Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 30. August 2022 - Heute hat der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171 (Bond 2020), ISIN: XS2053346297 (Bond 2019), ISIN: XS1717584913 (Bond 2017), ISIN: XS1346695437 (Bond 2016)) beschlossen, den Vorschlag an die für den 31. August 2022 einberufene außerordentliche Hauptversammlung zur Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 750 Millionen zu erhöhen (von EUR 550 Millionen).
Die Entscheidung wurde getroffen, da das Unternehmen zwei weitere Finanzierungsvereinbarungen über insgesamt bis zu EUR 223 Millionen unterzeichnete, welche eine Ausschüttung weiterer EUR 200 Millionen erlaubt.
Die Ausschüttung der weiteren Dividende ist Teil der am 8. April 2022 veröffentlichten Planung der Gesellschaft, Fremdmittel in Form von unbesicherten oder besicherten Finanzierungsinstrumenten in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 850 Millionen aufzunehmen, um insgesamt ca. EUR 1 Milliarde an die Aktionäre zurückzugeben.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 21. September 2022
alstria office REIT-AG: Vorstand erhöht den Vorschlag zur Ausschüttung einer weiteren Dividende auf EUR 750 Millionen
OLG München zur "Wurzeltheorie" bei der Unternehmensbewertung
Leitsätze:
1. Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Anteilsbewertung grundsätzlich nur die am Bewertungsstichtag bestehenden Verhältnisse maßgeblich (Betrachtung des Unternehmens „wie es am Stichtag steht und liegt“). Eine Berücksichtigung späterer Entwicklungen kommt jedoch dann in Betracht, wenn sie am Stichtag bereits in der Wurzel angelegt waren und deren Verursachung in der Zeit vor dem Bewertungsstichtag fällt und zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbar war. Es ist nicht maßgeblich, ob (Unternehmenskauf-)Verträge über den Erwerb von Geschäftsanteilen an Konzernunternehmen vor oder nach dem Stichtag unterzeichnet wurden, sondern vielmehr, ob die erst nach dem Stichtag unterzeichneten Verträge bereits zum Bewertungsstichtag mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit angelegt waren.
2. Eine untrennbare Verknüpfung zwischen einem Squeeze-out und einem Erwerb von Geschäftsanteilen ist lediglich bei einer vertraglich vereinbarten aufschiebenden Bedingung anzunehmen und nicht dann, wenn lediglich ein Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns des Squeeze-out vereinbart wurde.
Umzug unserer XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" zu LinkedIn
https://www.linkedin.com/groups/12704177/
OLG Brandenburg: Kein Rechtsmissbrauch eines Spruchantrags bei nur geringer betroffener Aktienanzahl
„Das Spruchverfahren schützt gerade auch Aktionäre mit einem geringeren wirtschaftlichen Anteil an einem Unternehmen. Es würde dem Sinn des Verfahrens zuwiderlaufen, die Wahrnehmung ihrer Interessen als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Es gibt keine ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung dahin, dass das wirtschaftliche Interesse an einer Verfahrensführung im Verhältnis zum finanziellen Aufwand stehen müsste. (…) Es kann zudem neben dem wirtschaftlichen auch ein berechtigtes Interesse an der Klärung bestimmter Rechtsfragen bestehen. Schließlich wirkt die Entscheidung im Spruchverfahren günstig für alle Aktionäre aus, § 13 Satz 2 SpruchG. Dies kann für den Einzelnen die Überlegung begründen, durch eigene Beteiligung im Verfahren die Erfolgsaussichten im gemeinsamen Interesse zu erhöhen. Dass dabei eine Spezialisierung entsteht oder Beteiligte an mehreren Spruchverfahren in Bezug auf unterschiedliche Aktiengesellschaften beteiligt sind, begründet keinen Rechtsmissbrauch.“
Dienstag, 20. September 2022
United Internet AG geht den nächsten Schritt bei der Vorbereitung für einen möglichen Börsengang von IONOS
Montabaur, 19. September 2022. Im Rahmen der Vorbereitungen für den geplanten Börsengang der IONOS Gruppe wird die United Internet AG ein international zusammengesetztes Bankenkonsortium beauftragen. Mit der Mandatierung wird die United Internet AG in der Lage sein, den für 2023 geplanten Börsengang der IONOS Gruppe vollziehen zu können.
