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Mittwoch, 21. Juni 2017

F24 AG: Barabfindung für F24-Aktien im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auf EUR 26,34 je Aktie festgesetzt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

München, 21. Juni 2017 - Veröffentlichung einer ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR

Die A.II Holding AG hat heute gegenüber dem Vorstand der F24 AG ihr am 24. April 2017 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der F24 AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der F24 AG auf die A.II Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sog. Squeeze-out), bestätigt und konkretisiert. Die A.II Holding AG hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der F24 AG auf die A.II Holding AG auf EUR 26,34 je auf den Namen lautender Stückaktie der F24 AG festgelegt. 

Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der F24 AG gefasst werden, die für den 4. August 2017 geplant ist.

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