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Donnerstag, 18. Januar 2024
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: DEAG gibt ihre Absicht bekannt, einen Re-IPO im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse durchzuführen
- DEAG ist einer der führenden Live-Entertainment-Dienstleister in Europa mit 45 Jahren Erfahrung in der Live-Entertainment-Branche und betreibt 20 europäische Standorte in den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland, Dänemark und Spanien.
- DEAG plant eine Notierung und ein Angebot im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), bestehend aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von ca. 40-50 Mio. EUR sowie einem zusätzlichen Angebot von bestehenden Aktien aus dem Bestand der bisherigen Aktionäre.
- Im Jahr 2022 erzielte die DEAG einen Umsatz von 324,8 Mio. EUR und ein EBITDA von 30,9 Mio. EUR (9,5% EBITDA-Marge), wobei etwa 50% des Umsatzes im deutschsprachigen Raum und 50% international, vor allem in Großbritannien, erzielt wurden.
- Der Erlös aus dem Re-IPO wird in erster Linie dazu verwendet, das Wachstum der DEAG im Rahmen ihrer Buy & Build-Akquisitionsstrategie weiter zu beschleunigen, wobei der Fokus auf margenstarken Ticketing-Geschäften und anderen margenstarken Opportunitäten im Bereich Live Entertainment liegt.
- DEAG beabsichtigt, das Geschäft in die neuen Segmente Live-Entertainment sowie Ticketing und Services neu zu segmentieren, um die wachsende Bedeutung und den Fokus auf das Ticketing widerzuspiegeln, nachdem der Umsatz nahezu verdreifacht wurde, bei einer erzielten EBITDA-Marge von 40%.
- Die Gesellschaft hat den Anteil der über seine eigenen Plattformen verkauften eigenen Veranstaltungstickets von 1 Mio. der insgesamt 5,3 Mio. Tickets (19%) im Jahr 2019 auf 3 Mio. der insgesamt 10 Mio. Tickets im Jahr 2023 (30%) erhöht und strebt mittelfristig eine weitere Steigerung dieses Anteils an.
- Die Gesellschaft strebt ein jährliches organisches Umsatzwachstum an, das über dem Marktniveau liegt, sowie eine kontinuierliche Ausweitung der unbereinigten EBITDA-Marge aufgrund des hochprofitablen neuen Ticketing und Services Segments.
Berlin, 18. Januar 2024 - Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "DEAG"), einer der umsatzstärksten Live-Entertainment-Dienstleister Europas, gibt ihre Absicht bekannt, ihre Aktien im ersten Quartal 2024 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu notieren, vorbehaltlich der Marktbedingungen.
Die Transaktion ("Re-IPO") wird voraussichtlich aus einer Zulassung zum Prime Standard im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zusammen mit einem Angebot neuer Aktien und einer zusätzlichen Anzahl bestehender Aktien aus dem Bestand der derzeitigen Aktionäre (das "Angebot") bestehen. Das Angebot wird aus einer Privatplatzierung und einem anschließenden öffentlichen Zeichnungsangebot bestehen und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Die Gesellschaft ging 1998 erstmals an die Börse und wurde im Januar 2021 im Zuge der Coronavirus-Pandemie und den damit verbundenen massiven negativen Auswirkungen auf die Live-Entertainment-Branche von der Börse genommen. Mit Hilfe ihrer Großaktionäre hat die DEAG die Zeit während der Pandemie genutzt, um wichtige strategische Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Kern der erfolgreichen Wachstumsstrategie ist neben dem starken Veranstaltungsportfolio der DEAG und einer Vielzahl erfolgreicher Eigenformate ein dynamisch wachsendes Ticketing und eine erfolgreiche Buy & Build-Strategie.
“Wir glauben, dass unser Geschäft ein enormes Wachstumspotenzial hat. Von der Steigerung der Ticketverkäufe über unsere eigenen Ticketing-Plattformen bis hin zur Übernahme von Unternehmen, die Synergien innerhalb unserer Gruppe erhöhen und unsere Strategie des erweiterten Wachstums sowohl in unserem Live-Entertainment- als auch in unserem Ticketing und Services-Geschäft stärken - der Weg, der vor uns liegt, ist mit Möglichkeiten gepflastert. Die Grundlage unseres Geschäfts ist unser starkes historisches Wachstum, wie die stetig wachsende Anzahl von Veranstaltungen, die wir seit 2019 anbieten, zeigt - wiederkehrende Umsätze aus über 30 Festivals, geistiges Eigentum, das von Kindermusicals bis hin zu Lichtspielen und unserem Markenzeichen, dem Silvester-Event am Brandenburger Tor, reicht. Wir bauen unsere bestehenden und neuen Geschäftsmöglichkeiten weiter aus und entwickeln Strategien, um dieses Geschäftswachstum in unseren bestehenden und neuen Märkten zu ergänzen. Wie wir in der Vergangenheit bewiesen haben, blicken wir mit voller Zuversicht in die Zukunft, was die Aussichten für unser Geschäft betrifft.” erklärt Detlef Kornett, Co-CEO.
Die DEAG verzeichnete ein starkes Geschäftsjahr 2022 mit deutlichen Steigerungen bei Umsatz und EBITDA im Vergleich zum Vorjahr und zu den 2019 erreichten Zahlen. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 258,2% auf 324,8 Mio. EUR und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen "EBITDA") auf 30,9 Mio. EUR (+ 39,8% im Vergleich zum Vorjahr). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 9,5%. Umsatz und EBITDA liegen auch deutlich über dem Niveau vor COVID-19 im Jahr 2019, als die DEAG einen Umsatz von 185,2 Mio. EUR und ein EBITDA von 14,1 Mio. EUR erzielte.
DEAG ist einer der umsatzstärksten Live-Entertainment-Dienstleister Europas mit 45 Jahren Erfahrung in der Live-Entertainment-Branche, die derzeit mehr als 5.000 Live-Events pro Jahr, dank langjähriger Beziehungen zu mehr als 1.200 bekannten Künstlern, vermarktet und mehr als 10 Mio. Tickets pro Jahr (für das Jahr 2023), davon 3 Millionen Tickets über die eigenen Online-Ticketing-Plattformen, in Deutschland, Österreich und Großbritannien vertreibt: myticket.de, myticket.at, gigantic.com, myticket.co.uk und tickets.ie. DEAG verfügt über 20 europäische Standorte in den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland, Dänemark und Spanien. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Promotion, Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen sowie im Ticketverkauf über die DEAG-eigenen Ticketing-Plattformen. Durch organische Expansion und strategische Akquisitionen hat sich die DEAG zu einem unabhängigen Powerhouse in der Live-Entertainment-Branche entwickelt.
Zurück zu einem Frankfurt Prime Listing
Als privates Unternehmen hat sich die DEAG zu einem größeren Konzern mit einem Umsatz von über 325 Mio. EUR und einem EBITDA von über 31 Mio. EUR im Jahr 2022 entwickelt und beschäftigt heute über 600 Mitarbeiter an 20 verschiedenen europäischen Standorten. In den Jahren als privates Unternehmen hat die DEAG mehr als 12 Akquisitionen getätigt und ihren Schwerpunkt auf das hochprofitable Ticketing-Geschäft verlagert und somit ihre EBITDA-Marge erhöht. So hat sich das Ticketing-Geschäft in Bezug auf den Umsatz verdreifacht und ist bereits jetzt ein integraler Treiber des Konzern-EBITDA. Als Teil dieser Transformation wird die Gesellschaft das Geschäft in zwei neue Segmente „Live-Entertainment“ und „Ticketing und Services“ neu segmentieren. Das profitable Live-Entertainment-Geschäft der DEAG wird weiterhin ein wichtiger Bestandteil der neuen Strategie sein, die darauf abzielt, einen größeren Teil des Ticketverkaufs über die eigenen Ticketing-Plattformen der DEAG abzuwickeln. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Grundzüge des Deutschen Corporate Governance Kodex einzuhalten und beabsichtigt daher auch, innerhalb von 6 Monaten nach der Börsennotierung die Bestellung eines weiteren unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds bekannt zu machen.
Das margenstarke Ticketing-Geschäft hat eine bedeutende Größe erreicht und verzeichnet einen beeindruckenden Wachstumskurs
Das Ticketing-Geschäft der DEAG wird durch fünf wachsende Marken repräsentiert: myticket.de, myticket.at, gigantic.com, myticket.co.uk und Tickets.ie, die einen 360-Grad -Service, dynamische Preisgestaltung und Datennutzung für Veranstaltungspartner, die Tickets über die Plattform verkaufen, darstellt. Gleichzeitig stellen diese Plattformen eine vertrauenswürdige Ticketquelle mit vielfältigen, qualitativ hochwertigen Inhalten für Verbraucher dar. Der Bereich Ticketing und Services hat derzeit über 1 Mio. monatliche Nutzer und über 820 Content-Partner. Im Jahr 2022 hat sich der erwirtschaftete Umsatz im Bereich Ticketing und Services im Vergleich zu den 2019 Zahlen (vor COVID-19) verdreifacht. Die Gesellschaft hat den Anteil der über seine eigenen Plattformen verkauften Veranstaltungstickets von 1 Mio. der insgesamt 5,3 Mio. Tickets (19%) im Jahr 2019 auf 3 Mio. der insgesamt 10 Mio. im Jahr 2023 (30%) gesteigert und strebt mittelfristig eine weitere Erhöhung dieses Anteils an. Der Bereich Ticketing und Services erwirtschaftet hohe EBITDA-Margen. 2022 lag diese EBITDA-Marge bei 40%.
Starke Erfolgsbilanz bei M&A-Aktivitäten mit erheblichen organischen und anorganischen Wachstumsmöglichkeiten, welche weiterhin die internationale Expansion vorantreiben
DEAG hat eine erfolgreiche „Buy & Build“-M&A-Strategie umgesetzt und seit 1999 rund 37 Add-on-Akquisitionen erfolgreich abgeschlossen. Die DEAG plant, weiterhin eine aktive Rolle bei der Konsolidierung der Live-Entertainment-Branche in Europa zu spielen und deren Wachstum auch durch ihre „Buy & Build“-Strategie voranzutreiben. Der Fokus liegt dabei auf ergänzenden Akquisitionen im Ticketing sowie der Expansion in andere europäische Märkte und in zusätzliche Geschäftsfelder. Die strategischen Akquisitionen verschaffen der DEAG Zugang zu hochwertigen Veranstaltungsformaten und -orten sowie zu modernsten Technologien. Es ist beabsichtigt, nach dem Börsengang 5 bis 8 Akquisitionen pro Jahr durchzuführen.