Nach dem starken Wachstum der letzten Jahre ist ein Börsengang der nächste logische Schritt, der die Positionierung von IONOS als ein führender Digitalisierungspartner von Freiberuflern und kleinen/mittleren Unternehmen sowie als leistungsfähiger europäischer Cloud-Anbieter widerspiegelt.
Der Börsengang von IONOS hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den Marktbedingungen sowie der Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Organe und Behörden.
Über United Internet
Die United Internet AG ist mit rund 27 Mio. kostenpflichtigen Kundenverträgen und 40 Mio. werbefinanzierten Free-Accounts ein führender europäischer Internet-Spezialist. Kern von United Internet ist eine leistungsfähige "Internet-Fabrik" mit über 10.000 Mitarbeitenden, ca. 3.600 davon in Produkt-Management, Entwicklung und Rechenzentren. Neben einer hohen Vertriebskraft über etablierte Marken wie 1&1, GMX, WEB.DE, IONOS, STRATO und 1&1 Versatel steht United Internet für herausragende Operational Excellence bei weltweit rund 67 Mio. Kunden-Accounts.
Montag, 19. September 2022
Anfechtungsklage gegen Bestätigungsbeschluss der Hauptversammlung der Rocket Internet SE
Berlin
WKN A12UKK
ISIN DE000A12UKK6
Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 13 „Bestätigung der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. Januar 2022 über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen“ erhoben haben.
Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 95 O 57/22 rechtshängig.
Berlin, im September 2022Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 15. September 2022
Samstag, 17. September 2022
Scherzer & Co. AG: Beteiligungsveräußerung
Die Centrotec SE hat heute gemeldet, dass sie ihre Tochtergesellschaft Centrotec Climate Systems veräußert hat. An einem eventuell dadurch induzierten Wertanstieg der Aktie der Centrotec SE wird die Scherzer & Co. AG nicht mehr partizipieren.
Köln, 15.09.2022
Der Vorstand
Freitag, 16. September 2022
RM Rheiner Management AG: Beteiligungsveräußerung
Die Centrotec SE hat heute gemeldet, dass sie ihre Tochtergesellschaft Centrotec Climate Systems veräußert hat. An einem eventuell dadurch induzierten Wertanstieg der Aktie der Centrotec SE wird die RM Rheiner Management AG nicht mehr partizipieren.
Köln, 15. September 2022
Der Vorstand
Centrotec SE: CENTROTEC Climate Systems wird Teil der Ariston Gruppe
- Die CENTROTEC Portfolio Gesellschaften WOLF, Brink und Ned Air werden von der Größe, den Technologien, den Marktzugängen und der globalen Präsenz der Ariston Gruppe profitieren
- CENTROTEC wird ein bedeutender Anteilseigner von Ariston und damit an diesem Wachstum partizipieren
- Die Industrieunternehmen der CENTROTEC werden ihren Wachstumskurs fortsetzen
- CENTROTEC setzt ihre strategische Entwicklung zur diversifizierten Finanzholding fort
Brilon - Die Centrotec SE (CENTROTEC) hat heute die Weichen für eine noch erfolgreichere und nachhaltigere Zukunft unserer Unternehmensgruppe gestellt.
CENTROTEC hat eine verbindliche Vereinbarung mit der Ariston Holding N.V. (Ariston) unterzeichnet: CENTROTEC Climate Systems (CCS) mit ihren erfolgreichen Marken Wolf, Brink, Pro-Klima und Ned Air wird Teil der Ariston-Gruppe. Die CENTROTEC wird im Gegenzug ein bedeutender Aktionär von Ariston. Mit Abschluss der Transaktion wird Guido A. Krass - Gründer, Aufsichtsratsvorsitzender und Hauptaktionär von CENTROTEC - Mitglied des Board of Directors von Ariston.
