UniCredit S.p.A.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: UniCredit S.p.A.
Piazza Gae Aulenti 3, Tower A
20154 Mailand, Italien
eingetragen im Handelsregister von Mailand, Monza-Brianza und Lodi (
Registro delle Imprese di Milano, Monza-Brianza e Lodi) unter der Registernummer 00348170101
ISIN: IT0005239360
Zielgesellschaft: COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Kaiserstraße 16
60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 32000
ISIN: DE000CBK1001
UniCredit S.p.A. (UniCredit oder die Bieterin) hat am 16. März 2026 entschieden, den Aktionären der COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Commerzbank) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Gestalt eines Tauschangebots (das Angebot)
anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
Commerzbank mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Commerzbank
von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000CBK1001) (Commerzbank-Aktien)
zu erwerben. Das Grundkapital der Commerzbank beträgt zum Zeitpunkt
dieser Veröffentlichung EUR 1.127.496.195,00 und ist eingeteilt in
1.127.496.195 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die
Commerzbank-Aktien sind zum Handel am regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen.
UniCredit ist bereits die größte Aktionärin der Commerzbank und hält
unmittelbar eine Beteiligung in Höhe von ca. 26,02 % am Grundkapital der
Commerzbank. Darüber hinaus hält UniCredit Total Return Swaps (TRS)
bezogen auf Commerzbank-Aktien in Höhe von weiteren ca. 3,97 % des
Grundkapitals der Commerzbank.
Das Grundkapital der Bieterin beträgt zum Zeitpunkt dieser
Veröffentlichung EUR 21.509.089.303 und ist eingeteilt in 1.507.953.015
nennwertlose Aktien. Die Aktien der Bieterin sind an der Euronext
Mailand, einem von der Borsa Italiana organisierten und betriebenen
regulierten Markt, am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Warschauer Wertpapierbörse (Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie S.A.) zum Handel zugelassen.
Vorbehaltlich der Angebotsbedingungen in der Angebotsunterlage
beabsichtigt die Bieterin, die nach deutschem Recht vorgeschriebene
Mindestgegenleistung anzubieten, die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht endgültig festgelegt wird und die nach
Erwartung der Bieterin voraussichtlich 0,485 neue Stammaktien von
UniCredit (UniCredit-Angebotsaktien) für jede angediente
Commerzbank-Aktie betragen wird. Die UniCredit-Angebotsaktien sollen im
Wege einer den Aktionären der Commerzbank vorbehaltenen Kapitalerhöhung
ausgegeben werden und durch die Einbringung der im Rahmen des Angebots
angedienten Commerzbank-Aktien in UniCredit gezeichnet und eingezahlt
werden (Kapitalerhöhung).
Um den Umtausch von Commerzbank-Aktien in UniCredit-Angebotsaktien zu
ermöglichen, wird der Verwaltungsrat von UniCredit eine
außerordentliche Hauptversammlung von UniCredit einberufen, die
spätestens am 4. Mai 2026 stattfinden soll, um den Verwaltungsrat gemäß
Artikel 2443 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile) zu ermächtigen, die Kapitalerhöhung umzusetzen.
Der Vollzug des Angebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen,
die in der Angebotsunterlage näher spezifiziert werden. Diese umfassen
Freigaben nach den jeweiligen Fusions- und Investitionskontrollgesetzen
sowie der Drittstaatensubventionskontrolle der EU, aufsichtsrechtliche
Freigaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Freigabe durch
die Europäische Zentralbank und die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland) sowie weitere übliche
Angebotsbedingungen.
Die Bieterin behält sich ferner vor, soweit rechtlich zulässig, die
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots anzupassen und von
den hier dargestellten Bedingungen und anderen wesentlichen Parametern
abzuweichen, einschließlich durch das Vorsehen zusätzlicher Bedingungen.
Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht werden.
Wichtige Information zum Angebot:
Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von
Commerzbank-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Angebots und weitere
das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage veröffentlicht.
Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht worden sind,
da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen
sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot
in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen
Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland. Jede Vereinbarung, die infolge der Annahme des Angebots
zustande kommt, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend diesen Gesetzen
auszulegen.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen
im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG können während der Laufzeit des Angebots
Commerzbank-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die
Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende
Erwerbsvereinbarungen abschließen, sofern dies nicht in den Vereinigten
Staaten von Amerika (Vereinigte Staaten) erfolgt, im
Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere
dem WpÜG, steht und die Angebotsgegenleistung gegebenenfalls auf einen
außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis erhöht werden
muss. Informationen über entsprechende Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht.
Entsprechende Informationen werden sowohl in deutscher Sprache als auch
in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der
Internetseite der Bieterin unter https://www.unicreditgroup.eu/de/investors/unicredit-unlimited-next-phase.html veröffentlicht.
Für Aktionäre der Commerzbank mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben,
die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem
sie ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies ist
auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Commerzbank ihren Sitz in der
Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle Führungskräfte und
Organmitglieder der Commerzbank möglicherweise ihren Wohnsitz in einem
anderen Land haben als demjenigen, in dem der jeweilige Aktionär seinen
Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Aktionäre der
Commerzbank sind möglicherweise nicht in der Lage, ein ausländisches
Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Organmitglieder vor einem
Gericht in dem Land, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aufgrund von Verstößen gegen Gesetze
dieses Landes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten
ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen
zu zwingen, sich einem Gerichtsurteil zu unterwerfen, das in dem Land
ergangen ist, in dem der jeweilige Aktionär seinen Wohnsitz, Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hinweis für Aktionäre der Commerzbank in den Vereinigten Staaten
Das Angebot unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik
Deutschland, die sich von den Offenlegungs-, Verfahrens- und
Einreichungspflichten der US-Übernahmeangebotsregeln gemäß dem
US-Wertpapierhandelsgesetz von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung
(US Securities Exchange Act of 1934 – Exchange Act) für
Übernahmeangebote für die Wertpapiere inländischer US-Gesellschaften
unterscheiden. Das Angebot wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren
US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich Section 14(e) und
Regulation 14E des Exchange Act erfolgen.
Die UniCredit-Angebotsaktien werden nicht gemäß dem
US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (US
Securities Act of 1933 – Securities Act) registriert und
die UniCredit-Angebotsaktien dürfen nicht innerhalb oder in die
Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei
denn, dies erfolgt gemäß einer anwendbaren Ausnahme des Securities Act
oder im Rahmen einer Transaktion, die dem Securities Act nicht
unterliegt.
Weder das Angebot noch diese Mitteilung wurden von der Börsenaufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten (Securities and Exchange Commission),
einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten
oder einer anderen Regulierungsbehörde der Vereinigten Staaten
genehmigt oder missbilligt, noch haben solche Behörden die
Angemessenheit oder die Vorzüge des Angebots genehmigt oder missbilligt
oder darüber geurteilt oder festgestellt, ob die in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen angemessen, genau oder vollständig sind. Jede
gegenteilige Behauptung stellt in den Vereinigten Staaten eine Straftat
dar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete
Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch
Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“,
„anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wörter gekennzeichnet. Diese
Aussagen bringen unsere Absichten, Ansichten oder gegenwärtigen
Erwartungen im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck,
z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die Commerzbank
und die Aktionäre der Commerzbank oder zukünftige Finanzergebnisse der
Commerzbank.
Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die wir nach bestem Wissen
vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige
Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und regelmäßig
nicht in unserem Einflussbereich liegen. Die in dieser Mitteilung
enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als
unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen
könnten erheblich von den in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
UniCredit stellt die Informationen in dieser Mitteilung zum heutigen
Datum zur Verfügung und übernimmt keinerlei Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen, die in dieser Mitteilung enthalten sind,
aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen zu aktualisieren.
Mailand, den 16. März 2026
UniCredit S.p.A.
Verwaltungsrat