Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") hat heute der WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND") das förmliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, wonach die nächste außerordentliche Hauptversammlung der WESTGRUND die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WESTGRUND (Minderheitsaktionäre) auf die ADLER gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sogenannter aktienrechtlicher Squeeze-Out).
In diesem Zusammenhang hat ADLER mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung auf EUR 13,24 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der WESTGRUND festgelegt hat.
Der Übertragungsbeschluss soll in der für den 09. Juni 2021 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND gefasst werden.
Berlin, 19. April 2021
WESTGRUND Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Anmerkung der Redaktion:
WESTGRUND dürfte damit in die Annalen der Spruchverfahren als der Fall mit dem größten zeitlichen Abstand zwischen Ankündigung (im Dezember 2016) und Durchführung des Squeeze-outs eingehen. Das Verfahren hat sich bislang als "never-ending story" erwiesen. So wurde Ende 2017 (ein Jahr nach der Ankündigung) avisiert, dass ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre 2018 durchgeführt werden solle: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/12/squeeze-out-bei-der-westgrund.html. Hierzu hieß es auf der Hauptversammlung im Dezember 2017, dass die als Gutachterin beauftragte Warth & Klein Grant Thornton AG und der gerichtlich bestellte Angemessenheitsprüfer Wollny WP sich noch in der Abstimmung befänden und dass der Bewertungsprozess länger andauere als geplant. Auf der Hauptversammlung am 18. Dezember 2018 wurden als Gründe für die weiteren Verzögerungen "erhebliche grundsätzliche Differenzen" zwischen den Wirtschaftsprüfern zur Verwendung bestimmter Parameter bei der Unternehmensbewertung angeführt.
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