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Freitag, 24. Mai 2024

Adler Group S.A.: Einigung mit Anleihegläubigergruppe über Änderungen und Refinanzierung bestimmter bestehender Finanzverbindlichkeiten

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Einigung mit Anleihegläubigergruppe über Änderungen und Refinanzierung bestimmter bestehender Finanzverbindlichkeiten einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, dem teilweise Nachrangigstellen ausgegebener Anleihen und der Ausgabe von parts bénéficiaires


Luxemburg, 24. Mai 2024 – Adler Group S.A. („Adler Group”) und ausgewählte Tochtergesellschaften, einschließlich der AGPS BondCo plc („AGPS BondCo”, und zusammen mit Adler Group, die „Gruppe”), haben heute mit einem sog. Steering Committee bestehend aus Anleihegläubigern („Steerco”) eine Lock-up-Vereinbarung abgeschlossen, zur u.a. Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, Refinanzierung und Verlängerung bestehender Finanzverbindlichkeiten, teilweise Nachrangigstellen der von der AGPS BondCo ausgegeben Anleihen und Ausgabe von parts bénéficiaires, die 75 % der pro forma Stimmrechte der Adler Group darstellen (insgesamt, die „Transaktion”). Die Anleihegläubiger halten ungefähr 60.5 % der von der AGPS BondCo ausstehenden und ausgegebenen Anleihen.

Die Transaktion setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:

Die bestehende besicherte Fremdfinanzierung über EUR 937,5 Millionen ursprünglich fällig im Juni 2025 („1L New Money Facility”) bereitgestellt durch eine auf Initiative der Anleihegläubiger gegründete Zweckgesellschaft („Finanzierungs-SPV“), wird um bis zu EUR 100 Millionen erhöht und bis Dezember 2028 verlängert (vorbehaltlich einer Rückzahlung von EUR 400 Millionen bis Dezember 2027). Die 1L New Money Facility wird künftig mit sog. payment-in-kind Beträgen („PIK“) zu einem Zinssatz von 12,5 % ausgestattet und beinhaltet eine mögliche Refinanzierung der im April 2026 fälligen EUR 300 Millionen Anleihe der Tochtergesellschaft ADLER Real Estate GmbH.

Die im Juli 2025 fälligen besicherten Anleihen in Höhe von EUR 400 Millionen, die von der AGPS BondCo begeben und von Adler Group garantiert wurden („1.5L AGPS Anleihen”) und die im Juli 2025 fälligen besicherten Anleihen in Höhe von EUR 191 Millionen, die von der Adler Group ausgegeben wurden („1.5L Adler Group Anleihen” und zusammen mit den 1.5L AGPS Anleihen, die „1.5L Anleihen”) werden durch besicherte 1,5L Fremdfinanzierungen, die von dem Finanzierungs-SPV bereitgestellt wird, refinanziert („1.5L New Money Facilities”). Die 1.5L New Money Facilities bestehen aus zwei Finanzierungen, die jeweils im Dezember 2029 fällig werden, wobei eine mit 4,25 % PIK bis Juli 2025 und 14 % PIK danach und die andere ab Ausgabe mit 14 % PIK verzinst werden.

Darüber hinaus wird AGPS BondCo als Emittentin der (i) 2025 fälligen 2L Anleihen in Höhe von EUR 400 Millionen, (ii) 2026 fälligen 2L Anleihen in Höhe von EUR 400 Millionen, (iii) 2026 fälligen 2L Anleihen in Höhe von EUR 700 Millionen, (iv) 2027 fälligen 2L Anleihen in Höhe von EUR 500 Millionen und (v) 2029 fälligen 2L Anleihen in Höhe von EUR 800 Millionen (zusammen, die „2L Anleihen“) durch eine neue, auf Initiative der Anleihegläubiger gegründete Zweckgesellschaft („Anleihen-SPV“) ersetzt. Gleichzeitig soll der Nominalbetrag der 2L Anleihen um die aufgelaufenen Zinsen und PIK erhöht und die Bedingungen der 2L Anleihen geändert werden, um die 2L Anleihen in einer einzigen Serie von Anleihen zu konsolidieren, die von dem Anleihen-SPV begeben werden („SPV-Anleihen“) und die etwaige Zahlungen an das Anleihen-SPV unmittelbar an die Anleihegläubiger durchreichen (diese Transaktionen, die „Ersetzung der Anleihen“). Zur Klarstellung: Alle 2L Anleihen werden unabhängig von ihren jeweiligen Fälligkeiten anteilig und gleichrangig behandelt.

Als einziger den SPV-Anleihen zugrundeliegender wirtschaftlicher Gegenstand und als Gegenleistung für die Ersetzung der Anleihen wird AGPS BondCo zwei Serien neuer Anleihen im Gesamtnennbetrag der SPV-Anleihen ausgeben und an das Anleihen-SPV liefern. Diese bestehen aus (i) 6,25 % PIK-besicherten 2L Anleihen in Höhe von EUR 700 Millionen mit Fälligkeit im Januar 2030 („Neue 2L Anleihen“) und (ii) in restlicher Höhe in 6,25 % PIK-besicherten 3L Anleihen mit unbefristeter Laufzeit („Ewige Anleihen“), deren Bedingungen mit der Eigenkapitalklassifizierung nach IFRS übereinstimmen. Die Neuen 2L Anleihen und die Ewigen Anleihen werden u.a. von der Adler Group garantiert.

