Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 15. August 2023

Wasserstandsmeldung zum Delisting-Angebot für Aktien der Schumag AG

TPPI GmbH
Aachen

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die TPPI GmbH, Severinstraße 126, 52080 Aachen, (die „Bieterin“), hat am 24. Juli 2023 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot (Barangebot) an die Aktionäre der Schumag Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen („Zielgesellschaft“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung des Delisting-Übernahmeangebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts, jede Aktie mit einem jeweiligen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 der Zielgesellschaft (ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) („Schumag-Aktie“), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 1,36 je Schumag-Aktie (das „Delisting-Übernahmeangebot“) veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Übernahmeangebots begann am 24. Juli 2023 und endet am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

1. Bis zum 15. August 2023, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) („Meldestichtag“), ist das Delisting-Übernahmeangebot für 58.484 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,65 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 2.250.000 Schumag-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

3. Die Stimmrechte aus diesen 2.250.000 Schumag-Aktien (oder 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) sind Herrn Prof. Dr. Thomas Prefi gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.

4. Des Weiteren hielten über die oben angegebenen Bestände hinaus zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar Schumag-Aktien oder nach §§ 38, 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die Ziel­gesellschaft. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Schumag-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Aachen, den 15. August 2023

TPPI GmbH

Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schumag-Aktien. Die Bestimmungen des Delisting-Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Schumag-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Delisting-Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des deutschen Rechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich deutschem Recht und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Delisting-Übernahmeangebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.schumag.de/investor_relation/delisting
im Internet am: 14.08.2023.

Aachen, den 14. August 2023

TPPI GmbH 

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. August 2023

Montag, 14. August 2023

STADA/Elliott: BGH fordert Gleichbehandlung aller Aktionäre bei einem Übernahmeangebot, hier: Vereinbarung einer über dem Übernahmeangebot liegenden Gegenleistung für Elliott

WpÜG § 31 Abs. 6 Satz 1

a) Eine dem Erwerb im Sinne der Absätze 3 bis 5 gleichgestellte Vereinbarung setzt nicht voraus, dass der Bieter die Übereignung von Aktien verlangen kann.

b) Eine Vereinbarung ist bereits dann eine Grundlage für ein Übereignungsverlangen, wenn sie bei objektiver Betrachtung eine auf den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft gerichtete rechtsgeschäftliche Disposition des Bieters enthält, in der zum Ausdruck kommt, dass er bereit ist, eine Gegenleistung für den Aktienerwerb zu erbringen, die die nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WpÜG angebotene Gegenleistung übersteigt.


WpÜG § 31 Abs. 5 Satz 2

Eine Vereinbarung, mit der sich ein Paketaktionär vor dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verpflichtet, mit seinen Stimmrechten die Zustimmung der Hauptversammlung nach § 293 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu unterstützen, wenn den außenstehenden Aktionären eine dem Betrag nach bestimmte Mindestabfindung angeboten wird, steht nicht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung einer Abfindung an Aktionäre der Zielgesellschaft gemäß § 305 Abs. 1 AktG.

BGH, Urteil vom 23. Mai 2023 - II ZR 219/21 - 
OLG Frankfurt am Main
LG Frankfurt am Main

Bekanntmachung von BGH-Urteilen zum Übernahmeangebot für Aktien der STADA Arzneimittel AG durch die Bieterin: Gleichbehandlung aller Aktionäre bei einem Übernahmeangebot (STADA/Elliott)

Nidda Healthcare Holding GmbH
Bad Vilbel

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und 
Übernahmegesetzes ("WpÜG")

Die damals unter Nidda Healthcare Holding AG firmierende Bieterin veröffentlichte am 18. August 2017 die Mitteilung zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG betreffend ihr Übernahmeangebot an die Aktionäre der STADA Arzneimittel AG ("STADA") vom 19. Juli 2017.
 
Am 30. August 2017 verpflichtete sich eine damals an STADA mit 8.265.142 Aktien (dies entsprach 13,26 % der Aktien und Stimmrechte) beteiligte Aktionärin gegenüber der Bieterin dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ("BGAV") mit STADA zuzustimmen, wenn die Höhe der gesetzlichen Abfindung unter dem BGAV mindestens EUR 74,40 je STADA-Aktie beträgt. Dieser Umstand wurde per Pressemitteilung seitens der Aktionärin bekanntgegeben. Die Bieterin bestätigte mit darauffolgender Presseerklärung das Versprechen der Aktionärin und gab ihre Absicht bekannt, einen BGAV nur mit entsprechender Abfindungshöhe abschließen zu wollen vorbehaltlich der weiteren Prüfung.
 
Mehrere ehemalige Aktionäre der STADA, die das Übernahmeangebot angenommen hatten, verlangten von der Bieterin per Klage den Differenzbetrag zwischen dem Angebotspreis und der Abfindung unter dem BGAV von EUR 74,40. Das erstinstanzliche Landgericht, sowie das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz wiesen die Klagen bzw. Berufungen ab. Mit zwei gleichlautenden Urteilen vom 23. Mai 2023 (Az. II ZR 219/21 und II ZR 220/21) entschied der Bundesgerichtshof ("BGH") unter Bezugnahme auf die Grundsätze der sogenannten Celesio-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 7. November 2017 - Az.: II ZR 37/16) zugunsten von zwei Klägerinnen und hielt §§ 31 Abs. 5, 6 WpÜG für einschlägig. Die übrigen Verfahren sind rechtskräftig abgewiesen worden.
 
Die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht forderte die Bieterin auf, die hier gegenständliche Mitteilung im Zusammenhang mit den o.g. BGH-Urteilen zu veröffentlichen. Die Bieterin kommt der Aufforderung hiermit nach, auch wenn sie der Auffassung ist, dass keine veröffentlichungswürdige Tatsache vorliegt.
 
Die Bieterin weist im Übrigen auf den lediglich formalen Charakter dieser Mitteilung sowie den Umstand hin, dass etwaigen Zahlungsansprüchen ehemaliger Aktionäre die Einrede der Verjährung entgegen gehalten werden kann. Die Verjährung begann nach Auffassung der Bieterin in Anbetracht der sich aus den Pressemitteilungen (und einer Vielzahl von nationalen und internationalen Presseberichten über eine Vereinbarung zwischen der Aktionärin und der Bieterin) bekannten Tatsachengrundlage spätestens mit Schluss des Jahres 2017 und steht in Anbetracht der einschlägigen dreijährigen Verjährungsfrist konsequenterweise einer Anspruchsdurchsetzung entgegen. Die Bieterin wird daher etwaigen weiteren Klagen entsprechend entgegentreten.
 
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://bundesanzeiger.de
im Internet am: 14.08.2023. 
 
Bad Vilbel, den 14. August 2023
 
Geschäftsführung der Nidda Healthcare Holding GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2023
 
 
________________
 
Anmerkung der Redaktion:
 
Die Entscheidungen betreffen die "erkaufte" Zustimmung von Elliott zu dem BuG.
 
