Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 22. Mai 2025

SMT Scharf AG: Hauptversammlung beschließt Dividende von EUR 0,21 je Aktie

Corporate News

- Longjiao Wang im Anschluss zum neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO) der SMT Scharf AG ernannt

- Fünfköpfiger Aufsichtsrat mit Wahl von Herrn Dr. Lei Zhang, Herrn Prof. Wei Luan und Herrn Prof. Dr. Ferdinand Bernhard Mager komplettiert

- Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit für Geschäftsjahr 2024 entlastet


Hamm, 22. Mai 2025 – Die SMT Scharf AG (WKN A3DRAE; ISIN DE000A3DRAE2), ein weltweit führender Anbieter für kundenindividuelle Transportlösungen und Logistiksysteme für den Untertagebergbau, hat am vergangenen Dienstag ihre ordentliche Hauptversammlung 2025 in Hamm erfolgreich durchgeführt. Das vertretene Grundkapital lag bei 61,02 %. Die Hauptversammlung stimmte sämtlichen Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit zu und erteilte den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Für das Geschäftsjahr 2024 beschloss die Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie. Ebenso wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung die von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Dividendenpolitik in der Satzung verankert. Demnach wird angestrebt, den Bilanzgewinn in Höhe von mindestens 20 % des Konzernjahresergebnisses nach Abzug der nicht-beherrschenden Anteile als Dividende an die Aktionäre auszuschütten.

Im Nachgang der Hauptversammlung wurde ein Wechsel an der Spitze des Vorstands bekanntgegeben. Der Hauptaktionär der SMT Scharf AG, die Yankuang Energy Group Company Limited, hat dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Jun Liu, eine neue Aufgabe in der Unternehmensgruppe angeboten. Herr Liu hat diese Aufgabe mit sofortiger Wirkung übernommen und zugleich sein Amt als Vorstandsmitglied der Gesellschaft niedergelegt. Als Nachfolger hat der Aufsichtsrat Herrn Longjiao Wang mit sofortiger Wirkung zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt und zum neuen Vorstandsvorsitzenden der SMT Scharf AG ernannt. Herr Wang verfügt über ausgewiesene Managementerfahrung aus seiner langjährigen Tätigkeit in Führungspositionen in der Bergbauindustrie. Zuletzt war er bei Yancoal Australia und der Yankuang Energy Group tätig. Herr Wang hält einen Bachelor- und Masterabschluss in Bergbauingenieurwesen der Shandong University of Science and Technology. Gemeinsam mit Herrn Reinhard Reinartz (COO) und Herrn Volker Weiss (CFO) bildet Herr Wang somit nun das Vorstandsteam der SMT Scharf AG.

Li Zhang, Vorsitzender des Aufsichtsrats, kommentiert: „Der gesamte Aufsichtsrat dankt Herrn Liu sehr herzlich für seine wertvollen Impulse und sein Engagement für die SMT Scharf AG. Für seinen weiteren beruflichen Weg wünschen wir ihm viel Erfolg und alles Gute. Gleichzeitig freuen wir uns sehr, dass wir mit Herrn Longjiao Wang einen erfahrenen Manager mit Bergbauexpertise als Nachfolger gewinnen konnten. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Longjiao Wang sagt zu seiner Berufung in den Vorstand: „Die SMT Scharf Gruppe ist in wichtigen internationalen Bergbaumärkten aussichtsreich positioniert. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und werde in meiner Rolle als Vorstandsvorsitzender meine langjährige Management- und Bergbauexpertise gezielt einbringen, um das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.“

Auf der Hauptversammlung standen derweil die Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Tagesordnung, der vor der Hauptversammlung mit drei Mitgliedern besetzt war. In Anbetracht der Tatsache, dass der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis, sein Amt zum Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt hat, und der darüber hinaus bestehenden zwei Vakanzen im Aufsichtsrat, wurden Herr Dr. Lei Zhang, Herr Prof. Wei Luan und Herr Prof. Dr. Ferdinand Bernhard Mager von der Versammlung als neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Sie bilden nun zusammen mit den bereits im Amt befindlichen Herren Li Zhang, Vorsitzender des Aufsichtsrats, und Qiang Yu den fünfköpfigen Aufsichtsrat.

Der Vorstand berichtete auf der Versammlung über die Geschäftsentwicklung der SMT Scharf AG im Jahr 2024, um im Anschluss einen Überblick über die Entwicklung im ersten Quartal 2025 sowie die Erwartungen an das Gesamtjahr 2025 zu geben. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen im Markt für Bergbauausrüstung konnte SMT Scharf die im Oktober deutlich angehobene Umsatz- und Ergebnisprognose für 2024 erreichen. Ausschlaggebend dafür war insbesondere die Vollkonsolidierung des chinesischen Joint-Venture-Unternehmens Shandong Xinsha Monorail Co., Ltd. ab November 2024, die neben dem deutlichen Wachstum im Segment Tunnellogistik wesentlich zur Umsatz- und Ergebnissteigerung beitrug. So konnte der strategisch angestrebte Ausbau des Geschäfts außerhalb des Kohlebergbaus sichtbar vorangetrieben werden.

Weiter wurde die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten werden auf der Webseite unter www.smtscharf.com im Investor-Relations-Bereich zur Verfügung gestellt.

Mittwoch, 21. Mai 2025

innoscripta SE setzt endgültigen Preis für den Börsengang auf EUR 120,00 je Aktie fest

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER RECHTSORDNUNG, IN WELCHER DER VERTRIEB ODER DIE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

München, 21. Mai 2025 innoscripta SE (die „Gesellschaft“, und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften „innoscripta“), ein führender Anbieter von Software-as-a-Service („SaaS“) im Bereich für Steueranreize für Forschung & Entwicklung („F&E“) und F&E-Projektmanagement in Deutschland, hat den endgültigen Angebotspreis für ihren Börsengang (das „Angebot“) auf EUR 120,00 je Aktie festgelegt.

Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots ca. 1,82 Millionen bestehende Aktien aus dem Bestand des Gründers und CEO Michael Hohenester und Co-CEO und CFO Alexander Meyer (zusammen die „Abgebenden Aktionäre“) platziert, bestehend aus ca. 1,58 Millionen bestehenden Basisaktien sowie ca. 0,24 Millionen bestehenden Aktien, die von den Abgebenden Aktionären im Zusammenhang mit der Mehrzuteilungsoption zur Verfügung gestellt wurden.

Das Gesamtplatzierungsvolumen beläuft sich auf ca. EUR 218 Millionen unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option. Auf Basis des endgültigen Angebotspreises wird sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf EUR 1,2 Milliarden belaufen. Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option ca. 18,2% betragen.

Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Scale-Segment des Open Markets (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 23. Mai 2025 unter dem Handelssymbol „1INN“ und der ISIN DE000A40QVM8 aufgenommen.

Berenberg fungierte als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner im Zusammenhang mit dem Angebot neben Hauck Aufhäuser und M.M.Warburg & CO, die als Joint Bookrunner fungierten.

Über innoscripta

innoscripta ist ein führender Anbieter einer Software-as-a-Service-Lösung für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung („F&E“) und das F&E-Projektmanagement in Deutschland, die alle relevanten Arbeitsabläufe digitalisiert und eine rechtskonforme Dokumentation für die steuerliche Förderung von F&E sicherstellt. Die innoscripta-Plattform bietet Lösungen, die Kunden bei der Identifizierung, Validierung und Verwaltung von F&E-Projekten unterstützen und eine zuverlässige und konforme Dokumentation für F&E-Steuergutschriften sicherstellen. Das Unternehmen bedient derzeit einen festen Kundenstamm von mehr als 1.700 Kunden, die in über zwanzig Branchen tätig sind. innoscripta ist eine von den Gründern geführte Erfolgsgeschichte mit einem starken Finanzprofil. Das Managementteam verfolgt eine Wachstumsstrategie, die sich auf den bewährten Erfolg in Deutschland konzentriert und durch Internationalisierung und Produkterweiterung zusätzliche Chancen bietet.

Dienstag, 20. Mai 2025

RM Rheiner Management AG: Feststellung Jahresabschluss 2024, Verlängerung Vorstandsverträge, NAV und Nachbesserungsvolumen

Corporate News

In der gestrigen Aufsichtsratssitzung wurde der Jahresabschluss 2024 der RM Rheiner Management AG festgestellt. Die Gesellschaft weist mit einem Jahresüberschuss von 194 TEUR (2023: -354 TEUR) ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessertes Ergebnis aus.

Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat, die am 31.12.2025 endenden Amtszeiten der Vorstände Dr. Georg Issels und Hans Peter Neuroth bis zum Ablauf des 31.12.2027 zu verlängern.

Der Inventarwert je Aktie (NAV) der RM Rheiner Management AG beträgt per 20.05.2025 etwa 42,80 EUR (31.12.2024: 39,60 EUR). Bei dessen Berechnung bleiben sämtliche Nachbesserungsrechte außer Ansatz.

Das Gesamtvolumen der von der RM Rheiner Management AG gehaltenen Nachbesserungsrechte („Nachbesserungsvolumen“) beträgt aktuell ca. 10,4 Mio. EUR.

Das Nachbesserungsvolumen berechnet die RM Rheiner Management AG aus dem Produkt der Anzahl der Aktien einer Gesellschaft, für welche die RM Rheiner Management AG Nachbesserungsrechte hält, und dem festgesetzten Abfindungspreis im Rahmen einer aktienrechtlichen Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages) für diese Aktien, den die RM Rheiner Management AG in der Regel bereits vereinnahmt hat. Die Höhe des festgesetzten Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft und ggf. erhöht. Im Falle eines erfolgreichen Spruchverfahrens fließt der RM Rheiner Management AG auf das Nachbesserungsvolumen der betroffenen Aktien ein Prozentsatz des Nachbesserungsvolumens zu, welcher der prozentualen Erhöhung des Abfindungspreises pro Aktie im Spruchverfahren entspricht. Bei erfolgreichem Abschluss werden zusätzlich auf die Nachbesserung Zinsen fällig, die aktuell fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank liegen.