Zur Umsetzung der Ersetzung der Anleihen wird AGPS BondCo in Kürze eine Gläubigerabstimmung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz in Bezug auf jede bestehende Serie von 2L Anleihen durchführen („Gläubigerabstimmung“). Gleichzeitig wird AGPS BondCo einen englischen Restrukturierungsplan einleiten, falls die erforderlichen Zustimmungen zur Durchführung der Transaktion nicht im Rahmen der Gläubigerabstimmung erteilt werden.

Als Teil der Vereinbarung mit den Anleihegläubigern sind die anfänglichen Inhaber der SPV-Anleihen berechtigt, stimmberechtigte Wertpapiere nach luxemburgischem Recht (parts beneficiaires) zu erhalten, die insgesamt 75 % der Stimmrechte der Adler Group repräsentieren („Stimmberechtigte Wertpapiere“). Die Stimmberechtigten Wertpapiere sind nicht dividendenberechtigt, frei übertragbar und mit keinem anderen Instrument verbunden. Die bestehenden Aktien der Adler Group werden die verbleibenden 25 % der Stimmrechte der Adler Group (und 100 % der Dividendenausschüttungsrechte) repräsentieren. Die Adler Group hat sich verpflichtet, in einer außerordentlichen Hauptversammlung die Satzung entsprechend zu ändern und den Verwaltungsrat zur Ausgabe von Stimmberechtigten Wertpapieren zu ermächtigen.

Darüber hinaus soll die Satzung der Adler Group geändert werden, um die sog. over-the-counter (OTC) Übertragung von Aktien zur Vermeidung nachteiliger steuerlicher Folgen für die Gruppe zu verbieten, um die derzeitigen Aktien in dematerialisierter Form in Namensaktien umzuwandeln, um eine Dividendenpolitik zu verankern, nach der die Adler Group eine jährliche Dividende in Höhe von 1/39 der an die Anleihegläubiger der Ewigen Anleihen gezahlten Beträge ausschütten wird und um den Inhabern der Stimmberechtigten Wertpapiere das Recht einzuräumen, Mitglieder für die Bestellung in den Verwaltungsrat vorzuschlagen.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Adler Group S.A. hat einen Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft durchgeführt (Spruchverfahren ist anhängig) und betreibt derzeit einen Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG. Sie haftet damit für mögliche Nachbesserungen.

Bastfaserkontor AG: Konkretisierendes Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG und Mitteilung über die festgelegte Barabfindung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die AGIB Real Estate S.A. hat am 22.05.2024 gegenüber der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft ihr förmliches Verlangen hinsichtlich der Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft auf die AGIB Real Estate S.A. gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (Squeeze-Out) schriftlich bestätigt und konkretisiert.

Die AGIB Real Estate S.A. hat in diesem Zusammenhang konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf 8.760,00 Euro je Aktie der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft festgelegt hat. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 15. Juli 2024 stattfindet.

IMMOFINANZ AG: IMMOFINANZ startet Vorbereitungen für einen Squeeze Out bei S IMMO AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Adhoc-Mitteilung

Wien, 24. Mai 2024

IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) hat heute die Zustimmung Ihres Aufsichtsrats erhalten, mit der Vorbereitung eines Gesellschafterausschlusses (Squeeze Out) nach dem Gesellschafter Ausschlussgesetz (GesAusG) bei der S IMMO AG („S IMMO“) zu beginnen. Mit dem Gesellschafterausschluss sollen die von Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der S IMMO (AT0000652250) auf IMMOFINANZ als Hauptgesellschafterin gegen angemessene Barabfindung übertragen werden.

IMMOFINANZ hält zusammen mit Ihrer Muttergesellschaft CPI Property Group S.A. („CPIPG“) einen Anteil am Grundkapital der S IMMO von rund 88,37 % (unter Berücksichtigung der eigenen Aktien der S IMMO rund 92,54 %), sodass IMMOFINANZ ein Hauptgesellschafter gemäß GesAusG ist. Der Gesellschafterausschluss betrifft derzeit 5.246.664 Stück S IMMO Aktien, entsprechend rund 7,13 % Anteil am Grundkapital. Das sind jene Aktien, die nicht von IMMOFINANZ, CPIPG oder von S IMMO als eigene Aktien gehalten werden.

Zu Start des Verfahrens nach dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz wird IMMOFINANZ als Hauptgesellschafterin ein Verlangen an S IMMO richten. Die Barabfindung zum Erwerb der S IMMO Aktien soll auf Grundlage eines einzuholenden Bewertungsgutachtens festgesetzt werden. Ein Gesellschafterausschluss ist dann in einer Hauptversammlung der S IMMO zu beschließen, die für den Herbst 2024 in Aussicht genommen wird.