Zu den STADA/Elliott-Urteilen des BGH:

Muehlhan AG: Aktienrückkaufprogramm der Muehlhan AG verläuft erfolgreich

PRESSEMITEILUNG

Hamburg, den 14. August 2023 – Das am 28. Juni 2023 begonnene Aktienrückkaufprogramm der Muehlhan AG (Open Market; ISIN DE000A0KD0F7; WKN A0KD0F) verläuft erfolgreich. Bis zum 2. August 2023 wurde das Rückkaufangebot für über 4,5 Millionen Aktien angenommen, sodass Anfang August bereits knapp € 8 Mio. an die Aktionäre für die Aktien ausgezahlt werden konnten.

Die Aktionäre der Muehlhan AG haben noch bis zum 6. September 2023 (24:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit) Gelegenheit, ihre Muehlhan-Aktien an die Muehlhan AG für € 1,75 je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zu verkaufen. Ein entsprechendes Angebot ist über die Depotbanken an alle Aktionäre der Muehlhan AG verteilt worden.

Nach dem Abschluss des Aktienrückkaufprogramms strebt die Muehlhan AG ein Delisting von der Börse an. Die Aktien werden danach nur noch sehr eingeschränkt handelbar sein.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache verfasst und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlhan-ag.com/investor_relations/ sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Daneben hat die Gesellschaft eine nicht bindende englische Übersetzung der Angebotsunterlage erstellt, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlhan-ag.com/investor_relations/ veröffentlicht ist. Zudem wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos eine Kopie der Angebotsunterlage per E-Mail zugesandt.

Über Muehlhan: Als börsennotierte Aktiengesellschaft wird die MuehlhanAG im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000A0KD0F7 / WKN A0KD0F).

Weitere Informationen finden Sie unter www.muehlhan-ag.com

Freitag, 11. August 2023

Alexanderwerk AG: Satzungsänderung und Aktiensplit

Corporate News

Wie die Alexanderwerk AG bereits am 6. Juli 2023 mitgeteilt hat, hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2023 unter anderem einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 2 und im Zusammenhang damit eine Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen.

An die Stelle einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 treten zwei Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,30. Das Grundkapital wird damit neu eingeteilt in 3.600.000 Stückaktien.

Die Satzungsänderung wurde am 13. Juli 2023 in das Handelsregister der Alexanderwerk AG eingetragen und damit wirksam. Der beschlossene Aktiensplit bedarf noch der technischen Umsetzung. Hierbei wird die Gesellschaft durch ein Kreditinstitut unterstützt.

Über die weiteren Schritte zur technischen Umsetzung des Aktiensplits und den voraussichtlichen Zeitplan wird die Gesellschaft den Kapitalmarkt zu gegebener Zeit gesondert informieren.

Remscheid, den 11.08.2023

Alexanderwerk AG
Der Vorstand

Kehrt DOUGLAS nach dem Squeeze-out an die Börse zurück?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die seit 2015 mehrheitlich dem Finanzinvestor CVC Capital Partners gehörende Kette DOUGLAS könnte nach mehr als zehn Jahren wieder an die Börse zurückkommen. CVC will Insidern zufolge im nächsten Jahr das Börsen-Comeback für den Parfümhändler wagen. DOUGLAS könnte dabei laut Wirtschaftswoche mit bis zu sieben Milliarden Euro bewertet werden. CVC soll 2015 für die Mehrheitsbeteiligung knapp drei Milliarden Euro gezahlt haben.

Bei DOUGLAS erfolgte 2013 nach der gemeinsamen Übernahme durch den damaligen Finanzinvestor Advent und die noch mit 15 % beteiligte Eigentümerfamilie Kreke ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out). Jetzt scheint CVC ein Comeback als ertragreiches Exit zu prüfen. Konkrete Entscheidungen gebe es aber noch nicht, so Insider. CVC habe aber bereits die Investmentbank Rothschild & Co als Berater angeheuert. Diese soll die Chancen für einen erneuten Börsengang ausloten und bei der Auswahl der begleitenden Banken helfen.

In dem seit zehn Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG hatte das Gericht mit Beschluss vom 22. Februar 2016 Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen, mit der Gutachtenerstattung beauftragt, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Die Erstellung des Gutachtens hatte sich durch insgesamt drei Ablehnunganträge der Antragsgegnerin gegen den Sachverständigen und anschließend durch die Pandemie verzögert. Herr WP Dr. Franken hatte zuletzt angekündigt, das sich sein Gutachten aufgrund von unerwarteten Verzögerungen bis Juli verschieben werde.

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

Bekanntmachung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vantage Towers AG

Oak Holdings GmbH
Düsseldorf

Abfindungsangebot
an die außenstehenden Aktionäre der Vantage Towers AG
Düsseldorf

aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

- ISIN: DE000A3H3LL2 / WKN: A3H3LL -

Die Oak Holdings GmbH, Düsseldorf („Oak Holdings“), als herrschende Gesellschaft und die Vantage Towers AG, Düsseldorf („Vantage Towers“), als abhängige Gesellschaft haben am 12. Juni 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „Vertrag“) gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen. Die Hauptversammlung der Vantage Towers hat dem Vertrag am 5. Mai 2023 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Oak Holdings hat dem Vertrag am 10. Mai 2023 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf am 13. Juni 2023 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung durch das Gericht gemäß § 10 HGB erfolgte am selben Tag.

Im Vertrag hat sich die Oak Holdings verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Vantage Towers dessen auf den Namen lautende Stückaktien der Vantage Towers (ISIN DE000A3H3LL2) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (jede einzeln eine „Vantage Towers-Aktie“ und zusammen die „Vantage Towers-Aktien“) gegen eine Barabfindung in Höhe von

EUR 28,24 je Vantage Towers-Aktie

(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“).

Die Abfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 14. Juni 2023 an, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

Die Verpflichtung der Oak Holdings zum Erwerb der Vantage Towers-Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im Handelsregister des Sitzes der Vantage Towers nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Die Frist endet demgemäß am 14. August 2023. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 Spruchverfahrensgesetz bestimmte Gericht bleibt unberührt. In diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der Vantage Towers, die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der Vantage Towers und haben für die Dauer des Vertrags Anspruch auf Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr von brutto EUR 1,63 je Vantage Towers-Aktie abzüglich eines Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,11, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags ein Ausgleich in Höhe von netto EUR 1,52 je Vantage Towers-Aktie für ein volles Geschäftsjahr.

Die Ausgleichszahlung ist jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Vantage Towers für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahres, fällig. Die Ausgleichszahlung wird erstmals für das gesamte Geschäftsjahr der Vantage Towers gewährt, für das der Anspruch auf Gewinnabführung der Oak Holdings wirksam wird, d.h. für das am 1. April 2023 beginnende Geschäftsjahr der Vantage Towers.

Falls der Vertrag während eines Geschäftsjahres der Vantage Towers endet oder Vantage Towers während der Dauer des Vertrags ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig.

Die Höhe der Abfindung und des Ausgleichs wurde durch die Geschäftsführung der Oak Holdings und den Vorstand der Vantage Towers auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des Bewertungsgutachters Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs ist vom gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt worden.