Attraktives und vielfältiges Content-Portfolio in den wichtigsten Genres und langjährige Beziehungen zu renommierten Künstlern
Die DEAG ist davon überzeugt, über ein breites, stark diversifiziertes Produktportfolio in den vier Schlüsselgenres zu verfügen: Rock & Pop (z. B. Ed Sheeran, Iron Maiden, Foo Fighters), einschließlich elektronischer Tanzmusik (Nature One Festival, Mayday Festival oder Airbeat One), Klassik & Jazz (z. B. Berliner Philharmoniker, Wiener Philharmoniker und Anna Netrebko), Family Entertainment (z. B. Riverdance, Disney on Ice) und Arts and Exhibitions (z. B. Christmas Gardens). Der Umsatz der DEAG ist daher breit diversifiziert, mit einer begrenzten Abhängigkeit von einem einzelnen Künstler, einer Veranstaltung (Größe) oder einer Region. Darüber hinaus ist die DEAG davon überzeugt, eine hohe Bandbreite von Künstlern und Familienunterhaltungsveranstaltungen aufgebaut zu haben. Die DEAG verfügt über Jahrzehnte gewachsene Beziehungen zu namhaften Künstlern und Content-Produzenten, sowie deren Management. Die DEAG ist ständig bestrebt, dieses Netzwerk weiter auszubauen, indem sie den Ruf als vertrauenswürdiger Partner und bevorzugter Promoter für viele Künstler im Markt aufrechterhält. Diese Künstlerbeziehungen in den Bereichen Rock/Pop sowie Klassik & Jazz bilden das Fundament der DEAG-Aktivitäten und haben die DEAG in ihren Kernmärkten zu einem führenden Unternehmen der Live-Entertainment-Branche gemacht.
Kurz- und mittelfristige Ziele der DEAG
Die Gesellschaft strebt ein jährliches organisches Umsatzwachstum über dem Marktniveau und eine kontinuierliche Ausweitung der unbereinigten EBITDA-Marge, vor allem getrieben durch das hochprofitable neue Segment Ticketing und Services, an. Die Gesellschaft plant, weiterhin Akquisitionen im ein- und zweistelligen Umsatz Millionenbereich, insgesamt 5 bis 8 Akquisitionen pro Jahr, anzustreben und den Gesamterlös innerhalb von 12 bis 18 Monaten einzusetzen. Des Weiteren strebt die DEAG an, nach bereits erfolgreicher Erhöhung in 2023, die eigenen Veranstaltungstickets verstärkt über eigene Ticketing-Plattformen zu vertreiben. Mittelfristig beabsichtigt die Gesellschaft eine weitere Erhöhung dieses Anteils. Im Einklang mit der Strategie des Managements, Minderheitsbeteiligungen zu reduzieren, hat die DEAG das klare Ziel, im Jahr 2024 70–75% des Konzernergebnisses der DEAG zuzurechnen und bis 2027 über 90% zu erreichen.
Weitere Details zum Re-IPO
Die Transaktion ("Re-IPO") wird voraussichtlich aus einer Zulassung zum Prime Standard im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie einem Angebot neuer Aktien zusammen mit einer Anzahl bestehender Aktien aus dem Bestand der derzeitigen Aktionäre (das "Angebot") bestehen. Das Angebot wird eine Privatplatzierung und ein öffentliches Zeichnungsangebot beinhalten. Der insgesamt angestrebte Streubesitz wird voraussichtlich einen liquiden Markt für die Aktien schaffen.
Die Gesellschaft strebt einen Bruttoemissionserlös von ca. 40 bis 50 Mio. EUR an, der in erster Linie dazu verwendet werden soll, den Wachstumskurs der DEAG im Rahmen ihrer Buy & Build-Akquisitionsstrategie weiter zu beschleunigen, wobei der Schwerpunkt auf dem margenstarken Ticketing-Geschäft und anderen margenstarken Opportunitäten liegt. Ein kleinerer Teil des Erlöses wird auch für die Rückzahlung bestimmter Bankdarlehen und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.
Hauck Aufhäuser Lampe fungiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner. Die Baader Bank agiert als Joint Bookrunner und Pareto Securities als Co-Lead Manager bei dieser Transaktion.
Über DEAG
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Live-Entertainment-Anbieter, produziert und vermarktet Live-Events aller Genres und Größen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 20 Standorten in ihren Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland und Dänemark präsent. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Promotion und Durchführung von Veranstaltungen.
1978 von Prof. Peter Schwenkow in Berlin gegründet, gehören heute zu den Kerngeschäftsfeldern der DEAG die Bereiche Rock/Pop, Klassik & Jazz, Family Entertainment, Spoken Word & Literary Events, Arts and Exhibitions und Entertainment Services. Live-Entertainment für alle Generationen, sowie Arts and Exhibitions sind wichtige Bausteine für die Weiterentwicklung der DEAG-eigenen Inhalte.
Jährlich werden über 10 Millionen Tickets für rund 5.000 Veranstaltungen mit eigenem und fremdem Inhalt verkauft – ein stetig wachsender Anteil davon über die konzerneigenen E-Commerce-Plattformen myticket.de, myticket.at, myticket.co.uk, gigantic.com und tickets.ie.
Damit ist die DEAG für weiteres Wachstum hervorragend aufgestellt.
KATEK SE: Kontron wird neuer Hauptaktionär; Wechsel im Vorstand der KATEK SE
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Kontron wird neuer Hauptaktionär; Pflichtangebot erwartet; Kontron strebt zusätzlich Delisting der Aktien der KATEK SE an; Wechsel im Vorstand der KATEK SE; beabsichtigtes Ausscheiden des Aufsichtsratsvorsitzenden nach Kontrollerlangung durch Kontron
München, 18. Januar 2024 – Der Vorstand der KATEK SE wurde heute darüber informiert, dass der bisherige Hauptaktionär der KATEK SE, die PRIMEPULSE SE mit Sitz in München, heute eine Vereinbarung über den Verkauf sämtlicher von ihr gehaltener Aktien an der KATEK SE (entsprechend ca. 59,4 % des Grundkapitals der KATEK SE) an die Kontron Acquisition GmbH, Ismaning, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der börsennotierten Kontron AG, Linz (Österreich) abgeschlossen hat. Der Kaufpreis beträgt EUR 15,00 je KATEK-Aktie. Der Vollzug dieser Vereinbarung stehe noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird für März 2024 erwartet.
Mit Vollzug wird die Kontron Acquisition GmbH die Kontrolle über die KATEK SE erlangen und daher verpflichtet sein, den Aktionären der KATEK SE ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der KATEK SE zu unterbreiten. Nach den dem Vorstand der KATEK SE vorliegenden Informationen beabsichtigt die Kontron Acquisition GmbH, vorbehaltlich der weiteren Abstimmungen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Aktionären der KATEK SE im Rahmen dieses Pflichtangebot anzubieten, ihre Aktien gegen eine Barzahlung in Höhe von EUR 15,00 je KATEK-Aktie anzudienen. Ausweislich der erhaltenen Informationen prüft die Kontron Acquisition GmbH derzeit in Abstimmung mit der BaFin, im Rahmen dieses Pflichtangebots, als freiwillige alternative Gegenleistung zur Barzahlung, Aktien der Kontron AG, ihrer börsennotierten Muttergesellschaft, die durch bisherige Aktienrückkaufprogramme durch die Kontron AG erworben wurden, anzubieten. Zudem strebt die Kontron Acquisition GmbH nach der Kontrollerlangung ausweislich der heutigen Mitteilung ein Delisting der Aktien der KATEK SE aus dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse an, so dass geplant sei, das Pflichtangebot gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten. Die KATEK SE wird dieses Bestreben nunmehr ihrerseits prüfen.
Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KATEK SE werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme zu dem Pflichtangebot abgeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und seiner Sorgfalts- und Treuepflichten begrüßt der Vorstand der KATEK SE grundsätzlich den Einstieg der Kontron Acquisition GmbH und damit mittelbar der Kontron AG als strategischer Hauptaktionär der KATEK SE. Nach Auffassung des Vorstands der KATEK SE bietet eine enge Zusammenarbeit mit der Kontron-Gruppe die Möglichkeit, die Strategie der KATEK SE noch zügiger umzusetzen, insbesondere durch eine gemeinsame Entwicklung von Produkten sowie die Bündelung von Einkaufs- und Vertriebsaktivitäten. Bereits heute unterhält die KATEK-Gruppe mit der Kontron-Gruppe enge Geschäftsbeziehungen. So ist die Kontron-Gruppe bereits ein Schlüsselkunde der KATEK-Gruppe insbesondere in Nordamerika und Europa in den Branchen Luftfahrt und Verteidigung, Medizintechnik und Robotik.
Der Aufsichtsrat der KATEK SE und der Vorstandsvorsitzende Rainer Koppitz sind zudem heute übereingekommen, dass Herr Koppitz mit Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2024 im besten Einvernehmen aus dem Vorstand der KATEK SE ausscheiden wird. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Koppitz für die hervorragende Arbeit in den letzten Jahren und wünscht ihm persönlich wie auch beruflich für die Zukunft viel Glück und Erfolg. Herr Koppitz wird der gemeinsamen Unternehmensgruppe weiterhin beratend zur Seite stehen, insbesondere für die Integration der beiden Unternehmensgruppen sowie für M&A-Aktivitäten. Es ist derzeit geplant, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Koppitz aus dem Vorstand Herr Hannes Niederhauser, Vorstandsvorsitzender der Kontron AG, zugleich in den Vorstand der KATEK SE berufen und dort an Stelle von Herrn Koppitz die Rolle als Vorstandsvorsitzender übernehmen wird.
Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat mit dem Finanzvorstand Herrn Dr. Johannes Fues heute übereingekommen, dass dieser noch für die Übergangszeit bis zum 30. April 2024 im Vorstand verbleiben und sodann ebenso im besten Einvernehmen ausscheiden wird. Auch ihm dankt der Aufsichtsrat für die hervorragende Arbeit in den letzten Jahren und wünscht ihm persönlich wie auch beruflich für die Zukunft viel Glück und Erfolg. Nach Kenntnis der KATEK SE ist geplant, dass Herr Dr. Fues nach seinem Ausscheiden als Vorstand der KATEK SE in den Vorstand der Kontron AG einziehen wird, um dort insbesondere den Bereich „GreenTec“, in dem insbesondere die Geschäftsaktivitäten „Solar“ und „Smart Charging“ gebündelt sind, zu verantworten.
