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Dienstag, 29. August 2023

Smartbroker Holding AG: Einladung zur virtuellen Präsentation der H1 2023 Ergebnisse und Vorstellung von SMARTBROKER+

Berlin, 29. August 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609, FSE: SB1) veröffentlicht am 13. September 2023 den Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2023 und lädt am selben Tag zu einem Earnings Call ein.

Die Vorstandsmitglieder André Kolbinger (CEO) und Roland Nicklaus (CFO) führen durch die Ergebnisse und geben einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. Zudem gibt Oliver Haugk (CPO) einen detaillierten Einblick in die neue Version des digitalen Brokers für private Anleger und Sparer, SMARTBROKER+, der in Kürze startet. Oliver Haugk ist seit 2017 Vorstandsmitglied und wurde kürzlich neben seiner Rolle als Chief Product Officer zum Co-CEO der Smartbroker-Gruppe bestellt.

Der Earnings Call, die anschließende Fragerunde und die Vorstellung von SMARTBROKER+ finden in deutscher Sprache statt und sind insgesamt auf 90 Minuten terminiert.

Um an der virtuellen Veranstaltung teilzunehmen, bitten wir Sie um Ihre Anmeldung unter folgendem Link:

https://montegaconnect.de/event/3atvym52j2oeeuxuyjxjryxla8xjhc6s

Datum: Mittwoch, 13. September 2023

Zeit: 11 Uhr (MESZ)

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Über die Smartbroker-Gruppe:

Die Smartbroker-Gruppe betreibt unter anderem SMARTBROKER+ – einen Next Generation-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Das Portfolio im Bereich Transaktion umfasst außerdem den digitalen Fondsvermittler FondsDISCOUNT.de. Gleichzeitig betreibt die Gruppe im Bereich Medien vier reichweitenstarke Börsenportale, die Privatanlegern mit Kapitalmarktinformationen versorgen (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community.

___________________

Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Squeeze-out bei dem Smartbroker-Betreiber wallstreet:online capital AG (inzwischen umbenannt in Smartbroker AG) läuft beim LG Berlin eine Spruchverfahren unter dem Az. 102 O 66/22 SpruchG.

LG Berlin, Az. 102 O 66/22 SpruchG
Jaeckel, J. u.a. ./. wallstreet:online AG (nunmehr: Smartbroker Holding AG)
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin

ACCENTRO Real Estate AG kann Prognose für Geschäftsjahr 2023 nicht halten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 29. August 2023 – Die ACCENTRO Real Estate AG ("ACCENTRO" oder "Gesellschaft") gibt bekannt, dass die im Geschäftsbericht 2022 aufgestellte Prognose für das Geschäftsjahr 2023 nicht gehalten werden kann.

Aufgrund der Konsolidierung der Geschäftszahlen im Rahmen der Erstellung des Halbjahresberichts wird ersichtlich, dass der prognostizierte Konzernumsatz (100 bis 120 Mio. EUR) für das Geschäftsjahr 2023 nicht erreicht werden kann. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf das Konzern-EBIT, welches ebenfalls hinter der Prognose (0 bis 2 Mio. EUR) zurückbleiben wird.

Hintergrund ist die nach wie vor äußerst angespannte Marktlage und die anhaltende schwache Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Nach aktuellem Kenntnisstand blieben im ersten Halbjahr 2023 insbesondere die Verkaufszahlen aus dem Privatisierungsgeschäft deutlich hinter den Erwartungen der Gesellschaft zurück. Der Konzernumsatz betrug in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres lediglich 36,1 Mio. EUR und lag damit um 57,4 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau (Vergleichsperiode: 93,5 Mio. EUR). Das Konzern-EBIT belief sich im Berichtszeitraum auf -9,4 Mio. EUR und ist gegenüber dem Vorjahr um 18,4 Mio. EUR zurückgeblieben (Vergleichsperiode: 9,0 Mio. EUR).

Der Vorstand geht bezüglich der Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 nicht davon aus, dass der prognostizierte Konzernumsatz noch erreicht und das negative Konzern-EBIT des ersten Halbjahres aufgeholt werden können. Aufgrund des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes ist es dem Vorstand gegenwärtig nicht möglich, einen fundierten und zuverlässigen Prognoserahmen für das laufende Geschäftsjahr anzugeben. Die Prognose wird daher vorübergehend ausgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2023 muss mit einer signifikanten Verringerung des Konzernumsatzes und des Konzern-EBITs im Vergleich zur ursprünglichen Prognose gerechnet werden.

Der Halbjahresbericht für das Jahr 2023 wird planmäßig am 31. August 2023 veröffentlicht.

HPI AG: 50 %-Überschreitung an Aktienanteilen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 29. August 2023

HPI AG München Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz
Herr Artur Piotr Jedrzejewski, wohnhaft in Monaco, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als 50% der Teil der Aktien an der HPI AG gehören.

HPI AG Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand

Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG: LG München I verhandelt am 31. August und 1. September 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit der Schaltbau Holding AG, München, als beherrschter Gesellschaft verhandelt das LG München I die Sache am Donnerstag, den 31. August 2023, mit (voraussichtlicher) Fortsetzung am 1. September. Dabei sollen die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer und Klaus Jürgens von der I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört werden.

Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten. Die Schaltbau-Aktie notierte zuletzt über EUR 60,-.

LG München I, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Montag, 28. August 2023

ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG

Am heutigen Tag hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) einen zweiten Comfort Letter („Comfort Letter II“) zu dem Gesellschafterdarlehensvertrag zur Gewährung eines Darlehens an ihre Tochtergesellschaft Brack Capital Properties N.V. („BCP“), der ursprünglich auf den 23. Mai 2022 datierte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG, unterzeichnet. Das Darlehen betrug ursprünglich EUR 200.000.000,00, von denen derzeit noch EUR 150.000.000,00 ausstehen. Der Comfort Letter II wird den ursprünglichen Comfort Letter vom 31. März 2023 vollumfänglich ersetzen. Die Gesellschaft hält 63,00 % der Anteile an BCP und ist damit ein nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG.

