Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 5. März 2013 (Az. 21 W 11/11) von mehreren Antragstellern eingelegte Beschwerden zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der Entscheidung des LG Frankfurt am Main, das eine Erhöhung der Barabfindung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens abgelehnt hatte (Az. 3/5 O 17/10).
Die Autania Aktiengesellschaft für Industriebeteiligungen, Kelkheim im Taunus, ist eine Holdinggesellschaft für mittelständische Marktführer im europäischen Werkzeugmaschinenbau. Die Hauptaktionärin, die schweizerische Autania Holding AG, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 42,32 angeboten.
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