Schließlich wurde die KATEK SE heute darüber informiert, dass sich im Zusammenhang mit der heutigen Vereinbarung mit der PRIMEPULSE SE über den Verkauf sämtlicher von ihr gehaltener Aktien an der KATEK SE an die Kontron Acquisition GmbH der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Weinmann sowie das weitere Aufsichtsratsmitglied Markus Saller dazu bereit erklärt haben, zeitnah nach dem Vollzug der Vereinbarung und damit der Kontrollerlangung durch die Kontron Acquisition GmbH, die für März 2024 erwartet wird, aus dem Aufsichtsrat der KATEK SE auszuscheiden.
Kontron AG: Kontron AG, Linz/Österreich, erwirbt über eine 100%ige deutsche Tochtergesellschaft rund 59 % der Aktien der KATEK SE, München – Pflichtangebot an ausstehende Aktionäre folgt
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Erwerb von rund 59,4 % der Aktien des KATEK-Großaktionärs PRIMEPULSE SE
- Durchführung des Kaufs durch deutsche Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH
- Delisting der KATEK SE geplant
- Ausbau des Geschäfts der KATEK durch Upgrading der Produkte mit Kontron IoT-Technologie und -Software
- Kontron AG stellt laufendes Aktienrückkaufprogramm ein
Linz, 18. Jänner 2024 – Kontron AG hat heute über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH mit PRIMEPULSE SE einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 8.587.138 Aktien (das entspricht ca. 59,4%) der im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten KATEK SE geschlossen. Der Kaufpreis pro Aktie beträgt EUR 15,00.
Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird bis März 2024 erwartet. Nach dem Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die KATEK SE wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflichtangebot an die Aktionäre der KATEK SE veröffentlichen.
Zudem strebt die Kontron Acquisition GmbH nach der Kontrollerlangung ein Delisting der KATEK SE aus dem Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse an, so dass geplant ist, das Pflichtangebot gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten. Die Kontron Acquisition GmbH prüft derzeit mit der Bafin im Rahmen des Angebots auch eigene Aktien der börsennotierten Kontron AG, die durch bisherige Aktienrückkaufprogramme erworben wurden, als freiwillige alternative Gegenleistung anzubieten. Das Aktienrückkaufprogramm wird heute beendet. Eine Kapitalerhöhung bei Kontron ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Weinmann und das weitere Aufsichtsratsmitglied Markus Saller werden zeitnah nach dem mit Closing des Aktienkaufvertrags ihre Ämter niederlegen.
Mit Vollzug des Aktienkaufvertrags wird die bisherige von Kontron kommunizierte Guidance für 2024 auf EUR über 1,9 Mrd. Umsatz (je nach Konsolidierungszeitpunkt) und EUR 100 Mio. Nettoergebnis erhöht.
Über Kontron
Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit.
Kontron AG: Kontron erwirbt Mehrheit an der Katek SE und baut Führungsposition im IoT-Markt aus
- Erwerb von 59,4 % der Aktien des KATEK-Großaktionärs PRIMEPULSE
- Wachstumsstarke Bereiche Photovoltaik und eMobility Smart Charging ergänzen Kontrons Produktportfolio
- Upgrading der Katek Produkte mit Kontrons IoT-Technologie und -Software wird mittelfristig die Katek Gross Marge um 5% steigern
- Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
- Prognose für das Geschäftsjahr 2024: Konzernumsatz auf über EUR 1,9 Mrd. und Nettogewinn auf rund EUR 100 Mio. angehoben
Linz, 18. Jänner 2024 – Die Kontron AG hat heute den Erwerb von rund 60 % der Aktien an der börsennotierten KATEK SE vereinbart. Käufer ist die 100%-ige deutsche Tochtergesellschaft Kontron Acquisition GmbH, die die Anteile vom bisherigen Katek Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE erwirbt. Der Kaufpreis pro Aktie beträgt EUR 15,00 für die insgesamt 8.587.138 Aktien. Vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingungen (Kartellrecht) soll die Transaktion bis März 2024 abgeschlossen werden. Kontron erwartet von der Übernahme eine deutliche Stärkung des eigenen Angebots für Lösungen rund um regenerative „grüne“ Energien sowie des Bereichs Aerospace.
Katek – Pionier bei Technologie für regenerative Energien
Der Katek-Konzern ist ein führendes europäisches Elektronikunternehmen, das hochwertige Elektronik und Produkte im Bereich Solarenergie und Emobility anbietet. Katek erwartet mit seinen mehr als 3.200 Mitarbeitern Umsatzerlöse von voraussichtlich über EUR 750 Mio. im Geschäftsjahr 2023 und ist mit Standorten in Europa, Asien und Nordamerika vertreten. Ein wichtiger Teil des Produktangebots sind Steuerelektronik für Photovoltaik Anlagen sowie der schnell wachsende Bereich an intelligenten Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Mit seinen Tochtergesellschaften gehört Katek zu den Pionieren für Technologie rund um regenerative Energien.
Ausbau des hochwertigen Angebotes mit IoT- und Software-Schwerpunkt
Ziel der Übernahme ist der Ausbau des Angebots von Kontron mit intelligenten Lösungen für regenerative Energien und andere Branchen. Dazu sollen die Produkte der Katek mit Software-Kompetenz und IoT-Konnektivität von Kontron aufgrüstet werden (upgrading). Damit wird mittelfristig eine Verbesserung der Gross Marge bei Katek von etwa 5% erwartet. Auf Basis des Kontron Betriebssytems (K-OS) werden die Produkte wesentlich sicherer, sie erhalten Firewall Funktionalität, können zu komplexen Grids verbunden und auch remote gewartet werden. Ziel ist die zeitnahe Transformation von Katek-Lösungen in die IoT-Welt. Zusätzliche Synergie-Effekte entstehen sowohl aus dem sich ergänzenden Produktportfolio als auch in der globalen Marktabdeckung. Durch den Zusammenschluss erweitert die Kontron ihr „Software + Solutions“ Segment um die zukunftsstarke Division „GreenTec“.
Hannes Niederhauser, CEO der Kontron AG: „Mit der Übernahme der Katek SE bauen wir unsere Präsenz im wachstumsstarken Bereich der Clean Energy Solutions gezielt aus und stärken darüber hinaus mit der Katek Tochter NexTek den Bereich Aerospace bei Kontron. Der Bereich Clean Energy birgt erhebliches Zukunftspotential. Upgrading mit Kontron Software wird die Brutto Margen mittelfristig um etwa 5% steigern und damit auch den Profitabilität in Katek deutlich erhöhen.“
Pflichtangebot geplant
Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird bis März 2024 erwartet. Nach dem Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die Katek SE wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Katek SE veröffentlichen.
Nach der Erlangung der Kontrolle strebt die Kontron Acquisition GmbH ein Delisting der Katek SE aus dem Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse an, so dass geplant ist, das Pflichtangebot gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten. Die Kontron Acquisition GmbH prüft derzeit gemeinsam mit der Bafin, ob im Rahmen des Angebots auch eigene Aktien der börsennotierten Kontron AG, die durch bisherige Aktienrückkaufprogramme erworben wurden, als freiwillige alternative Gegenleistung angeboten werden können. Nach einem Delisting ist vorgesehen, dass Vorstand und Aufsichtsrat der Katek ihre Ämter niederlegen. Zudem ist geplant, dass Dr. Johannes Fues derzeit Vorstandsmitglied der Katek SE, als Chief Operating Officer (COO) mit dem Verantwortungsbereich GreenTec den Vorstand der Kontron ergänzen wird.
Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
Mit Bekanntgabe der geplanten Übernahme hat der Vorstand der Kontron AG beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm II 2023 zu beenden. Seit dem 2. Oktober 2023 wurden insgesamt 1.783.841 Aktien durch die Gesellschaft erworben.
Prognose 2024 und 2025 erhöht
Mit der geplanten Übernahme von Katek schliesst Kontron die im Jahr 2022 nach dem Verkauf der IT Sparte angekündigte M&A-Strategie vorerst ab. Nach vier abgeschlossenen Übernahmen im Jahr 2023 ist die jetzt erfolgte Ankündigung die größte Transaktion der Unternehmensgeschichte und soll maßgeblich zum Wachstum der Gruppe und dem Ausbau der Position als führender IoT-Anbieter beitragen.
Ausgehend von einer zeitnahen Freigabe durch die zuständigen Behörden erhöht Kontron daher den Ausblick des Konzerns für das Gesamtjahr 2024. Einschließlich des übernommenen Katek-Geschäfts wird nun ein Konzernumsatz von zumindest EUR 1,9 Mrd (je nach Konsolidierungszeitpunkt) und ein Nettoergebnis in Höhe von rund EUR 100 Mio. erwartet.
Hannes Niederhauser weiter: „Die Übernahme von Katek ist für Kontron ein echter Game-Changer. Wir stoßen damit in eine neue Dimension in jeglicher Hinsicht vor. Mit rund 8.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und auf Basis von kumulierten geschätzten Umsatzerlösen von rund EUR 1,9 Mrd. erreicht Kontron im Markt eine neue Größe. Hinzu kommt die gewonnene Kompetenz im Zukunftsmarkt regenerative Energie.
Dementsprechend können wir auch bereits zu Jahresbeginn unsere jüngst abgegebene Prognose für das Geschäftsjahr 2024 erhöhen. Mit dem verstärkten technologischen Upgrade der Katek-Produkte, erwarten wir mittelfristig deutlich steigende Nettoergebnisse bei Kontron.“
Über Kontron
Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet und beschäftigt rund 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit.
Acme 42 GmbH verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft
Corporate News
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Düsseldorf, 18. Januar 2024. Die Acme 42 GmbH („Acme 42“) verkündet heute die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft („InVision“), zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der InVision (ISIN DE0005859698). Das Dokument wird ab dem heutigen Tag bei der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per E-Mail an Equity-Capital-Markets@mmwarburg.com) und ist auch im Internet unter der Adresse https://www.acme-42.de/offer abrufbar.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der InVision dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) in Verbindung mit dem Börsengesetz („BörsG“) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das „Angebot“). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der InVision wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, sowie bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der InVision können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Acme 42 behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der InVision außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der InVision und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Acme 42 und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. (...)