Die sieben größten im Nachbesserungsvolumen enthaltenen Positionen sind derzeit:

Audi AG                                       2,3 Mio. EUR
Hypovereinsbank AG                  2,2 Mio. EUR
Lotto24                                        0,8 Mio. EUR
Kölnische Rück AG                     0,8 Mio. EUR
MAN SE                                      0,7 Mio. EUR
Bank Austria Creditanstalt AG    0,6 Mio. EUR
Linde AG                                    0,4 Mio. EUR

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus diesen und anderen laufenden Spruchverfahren kommen wird. Die Gesellschaft wird auch in Zukunft in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung regelmäßig die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungsrechteportfolios veröffentlichen.

Köln, 20. Mai 2025

Der Vorstand

GoingPublic Media AG: Beteiligung an der Smart Investor Media GmbH; Veräußerung der Anteile an der China Investment Media GmbH

Corporate News

München, 20. Mai 2025 – Im Zuge der Veräußerung des 90 %igen Anteils an der Smart Investor Media GmbH aus München durch die Smartbroker Holding AG, Berlin, beteiligt sich GoingPublic Media mit rund 38% an der Gesellschaft. Erwerber der weiteren rund 52% ist Ralf Flierl, Gründer, Geschäftsführer und Chefredakteur des gleichnamigen Finanzmagazins. Zusammen mit dem schon bisher von ihm gehaltenen 10%-Anteil ist er nun mit rund 62% Mehrheitsgesellschafter. Die Transaktion, die am 15. Mai beurkundet wurde, soll noch im Mai 2025 vollzogen werden. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Die GoingPublic Media AG war bereits von der Gründung 2003 bis 2019 an Smart Investor Media beteiligt und hatte ihren 90 %igen Anteil im August 2019 an die damalige wallstreet:online AG und heutige Smartbroker Holding AG verkauft. Die neuerliche Beteiligung erfolgt im Zuge einer Fokussierung seitens Smartbroker Holding und einer geplanten Neupositionierung des heutigen Smart Investor (Magazin, Newsletter, YouTube Kanal). Während der Name „Smart Investor“ und die zugehörigen Internet-Domains (www.smartinvestor.de u.a.) künftig für die Smartbroker Holding als strategisches Asset weiter im Konzern bleiben, wird Smart Investor sich bis Herbst 2025 neu aufstellen und unter anderem einen Namenswechsel vollziehen für Firma und Produkte. Für GoingPublic Media ist das neuerliche Engagement im Wesentlichen eine Finanzbeteiligung, man sieht sich aber auch als Begleiter des geschäftsführenden Gesellschafters Ralf Flierl bei der Neuaufstellung des Unternehmens. Die Smart Investor Media GmbH erzielte 2024 bei einem Umsatz in Höhe von rund 500 TEUR ein ausgeglichenes Ergebnis.

Daneben hat GoingPublic Media die 70% Beteiligung an der China Investment Media GmbH veräußert. Die Transaktion, die am 16. Mai beurkundet wurde, soll noch im Mai 2025 vollzogen werden. Erwerber ist die Rieger Beteiligungs- und Beratungs GmbH, eine Gesellschaft des GoingPublic Media-Vorstands und China Investment Media-Geschäftsführers Markus Rieger. Der Kaufpreis entspricht dem Wert der bilanzierten Finanzbeteiligung aufseiten GoingPublic Media, für GoingPublic Media ergibt sich aus der Transaktion kein Wertberichtigungsbedarf. Die China Investment Media GmbH erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 23 TEUR, der Jahresfehlbetrag lag bei 11 TEUR.

Strategischer Neubeginn bei HanseYachts AG: Familienunternehmer Andreas Müller soll Mehrheit übernehmen – Anpassung der Produktionskapazitäten aufgrund globaler Marktunsicherheiten

Pressemitteilung der HanseYachts AG

Greifswald, 18. Mai 2025 – Die HanseYachts AG beabsichtigt mit neuen Eigentümern angesichts aktueller globaler Herausforderungen die Weichen für eine stabile und zukunftsorientierte Entwicklung des Unternehmens zu stellen. Sie führt auch Gespräche über eine Anpassung der Produktionskapazitäten aufgrund globaler Marktunsicherheiten. 

An diesem Wochenende hat sich die langjährige Mehrheitsaktionärin Aurelius mit dem deutschen Familienunternehmer Andreas Müller sowie dem Vorstandsvorsitzenden Hanjo Runde auf ein Eckdaten-Papier („Term Sheet“) geeinigt. Darin wurden die wesentlichen Kernpunkte für eine Übernahme der Mehrheitsanteile von Aurelius an der HanseYachts AG vereinbart. