Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 5. April 2019

OLG München hält aktuelle Nachsteuerempfehlung des IDW zur Marktrisikoprämie für rechnerisch unzutreffend

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Kritisch hat sich das OLG München jüngst zur IDW-Empfehlung bezüglich der Marktrisikoprämie geäußert und im konkreten Fall den vom LG München I gewählten Ansatz von 5 % nach Steuern bestätigt (Beschluss vom 20. März 2019, Az. 31 Wx 185/17).

So sei die Empfehlung des FAUB des IDW zur Anhebung der Marktrisikoprämie um 1 %-Punkt nicht hinreichend fachlich untermauert:

"Insbesondere die zugrundeliegende Annahme gleichbleibender Gesamtrenditeerwartungen der Kapitalmarktteilnehmer trotz eines erheblich gesunkenen Basiszinses und damit niedrigerer Kreditkosten ist umstritten und bislang weder wirtschaftstheoretisch noch durch fachlich anerkannte empirische Studien geklärt.

Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für angebracht, an der unteren Grenze der FAUB-Bandbreite zu bleiben. Zu beachten ist ferner, dass bereits die vorherige Empfehlung des FAUB von 2009 während niedriger Zinsen ausgesprochen worden war und eine Bandbreite von nur 4,0 % bis 5,0 % angab."


Auch seien die vom IDW empfohlenen Nachsteuerwerte rechnerisch falsch und lägen nicht zwischen 5 % und 6 % (sondern deutlich darunter):

"Der seitens der Abfindungsprüferin angestellte Vergleich zwischen Vor- und Nachsteuerwerten stützt diese Linie. Die aktuelle IDW-Vorsteuerempfehlung liegt bei 5,5 % - 7,0 %. Daraus errechnen sich je nach Ausschüttungsquote Nachsteuerwerte von 4,45 % - 5,87 % (vgl. 2. ergänzende Stellungnahme vom 27.06.2016, S. 28)."

Keine Kommentare: