des globalen Chemiesektors und bei der Umsetzung seiner Strategie unterstützt. Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot und werden vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage den Aktionären des Unternehmens die Annahme des Übernahmeangebots empfehlen.

Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender von Covestro, sagte: „Wir sind davon überzeugt, dass unsere heute getroffene Vereinbarung mit ADNOC International im besten Interesse von Covestro, unseren Mitarbeitenden, unseren Aktionären und allen weiteren Stakeholdern ist. Die Unterstützung von ADNOC International sichert uns ein noch stärkeres Fundament für nachhaltiges Wachstum in hochattraktiven Branchen und wir können einen noch größeren Beitrag für die grüne Transformation leisten. Wir sehen in ADNOC International einen finanzstarken und langfristig ausgerichteten Partner, mit dem wir unsere erfolgreiche „Sustainable Future“ Strategie unter jeglichen Marktbedingungen weiter vorantreiben können. Unsere komplementären Wachstumsstrategien sowie unser gemeinsames Engagement für fortschrittliche Technologien, Innovation und Nachhaltigkeit sind wichtige Eckpfeiler unserer Partnerschaft.“

Umfassende Vereinbarung als Grundlage für eine erfolgreiche, langfristige Partnerschaft

Ziel der Transaktion ist es, die Position von Covestro als einer der weltweit führenden Hersteller hochwertiger Polymermaterialien, in seinen beiden Segmenten „Performance Materials“ und „Specialties & Solutions“ zu festigen. In der Investitionsvereinbarung hat sich ADNOC International verpflichtet, Covestro bei der Umsetzung seiner „Sustainable Future“ Strategie und der strategischen Entwicklung umfänglich zu unterstützen. Weiter hat sich ADNOC International verpflichtet, bei Vollzug der Transaktion eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10% des derzeitigen Grundkapitals zum Angebotspreis zu zeichnen, wodurch Covestro zusätzliche Mittel in Höhe von 1,17 Milliarden Euro zufließen.

ADNOC International hat größtes Vertrauen in die Fähigkeiten des Covestro Managements. Das Unternehmen soll auch nach Abschluss der Transaktion vom bestehenden Management geführt werden. ADNOC International teilt vollumfänglich die Ansicht des Managements, dass die Leidenschaft und Expertise der Covestro-Mitarbeitenden entscheidend für den Unternehmenserfolg sind und sieht die Transaktion als eine Gelegenheit, die weitere Entwicklung von Covestro zu fördern. ADNOC International unterstützt und respektiert die Zusagen gegenüber den Mitarbeitenden von Covestro uneingeschränkt und hat sich verpflichtet, bestehende Betriebsrats-, Tarif- und ähnliche Vereinbarungen beizubehalten.

Transaktionsdetails

Das Übernahmeangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie des gezeichneten Grundkapitals der Gesellschaft, sowie weiteren, marktüblichen Bedingungen unterliegen, welche in der Angebotsunterlage näher dargelegt werden, beispielsweise dass bestimmte wesentliche Nachteile ausbleiben und die fusionskontrollrechtlichen Freigaben, die außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben sowie die Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung erteilt werden.

ADNOC International wird das Übernahmeangebot mit vorhandenen Barmitteln finanzieren. Gemäß der Investitionsvereinbarung, welche bis zum 31. Dezember 2028 läuft, hat sich sie Bieterin verpflichtet keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen und auch eine entsprechende Verpflichtung gegenüber allen Aktionären in der Angebotsunterlage aufzunehmen. Der Vorstand von Covestro hat vorbehaltlich seiner aktienrechtlichen Pflichten zugestimmt, ein Delisting von Covestro und/oder einen Squeeze-out zu unterstützen, falls ADNOC International die Umsetzung solcher Maßnahmen beabsichtigt. Covestro hat sich ferner verpflichtet, bis zum Vollzug der Transaktion keine Dividende vorzuschlagen.

Nächste Schritte

Das Übernahmeangebot wird den in der Angebotsunterlage im Einzelnen festgelegten Bedingungen unterliegen. Die Angebotsunterlage wird der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gegebener Zeit zur Gestattung übermittelt werden. Nach Gestattung durch die BaFin werden die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Übernahmeangebot gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf www.covestro-offer.com veröffentlicht. Die Frist zur Annahme des Übernahmeangebots beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage.

Berater

Morgan Stanley fungiert als exklusiver Finanzberater und Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater des Erwerbers bei dieser Transaktion.

Covestro AG: Covestro unterzeichnet eine Investitionsvereinbarung mit ADNOC und unterstützt öffentliches Übernahmeangebot an alle Covestro-Aktionäre

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Covestro AG („Covestro“ oder „Gesellschaft“) hat heute mit Unternehmen der ADNOC Gruppe, einschließlich ADNOC International Limited („ADNOC International“) und deren mittelbarem Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG („Bieterin“), eine Investitionsvereinbarung mit einer Laufzeit bis Ende 2028 unterzeichnet. Die Investitionsvereinbarung sieht vor, dass die Bieterin ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von 62,00 Euro unterbreiten wird.

Gleichzeitig haben der Vorstand und der Aufsichtsrat von Covestro heute beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft bei Vollzug des Übernahmeangebots um 10% (18.900.000 Aktien) erhöht werden soll. Bei und vorbehaltlich des Vollzugs sollen die neuen Aktien gegen Zahlung eines Betrags pro Aktie, der dem Angebotspreis entspricht und damit bei einem Angebotspreis von 62,00 Euro zu einem Gesamtbetrag von 1,17 Mrd. Euro führt, unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts an die Bieterin ausgegeben werden.

Das Übernahmeangebot wird einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie und üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-drittstaatensubventionsrechtlicher Freigaben, unterliegen.

Covestro begrüßt und unterstützt nach eingehender Prüfung das von der Bieterin angekündigte Übernahmeangebot. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage gehen Vorstand und Aufsichtsrat derzeit davon aus, dass sie den Aktionären von Covestro empfehlen werden, das Angebot anzunehmen.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Investitionsvereinbarung hat der Vorstand mit Unterstützung des Aufsichtsrats beschlossen, keine Dividendenausschüttung bis zum Vollzug des Übernahmeangebots vorzuschlagen.

Übernahmeangebot für Aktien der Covestro AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gem. § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
ADNOC International Germany Holding AG
Westendstraße 28
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 294070.

Zielgesellschaft:
Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85281.
ISIN: DE0006062144

Die ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der ADNOC International Limited, hat heute entschieden, sämtlichen Aktionären der Covestro AG (die „Gesellschaft“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, sämtliche nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006062144) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die „Covestro-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 62,00 je Covestro-Aktie in bar zu erwerben (das „Übernahmeangebot“).

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet unter www.covestro-offer.com veröffentlicht.