Ariston ist eine international renommierte Unternehmensgruppe mit einem Umsatz von rund 2 Milliarden EUR und 8.000 Mitarbeitern (Stand: Ende 2021). Sie ist direkt in 43 Ländern und insgesamt in über 150 Länder vertreten und steht für nachhaltige und hocheffiziente Lösungen in den Bereichen Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.
Die Centrotec Climate Systems Gesellschaften werden als Teil von Ariston von der Größe, den Technologien, den Marktzugängen und der globalen Präsenz sowie von kommerziellen Synergien profitieren.
Wolf wird gemeinsam mit den Ariston-Marken Elco und ATAG das Angebot an Wärmeerzeugern im Mittel- bis Premiumklassesegment verstärken. Die Basis hierfür bilden die erfolgreiche Positionierung der Marken, die ausgeprägte Anwendungs- und Lösungskompetenz, die hervorragende Servicequalität sowie die sich ergänzenden Produktportfolien - insbesondere mit Blick auf die neue Generation von Wärmepumpen.
Brink wird das spezifische Know-how, ein breites Produktportfolio und die Produktionskapazität in die Ariston-Gruppe einbringen, um das Potenzial im Bereich Wohnraumlüftung voll auszuschöpfen. Die raumlufttechnischen Anlagen (RLT) von Wolf, Pro-Klima und Ned Air werden das Angebot im Bereich Raumklima für gewerbliche Kunden hervorragend ergänzen.
Mit einer substanziellen Beteiligung von mehr als 10 Prozent an der Ariston-Gruppe (nach Abschluss der Transaktion) und einem Sitz im Board of Directors von Ariston wird die CENTROTEC am Wachstumskurs ihres ehemaligen Segments Climate Systems weiterhin teilhaben und damit auch von den positiven Synergien profitieren, die sie in das Geschäft von Ariston einbringen wird.
Alle anderen operativen CENTROTEC-Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von über 300 Millionen Euro werden ihren erfolgreichen internationalen Wachstumskurs fortsetzen. Die Transaktion erlaubt es, den Ausbau der industriellen Geschäftstätigkeit der CENTROTEC zu beschleunigen, wobei der Fokus auf energieeffiziente Bauprodukte, Medizintechnik und technische Kunststoffe bestehen bleibt.
Mit diesem Schritt setzt CENTROTEC seine strategische Entwicklung zu einer diversifizierten und ausgewogenen Finanzholding fort. Neben der Realisierung der Wachstumsambitionen im Industriebereich ermöglicht die Transaktion CENTROTEC den Ausbau der Immobilienaktivitäten sowie die Weiterentwicklung der Finanzbeteiligungsstrategie.
Der Abschluss der Transaktion unterliegt den üblichen Bedingungen einschließlich der Zustimmung der zuständigen Behörden und wird für den 31. Dezember 2022 erwartet.
Im Zusammenhang mit dieser Transaktion wurde die CENTROTEC von Freshfields Bruckhaus Deringer, PWC und M.M. Warburg & Co. beraten.
FEMSA veröffentlicht definitives Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots für Valora – Beteiligungsquote von 84.42 %
Donnerstag, 15. September 2022
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Aktionärsvereinigung SdK hat Sonderprüfungsantrag gestellt
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc. (früher: Acorn HoldCo, Inc.) geplant
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022
- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022
- Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: laufendes Erwerbsangebot
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
- S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A.