Über die IMMOFINANZ

Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hat ihre Beteiligung an der S IMMO Ende 2022 auf 50% plus 1 Aktie erhöht und konsolidiert diese Gesellschaft nun vollständig. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,2 Mrd., das sich auf mehr als 500 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com

Squeeze-out-Beschluss bei der Ottakringer Getränke AG eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG, Wien, am 22. Januar 2024 gefaßte Squeeze-out-Beschluss ist nunmehr im Firmenbuch eingetragen worden. Damit ist die Übetragung  aller Aktien der Minderheitsaktionäre, d.h. der Aktien, die nicht von der Ottakringer Holding AG, der Ottakringer Privatstiftung, der Wenckheim Privatstiftung, der Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH oder der Ottakringer Getränke AG selbst gehalten werden, auf die Ottakringer Holding AG gemäß § 1 Abs 1 GesAusG wirksam geworden.

Die Ottakringer Getränke AG ist einer der führenden Getränkeanbieter Österreichs und fasst die Aktivitäten verschiedener Tochterunternehmen zusammen. Zu den wichtigsten gehören die Ottakringer Brauerei AG und die Vöslauer Mineralwasser AG. Die Ottakringer Brauerei AG ist einer der letzten unabhängigen Brauereien Österreichs. Deren Biere werden unter den Marken Ottakringer, Goldfassl und Null Komma Josef (alkoholfrei) vertrieben.

Die Angemessenheit der angebotenen Barbfindung wird in einem Überprüfungsverfahren (ähnlich dem Spruchverfahren in Deutschland) überprüft werden.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Endor AG: StaRUG-Verfahren angekündigt

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024

  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024, Eintragung im Firmenbuch am 15. Mai 2024
  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung im Herbst 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Scherzer & Co. AG: Freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 2.500.000 Aktien, Aussetzung des laufenden börslichen Aktienrückkaufs bis auf weiteres

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Scherzer & Co. AG (im Folgenden „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 2.500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu ca. 8,35 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu einem Angebotspreis von EUR 2,25 je Stückaktie zurückzukaufen.

Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von rund 2,2 % bezogen auf den umsatzgewichteten Mittelwert der Kurse der Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über das öffentliche Kaufangebot.

Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien. Nach dem zugrundeliegenden Beschluss dieser Hauptversammlung können die zurückgekauften Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 verwendet werden.

Die Annahmefrist beginnt am 29. Mai 2024, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung am 26. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 2.500.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote).

Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 28. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.scherzer-ag.de/aktienrueckkaufangebot-2024.aspx sowie auch im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

Der laufende börsliche Aktienrückkauf, der am 16. Oktober 2023 gestartet und am 12. März 2024 verlängert wurde und bis längstens 30. Dezember 2024 befristet ist, wird ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt. Derzeit hält die Gesellschaft 244.392 eigene Aktien.

Köln, 24. Mai 2024

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VEDES AG: Verhandlung am 12. Dezember 2024

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der VEDES AG hat das LG Nürnberg-Fürth einen Anhörungstermin auf den 12. Dezember 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Zu diesem Termin soll die sachverständige Prüferin zur Erläuterung des Prüfberichts geladen werden.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 405/22
Hoppe, M. u.a. ./. VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eG
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Markus Jaeckel, 81927 München

Flix SE (Flixbus u.a.): Kapitalerhöhung im Verhältnis 1 : 1.132

Flix SE
München

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung zur Zuteilung der neuen Aktien gemäß § 214 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Flix SE (die „Gesellschaft“) vom 14. Mai 2024 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 123.574,00 nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft („SE-Verordnung“) in Verbindung mit denen des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Art. 5 SE-Verordnung i.V.m. §§ 207 ff. AktG) um EUR 139.885.768,00 auf nunmehr EUR 140.009.342,00 durch Umwandlung eines Betrages von EUR 139.885.768,00 aus der Kapitalrücklage im Sinne des § 266 Abs. 3 A. II. HGB zu erhöhen. Der Beschluss wurde am 17. Mai 2024 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt durch Ausgabe von 139.885.768 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00. Die neuen Aktien stehen den Aktionären aufgrund ihres Bestandes an alten Aktien im Verhältnis 1 : 1.132 zu, so dass auf je eine (1) bestehende Stückaktie 1.132 neue Stückaktien entfallen. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2024 an gewinnbezugsberechtigt.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen.

Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Aufforderung zugeteilt worden sind, werden nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten verkauft. 

München, im Mai 2024

Flix SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Mai 2024

Pinsent Masons berät Kontron AG bei erfolgreichem Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot bezüglich der KATEK SE

Pressemitteilung von Pinsent Masons vom 23. Mai 2024

Die multinationale Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons hat die Kontron AG im Zusammenhang mit dem öffentlichen Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot bezüglich sämtlicher Aktien der KATEK SE beraten.


