OLG München, Beschluss vom 10. November 2008, Az. 31 Wx 87/08
Fundstelle: WM 2009, 411 f.
Leitsatz:
Gegen verfahrensleitende Verfügungen in Spruchverfahren, wie Beweisanordnungen, bei denen die in die Unternehmebswertung einzustellenden Positionen festgelegt werden, ist kein Rechtsmittel gegeben.
Rechtsanwalt Martin Arendts
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