Die außenstehenden Aktionäre der Vantage Towers, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Vantage Towers-Aktien in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von EUR 28,24 je Vantage Towers-Aktie

ab sofort

auf dem Girosammelwege der

UBS Europe SE, Frankfurt am Main,

als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Den Aktionären der Vantage Towers, die das Abfindungsangebot angenommen haben, wird gegen Übertragung ihrer Vantage Towers-Aktien die Abfindung in Höhe von EUR 28,24 je Vantage Towers-Aktie zzgl. Zinsen über ihre Depotbank durch die Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung gestellt.

Die Übertragung der Vantage Towers-Aktien gegen Abfindung ist für die außenstehenden Aktionäre der Vantage Towers provisions- und spesenfrei.

Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre der Vantage Towers eine entsprechende Ergänzung der bereits erhaltenen Abfindung bzw. des bereits erhaltenen Ausgleichs verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre der Vantage Towers gleichgestellt, wenn sich die Oak Holdings gegenüber einem außenstehenden Aktionär der Vantage Towers in einem gerichtlichen Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung bzw. einem höheren Ausgleich verpflichtet. 

Düsseldorf, im August 2023

Oak Holdings GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. August 2023

_________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs wird in einem Spruchverfahren überprüft. Wie oben dargestellt, verlängert sich damit die Frist zur Einreichung der Aktien auf zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung zum Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BHS tabletop AG: LG Nürnberg-Fürth will bei mündlicher Verhandlung Relevanz des Börsenkurses klären

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte in dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, im letzten Jahr ausgeführt, dass es die Einwände gegen die Nichtberücksichtigung des Börsenkurses für berechtigt hält. Insoweit dürfte der durchschnittliche Kurs von EUR 14,35 je Aktie vor der Squeeze-out-Ankündigung als Untergrenze für die Barabfindung heranzuziehen sein. Die Antragsgegnerin hatte lediglich EUR 9,83 je Stückaktie der BHS tabletop AG angeboten.

Das Gericht hat nunmehr mitgeteilt, dass es im Hinblick auf den mehrfach geäußerten Wunsch, erst nach einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden, beabsichtige, einen Verhandlungstermin durchzuführen. Dessen Gegenstand soll insbesondere die Relevanz des Börsenkurses für die Entscheidung des Gerichts und bei dem Ausloten der Möglichkeit einer gütlichen Einigung sein. Eine Anhörung der Prüferin wird zunächst zurückgestellt.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/20
Rolle u.a. ./. BHS Verwaltungs AG
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Handelsgericht Wien erhöht Barabfindung geringfügig auf EUR 60,20 je Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem am 17. August 2018 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei dem Vermögensverwalter C-QUADRAT Investment AG, Wien, hat das Handelsgericht Wien die angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 60,- je Aktie als nicht angemessen beurteilt und mit Beschluss vom 28. Juli 2023 auf EUR 60,20 angehoben. Die bare Zuzahlung von EUR 0,20 je Aktie ist ab dem der Gesellschafterversammlung folgenden Tag, d.h. ab dem 18. August 2018, mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.  
 
Das Handelsgericht folgt damit dem Bericht des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses und dem vom Gremium bestellten Sachverständigen. Der vom Gremium als Gutachter bestellte WP/StB Mag. Dr. Gottwald Kranebitter (c/o Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft) hatte 2021 sein Gutachten vorgelegt. Er kam darin auf einen Wert je C-QUADRAT-Aktie von EUR 60,20. 
 
Gegen die Entscheidung des Handelsgerichts kann noch ein Rechtsmittel (Rekurs) eingereicht werden.

FN 55148 a
HG Wien, Beschluss vom 28. Juli 2023, Az. 75 Fr 17733/18 i-132
Gremium, Az. Gr 7/19
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

va-Q-tec AG: Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG zum Delisting-Erwerbsangebot von EQT Private Equity veröffentlicht

Corporate News

- Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

- Angebotspreis von EUR 26,00 je va-Q-tec-Aktie nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat finanziell fair und im besten Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeitenden und Kunden

- Gesellschaft wird zeitnah Widerruf der Zulassung der va-Q-tec-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen


Würzburg, 11. August 2023  Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG („va-Q-tec“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“) für die Aktien (ISIN DE0006636681 / WKN 663668) der va-Q-tec abgegeben. Die Bieterin ist eine von EQT Private Equity rechtlich kontrollierte Holdinggesellschaft. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 2. August 2023 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionärinnen und Aktionären der va-Q-tec, das Angebot anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Delisting-Erwerbsangebot, wie bereits zuvor das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot, den Interessen und Zielsetzungen von va-Q-tec, den Aktionärinnen und Aktionären von va-Q-tec wie auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der va-Q-tec-Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher begrüßen und unterstützen sie das Angebot der Bieterin, wie es in der Angebotsunterlage dargelegt ist. So ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Berücksichtigung der Beurteilung (Fairness Opinion) durch den Finanzberater ParkView Partners GmbH der Angebotspreis in Höhe von EUR 26,00 je va-Q-tec-Aktie aus finanzieller Sicht fair. Gleichzeitig bekräftigen Vorstand und Aufsichtsrat erneut ihre Ansicht, wonach die Partnerschaft mit EQT Private Equity die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Weiterentwicklung der va-Q-tec-Gruppe und ihrer Technologie darstellt. So hatten sich va-Q-tec und die Bieterin in der im Dezember 2022 geschlossenen Zusammenschlussvereinbarung darauf verständigt, im Rahmen der strategischen Partnerschaft sämtliche Geschäftsfelder von va-Q-tec zu unterstützen und zu fördern. Hierfür wurde durch die Bieterin unter anderem frisches Eigenkapital für va-Q-tec in Höhe von rund EUR 35 Mio. im Rahmen einer Kapitalerhöhung bereitgestellt. Darüber hinaus sind ein Unternehmenszusammenschluss der Geschäftsaktivitäten von va-Q-tec für die Arzneimittelbranche mit Envirotainer AB sowie die Weiterentwicklung der übrigen Geschäftstätigkeiten von va-Q-tec im Bereich thermische Energieeffizienz und thermische Boxen in einer eigenständigen neuen Gesellschaft vorgesehen.

Vorstand und Aufsichtsrat teilen die Überzeugung der Bieterin, dass diese langfristig orientierte Wachstumsstrategie am besten durch ein Delisting und damit in einem Umfeld außerhalb des kurzfristigen Fokus und der Volatilität der Kapitalmärkte ermöglicht werden kann. Das Delisting wird va-Q-tec in die Lage versetzen, Entscheidungen mit einer langfristigen Perspektive zu treffen, unabhängig von den kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts. Außerdem wird das Delisting eine Verringerung des regulatorischen Aufwands und der mit der Aufrechterhaltung der Börsennotierung der va‑Q‑tec-Aktien zusammenhängenden administrativen Kosten ermöglichen. va-Q-tec wird deshalb zeitnah den Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec gemäß § 27 WpÜG wurde im Internet auf der Internetseite der va-Q-tec unter https://va-q-tec.com/ unter der Rubrik „Investor Relations“ in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch in unverbindlicher englischer Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung. Exemplare der gemeinsamen begründeten Stellungnahme sind zudem kostenfrei erhältlich bei der va-Q-tec, Investor Relations, Alfred-Nobel-Straße 33, 97080 Würzburg, Deutschland, Telefon: +49 (0) 931 35942 – 297, Telefax: +49 (0) 931 35942 – 10 (Bestellungen per E-Mail an Felix.Rau@va-q-tec.com unter Angabe der vollständigen Postadresse oder E-Mail-Adresse).