Die im SDAX® und TecDAX® der Deutschen Börse gelistete Kontron AG, Linz, Österreich, hat im Januar 2024 über ihre mittelbare 100%-Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH ein Aktienpaket an der börsennotierten KATEK SE, München, in Höhe von rund 59,44% erworben. Das daraufhin den Aktionären der KATEK SE durch die Kontron Acquisition GmbH am 15. April 2024 unterbreitete Pflichtangebot wurde zugleich als Delisting-Erwerbsangebot ausgestaltet, um den Widerruf der Zulassung der Aktien der KATEK SE zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting) zu ermöglichen. Das Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot bezog sich auf den Erwerb der nicht bereits unmittelbar von der Kontron Acquisition GmbH gehaltenen rund 5,86 Mio. Aktien der KATEK SE. Der Angebotspreis belief sich auf EUR 15 je Aktie in bar, so dass das Transaktionsvolumen bei ca. EUR 88 Mio. lag. Alternativ zu der Bargegenleistung konnten die Aktionäre der KATEK SE je 4 KATEK-Aktien in 3 Aktien der Kontron AG tauschen.

Das Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot wurde innerhalb der Angebotsfrist, die am 13. Mai 2024, 24.00 Uhr, endete, für insgesamt rund 3,9 Mio. KATEK-Aktien, das entspricht ca. 27% des Grundkapitals der KATEK SE, angenommen, davon für rund 3,7 Mio. KATEK-Aktien gegen Zahlung des Angebotspreises in bar und für rund 0,2 Mio. KATEK-Aktien im Tausch gegen Kontron-Aktien.

Auf Antrag der KATEK SE hat die Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der KATEK-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (einschließlich der Zulassung zum Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 17. Mai 2024 wirksam, so dass die Aktien der KATEK SE seit diesem Zeitpunkt nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Das Team von Pinsent Masons hat die Kontron AG im Zusammenhang mit dem Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot umfassend beraten. Dies beinhaltete insbesondere die Erstellung der Angebotsunterlage einschließlich der Mindestinformationen für eine Ausnahme von der Prospektpflicht im Hinblick auf die alternative Aktiengegenleistung.

Berater Kontron AG: Pinsent Masons

Gudrun Moll (Federführung), Thomas Mayrhofer, Martin Back (alle Capital Markets, München)

Kontron AG ist eine langjährige Mandantin der deutschen Praxis von Pinsent Masons. Zuletzt begleitete die Kanzlei das Unternehmen beim Verkauf des IT-Servicegeschäfts an die VINCI Energies S.A. (Pinsent Masons berät Kontron beim Verkauf des IT-Servicegeschäfts). Auch beim Erwerb des Aktienpakets von 59,44% an der KATEK SE wurde Kontron durch Pinsent Masons beraten.

Donnerstag, 23. Mai 2024

GORE German Office Real Estate AG: beschlossene Sachkapitalerhöhung kann nicht umgesetzt werden

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Frankfurt am Main, 23. Mai 2024 – Die in der außerordentlichen Hauptversammlung der GORE German Office Real Estate AG („GORE“) am 30.11.2023 beschlossene Sachkapitalerhöhung (vgl. Corporate News vom 1. Dezember 2023) kann aufgrund einer Gerichtsentscheidung im Rahmen eines Freigabeverfahrens wegen Anfechtungsklagen nicht durchgeführt werden.

Der Vorstand wird zu gegebener Zeit eine neue Strategie zur Neupositionierung der GORE vorstellen, um den Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre bestmöglich gerecht zu werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: Prüfer bittet um Entbindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hatte das LG Düsseldorf Anfang 2023 den sachverständigen Prüfer WP Michael Wahlscheidt (früher Baker Tilly, jetzt eigene Praxis) um ein Ergänzungsgutachten gebeten. Er sollte zunächst prüfen, ob der Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Squeeze-out-Verlangens am 8. September 2016 und im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Erwerbsangebots am 8. August 2016 aussagekräftig war. Soweit der Börsenkurs nicht aussagekräftig sein sollte, sollte der sachverständige Prüfer zu den Einwendungen der Antragsteller Stellung nehmen. 

Herr WP Wahlscheidt hat nunmehr mit Schreiben vom 27. März 2024 um Entbindung von dieser Aufgabe gebeten. Er verweist hierzu auf gesundheitliche Gründe und sein Ausscheiden aus der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly.

Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den  US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Instapro II AG (verschmolzen mit der MyHammer Holding AG)

Instapro II AG
Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 3 des Umwandlungsgesetzes (UmwG)

Verschmelzung mit der Instapro I AG
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

Die Instapro II AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90821, soll als übertragender Rechtsträger auf die Instapro I AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104300, als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden. Demgemäß haben die Instapro I AG als übernehmender Rechtsträger und die Instapro II AG als übertragender Rechtsträger am 14. Mai 2024 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit dem die Instapro II AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Instapro I AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme überträgt (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG). Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Instapro II AG erfolgen (§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG)). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar 2024 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der Instapro II AG zum 31. Dezember 2023 als Schlussbilanz zugrunde.
 
