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Freitag, 10. Oktober 2014

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft: Angebot an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft (i.L.) heute veröffentlicht

09.10.2014 - Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ("Deutsche Balaton") hat heute entsprechend der ihr nach § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG obliegenden Verpflichtung die an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft (i.L.) ("aleo") gerichtete Angebotsunterlage veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter http://www.deutsche-balaton.de/aleo-teilangebot abrufbar, nachdem die BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit Bescheid vom 8. Oktober 2014 gestattet hat. Die Deutsche Balaton hatte am 18. September 2014 gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots zum Erwerb von bis zu 710.338 auf den Namen lautende Stückaktien der aleo mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 Euro, entsprechend einem Anteil von rund 5,45 % des Grundkapitals, veröffentlicht. Dieser Entscheidung ist zusammengefasst Folgendes vorausgegangen:

Die Deutsche Balaton befindet sich gegenwärtig in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit der aleo, unter anderem in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit der von der Hauptversammlung der aleo vom 15. April 2014 beschlossenen Liquidation der Gesellschaft und der Zustimmung der Hauptversammlung zum Verkauf ihrer wesentlichen Vermögensgegenstände an einen Dritten.

Die Robert Bosch-Gruppe mit ihrer Muttergesellschaft Robert Bosch GmbH ist nach Angaben der aleo mit rund 90,7% größte Aktionärin der aleo. Zwischen Vertretern der Robert Bosch GmbH und der Deutsche Balaton gab es am 14. Juli 2014 ein Gespräch. Der Inhalt des Gesprächs vom 14. Juli 2014 lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen, ohne dass die Deutsche Balaton dabei eine Gewähr für die Richtigkeit und Wahrheit der ausgetauschten Meinungen und Informationen übernimmt:

In dem Gespräch am 14. Juli 2014 wurden verschiedene Möglichkeiten im Hinblick auf die weitere Entwicklung und Geschäftstätigkeit der aleo diskutiert.

Unter anderem erläuterten die Vertreter der Robert Bosch GmbH, dass die von der Deutsche Balaton geschätzten Verlustvorträge der aleo von der Größenordnung 150-200 Mio. Euro nicht ganz falsch seien, ohne allerdings die genauen Beträge zu nennen. Weiter äußerten die Vertreter der Robert Bosch GmbH, dass die Verlustvorträge kurzfristig nicht nutzbar seien, sondern erst ab etwa in sechs Jahren. Eine überschlägige Berechnung hinsichtlich des Wertes der Verlustvorträge der aleo für die Robert Bosch GmbH führe unter der Annahme eines Steuersatzes von 30% auf angenommene Verlustvorträge in Höhe von 150 Millionen Euro und nach Abzug von Risikopositionen und Zeitwertabschlägen zu einem Wert in Höhe von etwa 10 Millionen Euro. Grundsätzlich könne sich die Robert Bosch GmbH vorstellen, weitere aleo-Aktien zu erwerben, wenn die Robert Bosch-Gruppe damit die 95% Schwelle überschreiten würde und die Rechtsstreitigkeiten zwischen der aleo und der Deutsche Balaton damit schnell beendet werden könnten. Falls die Robert Bosch-Gruppe die Schwelle von 95% sämtlicher aleo-Aktien überschreite, könnte ein Squeeze-out durchgeführt werden. Die Robert Bosch-Gruppe könnte so ihren Anteil an der aleo auf 100% erhöhen.

Die Deutsche Balaton könne sich vorstellen, ihre aleo-Aktien in ein Angebot einzureichen, das sich an alle Aktionäre der aleo richte. Damit könne die Robert Bosch GmbH die 95% Schwelle an der aleo möglicherweise überschreiten. Die Deutsche Balaton machte in dem Gespräch jedoch deutlich, dass die von der Deutsche Balaton gegen die aleo geführten Rechtsstreitigkeiten unabhängig von den Gesprächen mit der Robert Bosch-Gruppe seien. Die Deutsche Balaton lasse sich Rechtsstreitigkeiten nicht abkaufen. Das Rechtsschutzbedürfnis würde aber aufgrund fehlendem wirtschaftlichen Interesse wegfallen, wenn die Aktionärseigenschaft wegfalle.