Die Bieterin behält sich vor, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderng zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Covestro-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von Covestro-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.covestro-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Covestro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Covestro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen und die anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts eingehalten werden. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte “beabsichtigen”, “werden” und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. (...)

Frankfurt am Main, 1. Oktober 2024

ADNOC International Germany Holding AG

Schaeffler AG: Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG erfolgreich vollzogen

Corporate News 

- Verschmelzung von Vitesco Technologies Group AG auf Schaeffler AG und Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien abgeschlossen

- Vitesco-Aktien werden im Verhältnis 1:11,4 in neue stimmberechtigte Schaeffler-Stammaktien umgetauscht

- Schaeffler-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht werden im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien gewandelt

- Die nunmehr mit Stimmrechten ausgestattete Schaeffler-Aktie startet am 2. Oktober 2024 an der Börse und in den Handel

- Mit der Verschmelzung beginnt die Umsetzung der Integration, die seit Beginn des Jahres vorbereitet worden ist

Herzogenaurach | 1. Oktober 2024 | Die Schaeffler AG („Schaeffler“) hat die vor knapp einem Jahr angekündigte Verschmelzung mit der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“) erfolgreich abgeschlossen. Mit der heute erfolgten finalen Eintragung der Transaktion in das Handelsregister von Schaeffler ist die Verschmelzung von Vitesco auf Schaeffler wirksam geworden. Zugleich wurde die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien von Schaeffler in stimmberechtigte Stammaktien vollzogen. Damit hat Schaeffler die Transaktion mit Vitesco – wie angekündigt – im vierten Quartal 2024 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG, sagte: „Mit der heute vollzogenen Verschmelzung mit Vitesco startet Schaeffler ein neues Kapitel seiner Unternehmensgeschichte. Trotz des herausfordernden Umfelds ist es gelungen, die komplexe Transaktion plangemäß in weniger als einem Jahr umzusetzen. Das belegt, dass beide Unternehmen nicht nur technologisch, sondern auch kulturell gut zueinanderpassen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Gemeinsam werden wir eine führende Motion Technology Company schaffen.“

Georg F. W. Schaeffler, Familiengesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender der Schaeffler AG: „Schaeffler und Vitesco sind gemeinsam stärker. Mit der Verschmelzung schaffen wir eine wichtige Voraussetzung, um den erfolgreichen Wachstumskurs der Schaeffler AG auch in Zukunft fortzusetzen. Die Familie Schaeffler wird die Schaeffler Gruppe dabei als langfristig denkende Ankeraktionärin unverändert eng begleiten. Eine besondere Freude ist es mir – auch im Namen meiner Mutter Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann – die hochkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vitesco in der Schaeffler Gruppe herzlich willkommen zu heißen.“

Erfolgreiche Verschmelzung und Aktienumwandlung

Entsprechend des im Verschmelzungsvertrag festgelegten Umtauschverhältnisses erhalten bisherige Vitesco-Aktionäre je Vitesco-Aktie 11,4 neu ausgegebene Schaeffler-Stammaktien. Im Zuge der Vereinheitlichung der Aktiengattungen bei Schaeffler werden zudem die bislang börsengehandelten stimmrechtslosen Vorzugsaktien von Schaeffler im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien umgewandelt. Künftig werden damit alle Schaeffler-Aktionäre stimmberechtigte Stammaktien halten. Die Notierung und der Handel der nunmehr mit Stimmrechten ausgestatteten Schaeffler-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse startet am 2. Oktober 2024.

Zukunftsorientierte Strategie und Marktpositionierung

Das kombinierte Unternehmen wird auf Pro-forma-Basis für das Jahr 2023 einen konsolidierten Jahresumsatz von rund 25 Milliarden Euro aufweisen, an mehr als 250 Standorten rund 120.000 Mitarbeitende beschäftigen und weltweit über mehr als 100 Werke verfügen.

Mit der neuen Aufstellung wird die Schaeffler Gruppe zukünftig ihre Geschäftsaktivitäten in vier fokussierte Sparten aufteilen, die in ihren jeweiligen Märkten führende Positionen einnehmen werden: E-Mobility, Powertrain & Chassis, Vehicle Lifetime Solutions und Bearings & Industrial Solutions. Daneben unterteilt die Schaeffler Gruppe ihr Geschäft in vier Regionen – Europa, Americas, Greater China und Asien/Pazifik – die wie bisher fortgeführt werden.

Als kombiniertes Unternehmen verfügt Schaeffler über eine starke Bilanz, signifikante Größenvorteile und ein umfassendes Produktportfolio mit acht Produktfamilien, das integrierte Lösungen für eine Vielzahl von unterschiedlichen Kundenbedürfnissen anbietet.

Schaeffler geht – wie ursprünglich angekündigt – davon aus, dass der Zusammenschluss mit Vitesco zu Umsatz- und Kostensynergien mit einer Ergebniswirkung in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich führen wird. Die Synergien werden schrittweise umgesetzt. Das gesamte Synergiepotential soll erstmals im Jahr 2029 in voller Höhe erreichen werden.

Startschuss für die gut vorbereitete Integration

Nach Vollzug der Verschmelzung beginnt mit dem heutigen Tag („Day One“) die Integration von Vitesco und Schaeffler, die in den vergangenen Monaten von Arbeitsgruppen beider Unternehmen bereits intensiv vorbereitet wurde.

Neben der Realisierung der Umsatz- und Kostensynergien umfasst die Integrationsumsetzung unter anderem die Zusammenführung von Prozessen und von IT-Applikationen, die Etablierung eines neuen Vertriebs- und Kundenbetreuungsmodells für Großkunden, für die Produkte und Services aus mehreren Sparten entwickelt und geliefert werden, sowie alle Aktivitäten zur Integration, Verschlankung und Konsolidierung bestehender rechtlicher Strukturen in den Ländern, in denen Schaeffler und Vitesco bisher mit getrennten Gesellschaften tätig waren. Dazu gehören neben Europa Länder wie China, Mexiko, Korea und Indien.

Die Schaeffler Gruppe wird zukünftig einheitlich mit der Unternehmensmarke „Schaeffler“ auftreten. Auf Basis der Unternehmensfarben Weiß und Grün und dem bewährten Claim „We pioneer motion“ werden die heute noch neben der Marke Schaeffler bestehenden Produktmarken schrittweise auf die Unternehmensmarke überführt.

Die Schaeffler Gruppe wird nach der Verschmelzung ihren rechtlichen Sitz in Herzogenaurach beibehalten, wo auch die Konzernzentrale angesiedelt sein wird.

Nach der Veröffentlichung der Neunmonatszahlen am 5. November 2024 wird Schaeffler erstmals als kombiniertes Unternehmen am Kapitalmarkt berichten. Der Jahresabschluss 2024 sowie die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 werden anlässlich der Bilanzpressekonferenz am 5. März 2025 veröffentlicht. Zudem ist für die zweite Jahreshälfte 2025 ein Capital Markets Day geplant, bei dem Schaeffler die weiterentwickelte strategische Ausrichtung für das kombinierte Unternehmen dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit vorstellen wird.