In dem Comfort Letter II verpflichtet sich die Gesellschaft, die Fälligkeit eines Teils der Darlehen unter dem Gesellschafterdarlehensvertrag in Höhe von EUR 75.000.000,00 (die „Verlängerten-Darlehen“) bis zum 29. Dezember 2024 zu verlängern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere verlangen die Bedingungen, dass die BCP eine außerordentliche freiwillige Rückzahlung in Höhe von mindestens EUR 75.000.000,00 bis spätestens 31. August 2023 leistet.

Der Comfort Letter II und die damit verbundenen (bedingten) Verpflichtungen der Gesellschaft, die Verlängerten Darlehen zu verlängern halten einem Fremdvergleich stand. Insbesondere wird BCP eine erhebliche freiwillige Rückzahlung in Höhe von EUR 75.000.000,00 leisten. Darüber hinaus wird der Zinssatz für die Verlängerten-Darlehen mit Wirkung zum ursprünglichen Fälligkeitstag an den 3-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge angepasst, die die dann vorherrschenden Marktbedingungen widerspiegelt, wobei diese Marge 300 Basispunkte betragen soll. Bis zum Fälligkeitstag des Gesellschafterdarlehensvertrags kann die BCP nach eigenem Ermessen die Gesellschaft schriftlich darüber informieren, dass sie die Prolongation der Verlängerten-Darlehen ablehnt.

Berlin, 28. August 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Vorstand

Freitag, 25. August 2023

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert
  • Aves One AG: Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor mehr als einem Jahr am 22. April 2022), nicht auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023 (?)

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Hauptversammlung am 5. Juli 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG, Hauptversammlung am 13. Juli 2023

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023, Eintragung des Beschlusses durch Anfechtungsklagen verzögert
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet (?)

  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Befreiung der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung von den Pflichten der Kontrollerlangung über die Vossloh Aktiengesellschaft

WpÜG-Mitteilung

(...)

Mit Bescheid vom 23. Juni 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Antrag der

Heinz Hermann Thiele Familienstiftung (nachfolgend “Antragstellerin“)  

die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Vossloh Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.

Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:

1. Die Antragstellerin wird gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG für den Fall, dass sie infolge der Übertragung des von Frau Nadia Thiele gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von EUR 133.152.172 an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, die Kontrolle an der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, (folgend “Zielgesellschaft“) erlangen sollte, von der Pflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend “BaFin“) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

2. Für die positive Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG ist von der Antragstellerin eine Gebühr zu entrichten.       (...)

Befreiung der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung von den Pflichten der Kontrollerlangung über die Knorr-Bremse Aktiengesellschaft

WpÜG-Mitteilung

(...)

Mit Bescheid vom 23. Juni 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Antrag der

Heinz Hermann Thiele Familienstiftung (nachfolgend “Antragstellerin“)

die Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft mit Sitz in München, zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.

Der Tenor des Bescheids der BaFin lautet wie folgt:

1. Die Antragstellerin wird gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG für den Fall, dass sie infolge der Übertragung des von Frau Nadia Thiele gehaltenen Geschäftsanteils in Höhe von EUR 133.152.172 an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH, Grünwald, die Kontrolle an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, München, (folgend “Zielgesellschaft“) erlangen sollte, von der Pflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der Zielgesellschaft zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend “BaFin“) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

2. Für die positive Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG ist von der Antragstellerin eine Gebühr zu entrichten.       (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der hotel.de AG: Landgericht Nürnberg-Fürth kündigt nach mehr als drei Jahren Nichtabhilfebeschluss an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Oktober 2013 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der hotel.de AG, Nürnberg, zugunsten der Hauptaktionärin, der Hotel Reservation Service Ragge GmbH (HRS), Köln, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 5. März 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Insgesamt 19 Antragsteller haben fristgerecht gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat nunmehr mit Beschluss vom 9. August 2023 angekündigt, einen Nichtabhilfebeschluss erlassen zu wollen. 
 
Für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwischenzeitlich das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig geworden.
 
Das auch in anderen Spruchverfahren immer wieder zu Verzögerungen führende Nichtabhilfeverfahren (in der Praxis keine einzige Abhilfeentscheidung) ist durch die kürzliche Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze abgeschafft worden. Die Neuregelung gilt aber erst für ab dem 31. Januar 2023 eingeleitete Spruchverfahren.
 
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. März 2020, Az. 1 HK O 8584/13 
Zürn, T. u.a. ./. Hotel Reservation Service Ragge GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, c/o FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft, Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Hotel Reservation Service Ragge GmbH:
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 40474 Düsseldorf (Rechtsanwalt Lorenz Witte)

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Odeon Film AG: LG München I hebt Barabfindung auf EUR 1,72 je Aktie an (+ 9,55 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Odeon Film AG hat das LG München I mit Beschluss vom 25. August 2023 die Barabfindung auf EUR 1,72 je Odeon-Aktie angehoben. Im Vergleich zu der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 entspricht dies einer Erhöhung um 9,55 %.

Die nunmehr ausgeurteilte Erhöhung entspricht der vom Gericht bei der Prüferin angeforderten Alternativberechnung vom 11. April 2023 bei einem unverschuldeten Betafaktor von 0,85 und einem Basiszinssatz von 0,3 % vor persönlichen typisierten Steuern, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_21.html

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung noch Beschwerde einlegen.

LG München I, Beschluss vom 25. August 2023, Az. 5 HK O 12034/21
Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte BAYER KRAUSS HUEBER Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, 80807 München

va-Q-tec AG: Delisting der va-Q-tec AG Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 30. August 2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Würzburg, 25. August 2023. Der Vorstand der va-Q-tec AG („va-Q-tec“) wurde über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse vom 25. August 2023 informiert, dass der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 30. Juni 2023 angekündigte, und anschließend beantragte Widerruf der Zulassung der Aktien der va-Q-tec zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0006636681 sowie gleichzeitig im Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Ablauf des 30. August 2023 wirksam wird. va-Q-tec wird sich zudem gegenüber den weiteren Handelsplätzen dafür aussprechen, dass die va-Q-tec-Aktien möglichst zum Ablauf des 30. August 2023 bzw. zeitnah danach nicht mehr im Freiverkehr an anderen Börsen gehandelt werden.

Das Delisting erfolgt im Zuge des Delisting-Erwerbsangebots der Fahrenheit AcquiCo GmbH vom 2. August 2023, dessen Angebotsfrist am 30. August 2023 auslaufen wird.

Nach dem 30. August 2023 werden sämtliche Transparenzpflichten, die mit einer Börsennotierung an einem geregelten bzw. organisierten Markt verbunden sind, wie die Ad-hoc Publizitätspflicht und die Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten und Quartalsmitteilungen, künftig entfallen.

Die RCM Beteiligungs AG verlässt das Börsensegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse und setzt die Börsennotierung im Freiverkehrssegment Basic Board fort

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die RCM Beteiligungs AG teilt mit, das sie das Börsensegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30.11.2023 verlassen wird. Die Börsennotierung der Aktie der RCM Beteiligungs AG an der Frankfurter Wertpapierbörse wird dann ohne Unterbrechung im Freiverkehrssegment Basic Board fortgesetzt. Ein entsprechendes Schreiben wird der Frankfurter Wertpapierbörse noch heute zugeleitet. Der Handel der Aktie der RCM Beteiligungs AG in dem elektronischen Börsenhandelssystem Xetra ist hiervon nicht betroffen und wird ebenso wie die Notierungen der Aktie der RCM Beteiligungs AG im Freiverkehr der Börsen Hamburg, Berlin und Stuttgart und an der Tradegate Exchange unverändert fortgesetzt.

Die Erwartungen, die die RCM Beteiligungs AG mit der im Jahr 2017 erfolgten Einbeziehung in das Marktsegment Scale verbunden hat, haben sich aus Sicht der Gesellschaft nicht erfüllt. Dagegen hat die Notierung im Scalesegment jedoch zu spürbar höheren Kosten der Börsennotierung geführt. Im Rahmen eines straffen Kostenmanagements, das von Gesellschaft derzeit konzernweit realisiert wird, ist der Wegfall der Einbeziehung in das Segment Scale nun eine von diversen Maßnahmen, die gemeinsam zu einer deutlichen konzernweiten Kostenentlastung führen sollen und ab dem Geschäftsjahr 2024 dann ihre volle Wirkung entfalten werden.

RCM Beteiligungs AG
Der Vorstand

Zahlungsabwicklung der Nachbesserung zu dem Squeeze-out bei der Volksfürsorge Holding AG

Generali Deutschland AG
München

Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger am 17.08.2023 veröffentlichten Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Nachbesserung der Abfindung nebst Zinsen gemäß rechtskräftigem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, 404 HKO 175/03, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, 13 W 24/22, betreffend den Squeeze Out der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, („Volksfürsorge“) (Rechtsnachfolgerin: Generali Deutschland AG, München)

- ISIN DE0008404500 / WKN 840450 -

Am 20. Juni 2002 beschloss die Hauptversammlung der Volksfürsorge den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 554,00 EUR je Stückaktie. Dieser Beschluss wurde mit seiner Eintragung in das Handelsregister am 29. August 2003 wirksam und am 5. September 2003 bekannt gemacht.

Einige außenstehende Aktionäre der Volksfürsorge haben ein Verfahren auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung („Spruchverfahren“) vor dem Landgericht Hamburg eingeleitet. Mit Beschluss vom 31.05.2021, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, hat das Landgericht Hamburg Folgendes beschlossen:      

Die angemessene Barabfindung wird auf EUR 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.

Technische Umsetzung der Nachbesserung

Nachstehend werden die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der im Zusammenhang mit dem Squeeze Out stehenden Ansprüche der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge bekannt gegeben. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die Wege geleitet. Dabei fungiert die

Quirin Privatbank AG, Berlin,

als Zentrale Abwicklungsstelle.

Für alle Bestände, die seinerzeit in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG gehalten wurden, erfolgt seitens Clearstream Banking voraussichtlich zum 07.09.2023 eine automatische Gutschrift an die Depotbanken zur Weiterleitung an die berechtigten Aktionäre.

Für alle effektiven Einreichungen sind die Depotbanken aufgefordert, die Bestandsdaten der nachbesserungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge anhand der archivierten Abrechnungsunterlagen zu rekonstruieren und unverzüglich die Nachbesserungsansprüche bei der Zentralen Abwicklungsstelle zu melden. Hierbei dürfen nur solche Beträge angefordert werden, für die eine Berechtigung der Depotkunden geprüft wurde und für die eine Auskehrung an die endbegünstigten ehemaligen Aktionäre gewährleistet ist.

Die Auszahlung erfolgt in den ersten 6 Monaten monatlich. Die Anforderung hierfür muss spätestens bis Ultimo bei der Zentralen Abwicklungsstelle eingegangen sein. Die erste Auszahlung erfolgt am oder um den zehnten Bankarbeitstag im September 2023 für alle Anforderungen, die bis zum 31.08.2023 bei der Zentralen Abwicklungsstelle eingereicht und plausibilisiert wurden. Im Nachgang erfolgt die Auszahlung der Nachbesserung zzgl. Zinsen monatlich jeweils am oder um den zehnten Bankarbeitstag im Folgemonat der Einreichung. 6 Monate nach Beginn der Einreichungsfrist erfolgt die Abrechnung nur noch quartalsweise, immer am oder um den zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf des Quartals. Der Anspruch auf Auszahlung der erhöhten Barabfindung zzgl. Zinsen verjährt mit Ablauf des 31.12.2026.

Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung der Abfindung einschließlich der Zinsen nichts zu veranlassen. Sollte bis zum 30.09.2023 keine Gutschrift der Nachbesserung der Abfindung erfolgt sein, fordern wir hiermit die ehemaligen Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Volksfürsorge-Minderheitsaktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Abfindung abgewickelt wurde.

Nicht nachbesserungsberechtigt sind die Aktionäre, die ihre Nachbesserungsrechte an einen Dritten abgetreten haben und bereits die vereinbarte Nachbesserungsleistung erhalten haben.

Erhöhung der Barabfindung:

Die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge erhalten eine Erhöhung von EUR 145,06 je Volksfürsorge-Aktie auf die ursprüngliche Barabfindung von EUR 554,00 je Volksfürsorge-Aktie im Rahmen des Squeeze out.

Zinsen:

Der Barabfindungserhöhungsbetrag in Höhe von EUR 145,06 ist für den Zeitraum vom 5. September 2003 einschließlich bis zum 31. August 2009 einschließlich mit jährlich 2 Prozentpunkten und ab dem 1. September 2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den nachbesserungsberechtigten ehemaligen Volksfürsorge-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Sonstiges:

Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die Volksfürsorge-Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Niederlassung eines Kreditinstituts verwahrt werden, kosten-, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von dem jeweiligen Volksfürsorge-Aktionär selbst zu tragen.

Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Volksfürsorge-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. 

München, im August 2023

Generali Deutschland AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. August 2023

RAS Beteiligungs GmbH: Delisting-Erwerbsangebot der Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe für noch ausstehende Aktien von home24 läuft noch zwei Wochen

Corporate News

- home24-Aktionäre können ihre Aktien noch bis zum 8. September andienen

- Sehr attraktiver Delisting-Angebotspreis von EUR 7,50 je home24-Aktie

- Keine weitere Annahmefrist vorgesehen

- Geplanter Börsenrückzug wird sich nachteilig auf Handelbarkeit der home24-Aktien auswirken

Wels, 25. August 2023 – Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot ("Angebot") der RAS Beteiligungs GmbH, der LSW GmbH und der SGW-Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe ("XXXLutz"), für alle noch ausstehenden Aktien der home24 SE ("home24" oder die "Gesellschaft") läuft noch bis zum 8. September 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Bis zum Ende dieser Frist haben die Aktionäre von home24, die das Angebot noch nicht angenommen haben, die Gelegenheit, ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Zum heutigen Tag hält XXXLutz gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften bereits 95,24 % des derzeitigen Grundkapitals von home24. Die Bieterinnen haben bereits die Prüfung eines Squeeze-outs der verbleibenden Minderheitsaktionäre angekündigt.

Das Angebot bietet den Aktionären eine sofortige und liquiditätsunabhängige Desinvestitionsmöglichkeit zu einem sehr attraktiven Preis. Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben. home24 hat bereits angekündigt, vor Ablauf der Annahmefrist einen Delisting-Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen.

Der geplante Börsenrückzug wird voraussichtlich Konsequenzen für die home24-Aktie und die verbleibenden Aktionäre von home24 haben. So ist zu erwarten, dass der Handel mit home24-Aktien nach Vollzug des Angebots geringer sein wird und somit die Liquidität der home24-Aktie sinkt. Dies kann dazu führen, dass Kauf- und Verkaufsaufträge im Hinblick auf die home24-Aktie nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ebenso kann es durch die verringerte Liquidität auch zu stärkeren Kursschwankungen der home24-Aktie kommen.

Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englische Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zum Angebot auf der folgenden Website verfügbar:
www.xxxlutz-offer.com

Über XXXLutz

XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 26.300 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,75 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.

Über home24

home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit ca. 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren im übrigen Europa. Das Sortiment von home24 besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken. home24 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A14KEB5).

Donnerstag, 24. August 2023

Angebotsunterlage der Marcel LUX III SARL für Aktien der SUSE S.A. veröffentlicht - danach Delisting geplant

Notification of Publication of Offer Document

Luxembourg, 24 August 2023. As of today, the offer document (the "Offer Document") regarding the voluntary public purchase offer by Marcel LUX III SARL[1] (the "Bidder"), to all shareholders of SUSE S.A.[2] ("SUSE" or the "Company"), for the acquisition of all shares in SUSE in dematerialized form (titres dématérialisés) with no nominal value and a par value of USD 0.10 (ISIN: LU2333210958; WKN: SUSE5A), and which are not directly held by the Bidder, against payment of a consideration in cash (the "Offer") is available on the internet at www.eqt-marcel-offer.com.

[1] Marcel LUX III SARL is a private limited liability company (société à responsabilité limitée) incorporated under Luxembourg law, with registered office at 51A, Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, registered with the Luxembourg Trade and Companies Register (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) under registration number B 225723.

[2] SUSE S.A. is a public limited liability company (société anonyme) incorporated under the laws of Luxembourg with registered office at 11-13, Boulevard de la Foire, L‑1528 Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, registered with the Luxembourg Trade and Companies Register (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg) under number B 225816.

Important notice:

This publication is neither an offer to purchase nor a solicitation of an offer to sell shares in SUSE or any other securities. The Offer itself as well as its definite terms and conditions and further provisions concerning the Offer are published in the Offer Document. Investors and SUSE Shareholders are strongly advised to thoroughly read the entire Offer Document and all other relevant documents regarding the Offer when they become available, as they will contain important information.

As the Bidder already holds a controlling stake in SUSE, the Offer will neither be subject to the Luxembourg law of 19 May 2006 on takeover bids, as amended, nor to the German Securities Acquisition and Takeover Act (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz). The Offer Document has not been, and will not be, reviewed by any regulatory authority in the Grand Duchy of Luxembourg or in Germany or elsewhere and no registrations, admissions or approvals of the Offer Document and/or the Offer have been made or granted under any laws and no registrations, admissions or approvals are contemplated. Subject to the exceptions described in the Offer Document and, where applicable, any exemptions to be granted by the respective regulatory authorities or otherwise available, no purchase offer is or will be made, directly or indirectly, in those jurisdictions in which this would constitute a violation of the respective national law.

The Offer has been published and is made under the laws of the Federal Republic of Germany, certain applicable provisions of the laws of the Grand Duchy of Luxembourg and certain applicable provisions of securities laws of the United States of America. Any agreement that is entered into as a result of accepting the Offer will be governed by the laws of the Federal Republic of Germany and is to be interpreted in accordance with such laws.

The Bidder reserves the right, within the limits of applicable law, to, directly or indirectly, acquire shares in SUSE outside of the Offer, whether on or off the stock exchange. Any such purchases or arrangements will be made outside the United States of America and in compliance with applicable law.

To the extent that this document contains forward-looking statements, these statements are related to future events and can be identified by expressions such as "expect", "believe", "anticipate", "intend", "seek", "assume", "would", "consider" or similar expressions.

