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Freitag, 11. März 2016

Cubic (London) Limited kündigt Verbesserung des Angebotspreises im antizipierten Pflichtangebot für alle ausstehenden Aktien der C-QUADRAT Investment AG und Einleitung eines Gesellschafterausschlussverfahrens an

Wien/Frankfurt, 11.03.2016 Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005)teilt mit, dass sie über folgenden Sachverhalt informiert wurde:

Cubic (London) Limited ("Cubic"), die je zur Hälfte im Eigentum von San Gabriel Privatstiftung und T.R. Privatstiftung steht, hat am 15.01.2016 den aufschiebend bedingten Erwerb von insgesamt 1.095.162 auf Inhaber lautende Stückaktien der C- QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT" oder "Zielgesellschaft"), entsprechend 25,1% vom ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, bekannt gegeben und die Stellung eines antizipierten Pflichtangebots gemäß §§ 22 ff ÜbG mit einem voraussichtlichen Angebotspreis von EUR 42,86 angekündigt. Der Erwerb der Beteiligung steht unter der Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.

Am 10.03.2016 hat Cubic mit Laakman Holding Ltd, Hallmann Holding International Investment GmbH, Q-CAP Holdings Ltd sowie San Gabriel Privatstiftung und T.R. Privatstiftung weitere Kaufverträge über insgesamt 2.856.344 auf Inhaber lautende Stückaktien der C-QUADRAT (65,46%) abgeschlossen. Weiters haben San Gabriel Privatstiftung, T.R. Privatstiftung, Hallmann Holding International Investment GmbH, Q-CAP Holdings Ltd und die wirtschaftlich Berechtigten der Laakman Holding Ltd einen Syndikatsvertrag betreffend Cubic vereinbart. Alle Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Mit Wirksamkeit der Verträge wird Cubic zusammen mit den mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger über 90% an der Zielgesellschaft halten. 

Wie am 15.01.2016 angekündigt, beabsichtigen Cubic und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger, der Angebotspflicht im Rahmen eines antizipierten Pflichtangebots zum Kauf sämtlicher C-QUADRAT Aktien, die nicht von Cubic und den gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern gehalten werden, nachzukommen. Dieses antizipierte Pflichtangebot wird sich auf 411.694 auf Inhaber lautende Stückaktien der C-QUADRAT, entsprechend rund 9,44% am ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, beziehen. Der Angebotspreis wird von EUR 42,86 auf EUR 60,00 erhöht. Das antizipierte Pflichtangebot wird unter der Bedingung der Freigabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden gestellt werden. 

 Weiters beabsichtigen Cubic und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger die Einleitung eines dem antizipierten Pflichtangebot nachfolgenden Gesellschafterausschlussverfahrens (Squeeze Out). Eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben und nach Freigabe durch die Österreichische Übernahmekommission im April 2016 geplant. 

Die Angebotsunterlage wird die genauen Fristen und Modalitäten für die Annahme des antizipierten Pflichtangebots enthalten und auch auf den Websites der Zielgesellschaft (www.C-QUADRAT.com) und der Österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) abrufbar sein.

Wichtiger Hinweis: 
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der C-QUADRAT dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das antizipierte Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Freigabe der Veröffentlichung durch die österreichische Übernahmekommission in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von C-QUADRAT Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. 

 Das antizipierte Pflichtangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmerechts, durchgeführt. Das antizipierte Pflichtangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das antizipierte Pflichtangebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von C-QUADRAT Aktien sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden. 

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit österreichischer Marktpraxis erfolgt, können Cubic und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger auch außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar C-QUADRAT Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können im Einklang mit dem Übernahmegesetz über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden unverzüglich veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht erforderlich ist.

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