Die Hauptaktionärin der EPCOS AG, die TDK Corporation, Tokio, Japan, hat dem Vorstand der EPCOS AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die TDK Corporation als Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG (sogenannter 'Squeeze-out') auf EUR 18,14 je auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 festgelegt hat. Über den Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der EPCOS AG Beschluss gefasst werden, die am 20. Mai 2009 stattfinden wird.
München, den 19. März 2009
Der Vorstand
EPCOS Aktiengesellschaft
München, den 19. März 2009
Der Vorstand
EPCOS Aktiengesellschaft
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