Nach dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag mit der zum AXA-Konzern gehörenden DBV-Winterthur Holding AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nunmehr auch in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Insoweit bleibt es bei beiden Verfahren bei den erstinstanzlichen Entscheidungen des LG Frankfurt am Main, das jeweils Spruchanträge zurückgewiesen hatte. Entsprechend der üblichen Praxis in Frankfurt wurde die gerichtliche Bestellung eines Sachverständigen für nicht erforderlich gehalten. Das OLG hat in beiden Verfahren einen Wachstumsabschlag von lediglich 0,5% gebilligt.
Beherrschungsvertrag: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. April 2011, Az. 21 W 13/11
LG Frankfurt am Main, Az. 3/5 O 283/08
Squeeze-out: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Dezember 2012, Az. 21 W 39/11
LG Frankfurt am Main, Az. 3/5 O 74/09
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