Schaeffler Gruppe – We pioneer motion


Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Anhand von acht Produktfamilien beschreibt Schaeffler sein ganzheitliches Produkt- und Serviceangebot im Mobilitäts-Ökosystem: von Lagerlösungen und Linearführungen aller Art bis hin zu Reparatur- und Monitoring-Services. Schaeffler ist mit rund 120.000 Mitarbeitenden an mehr als 250 Standorten in 55 Ländern eines der weltweit größten Familienunternehmen und gehört zu den innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.

Squeeze-out bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG: Auszahlung der Nachbesserung (Erhöhung der Barabfindung um 60 %) verzögert sich weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 21. Juli 2022 den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 506,04 angehoben. Im Verhältnis zu der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 315,47 je Stammaktie (WKN 515 450) im Nennbetrag von DM 100,00 entspricht dies einer Erhöhung um 60 %. Die von der Antragsgegnerin und einer Antragstellergruppe gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegte Beschwerden hatte das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 21. Juni 2024 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

Die Antragsgegnerin badenova hat auf Nachfrage über ihre Verfahrensbevollmächtigten mitgeteilt, dass "im Laufe des Oktobers" ein Abwicklungshinweis zu Zahlung der ausgeurteilten Nachbesserung veröffentlicht werde. Danach werde mit der "Umsetzung über das Depotbankensystem" begonnen. Bis zu einer Gutschrift ist der Nachbesserungsbetrag gesetzlich mit 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. 

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2024, Az. 12 W 14/23
LG Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2022, Az. 23 AktE 1/14
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte BEISSE & Rath PartG mbB (früher: Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, 81925 München)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Actris AG: Beweisbeschluss des OLG Karlsruhe und Verhandlungstermin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Actris AG (Umfirmierung der ehemaligen Henninger Bräu AG und Konzentration auf das Immobiliengeschäft) hat das LG Mannheim im vorletzten Jahr die angemessene Abfindung auf EUR 5,08 festgesetzt (+ 22,7 % im Vergleich zur angebotenen Barabfindung in Höhe von von lediglich EUR 4,14): https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_56.html

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Sie argumentieren u.a. mit den höheren Börsenkursen. 

Das OLG Karlsruhe hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme auf den 20. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt. Das OLG hat beschlossen, Beweis zu erheben über die Behauptungen der Antragsgegnerin, zum Bewertungsstichtag 30. August 2010 sei es gemäß Vorstandsprotokoll vom 2. Juli 2010 nebst „Bewertungsmodell“ (Anlage AG 1) das Ziel der Actris AG gewesen, in den Jahren 2010 bis 2017 die noch im Konzern gehaltenen Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten, was bei einem Teil der Immobilien noch Aktivitäten zur Wertsteigerung erforderte, und nach Abschluss der Verwertung sämtliche Konzerngesellschaften abzuwickeln und das Vermögen an die Aktionäre der Actris AG - unter der Prämisse, dass diese weiterhin börsennotiert bleibt - auszukehren. Hierzu sollen die damaligen Vorstände der Gesellschaft als Zeugen vernommen werden. Im Übrigen soll der Geschäftsführer der gesetzlichen Vertreterin der Antragsgegnerin und der Actris GmbH, Herr Daniel Hopp, zu den Gründen für die Abweichung von der im Vorstandsbeschluss vom 2. Juli 2010 nebst „Bewertungsmodell“ dokumentierten Planung informatorisch angehört werden.

OLG Karlsruhe, Az. 12 W 21/23
LG Mannheim, Beschluss vom 13. Oktober 2022, Az. 23 AktE 25/10
Vogel u.a. ./. ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wolfgang Fleck, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rittershaus & Koll., Mannheim

Sonntag, 29. September 2024

Symposium Kapitalmarktrecht am 10. Oktober 2024

Am 10. Oktober 2024 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 7. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen.

Durch den Tag führt Sie die Moderatorin Sissi Hajtmanek. Freuen Sie sich mit uns auf hochkarätige Referenten und Panel-Diskussionen mit Tiefgang.

Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen. Seien Sie gespannt auf aktuelle Themen und versierte Referenten.

Quelle: aktionaersforum service GmbH

BayWa AG: Verlängerung der Standstillvereinbarungen und Erhöhung der Überbrückungsfinanzierung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, dass in den nächsten Tagen die erforderlichen Unterschriften der wesentlichen kreditgebenden Banken für die Verlängerung der bestehenden Standstill-Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen. Gleichzeitig soll der bereits bestehende Überbrückungskreditvertrag um ca. weitere 500 Mio. Euro erhöht und ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden.

Damit würde es gelingen, die Finanzierung der BayWa AG bis Ende des Jahres 2024 zu sichern und die Grundlage für eine daran anschließende langfristige Finanzierunglösung bis Ende 2027 zu schaffen. Die Eckpunkte der langfristigen Sanierungslösung werden noch zwischen der BayWa AG, den kreditgebenden Banken und weiteren wesentlichen Stakeholdern verhandelt.

KONFERENZ "Compliance – Whistleblowing – Governance" am 8. Oktober 2024 in Frankfurt am Main

8. Oktober 2024, 15:30 bis 19:00 Uhr
Frankfurt School of Finance & Management, Raum S0.01
Adickesallee 32-34, 60322 Frankfurt am Main

PROGRAMM

15:30 Begrüssung
Prof. Christian Strenger und Prof. Dr. Patrick Krauskopf

15:40 Vortrag 1
Integrität zahlt sich aus: Wie Compliance Programme im Unternehmen schwarze Zahlen schreiben
Karin Holloch

16:00 Vortrag 2
Whistleblowing – Folgen fehlender Meldungen oder unterbliebener Aufklärungen
Dr. Thomas Altenbach

16:20 Paneldiskussion 1
Interne Untersuchungen und Hinweisgeberschutzgesetz – Chancen und Herausforderungen aus Sicht der Praxis
Dr. Anna-Maija Mertens, Christina Sontheim-Leven, Dr. Rolf Raum

17:10 Vortrag 3
Beschlussmängelrecht im System der Corporate Governance
Prof. Dr. Heribert Hirte

17:30 Vortrag 4
Die absurde Rechtslage zum Hinweisgeberschutz in Deutschland
Louisa Schloussen

17:50 Paneldiskussion 2
Essenzielle Governance-Fragen für gute Compliance
Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, Prof. Christian Strenger,
Dr. Martin Weimann

18:30 Ausklang zum Austausch der Teilnehmenden mit den Referierenden

KONTAKT
Institut für Compliance und Whistleblowing
c/o AGON PARTNERS COMPLIANCE AG
+41 43 344 95 82
info@icw-dach.com

Samstag, 28. September 2024

SCI AG: Net Asset Value

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Usingen (27.09.2024/19:00 UTC+2)

Der Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - wurde aktuell mit 24,65 Euro ermittelt, das entspricht einem Rückgang um 0,35 Euro gegenüber der letzten Bekanntgabe vor rd. 2 Monaten, wobei allerdings die zwischenzeitlich ausgeschüttete Dividende von 0,50 Euro je Aktie zu berücksichtigen ist. Der höchste Kursrückgang bei unseren größeren Depotwerten ergab sich bei der Gesundheitswelt Chiemgau mit -8,8%, den höchsten Kursanstieg verzeichneten wir bei Vilkyskiu pienine aus Litauen mit +20,1%.

Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt unverändert bei 15,6 Mio. Euro.

Freitag, 27. September 2024

Vitesco Technologies Group AG: Mitteilung zur Einstellung des Handels der Vitesco-Aktie

Corporate News

Regensburg, 27. September 2024. Die Vitesco Technologies Group AG erwartet, dass durch die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister die Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG durch Aufnahme gegen Gewährung von Aktien an der Schaeffler AG an die bisherigen Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG am 1. Oktober 2024 wirksam wird.

In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass die Frankfurter Wertpapierbörse vor Handelsbeginn am 1. Oktober 2024 den Handel der Aktien beider Unternehmen einstellen wird. Dies würde bedeuten, dass der 30. September 2024 der letzte Handelstag für die Vorzugsaktien der Schaeffler AG und die Aktien der Vitesco Technologies Group AG wäre. Der Handel in den Stammaktien der Schaeffler AG (ISIN DE000SHA0019 / WKN: SHA001) wird voraussichtlich am 2. Oktober 2024 beginnen. Die Schaeffler AG wird den Kapitalmarkt über weitere Entwicklungen entsprechend ihrer rechtlichen Pflichten informieren.

Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung werden alle Websiteaufrufe der Vitesco Technologies Group AG, insbesondere der Investor Relations Homepage, auf die Schaeffler Homepage weitergeleitet.

Schaeffler AG: Veränderungen im Executive Board der Schaeffler AG

Corporate News

- Führung der neuen Sparte E-Mobility liegt bei Thomas Stierle von Vitesco Technologies

- Dr. Jochen Schröder übernimmt Rolle des CEO der Region Europa

- Christophe Hannequin tritt im nächsten Jahr Nachfolge von Claus Bauer als CFO an

Herzogenaurach | 27. September 2024 | Der Aufsichtsrat der Schaeffler AG hat in seiner gestrigen Sitzung zwei Bestellungen im Vorstand der Schaeffler AG vorgenommen. Zudem gibt es eine weitere personelle Veränderung im Executive Board. Dieses ist der um die vier regionalen CEOs erweiterte Vorstand, der bislang aus acht und ab dem 1. Oktober 2024 aus neun Mitgliedern besteht.

Thomas Stierle (54), der bei Vitesco Technologies als Vorstand die Division Electrification Solutions leitet, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 zum Vorstand der neuen Sparte E-Mobility sowie zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der Schaeffler AG bestellt. Wie bereits zuvor kommuniziert, übernimmt Dr. Jochen Schröder (53), bislang Leiter des Unternehmensbereichs E-Mobilität in der Sparte Automotive Technologies bei Schaeffler, ebenfalls zum 1. Oktober 2024 die Rolle des CEO der Region Europa. Zudem wurde Christophe Hannequin (48) zum Vorstand Finanzen und IT und zum ordentlichen Vorstandsmitglied der Schaeffler AG bestellt. Er wird seine Tätigkeit spätestens am 1. Oktober 2025 aufnehmen. Sein Vorgänger in der Funktion, Claus Bauer, wird seinen Vertrag bis zum Laufzeitende am 31. August 2025 erfüllen.

Thomas Stierle verantwortet die Division Electrification Solutions bei Vitesco Technologies seit Anfang 2023. Zuvor leitete er die Bereiche Electrification Technology und Electronic Controls. Herr Stierle begann seine Karriere 1995 bei Siemens VDO und hatte dort sowie später bei der Continental Automotive GmbH verschiedene Führungspositionen in Deutschland und den USA inne. Er verfügt über einen Abschluss in Elektrotechnik der Technischen Universität Dresden.

Dr. Jochen Schröder kam im Jahr 2018 zu Schaeffler. Zuvor war er seit 2016 bei Valeo-Siemens eAutomotive als CTO tätig. Er begann seine Karriere bei der BMW AG im Bereich Getriebeentwicklung und hatte im Bereich Elektrifizierung des Antriebsstrangs bis 2016 verschiedene Führungspositionen inne. Herr Dr. Schröder hat Elektrotechnik an der Technischen Universität Hamburg-Harburg studiert und wurde dort 2001 im Bereich der Regelungstechnik promoviert.

Christophe Hannequin ist seit 2022 Group Chief Financial Officer bei der JCB Group in Großbritannien. Zwischen den Jahren 2008 bis 2022 hatte er verschiedene Führungspositionen vorwiegend im Finanzbereich bei Michelin in den USA, Kanada und Frankreich inne. Hiervor arbeitete er von 2004 bis 2008 in Finanzfunktionen bei Plastic Omnium und zwischen 1999 und 2004 bei Saint Gobain. Herr Hannequin verfügt über einen MBA der Wake Forest University School of Business (Babcock) in den USA sowie über einen Master of Science der Bordeaux Graduate School of Management (KEDGE) in Frankreich.

Georg F. W. Schaeffler, Familiengesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender der Schaeffler AG, sagte: „Mit den Veränderungen im Executive Board der Schaeffler AG richten wir das Unternehmen konsequent auf den unmittelbar bevorstehenden Zusammenschluss mit der Vitesco Technologies Group AG aus, um die hieraus resultierenden Chancen zu realisieren. Thomas Stierle wird sicherstellen, dass die Erfolgsgeschichte von Vitesco Technologies in der E-Mobilität bei Schaeffer fortgeschrieben wird. Und Dr. Jochen Schröder bringt in seine neue Rolle als CEO der Region Europa insbesondere profunde Kenntnisse der Automobilbranche mit dem Schwerpunkt Elektrifizierung ein. Ich freue mich sehr, dass wir mit Christophe Hannequin für die Rolle des Vorstands Finanzen und IT einen ausgewiesenen Finanzexperten mit umfassender internationaler Branchenerfahrung insbesondere im Automobilbereich, aber auch in weiteren Industriesegmenten gewinnen konnten. Der Aufsichtsrat freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Executive Board.“

Schaeffler AG: Mitteilung zu Einstellung und Aufnahme des Handels der Schaeffler-Aktie

Corporate News

Herzogenaurach | 27. September 2024 | Die Schaeffler AG (Stammaktien: ISIN DE000SHA0019 / WKN: SHA001) erwartet, dass die Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG (ISIN: DE000VTSC017 / WKN: VTSC01) auf die Schaeffler AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gegen Gewährung von Aktien an der Schaeffler AG an die bisherigen Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG am 1. Oktober 2024 durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Schaeffler AG wirksam wird. Ebenso wird die Wirksamkeit der Umwandlung der Vorzugsaktien der Schaeffler AG (ISIN: DE000SHA0159 / WKN: SHA015) in Stammaktien der Gesellschaft für den 1. Oktober 2024 erwartet.