Forward-looking statements by their nature address matters that are, to different degrees, uncertain, and involve known and unknown risks and uncertainties, many of which are beyond the Bidder's control and all of which are based on the Bidder's current beliefs and expectations about future events. These risks, uncertainties and assumptions include, but are not limited to, the acceptance of the Offer by SUSE Shareholders, the satisfaction of the condition to the settlement of the Offer and the timing of settlement of the Offer.

Forward-looking statements may prove to be inaccurate, and future events and developments may differ materially from those indicated or contained in the forward-looking statements. No assurance can be given that such future expectations will be achieved. The Bidder expressly disclaims any obligation or undertaking to update these forward-looking statements to reflect any change in their expectations or any change in events, conditions, or circumstances on which such statements are based.

It is possible that the Bidder may change its intentions and estimates expressed in documents, notifications or in the Offer Document after the publication of the documents, notifications or the Offer Document.

Luxembourg, Grand Duchy of Luxembourg, 24 August 2023

Marcel LUX III SARL 

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Anmerkung der Redaktion:

Geboten werden EUR 16,- je SUSE-Aktie. Nach Abschluss des Angebots soll die SUSE S.A.auf eine nicht börsennotierte luxemburgische Gesellschaft in der Rechtsform einer Société Anonyme (S.A.) verschmolzen und damit ein Delisting erreicht werden, vgl. die Pressemitteilung der Bieterin:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/marcel-lux-iii-sarl-eqt-private-equity.html

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der mediantis Aktiengesellschaft (früher: buecher.de AG) ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der mediantis Aktiengesellschaft (der früheren am Neuen Markt notierten buecher.de AG), Tutzing, hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. Juni 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_2.html

Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das nunmehr hierfür zuständige Bayerische Obersten Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 23. August 2023 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.

Nach Ansicht des BayObLG war eine Bewertung der Gesellschaft nach der NAV-Methode geeignet. Bei einer vermögenverwaltenden Gesellschaft sei diese Methode gegenüber einer Bewertung nach dem Ertragswertverfahren der Vorzug zu geben (S. 16). Deren Wert ergebe sich als Summe der Verkehrswerte ihrer Kapitalanlagen zuzüglich des Werts sonstiger Vermögensgegenstände und abzüglich des Gegenmwartswerts der Verbindlichkeiten. 

BayObLG, Beschluss vom 23. August 2023, Az. 101 W 184/21
LG München I, Beschluss vom 25. Juni 2021, Az. 5 HK O 9171/17
Arendts, A. u.a. ./. Freiherr von Rheinbaben, R.
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben: 
Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, 80539 München

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG: Verhandlung am 7. März 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 7. März 2023 mit möglicher Fortsetzung am 8. März 2023 bestimmt. Zu diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Prüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens (nunmehr BDO), geladen werden.

Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können bis zum 5. Dezember 2023 zu der nunmehr vorgelegten Antragserwiderung Stellung nehmen.

LG München I, Az. 5 HK O 14351/22 e
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 80539 München

Allane Mobility Group: Positive Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2023 durch Roll-out des neuen Händlerportals „Allease“

PRESSEMITTEILUNG

- Konzernumsatz stieg um 1,8 % auf 377,8 Mio. Euro

- Konzernvertragsbestand leicht über dem Vorjahresniveau

- Prognose für das Geschäftsjahr 2023 bestätigt

Pullach, 24. August 2023 – Die Allane Mobility Group („Allane“), Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, hat sich im ersten Halbjahr 2023 im Rahmen der Erwartungen entwickelt. Sowohl der operative Konzernumsatz als auch der Konzernvertragsbestand haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht erhöht, während das Ergebnis vor Steuern (EBT) stabil geblieben ist. Auf Basis dieser Entwicklungen bestätigt Allane seine Prognose für das Gesamtjahr.

Donglim Shin, CEO der Allane SE: „Die positive Entwicklung von Konzernumsatz und Vertragsbestand im ersten Halbjahr 2023 ist hauptsächlich auf unsere neue Geschäftssäule Captive Leasing und den erfolgreichen Roll-out des neu entwickelten Händlerportals ,Allease' zurückzuführen. Wir sind zuversichtlich, die Zahl der Verträge im laufenden Geschäftsjahr insbesondere durch den geplanten strategischen Ausbau dieser Geschäftssäule weiter zu erhöhen und nachhaltig profitabel zu wachsen."

Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2023

Der Konzernvertragsbestand im In- und Ausland (ohne Franchise- und Kooperationspartner) lag mit 116.400 Verträgen 0,5 Prozent über dem Wert zum 31. Dezember 2022 (115.900 Verträge). Hierfür war vor allem die erfolgreiche Kooperation mit Hyundai Motor Deutschland und der Roll-out des neuen Händlerportals „Allease“ verantwortlich.

Der Konzernumsatz, in dem der operative Umsatz und die Verkaufserlöse enthalten sind, stieg im ersten Halbjahr 2023 um 1,8 Prozent und damit leicht auf 377,8 Mio. Euro (H1 2022: 371,2 Mio. Euro). Der operative Konzernumsatz (exkl. Verkaufserlöse) sank hingegen leicht um 0,7 Prozent auf 192,0 Mio. Euro (H1 2022: 193,3 Mio. Euro). Diese Entwicklung war geprägt von auslaufenden Kundenverträgen im Geschäftsbereich Flottenmanagement. Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement stiegen um 4,5 % auf 185,8 Mio. Euro (H1 2022: 177,9 Mio. Euro). Bei einem konstanten Absatzvolumen stiegen die Stückpreise der verkauften Fahrzeuge infolge einer weiterhin hohen Nachfrage nach Gebrauchtwagen.

Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im ersten Halbjahr 2023 um 6,1 % auf 98,5 Mio. Euro (H1 2022: 92,9 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) blieb mit 6,9 Mio. Euro (H1 2022: 6,9 Mio. Euro) jedoch stabil. Das EBT war insbesondere durch höhere Refinanzierungskosten infolge gestiegener Zinsen belastet.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2023 bestätigt

Die Allane Mobility Group bestätigt ihre im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichte Prognose. Laut dieser erwartet das Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr 2023 einen Konzernvertragsbestand in einer Bandbreite von 120.000 bis 150.000 Verträgen (2022: 115.900 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz zwischen 350 und 400 Mio. Euro (2022: 385,4 Mio. Euro). Für das EBT geht Allane von einem niedrigen zweistelligen Millioneneurobetrag (2022: 12,8 Mio. Euro) aus.

Der vollständige Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2023 steht auf der Investor Relations Website der Allane Mobility Group zum Download bereit.

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Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftsfeldern Retail Leasing, Flottenleasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 717 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 Prozent die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.    https://allane-mobility-group.com

Mittwoch, 23. August 2023

Petro Welt Technologies AG: Umsatz von PeWeTe Kazakhstan nahezu verdoppelt und Anzahl der Fracturing-Aufträge auf 229 erhöht

Corporate News

- Umsatz von PeWeTe Kazakhstan um 48,1% auf EUR 8,0 Mio. gestiegen

- Anzahl der Fracturing-Aufträge auf 229 erhöht

Wien, 23. August 2023

Im ersten Halbjahr 2023 belief sich der Umsatz der PeWeTe Gruppe auf EUR 8,0 Mio., was einem Anstieg von 48,1 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (H1 2022: EUR 5,4 Mio.). Zurückzuführen ist dies vor allem auf die Performance von Petro Welt Technologies Kazakhstan. Es handelt sich dabei um die nach dem Verkauf der russischen Tochtergesellschaften der PeWeTe Gruppe einzigen verbleibenden operativen Einheit des Konzerns.

Die Umsatzkosten aus fortgeführten Geschäftsbereichen betrugen in den ersten sechs Monaten des Jahres EUR 6,3 Mio. (H1 2022: EUR 2,2 Mio.). Für diesen Anstieg waren vor allem folgende drei Faktoren verantwortlich: eine erhöhte Zahl an Beschäftigen und eine Verschiebung in der Auftragsstruktur, gestiegene Abschreibungskosten aufgrund der Inbetriebnahme einer neuen Fracturing-Flotte sowie der Wegfall konzerninterner Kosten in Höhe von EUR 1 Mio. für Proppant, das zuvor von OOO Wellprop gekauft wurde. Seit dem Verkauf der russischen Tochtergesellschaften wird dieses Proppant nicht mehr unternehmensintern verrechnet, da die OOO Wellprop nach dem Verkauf der russischen Gesellschaften nicht mehr zum Konzern gehört.

Dementsprechend sank der Bruttogewinn der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2023 auf EUR 1,6 Mio. (H1 2022: EUR 3,2 Mio.). Zugleich verzeichnete die PeWeTe Gruppe einen Rückgang ihrer Verwaltungskosten um 33,3 %, was auf geringere Lohnkosten zurückzuführen ist. Trotz gesunkener Verwaltungskosten ergab sich ein negatives Betriebsergebnis von EUR –1,1 Mio. (HJ 1 2022: EUR –1,5 Mio.).

Der Anstieg der Finanzierungskosten ist hauptsächlich auf den Verlust aus Wechselkursdifferenzen zurückzuführen, der durch die in Rubel ausgewiesene Forderung aus dem Verkauf russischer Tochtergesellschaften entstand. Entsprechend sank das Konzernergebnis vor Steuern im Berichtszeitraum auf EUR –16,1 Mio. (H1 2022: EUR –1,0 Mio.).

Starker Umsatzanstieg im Segment Well Services und Bohrlochstimulation

Das Segment Well Services und Bohrlochstimulation verzeichnete in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach Stimulationsarbeiten einen Umsatzanstieg von 48,1 % auf EUR 8,0 Mio. (H1 2022: EUR 5,4 Mio.). Dies ist vor allem auf eine gestiegene Anzahl an Aufträgen (H1 2023: 229 Aufträge; H1 2022: 203 Aufträge) zurückzuführen, was einem Wachstum von 12,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, sowie auf die Verbesserung des durchschnittlichen Umsatzes pro Auftrag um 30,7 % aufgrund durchgeführter Aufträge aus dem Bereich Acid Fracturing.

Finanzlage

Sowohl die kurzfristigen Vermögenswerte (–6,1 %) als auch die langfristigen Vermögenswerte (–11,9 %) verzeichneten Rückgänge, die hauptsächlich auf die Abwertung der in Rubel ausgewiesenen kurz- und langfristigen Forderungen zurückzuführen sind.

Die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen aufgrund angefallener Zinsen für ein langfristiges Darlehen an ein verbundenes Unternehmen leicht. Wegen des negativen Finanzergebnisses sank das Eigenkapital der PeWeTe im Berichtszeitraum.

Negative Entwicklung des Cashflows

Die Gruppe verzeichnete einen negativen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Der Hauptgrund für diese Entwicklung war die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Investitionen beliefen sich auf EUR 1,1 Mio., die durch Einzahlungen aus Zinsen und Krediten kompensiert wurden. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit drehte daher ins Positive. Die liquiden Mittel beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 56,4 Mio. und verringerten sich damit gegenüber dem Jahresanfang geringfügig (1. Jänner 2023: EUR 58,6 Mio.).

Konzernkennzahlen   H1 223     H1 2022     Veränderung in %  
Umsatz EUR Mio. 8,0 5,4 48,1
EBITDA EUR Mio. 0,3 -1,1 > 100
EBIT EUR Mio. -1,1 -1,5 26,7
EBITDA-Marge % 3,8 -20,4  
EBIT-Marge % -13,8 -27,7  
Gewinn vor Steuern EUR Mio. -16,1 -1,0 > -100

Über die Petro Welt Technologies AG

Die Petro Welt Technologies AG, ein Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich, war eines der führenden und ältesten Oilfield-Services-(OFS)-Unternehmen in Russland und der GUS, das sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasfelder spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland hat das Unternehmen alle seine Tochtergesellschaften in diesem Markt verkauft und ist nun ausschließlich in Kasachstan tätig.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der Petro Welt Technologies AG (bis 2016: C.A.T. oil AG) wurde Anfang August der Squeeze-out-Beschluss eingetragen. Die Angemessenheit der hierfür den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren übeprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: LG München I ordnet Geheimhaltung der Margen für Verbrenner- und Elektromodelle an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I bei dem Verhandlungstermin am 27. April 2023 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herrn WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. Die Prüfer erklärten dabei, angeforderte Unterlagen zu den Margen für Verbrenner- und Elektromodelle nachzureichen.  

