Augsburg, 21. August 2017 - Mit der heutigen Eintragung in das Handelsregister der S&T Deutschland Holding AG in München ist die
Verschmelzung der Kontron AG auf die S&T Deutschland Holding AG vollzogen.
Damit ist die Börsennotierung der Kontron AG eingestellt.
Die Aktionäre der Kontron AG werden unmittelbar und ohne weitere
Veranlassung Aktionäre der nicht börsennotierten S&T Deutschland Holding AG.
Die Einbuchung der Aktien erfolgt per heutigem Record Day im Verhältnis 1:1.
Die ehemaligen Aktionäre der Kontron AG haben nun folgende Optionen:
Einbringung in die S&T AG
Mit dem Vollzug der Verschmelzung ist eine wesentliche Voraussetzung für die
bereits avisierte Sachkapitalerhöhung der S&T AG geschaffen, da nunmehr die
neuen S&T Deutschland Holding AG-Aktien in die S&T AG gegen Gewährung von
neuen Aktien eingelegt werden können. Das Sacheinlageangebot sieht vor, für
39 S&T Deutschland Holding AG-Aktien (dies entspricht 39 Kontron AG-Aktien
vor Verschmelzung) 10 S&T AG-Aktien und eine Zuzahlung von 15 Cent je
gewährter S&T AG-Aktie auszugeben. Ein erforderlicher Spitzenausgleich
erfolgt in bar auf Basis eines Wertes von EUR 3,11 je S&T Deutschland
Holding AG-Aktie. Die Zeichnungsberechtigten übertragen für die Sacheinlage
aus Vereinfachungsgründen ihre S&T Deutschland Holding AG-Aktien auf den
Treuhänder, die SMC Investmentbank AG, die wiederum mit schuldrechtlicher
Wirkung zum 1.1.2017 diese Aktien an der S&T Deutschland Holding AG (ISIN
DE000A2BPK83 / WKN A2B PK8.) als Sacheinlage in die S&T AG überträgt. Die
Zeichnungsfrist ist vorraussichtlich vom 30. August 2017 bis zum 26.
September 2017 angesetzt. Die S&T Deutschland Holding AG Aktionäre werden
über ihre Depotbanken hinsichtlich des Sacheinlageangebots informiert und um
entsprechende Weisung gebeten. Die Weisung muss ausdrücklich durch den S&T
Deutschland Holding AG Aktionär erfolgen, wenn das Angebot angenommen werden
soll. Ohne weitere Weisung, bleiben die entsprechenden S&T Deutschland
Holding AG-Aktien in den Depots der Aktionäre.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der S&T AG ist ein Wertpapierprospekt
erstellt worden, der von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) am
16. Juni 2017 gebilligt und in Deutschland notifiziert wurde. Der Prospekt
nebst etwaigen Nachträgen ist auf der Internetseite der S&T AG
(
www.snt.at/investor) abrufbar.
Barabfindung
Mit dem Vollzug der Verschmelzung können diejenigen Aktionäre, die auf der
Hauptversammlung der Kontron AG am 19.06.2017 Widerspruch zur Niederschrift
erklärt haben die Barabfindung in Höhe von EUR 3,11 je Aktie einfordern und
als Aktionär der S&T Deutschland Holding AG ausscheiden. Damit entfällt auch
das Angebot zur Sacheinlage gegen S&T AG-Aktien. Hierzu muss der Aktionär
innerhalb einer zweimonatigen Frist ab dem 22. August 2017, bis zum 21.
Oktober 2017, seiner Depotbank einen entsprechenden Auftrag erteilen. Die
Aktionäre, die berechtigt sind die Barabfindung einzufordern und dies
ausüben wollen, können auf der Internetseite von Kontron unter
www.kontron.de/verschmelzung die dazu notwendigen Schritte und geforderten
Angaben einsehen und abrufen.
Kontron nach der Verschmelzung
Mit Eintrag der Verschmelzung ist die Kontron AG als eigenständige
Gesellschaft erloschen. Kontron bleibt als Marke bestehen. Die Kontron AG
und die S&T Deutschland Holding AG werden als nunmehr gemeinsames
Unternehmen rechtlich unter "Kontron S&T AG" mit Hauptsitz in Augsburg
firmieren. Alle Tochtergesellschaften von Kontron bleiben rechtlich
selbständig und führen ihre Firmierung unverändert fort.
Wirtschaftlich liegt nun der Fokus darauf, die Restruktierungsmaßnahmen bei
Kontron erfolgreich zu Ende zu führen, das Unternehmen vollständig in die
Prozesse der S&T Gruppe zu integrieren und gemeinsam mit dem Mutterkonzern
S&T AG kurzfristig weitere Technologie- und Vertriebssynergien zu heben.
Herr Richard Neuwirth, Aufsichtsratsvorsitzender der Kontron AG, resumiert
zum Vollzug der Verschmelzung: "Wir haben mit der Verschmelzung einen
wichtigen Meilenstein zur Integration erreicht. Das wir in so kurzer Zeit so
weit gekommen sind, bedeutende Restrukturierungserfolge verzeichenen können
und bereits schwarze Zahlen im 1.Halbjahr 2017 ausweisen können, verdanken
wir den gemeinsamen Anstregungen der Mitarbeiter, des Vorstandes und des
Aufsichtsrates der Kontron. Ich möchte hiermit allen meinen Dank für ihre
Ausdauer und ihren Einsatz aussprechen. Jetzt müssen wir uns auf unser
gemeinsames Ziel fokussieren und unsere Potentiale vereinen, um zum
führenden Unternehmen im Industrie 4.0-Markt zu werden. Dies packen wir nun
an."
Durch den Zusammenschluss erhalten Kunden in Zukunft unter der Marke
,Kontron' weiterhin ganzheitliche Lösungen in den Bereichen Embedded
Computer, Internet der Dinge (IoT) und Industrie 4.0. Mit über 2.300
erfahrenen Ingenieuren im OT- und IT-Bereich wird Kontron im Verbund mit der
S&T Gruppe künftig zusätzliche innovative Lösungen für eine nahtlose und
sichere Verbindung von Embedded Systemen in die Embedded Cloud anbieten.