Der Verschmelzungsvertrag wurde zu den Handelsregistern der Instapro I AG und der Instapro II AG eingereicht. Da das Grundkapital der Instapro II AG als übertragender Kapitalgesellschaft zu mehr als neun Zehnteln von der Instapro I AG als übernehmender Aktiengesellschaft gehalten wird, bedarf es einer Zustimmung der Hauptversammlung der Instapro I AG zu diesem Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre der Instapro I AG, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals der Instapro I AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.
 
Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der Instapro II AG zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn - wie vorliegend vorgesehen - ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Instapro II AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister der Instapro II AG eingetragen ist.
 
Auf der Internetseite der Instapro II AG (https://www.instapro-ii.de) sind folgende Unterlagen abrufbar:
 
1. der Verschmelzungsvertrag zwischen der Instapro I AG als übernehmendem Rechtsträger und der Instapro II AG als übertragendem Rechtsträger vom 14. Mai 2024,
 
2. die Jahresabschlüsse der Instapro I AG für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023,
 
3. die Jahresabschlüsse der Instapro II AG für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023,
 
4. der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Instapro I AG und der Instapro II AG vom 14. Mai 2024 einschließlich seiner Anlagen,
 
5. der nach §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 3. April 2024, abgeändert durch Beschluss vom 5. April 2024 (Aktenzeichen: 33 O 39/24), ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, Holzmarkt 1, 50676 Köln, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Instapro I AG als übernehmendem Rechtsträger und der Instapro II AG als übertragendem Rechtsträger vom 15. Mai 2024,
 
6. der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
 
7. der von der Instapro I AG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Instapro II AG nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht vom 14. Mai 2024 über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II AG auf die Instapro I AG und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung einschließlich seiner Anlagen,
 
8. die Gewährleistungserklärung der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main, gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG vom 13. Mai 2024,
 
9. der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 3. April 2024, abgeändert durch Beschluss vom 5. April 2024 (Aktenzeichen: 33 O 39/24), ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, Holzmarkt 1, 50676 Köln, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II AG auf die Instapro I AG vom 15. Mai 2024. 
 
Düsseldorf, im Mai 2024
 
Instapro II AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Mai 2024

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2024

Am 10. Oktober 2024 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 7. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen.

Um die Vorfreude noch ein bisschen zu steigern, finden Sie hier vorab einige geplante Inhalte und die Namen der Redner, die bereits zugesagt haben.

Wir werden z.B. über die „Hauptversammlung der Zukunft“ sowie über einen möglichen „Fahrplan zu einem einheitlichen, europäischen Aktienmarkt“ diskutieren. Aktuelle Themen wie der „Streitfall Spruchverfahren: Ertragswert vs. Börsenwert“ werden ebenso beleuchtet wie das „KapMuG – Anatomie eines gescheiterten Gesetzes“.

Wir hoffen, dass das ein oder andere spannende Thema für Sie dabei ist.

Zu den diesjährigen Referenten zählen unter anderem
Prof. Dr. Hans-Ulrich Wilsing (Linklaters),
Anke Sänger-Zschorn (IVOX Glass Lewis),
Prof. Dr. Martin Jonas (Grant Thornton),
Dr. Dirk Wasmann (Gleiss Lutz),
Dr. Martin Weimann (Rechtsanwalt und Autor),
Robert Peres (Initiative Minderheitsaktionäre) und
Prof. Dr. Heribert Hirte.

Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise vor Ort oder auch über den Live-Stream teilnehmen können.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie zudem auf unserer Webseite.
www.symposium-kapitalmarktrecht.de

aktionaersforum service GmbH

USU Software AG: USU gibt Geschäftszahlen für das Auftaktquartal 2024 bekannt

Pressemitteilung

- Umsatzsteigerung von 6,3% auf 35,4 Mio. Euro

- Lizenzumsätze auf 4,5 Mio. Euro mehr als verdreifacht

- SaaS-Erlöse erhöhen sich um 10,4% auf 4,4 Mio. Euro

- EBITDA wächst um 20,6% auf 4,6 Mio. Euro

- Rekord-Auftragsbestand von 96,9 Mio. Euro

- öffentliches Delisting-Übernahmeangebot an die USU-Aktionäre veröffentlicht


Möglingen, 23. Mai 2024.

Im ersten Quartal 2024 setzte die USU Software AG zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend „USU-Gruppe“ oder „USU“ genannt) ihren Wachstumskurs fort und steigerte den Konzernumsatz um 6,3% auf 35,4 Mio. Euro (Q1/2023: 33,3 Mio. Euro). Der Umsatzanstieg wurde hauptsächlich durch Großaufträge aus dem öffentlichen Sektor sowie mehrere kleinere und mittelgroße Aufträge aus der Privatwirtschaft getrieben, was zu einem neuen Rekord-Auftragsbestand beitrug.

Dank mehrerer On-Premises-Aufträge steigerte USU vor allem die Lizenzumsätze erheblich, die sich auf 4,5 Mio. Euro mehr als verdreifachten (Q1/2023: 1,3 Mio. Euro). Gleichzeitig erhöhten sich die SaaS-Erlöse um 10,4% auf 4,4 Mio. Euro (Q1/2023: 4,0 Mio. Euro). Zugleich wuchs der wiederkehrende Umsatz, bestehend aus Wartungs- und SaaS-Einnahmen, um 5,8% auf 10,9 Mio. Euro (Q1/2023: 10,3 Mio. Euro).