Die Antragsgegnerin Volkwagen AG beantragte daraufhin, Informationen zu Margen für Verbrenner- und Elektromodelle der AUDI AG den Antragstellern sowie der gemeinsamen Vertreterin nicht zugänglich zu machen. Bei den für 2025 geplanten Margen handele es sich um Geschäftsgeheimnisse. Interne Kalkulationen stellten Betriebsgeheimnisse dar, über die Verschwiegenheit zu wahren sei.

Mit Beschluss vom 17. August 2023 hat das Gericht eine entsprechende Geheimhaltung angeordnet. Der auf § 7 Abs. 7 Satz 2 SpruchG gestützte Antrag sei zulässig und begründet. Zum Geheimhaltungsbedürfnis führt das Gericht aus:

"Planzahlen wie die genaue Ermittlung der Margen der Fahrzeuge mit Verbrennermotor einerseits und der Elektrofahrzeuge gehören zu den Geschäftsgeheimnissen. Die Antragsgegnerin hat nachvollziehbar vorgetragen, dass aus einer weitergehenden Veröffentlichung von Planzahlen in größerer Detailtiefe strategische Überlegungen zur Planung Rückschlüsse auf Details der Geschäftstätigkeit zulassen; insbesondere könnten aus einer detaillierteren Planung von Umsätzen und Erträgen Rückschlüsse auf die Kalkulation der Preise gezogen werden (vgl. LG München I AG 201, 501, 502; Dorn in: Kölner Kommentar zum AktG, 4. Aufl. § 7 SpruchG Rdn. 76; Mennicke in: Lutter, UmwG § 7 SpruchG Rdn. 18). Vorliegend besteht auf der Ebene einzelner Fahrzeuge intern eine Ergebnisbeitragsmarge, wo bestimmte, den Modellen direkt zuordenbare Kosten Berücksichtigung finden. Aus derartigen kalkulatorischen Deckungsbeiträgen lässt sich ein gewichteter Durchschnittswert der Ergebnisbetragsmargen von Verbrennerfahrzeugen einerseits und Elektrofahrzeugen andererseits herleiten. Interne Deckungsbeiträge wären für Wettbewerber der Gesellschaft von hoher Bedeutung hinsichtlich des Einsatzes von Produktionsfaktoren und der Gestaltung von Preisstrategien. Auch wenn aufgrund neuerer Entscheidungen der Gesellschaft im Jahr 2022 einzelne Modelle mit Verbrennungsmotoren nicht mehr produziert werden, die in die Planung noch eingeflossen sind, bleibt aus den Zahlen die Tendenz erkennbar, wie sich die Bruttomargen entwickeln. Für die Wichtigkeit und damit Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Zahlen spricht auch die Tatsache, dass die AUDI AG diese Kennzahlen in ihren Finanzberichten nicht veröffentlicht. Der Umstand der Ernennung eines neuen CEO ändert daran auch nichts, selbst wenn neue Renditeanforderungen ausgegeben wurden, weil die langfristigen Tendenzen im Verhältnis des Verbrenner- zum Elektroantrieb dadurch nicht berührt werden.

Demgegenüber vermag das Interesse der Antragsteller nicht zu überwiegen. Für die Ableitung der Ergebnisse aus der Phase I ist das Preis-Mengen-Gerüst von zentraler Bedeutung, nicht dagegen die genauen Margen für die beiden aktuell am Markt erhältlichen Antriebsarten für die von der Gesellschaft produzierten Fahrzeuge. Auf die zentrale Bedeutung des Preis-Menge-Gerüsts unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, der regionalen Wettbewerbssituation und der regionalen Veränderungen haben die Abfindungsprüfer im Rahmen der Anhörung auch hingewiesen."

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

MS Industrie AG: Abschluss des öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots und erfolgreicher Vollzug des Segmentwechsels

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

München (22.08.2023/10:00) - Der Vorstand der MS Industrie AG teilt mit, dass das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot der MS ProActive Verwaltungs GmbH vom 22. Juni 2023 am 09. August 2023 um 24:00 Uhr geendet hat und für insgesamt 3.216.275 MS-Aktien (entsprechend 10,72 % des Grundkapitals der MS Industrie AG) angenommen wurde. Gemäß anschließender Stimmrechtsmeldung der MS ProActive Verwaltungs GmbH erhöhte sich ihr Stimmrechtsanteil (inkl. Zurechnungen) am 10. August 2023 auf insgesamt rund 25,90 % des Grundkapitals der MS Industrie AG.

Nach Abschluss dieser für einen Segmentwechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme hat die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag der MS Industrie AG mit Bescheid vom 17. August 2023 die Zulassung zum Handel der MS-Aktie im regulierten Markt (General Standard) mit Ablauf des heutigen 22. August 2023 widerrufen.

Da die Aktien der MS Industrie AG bereits parallel seit dem 01. Juni 2023 zum Handel im Marktsegment m:access der Börse München einbezogen sind, ist der Segmentwechsel im Rahmen eines Downgrades nun vollständig vollzogen. Der Handel der MS-Aktien ist und bleibt weiterhin über das elektronische Handelssystem XETRA gewährleistet; ebenso im Freiverkehr an nahezu allen anderen inländischen Börsenplätzen.

Dr. Andreas Aufschnaiter, Vorstand der MS Industrie AG: "Wir freuen uns über den reibungslosen und erfolgreich abgeschlossenen Segmentwechsel und bekennen uns - wie schon mehrfach kommuniziert - zu einer nachhaltigen Börsenpräsenz und Investor Relations Arbeit unserer wachsenden Industriegruppe. Wir denken, dass wir nun in einem für mittelständische Unternehmen unseres Erachtens besser passenden regulatorischen Umfeld gut, gerade auch im Sinne unserer Investoren, aufgestellt sind."

Hintergrund:

Die MS Industrie AG (WKN 585518; ISIN DE0005855183) mit Sitz in München ist die Muttergesellschaft einer fokussierten Technologiegruppe mit den beiden Geschäftsfeldern der Antriebstechnik ("MS XTEC", ehemals "MS Powertrain": Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren sowie hybride und elektrische Antriebsformen) und der Ultraschalltechnik ("MS Ultrasonic": Sondermaschinen, Serienmaschinen sowie Ultraschallsysteme und -komponenten). Zu den wesentlichen Kundenbranchen zählen die weltweite Nutzfahrzeug- und die PKW-Industrie, gefolgt von der Verpackungsmaschinenindustrie, der Medizintechnik und weiteren kunststoffverarbeitenden Branchen sowie dem allgemeinen Maschinen- und Anlagenbau. Die Gruppe erwirtschaftet aktuell ein jährliches Umsatzvolumen von ca. 235 Mio. Euro mit über 800 festangestellten Mitarbeitern an fünf Produktionsstandorten, davon zwei in Deutschland und jeweils einem in den USA, Brasilien und China.

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG

Tion Renewables AG
Grünwald

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Hopper BidCo GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört.

Ferner wurde uns mitgeteilt, dass den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG jeweils eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien der Tion Renewables AG (auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) sowie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Tion Renewables AG gehört, da den nachstehend aufgeführten Gesellschaften jeweils die von der Hopper BidCo GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als der Hälfte der Aktien und damit mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Tion Renewables AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist:

• SCUR-Alpha1567 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• SCUR-Alpha 1568 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Boè TopCo GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Hopper TopCo General Partner GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland;

• Boe HoldCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• Boe TopCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure Investments S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure S.à r.l. SICAF-RAIF - No. 1 mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure Collect SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure (No. 1) SCSp mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Active Core Infrastructure (General Partner) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Holdings S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg;

• EQT Treasury AB mit Sitz in Stockholm, Schweden; und

• EQT AB (publ.) mit Sitz in Stockholm, Schweden. 

Grünwald, im August 2023

TION RENEWABLES AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. August 2023

Dienstag, 22. August 2023

Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA

Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
Berlin

Bekanntmachung gem. § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Bellevue Investments GmbH § Co. KGaA gibt gemäß den Bestimmungen der §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:

Ein Aktionär der Gesellschaft hat am 1. Juni 2023 Anfechtungsklage erhoben gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.05.2023 unter den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, 8.3 und 9 gefassten Beschlüssen über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021/22, die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf die Einberufung, Ort und Teilnahme sowie die Bestätigung nach § 244 AktG zu den Tagesordnungspunkten 1 (Feststellung des Jahresabschlusses), 3 (Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin) und 6 (Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen) der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022.

Die Klage wird bei dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 91 O 49/23 geführt.

Außerdem haben drei Aktionäre am 19. Juni 2023 Anfechtungsklage erhoben gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.05.2023 unter den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8.1-8.3 sowie 9.1.-bis 9.4. gefassten Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/22, die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021/22, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/22, die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023,die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen, die Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand, das Grundkapital und die Einberufung, Ort und Teilnahme sowie über die Bestätigung nach § 244 AktG zu Tagesordnungspunkt 1 (Feststellung des Jahresabschlusses), 3 (Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin) und 6 (Beendigung von Ergebnisabführungsverträgen) der Hauptversammlung vom 11. Mai 2022.

Die Klage wird beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 93 O 54/23 geführt.

Berlin, im August 2023

Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin


Quelle: Bundesanzeiger vom 21. August 2023

Montag, 21. August 2023

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger kündigt Vorlage seines Gutachtens in den nächsten Wochen an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der innogy SE am 4. März 2020 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher angekündigt, sein Gutachten in den nächsten Wochen fertigzustellen, nachdem die Antragsgegnerin die angeforderten Unterlagen in einem für ihn zugänglichen Datenraum eingestellt habe. Ein Termin zur Erörterung der noch offenen Fragen könne daher noch vor Ende des Jahres - soweit erforderlich - stattfinden.

Das LG Dortmund hat bei der Antragsgegnerin den vom Gutachter erbetenen weiteren Kostenvorschuss in Höhe von EUR 100.000,- netto (zzgl. USt. EUR 119.000,-) angefordert (nach bereits angeforderten EUR 150.000,- netto).

Das Gericht hatte mit einer "Anordnung nach § 7 Abs. 7 SpruchG" vom 28. April 2023 eine umfassende Vorlage von Unterlagen angeordnet ("Die Vorlagepflicht an den Sachverständigen besteht uneingeschränkt."): https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_9.html

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Geplante Verschmelzung der ADLER Immo Invest GmbH auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin
AG Berlin (Charlottenburg), HRB 180360 B

Hinweis auf die Verschmelzung der ADLER Immo Invest GmbH auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 Satz 3 UmwG


Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 180360 B, beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der ADLER Immo Invest GmbH, Berlin, AG Charlottenburg, HRB 233644 B, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG).

Der Verschmelzungsvertragsvertragsentwurf wurde am heutigen Tage zum Register der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft eingereicht.

Da sich das gesamte Stammkapital der ADLER Immo Invest GmbH in der Hand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der ADLER Immo Invest GmbH nach § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Halbs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Da sich das gesamte Stammkapital - und damit mindestens neun Zehntel des Stammkapitals - der ADLER Immo Invest GmbH in der Hand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zur Aufnahme der ADLER Immo Invest GmbH nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG ebenfalls nicht erforderlich.

Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Satzung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft enthält insofern keine abweichenden Festlegungen (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG). Einberufungsverlangen können an die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, gerichtet werden.

Ab dem heutigen Tag liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und der ADLER Immo Invest GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft aus (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 UmwG). Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 6 UmwG). Die Unterlagen können dem Aktionär mit dessen Einwilligung auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden (§ 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 7 UmwG).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Geschäftsräume i.S.d. § 62 Abs. 3 S. 1 UmwG der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft in der Hedemannstraße 28, 10963 Berlin, befinden.

Berlin, den 25. Juli 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2023