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Mittwoch, 1. Oktober 2014

Squeeze-out bei Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft

Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft

Köln

– Wertpapierkennnummer: 707000 –
– ISIN: DE0007070005 –

 

 

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre


Die Hauptversammlung der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft vom 25. Juli 2014 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die REWE ZENTRALFINANZ eG, Domstraße 20, 50668 Köln, als Hauptaktionärin, welche mit 99,959 % unmittelbar an der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. September 2014 in das Handelsregister der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Köln (HRB 25524) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft in das Eigentum der REWE ZENTRALFINANZ eG übergegangen.

Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft seitens der REWE ZENTRALFINANZ eG gemäß § 327 b AktG
                              

eine Barabfindung in Höhe von € 135,00
pro Stammaktie im Nennbetrag von DM 50,00


zu zahlen.

Diese ist vom Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft gemäß § 10 HGB an mit jährlich 5 % (fünf Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Jörg Neis, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gereonstraße 43/65, 50670 Köln, geprüft und bestätigt.

Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien selbst verwahren, werden hiermit gebeten, ihre Aktienurkunden mit etwa vorhandenen Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsschein bis zum 24. März 2015 bei einer inländischen Geschäftsstelle der Commerzbank AG einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Barabfindung mitzuteilen. Die Barabfindung wird diesen Aktionären unverzüglich nach der Abwicklung der mit der Einreichung der effektiven Urkunden verbundenen Maßnahmen vergütet; ein gegenüber girosammelverwahrten Aktien eigenständiger Zinslauf wird durch die Einreichung der effektiven Aktienurkunden nicht begründet.
Für den Fall, dass ausgeschiedene Aktionäre ihre Aktien bei einem Kreditinstitut in Girosammelverwahrung halten, ist ihrerseits bezüglich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an diese Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister in die Wege geleitet worden.

Barabfindungsbeträge, die nicht bis zum 24. März 2015 von den ausgeschiedenen Aktionären entgegengenommen worden sind, werden durch die REWE ZENTRALFINANZ eG auf einem Rechtsanwalts-Anderkonto der PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stolberger Straße 92, 50933 Köln, Telefon: +49 221 546780, Telefax: +49 221 544028, E-mail: kanzlei@pnhr.de, bei der Commerzbank AG Filiale Köln eingezahlt und die PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit der weiteren Auszahlung der Barabfindungsbeträge namens der REWE-ZENTRALFINANZ eG beauftragt.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327 f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Ferd. Rückforth Nachfolger Aktiengesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die REWE ZENTRALFINANZ eG übergegangen sind.

Ferd. Rückforth Nachfolger
Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. September 2014

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