von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2006 beschlossenen und am 9. Oktober 2008 eingetragenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Knürr AG, Arnstorf, hat der von dem Landgericht München I im August 2011 bestellte gerichtliche Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Der Sachverständige WP/StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Deitmer kommt darin zu einem Unternehmenswert von EUR 83,84 je Knürr-Aktie (ohne Unterscheidung zwischen Vorzugs- und Stammaktie). Die Hauptaktionärin, die Emerson Electric Nederland B.V., Amsterdam/Niederlande, hatte dagegen deutlich differenziert und eine Barabfindung in Höhe von EUR 82,00 je Stammaktie und EUR 55,00 je Vorzugsaktie geboten.
Die inzwischen als Knürr GmbH firmierende Gesellschaft hatte dem Sachverständigen viele der von ihm angeforderten Unterlagen nur deutlich verspätet und zum Teil gar nicht zur Verfügung gestellt. Angesichts "zahlreicher Personalwechsel in den Leitungsfunktionen" gebe es keine Planungsdaten "aus den Jahren des Betrachtungszeitraums". Aufgrund der "grundlegenden Umstrukturierung" sei keiner der seinerzeit für die Unternehmensplanung Veranwortlichen mehr "in unserem Hause" tätig. Der Gutachter schloss daraus, dass die ihm vorliegenden Unterlagen qualitativ und quantitativ "nicht den gewohnten Umfang" einnähmen.
LG München I, Az. 5HK O 18925/08
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