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Montag, 2. Oktober 2023
Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot veröffentlicht - Zulassung vom Amtlichen Handel mit Wirkung zum 31.12.2023 widerrufen
Die Stammaktien (ISIN AT0000758008) und Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) der Ottakringer Getränke AG ("OG") sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment "standard market auction".
Die Ottakringer Holding AG sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger haben am 8. August 2023 als Mehrheitsaktionäre der OG verlangt, die Zulassung der Stammaktien und der Vorzugsaktien zum Handel an der Wiener Börse zu beenden.
Die Ottakringer Holding AG sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger haben als Bieter ein Angebot zur Beendigung der Handelszulassung im Sinne des § 38 Abs 6 bis 8 BörseG 2018 iVm § 27e ff ÜbG an die Aktionäre der OG gestellt, das heute am 29. September 2023 auf der Homepage der Übernahmekommission (https://www.takeover.at) sowie auf der Homepage der Ottakringer Getränke AG (https://www.ottakringerkonzern.com/investoren/delisting) veröffentlicht wurde.
Wie in der Ad-Hoc Meldung vom 8. August 2023 angekündigt, beträgt der Angebotspreis € 85,00 ex Dividende 2022 (aber cum Dividende 2023) je Stammaktie und € 70,00 ex Dividende 2022 (aber cum Dividende 2023) je Vorzugsaktie. Die Annahmefrist läuft vom 29. September 2023 bis einschließlich 27. Oktober 2023.
Die Wiener Börse hat mit heutigem Tag den Widerruf der Zulassung zum Amtlichen Handel mit Wirkung zum 31.12.2023 verfügt. Der letzte Handelstag ist Freitag, der 29. Dezember 2023.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Ottakringer Getränke AG dar.
HELLA GmbH & Co. KGaA: HELLA veräußert BHTC-Anteile an AUO Corporation (Taiwan)
Lippstadt, 2. Oktober 2023. Die HELLA GmbH & Co. KGaA („HELLA”) veräußert ihren 50 Prozent-Anteil am Joint Venture Behr-Hella Thermocontrol („BHTC“) als Teil einer Gesamttransaktion über 100-Prozent an die börsennotierte AUO Corporation (Taiwan). Eine entsprechende Vereinbarung hat HELLA mit der Käuferin AUO Corporation und der ebenfalls verkaufenden Joint-Venture-Partnerin MAHLE Behr GmbH & Co. KG („MAHLE“), Teil des MAHLE Konzerns, heute unterzeichnet. Der Gesamtkaufpreis beruht auf einem Unternehmenswert von 600 Millionen Euro. HELLA rechnet mit einem Buchgewinn für die BHTC-Anteile von rund 100 Millionen Euro. Die Transaktion steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der außenwirtschaftlichen und kartellrechtlichen Freigaben; der Abschluss („Closing“) soll bis Mitte 2024 erfolgen.
Aareal Bank AG: Umstellung auf Namensaktien
Wiesbaden
ISIN (alt) Inhaberaktien: DE0005408116
ISIN (neu) Namensaktien: DE000A37FT90
Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Aareal Bank AG in auf den Namen lautende Stückaktien
Die ordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG vom 10. August 2023 hat unter anderem die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft im Verhältnis von 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien und die weiteren erforderlichen Änderungen der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderungen wurden am 19. September 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 13184 eingetragen und sind damit wirksam geworden.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 179.571.663 ist nunmehr in 59.857.221 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3,00 eingeteilt.
Die Umstellung auf Namensaktien setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre eingetragen werden. Bei natürlichen Personen werden Name und Vorname sowie die Wohnanschrift, Geburtsdatum, eine elektronische Adresse sowie Stückzahl der gehaltenen Aktien aufgenommen. Bei juristischen Personen werden Firma und Sitz, die Geschäftsanschrift und Stückzahl der gehaltenen Aktien in das Aktienregister eingetragen. Gegenüber der Gesellschaft gilt nur derjenige als Aktionär und ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Die Rechtstellung der Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, da die Übertragung der Namensaktien nicht der Zustimmung der Gesellschaft bedarf.
Der letzte Handelstag der Inhaberaktien mit der ISIN DE0005408116 soll der 11. Oktober 2023 sein. Ab dem 12. Oktober 2023 sollen die Aktien der Aareal Bank AG unter der neuen ISIN DE000A37FT90 als auf den Namen lautende Stückaktien der Aareal Bank AG gehandelt werden.
Die depotmäßige Umstellung auf Namensaktien wird am 13.Oktober 2023, abends (Record date) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Aareal Bank AG jeweils im Verhältnis von 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Ab dem 16. Oktober 2023 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Bestandsumstellung auf Namensaktien bei Clearstream Banking AG unter der neuen ISIN DE000A37FT90.
Das Grundkapital der Aareal Bank AG, eingeteilt in auf den Namen lautende Stückaktien, ist in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Als Abwicklungsstelle fungiert die Aareal Bank AG selbst.
Wiesbaden, September 2023
- Der Vorstand -
Sonntag, 1. Oktober 2023
SYNLAB AG: Cinven kündigt öffentliches Erwerbsangebot an | Abschluss eines Investment Agreements
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
29.09.2023 / 08:17 CET/CEST
Die SYNLAB AG („SYNLAB“; FWB: SYAB) hat heute eine Investorenvereinbarung (das „Investment Agreement“) mit Ephios Luxembourg S.à r.l. und deren Tochtergesellschaft Ephios Bidco GmbH getroffen, zwei Holdinggesellschaften, die von Investmentfonds kontrolliert werden, die wiederum von Cinven Limited beraten werden.