Die USU-Gruppe steigerte im ersten Quartal 2024 das bereinigte EBITDA durch den Ausbau der margenstarken Lizenz- und SaaS-Umsätze um 20,6% auf 4,6 Mio. Euro (Q1/2023: 3,8 Mio. Euro). Die bereinigte EBITDA-Marge erhöhte sich überproportional zum Umsatz auf 13,0% (Q1/2023: 11,5%). Da im Berichtsquartal keine Sondereffekte auftraten, entsprach das EBITDA dem bereinigten EBITDA. Zugleich erzielte USU ein EBIT von 3,4 Mio. Euro (Q1/2023: 2,7 Mio. Euro), was einem Anstieg von 29,0% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Konzernergebnis stieg um 41,9% auf 2,5 Mio. Euro (Q1/2023: 1,7 Mio. Euro). Dies entspricht einem verwässerten Ergebnis pro Aktie von 0,23 EUR (Q1/2023: 0,17 EUR) und einem unverwässerten Ergebnis pro Aktie von 0,24 EUR (Q1/2023: 0,17 EUR).

Aufgrund der Gewinnsteigerung baute USU das Eigenkapital von 57,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023 auf 59,6 Mio. Euro zum 31. März 2024 aus. Bei einer Bilanzsumme von 123,3 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 108,1 Mio. Euro) belief sich die Eigenkapitalquote zum 31. März 2024 auf 48,3% (31. Dezember 2023: 52,9%). Mit dieser Eigenkapitalquote, der auf 24,0 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 13,5 Mio. Euro) gesteigerten Konzernliquidität und keinerlei Bankverbindlichkeiten ist die USU-Gruppe nach wie vor äußerst solide und gesichert finanziert.

Nach dem positiven Start ins Geschäftsjahr 2024 und vor dem Hintergrund des neuen Rekord-Auftragsbestandes von 96,9 Mio. Euro bestätigt der Vorstand die Planung für das Gesamtjahr 2024. Diese sieht ein Umsatzwachstum auf 143 - 146 Mio. Euro bei einem deutlichen Ausbau der SaaS-Erlöse vor. Dabei soll das Bereinigte EBITDA auf EUR 14 – 16 Mio. Euro steigen.

Zugleich bekräftigt der Vorstand die aktuelle Mittelfristplanung, die ein durchschnittliches organisches Umsatzwachstum von ca. 10% pro Jahr sowie – mit Blick auf das weiter zunehmende SaaS-Geschäft – den Ausbau der Bereinigten EBITDA-Marge bis Ende 2026 auf 17 - 19% vorsieht.

Wie in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 12. März 2024 angekündigt, plant die USU Software AG ein Delisting ihrer Aktien. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft mit der AUSUM GmbH und deren Tochter NUNUS GmbH eine Vereinbarung getroffen, gemäß der die NUNUS GmbH den USU-Aktionären ein öffentliches Delisting-Übernahmeangebot unterbreitet, was am 16. Mai 2024 erfolgte. Danach beträgt der von der NUNUS GmbH festgelegte Angebotspreis 18,50 Euro je Aktie an der USU und entspricht einer Prämie von EUR 1,74 oder 10,4 % auf den nach den gesetzlichen Regeln zu zahlenden Mindestpreis. Die Annahmefrist endet am 13. Juni 2024 um 24:00 Uhr (MESZ), vorbehaltlich der weiteren Annahmefrist. Zugleich sucht die Gesellschaft einen strategischen Partner für das Produktgeschäft. Dies unterstützt USU's Strategie, das Produktgeschäft signifikant auszubauen und durch strategische Partnerschaften zu finanzieren.

Vorstand und Aufsichtsrat halten das Delisting für vorteilhaft, da die Kosten der Börsennotierung aufgrund zunehmender Regulierungen nicht mehr gerechtfertigt sind. Der Widerruf der Börsenzulassung wird noch von der Frankfurter Wertpapierbörse entschieden. Nach Genehmigung wird USU nicht mehr an regulierten oder vergleichbaren Märkten gehandelt werden.

Mittwoch, 22. Mai 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG: LG München I bestellt gemeinsamen Vertreter

Landgericht München I

Bekanntmachung des Landgerichts München I (Az. 5 HK 0 130889/23e)

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Kabel Deutschland AG anhängig.

Antragsgegnerin ist die Vodafone GmbH.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth
Wittelsbacherstraße 20
80469 München
Tel.: 089/23 888 325 15

Dr. Krenek
Vorsitzender Richter
am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Mai 2024

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024


Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, („VIB“) beabsichtigt, die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, („BBI“) (als übertragende Gesellschaft) auf die VIB (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu optimieren.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB beabsichtigt die VIB, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG). Der Vorstand der VIB hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der VIB die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Der Vorstand der VIB hat heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG dem Vorstand der BBI den Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs einzuleiten.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der VIB Vermögen AG

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Berlin II (aus dem geteilten LG Berlin entstanden, für Zivilsachen zuständig) hat mit Beschluss vom 3. April 2024 die eingegangenen Spruchanträge bezüglich des Squeeze-outs bei der ADLER Real Estate AG zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 38/23 SpruchG verbunden. Das Spruchverfahren wird von der Kammer für Handelssachen 102 (Vorsitzender Richter am Landgericht Pade) bearbeitet.

LG Berlin II, Az. 102 O 38/23 SpruchG
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. ADLER Group S.A.

Dienstag, 21. Mai 2024

IVA zu Frauenthal: Rückkaufkosmetik

IVA-News Nr. 05 / Mai 2024

Die Frauenthal Holding hat am 26. April die Details zum angekündigten Aktienrückkaufangebot zu 23,80 EUR je Aktie bekanntgegeben. Im Hinblick auf den aktuellen Geschäftsbericht zeigt sich Luft nach oben. Frauenthal erzielte im Geschäftsjahr ca. 1,1 Milliarden EUR Umsatz, verfügt über eine sehr solide Bilanz, eine starke Cash-Position und ein nachhaltiges Geschäftsmodell.

IVA: „Mit viel Cash, einem Konzern-Gearing (Verschuldung) von gerade mal 3 % und einer herausragenden Eigenkapitalquote in der Einzelbilanz von 96 % kann man den Rückkaufpreis von 23,80 EUR wohl eher als (kurs)kosmetische Absicherung bezeichnen. Selbst der Vorstand konstatiert: „Aus Sicht des Vorstands der FHAG sind die Inhaberaktien aktuell unterbewertet“ (Angebotsunterlage auf Seite 21).

Aktionäre, die beim Rückkaufprogramm teilnehmen möchten, können bis zum 24. Mai 2024 um 17:00 verbindlich annehmen.

Montag, 20. Mai 2024

Instapro I AG legt Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs auf EUR 20,63 je Instapro II Aktie fest

Pressemitteilung vom 13. Mai 2024

Berlin, 13. Mai 2024 – Die Instapro I AG ("Instapro I") hatte dem Vorstand der Instapro II AG ("Instapro II") bereits das Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen. Die Instapro I hat nun in Konkretisierung und Bestätigung ihres Verlangens die Höhe der von der Instapro I den Minderheitsaktionären der Instapro II für die Übertragung ihrer Aktien zu gewährenden Barabfindung auf EUR 20,63 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Instapro II festgelegt. Die Hauptversammlung der Instapro II soll am 26. Juni 2024 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre Beschluss fassen.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 17. Mai 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Endor AG: StaRUG-Verfahren angekündigt

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024

  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG: Verhandlungstermin auf den 16. September 2024 verlegt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG hat das LG Hamburg Anhörungstermin den Verhandlungstermin vom 20. August 2024 auf den 17. September 2024, 10:00 Uhr, verlegt. In dem Termin sollen die sachverständigen Prüfer zu dem Prüfungsbericht vom 10. Januar 2023 angehört werden.

LG Hamburg, Az. 415 HKO 42/23
Götz, K. u.a. ./. Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 20354 Hamburg

Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot der NUNUS GmbH an alle Aktionäre der USU Software AG veröffentlicht

Die NUNUS GmbH (die "Bieterin"), eine 100 %tige Tochtergesellschaft der AUSUM GmbH, die wiederum Hauptaktionärin der USU Software AG ("USU") ist, hat heute die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot an alle Aktionäre der USU zum Erwerb der ausstehenden Aktien an der USU, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestattet.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 13. Juni 2024 um 24:00 Uhr (MESZ), vorbehaltlich der weiteren Annahmefrist. Der Angebotspreis beträgt 18,50 Euro je Aktie an der USU und entspricht
einer Prämie von EUR 1,74 oder 10,4 % auf den Mindestpreis, der nach den gesetzlichen Regeln zu zahlen ist.

Die Angebotsunterlage ist im Internet unter www.nunus-angebot.de verfügbar. Exemplare der Angebotsunterlage erhalten Sie zudem kostenlos bei der Abwicklungsstelle für das Delisting-Übernahmeangebot: Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart (Bestellung per E-Mail an kapitalmassnahmen@LBBW.de).

Vor dem Hintergrund des geplanten Delisting wird der ursprünglich am 2. Juli 2024 vorgesehene Termin für die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der USU auf den 8. August 2024 verschoben. In jedem Fall wird die Hauptversammlung nach der Abwicklung des Delisting-Angebots stattfinden.

