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Donnerstag, 4. April 2019

Squeeze-out bei der Veritas AG: LG Frankfurt am Main weist Spruchanträge zurück

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 14. August 2017 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Automobilzulieferer Veritas AG hat das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 11. März 2019 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Das Landgericht verweist vor allem auf die durch die "VW-Abgasaffäre" ausgelöste Krise in der Automobilindustrie. Diese sei zum Stichtag bereits bekannt und in der Wurzel angelegt gewesen. Daher erscheine es der Kammer nahezu ausgeschlossen, dass eine Neubewertung zu einem höheren Ertragswert kommen würde (S. 15).

Gegen die erstinstanzliche Enstcheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. März 2019, Az. 3-05 O 122/17
Langhorst u.a. ./. Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG
15 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o Meilicke Hoffmann & Partner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Poppe-Veritas Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Noerr LLP, RA Dr. Göz 
Auftragsgutachten: PwC
sachverständige Prüferin: Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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