von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Dortmund hat die Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft ("BOGESTRA"), Bochum, mit Beschluss vom 12. Juni 2017 zu dem führenden Aktenzeichen 20 O 93/16 AktE verbunden. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Carsten Heise, 40212 Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Die Antragsgegnerin, die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, soll innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.
LG Dortmund, Az. 20 O 93/16 AktE
Eckert u.a.. ./. Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum
Das Landgericht Dortmund hat die Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft ("BOGESTRA"), Bochum, mit Beschluss vom 12. Juni 2017 zu dem führenden Aktenzeichen 20 O 93/16 AktE verbunden. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Carsten Heise, 40212 Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Die Antragsgegnerin, die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, soll innerhalb von zwei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung nehmen.
LG Dortmund, Az. 20 O 93/16 AktE
Eckert u.a.. ./. Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum
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