Zuvor hat Ephios Luxembourg S.à r.l. die Entscheidung getroffen und veröffentlicht, den Aktionären von SYNLAB ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien von SYNLAB („Angebot“), die nicht von ihr direkt gehalten werden, zu einem Preis von 10,00 € je SYNLAB-Aktie zu unterbreiten. Ephios Luxembourg S.à r.l. hält bereits ca. 43,24 % der Stimmrechte von SYNLAB. Das Angebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen.
Das Investment Agreement wurde als Grundlage für das Angebot geschlossen, um den Angebotsprozess zu konkretisieren und die zukünftige Zusammenarbeit zu regeln. Hierzu gehören unter anderem Vereinbarungen in Bezug auf die Unterstützung der Unternehmens- und Wachstumsstrategie und die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SYNLAB-Konzerns.
Cinven kündigt öffentliches Erwerbsangebot für die SYNLAB AG an
Pressemitteilung
29. September 2023
• Attraktiver Angebotspreis von 10,00 EUR je Aktie in bar, der einer Prämie von circa 42 % auf den unbeeinflussten Aktienschlusskurs der SYNLAB AG vom 10. März 2023 entspricht
• Cinven und die SYNLAB AG haben eine Investorenvereinbarung unterzeichnet, welche die langfristige Strategie des Unternehmens unterstützt
• Vorstand und Aufsichtsrat der SYNLAB AG erwarten eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Cinven
• Wesentliche Aktionäre, darunter Novo Holdings, Ontario Teachers‘ Pension Plan Board und die Mitglieder des Vorstands der SYNLAB AG haben unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen zum Verkauf ihrer Aktien im Rahmen des Angebots unterschrieben
• Cinven hat sich durch bereits direkt gehaltene Aktien, unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen und Rückbeteiligungsvereinbarungen rund 79 % des Grundkapitals und rund 80 % der Stimmrechte der SYNLAB AG gesichert
• Cinven strebt keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an; die Finanzierung des Angebots ist gesichert und nicht von der Durchführung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags oder ähnlicher Maßnahmen abhängig
Ephios Luxembourg S.à r.l. („Ephios“), eine Gesellschaft, die durch von Cinven verwaltete und/oder beratene Fonds kontrolliert wird, gab heute ihre Entscheidung bekannt, ein öffentliches Erwerbsangebot (das „Angebot“) für alle ausstehenden, nicht direkt von ihr gehaltenen Aktien der SYNLAB AG („SYNLAB“ oder das „Unternehmen“) zu unterbreiten.
SYNLAB ist eines der führenden europäischen Unternehmen für klinische Labordienstleistungen sowie medizinische Diagnostik und ist im Prime Standard der Frankfurter Börse notiert.
Cinven bietet den Aktionären von SYNLAB eine Geldleistung in Höhe von 10,00 EUR je Aktie in bar an. Der Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von circa 42 % auf den XETRA-Schlusskurs von SYNLAB am 10. März 2023, dem letzten Handelstag vor der Ad-hoc-Mitteilung von SYNLAB über eine unverbindliche Interessenbekundung durch Cinven. Der Aufschlag auf den volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs während der drei Monate vor der Ad-hoc-Mitteilung von SYNLAB beträgt circa 13 %.
Das Angebot wird üblichen Bedingungen unterliegen, insbesondere regulatorischen Genehmigungen, aber keine Mindestannahmeschwelle enthalten.
Cinven und SYNLAB haben außerdem heute eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von SYNLAB erwarten eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Cinven und schätzen Cinven als starken, langfristigen und aktiven Anteilseigner, um die Position von SYNLAB als einer der führenden Anbieter für medizinische Diagnostik und spezialisierte Labordienstleistungen weiter zu stärken.
Cinven besitzt bereits rund 43 % der Aktien an SYNLAB. Die anderen Hauptaktionäre Novo Holdings und Ontario Teachers' Pension Plan Board sowie die Vorstandsmitglieder von SYNLAB haben unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen zum Verkauf ihrer gesamten Aktien im Rahmen des Angebots unterschrieben. Dr. Bartholomäus Wimmer, der Gründer von SYNLAB, hat ebenfalls eine
unwiderrufliche Andienungsverpflichtung zum Verkauf von 60 % seiner Aktien im Rahmen des Angebots unterschrieben und sich dazu verpflichtet, die restlichen Aktien zu reinvestieren. Des Weiteren hat Qatar Holding LLC, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Qatar Investment Authority, mit Cinven vereinbart, ihre gesamten Aktien zu reinvestieren. Die Rückbeteiligungen erfolgen allesamt zu einem Wert, der den Angebotspreis nicht überschreitet. Die Aktien, die Cinven zum heutigen Tag bereits direkt hält sowie die Aktien, auf die sich die unwiderruflichen Andienungsverpflichtungen und Rückbeteiligungsvereinbarungen beziehen, beziehen sich auf etwa 79 % des Grundkapitals und etwa 80 % aller Stimmrechte von SYNLAB. Cinven hat keine Aktien von SYNLAB von Aktionären über dem Angebotspreis erworben und zudem nicht die Absicht, dies zu tun.
Cinven beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit SYNLAB anzustreben oder abzuschließen. Cinven hat sich Finanzierungszusagen für den Erwerb aller ausstehenden, nicht direkt von Ephios gehaltenen Aktien an SYNLAB gesichert. Die Finanzierung ist weder von der Durchführung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags noch von der Umsetzung anderer Maßnahmen, um auf die Vermögenswerte oder den Cashflow von SYNLAB zugreifen zu können, abhängig.
Seit Anfang 2022 haben eine deutlich geringere Nachfrage nach COVID-19-Tests verbunden mit einem Preisrückgang bei COVID-19-PCR-Tests sowie inflationär gestiegene Kosten SYNLAB vor wachsende Herausforderungen gestellt. Dies hat nicht nur die Umsatzentwicklung und die EBITDA-Marge des Unternehmens beeinflusst, sondern auch zu einem Rückgang der Marktbewertung geführt, welcher durch die geringe Handelsliquidität der Aktie noch verstärkt wurde. Der Vorstand von SYNLAB hat daher ein Transformationsprogramm mit dem Ziel beschlossen, das Unternehmen auf sein Kerngeschäft zu fokussieren, das Produktivitätsniveau von vor der Pandemie wieder zu erreichen und die Profitabilität zu verbessern. Cinven schätzt besonders die Werte von SYNLAB sowie etablierte Stärken und unterstützt vollumfänglich die Mission des Unternehmens, verwertbare diagnostische Informationen für ein gesundes Leben und das Wohlbefinden für alle bereitzustellen. Cinven kennt das Managementteam um CEO Mathieu Floreani und CFO Sami Badarani seit langem und schätzt ihre Strategie für das Unternehmen sowie ihr Engagement und ihre Leidenschaft, mit denen sie gemeinsam mit ihren hochqualifizierten Teams Innovation und medizinische Spitzenleistungen vorantreiben – ein integraler Bestandteil von SYNLAB, der tief in der DNA verwurzelt ist.
Cinven wird federführend von Macquarie Capital und Deutsche Bank als M&A Berater beraten; Barclays, Citi und Goldman Sachs agieren als weitere M&A Berater; Kirkland & Ellis International LLP (Transaktionsberatung) und Clifford Chance LLP (Finanzierung) agieren als Rechtsberater von Cinven.
Als Underwriter der Finanzierung tritt wie unten angegeben eine Gruppe von Banken und als Kreditgeber eine Gruppe von Direct-Lending-Anbietern auf.
Physical Bookrunner: Barclays Bank Ireland PLC, BNP Paribas S.A., Citibank N.A.; London Branch, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank Deutschland, Mizuho Bank, Ltd., Natixis
Bookrunner: Banco Santander, Goldman Sachs Bank Europe SE, HSBC Continental Europe, ING Bank N.V., Raiffeisen Bank International AG, Standard Chartered Bank, SMBC, UniCredit Bank AG
Direct-Lending-Anbieter: Apollo, CVC Credit, MV Credit, Rantum Capital
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen, die unter dem Vorbehalt der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") stehen, und wird zu diesen Bedingungen durchgeführt. Nach Erteilung der Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz veröffentlicht und die Annahmefrist des Angebots beginnt. Die Angebotsunterlage (sobald sie verfügbar ist) und alle sonstigen mit dem geplanten Angebot zusammenhängenden Informationen werden auf nachfolgender Website veröffentlicht: https://www.ephios-offer.com/
Übernahmeangebot für Aktien der SYNLAB AG
zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG
Bieterin:
Ephios Luxembourg S.à r.l.
4, rue Albert Borschette
1246 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburgs (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B198777
Zielgesellschaft:
SYNLAB AG
Moosacher Straße 88
80809 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246540
WKN A2TSL7 / ISIN DE000A2TSL71
Am 29. September 2023 hat Ephios Luxembourg S.à r.l. (die “Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die wiederum von Cinven Limited beraten werden, entschieden, den Aktionären der SYNLAB AG (die “Gesellschaft“) anzubieten, im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots sämtliche nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2TSL71) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die “SYNLAB‑Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 10,00 je SYNLAB‑Aktie zu erwerben (das “Angebot“). Das Angebot wird unter marktüblichen Bedingungen stehen, insbesondere den Bedingungen fusionskontrollrechtlicher, investitionskontrollrechtlicher sowie subventionskontrollrechtlicher Freigaben. Das Angebot wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.
Zum heutigen Tag beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 222.222.222 und ist in 222.222.222 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Die Gesellschaft hält derzeit 2.514.743 SYNLAB-Aktien als eigene Aktien (d.h. rund 1,13 % des Grundkapitals der Gesellschaft). Die Zahl der stimmberechtigten SYNLAB-Aktien beläuft sich somit zum heutigen Tag auf 219.707.479 SYNLAB-Aktien.
Die Bieterin hält heute unmittelbar 95.000.648 SYNLAB-Aktien (d.h. ca. 43,24 % aller Stimmrechte und ca. 42,75 % des Grundkapitals der Gesellschaft).
Die Bieterin hat heute mit verschiedenen Aktionären Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für die jeweils von ihnen gehaltenen SYNLAB-Aktien ganz oder teilweise anzunehmen. Die Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt ca. 29,39 % alle Stimmrechte und 29,06 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Darüber hinaus hat die Bieterin heute mit einzelnen Aktionären der Gesellschaft Rückbeteiligungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach diese Aktionäre sich verpflichtet haben, die jeweils von ihnen gehaltenen SYNLAB-Aktien nach Vollzug des Angebots an eine Tochtergesellschaft der Bieterin gegen Ausgabe von Geschäftsanteilen an der Tochtergesellschaft zu übertragen, wobei der Wert der Gegenleistung pro übertragener Aktie den Angebotspreis nicht überschreitet. Diese Rückbeteiligungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt ca. 6,98 % aller Stimmrechte und ca. 6,90 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Sowohl die Andienungsvereinbarungen als auch die Rückbeteiligungsvereinbarungen stellen “Instrumente” im Sinne des § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.
Schließlich hat die Bieterin heute mit der Gesellschaft eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die grundlegenden Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie die gemeinsamen Absichten und Auffassungen im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit enthält.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.ephios‑offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Luxemburg, 29. September 2023
Ephios Luxembourg S.à r.l.
Freitag, 29. September 2023
Silver Lake gibt den erfolgreichen Abschluss des Übernahmeangebots für die Software AG bekannt und hat sich nun mehr als 87 % an der Software AG gesichert
Corporate News
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN, NACH ODER VON EINER JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.
- Silver Lake hat die im Rahmen des Übernahmeangebots angedienten Aktien der Software AG-Aktionäre erfolgreich erworben
- Silver Lake hat sich nun mehr als 87 % der Aktien an der Software AG gesichert
29. September 2023 – Silver Lake, ein global führendes Technologie-Investmentunternehmen, hat heute gemeinsam mit der Mosel Bidco SE, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Silver Lake verwaltet oder beraten werden („Silver Lake“), bekanntgegeben, die im Rahmen des Übernahmeangebots angedienten Aktien der Software AG-Aktionäre erfolgreich erworben zu haben. Mit zusätzlichen Aktienkäufen hat sich Silver Lake nun einen Anteil von mehr als 87 % der Aktien der Software AG zum 29. September 2023 gesichert.
Christian Lucas, Co-Head EMEA bei Silver Lake, sagt: „Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss unseres Übernahmeangebots für die Software AG und freuen uns nun auf die Zusammenarbeit mit dem Managementteam, um den mehrjährigen Transformationsplan des Unternehmens umzusetzen.“
Über Silver Lake
Silver Lake ist ein globales Technologie-Investmentunternehmen mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt rund 101 Milliarden US-Dollar und einem Team von Fachleuten in Nordamerika, Europa und Asien. Die Portfoliounternehmen von Silver Lake erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von ca. 265 Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit rund 533.000 Mitarbeiter.
Über Software Aktiengesellschaft
Software AG vereinfacht die vernetzte Welt. Seit ihrer Gründung in 1969 hilft sie die Erlebnisse zu liefern, die Mitarbeiter, Partner und Kunden heutzutage erwarten. Ihre Technologien schaffen die digitale Infrastruktur die Applikationen, Geräte, Daten und Clouds integrieren; vereinfachte Prozesse fördern; und „Dinge“ wie Sensoren, Geräte und Maschinen vernetzt. Sie hilft mehr als 10.000 Unternehmen ein wirklich vernetztes Unternehmen zu werden und smartere Entscheidungen schneller zu treffen. Das Unternehmen beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von über 950 Millionen Euro.
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Anmerkung der Redaktion:
Die erfolgreiche Bieterin Silver Lake liegt damit bei der Software AG knapp unter der Schwelle von 90 %, bei dessen Überschreiten ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich ist.
Wasserstandsmeldung zum Übernahmeangebot für Aktien der OHB SE: Annahmequote von 2,12 % des Grundkapitals
Luxemburg
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Orchid Lux HoldCo S.à r.l. ("Bieterin"), 2, rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat am 15. September 2023 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der OHB SE ("OHB"), Bremen, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der OHB mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE0005936124) ("OHB-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 44,00 je OHB-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots wird am 17. Oktober 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. Bis zum 29. September 2023, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag") ist das Übernahmeangebot für insgesamt 370.058 OHB-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 2,12 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar insgesamt 164.095 OHB-Aktien, was einem Anteil von etwa 0,94 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB entspricht. Die Stimmrechte aus den vorgenannten OHB-Aktien sind den Bieter-Kontrollerwerbern (wie in Ziffer 6.2 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
3. Zum Meldestichtag hielten die Familien-Aktionäre (wie in Ziffer 6.4 der Angebotsunterlage definiert), mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, insgesamt 12.557.346 OHB-Aktien (dies entspricht einem Anteil von etwa 71,89 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB), die sich wie folgt auf die Familien-Aktionäre aufteilen:
1. Fuchs-Familienstiftung, Weßling-Oberpfaffenhofen: 7.448.550 OHB-Aktien (dies entspricht einem Anteil von etwa 42,64 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB). Die Stimmrechte aus den vorgenannten OHB-Aktien sind der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen, und der Martello Value GmbH & Co. KG, Gräfelfing, nach § 30 Abs. 2 WpÜG sowie Herrn Marco Fuchs, Bremen, und Frau Romana Fuchs Mayrhofer, München, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
2. VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen: 3.730.170 OHB-Aktien (dies entspricht einem Anteil von etwa 21,35 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB). Die Stimmrechte aus den vorgenannten OHB-Aktien sind der Fuchs-Familienstiftung, Weßling-Oberpfaffenhofen, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG sowie § 30 Abs. 2 WpÜG, der Martello Value GmbH & Co. KG, Gräfelfing, nach § 30 Abs. 2 WpÜG sowie Herrn Marco Fuchs und Frau Romana Fuchs Mayrhofer nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
3. Martello Value GmbH & Co. KG, Gräfelfing: 1.378.626 OHB-Aktien (dies entspricht einem Anteil von etwa 7,89 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB). Die Stimmrechte aus den vorgenannten OHB-Aktien sind Frau Romana Fuchs Mayrhofer nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen. Die Stimmrechte aus 1.000.000 der vorgenannten OHB-Aktien (dies entspricht einem Anteil von etwa 5,72 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB) sind zudem der Fuchs-Familienstiftung, Weßling-Oberpfaffenhofen, und der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen, nach § 30 Abs. 2 WpÜG sowie Herrn Marco Fuchs nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
4. Die OHB, ein Tochterunternehmen mehrerer mit der Bieterin gemeinsam handelnder Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt zum Meldestichtag 105.863 eigene OHB-Aktien, was einem Anteil von etwa 0,61 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB entspricht. Die Stimmrechte aus den vorgenannten OHB-Aktien sind den Familien-Aktionären, Herrn Marco Fuchs sowie Frau Romana Fuchs Mayrhofer nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
5. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar OHB-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die OHB. Der Bieterin und mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren jeweiligen Tochterunternehmen waren darüber hinaus zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte an der OHB gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
Zum Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der OHB-Aktien für die das Angebot angenommen wurde zuzüglich der von der Bieterin und von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehaltenen OHB-Aktien 13.091.499 OHB-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von etwa 74,95 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB.
Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, 29. September 2023
Orchid Lux HoldCo S.à r.l.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OHB-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von OHB-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote, durchgeführt. (...)
*****
Diese Bekanntmachung ist im Internet abrufbarunter:www.orchid-offer.com
am: 29. September 2023
Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, 29. September 2023
Orchid Lux HoldCo S.à r.l.
paragon GmbH & Co. KGaA: paragon-Gründer Klaus Dieter Frers ist wieder Hauptaktionär
Corporate News
- Klaus Dieter Frers hat persönlich ein 30% paragon-Aktienpaket zurückerworben
- Aktienpaket war seit 11. November 2022 im Eigentum der ElectricBrands AG
- Unternehmensform einer GmbH & Co. KGaA hat sich als Garant für Stabilität bewährt
Delbrück, 29. September 2023 – Klaus Dieter Frers hat heute in seiner Funktion als Aktionär der paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] der Gesellschaft gegenüber erklärt, ein Aktienpaket über 1.355.000 paragon-Stückaktien zurückerworben zu haben. Dieses Aktienpaket, das knapp 30 % der Anzahl aller Aktien entspricht, war zwischenzeitlich im Eigentum der ElectricBrands AG. Beim paragon-Gründer verblieben in dieser Zeit ca. 20 % der Anteile. Diese Situation hatte zwar keine Auswirkungen auf die Unternehmensführung der paragon GmbH & Co. KGaA, die unverändert bei der persönlich haftenden Gesellschafterin paragon GmbH lag; die ungeklärte Aktionärsstruktur hatte jedoch für Aufmerksamkeit am Kapitalmarkt gesorgt.
Der Firma ElectricBrands war es am 11. November 2022 gelungen, 1.355.000 Stückaktien (ca. 30 % aller Anteile) gegen dessen Willen vom paragon-Gründer zu übernehmen. Der Vorstand der ElectricBrands AG hat in der Folge - wie öffentlich versichert - keine weiteren Aktien übernommen, keinen Sitz in einem Gremium von paragon angestrebt und auch sonst keinen Einfluss auf die Unternehmensführung ausgeübt. ElectricBrands war auch nicht auf der Hauptversammlung am 30. Juni 2023 vertreten.
Die paragon GmbH & Co. KGaA hat jetzt erfahren, dass es dem paragon-Gründer im Wege von Verhandlungen gelungen ist, das Aktienpaket zurückzuerwerben. Klaus Dieter Frers hat nunmehr wie seither 2.232.263 paragon-Aktien im Eigentum; zusammen mit den Aktien im Eigentum seiner Ehefrau verfügt die Familie Frers wieder über die Aktienmehrheit von 50 % + 1 Aktie bei der paragon GmbH & Co. KGaA.
„Es ist gut, dass wir seit 2018 die Unternehmensform einer GmbH & Co. KGaA angenommen haben. Wie bei anderen börsennotierten, familienorientierten Unternehmen hat sich diese Umwandlung auch in der zurückliegenden Zeitspanne bewährt. Die Aktionäre, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter konnten sich so stets sicher sein, dass sich an der Unternehmensführung keine negativen Konsequenzen aus Veränderungen in der Aktionärsstruktur ergeben,“ erläutert Klaus Dieter Frers. Frers weiter: „Natürlich bin ich persönlich glücklich darüber, dass mit der ElectricBrands AG ein konstruktiver Dialog erreicht werden konnte und die anfänglichen Sorgen unbegründet waren.“
Das Unternehmen geht davon aus, dass der Kapitalmarkt die Wiederherstellung der langjährigen Aktionärsstruktur positiv beurteilt, und sieht auch durch den erfreulichen Geschäftsverlauf viel Potential für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts.
Über die paragon GmbH & Co. KGaA
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme.
Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).
Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Delisting-Erwerbsangebot
- ADLER Real Estate AG:
Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A.,
Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch
Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung über Freigabe bis Oktober erwartet
- Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023
- HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
- Kabel Deutschland Holding AG:
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte
Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
- MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023
- OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
- onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
- POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
- SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake
- SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA:
Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)
- Studio Babelsberg AG:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG
Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft,
Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert,
Eintragung am 24. August 2023
- va-Q-tec AG:
Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot,
Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag,
Hauptversammlung am 29. August 2023
- vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023
Adler Group S.A. platziert erfolgreich EUR 191.000.000 vorrangig besicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025
DIESE ANKÜNDIGUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN EINER JURISDIKTION BESTIMMT, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER GELTENDEN GESETZE ODER VERORDNUNGEN DARSTELLEN WÜRDE.
Luxemburg, 29. September, 2023 – Die Adler Group S.A. („Gesellschaft“) hat erfolgreich EUR 191.000.000 vorrangig besicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 31. Juli 2025 („Neue Schuldverschreibungen“) platziert.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennwerts ausgegeben und sind mit einem jährlichen PIK-Betrag von 21% ausgestattet. Die Neuen Schuldverschreibungen werden unter der bestehenden Gläubigervereinbarung besichert und sollen im Rang nach den Finanzierungen der jeweiligen Immobiliengesellschaften und der Finanzierung der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen (d.h. auf „1,5 Lien“ Basis).
Der Nettoerlös aus der Emission der Neuen Schuldverschreibungen wird für die Rückzahlung der ausstehenden vorrangig besicherten EUR 165.000.000 Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft mit Fälligkeit am 23. November 2023 (ISIN DE000A2RUD79) („Wandelschuldverschreibungen“) und bestimmter Schuldscheine, die von ADO Lux Finance S.à r.l. begeben und von der Gesellschaft garantiert wurden, verwendet.
Vorausgesetzt, dass die üblichen Vollzugsbedingung der Neuen Schuldverschreibungen eintreten, erwartet die Gesellschaft, dass die Bedingungen des am 29. August 2023 gestarteten Rückkaufangebots für die Wandelschuldverschreibungen auch erfüllt werden, so dass das Rückkaufangebot vollzogen werden kann.
Die Gesellschaft beabsichtigt die Einbeziehung der Neuen Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse.
Steinhoff International Holdings N.V. in liquidatie: EXPIRY OF CREDITOR OPPOSITION PERIOD
Steinhoff International Holdings N.V. in liquidatie (“SIHNV” or the “Company”) provides the following update regarding the liquidation of the Company.
At an extraordinary general meeting held on 26 July 2023, SIHNV’s shareholders voted in favour of the dissolution of the Company. The liquidators announced the commencement of the dissolution of SIHNV in a Dutch national newspaper on 28 July 2023, which gave rise to the commencement of a two month statutory creditors’ opposition period which expired at midnight on 28 September 2023.
The liquidators have today been informed by the Amsterdam District Court that no creditor opposition was filed during the two month statutory period.
The liquidators will accordingly proceed with finalisation of SIHNV’s affairs, including the termination of the listings on the Frankfurt Stock Exchange and the JSE Limited the latter of which is subject to regulatory approvals including that of the South African Reserve Bank, and the Company will then be liquidated at a date to be announced in due course.
The Company has a primary listing on the Frankfurt Stock Exchange and a secondary listing on the JSE Limited.
Stellenbosch, 29 September 2023
__________
Anmerkung der Redaktion:In den Niederlanden gibt es mit dem vorliegend angewandten WHOA einen ähnlichen Restrukturierungsplan wie nach dem deutschen StaRUG. Das Bezirksgericht Amsterdam hatte der den WHOA-Restrukturierungsplan der Steinhoff International Holdings N.V. im Juni 2023 bestätigt:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/bezirksgericht-amsterdam-bestatigt-den.html
Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG
Würzburg
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die Fahrenheit AcquiCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Geschäftsanschrift: c/o Milbank LLP, Maximilianstrasse 15, 80539 München), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 129025, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung sowie auch eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an der va-Q-tec AG gehört.
Die Fahrenheit HoldCo S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 273.090 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die Fahrenheit TopCo S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 273.292 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT X Investments S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 262.548 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT X S.à r.l. SICAF RAIF, eine Investmentgesellschaft mit mehreren Teilvermögen und mit festem Kapital (société d'investissement à capital fixe), organisiert als reservierter alternativer Investmentfonds (fonds d'investissement alternative réservé) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 256.467 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT X EUR SCSp, eine Spezialkommanditgesellschaft (société en commandite spéciale) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 261.668 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT X Collect EUR SCSp, eine Spezialkommanditgesellschaft (société en commandite spéciale) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 261.671 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT X (No. 1) EUR SCSp, eine Spezialkommanditgesellschaft (société en commandite spéciale) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 261.680 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
EQT X (General Partner) S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 255.058 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT Holdings S.à r.l., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in 51A Boulevard Royal, L 2449 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg) unter B 244.018 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT Treasury AB, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schwedischem Recht mit Sitz in Stockholm, Schweden, eingetragen im schwedischen Unternehmensregister unter Nummer 559227-5647 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die EQT AB (publ.), eine öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schwedischem Recht mit Sitz in Stockholm, Schweden, eingetragen im schwedischen Unternehmensregister unter Nummer 556849 4180 hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der va-Q-tec AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der va-Q-tec AG gehört, da ihr die von der Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der va-Q-tec AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Würzburg, im September 2023
Der Vorstand
Muehlhan AG: Muehlhan AG beendet Aktienrückkaufprogramm - Rückzug von der Börse am 27. Dezember 2023
Hamburg, den 29. September 2023 – Das am 28. Juni 2023 begonnene Aktienrückkaufprogramm der Muehlhan AG (Open Market; ISIN DE000A0KD0F7; WKN A0KD0F) wurde am 6. September 2023 abgeschlossen. Insgesamt wurden der Muehlhan AG 5.597.902 Aktien angedient. Damit konnte die Muehlhan AG knapp € 10,0 Mio. an die Aktionäre auszahlen.
Wie angekündigt hat die Muehlhan AG nach dem Abschluss des Aktienrückkaufprogramms die Einbeziehung in das Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt. Letzter Handelstag wird der 27. Dezember 2023 sein. Nach dem Rückzug von der Börse werden die Aktien nur noch sehr eingeschränkt handelbar sein.
Über Muehlhan: Als börsennotierte Aktiengesellschaft wird die Muehlhan AG im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000A0KD0F7 / WKN A0KD0F).
Weitere Informationen finden Sie unter www.muehlhan-ag.com
Donnerstag, 28. September 2023
Übernahmeangebot für Aktien der SPOBAG AG von ca. 5,43 % des Grundkapitals angenommen
Garching b.München
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH, Parkring 33, 85748 Garching b. München, Deutschland („Bieter“) hat am 25. August 2023 die Angebotsunterlage zum öffentlichen Pflichtangebot (Barangebot) an die Aktionäre der SPOBAG AG, Dieselstr. 21, 85748 Garching b. München, Deutschland („Zielgesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits vom Bieter unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) der SPOBAG AG (ISIN DE0005490601 / WKN 549060) mit jeweils einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 („SPOBAG-Aktien“) inklusive aller zugehörigen Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Pflichtangebots, insbesondere einschließlich damit verbundener Gewinnbezugsrechte gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 10,00 je SPOBAG-Aktie („Angebot“) veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme dieses Angebots endete am 22. September 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit München, Deutschland).
1. Bis zum Ende der Annahmefrist am 22. September 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit München, Deutschland) („Meldestichtag“) wurde das Angebot für insgesamt 27.128 SPOBAG-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von 5,4256 % des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Zielgesellschaft.
2. Der Bieter hielt zum Meldestichtag unmittelbar 440.094 SPOBAG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 88,02 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Diese Stimmrechte sind Frau Bettina Baumann als alleinige Inhaberin sämtlicher GmbH-Geschäftsanteile und Stimmrechte am Bieter gemäß § 30 Abs.1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
3. Die Gesamtzahl der SPOBAG-Aktien, für die das Pflichtangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl an SPOBAG-Aktien, die von dem Bieter am Meldestichtag unmittelbar gehalten wurden bzw. aus denen ihm Stimmrechte zuzurechnen sind, beläuft sich folglich auf 467.222 SPOBAG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 93,4444 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.
4. Darüber hinaus hielt keine der mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG ihrerseits Aktien oder Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
5. Des Weiteren hielten über die oben angegebenen Bestände hinaus zum Meldestichtag weder der Bieter noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar SPOBAG-Aktien, nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente noch werden dem Bieter und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen noch deren Tochterunternehmen weitere Stimmrechtsanteile nach § 30 WpÜG zugerechnet.
Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SPOBAG AG („SPOBAG-Aktien“) noch ein Angebot zum Kauf von SPOBAG-Aktien dar. Der Erwerb von SPOBAG-Aktien wird ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Regelungen angeboten. Das Pflichtangebot für die SPOBAG-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und nicht nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung des jeweiligen Rechts darstellte.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.spobag-offer.de/
im Internet am: 27.09.2023.
Garching bei München, den 27. September 2023
Die Geschäftsführung
Quelle. Bundesanzeiger vom 27. September 2023
Beta Systems Software AG: Eintragung der Abspaltung der Latonba AG
Berlin, 28. September 2023 - Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 29. März 2023 beschlossene Abspaltung sämtlicher von der Beta Systems Software AG gehaltenen 4.600.000 Stückaktien an der Latonba AG ist mit der Eintragung in das zuständige Handelsregister der Beta Systems Software AG am 28. September 2023 wirksam geworden.
Ein Aktionär hatte Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den Spaltungsbeschluss erhoben. Mit Datum vom 9. Juni 2023 hat die Gesellschaft beim Kammergericht Berlin ein Freigabeverfahren eingeleitet und gemäß § 16 Abs. 3 UmwG beantragt festzustellen, dass die Erhebung der Klage gegen den Spaltungsbeschluss der Eintragung der Abspaltung in das Handelsregister nicht entgegensteht. Diesem Antrag hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. September 2023 stattgegeben.
Im Verhältnis zwischen der Beta Systems Software AG und der Latonba AG erfolgt die Übertragung des abzuspaltenden Vermögens mit Wirkung zum 30. September 2022, 24:00 Uhr. Das abzuspaltende Vermögen setzt sich dabei neben den 4.600.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Latonba AG aus sämtlichen Rechten und Pflichten aus dem zwischen der Beta Systems Software AG und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft bestehenden Cash Pool Vertrag einschließlich der nach Maßgabe des Cash Pool Vertrags unterhaltenen Sicherheiten sowie der seit dem Abspaltungsstichtag bis zum Vollzugstag auf die Cash Pool Einlage aufgelaufenen Zinsen zusammen. Gemäß den Bestimmungen des Spaltungsvertrags war die Beta Systems Software AG verpflichtet, vor dem Vollzugstag einen Betrag in Höhe von 12,5 Mio. Euro im Wege der verdeckten Einlage in die Kapitalrücklage der Latonba AG einzubringen. Die Einbringung erfolgte am 25. September 2023.
Als Gegenleistung für die Übertragung des abzuspaltenden Vermögens auf die Latonba AG erhalten die Aktionäre der Beta Systems Software AG im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Beta Systems Software AG eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Latonba AG.
Weitere Details der börsentechnischen Abwicklung werden mit gesonderter Zuteilungsbekanntmachung voraussichtlich am 2. Oktober 2023 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Die Aktionäre müssen zur späteren Abwicklung der Zuteilung der Aktien der Latonba AG selbst nichts veranlassen. Die Zuteilung der Aktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Aktien der Beta Systems Software AG am sogenannten Record Day mittels Depotgutschrift. Die auszureichenden neuen Latonba AG-Aktien sollen im Freiverkehr der Düsseldorfer Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Notierung wird voraussichtlich am 3. Oktober 2023 aufgenommen.
Steuler Fliesengruppe AG: Sanierungslösung - Abschluss von Asset-Kaufverträgen mit der Panaria Gruppe und der Norddeutsche Solar Ceramics GmbH
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Bremen, 27. September 2023 – Die Steuler Fliesengruppe AG (ISIN DE006770001) hat einen Asset-Kaufvertrag geschlossen, gemäß dem die italienische Panaria Gruppe das Werk in Leisnig, den Vertrieb und die Marken der Steuler Fliesengruppe AG übernimmt und fortführt. Der Vollzug des Vertrags steht noch unter Kartellvorbehalt.
In einem weiteren Asset-Kaufvertrag hat sich die Norddeutsche Solar Ceramics GmbH, ein Tochterunternehmen der Meta Wolf AG, verpflichtet, das Werk in Bremerhaven mit Wirkung zum 1. April 2024 zu übernehmen. Das Werk wird zwischenzeitlich weiter von der Steuler Fliesengruppe AG betrieben, so dass auch dieser Standort weitergeführt werden wird.
Trotz intensiver Bemühungen konnte für das Werk in Mühlacker kein Käufer gefunden werden, so dass es zur Schließung dieses Werkes kommt. Die Steuler Fiesengruppe AG wird sodann abgewickelt.
Mittwoch, 27. September 2023
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT Pharma auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.
Der Ausgabepreis für den Börsengang der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA („SCHOTT Pharma“ oder „Unternehmen“) ist heute auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt worden. Insgesamt werden 34.641.362 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag aus dem Bestand der SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH (eine 100%ige Tochtergesellschaft der SCHOTT AG; die „Veräußernde Aktionärin“) bei Investoren platziert, einschließlich 4.518.438 Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen. Dies entspricht einem Platzierungsvolumen von 935 Millionen Euro und einem Streubesitz von voraussichtlich bis zu 23 % unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen. Die Veräußernde Aktionärin wird nach dem Börsengang mindestens 77 % des Aktienkapitals von SCHOTT Pharma halten und langfristig Mehrheitseigentümerin bleiben.
Die Aktien von SCHOTT Pharma werden ab dem 28. September 2023 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN: DE000A3ENQ51, der WKN: A3ENQ5, dem Ticker Symbol: 1SXP.DE notieren.
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Sachverständiger Prof. Rabel soll zu Privatgutachten Stellung nehmen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Herbst-Ausgabe des European Business Valuation Magazine (EBVM) erschienen
EACVA – European Business Valuation Magazine (EBVM)
Das EBVM wird von der European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) und dem International Valuation Standards Council (IVSC) veröffentlicht.
Ekotechnika AG stellt Anträge auf Beendigung der Börsennotiz
Walldorf, 27. September 2023 – Der Vorstand der Ekotechnika AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien (ISIN: DE000A161234) in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf zu widerrufen und die endgültige Notierungseinstellung zu beantragen. Die Einbeziehung in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf endet somit voraussichtlich zum 31. Oktober 2023, die anschließende Einbeziehung der Aktien in den allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf endet voraussichtlich zum 30. April 2024.
Grund für diese Entscheidung ist im Wesentlichen der anhaltende Konflikt in der Ukraine bzw. die hieraus resultierenden Auswirkungen auf den Konzern. So hat das operative Geschäft innerhalb kürzester Zeit massive Veränderungen und Einbußen erfahren. Vor diesem Hintergrund bietet die Börsennotierung in Deutschland derzeit und nach Einschätzung des Vorstands auf absehbare Zeit keinen Nutzen für das Unternehmen.
Hinzu kommt, dass die börsen- und kapitalmarktrechtlichen Folgepflichten durch die Notierung mit einem erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand verbunden sind und die Ekotechnika-Aktie an den Börsen kaum gehandelt wird. Diese Gründe haben den Vorstand dazu bewogen, die Einstellung des Börsenhandels der Gesellschaft zu beantragen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BHS tabletop AG: Verhandlung am 15. Februar 2024
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, im letzten Jahr ausgeführt, dass es die Einwände gegen die Nichtberücksichtigung des Börsenkurses für berechtigt hält. Insoweit dürfte der durchschnittliche Kurs von EUR 14,35 je Aktie vor der Squeeze-out-Ankündigung als Untergrenze für die Barabfindung heranzuziehen sein. Die Antragsgegnerin hatte lediglich EUR 9,83 je Stückaktie der BHS tabletop AG angeboten.
Das Gericht hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 15. Februar 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Dessen Gegenstand soll insbesondere die Relevanz des Börsenkurses für die Entscheidung des Gerichts und bei dem Ausloten der Möglichkeit einer gütlichen Einigung sein. Eine Anhörung der Prüferin wurde zunächst zurückgestellt.LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20
Rolle u.a. ./. BHS Verwaltungs AG
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München
Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE: Fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die Europäische Kommission
SWOCTEM GmbH
Haiger
Bekanntmachung über den Eintritt einer Angebotsbedingung
Die SWOCTEM GmbH mit Sitz in Haiger, (die „Bieterin“), hat am 27. März 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an alle Aktionäre der Klöckner & Co SE (die „Klöckner-Aktionäre“), einer nach deutschem Recht gegründeten Societas Europaea mit Sitz in Duisburg („Zielgesellschaft“ oder „Klöckner“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der Klöckner („Klöckner-Aktien“), wobei bestehende Klöckner-Aktien mit einer Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2022 die ISIN DE000KC01000 und etwaige möglicherweise zur Entstehung gelangende neue Klöckner-Aktien mit einer Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2023 die ISIN DE000KC01W15 tragen, gegen Zahlung eines Geldbetrags von EUR 9,75 veröffentlicht. Das Angebot enthält keine Mindestannahmeschwelle.
Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 25. April 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) bzw. um 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist endete am 12. Mai 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) bzw. um 18:00 Uhr (Ortszeit New York); das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.
Gemäß Ziffer 12 der Angebotsunterlage werden das Angebot und die in Folge der Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge mit den Aktionären der Klöckner & Co SE nur vollzogen, wenn jede der in den Ziffern 12.1.1 bis 12.1.9 der Angebotsunterlage genannten Angebotsbedingungen innerhalb der dort angegebenen Frist eingetreten ist, oder die Bieterin bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist und vor dem endgültigen Ausfall der jeweiligen Angebotsbedingung wirksam auf diese verzichtet hat.
Die Transaktion bedarf der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission, die nunmehr erteilt worden ist. Daher ist die in Ziffer 12.1.1 (“Fusionskontrolle”) Aufzählungszeichen (a) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung hinsichtlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission eingetreten.
Das Angebot steht somit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der folgenden Vollzugsbedingungen: die in Ziffer 12.1.1 („Fusionskontrolle“) Aufzählungszeichen (c) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung und die in Ziffer 12.1.2 („Investitionskontrollrechtliche Freigaben“) Aufzählungszeichen (ii) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung.
Haiger, den 27. September 2023
SWOCTEM GmbH
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Klöckner & Co SE. Das Angebot selbst sowie dessen endgültige Bestimmungen und Bedingungen sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Anlegern und Aktionären der Klöckner & Co SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Annahmefrist und weitere Annahmefrist für das Angebot haben geendet; das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten") unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass das Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wurde, die ein ausländischer Privatemittent ( „foreign private issuer“ ) im Sinn des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „Exchange Act”) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier‑II‑Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs‑ und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten unterliegt, finden diese ausschließlich auf Aktionäre der Klöckner & Co SE mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen. (...)
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter: https://www.offer-swoctem.com
im Internet am: 27.09.2023.
Haiger, den 27. September 2023
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. September 2023