von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") im Februar 2024 den bisherigen Sachverständigen WP Prof. Dr. Rabel von einer zunächst erbetenen Stellungnahme zu zwei eingereichten Privatgutachten entbunden. Hintergrund hierfür war der Umstand, dass sich Rabel & Partner im November 2023 Deloitte angeschlossen und damit nicht mehr als unbefangen zu betrachten war.
Mit Beschluss vom 22. April 2024 hat das Gremium Herrn Prof. Dr. Matthias Meitner, München, mit einem Gutachten zu ausgewählten Parametern der Bewertung der conwert beauftragt. In dem Gutachten sollen folgende Fragen beantwortet werden:
1. Welcher unverschuldeter Beta-Faktor ist für die Bewertung der conwert Immobilien Invest SE zum Stichtag 29. August 2017 heranzuziehen?2. Welche Bandbreite für den unverschuldeten Beta-Faktor ist allenfalls sachgerecht und vertretbar?3. Haben die Erkenntnisse zu den ersten beiden Fragen Auswirkungen auf andere Komponenten der Kapitalkosten und bejahendenfalls welche?
Das Gutachten soll binnen zehn Wochen erstattet werden.
Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
FN 212163 f
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 WienAntragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer, A-1090 Wien
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