Mittwoch, 17. Januar 2024
Übernahmeangebot erfolgreich: Thoma Bravo sichert sich rund 98 % des Grundkapitals von EQS
Corporate News
- Thoma Bravo hat sich einen Anteil von 98 % an der EQS Group AG gesichert
- Alle Angebotsbedingungen sind eingetreten
- Vollzug der Transaktion voraussichtlich am 2. Februar 2024
- Freiverkehrsnotiz der EQS-Aktien wird unmittelbar nach Vollzug des Angebots beendet
MÜNCHEN, Deutschland, und LONDON, Großbritannien - 17. Januar 2024 - Die Annahmefrist für das öffentliche Übernahmeangebot (das „Angebot“) der Pineapple German Bidco GmbH („Bidco“), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden (zusammen „Thoma Bravo“), an die Aktionäre der EQS Group AG („EQS“) ist am 12. Januar 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) abgelaufen. Im Zusammenhang mit dem Angebot hat sich Thoma Bravo eine Beteiligung von insgesamt ca. 98% des Grundkapitals von EQS gesichert. Dieser Anteil umfasst alle Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, am Markt erwor- bene Aktien und die Aktien der teilweisen Rückbeteiligung von Achim Weick, CEO und Gründer von EQS. Darüber hinaus wird Thoma Bravo nach Vollzug des Angebots eine 10-prozentige Kapitalerhöhung von EQS zeichnen.
„Wir freuen uns über den nächsten Meilenstein in unserer Partnerschaft mit EQS und darauf, nun offiziell partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Die hohe Annahmequote ist ein enormer Erfolg für unsere erste Übernahme in Deutschland“, sagte Irina Hemmers, Partnerin bei Thoma Bravo. „Gemeinsam mit Achim Weick und dem gesamten Team von EQS wollen wir ihre Plattform zu einem pan- europäischen Compliance-Champion weiterentwickeln. Dazu arbeiten wir gemeinsam mit EQS daran, für die Megatrends Digitalisierung, Regulierung und Nachhaltigkeit hochmoderne Softwarelösungen zu entwickeln.“
„Wir beginnen ein neues Kapitel in unserer Unternehmensgeschichte. In den vergangenen Jahren sind wir gewachsen und haben EQS als ein führendes RegTech-Unternehmen etabliert – jetzt freuen wir uns auf die nächsten Schritte unserer Entwicklung. Die ausgewiesene Software-Expertise und die Leidenschaft für transformative Technologien macht Thoma Bravo für uns zum idealen Partner“, sagte Achim Weick. „Mit unseren Softwarelösung schaffen wir Transparenz und stärken die Integrität von Unternehmen. So ermöglichen wir es unseren Kunden, das Vertrauen aller Stakeholder an den Kapitalmärkten zu gewinnen und zu erhalten – ein unschätzbarer Wert für Unternehmen.“
Mit Ablauf der Annahmefrist sind alle Angebotsbedingungen, einschließlich behördlicher Genehmi- gungen, eingetreten. Es wird keine weitere Annahmefrist geben. Die Abwicklung des Angebots wird für den 2. Februar 2024 erwartet. EQS und Thoma Bravo haben vereinbart, dass der Vorstand von EQS unmittelbar danach die Beendigung der Einbeziehung der EQS-Aktien in den Handel im Freiverkehr veranlassen wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot wird nicht erforderlich sein. Das Delisting wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 wirksam werden.
EQS-Aktionäre, die das Angebot bis zum Ende der Annahmefrist angenommen haben, werden voraussichtlich bis zum 2. Februar 2024 über ihre Depotbanken die Zahlung des Angebotspreises erhalten.
Über Thoma Bravo
Thoma Bravo ist einer der größten Softwareinvestoren der Welt mit einem verwalteten Vermögen von rund 134 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. September 2023). Mit Private-Equity-, Growth-Equity-und Kreditstrategien investiert das Unternehmen in wachstumsorientierte, innovative Unternehmen, die in den Bereichen Software und Technologie tätig sind. Thoma Bravo nutzt seine fundierte Branchenkenntnis und bewährten strategischen und operativen Fähigkeiten, um gemeinsam mit seinen Portfoliounternehmen praxisbewährte Best-Practice-Methoden im operativen Geschäft zu implemen- tieren und Wachstumsinitiativen voranzutreiben. In den vergangenen 20 Jahren hat das Unternehmen mehr als 455 Unternehmen mit einem Unternehmenswert von über 255 Milliarden US-Dollar erworben oder in sie investiert – darunter Investitionen mit und ohne beherrschenden Einfluss. Das Unternehmen hat Niederlassungen in Chicago, London, Miami, New York und San Francisco. Weitere Informationen finden Sie unter www.thomabravo.com.
Südzucker AG kündigt den Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der CropEnergies AG an
Presse-Information
Mannheim, 17. Januar 2024
- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin.
- Annahmefrist beginnt heute und endet am 16. Februar 2024; keine weitere Annahmefrist vorgesehen.
- Möglichkeit für alle CropEnergies-Aktionäre, ihre Aktien gegen eine attraktive Barabfindung von 11,50 € je CropEnergies-Aktie anzudienen. Dies entspricht einer Prämie von 36,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots.
- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugbedingungen.
- Delisting birgt Potenzial für verbesserte Liquidität und Neubewertung der Südzucker-Aktie, von der auch CropEnergies-Aktionäre durch Re-Investment in Südzucker profitieren können.
- CropEnergies bleibt eigenständige starke Säule der Südzucker-Gruppe.
- CropEnergies-Vorstand unterstützt das Delisting.
Die Südzucker AG („Südzucker“) macht nach erfolgter Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre der CropEnergies AG („CropEnergies“) zum Erwerb sämtlicher ausstehenden Aktien, die nicht bereits direkt von der Südzucker gehalten werden, bekannt. Beide Unternehmen hatten diesbezüglich am 19. Dezember 2023 eine Delisting-Vereinbarung unterzeichnet. Südzucker hält derzeit rund 79,8 % des Grundkapitals der CropEnergies.
Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 16. Februar 2024 um Mitternacht (MEZ).
CropEnergies-Aktionäre können das Angebot annehmen, indem sie ihre Anteile zu einem Preis von 11,50 € in bar je CropEnergies-Aktie andienen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 36,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Delisting-Erwerbsangebots und einer Prämie von 69,4 % auf den Xetra®-Schlusskurs vom 18. Dezember 2023, d. h. auf den Schlusskurs am Tag vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots.
CropEnergies-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, müssen sich zeitnah an ihre jeweilige Depotbank oder an ein entsprechendes anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei dem ihre CropEnergies-Aktien verwahrt werden.
Wie am 19. Dezember 2023 angekündigt, ist das Delisting ein logischer Schritt hin zu einem klareren Kapitalmarktprofil der Südzucker-Gruppe. Durch die Transaktion entsteht zusätzliches Potenzial für eine Verbesserung der Liquidität und eine Neubewertung der Südzucker-Aktie. CropEnergies kann durch das Delisting ihre strategischen Projekte innerhalb der Südzucker-Gruppe mit Schwerpunkt auf die biobasierten Chemikalien fokussierter entwickeln. CropEnergies bleibt eine eigenständige starke Säule der Südzucker-Gruppe.
Der Vorstand von CropEnergies hat sich vorbehaltlich der Erfüllung üblicher Bedingungen verpflichtet, ein Delisting zu unterstützen und während der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher CropEnergies-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von CropEnergies werden während der Annahmefrist eine gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen.
Dr. Niels Pörksen, CEO der Südzucker, sagt: „Wir möchten alle CropEnergies-Aktionäre darin bestärken, unser attraktives Angebot anzunehmen, bevor die Notierung ihrer Aktien am regulierten Markt eingestellt wird. CropEnergies-Aktionäre können zudem durch ein Re-Investment in Südzucker auch zukünftig vom dann gebündelten Wertpotenzial der gesamten Südzucker-Gruppe profitieren. Es ergeben sich durch das Delisting Freiräume, die wir nutzen werden, um unsere „Strategie 2026 PLUS“ weiter umzusetzen. CropEnergies wird sich dabei verstärkt auf das Wachstumsthema biobasierte Chemikalien konzentrieren.“
Das Delisting-Erwerbsangebot wird (vorbehaltlich der Fälle, in denen eine Verlängerung gesetzlich vorgeschrieben ist) nicht verlängert und ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der CropEnergies-Aktien am regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots Ende Februar 2024 wirksam werden. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind zusammen mit weiteren Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot unter www.powerofplants-offer.com verfügbar.
Darüber hinaus wurde eine Aktionärs-Hotline eingerichtet, an die sich Aktionärinnen und Aktionäre unter 0080008250941 (gebührenfrei in Deutschland) oder +44 207 8718688 (für Anrufe in deutscher Sprache außerhalb Deutschlands) oder +44 207 2930434 (für Anrufe in englischer Sprache außerhalb Deutschlands) bei Rückfragen wenden können.
Exemplare der Angebotsunterlage erhalten Sie zudem kostenlos bei der Abwicklungsstelle für das Delisting-Erwerbsangebot: Deutsche Bank Aktiengesellschaft, TAS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung zur Versendung der Angebotsunterlage unter Angabe einer vollständigen Postadresse auch per Telefax an +49 69 910 38794 oder E-Mail an dct.tender-offers@db.com).
OHB SE: Capital Market Day 2024
Corporate News
- Ausblick 2024: Gesamtleistung von EUR 1,3 bis 1,4 Mrd. erwartet
- Kontinuierliche Steigerung von Gesamtleistung und Margen in den nächsten Jahren prognostiziert
- OHB SE präsentiert neue Führungsstruktur: Executive Committee neu aufgestell
- Kapitalerhöhung in Höhe von 10 % mit neuem Minderheitsinvestor KKR im Dezember abgeschlossen
Auf dem heutigen Capital Market Day 2024 hat der Raumfahrt- und Technologiekonzern OHB SE (Prime Standard, ISIN DE0005936124) einen Einblick in aktuelle Markt- und Unternehmensentwicklungen gegeben.
Im Fokus stand dabei ein Ausblick auf die erwartete Geschäftsentwicklung für das aktuelle Geschäftsjahr 2024 und die nachfolgenden Jahre:
2024 | 2025 | 2026 | |
Gesamtleistung in EUR Mio. |
1.300-1.400 | 1.400-1.500 | 1.600-1.700 |
Adj. EBITDA-Marge in % |
> 8,5 | > 10,0 | > 10,5 |
Adj. EBIT-Marge in % |
> 6,0 | > 7,0 | > 7,5 |
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 bestätigt OHB den Ausblick aus dem 9-Monats-Zwischenbericht vom 9. November 2023. Die Gesamtleistung wird in etwa auf Höhe der Guidance prognostiziert. Verschiedene Effekte (verzögerter Auftragseingang, inflationsbedingte Kostensteigerungen, sowie Transaktionskosten und weitere Einmaleffekte), die sich negativ auf die Profitabilität ausgewirkt haben, werden wahrscheinlich dazu führen, dass die ursprüngliche Guidance für die Kennzahlen EBITDA und EBIT für das Geschäftsjahr 2023 unterschritten wird.