Die Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. August 2023 begonnen und endet voraussichtlich am 30. August 2023 um 24:00 Uhr (MEZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: http://www.offer-eqt.com. Um ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots anzudienen, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.

Wichtiger Hinweis

Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar.

Donnerstag, 10. August 2023

Symposium Kapitalmarktrecht am 12. Oktober 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.10.2023 findet erneut das Symposium Kapitalmarktrecht statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktien-Experten im Sofitel Opera in Frankfurt am Main auszutauschen.

Die Schwerpunktthemen der diesjährigen Veranstaltung sind:

• Aktuelle Trends zur Corporate Governance in Deutschland
• Aktionäre vor Gericht: (K)ein Grund zum Klagen?
• ESG-Praxis in Deutschland - ein Weg ins Börsenabseits?

Durch den Tag führt Sie die Moderatorin Sissi Hajtmanek. Seien Sie gespannt auf hochkarätige Referenten und Panel-Diskussionen mit Tiefgang. Eine Einladung mit dem detaillierten Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung geht Ihnen noch zu.

Ich freue mich darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Das Symposium findet als eine hybride Veranstaltung statt, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können. Auf unserer Webseite www.symposium-kapitalmarktrecht.de finden Sie weiterführende Informationen zum Symposium Kapitalmarktrecht.

mit freundlichen Grüßen,

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer

aktionaersforum service GmbH
Kennedyallee 47
60596 Frankfurt
Deutschland

symposium@irx.eu
www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Biotest steigert EBIT im 1. Halbjahr 2023 auf 19,8 Mio. Euro

PRESSEMITTEILUNG

- Umsatzerlöse wachsen um 8,8% auf 275 Mio. Euro

- Technologietransfer- und Lizenzvereinbarung mit Grifols abgeschlossen

- Zwei neue Plasmazentren eröffnet

Dreieich, 10. August 2023. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 verzeichnete die Biotest Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von 275,3 Mio. €. Das entspricht einer Steigerung um 8,8 % gegenüber dem Umsatz des Vorjahreszeitraums in Höhe von 253,1 Mio. €.

Der Umsatzanstieg ist insbesondere durch das neue intravenöse Immunglobulin Yimmugo® begründet, das im November 2022 erfolgreich in den Markt eingeführt wurde und nun als erstes kommerzielles Präparat in einem innovativen Herstellverfahren in der neuen Produktionsanlage Biotest Next Level am Standort Dreieich in Deutschland hergestellt wird. Im ersten Halbjahr 2023 hat Biotest Umsätze in Höhe von 9,6 Mio. € mit Yimmugo® erzielt. Darüber hinaus trugen Umsätze aus den Entwicklungsleistungen mit Grifols S.A., Barcelona, Spanien in Höhe von 14,9 Mio. € im Rahmen der Technologietransfer- und Lizenzvereinbarung zum Umsatzanstieg bei. Der Vertrag zwischen der Biotest AG und Grifols S.A. wurde am 31. Mai 2023 mit Wirkung zum 01. Januar 2023 unterzeichnet.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 auf 37,5 Mio. € nach 8,8 Mio. € im ersten Halbjahr des Vorjahres. Das entspricht einer Steigerung um 326%.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erhöhte sich das EBIT auf Konzernebene in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2023 auf 19,8 Mio. € (Vorjahreszeitraum: -9,1 Mio. €). Ursächlich für diese Entwicklung waren im Wesentlichen der Gewinn in Höhe von 23,1 Mio. €. aus dem Verkauf von fünf Biotest Tochtergesellschaften an Grifols.

Bereinigt um Sondereffekte aus den Umsätzen mit Grifols aus Entwicklungsleistungen sowie den Veräußerungsgewinn von fünf Biotest Tochtergesellschaften belief sich das bereinigte EBIT für das erste Halbjahr 2023 auf -5,2 Mio. €. Im Vorjahr betrafen die Sondereffekte ausschließlich noch Aufwendungen aus dem Expansionsprojekt Biotest Next Level, womit das bereinigte EBIT bei 32,4 Mio. € im Vorjahreszeitraum lag. Da im Rahmen des Expansionsprojektes Biotest Next Level inzwischen die neue Produktionsanlage mit der Markteinführung von Yimmugo® erfolgreich in Betrieb genommen wurde, werden Aufwendung hierfür nicht mehr separat wie in den Vorjahren ausgewiesen.

Bereinigtes EBIT

in Millionen € 1. Halbjahr 2023 1. Halbjahr 2022   Veränd.
  in %
EBIT 19,8 -9,1 >100
Aufwendungen für Biotest Next Level - 41,5 -100,0
Ergebniseffekt aus Entwicklungsleistungen -1,9 - -
Veräußerungsgewinn -23,1 - -
EBIT bereinigt -5,2 32,4 >-100

 
Für die Biotest Gruppe ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von 1,2 Mio. € nach -18,0 Mio. € im Vorjahreszeitraum.

Das gesamte Ergebnis nach Steuern (EAT) der Biotest Gruppe stieg angesichts der beschriebenen Einflussfaktoren im ersten Halbjahr 2023 auf 1,7 Mio. € (Vorjahreszeitraum: - 19,9 Mio. €) an. Dadurch ergibt sich ein Ergebnis je Stammaktie von 0,03 € nach - 0,50 € im ersten Halbjahr 2022.

Innerhalb der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unternimmt Biotest weiterhin verstärkte Anstrengungen, die in der späten klinischen Phase III befindlichen Produktkandidaten Fibrinogen und Trimodulin, welche in der neuen Anlage Biotest Next Level produziert werden sollen, zügig weiterzuentwickeln und zur Zulassung zu bringen. Biotest entwickelt Fibrinogen nicht nur bei angeborenem, sondern auch bei erworbenem Fibrinogenmangel. So konnte im März 2023 in einer Interimsanalyse der Phase-III-AdFIrst-Studie in erworbenem Fibrinogenmangel die ursprünglich für die Studie geplante Patientenzahl bestätigt werden.

Mit Trimodulin wurde eine weitere Phase-III-Studie in der Indikation schwere ambulant erworbene Lungenentzündung aufgesetzt. Der Großteil der Studien-genehmigungen durch die Behörden in den unterschiedlichen Ländern ist erfolgt und erste Studienzentren wurden eröffnet.

Darüber hinaus hat Biotest Ende Juni 2023 mit der Einreichung der Biologics License Application (BLA) für das polyspezifische Immunglobulin Präparat Yimmugo (IgG Next Generation) bei der US Food and Drug Administration (FDA) einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Es ist das erste von Biotest in Dreieich hergestellte Produkt, für das ein Zulassungsantrag bei der FDA eingereicht wurde.

In der Berichtsperiode eröffnete die Biotest AG zwei neue Plasmasammelzentren. Darüber hinaus sind weitere neue Plasmazentren im Jahr 2023 geplant, um die Versorgung mit Plasma auf eine breitere Basis zu stellen.