In diesem Zusammenhang wird die Frankfurter Wertpapierbörse vor Handelsbeginn am 1. Oktober 2024 den Handel in den Vorzugsaktien der Schaeffler AG und den Aktien der Vitesco Technologies Group AG einstellen. Dies bedeutet, dass der 30. September 2024 der letzte Handelstag für die Vorzugsaktien der Schaeffler AG und die Aktien der Vitesco Technologies Group AG sein wird. Der Handel in den Stammaktien der Schaeffler AG wird voraussichtlich am 2. Oktober 2024 beginnen. Die Schaeffler AG wird den Kapitalmarkt über weitere Entwicklungen entsprechend ihrer rechtlichen Pflichten informieren.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

BayWa AG: Werthaltigkeitsüberprüfungen führen zu außerordentlichen Abschreibungen von 222,2 Mio. Euro (Impairment-Tests gemäß IAS 36)

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die erforderlich gewordenen Impairment-Tests führen zu nicht cashwirksamen Wertminderungen in Höhe von 222,2 Mio. Euro, die im Halbjahresfinanzbericht 2024 als Abschreibungen erfasst wurden. Mit 171,5 Mio. Euro entfiel der größte Teil auf die 51-prozentige Beteiligung BayWa r.e. AG. Diese Abschreibungen haben keine negativen Auswirkungen auf die laufenden Sanierungsbemühungen der BayWa-Gruppe und die Umsetzung des gerade in der Erarbeitung befindlichen Restrukturierungskonzepts.

Der vollständige Halbjahresfinanzbericht 2024 wird heute auf der Webseite des BayWa-Konzerns veröffentlicht.

Mutares SE & Co. KGaA: Detaillierte Stellungnahme von Mutares zum Research-Bericht von Gotham City und der Shortattacke sowie den dort erhobenen Vorwürfen

Corporate News

München, 27. September 2024 – Der Vorstand der Mutares Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“), hat am 26. September 2024 vom Bericht von Gotham City Research Kenntnis erhalten und gibt anknüpfend an eine erste Stellungnahme dazu die folgende detaillierte Stellungnahme ab:

Der am 26. September 2024 von Gotham City Research veröffentlichte Bericht („Bericht“) besteht hauptsächlich aus Fakten, die bereits von Mutares veröffentlicht wurden. Diese Fakten werden aus Sicht von Mutares jedoch irreführend dargestellt und mit Behauptungen, Vermutungen und Unterstellungen versehen, um die Sachlage zu verzerren und zum Schaden der Mutares-Aktionäre eigene wirtschaftliche Interessen (Short-Position) zu verfolgen. Gotham City Research hat Mutares zu keinem Zeitpunkt versucht zu kontaktieren und Mutares insbesondere keine Gelegenheit gegeben, sich vor der Veröffentlichung des Berichts zu den hierin enthaltenen Vorwürfen zu äußern.

Die in dem Bericht erhobenen Vorwürfe weist Mutares jedenfalls mit aller Entschiedenheit zurück:
  • Das Geschäftsmodell von Mutares, zu dem auch eine globale Expansion gehört, erfordert Anfangsinvestitionen, die sich erfahrungsgemäß mit den ersten Transaktionen auszahlen.
  • Mutares’ Wachstumsstrategie umfasst signifikante Investments in das bestehende Portfolio mit dem klaren Ziel eines Return on Invested Capital von 7-10x.
  • Erfolgreiche Mutares-Exits in 2022-2024 mit Nettoerlösen von über EUR 200 Mio. bestätigen die Mutares-Strategie.
  • Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Personen von Mutares sind im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt und veröffentlicht worden.
  • Mutares ist überzeugt davon, dass ein Ausweis des Net Asset Values („NAV“) nicht aussagekräftig ist, da aufgrund von ständigen Veränderungen innerhalb der Portfoliounternehmen keine vergleichbare Stichtagsbetrachtung möglich ist.
  • Der vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und unterzeichnete verkürzte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2024 weist den Wert von EUR 422,2 Mio. für die Zahlungsmittel und -äquivalente sowohl in der Bilanz als auch in der Kapitalflussrechnung korrekt aus.

Die Mutares’ Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre


Mutares hat sich klar zu einer globalen Wachstumsstrategie bekannt und diese seit dem Jahr 2020 konsequent und erfolgreich verfolgt. Dabei investiert Mutares, insbesondere im Automotive & Mobility Bereich, signifikant, um seine Strategie eines Lösungsanbieters und Konsolidierers in der mittelständischen Zulieferbranche voranzutreiben. Ziel war und ist es, ein aktiver Marktteilnehmer in diesem Segment zu sein und eine relevante Größe zu erreichen. Die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 waren durch die COVID-19-Pandemie und den sprunghaften Anstieg der Inflation und Zinsen herausfordernde Krisenjahre. Dadurch wurden teilweise erfolgreiche Restrukturierungen zurückgeworfen. Nach dem sehr starken Wachstum und den hohen Investitionen der vergangenen Jahre ist Mutares im Jahr 2024 in Bezug auf Umsatz und die Anzahl der Portfoliogesellschaften in eine Konsolidierungsphase eingetreten.

Mit der weiteren Internationalisierung und geografischen Expansion setzt Mutares seine Wachstumsstrategie nun punktuell fort: Nach der Eröffnung eines Büros in Shanghai (China) folgte mit einem weiteren Standort in Mumbai (Indien) der nächste Expansionsschritt in Asien. Der Markteintritt in Indien ist für Mutares ein logischer Schritt, nachdem die Portfoliounternehmen SFC Solutions und MoldTecs (beide Teil von Amaneos) bereits über Aktivitäten in diesem wachstumsstarken Markt verfügen. Insbesondere bietet Indien als Zielmarkt mit einem für die kommenden Jahre zu erwartenden starken Wirtschaftswachstum enorme Chancen für Mutares. Mit der Eröffnung eines Büros in Chicago (USA) macht Mutares zudem einen wichtigen Schritt zur Expansion seines erfolgreichen Geschäftsmodells auf den nordamerikanischen Markt.