Der testierte Konzern-Jahresabschluss 2023 der OHB SE wird auf der für den 20. März 2024 geplanten Bilanzpressekonferenz und der sich am selben Tag anschließenden Analystenkonferenz im Detail erläutert sowie zum Herunterladen auf der Website der OHB SE zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gab die Gesellschaft einen Überblick über die neue Führungsstruktur des Unternehmens. Einen Teil davon bilden Veränderungen auf Spitzenpositionen in allen drei Geschäftssegmenten:
Chiara Pedersoli ist als Vorstandsvorsitzende der OHB System AG bestellt worden. Sie folgt damit auf Marco Fuchs, der in den Aufsichtsrat der OHB System AG gewählt wurde. Zur Vorsitzenden dieses Aufsichtsrates wurde Romana Fuchs Mayrhofer gewählt.
In der MT Aerospace AG wird Hans Steininger in den Aufsichtsrat wechseln und sich seinen Aufgaben als Geschäftsführer im Aerotech-Peissenberg-Konzern widmen. Als sein Nachfolger wird Ulrich Scheib als neuer Vorstandsvorsitzender der MT Aerospace AG dem Aufsichtsrat zur Bestellung zum 01.04.2024 vorgeschlagen.
Die Nachfolge von Dr. Lutz Bertling als Leiter des Geschäftssegments DIGITAL hat Dr. Arne Gausepohl übernommen. Daneben bleibt er Geschäftsführer der OHB Digital Services GmbH und der German Offshore Spaceport Alliance GmbH.
Diese Veränderungen nahm der Konzern außerdem zum Anlass, um das Executive Committee personell neu aufzustellen. Diesem gehören unter der Führung des Vorstandsvorsitzenden Marco Fuchs, die weiteren Vorstandsmitglieder der OHB SE, Chiara Pedersoli, Ulrich Scheib und Dr. Arne Gausepohl in ihren neuen Funktionen sowie die Leitenden der Stabsbereiche an.
In diesem Zusammenhang wird Dr. Kristina Wagner als neue Chief Technology + Digital Officer vorgestellt. In ihrer Funktion wird sie ab dem 1. Februar 2024 die technischen Entwicklungen und Forschungsarbeiten des OHB-Konzerns steuern. Sabine von der Recke wird als weiteres Mitglied des Executive Committee die Themen institutionelle und politische Beziehungen sowie Unternehmenskommunikation verantworten. Darüber hinaus bleibt sie Mitglied des Vorstands der OHB System AG und Mitglied der Geschäftsführung der German Offshore Spaceport Alliance GmbH. Komplettiert wird das Executive Committee von Oliver Salisch, der die M&A-Aktivitäten und sonstigen Unternehmensbeteiligungen koordiniert und betreut. Er ist darüber hinaus als Geschäftsführer der OHB Venture Capital GmbH tätig.
„Für die Umsetzung unserer ambitionierten Wachstumsziele benötigen wir ein starkes Führungsteam. Ich bin davon überzeugt, dass wir OHB mit diesem Executive Committee in eine erfolgreiche Zukunft führen werden. Die Neubesetzungen der Führungspositionen in den beiden größten Tochterunternehmen sind hierfür ein wichtiger und zukunftsweisender Schritt, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit in dieser neuen Konstellation“, erklärt Marco Fuchs.
Das Management berichtet auf dem heutigen Capital Market Day außerdem über den Stand der Investitionsvereinbarung mit dem neuen Minderheitsinvestor KKR. Mit der Durchführung einer Kapitalerhöhung in Höhe von 10 % des bisherigen Grundkapitals zum Ausgabepreis von EUR 44 je Aktie hat sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien von 17.468.096 auf 19.214.905 Aktien erhöht. Damit sind der OHB SE im Dezember 2023 rund EUR 77 Mio. zugeflossen. Mit der Zeichnung einer Wandelschuldverschreibung der Rocket Factory Augsburg AG konnte das zweite Element der Investitionsvereinbarung ebenfalls bereits umgesetzt werden. Der Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien der OHB SE unterliegt zum aktuellen Zeitpunkt noch der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sinner AG: Verhandlungstermin am 27. Juni 2024
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sinner AG, Karlsruhe,
zugunsten der SBS Familien - Verwaltungs AG hat das LG Mannheim Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 27. Juni 2024, 11:30 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin soll Herr WP Dr. Julian Bauer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW PARTNER zu dem Prüfbericht angehört werden.
Die Verhandlung wird in hybrider Form durchgeführt, d.h. dass die Beteiligten sowohl im Sitzungssaal wie auch online teilnehmen können (im Wege der Bild- und Tonmübertragung gemäß § 128a ZPO).
Stein, H. u.a. ./. SBS Familien - Verwaltungs AG
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, 70173 Stuttgart
Aktien der Siltronic AG: GlobalWafers GmbH setzt erfolgreich den Preis für ein Angebot von EUR 345,2 Mio. Umtauscheinheiten (Exchangeable Units), jeweils garantiert von GlobalWafers Co., Ltd., fest
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
München, 16. Januar 2024 (MEZ)
GlobalWafers GmbH (die „Emittentin“) gibt die erfolgreiche Preisfestsetzung für ein Angebot (das „Angebot“) von Einheiten (Units) (die „Umtauscheinheiten“) bekannt, welche (1) vorrangige unbesicherte Anleihen im Nennbetrag von EUR 345,2 Millionen mit Fälligkeit 2029 (die „Anleihen“) sowie (2) 3.452 abtrennbare Optionen (die „Optionen“) umfassen. Die Umtauscheinheiten, Anleihen und Optionen werden von GlobalWafers Co., Ltd. („GWC“ oder „Garant“) garantiert, dem drittgrößten Siliziumwaferhersteller der Welt, der in Taiwan notiert und alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.
Durch die Ausgabe von Umtauscheinheiten verfolgt GWC einen proaktiven Ansatz zur Verwaltung ihrer Vermögenswerte und zur effizienten Wiederverwertung von Kapital, während die Aktien der Siltronic AG möglicherweise mit einem Aufschlag auf den derzeitigen Preis monetarisiert werden.
Jede Umtauscheinheit wird aus einer Anleihe und einer Option bestehen, die nach Wahl des Inhabers jederzeit am oder nach dem 23. Januar 2024 (dem „Vollzugstermin“) geteilt und voneinander getrennt und anschließend wieder verbunden werden können.
Die Optionen werden gegen einen proportionalen Anteil am Umtauschvermögen (das „Umtauschvermögen“) ausübbar sein, welches zunächst ca. 3,1 Millionen voll eingezahlte Stammaktien am Kapital der Siltronic AG (die „Aktien“) umfassen wird. Die Optionen werden unter anderem durch das Umtauschvermögen und die Rechte der Emittentin im Rahmen ihres Aktienleihvertrags mit dem Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner sowie der damit verbundenen Garantie von Nomura Holdings, Inc. besichert sein.
Die Umtauscheinheiten werden zu 100 % des Nennbetrags der Anleihen ausgegeben. Die Optionen werden mit einem anfänglichen Umtauschpreis von EUR 111,34 ausgegeben, was einem Aufschlag von 30,0 % gegenüber dem Referenzaktienpreis von EUR 85,6425 entspricht.
Die Anleihen werden mit einem Zinssatz von 1,50 % pro Jahr ausgegeben und werden am 23. Januar 2029 zu 100 % ihres Nennbetrags zurückgezahlt, sofern sie nicht zuvor gekauft und entwertet oder zurückgezahlt wurden.
Der Inhaber jeder Anleihe wird (a) am 23. Januar 2027; oder (b) bei Eintritt eines Kontrollwechsels des Garanten oder eines Delisting-Ereignisses in Bezug auf die Aktien das Recht haben, die vorzeitige Rückzahlung seiner Anleihen zu 100 % ihres Nennbetrages zuzüglich bis zum relevanten Andienungstermin (dieses ausgeschlossen) aufgelaufener, aber unbezahlter Zinsen zu verlangen. Die Emittentin kann die Anleihen vorzeitig zurückzahlen, wenn weniger als 15 % der ursprünglich ausgegebenen Anleihen und Optionen ausstehend sind.
Um das Angebot zu erleichtern, hat die Emittentin verschiedene Aktienleihverträge mit dem Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner abgeschlossen, um die Hedging-Aktivitäten verschiedener Anleger in Zusammenhang mit den Optionen zu erleichtern. Nomuras Verpflichtungen aus diesen Aktienleihverträgen werden von ihrer Holdinggesellschaft, Nomura Holdings, Inc., garantiert.
Die endgültigen Bedingungen der Umtauscheinheiten wurden auf Grundlage eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.
Der Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner hat einen zeitgleichen Verkauf bestehender Aktien (die „Zeitgleiche Delta-Ausführung“) im Namen bestimmter Zeichner der Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten organisiert, die diese Aktien (die „Delta-Ausführungsaktien“) in Leerverkäufen an vom Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner vermittelte Käufer verkaufen möchten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten ausgesetzt sind, die sie im Rahmen des Angebots erwerben. Die Emittentin erhält keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Zeitgleichen Delta-Ausführung.
Die Zulassung der Anleihen, Optionen und Umtauscheinheiten zum Handel an einer bzw. einem international anerkannten, regelmäßig operierenden, regulierten oder nicht-regulierten Börse oder Wertpapiermarkt wird innerhalb von 90 Tagen nach dem Vollzugstermin beantragt.
Die Emittentin plant, den Nettoerlös des Angebots zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten der GWC-Gruppe und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Emittentin, der Garant und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften haben sich zu einer Sperrfrist von 90 Tagen nach dem Vollzugstermin in Bezug auf die Aktien und verbundene Wertpapiere verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.
Nomura fungiert in Bezug auf das Angebot als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.
Über GWC
GWC mit Hauptsitz in Hsinchu, Taiwan, ist der drittgrößte Hersteller von Siliziumwafern weltweit. Das 1981 gegründete Unternehmen war der Halbleiter-Geschäftsbereich von SAS (Sino-American Silicon Products Inc.) und wurde 2011 als GlobalWafers Co., Ltd. ausgegliedert. GWC ist auf die Herstellung von Halbleiterwafern mit Anwendungsbereichen in KI, 5G-Konvergenz, Automobilindustrie, Rechenzentren sowie IT und MEMS. GWC ist an der Taipei Exchange notiert.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Antrag auf Zwischenentscheidung zur anwendbaren Rechtslage
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG)
mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE) haben mehrere Antragsteller beantragt, durch Zwischenentscheidung analog § 280 ZPO festzustellen, dass die neue Rechtslage (nach Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur
Änderung weiterer Gesetze) auf dieses Verfahren nicht anwendbar ist.