Donnerstag, 16. Mai 2024

Kontron AG: Erfolgreicher Abschluss des Katek Delisting-Erwerbsangebots

Corporate News

Linz, 16.05.2024 – Die Kontron Acquisition GmbH („Bieterin“), eine mittelbare 100%-Tochtergesellschaft von Kontron, vermeldet den erfolgreichen Abschluss des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots an die Aktionäre der Katek SE. Das am 15. April 2024 veröffentlichte Angebot mit vierwöchiger Annahmefrist bis zum 13. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), wurde in Summe für 3.899.610 Katek-Aktien, davon für 3.694.942 Aktien gegen die Bargegenleistung von EUR 15 je Aktie und für 204.668 Aktien gegen Tausch in Kontron-Aktien angenommen. Dies entspricht ca. 26,9950 Prozent aller Katek-Aktien. Damit hält die Kontron Acquisition GmbH nach Abschluss des Delisting-Erwerbsangebots Stand heute insgesamt 87,31 Prozent aller Aktien an der Katek SE. Das Delisting der Katek SE wird per 17. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), mit dem Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Katek-Aktien (ISIN: DE000A2TSQH7) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) erfolgen.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Katek SE nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Die Angebotsunterlage sowie die Pflichtveröffentlichungen sind im Internet unter www.katek-angebot.de veröffentlicht.

Über Kontron

Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Konnektivitäts-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Mit der Übernahme der Katek SE Anfang 2024 stärkt Kontron das Portfolio durch die neue Division GreenTec mit den Bereichen Solarenergie und eMobility maßgeblich und beschäftigt rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet.

Mittwoch, 15. Mai 2024

Endor AG einigt sich im Rahmen der exklusiven Verhandlungen mit strategischem Investor Corsair auf weitere Schritte

Corporate News

Landshut, 15. Mai 2024 – Im Rahmen der am 9. Mai 2024 eingegangenen Restrukturierungsverhandlungen hat sich der Vorstand der Endor AG mit Zustimmung der kreditgebenden Banken und des Aufsichtsrats auf konkrete Schritte mit CORSAIR® (Nasdaq: CRSR) geeinigt.

So ermöglicht CORSAIR als ersten Schritt eine Zwischenfinanzierung, die entsprechend des Fälligkeitenprofils des Unternehmens bereits kurzfristig in Tranchen zur Verfügung gestellt werden wird.

„Im Rahmen der exklusiven Verhandlungen haben wir CORSAIR als verlässlichen Partner wahrgenommen, der nicht nur die finanziellen Mittel mitbringt, sondern auch unseren Markt gut kennt und langfristig investieren will“, sagt Andres Ruff, CEO und Chief Restructuring Officer der Endor AG. „Nach einer umfassenden Prüfung haben die kreditgebenden Banken zugleich entschieden, andere Restrukturierungsangebote nicht zu unterstützen, weil sie nach ihrer Ansicht nicht geeignet waren, die drohende Insolvenz abwenden zu können.“

Finanzvorstand Matthias Kosch ergänzt: „Die erfolgreiche Abwendung der Insolvenz ist das direkte Ergebnis der Arbeit eines engagierten Teams. Im Rahmen des ergebnisoffenen professionellen Investorenprozesses haben wir verschiedene Angebote genau geprüft und bewertet. Wir sind zuversichtlich, mit der Annahme des Angebots von CORSAIR die Zukunft von Endor nachhaltig zu sichern.“

Wie bereits kommuniziert, soll die Endor AG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens nach dem Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG) restrukturiert werden. Für Mitte Juni wird die Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung erwartet, die zeitnah dem Restrukturierungsgericht in München vorgelegt wird.

Im Rahmen der Restrukturierung wird CORSAIR die Endor AG vollständig übernehmen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten, um das Unternehmen ohne externe Verschuldung zu stabilisieren. Endor ist derzeit mit rund 70 Mio. EUR fremdfinanziert.

Über die Endor AG www.endor.ag

Die Endor AG entwickelt und vermarktet hochwertige Eingabegeräte wie High-End-Lenkräder und Pedale für Rennsimulationen auf Spielkonsolen und PCs. Als „Brainfactory“ liegt der Fokus des Unternehmens im Kreativbereich. Produktentwicklung und Prototypenbau führt Endor in eigener Regie und gemeinsam mit spezialisierten Technologiepartnern vorwiegend in Deutschland durch („Germaneering“). Endor verkauft seine Produkte unter der Marke FANATEC über e-Commerce in erster Linie an Endkunden in Europa, USA, Kanada, Australien und Japan.

Über CORSAIR

CORSAIR (Nasdaq: CRSR) ist ein weltweit führender Entwickler und Hersteller von Hochleistungsgeräten und -technologien für Gamer, Content Creators und PC-Enthusiasten. Von preisgekrönten PC-Komponenten und Peripheriegeräten bis hin zu erstklassigem Streaming-Equipment und intelligenter Umgebungsbeleuchtung bietet Corsair ein komplettes Ökosystem von Produkten, die zusammenarbeiten, um jedem - vom Gelegenheitsspieler bis zum engagierten Profi - die bestmögliche Leistung zu ermöglichen.

Copyright © 2024 Corsair Gaming, Inc. Alle Rechte vorbehalten. CORSAIR und das Segel-Logo sind eingetragene Marken von CORSAIR in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Alle anderen Firmen- und/oder Produktnamen können Handelsnamen, Warenzeichen und/oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Eigentümer sein, mit denen sie verbunden sind.