Mutares sieht sich angesichts der erfolgreichen Expansion nach China, Indien und in die USA auf einem guten Weg, um sein erfolgreiches Geschäftsmodell auch in neuen attraktiven Märkten umzusetzen. Die bereits umgesetzte Akquisition von CIKAUTXO Rubber & Plastic Components (Kunshan) Co., Ltd in China unterstreicht die strategische Bedeutung der Expansion in die neuen Märkte. Gleichzeitig untermauert Mutares damit die langfristigen Wachstumsambitionen auf einen Konzernumsatz von EUR 10 Mrd. beziehungsweise einen Jahresüberschuss der Mutares-Holding in Höhe von ca. EUR 200 Mio. im Geschäftsjahr 2028.

Vor dem Hintergrund der abgeschlossenen und unterzeichneten Transaktionen des Geschäftsjahres 2023, des transaktionsreichen ersten Halbjahres 2024 und der Annahmen zu weiteren beabsichtigten Transaktionen im Verlauf dieses Jahres sowie der Planungen für die einzelnen Portfoliounternehmen bestätigt Mutares die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 und erwartet für den Mutares-Konzern weiterhin einen Anstieg der Umsatzerlöse auf insgesamt circa EUR 5,7 Mrd. bis EUR 6,3 Mrd.

Finanzierungsstrategie und Investitionen in das Portfolio als Teil der umgesetzten Wachstumsstrategie

Zur Umsetzung der Wachstumsstrategie war und ist es notwendig, punktuell zu investieren. Mutares hat in den vergangenen Jahren konsequent sein Wachstumsziel verfolgt und mit der FerrAl United Group und der Amaneos Group zwei relevante Portfoliogruppen im Zuliefermarkt geschaffen. Dieser Aufbau hat umfangreiche Investitionen gekostet. Mutares sieht das Wachstum der beiden Gruppen im Wesentlichen als abgeschlossen an. Der Fokus liegt aktuell auf der Konsolidierung und der Erhöhung der Auslastung durch Konsolidierung des Marktes. Mutares erwartet daher künftig weniger Investitionen in das Portfolio und damit einhergehend einen geringeren Finanzierungsbedarf des Portfolios seitens Mutares.

Auch für die weiteren Segmente plant Mutares nach dem starken Wachstum der vergangenen Jahre mit einem durchschnittlich geringeren Investitionsbedarf im Rahmen der Übernahmen. Diese Strategie wird bereits aktiv umgesetzt:

Im Januar 2024 hat Mutares die bestehende, vorrangig besicherte Anleihe mit einem Nominalvolumen von EUR 150 Mio. und einer Laufzeit bis zum 31. März 2027 um einen Betrag von EUR 100 Mio. auf das maximale Nominalvolumen von EUR 250 Mio. erhöht. Zuletzt wurde im September 2024 eine neue, vorrangig besicherte Anleihe im Volumen von EUR 135 Mio. platziert. Mutares verfolgt damit das Ziel, die Finanzierungsstruktur und die Kosten der Fremdfinanzierung zu optimieren. Die neue Anleihe dient damit im Wesentlichen zur Finanzierung allgemeiner Geschäftszwecke und des weiteren Portfoliowachstums im Rahmen der internationalen Expansion, insbesondere für die Finanzierung weiterer Unternehmensakquisitionen.

Exits

Im Zuge der strategischen Änderungen seit 2020 und innerhalb der typischen Halteperiode der Portfoliounternehmen von drei bis fünf Jahren wurden die ersten signifikanten Verkäufe von Portfoliounternehmen in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt. Mit dem Verkauf der BEXity, der SMP und der Frigoscandia Gruppe, die zu Nettoerlösen von über EUR 200 Mio. führten, hat Mutares in den letzten Jahren wesentliche Exits von Portfoliounternehmen an strategische Investoren realisieren können.

Davor wurde im Jahr 2021 die STS Group AG, deren Mehrheitsaktionär Mutares war, an einen internationalen Strategen (Adler Pelzer Group) veräußert. Dieser führt seither die Geschäfte weiter und integriert die STS Group AG in das auf Seiten des Käufers bestehende Portfolio. Der Verkauf stellt einen weiteren deutlich positiven Ergebnisbeitrag dar, der durch die erfolgreiche Umsetzung des Geschäftsmodells (Kaufen – Restrukturieren – Verkaufen) erreicht werden konnte.

Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass nach einem erfolgreichen Exit der Erfolg für die weitere operative Entwicklung einer veräußerten Beteiligung nicht mehr in der Hand von Mutares liegt.

Soweit in dem Bericht selektiv Exits vor den Jahren 2020 und damit vor der Implementierung der kommunizierten Wachstumsstrategie von Mutares aufgeführt werden, waren die Investitionen in Pixmania und Grosbill am Ende nicht erfolgreich. In beiden Fällen hat Mutares investiert, ohne einen substanziellen Return zu erzielen. Aus der Erfahrung der Vergangenheit zeigt sich, dass sich 10-20 % der übernommenen Portfoliogesellschaften schlechter entwickeln als dies im Rahmen des Erwerbs angenommen wurde. Eine Veräußerung an das Management oder einen kleineren Marktbegleiter, die auch mit neuen Ideen einen Turnaround schaffen können, ist in solchen Fällen in der Private-Equity-Branche nicht unüblich.

Auch der Verkauf von Portfoliounternehmen an Käufer, mit denen Mutares in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Transaktionen getätigt hat, ist nicht unüblich und ist Ausweis des Vertrauens der Parteien ineinander. Dieses „Phänomen“ tritt auch auf der Kaufseite auf, wo Mutares in den vergangenen Jahren mehrfach vom gleichen Verkäufer Unternehmen erworben hat (z. B. Magna, Siemens Energy oder Metsä Group).

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Mutares definiert – im Rahmen der Finanzberichterstattung und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des IAS 24 – nahe stehende Personen und Unternehmen als solche, die von Mutares maßgeblich beeinflusst werden können oder auf die Mutares maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Hierzu gehören einerseits Tochterunternehmen, auch diejenigen, die nicht konsolidiert werden, sowie assoziierte Unternehmen. Anderseits gehören hierzu auch natürliche Personen mit maßgeblichem Stimmrechtsanteil und Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen wie Vorstände und Aufsichtsräte sowie deren jeweilige nahe Familienangehörige.

Diese Definition und Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen Mutares und nahe stehenden Unternehmen und Personen werden im Konzernanhang angegeben. Die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Angaben zu Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen waren Gegenstand der Abschlussprüfung. Der Abschlussprüfer hat den Konzernabschluss von Mutares für das Geschäftsjahr 2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

NAVs

Mutares hat bis zum Jahr 2020 Investoren den sog. NAV zur Verfügung gestellt, der auf den Planungen für die Portfoliounternehmen basierte. Bereits in der Ergebnispräsentation für das erste Quartal 2020 kündigte Mutares jedoch an, die Kommunikation zu den NAVs einzustellen, da die Kennzahl nicht zum Geschäftsmodell passt und keine sinnvolle Messgröße zur Beurteilung der Leistung von Mutares ist.

Diese Entscheidung beruhte auf den folgenden Erwägungen:
  • Es gehört zum Geschäftsmodell von Mutares, verlustträchtige Unternehmen zu erwerben. Dies beinhaltet umfangreiche Restrukturierungs- bzw. Transformationsmaßnahmen, die nach dem Erwerb der Portfoliounternehmen durch das Operations-Team mit dem lokalen Management erarbeitet und umgesetzt werden müssen.
  • Der NAV unterliegt dagegen zahlreichen Einflussfaktoren, die naturgemäß schwanken und damit keine Aussage über die tatsächliche Ertragskraft der Portfoliounternehmen erlauben.
Die Realisierung von Werten hängt zudem auch vom Zeitpunkt der Veräußerung sowie vom strategischen Interesse der Käufer ab. Diese Faktoren beeinflussen den Wert der von Mutares gehaltenen Beteiligungen substanziell. Mit der Orientierung am Nettoergebnis der Holding kommuniziert Mutares daher eine Kennzahl, die die Ertragskraft der Mutares-Gruppe aufzeigt und dem Vorstand wie auch den Aktionären als nachvollziehbare und prüfbare Steuerungsgröße dient, da dies auch die Grundlage einer möglichen Dividendenzahlung ist.

„Fehler“ im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024

Der Bericht identifizierte eine Diskrepanz zwischen den in der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2024 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und -äquivalenten und dem entsprechenden Posten in der Konzern-Kapitalflussrechnung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses zum 30. Juni 2024. Laut Konzern-Bilanz beträgt der Posten EUR 394,2 Mio. Die Konzern-Kapitalflussrechnung weist dagegen EUR 422,2 Mio. aus.

Die Diskrepanz der Posten in der veröffentlichten Fassung des Zwischenabschlusses ist allerdings lediglich ein Übertragungsfehler, der sich versehentlich bei der Überführung der verbindlichen Finanzinformationen in das grafische Format für die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2024 auf der Internetseite von Mutares ereignete. Der vom Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und unterzeichnete verkürzte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2024 weist den Wert von EUR 422,2 Mio. für die Zahlungsmittel und -äquivalente dagegen sowohl in der Konzern-Bilanz als auch in der Konzern-Kapitalflussrechnung korrekt aus. Dieses rein redaktionelle Versehen wird unverzüglich korrigiert und hätte auf Anfrage leicht geklärt werden können.

Donnerstag, 26. September 2024

ALBA SE: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit ALBA plc & Co. KG

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Velten, 25. September 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, hat heute mit ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin"), die knapp 93,5 % der Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die ALBA SE nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die ALBA plc & Co. KG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen und, wenn möglich ab sofort zur vorgelagerten Beendigung des Zweitlisting (sog. Dual Listing), einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA-SE-Aktien zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf stellen (zusammen sog. Delisting). In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, den Aktionären der ALBA SE ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden, zu unterbreiten. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den Inhabern von ALBA SE-Aktien in der Angebotsunterlage angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß Börsengesetz (BörsG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen (vgl. §§ 39 Abs. 3 BörsG und 31 WpÜG) und vorbehaltlich der Bestätigung durch die BaFin voraussichtlich EUR 7,94 betragen wird.

Der Verwaltungsrat der ALBA SE ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung des Verwaltungsrats die Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist. Vor diesem Hintergrund hat sich ALBA SE verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Der Verwaltungsrat wird zum Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Nach den erwarteten Entscheidungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der ALBA SE-Aktien wird das Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der ALBA SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ALBA SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ALBA plc & Co. KG
Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 36525 B

Zielgesellschaft:
ALBA SE
Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
16727 Velten
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP
ISIN DE0006209901
WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).

Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie wird die Bieterin eine Gegenleistung in bar in Höhe des nach § 39 Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz zu bestimmenden Mindestpreises, d.h. von voraussichtlich EUR 7,94 anbieten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Angebotsbedingungen unterliegen. Das Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden muss, festgelegten Bestimmungen und mit dem von der BaFin bestätigtem Angebotspreis erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot werden im Internet unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin beabsichtigt mit der ALBA SE eine Vereinbarung in Bezug auf das Delisting-Erwerbsangebot zu schließen.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 93,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der ALBA SE.

Wichtige Hinweise:


Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 25. September 2024

ALBA plc & Co. KG

Aufzeichnung: StaRUG – ein umstrittenes Gesetz zur Unternehmenssanierung. Mit Marc Tüngler, DSW

Beschreibung von börse@home:

Das StaRUG, kurz für Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, ist seit 2021 in Deutschland in Kraft und soll Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten neue Möglichkeiten zur Restrukturierung bieten. Es ermöglicht eine frühzeitige Restrukturierung von Unternehmen in der Krise, bevor eine Insolvenz eintritt, und ziel vor allem auf eine finanzielle Restrukturierung ab, z.B. durch einen Schuldenschnitt. Und das Verfahren ist nicht öffentlich. Aus Sicht der Aktionärinnen und Aktionäre ist das Gesetz ziemlich problematisch. Das größte Risiko für Aktionäre besteht in einer Entwertung ihrer Anteile. Außerdem haben sie kaum Mitspracherechte. Hinzu kommen ein mögliches Delisting, Intransparenz und rechtliche Unsicherheiten.

Wir sprechen mit Marc Tüngler von der DSW über diese Probleme, bisherige Anwendungsfälle und was Anlegende machen können.

Link zu dem Video auf  Youtube: https://www.youtube.com/live/34GfCTB2vcU

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der SMT Scharf AG

SMT Scharf AG
Hamm

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Yankuang Energy Group Company Ltd. mit Sitz in Stadt Zoucheng, Provinz Shandong, VR China und die Shandong Energy Group Co. Ltd. mit Sitz in Stadt Jinan, Provinz Shandong, VR China, haben uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen unmittelbar bzw. mittelbar (durch Zurechnung der gehaltenen Aktien an der SMT Scharf AG („Gesellschaft“) durch ihre Tochterunternehmen oder Inhaber gemäß § 16 Abs. 1, 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung der Aktien der Gesellschaft gehört.

Yankuang Energy Group Company Ltd. mit Sitz in Stadt Zoucheng, Provinz Shandong, VR China, gehört unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG.

Shandong Energy Group Co. Ltd mit Sitz in Stadt Jinan, Provinz Shandong, VR China, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Yankuang Energy Group Company Ltd. als dem unmittelbaren Anteilseigner gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Die Volksrepublik China, handelnd durch die Shandong Provincial State-Owned Assets Supervision and Administration Commission der Volksregierung der Provinz Shandong der Volksrepublik China, Jinan, Provinz Shandong, VR China, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Yankuang Energy Group Company Ltd. als dem unmittelbaren Anteilseigner gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. 