Dieses Gesetz war am 28. Februar 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der neu eingefügte Absatz 3 zu § 17 SpruchG sieht eine (nicht unproblematische) Rückwirkung deutlich vor der Bekanntmachung des Umsetzungsgesetzes am 28. Februar 2023 vor:
„Die Änderungen der §§ 1 bis 6c, 10a bis 13, 16 und 17 durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (…) sind erstmals auf Spruchverfahren anzuwenden, in denen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ab dem 31. Januar 2023 gestellt wurde.“
Spruchanträge zu dem am 16. Januar 2023 eingetragenen BuG-Vertrag waren allerdings bereits im Januar 2023 und damit vor diesem Stichtag gestellt worden. Dennoch meinte die Antragsgegnerin in ihrer Antragserwiderung, dass bereits die neue Rechtslage anwendbar sei. Sie argumentiert damit, dass nach § 20 FamFG eine zwingende Verfahrensverbindung zu erfolgen habe, so dass der Anwaltszwang auch vor dem 31. Januar 2023 gestellte Anträge erfasse (Antragserwiderung, S. 12 - eine interessante juristische Theorie). Die nach dem 31. Januar 2023 ohne anwaltliche Vertretung gestellten Anträge seien ohnehin unzulässig.
Die Beteiligten an dem Spruchverfahren können innerhalb von drei Wochen zu dem Antrag auf Zwischenentscheidung Stellung nehmen.
Nach einer im Dezember 2023 veröffentlichten Simmrechtsmitteilung hält Samson Rock Capital LLP über die Samson Rock Event Driven Master Fund Limited per 28. November 2023 10,02 % an der Adtran Networks SE (davon 9,8 % direkt und 0,22 % über Instrumente). Samson Rock kann damit einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out blockieren, für den mehr als 90 % erforderlich sind.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Zu nunmehr verpflichtenden anwaltlichen Vertretung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/anderungen-des-spruchverfahrens-teil-1.html
Mitsubishi UFJ Trust & Banking will Link Group übernehmen
Link teilte in einer separaten Erklärung mit, dass seine Aktionäre AU$ 2,10 pro Link-Aktie in bar erhalten sollen, plus eine Bardividende von AU$ 0,16 pro Link-Aktie. Der Übernahmepreis bedeute einen Aufschlag von 32,9 % auf den Schlusskurs vor dem Übernahmeangebot.
Link hatte kürzlich die Better Orange IR & HV AG, einen der führenden deutschen Hauptversammlungsdienstleister, übernommen.
Dienstag, 16. Januar 2024
Schumag Aktiengesellschaft: Änderungen bei den Hauptaktionären
Aachen
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die ACC Precision Technologies B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Schumag Aktiengesellschaft gehört.
Die ACC Special Investments Fund I Coöperatif U.A. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande, die Active Capital Company B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande und die Active Capital Company Holding B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande haben uns jeweils gemäß §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Schumag Aktiengesellschaft gehören.
Die TPPI GmbH mit Sitz in Aachen hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Schumag Aktiengesellschaft gehört.
Herr Prof. Dr. Thomas Prefi aus Aachen hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm nicht länger aufgrund Zurechnung der von der TPPI GmbH gehaltenen Aktien an der Schumag Aktiengesellschaft mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Schumag Aktiengesellschaft gehört.
Die Nomainvest S.A., mit Sitz in Eupen/Belgien hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Schumag Aktiengesellschaft gehört.
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Januar 2024
Aktien der Siltronic AG: GlobalWafers GmbH gibt ein Angebot von etwa EUR 350 Mio. Umtauscheinheiten (Exchangeable Units), jeweils garantiert von GlobalWafers Co., Ltd., bekannt
Corporate News
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
München, 16. Januar 2024 (MEZ)
GlobalWafers GmbH (die „Emittentin“) gibt den Beginn eines Angebots (das „Angebot“) von Einheiten (Units) (die „Umtauscheinheiten“) bekannt, welche (1) vorrangige unbesicherte Anleihen im Nennbetrag von etwa EUR 350 Millionen mit Fälligkeit 2029 (die „Anleihen“) sowie (2) etwa 3.500 abtrennbare Optionen (die „Optionen“) umfassen. Die Umtauscheinheiten, Anleihen und Optionen werden von GlobalWafers Co., Ltd. („GWC“ oder „Garant“) garantiert, dem drittgrößten Siliziumwaferhersteller der Welt, der in Taiwan notiert und alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.
Der Vorstand von GWC hat der Transaktion kurz vor Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zugestimmt. Durch die Ausgabe von Umtauscheinheiten verfolgt GWC einen proaktiven Ansatz zur Verwaltung ihrer Vermögenswerte und zur effizienten Wiederverwertung von Kapital, während die Aktien der Siltronic AG möglicherweise mit einem Aufschlag auf den derzeitigen Preis monetarisiert werden.
Jede Umtauscheinheit wird aus einer Anleihe und einer Option bestehen, die nach Wahl des Inhabers jederzeit am oder nach dem 23. Januar 2024 (dem „Vollzugstermin“) geteilt und voneinander getrennt und anschließend wieder verbunden werden können.
Die Optionen werden gegen einen proportionalen Anteil am Umtauschvermögen (das „Umtauschvermögen“) ausübbar sein, welches zunächst ca. 3,1 Millionen voll eingezahlte Stammaktien am Kapital der Siltronic AG (die „Aktien“) umfassen wird. Die Optionen werden unter anderem durch das Umtauschvermögen und die Rechte der Emittentin im Rahmen ihres Aktienleihvertrags mit dem Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner sowie der damit verbundenen Garantie von Nomura Holdings, Inc. besichert sein.
Die Umtauscheinheiten werden zu 100 % des Nennbetrags der Anleihen ausgegeben. Die Optionen werden mit einem anfänglichen Umtauschaufschlag von 30,0 % bis 35,0 % über dem Referenzaktienpreis ausgegeben, der dem Verkaufspreis der Anteile im Rahmen der Zeitgleichen Delta-Ausführung (wie unten definiert und weiter beschrieben) entspricht.
Die Anleihen werden mit einem Zinssatz zwischen 1,25 % und 1,75 % pro Jahr angeboten und werden am 23. Januar 2029 zu 100 % ihres Nennbetrags zurückgezahlt, sofern sie nicht zuvor gekauft und entwertet oder zurückgezahlt wurden.
Der Inhaber jeder Anleihe wird (a) am 23. Januar 2027; oder (b) bei Eintritt eines Kontrollwechsels des Garanten oder eines Delisting-Ereignisses in Bezug auf die Aktien das Recht haben, die vorzeitige Rückzahlung seiner Anleihen zu 100 % ihres Nennbetrages zuzüglich bis zum relevanten Andienungstermin (dieses ausgeschlossen) aufgelaufener, aber unbezahlter Zinsen zu verlangen. Die Emittentin kann die Anleihen vorzeitig zurückzahlen, wenn weniger als 15% der ursprünglich ausgegebenen Anleihen und Optionen ausstehend sind.
Um das Angebot zu erleichtern, hat die Emittentin verschiedene Aktienleihverträge mit dem Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner abgeschlossen, um die Hedging-Aktivitäten verschiedener Anleger in Zusammenhang mit den Optionen zu erleichtern. Nomuras Verpflichtungen aus diesen Aktienleihverträgen werden von ihrer Holdinggesellschaft, Nomura Holdings, Inc., garantiert.
Die endgültigen Bedingungen der Umtauscheinheiten werden auf Grundlage eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.
Der Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner beabsichtigt einen zeitgleichen Verkauf bestehender Aktien (die „Zeitgleiche Delta-Ausführung“) im Namen bestimmter Zeichner der Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten zu organisieren, die diese Aktien (die „Delta-Ausführungsaktien“) in Leerverkäufen an vom Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner vermittelten Käufer verkaufen möchten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die Anleihen, Optionsscheine und Umtauscheinheiten ausgesetzt sind, die sie im Rahmen des Angebots erwerben. Die Emittentin erhält keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Zeitgleichen Delta-Ausführung.
Die Zulassung der Anleihen, Optionen und Umtauscheinheiten zum Handel an einer bzw. einem international anerkannten, regelmäßig operierenden, regulierten oder nicht-regulierten Börse oder Wertpapiermarkt wird innerhalb von 90 Tagen nach dem Vollzugstermin beantragt.
Die Emittentin plant, den Nettoerlös des Angebots zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten der GWC-Gruppe und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Emittentin, der Garant und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften haben sich zu einer Sperrfrist von 90 Tagen nach dem Vollzugstermin in Bezug auf die Aktien und verbundene Wertpapiere verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.
Nomura fungiert in Bezug auf das Angebot als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.
Über GWC
GWC mit Hauptsitz in Hsinchu, Taiwan, ist der drittgrößte Hersteller von Siliziumwafern weltweit. Das 1981 gegründete Unternehmen war der Halbleiter-Geschäftsbereich von SAS (Sino-American Silicon Products Inc.) und wurde 2011 als GlobalWafers Co., Ltd. ausgegliedert. GWC ist auf die Herstellung von Halbleiterwafern mit Anwendungsbereichen in KI, 5G-Konvergenz, Automobilindustrie, Rechenzentren sowie IT und MEMS. GWC ist an der Taipei Exchange notiert.
Hamburger Hafen und Logistik AG: Erfahrung und Kontinuität für den Vorstand der HHLA
Corporate News
Hamburg, 16. Januar 2024
Das Ressort Finanzen und Immobilien im Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist neu besetzt. Annette Walter übernimmt als Chief Financial Officer (CFO) des europäischen Logistikkonzerns. Vorstandsvorsitzende bleibt Angela Titzrath, deren Vertrag verlängert wird.
Mit diesen Personalentscheidungen stärkt der Aufsichtsrat der HHLA das Unternehmen, indem zwei Vorstandspositionen mit erfahrenen Managerinnen besetzt werden.
Der Aufsichtsrat berief Annette Walter in den Vorstand der HHLA. Sie übernimmt als CFO die Verantwortung für das Ressort Finanzen und Immobilien. Annette Walter wechselt vom Essener Energieversorger STEAG GmbH, wo sie zuletzt als CFO der STEAG Power GmbH tätig war. Sie studierte Betriebswirtschaftslehre und erlangte ihren Abschluss als Diplom-Kauffrau an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und der Universität Uppsala in Schweden. Ihre berufliche Karriere startete sie bei der Deutschen Bank und HSBC Trinkaus & Burkhardt. In den folgenden Jahren war sie in verschiedenen Positionen im E.ON-Konzern tätig, wo sie unter anderem als Workstream Lead CEO & CFO die Integration der innogy SE verantwortete.
Der Vertrag der Vorstandsvorsitzenden Angela Titzrath wurde durch den Aufsichtsrat um fünf Jahre verlängert. Sie gehört dem Vorstand der HHLA seit dem 1. Oktober 2016 an. Am 1. Januar 2017 hatte sie den Vorstandsvorsitz des europäischen Logistikunternehmens übernommen.
Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Rüdiger Grube: „Die HHLA hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich zu einem international vernetzten Logistikkonzern weiterentwickelt. Die Logistik steht weltweit vor erheblichen Herausforderungen, die auch die HHLA fordern werden. Ich freue mich, dass Angela Titzrath bereit ist, die HHLA auch in den kommenden Jahren zu führen. Die Zusammenarbeit setzen wir sehr gern fort. Mit Annette Walter kommt zudem eine CFO mit umfassender Expertise in allen für die HHLA relevanten Bereichen an Bord, insbesondere bei den Themen Finanzierungsstrategie, Controlling und M&A. Durch ihre bisherigen Funktionen als Managerin verschiedener Unternehmen bringt sie zudem vielfältige Erfahrungen aus der Steuerung internationaler Teams für komplexe Projekte in den Bereichen Transformation, Akquisition und Finanzen mit. Wir sind uns sicher, dass sie diese Erfahrungen zukünftig gewinnbringend bei der HHLA einbringen wird. Der Aufsichtsrat wünscht Angela Titzrath und Annette Walter für ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg.“
Datacolor AG: SIX Exchange Regulation genehmigt Dekotierung der Datacolor-Aktien
Die
Datacolor AG, Rotkreuz/ZG, Schweiz, hat im Rahmen des Vollzugs des
öffentlichen Kaufangebots von Werner Dubach, von Luzern, in
Hergiswil/NW, Schweiz («Anbieter») vom 27. Juli 2023
(vorangemeldet am 3. Juli 2023) zum Erwerb sämtlicher Aktien der
Datacolor AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00, Valoren-Nr. 853 104, («Kaufangebot»)
und nach der Zustimmung der Generalversammlung der Datacolor AG vom 7.
Dezember 2023 (99,99 %) bei der SIX Exchange Regulation AG («SER») am 13. Dezember 2023 ein Gesuch um Dekotierung der Aktien der Datacolor AG («Datacolor-Aktien») eingereicht. Mit Entscheid vom 15. Januar 2024 hat die SER dem Gesuch um Dekotierung sämtlicher Datacolor-Aktien stattgegeben. Finanztermine
Über Datacolor Datacolor ist ein weltweit führendes Unternehmen für digitale Farbmanagementlösungen, das Software, Hardware und Dienstleistungen für eine präzise Farbwiedergabe bei Materialien, Produkten und Fotoaufnahmen anbietet. Seit mehr als 50 Jahren nutzen viele weltweit führende Unternehmen, Hersteller und kreative Profis Datacolors innovative Technologien, um eine konstante Farbintegrität zu erzielen. Das Unternehmen umfasst ein Netzwerk aus Vertriebs- und Servicegesellschaften in mehr als 100 Ländern, von Europa, über Nord- und Südamerika bis Asien. Datacolors Kunden stammen aus der Textil-, Bekleidungs-, Farben-, Lack- und Kunststoffindustrie sowie dem wachsenden Konsumentenmarkt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite https://www.datacolor.com/de/. |
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE: Verhandlungstermin auf den 11. April 2024 verschoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den für den 25. Januar 2024 angesetzten Verhandlungstermin wegen vorrangig zu behandelnder Eilverfahren auf den 11. April 2024 verschoben.
Die GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich kürzlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen.
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Montag, 15. Januar 2024
Umfangreiche Umstrukturierung bei der Tele Columbus AG: Einbringung der Beteiligungen in eine luxemburgische Gesellschaft ("Double-LuxCo-Struktur")
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG am 22. Februar 2024, zu der heute die Einladung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, soll einem grundlegenden Umstrukturierungskonzept zustimmen. Im Rahmen dieses Konzepts soll ein Einbringungsvertrag mit der Telekom Holdings 1 S.à. r.l. abgeschlossen und die Gesellschaftsanteile an den Konzernbeteiligungen in eine luxemburgische Gesellschaft eingebracht werden. Durch die geplante "Double-LuxCo-Struktur" erhalten die Gläubiger eine umfassende und relativ leichte Verwertungsmöglichkeit. Es besteht dabei die Gefahr, dass für die Minderheitsaktionäre der Tele Columbus AG wenig übrig bleiben wird, ohne dass eine effektive Überprüfungsmöglichkeit wie etwa bei einem Squeeze-out besteht.
Unter TOP 1 der Hauptversammlungsagenda wird der zu fassende Beschluss wie folgt begründet:
"Die Tele Columbus AG (auch die „Gesellschaft“) hatte mit einigen ihrer maßgeblichen Finanzgläubiger (gemeinsam die „Ad-Hoc-Gruppe“) Verhandlungen geführt über eine - angesichts der näher rückenden Endfälligkeit des von der Gesellschaft im Umfang von EUR 462 Millionen in Anspruch genommenen Konsortialkreditvertrags (Term Loan) und ihrer in Höhe von EUR 650 Millionen begebenen Anleihe erforderlich gewordene - nachhaltige Sanierung der Gesellschaft (einschließlich ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften). Die beiden zentralen Finanzierungsinstrumente bzw. -verbindlichkeiten der Tele Columbus AG sollen verlängert und vertraglich entsprechend angepasst werden.
In einer verbindlichen Vereinbarung vom 22. November 2023 („Lock-Up-Vereinbarung“) hat sich die Ad-Hoc-Gruppe zu diesem Zweck verpflichtet, die Anpassung und Verlängerung der Finanzierungen im Gesamtwert von ca. EUR 1,1 Milliarden (ohne Veränderung der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Forderungshöhe) bis Oktober 2028 zu unterstützen. Ihre Mitglieder halten die Mehrheit der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft unter dem Konsortialkreditvertrag und der Anleihe. Die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die Kublai GmbH, hat unterdessen zugesagt, den für die Verlängerung und die Anpassung der Finanzverbindlichkeiten mit der Ad-Hoc-Gruppe vereinbarten und erforderlichen (Gesellschafter-)Beitrag in Höhe von EUR 300 Millionen unter dem Vorbehalt bereitzustellen, dass die Kublai GmbH ihrerseits die erforderlichen Mittel von der Hilbert Management GmbH, der Mehrheitsgesellschafterin der Kublai GmbH, zur Verfügung gestellt bekommt; zu diesem Zweck ist die Kublai GmbH der Lock-Up-Vereinbarung beigetreten. Von dem zugesagten Beitrag sollen die seit dem Frühsommer 2023 von der Hilbert Management GmbH zur Verfügung gestellten Brückengesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu EUR 97 Millionen zurückgeführt werden.
Die Ad-Hoc-Gruppe hat ihre Unterstützung in den Verhandlungen zur Lock-Up-Vereinbarung u.a. von einer Umstrukturierung der Tele Columbus-Gruppe abhängig gemacht, die den Finanzgläubigern im Verwertungsfall unter luxemburgischem Zwangsvollstreckungsrecht einen vereinfachten Zugriff auf die operative Gruppe gewähren soll. Das in der Lock-Up-Vereinbarung vorgesehene Umstrukturierungskonzept sieht zu diesem Zweck die Implementierung einer sogenannten Double LuxCo-Struktur vor. Ziel der Struktur ist es, (i) den Gläubigern der Gesellschaft ein zentrales Vollstreckungssubjekt (einen sogenannten single point of enforcement) einzuräumen, mit dem im Verwertungsfall über die Vollstreckung in verpfändete Gesellschaftsanteile die Kontrolle über die operative Gruppe übernommen werden kann, und (ii) das luxemburgische Vollstreckungsrecht zur Anwendung zu bringen, das dem Vollstreckungsgläubiger eine kostengünstigere, einfachere, schnellere und effektivere Vollstreckung ermöglicht, als es das deutsche Recht zulässt. Aus Sicht der Gesellschaft handelt es sich um eine nachvollziehbare, legitime und nicht unübliche Forderung der Finanzgläubiger im Zusammenhang mit einer wie hier im Raum stehenden Verlängerung bestehender Finanzinstrumente über mehrere Jahre.
Umgesetzt werden soll das Konzept, indem zwei nach luxemburgischem Recht gegründete und in Luxemburg ansässige Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der société à responsabilité limitée („S.à.r.l.“) („LuxCo“) als (mittelbare) Tochtergesellschaften der Gesellschaft zwischen die Tele Columbus AG und ihre derzeitigen (und künftigen) Beteiligungen geschaltet werden.
Die Tele Columbus AG beabsichtigt zu diesem Zweck, zwei luxemburgische Gesellschaften, die Telekom Holdings 1 S.à.r.l. („LuxCo 1“) und die Telekom Holdings 2 S.à.r.l. („LuxCo 2“), zu erwerben. Derzeit hält ein Treuhänder sämtliche Anteile an der LuxCo 1 und (mittelbar) an der LuxCo 2 treuhänderisch für die Tele Columbus AG, wobei die LuxCo 1 alle Anteile an der LuxCo 2 hält. Bei Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts wird die Gesellschaft sämtliche Anteile an der LuxCo 1 erwerben; die Anteile an der LuxCo 2 sollen weiterhin von der LuxCo 1 gehalten werden. Die jeweiligen Anteile an den beiden LuxCo und ihre selbst gehaltenen Anteile werden sicherheitshalber an die Finanzgläubiger unter dem Term Loan und der Anleihe verpfändet.