Ausblick:

Die Biotest AG, Dreieich, Deutschland und Grifols, S.A., Barcelona, Spanien haben diverse Verträge, u.a. die Technologietransfer- und Lizenzvereinbarung, unterschrieben. Diese Verträge gewährleisten, dass die Produkt-Neuentwicklungen von Biotest durch Nutzung der Organisation und des Produktionsnetzwerks von Grifols weltweit hergestellt und vermarktet werden können. Als Gegenleistung wurden Zahlungen für die Technologie sowie später zu leistende wiederkehrende Lizenzzahlungen auf der Basis der Verkaufserlöse der lizensierten Produkte vereinbart. Dabei werden die Umsätze aus dem Technologietransfer sowie der Entwicklungsleistungen im zweiten Halbjahr 2023 voraussichtlich einen positiven Effekt auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in dreistelliger Millionen-Höhe haben.

Daher hat der Vorstand im April 2023 die EBIT-Prognose für das Jahr 2023 von - 20 bis -15 Mio. € auf eine Höhe angehoben, die möglicherweise 100 Mio. € übersteigen kann. Eine genauere Festlegung hängt von der Umsatz- und Ergebnisrealisierung der finalen Projekt-Meilensteine ab.

Der Vorstand strebt für das Geschäftsjahr 2023 ohne Berücksichtigung der Umsätze aus der Technologietransfer- und Lizenzvereinbarung an, die Umsätze gegenüber 2022 im mittleren einstelligen Prozentbereich zu erhöhen. Diese Umsatzausweitung ist möglich durch die Inbetriebnahme der Yimmugo®-Produktionsanlage innerhalb von Biotest Next Level. Der Vorstand schließt weiterhin negative Umsatzentwicklungen in Folge von möglichen konjunkturbedingten Nachfragerückgängen und länderspezifischen Einsparungen im Gesundheitswesen nicht aus.

Der Bericht zum ersten Halbjahres 2023 kann auf der Internetseite des Unternehmens unter folgendem Link Quartalsberichte (biotest.com) abgerufen werden.

Über Biotest

Biotest ist ein Anbieter von Plasmaproteinen und biotherapeutischen Arzneimitteln. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.300 Mitarbeiter. Die Stamm- und Vorzugsaktien der Biotest AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

______________

Anmerkung der Redaktion:

Grifols hatte im März 2022 einen übernahmerechtlicher Squeeze-out der Biotest-Stammaktien beantragt. Dieser Antrag ist erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt worden. Nach Beschwerden von Minderheitsaktionären steht eine abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main an (Az. 20 WPüG 1/23). Die Biotest-Vorzugsaktien bleiben jedoch weiter börsennotiert.

Trotz der engen Zusammenarbeit gibt es bislang keinen Beherrschungsvertrag.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • Aves One AG: Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor mehr als einem Jahr am 22. April 2022), nicht auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023 (?)

  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu, Delisting

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz knapp über 5 %)
  • ifa systems AG: Delisting

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MS Industrie AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Hauptversammlung am 5. Juli 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Eintragung im Handelsregister am 16. Mai 2023 (Fristablauf: 16. August 2023)
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG, Hauptversammlung am 13. Juli 2023

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Übernahmeangebot der Octapharma AG

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023, Eintragung des Beschlusses durch Anfechtungsklagen verzögert
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet (?)

  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 9. August 2023

BGH: Abfindungsvereinbarung erhöht Gegenleistung nach § 31 Abs. 6 WpÜG (STADA/Elliott)

Zu der Besprechung der BGH-Entscheidung zu dem sog. Irrevocable Committment von Elliott im Fall STADA ("erkaufte" Zustimmung zu dem BuG):

https://community.beck.de/2023/07/18/bgh-abfindungsvereinbarung-erhoeht-gegenleistung-nach-ss-31-abs-6-wpueg-stada/elliott

Zu einem Gastbeitrag von Alexander Kiefner/Lutz Krämer (Kanzlei White & Chase) zu dieser BGH-Entscheidung in der Börsen-Zeitung:

BGH sichert Gleichbehandlung aller Aktionäre bei Unternehmensübernahmen | Börsen-Zeitung (boersen-zeitung.de)

Ottakringer Getränke AG: Mehrheitsaktionäre initiieren Delisting der Stamm- und Vorzugsaktien und kündigen Delisting-Angebot an

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Wien (08.08.2023/15:30) - Die Ottakringer Holding AG (im Folgenden "OH") sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger haben dem Vorstand der Ottakringer Getränke AG ("Gesellschaft") heute mitgeteilt, dass sie den Rückzug der Gesellschaft von der Börse anstreben. Mittels Delisting-Verlangen nach § 38 Abs 7 zweiter Fall BörseG begehren die OH, die Wenckheim Privatstiftung, die Ottakringer Privatstiftung und die Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH die Beendigung der Handelszulassung der Stammaktien (ISIN AT0000758008) und der Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) der Gesellschaft. Stamm- und Vorzugsaktien notieren derzeit an der Wiener Börse im standard market auction.

Gleichzeitig haben die OH und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie den Stamm- und Vorzugsaktionären der Zielgesellschaft zur Wahrung deren Vermögensinteressen ein Delisting-Angebot ("Angebot") unterbreiten werden.

Die OH und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger ("Bieter") beabsichtigen, den Aktionären im Rahmen des Angebots EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) anzubieten. Nach den vorläufigen Bewertungsüberlegungen der Bieter liegen diese Angebotspreise über dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft. Die Börsenkurse der Stamm- und Vorzugsaktien sind nach der vorläufigen Rechtsauffassung der Übernahmekommission mangels ausreichender Liquidität nicht als Preisuntergrenze heranzuziehen. Ausschlaggebend ist hingegen der auf die Stamm- und Vorzugsaktien entfallende anteilige Unternehmenswert.

Die Übernahmekommission wird vor Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob der beabsichtigte Angebotspreis zumindest dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft entspricht. Zu diesem Zweck wird die Übernahmekommission vor der Veröffentlichung des Angebots einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Unternehmenswerts beauftragen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der sachverständigen Bewertung wird dann zu entscheiden sein, ob das hiermit angekündigte Angebot die gesetzlichen Mindestpreisschwellen erfüllt und von den Bietern tatsächlich umgesetzt werden kann. Im Hinblick darauf wird das Angebot erst im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden können.

Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG hat das Verlangen der OH und der mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger zur Kenntnis genommen und wird - so wie der Aufsichtsrat - zum Delisting-Angebot nach dessen Veröffentlichung schriftlich Stellung nehmen.

Als Vorstandsmitglied der Ottakringer Holding AG sagt Christiane Wenckheim zum Delisting-Verlangen: "Nach knapp vierzig Jahren hat sich die Ottakringer Holding AG dazu entschlossen, die Aktien der Familiengruppe aus dem Handel an der Wiener Börse zu nehmen. Nur ca. drei Prozent des Aktienvolumens der Gesellschaft werden aktuell im Streubesitz gehalten, weshalb seit vielen Jahren kein nennenswerter Handel mehr stattfindet. Dem stehen hohe Kosten und der regulatorische Aufwand der Börsennotierung gegenüber. Der Abschied von der Börse fällt uns nicht leicht, er ist aber ein logischer Schritt." Und weiter: "Diese Entscheidung hat keinerlei Einfluss auf die Mehrheits- und Kontrollverhältnisse sowie die künftige Ausrichtung der Unternehmensgruppe. Die Gesellschaft ist ein österreichisches Familienunternehmen und soll auch weiterhin diese Orientierung auf klare familiäre Werte behalten."

DEMIRE nimmt aufgrund des allgemeinen Marktumfelds Neubewertung des Portfolios zum 30. Juni 2023 vor

Ad-hoc-Meldung

Langen, den 9. August 2023. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) („DEMIRE“ oder „Gesellschaft“) hat vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen an den Immobilienmärkten und im Sinne der Schaffung zusätzlicher Transparenz entschieden, zum Stichtag 30. Juni 2023 eine zusätzliche unterjährige Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien durchführen zu lassen.

Die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien der Gesellschaft wird derzeit durch den externen Gutachter Savills durchgeführt. Auf Grundlage eines Bewertungsentwurfs geht die Gesellschaft gegenwärtig davon aus, dass der Verkehrswert der zum 30. Juni 2023 als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (like-for-like) im Vergleich zum Jahresende 2022 voraussichtlich um 5,5 % bis 6,0 % bzw. EUR 52 Mio. bis EUR 57 Mio. zurückgehen wird.

Der derzeit erwartete Wertrückgang der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien hat keine Auswirkungen auf die von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierten Mieteinnahmen und Funds from Operations I. Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2023 weiterhin Mieteinnahmen in Höhe von EUR 74,5 Mio. bis EUR 76,5 Mio. und Funds from Operations I (FFO I nach Steuern, vor Minderheiten) in Höhe von EUR 33 Mio. bis EUR 35 Mio.

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts der DEMIRE ist für den 4. September 2023 geplant.

Fair Value REIT-AG nimmt aufgrund des allgemeinen Marktumfelds Neubewertung des Portfolios zum 30. Juni 2023 vor

Ad-hoc-Meldung                                                          

Langen, 9. August 2023 – Die Fair Value REIT-AG („Gesellschaft“) (WKN/ISIN A0MW97/DE000A0MW975) hat vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen an den Immobilienmärkten und im Sinne der Schaffung zusätzlicher Transparenz entschieden, zum Stichtag 30. Juni 2023 eine zusätzliche unterjährige Bewertung ihres Immobilienportfolios durchführen zu lassen.

Die Bewertung des Immobilienportfolios der Gesellschaft wird derzeit durch den externen Gutachter Savills durchgeführt. Auf Grundlage eines Bewertungsentwurfs geht die Gesellschaft gegenwärtig davon aus, dass der Verkehrswert des Immobilienportfolios (like-for-like) zum 30. Juni 2023 im Vergleich zum Jahresende 2022 voraussichtlich um 3,0 % bis 3,5 % bzw. EUR 8,6 Mio. bis EUR 10,0 Mio. zurückgehen wird.

Der derzeit erwartete Wertrückgang des Immobilienportfolios hat keine Auswirkungen auf die von der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierten Mieteinnahmen und Funds from Operations I. Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2023 weiterhin Mieteinnahmen in Höhe von EUR 18,5 Mio. bis EUR 19,5 Mio. und Funds from Operations I (FFO I nach Steuern, vor Minderheiten) in Höhe von EUR 11 Mio. bis EUR 12 Mio. – und somit in etwa auf Niveau des Vorjahres.

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts der Fair Value REIT-AG ist für den 4. September 2023 geplant.

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen FinLab AG an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter teilte uns die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen FinLab AG an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

2. Die BFF Holding GmbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehört, da ihr die Beteiligungen an der von ihr abhängigen GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH und FinLab AG an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehört, da ihr die Beteiligungen an der von ihr abhängigen GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH und FinLab AG an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

3. Herr Bernd Förtsch, geboren am 30. Juni 1962, wohnhaft in Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehört, da ihm die Beteiligungen der von ihm abhängigen BFF Holding GmbH mit Sitz in Kulmbach, BF Holding GmbH mit Sitz in Kulmbach, der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH mit Sitz in Kulmbach sowie der FinLab AG mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Weiter teilte uns Herr Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gehört, da ihm die Beteiligungen der vom ihm abhängigen BFF Holding GmbH mit Sitz in Kulmbach, der BF Holding GmbH mit Sitz in Kulmbach, der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH mit Sitz in Kulmbach und der FinLab AG mit Sitz in Frankfurt am Main gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. 

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA
Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin Heliad Management GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. August 2023

Gateway Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen

Berlin, 09. August 2023. Die Gateway Real Estate AG (WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) ("GATEWAY") entwickelt über ihre Tochterfirma S8 Chelsea Quartier GmbH & Co. KG („S8“) ein Immobilienprojekt in Mannheim. Hierzu hat die S8 heute mit der NOKERA Construction GmbH („NOKERA“) einen Generalübernehmervertrag zur schlüsselfertigen Errichtung von 14 Wohngebäuden mit einer Geschossfläche (oberirdisch) von ca. 16.000 m² geschlossen. Der Bau der Obergeschosse erfolgt in serieller Holzhybridbauweise. Für die Erbringung sämtlicher vertraglich geschuldeter Leistungen der NOKERA wurde ein Pauschalpreis in Höhe eines mittleren zweistelligen Millioneneurobetrags vereinbart.

Die Konditionen des Generalübernehmervertrags sind nach Einschätzung des Vorstands der GATEWAY als marktüblich zu bewerten.

NOKERA ist eine der GATEWAY nahestehende Person im Sinne von § 111a AktG, da sie von Herrn Norbert Ketterer, dem derzeitigen Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden der GATEWAY beherrscht wird. Zudem übt das weitere Mitglied des Aufsichtsrats der GATEWAY, Herr Jan Hendrik Hedding, bei NOKERA das Amt eines Geschäftsführers aus. Vor diesem Hintergrund haben Herr Norbert Ketterer und Herr Jan Hendrik Hedding an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats der GATEWAY über den Abschluss des Generalübernehmervertrags nicht mitgewirkt.

_____________

Anmerkung der Redaktion:

Der Hauptaktionär Herr Norbert Ketterer hatte vor deutlich mehr als einem Jahr am 22. April 2022 ein Übertragungsverlangen an die Gesellschaft gerichtet. Ein Squeeze-out ist aber immer noch nicht auf der Tagesordnung der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023, ohne dass das Verlangen bislang zurückgenommen worden ist.

Stimmrechtsmitteilungen: Fahrenheit AcquiCo GmbH und andere halten 87,05 % an der va-Q-tec AG

Nach mehreren Stimmrechtsmitteilungen vom 9. August 2023 halten das Übernahmevehikel Fahrenheit AcquiCo GmbH und nahestehende Personen (sog. Familienaktionäre, Zurechnung über "acting in concert") 82,77 % an der va-Q-tec AG. Nach der heutigen "Wasserstandsmeldung" zu dem noch bis zum 30. August 2023 laufenden Delisting-Erwerbsangebot beträgt der zuzurechnende Anteil inzwischen sogar 87,05 %, wobei die Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar 74,34 % der Aktien hält und weitere 12,71 % zuzurechnen sind.

Auf der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der va-Q-tec AG am 29. August 2023 soll die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der va-Q-tec AG (als beherrschter Gesellschaft) und der Fahrenheit AcquiCo GmbH beschlossen werden. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Bei einem Überschreiten der 90-%-Schwelle ist eine Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) wahrscheinlich.

Montag, 7. August 2023

OHB SE: OHB stärkt Kapitalbasis zur Umsetzung der Unternehmensstrategie, Familie Fuchs bleibt langfristig Mehrheitsaktionärin

Pressemitteilung

- OHB schließt Vereinbarung mit KKR als Minderheitsinvestor ab

- Familie Fuchs wird die dauerhafte Kontrolle über das Unternehmen behalten

- OHBs Wachstumsstrategie wird durch eine separate Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Prozent unterstützt

- OHBs Beteiligungsgesellschaft Rocket Factory Augsburg AG fließen zudem separat EUR 30 Mio. zu, um den Weg zum erfolgreichen Erstflug des Microlaunchers RFA One zu sichern

- KKR plant freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der OHB zum Preis von EUR 44,00, Familie Fuchs wird keine Aktien verkaufen

- Unternehmen strebt anschließend den Rückzug von der Börse an


Bremen, 7. August 2023. Die OHB SE („OHB“), das deutsche Raumfahrt- und Technologieunternehmen, stärkt die Kapitalbasis für die Umsetzung der Wachstumsstrategie und positioniert sich mit KKR als Minderheitsinvestor für die steigende Nachfrage nach privat finanzierten, kosteneffizienten und flexiblen Raumfahrtlösungen. Die Familie Fuchs wird als Mehrheitsaktionärin die dauerhafte Kontrolle über das Unternehmen behalten. OHB wird weiterhin von Marco Fuchs als Vorstandsvorsitzendem und dem bestehenden Managementteam geführt.

OHB verfolgt das Ziel, der führende Anbieter von Raumfahrtlösungen für institutionelle und kommerzielle Kunden in Europa zu werden. Dafür hat OHB heute u.a. eine Investorenvereinbarung mit KKR und der Fuchs-Familienstiftung als Mehrheitsaktionärin der OHB sowie mit Beteiligungsgesellschaften der Familie Fuchs unterzeichnet. Die Vereinbarungen beinhalten ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der OHB zum Preis von EUR 44,00 pro Aktie sowie eine separate Vereinbarung zu einer Kapitalerhöhung in Höhe von 10 Prozent.

Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB: „Die Stärkung von OHB als unabhängiges, europäisches Unternehmen und Partner für Regierungen und Institutionen festigt die europäische Sicherheit und Souveränität im Weltraum. Darüber hinaus können wir unsere technologischen Spitzenpositionen in unseren Kernkompetenzen als Infrastrukturpartner und im Servicebereich ausbauen und Kunden und Partnern neue Perspektiven eröffnen. Wir freuen uns, dass wir mit KKR den idealen Partner gefunden haben, der als Minderheitsinvestor unser langfristiges Wachstum und unsere Vision unterstützt.“

Investitionen in langfristiges Wachstum entlang der OHB-Unternehmensstrategie

Die auch weiterhin als eigenständiges deutsches Familienunternehmen agierende OHB wird das Kapital entlang der langfristigen Unternehmensstrategie „OHB 2025 – Shaping the future“ für Investitionen in zentrale Wachstumsfelder und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den drei Sparten Space Systems, Aerospace und Digital nutzen. KKR wird separat EUR 30 Mio. über Wandelschuldverschreibungen in die weitere Entwicklung der Rocket Factory Augsburg AG investieren, um die privatwirtschaftliche Entwicklung des Microlaunchers RFA One bis hin zum erfolgreichen Erstflug sicherzustellen und so Europas unabhängigen Zugang zum All zu verbessern.

Angebot an Aktionäre und geplante Kapitalerhöhung

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von KKR wird von Vorstand und Aufsichtsrat der OHB - vorbehaltlich der üblichen Prüfung - ausdrücklich begrüßt. Anschließend strebt die OHB den Rückzug von der Börse an, um so als privat gehaltenes Unternehmen die langfristige Strategie leichter umsetzen können.

Der Angebotspreis wird EUR 44,00 in bar pro Aktie betragen. Dies entspricht einem Aufschlag in Höhe von 36,6% auf den Xetra-Schlusskurs vom 4. August 2023 beziehungsweise 39,1% auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der OHB-Aktie der vergangenen drei Monate. Das Angebot bietet den bestehenden Aktionären sofortige Liquidität und die Möglichkeit, das langfristige Wertpotenzial vorab zu realisieren. Das Angebot wird üblichen Bedingungen wie fusionskontrollrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben unterliegen und nicht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote stehen. KKR hat sich gegenüber OHB verpflichtet, keinen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. Die Transaktion wurde von der Familie Fuchs initiiert.

KKR hat sich gegenüber OHB separat dazu verpflichtet, eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft zu dem Angebotspreis zu zeichnen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre um 10 % gegen Bareinlagen erhöht werden.

Christian Ollig, Partner und Leiter der Region DACH bei KKR: „Der globale Markt für Raumfahrtlösungen wird weiter wachsen. Wir sehen in Europa großes Potenzial und sind überzeugt, dass OHB mithilfe von zusätzlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung ideal für langfristiges nachhaltiges Wachstum positioniert ist. Das Kapital von KKR wird die zukünftige Entwicklung des Unternehmens unterstützen. Gleichzeitig bietet das Angebot bestehenden Aktionären die Möglichkeit einer sofortigen Wertrealisierung zu einer attraktiven Prämie. KKR freut sich sehr, die Familie Fuchs unterstützen zu dürfen.“

KKR tätigt die Investition durch eine Holdinggesellschaft im Besitz seines neuesten europäischen Private-Equity-Fonds, dem KKR European Fund VI.

Kontinuität bei Eigentümerstruktur

Die Familie Fuchs wird keine der im Fuchs-Familienpool gebundenen Aktien im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots verkaufen und dadurch auch künftig die Kontrolle über OHB behalten. OHB wird damit seine DNA als unabhängiges deutsches Familienunternehmen dauerhaft bewahren.

Weitere Informationen in Bezug auf das öffentliche Übernahmeangebot: www.orchid-offer.com.

OHB SE: Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR

AD-HOC MITTEILUNG

Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR, Kooperationsvereinbarung von KKR mit der Familie Fuchs und Ankündigung eines freiwilligen Übernahmeangebots durch KKR, Aktionärspool der Familie Fuchs wird keine Aktien aus dem Pool verkaufen und damit auch künftig die Mehrheit an der OHB SE halten

Bremen, 7. August 2023 – Die OHB SE („OHB”) hat heute mit einer Holdinggesellschaft, die von durch Tochtergesellschaften der Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrolliert wird („KKR”), sowie der Fuchs-Familienstiftung (als Mehrheitsaktionärin von OHB) und mit Beteiligungsgesellschaften, die wirtschaftlich von Mitgliedern der Fuchs-Familie gehalten werden (gemeinsam, die “Mehrheitsaktionäre”), eine Investorenvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer von den Mehrheitsaktionären initiierten strategischen Beteiligung von KKR an der OHB unterzeichnet (die „Investorenvereinbarung“).