Hamm, im September 2024
SMT Scharf AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. September 2024

HELLA GmbH & Co. KGaA: Anpassung des Unternehmensausblicks für das laufende Geschäftsjahr

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die HELLA GmbH & Co. KGaA (“FORVIA HELLA”) hat nach Analyse aktueller Daten den Unternehmensausblick für das Geschäftsjahr 2024 angepasst: Für das laufende Jahr wird nunmehr ein währungs- und portfoliobereinigter Umsatz zwischen rund 7,9 und 8,1 Milliarden Euro (zuvor: in der unteren Hälfte der Bandbreite von rund 8,1 und 8,6 Milliarden Euro), eine Operating Income-Marge zwischen rund 5,5 und 6,0 Prozent (zuvor: in der unteren Hälfte der Bandbreite von rund 6,0 bis 7,0 Prozent) sowie ein Netto Cashflow im Verhältnis zum berichteten Umsatz zwischen rund 2,2 und 2,7 Prozent (zuvor: etwa 3 Prozent) erwartet. Ursachen für die Absenkung des Unternehmensausblicks sind zum einen die sich schwächer als erwartet entwickelnde Fahrzeugproduktion, zum anderen wirken sich auch kundenseitige Verschiebungen bei Serienanläufen, eine temporär verlangsamte Elektrifizierung sowie Kunden- und Produkt-Mix-Effekte vor allem in China negativ aus. Die Geschäftsführung hat entschieden, zum einen die Geschäftsaktivitäten in den amerikanischen und asiatischen Märkten auszubauen. Zum anderen sollen Kostenstrukturen insgesamt weiter verbessert und das im Februar dieses Jahres eingeleitete Wettbewerbsprogramm für Europa beschleunigt werden. Positive Effekte hieraus erwartet das Unternehmen bereits in 2025.

Mutares SE & Co. KGaA: Erste Stellungnahme von Mutares zum Research-Bericht von Gotham City und der Shortattacke – Einblick in den aktuellen Geschäftsverlauf sowie kurz- und mittelfristige Aussichten

Corporate News

München, 26. September 2024 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat heute vom Bericht von Gotham City Research Kenntnis erhalten und gibt dazu die folgende erste Stellungnahme ab:
  • Kommerzielles Interesse von Gotham City Research an fallenden Kursen zur Maximierung des eigenen Profits (Short-Position)
  • Einseitige negative Interpretation der Mutares-Strategie und von selektierten Geschäftsvorfällen
  • Erfolgreiche Mutares-Exits in 2022-2024 mit Nettoerlösen von EUR >200 Mio. bestätigen Mutares-Strategie
  • Vorstand bestätigt Dividendenstrategie und Guidance

Kommerzielles Interesse von Gotham City Research


Der heute von Gotham City Research veröffentlichte Bericht („Bericht“) besteht hauptsächlich aus Fakten, die bereits von Mutares veröffentlicht wurden. Diese Fakten werden aus Sicht von Mutares jedoch irreführend dargestellt und mit Behauptungen, Vermutungen und Unterstellungen versehen, um die Sachlage zu verzerren und zum Schaden der Mutares-Aktionäre eigene wirtschaftliche Interessen (Short-Position) zu verfolgen.

Einseitige negative Interpretation der Mutares-Strategie


Mutares hat sich klar zu einer globalen Wachstumsstrategie bekannt, diese seit 2020 konsequent und erfolgreich verfolgt. Mutares investiert, insbesondere im Automotive & Mobility Bereich, signifikant, um seine Strategie eines Lösungsanbieters und Konsolidierers in der mittelständischen Zulieferbranche voranzutreiben. Die Portfoliounternehmen werden im Wesentlichen von der Mutares SE & Co. KGaA finanziert.

Die Strategie von Mutares und einzelne Geschäftsvorfälle in der Vergangenheit werden in dem Bericht sehr einseitig dargestellt und berücksichtigen nicht die Geschäftsidee der 2008 gegründeten Mutares, Gesellschaften zu restrukturieren, dafür auch Eigenkapital einzusetzen und die restrukturierten Gesellschaften dann gewinnbringend an einen neuen strategischen Eigentümer zu verkaufen.

Mutares bilanziert und veröffentlicht die erforderlichen Finanzinformationen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Alle einschlägigen und gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzpflichten, wie beispielsweise die Veröffentlichung offenlegungspflichtiger Geschäfte mit verbundenen Personen, werden von Mutares eingehalten.

Sämtliche im Bericht genannten Geschäftsvorfälle sind in den geprüften Finanzkennzahlen der Abschlüsse bis einschließlich 2023 von Mutares vollständig und korrekt abgebildet.

Erfolgreiche Exits 2022-2024

Im Zuge der strategischen Änderungen seit 2020 und innerhalb der typischen Halteperiode der Portfoliounternehmen von 3-5 Jahren wurden die ersten signifikanten Verkäufe von Portfoliounternehmen in den Jahren 2022-2024 materialisiert. Mit dem Verkauf der BEXity, der SMP und der Frigoscandia Gruppe, die zu Exiterlösen von über EUR 200 Mio. führten, hat Mutares in den letzten Jahren wesentliche Exits an Strategen realisieren können, an deren Erfolg die Mutares-Aktionäre im Rahmen der Dividende beteiligt wurden. Es ist und bleibt das Ziel von Mutares, seine Aktionäre nachhaltig und wesentlich am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Guidance und Dividendenstrategie

Der Vorstand hat im letzten Jahr seine Dividendenstrategie nach oben angepasst. Statt einer Basisdividende von EUR 1,00 je Aktie sieht die aktuelle Dividendenstrategie für die Mutares-Aktionäre eine Mindestdividende von EUR 2,00 je Aktie vor. Der Vorstand ist davon überzeugt, die Guidance für das laufende Geschäftsjahr zu erfüllen und den eingeschlagenen Erfolgsweg weiterzugehen. We deliver what we promise.

Mutares wird zeitnah eine weitere detaillierte Stellungnahme zu dem Bericht von Gotham City Research veröffentlichen.

Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA


Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Warschau und Wien Unternehmen in Umbruchsituationen, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Konzernumsatz von EUR 5,7 Mrd. bis EUR 6,3 Mrd. erwartet. Davon ausgehend soll der Konzernumsatz bis 2025 auf ca. EUR 7 Mrd. und bis 2028 auf EUR 10 Mrd. ausgebaut werden. Mit dem Portfoliowachstum steigen auch die Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen und Management Fees, die gemeinsam mit den Dividenden aus dem Portfolio und Exit-Erlösen der Mutares-Holding zufließen. Auf dieser Basis wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss in der Holding von EUR 108 Mio. bis EUR 132 Mio., für das Geschäftsjahr 2025 von EUR 125 Mio. bis EUR 150 Mio. und für das Geschäftsjahr 2028 von EUR 200 Mio. erwartet. Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und gehören seit Dezember 2023 dem Auswahlindex SDAX an.