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 13. Juli 2022 und Bekanntmachung am 14. Juli 2022 (Fristende am 14. Oktober 2022)
- SLM Solutions Group AG: Übernahmeangebot der Nikon AG, Investitionsvereinbarung
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG ohne Erhöhung beendet
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, hatte das LG Frankfurt am Main am 25. November 2021 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen.Tobias Rolle u.a. ./. DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH (zuvor: E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH)
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, im Jahr 2020 verschmolzen auf die DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 20457 Hamburg
Mittwoch, 14. September 2022
Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der GxP German Properties AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 12. September 2022
__________
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der den GxP-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Mehr Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: Anhörungstermin vor dem OLG Frankfurt am Main am 19. Dezember 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main im letzten Jahr die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal.50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Dienstag, 13. September 2022
FEMSA veröffentlicht provisorisches Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots für Valora – Beteiligungsquote von 84.41 %
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Monterrey, Mexiko / Muttenz, Schweiz, 12. September 2022 – Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. («FEMSA»; BMV: FEMSAUBD.MX; FEMSAUB.MX; NYSE: FMX) hat heute das provisorische Zwischenergebnis des öffentlichen Kaufangebots («Angebot») ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V., zum Erwerb aller sich im Publikum befindenden Namenaktien von Valora Holding AG («Valora»; SIX: VALN) für CHF 260.00 netto in bar pro Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde am 5. Juli 2022 mittels Voranmeldung publiziert. Basierend auf den vorläufigen Zahlen wurden bis zum Ende der Angebotsfrist 3’698’481 Valora-Aktien in das Angebot angedient. Unter Berücksichtigung der angedienten Valora-Aktien und der Valora-Aktien, die von den mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen gehalten werden, beläuft sich die Beteiligung von FEMSA auf insgesamt 3’705’570 Valora-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 84.41 % des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte von Valora. FEMSA begrüsst diese starke Zustimmung des Valora-Aktionariats zur Akquisition von Valora.
Die provisorische Meldung des Zwischenergebnisses ist abrufbar unter https://femsa.gcs-web.com/valoratransaction.
Vorbehaltlich der Bestätigung in der definitiven Meldung des Zwischenergebnisses, die für den 15. September 2022 vorgesehen ist, ist die Mindestannahmeschwelle, nämlich die gültige Andienung von zwei Dritteln des vollständig verwässerten Aktienkapitals von Valora, erfüllt. Die Nachfrist, während welcher das Angebot weiterhin angenommen werden kann, beginnt am 16. September 2022 und dauert voraussichtlich bis zum 29. September 2022, 16:00 Uhr Schweizer Zeit.
Der Vollzug des Angebots unterliegt weiteren üblichen Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen, wie im Angebotsprospekt dargelegt. Nach dem Vollzug des Angebots und in Übereinstimmung mit den im Angebotsprospekt dargelegten Bedingungen beabsichtigt FEMSA, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten und die Valora-Aktien von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren. Der vorläufige Zeitplan für den Vollzug des Angebots sieht wie folgt aus:
Donnerstag, 15. September 2022 Meldung des definitiven Zwischenergebnisses des Angebots
Freitag, 16. September 2022 Beginn der Nachfrist
Donnerstag, 29. September 2022 Ende der Nachfrist, 16:00 Uhr Schweizer Zeit
Freitag, 30. September 2022 Meldung des provisorischen Endergebnisses des Angebots
Mittwoch, 5. Oktober 5, 2022 Meldung des definitiven Endergebnisses des Angebots
Freitag, 7. Oktober 2022 (erwartet) Vollzug des Angebots (vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Angebotsbedingungen, einschliesslich behördlicher Genehmigungen)
Kontakt FEMSA: (...)
Über FEMSA
FEMSA ist eine sociedad anónima bursátil de capital variable, deren Aktien an der mexikanischen Börse (Bolsa Mexicana de Valores) und an der New York Stock Exchange notiert sind. FEMSA besitzt ein diversifiziertes Portfolio von Unternehmen, die in 13 Ländern aktiv sind. FEMSA betreibt die grösste Convenience-Store-Kette in Mexiko und Lateinamerika (OXXO) mit mehr als 20’000 Filialen sowie mehr als 3’600 Apotheken in vier lateinamerikanischen Ländern (Cruz Verde, Yza und andere). FEMSA besitzt ausserdem den weltweit grössten Franchise-Abfüller von Coca-Cola-Produkten (Coca-Cola FEMSA) und hält den zweitgrössten Anteil an der Heineken-Gruppe (mit einer wirtschaftlichen Beteiligung von 14,76%). Die FEMSA-Gruppe besitzt zudem eine Reihe kleinerer Unternehmen, die in verschiedenen Bereichen neben ihren Hauptgeschäftsfeldern tätig sind, darunter Logistik und Vertrieb, Kühlung am Point-of-Sale (POS), Vertrieb von Gastronomieprodukten und Kunststofflösungen. FEMSA beschäftigt mehr als 320’000 Mitarbeitende und erzielte im Jahr 2021 einen Umsatz von mehr als USD 27 Mrd.
Weitere Informationen finden Sie unter www.femsa.com.
Über Valora
Tagtäglich engagieren sich rund 15‘000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora, um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das kleine Glück zu bringen – nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2‘700 kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch, Press & Books, avec, Caffè Spettacolo und die beliebte Eigenmarke ok.– sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services. Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark integrierten Wertschöpfungskette. Valora erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Aussenumsatz von CHF 2.2 Mrd. Der Firmensitz der Gruppe befindet sich in Muttenz in der Schweiz.
Die Namenaktien der Valora Holding AG (VALN) werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG gehandelt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.valora.com.
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Zahl der Kandidaten hat sich seit den zuletzt veröffentlichten Listen erneut reduziert. Bei der ADLER Real Estate AG ist nunmehr ein Squeeze-out angekündigt worden. Die Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG) ist grenzüberschreitend verschmolzen worden. Bei der ADVA Optical Networking SE soll ein Beherrschungsvertrag kommen. Gleiches gilt für die Aves One AG. Diese Unternehmen sind daher nicht mehr aufgeführt.- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Übernahmeangebot
- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz
- McKesson Europe AG (ehemals: Celesio AG): BuG, geringer Streubesitz
- MediClin AG: geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- secunet Security Networks AG
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Steuler Fliesengruppe AG (ehemals Norddeutsche Steingut AG): Streubesitz < 10 %
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
- United Internet AG: Erwerbsangebot angekündigt
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Freitag, 9. September 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG: OLG Brandenburg erhöht Barabfindung auf EUR 20,81
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam die Spruchanträge ehemaliger Aktionäre mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Brandenburg, das die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden am 24. Juni 2020 verhandelt hatte, hat nunmehr mit Beschluss vom 26. August 2022 die Barabfindung auf EUR 20,81 angehoben.
Das OLG folgt damit dem gerichtlichen Sachverständigen, Herrn WP Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann. Dieser hatte bei den vorgelegten Planungen geringfügige Anpassungen vorgenommen, etwa eine Erhöhung der für 2007 geplanten Umsatzerlöse um 2,5 %.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, 10719 Berlin (zuvor: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart)
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: Sachverständiger will bis Ende Oktober ergänzende Stellungnahme vorlegen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html.Nach Anhörung des Sachverständige Dr. Schulte und Übersendung des von ihm vorgelegten "2. Ergänzungsgutachten" sah das Gericht noch weiten Klärungsbedarf. Auf Rückfrage des Gerichts teilte der Sachverständige mit, dass es pandemiebedingt Verzögerungen gegeben habe. Man werde die ausstehenden Fragen bis Ende Oktober 2022 beantworten.
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, c/o Mazars Rechtsanwälte, 10557 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin
Donnerstag, 8. September 2022
Petro Welt Technologies AG: Hauptgesellschafter Joma verlangt Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs. 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG)
Wien, 7. September 2022
Die Joma Industrial Source Corp. („Joma“) hat heute dem Vorstand der Petro Welt Technologies AG („PeWeTe“) ein Schreiben mit dem Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs. 1 des österreichischen Gesellschafter-Ausschlussgesetzes (GesAusG) einzuleiten, alle erforderlichen Berichte und Unterlagen zu erstellen und eine außerordentliche Hauptversammlung der PeWeTe einzuberufen.