Im Einklang mit der Investorenvereinbarung hat KKR heute die Absicht bekanntgegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der OHB gegen Zahlung eines Angebotspreises von EUR 44,00 je OHB‑Aktie (der „Angebotspreis“) abzugeben (das „Angebot“). Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OHB, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, heißen das Angebot, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von KKR noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten, ausdrücklich willkommen und unterstützen es. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aktionären der OHB die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 39% auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der OHB-Aktie der vergangenen drei Monate (Quelle: Bloomberg). Das Angebot wird üblichen Bedingungen wie fusionskontrollrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben unterliegen und nicht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote stehen. KKR hat sich gegenüber OHB verpflichtet, keinen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.

Der Aufsichtsrat der OHB hat außerdem beschlossen, die Amtszeit des Vorstandsvorsitzenden Marco Fuchs, der auch Begünstigter der Fuchs-Familienstiftung ist, um weitere fünf Jahre zu verlängern. Insofern wird er die Geschäftsstrategie der Gesellschaft weiterhin wesentlich prägen.

Unabhängig von dem Angebot hat KKR sich gesondert verpflichtet, nach Erteilung der dafür erforderlichen regulatorischen Freigabe eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft in Höhe von rund 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Angebotspreis zu zeichnen. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft und Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre um rund 10% gegen Bareinlagen zu erhöhen.

Schließlich hat sich ein mit KKR verbundenes Unternehmen verpflichtet, über Wandelschuldverschreibungen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben werden, einen Betrag in Höhe von EUR 30 Mio. in die weitere Entwicklung der Rocket Factory Augsburg AG zu investieren.

Die OHB hat zudem Kenntnis davon, dass am heutigen Tag KKR und die Mehrheitsaktionäre eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben. Danach werden die Mehrheitsaktionäre für die von ihnen im Aktionärspool gehaltenen OHB‑Aktien das Angebot nicht annehmen und somit weiter mehrheitlich an der OHB beteiligt sein. Sie sollen dauerhaft Kontrolle über das Unternehmen behalten. Unter der Voraussetzung des Vollzugs des Angebots werden KKR und die Mehrheitsaktionäre über eine Gesellschaftervereinbarung künftig ihr Verhalten in Bezug auf die OHB abstimmen und ihre Stimmrechte gemeinsam ausüben.

Vorstand und Aufsichtsrat der OHB werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch KKR entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen.

Übernahmeangebot der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. für Aktien der OHB SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Orchid Lux HoldCo S.à r.l.
2, rue Edward Steichen
L-2540 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

Zielgesellschaft:
OHB SE
Manfred-Fuchs-Platz 2-4
28359 Bremen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 30268 HB
ISIN: DE0005936124 (WKN: 593612)

Die Orchid Lux HoldCo S.à r.l. ("Bieterin"), eine von durch verschiedene Tochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft, hat heute beschlossen, den Aktionären der OHB SE ("OHB") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der OHB mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("OHB-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 44,00 je OHB-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von 39 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der OHB-Aktie der vergangenen drei Monate.

Die Bieterin hat heute mit der OHB eine Investorenvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen Beteiligung der Bieterin an der OHB unterzeichnet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der OHB, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, heißen das Angebot, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten, ausdrücklich willkommen und unterstützen es. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aktionären der OHB die Annahme des Angebots zu empfehlen. Ebenfalls heute haben die Bieterin und die Fuchs–Familienstiftung (als Mehrheitsaktionärin von OHB) und Beteiligungsgesellschaften, die wirtschaftlich von Mitgliedern der Familie Fuchs gehalten werden (gemeinsam, die "Mehrheitsaktionäre") eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Danach werden die Mehrheitsaktionäre für die von ihnen im Aktionärspool gehaltenen OHB‑Aktien das Übernahmeangebot nicht annehmen und somit weiter mehrheitlich an der OHB beteiligt sein. Sie sollen dauerhaft Kontrolle über das Unternehmen behalten. Unter der Voraussetzung des Vollzugs des Angebots werden die Bieterin und die Mehrheitsaktionäre über eine Gesellschaftervereinbarung künftig ihr Verhalten in Bezug auf die OHB abstimmen und ihre Stimmrechte gemeinsam ausüben.

Das Übernahmeangebot wird übliche Bedingungen, unter anderem zur Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben, vorsehen und nicht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote stehen. Die Bieterin hat sich gegenüber OHB verpflichtet, keinen Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.orchid-offer.com veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OHB-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von OHB-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.orchid-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. (...)

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere OHB-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. (...)

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. (...)

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. (...)
 
Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, 7. August 2023

Orchid Lux HoldCo S.à r.l.

Sonntag, 6. August 2023

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der va-Q-tec AG: Angebotsunterlage veröffentlicht

Das Übernahmevehikel Fahrenheit Acquico GmbH, eine vom EQT X Fonds („EQT Private Equity“) kontrollierte Holdinggesellschaft, hat den Aktionären der va-Q-tec AG ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 26,00 je Aktie der va-Q-tec AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 2. August 2023 bis zum 30. August 2023.

Zu der Angebotsunterlage der Fahrenheit Acquico GmbH vom 2. August 2023 auf der Webseite der BaFin.

Auf der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung der va-Q-tec AG am 29. August 2023 soll die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der va-Q-tec AG (als beherrschter Gesellschaft) und der Fahrenheit AcquiCo GmbH beschlossen werden.

Freitag, 4. August 2023

Petro Welt Technologies AG: Gesellschafterausschluss mit Wirksamkeit zum 4. August 2023 in das Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen

Corporate | 4 August 2023 18:15

Wien, 4. August 2023

Der in der 18. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2023 zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Gesellschafterausschluss gemäß österreichischem Gesellschafterausschlussgesetz wurde heute mit Wirksamkeit zum 4. August 2023 in das Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Mit der Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss in das Firmenbuch sind alle Anteile der Minderheitsaktionäre, mit Ausnahme jener Anteile, die von der der Hauptaktionärin zurechenbaren Petro Welt Holding Limited gehalten werden, auf die Hauptaktionärin Joma Industrial Source Corp. übergegangen. Die Wertpapiere der Minderheitsaktionäre verbriefen ab dem 4. August 2023 nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Über die Modalitäten und den Termin der Auszahlung der Barabfindung werden die Minderheitsaktionäre gesondert informiert werden.

Weiters hat der Vorstand bei der Frankfurter Wertpapierbörse, an der die Aktien der Petro Welt Technologies AG, ISIN AT0000A00Y78, zum amtlichen Handel im Marktsegment Geregelter Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen sind, den amtswegigen Widerruf der Zulassung zum Handel angeregt. Die Aussetzung des Handels der Aktien der Petro Welt Technologies AG ist bereits erfolgt.

Über Petro Welt Technologies AG

Die Petro Welt Technologies AG, ein Unternehmen mit Sitz in Wien, Österreich, war eines der führenden und ältesten Oilfield-Services-(OFS)-Unternehmen in Russland und der GUS, das sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasfelder spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland hat das Unternehmen alle seine Tochtergesellschaften in diesem Markt verkauft und ist nun ausschließlich in Kasachstan tätig.