Die Robert Bosch GmbH hat dem Vorstand der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft heute auf der Grundlage des § 327a AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Robert Bosch GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. "Squeeze-out"). Die Robert Bosch GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft und ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der ersol Solar Energy Aktiengesellschaft gefasst werden, die für den 23. Juli 2009 geplant ist.
Erfurt, den 27. März 2009
Der Vorstand
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