In einem nächsten Schritt soll die im Wesentlichen als Holding-Gesellschaft fungierende Tele Columbus AG ihre gegenwärtig gehaltenen Gesellschaftsanteile an ihren Beteiligungen, d.h. an den Gesellschaften der Tele Columbus-Gruppe in die LuxCo 1 einbringen, die die erhaltenen Anteile wiederum in die LuxCo 2 einbringen soll, und zwar jeweils im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Gewährung neuer Anteile. Im Ergebnis soll mithin die LuxCo 2 sämtliche Anteile an den Konzerngesellschaften der Tele Columbus-Gruppe halten. Im Einzelnen von der Implementierung der Double LuxCo-Struktur (mittelbar) betroffen sind damit die derzeit unmittelbar und mittelbar von der Tele Columbus AG gehaltenen insgesamt 41 Gesellschaften der Tele Columbus-Gruppe. An 13 dieser Gesellschaften ist die Gesellschaft unmittelbar beteiligt; bei 10 dieser Gesellschaften handelt es sich um 100-prozentige Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG. Die Gesellschaft plant, die unmittelbaren Beteiligungen an anderen Gesellschaften (einschließlich der damit verbundenen mittelbaren Beteiligungen) in die Double LuxCo-Struktur zu überführen.
Hinsichtlich der Beteiligung der Tele Columbus AG an der als Treuhandgesellschaft ausgestalteten Tele Columbus Multimedia GmbH & Co. KG bedarf es hierzu zuvor einer Umwandlung in eine GmbH, um zu verhindern, dass die LuxCo 2 eine Betriebsstätte in Deutschland begründet (wie näher im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt unter II. dargestellt).
Die Gesellschaft beabsichtigt zur Implementierung der beschriebenen Double LuxCo-Struktur mit der LuxCo 1 einen Vertrag über die Einbringung von Gesellschaftsanteilen an den diversen anderen Gesellschaften in die LuxCo 1 im Wege einer Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile an der LuxCo 1 abzuschließen. Im Anschluss werden diese Beteiligungen von der LuxCo 1 in die LuxCo 2 im Wege einer Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile an der LuxCo 2 eingebracht; zu Bedingungen, die im Wesentlichen dem Inhalt des Einbringungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der LuxCo 1 entsprechen (wie im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt unter II. dargestellt).
In dem zunächst abzuschließenden Einbringungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der LuxCo 1 verpflichtet sich die Gesellschaft zur Einbringung der Beteiligungen (einschließlich der indirekten Beteiligungen) mit den im unter II. wiedergegebenen Vorstandsbericht zu diesem Tagesordnungspunkt aufgelisteten Anteilen an anderen Gesellschaften in die LuxCo 1 gegen Gewährung von neuen Geschäftsanteilen an der LuxCo 1. Die Einbringung der Geschäftsanteile der direkten Beteiligungen der Tele Columbus AG in die LuxCo 1 soll zum Buchwert erfolgen, um eine möglichst steuerneutrale Umstrukturierung zu erreichen.
Der Vorstand soll durch einen Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt werden, die hier avisierte Umstrukturierung umzusetzen."
Tion Renewables AG: Außerordentliche Hauptversammlung zum Squeeze-out am 22. Februar 2024
Der im letzten Jahr angekündigte Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll auf den außerordentlichen Hauptversammlung am 22. Februar 2024 beschlossen werden. Auf der heute veröffentlichten Einladung steht der Squeeze-out als TOP 1 auf der Agenda: "Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Tion Renewables AG auf die Hopper BidCo GmbH (zukünftig: Boè AcquiCo GmbH) mit Sitz in Frankfurt am Main als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz"
Die Hopper BidCo GmbH hatte die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Tion Renewables AG auf EUR 29,19 je Aktie festgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/01/tion-renewables-ag-hopper-bidco-gmbh.html
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der cash.life AG: Verhandlungstermin am 18. Januar 2024 abgesagt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der
früheren cash.life AG, Pullach, hat das LG München I den auf den 18. Januar 2024 angesetzten Verhandlungstermin wegen eines Trauerfalls abgesagt. Eine neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden.
Bei diesem Termin sollte der Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Frederik Ruthardt, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellchaft, angehört werden.
LG München I, Az. 5 HK O 13521/22Polygonal e.V. u.a. ./. cash.life AG
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Dr. Kai Altemann, München
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Patrick Wiedenroth, Darmstadt
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA: AURELIUS Equity Opportunities kündigt Öffentliches Aktienerwerbsangebot an
- Preisspanne liegt zwischen EUR 15,36 und EUR 15,26, wobei die Obergrenze dem maximal zulässigen Rückerwerbspreis entspricht
- Annahmefrist beginnt am 17. Januar 2024 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung am 13. Februar 2024
- Bestpreisangebot und Gleichbehandlungsgrundsatz im Sinn der Aktionäre
-Erwerbsangebot limitiert auf maximal 6,6 Millionen Aktien
- Angediente Aktien sind ausschließlich zum Einzug bestimmt
Grünwald, 15. Januar, 2024 – Die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8, „Gesellschaft“) hat im Januar 2023 einen Segmentwechsel beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft entschieden, den Aktionären ein öffentliches Aktienerwerbsangebot für bis zu 6,6 Millionen Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Dieses basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. September 2023.
Die festgelegte Kaufpreisspanne von EUR 15,36 bis EUR 15,26 liegt am maximal zulässigen oberen Ende der Angebotspreisspanne. Die Obergrenze entspricht dem maximal möglichen Rückerwerbspreis je Aktie gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 20. September 2023. Der endgültige Kaufpreis je Aktie, wird nach Ablauf der Annahmefrist von der Gesellschaft aufgrund der erklärten Annahmen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. September 2023 innerhalb der Angebotspreisspanne festgelegt. Der Höchstbetrag dieses öffentlichen Aktienerwerbsangebots beträgt EUR 80 Millionen.
Die Frist zur Annahme des Rückerwerbsangebots beginnt am 17. Januar 2024, 00:00 Uhr (MEZ) und endet, vorbehaltlich einer möglichen Verlängerung, voraussichtlich am 13. Februar 2024 um 24:00 Uhr (MEZ).
Das Rückerwerbsangebot bietet den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit eines Ausstiegs. Die Ermächtigung der Hauptversammlung erlaubt es dem Management der Gesellschaft, eine Prämie von maximal 10 % auf den durchschnittlichen Handelspreis der letzten fünf Tage (gemessen am jeweiligen Tagesschlusskurs) anzubieten. Die gegenwärtige Angebotsspanne nutzt diesen Rahmen vollständig aus. Überdies liegt die Obergrenze der Angebotsspanne deutlich über dem gegenwärtigen Marktpreis.
Sofern die Gesamtzahl von Aktien der Gesellschaft, für die das Angebot angenommen wurde, die Anzahl der aufgrund der Ermächtigung zu erwerbenden Aktien überschreitet, werden die Annahmen verhältnismäßig berücksichtigt.
Die Gesellschaft wird die erworbenen Aktien schließlich basierend auf dem Hauptversammlungsbeschluss einziehen. Die Einziehung der Aktien wird nicht mit einer Kapitalherabsetzung einhergehen.
Weitere Informationen über das Öffentliche Aktienerwerbsangebot werden auf der Internetseite der AURELIUS Equity Opportunities im Bereich Investor Relations (https://www.aureliusinvest.de/aktienrueckerwerb2024), ab Mittwoch, 17.01.2024 um 00:00 Uhr, veröffentlicht.
Samstag, 13. Januar 2024
Übernahmeangebot für Aktien der MARNA Beteiligungen AG
Bekanntmachung
gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Enapter AG
Reinhardtstrasse 35, 10117 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 735361
Zielgesellschaft:
MARNA Beteiligungen AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 733526
Aktien der MARNA Beteiligungen AG:
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0H1GY2
Am 4./6. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide veröffentlicht, dass sie durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) und damit mittelbar auch Herr Ulf Torben Jörgensen, Heide, die Kontrolle im Sinne von §§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt hat.
Die Bieterin hat mit der Technology Center Holding GmbH am 12. Januar 2024 einen Poolvertrag zum Zwecke der einheitlichen Ausübung von Stimmrechten und der Sicherstellung des Einflusses der Poolmitglieder auf die Geschicke der Zielgesellschaft geschlossen und damit die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Der Poolvertrag umfasst die Stimmrechte aus den (i) 452.000 von der Technology Center Holding GmbH unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil in Höhe von 30,12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) und (ii) 1.000 von der Bieterin unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil in Höhe von 0,07 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft). Die Bieterin verfügt daher zum 12. Januar 2024 über insgesamt 30,19 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft aus der Bieterin unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und der Bieterin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechneten Stimmrechten an der Zielgesellschaft.
Ebenso haben die BluGreen Company Limited, eine Private Company Limited by Shares nach dem Recht von Hong Kong mit Sitz in Hong Kong, eingetragen im Handelsregister (Registrar of Companies) von Hong Kong unter Business Registration Nummer 68245646, (der „Weitere Kontrollerwerber 1“), sowie Herr Sebastian-Justus Schmidt, geschäftsansässig 6/F Luk Kwok Centre, 72 Gloucester Road, Wan Chai, Hong Kong, der 100 % der Gesellschaftsanteile an dem Weiteren Kontrollerwerber 1 hält, (der „Weitere Kontrollerwerber 2“, zusammen mit dem Weiteren Kontrollerwerber 1 die „Weiteren Kontrollerwerber“) durch die vorgenannte Kontrollerlangung der Bieterin mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere Kontrollerwerber 1 hält 65,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Bieterin, so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren Kontrollerwerbers 2 an dem Weiteren Kontrollerwerber 1, gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Den Weiteren Kontrollerwerbern werden daher die Stimmrechte aus den 1.000 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG sowie die Stimmrechte aus den 452.000 unmittelbar von der Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.
Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch die Weiteren Kontrollerwerber unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin und im Namen der Weiteren Kontrollerwerber.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Die Bieterin und die Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide (zusammen die „Bieterinnen“) werden gemeinsam eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft, die nicht unmittelbar von den Bieterinnen gehalten werden, zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben (das „Angebot“). Insofern bilden die Bieterinnen eine sogenannte nachträgliche Bietergemeinschaft i.S.d. § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des Angebots jede der Bieterinnen eine Bieterin i.S.d. WpÜG bleibt und die sich für die ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.
Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterinnen und die Weiteren Kontrollerwerber vorbehalten, dass die Bieterinnen in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Angebotsunterlage wird von den Bieterinnen gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://www.technologycenter-holding.de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Die Erweiterung des Bieterkreises wird keine Auswirkung auf die mit der Veröffentlichung der Kontrollerlangung durch die Technology Center Holding GmbH vom 4. Dezember 2023 in Gang gesetzte Frist zur Einreichung der Angebotsunterlage bei der BaFin haben.
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
Berlin, 12. Januar 2024
Enapter AG
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Zur Meldung der Kontrollerlangung durch die Technology Center Holding GmbH:https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/technology-center-holding-gmbh-meldet.html