Die Vertreter der Robert Bosch GmbH äußerten, dass die Robert Bosch-Gruppe grundsätzlich offen sei für eine Lösung. Die Robert Bosch-Gruppe sei aber in keinem Fall bereit, die in ihrem Übernahmeangebot vom 27. August 2009, veröffentlicht am 31. August 2009, angebotenen 9,00 Euro je aleo-Aktie erneut zu bezahlen. Vorbehaltlich der allerdings schwierigen internen Abstimmung und Genehmigungen bei Bosch sei aber vorstellbar, das Zweifache des (damals) aktuellen Kurses (rund 0,85 Euro je aleo-Aktie zum damaligen Zeitpunkt) als Aufschlag, also insgesamt rund 2,55 Euro, gegebenenfalls möglicherweise sogar bis zu 3 Euro je aleo-Aktie zu bezahlen. Ein solches Angebot sei aber in jedem Fall nur dann vorstellbar, wenn die Robert Bosch-Gruppe damit sicher über die Schwelle von 95% sämtlicher aleo-Aktien käme. Es wurden die internen Widerstände innerhalb der Bosch-Organisation betont, von dem beschlossenen Liquidationsweg für die aleo abzuweichen und das für Bosch sehr leidige Thema Solar nochmals in den zuständigen Gremien anzusprechen.

Unter Berücksichtigung des vorgenannten zusammengefassten Gesprächs mit Vertretern der Robert Bosch GmbH hat sich die Deutsche Balaton am 18. September 2014 dazu entschlossen, den Aktionären der aleo das mit dem heutigen Tage veröffentlichte Angebot zu unterbreiten. Es hatte sich nach dem Gespräch am 14. Juli 2014 herausgestellt, dass die Robert Bosch GmbH unter Berücksichtigung der von der Robert Bosch Investment Nederland B.V., der Deutsche Balaton und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehaltenen aleo -Aktien nicht auf 95% sämtlicher aleo-Aktien käme. Der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, gehört mittelbar die Mehrheit der Aktien und Stimmrechte an der Deutsche Balaton.

Die Deutsche Balaton hat keine Kenntnis, ob die Robert Bosch GmbH unter der Voraussetzung des Vorliegens aller hierfür notwendigen Bedingungen einen Squeeze-Out nach § 327a AktG (siehe Ziffer 10.7 der heute veröffentlichten Angebotsunterlage der Deutsche Balaton unter www.deutsche-balaton.de/aleo-teilangebot) plant oder eine Entscheidung unter der Voraussetzung des Vorliegens aller für einen Squeeze-Out nach §§ 327a ff. AktG notwendigen Bedingungen über die Durchführung eines solchen Squeeze-Out getroffen hat. Sie hat auch keine Kenntnis über die Höhe einer etwaigen Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Outs. Aus Sicht der Deutsche Balaton wäre ein Squeeze-Out nach §§ 327a ff. AktG auf Verlangen der Robert Bosch GmbH mit anschließender Nutzung der Verlustvorträge der aleo für die Robert Bosch GmbH jedoch wirtschaftlich sinnvoll.

Die Deutsche Balaton hat selbst für den nunmehr vorliegenden Fall eines Teilerwerbsangebots auch noch keine Entscheidung getroffen oder Gespräche mit der Robert Bosch GmbH oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen geführt, ob sie (im Falle eines Erwerbsinteresses der Robert Bosch GmbH, zudem zu einem angemessenen Preis) aleo-Aktien an die Robert Bosch GmbH veräußert oder übertragen wird oder Aktionärin der aleo bleibt und die Rechtsstreitigkeiten gegen aleo

Die Deutsche Balaton empfiehlt die Lektüre der heute unter www.deutsche-balaton.de/aleo-teilangebot veröffentlichten Angebotsunterlage, insbesondere die in Ziffern 10 und 14 der Angebotsunterlage enthaltenen Darstellungen.

Corporate News/Finanznachricht der Deutschen Balaton AG

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