Gegenstand der außerordentlichen Hauptversammlung ist die Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs. 1 GesAusG und die Übertragung aller nicht von Joma oder ihrer mittelbaren Tochtergesellschaft Petro Welt Holding Limited gehaltenen Aktien auf Joma gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG.
Der Barabfindungspreis beträgt EUR 2,20 pro Aktie einschließlich Dividendenansprüche. Der Barabfindungspreis wurde von Joma auf der Grundlage einer von Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführten Gruppenbewertung ermittelt, wobei er so berechnet wurde, als ob der jüngste Verkauf der Beteiligungsgesellschaften in Russland nicht stattgefunden hätte.
Über die Petro Welt Technologies AG
Die Petro Welt Technologies AG mit Sitz in Wien ist eine der führenden, frühzeitig etablierten OFS-Gesellschaften in Russland und der GUS und hat sich auf Dienstleistungen zur Steigerung der Produktivität neuer und bestehender Öl- und Gasformationen spezialisiert.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG: Verhandlung am 8. November 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bekanntmachung zum Aktienumtausch bei der Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG - Mitteilungen über Umtauschrechte
14 (in Worten: vierzehn) MyHammer-Aktien (ISIN DE000A11QWW6, WKN A11QWW) 9 (in Worten: neun) Instapro II-Aktien (ISIN DE000A3DRKK8, WKN A3DRKK).
Mittwoch, 7. September 2022
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Aktionärsvereinigung SdK hat Sonderprüfungsantrag gestellt
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc. (früher: Acorn HoldCo, Inc.) geplant
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022
- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
- Geratherm Medical AG: erfolgreiches Delisting-Übernahmeangebot
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
- Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: laufendes Erwerbsangebot
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022
- Petro Welt Technologies AG: ggf. Squeeze-out
- S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A.
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 13. Juli 2022 und Bekanntmachung am 14. Juli 2022 (Fristende am 14. Oktober 2022)
- SLM Solutions Group AG: Übernahmeangebot der Nikon AG, Investitionsvereinbarung
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,- zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
Dienstag, 6. September 2022
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor AG: Anhörungstermin am 15. November 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der First Sensor AG (als beherrschter Gesellschaft) mit der TE-Tochtergesellschaft TE Connectivity Sensors Germany Holding AG hat das LG Berlin einen Anhörungstermin auf Dienstag, den 15. November 2022, 10:00 Uhr, bestimmt. Bei dem Termin soll die Abfindungsprüferin ADKL angehört werden.aktionaersforum.de: 5. Symposium Kapitalmarktrecht am 15. September 2022
Auch das 5. Symposium verfolgt das Ziel, Aktionären, institutionellen Investoren, Aktionärsvereinigungen und sonstigen Stakeholdern eine Plattform des Austausches und der Information zu bieten.
im Hotel The Westin Grand in Frankfurt am Main statt.
Das Symposium wird erstmals als Hybrid-Veranstaltung auch online übertragen. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte an, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder online.
Programm
ab 9:30 Uhr Empfang Durch den Tag führt ntv-Börsenmoderatorin Katja Dofel.
10:10 Uhr Grußwort Hendrik Schmidt (DWS)
Dr. Marc Liebscher (Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte)
Prof. Christian Strenger (Corporate Governance Institute
Dr. Klaus von der Linden (Linklaters)
ab 12:00 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Impulsvortrag "Die Hauptversammlung der Zukunft"
Prof. Dr. Heribert Hirte (Universität Hamburg)
Dr. Martin Weimann (Rechtsanwalt und Autor)
Prof. Dr. Martin Jonas (Grant Thornton)
Wolfgang Sturm (Broich Rechtsanwälte)
Dr. Dirk Wasmann (Gleis Lutz)
Dr. Jens Wagner (Allen & Overy)