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Sonntag, 11. Oktober 2020

Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der 131. Hauptversammlung der AUDI AG

AUDI Aktiengesellschaft
Ingolstadt
– ISIN DE0006757008 –
– WKN: 675700 –

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung der AUDI Aktiengesellschaft vom 31. Juli 2020 hat ein Aktionär Anfechtungsklage gegen

den Beschluss der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands (Tagesordnungspunkt 2),

den Beschluss der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 3),

den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 (Tagesordnungspunkt 4) sowie

den Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUDI AG auf die Volkswagen AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Tagesordnungspunkt 5)

erhoben.

Ein weiterer Aktionär hat eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen einen nicht näher bezeichneten Beschluss der Hauptversammlung erhoben.

Die Klagen sind unter dem Aktenzeichen 5 HK O 11281/20 bei dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, anhängig.

Ingolstadt, den 2. Oktober 2020

AUDI Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. Oktober 2020

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