Die Rechtsanwaltsplattform JUVE berichtet über die Postbank-Übernahme:
https://www.juve.de/verfahren/olg-koeln-erwischt-hengeler-mandantin-deutsche-bank-eiskalt/
Zum Hintergrund:
"Der gesamte Rechtsstreit zieht sich seit rund 14 Jahren hin. Nach Ansicht der Kläger hätte die Deutsche Bank ihnen 2010 nicht 25 Euro je Postbank-Aktie, sondern 57,25 Euro je Anteilsschein zahlen müssen. Denn sie habe die Kontrolle über die Postbank bereits spätestens 2009 übernommen, als der Aktienkurs noch deutlich höher stand.
Nachdem das OLG Köln die Klagen Ende 2020 abgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile Ende 2022 auf und verwies die Angelegenheit zu einer möglichen neuen Rechtsauslegung an das OLG zurück. Aktuell liegen die Klagen des Effecten Spiegel-Verlags (13 U 166/ 11) sowie der DEVK Versicherungen und dreizehn weiterer erfahrener Aktionäre (13 U 231/17) wieder beim OLG Köln, das diese zusammen verhandelt."
Zur Pressemitteilung des BGH: https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/07/bundesgerichtshof-entscheidet-zur.html
Ein höherer Übernahmepreis dürfte auch Auswirkungen auf die laufenden Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie zum anschließenden Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG haben.
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln
Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
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