von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat die bislang eingegangenen Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ariston Real Estate AG, München, zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4594/17 verbunden.
Die Antragsfrist zur Stellung von Spruchanträgen läuft noch bis zum 8. Juni 2017.
Der Hauptaktionär, Herrn Hans-Dieter Lorenz, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,04 je Ariston-Aktie angeboten.
LG München I, Az. 5 HK O 4594/17
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. . /. Hans-Dieter Lorenz
Das Landgericht München I hat die bislang eingegangenen Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ariston Real Estate AG, München, zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4594/17 verbunden.
Die Antragsfrist zur Stellung von Spruchanträgen läuft noch bis zum 8. Juni 2017.
Der Hauptaktionär, Herrn Hans-Dieter Lorenz, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,04 je Ariston-Aktie angeboten.
LG München I, Az. 5 HK O 4594/17
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. . /. Hans-Dieter Lorenz
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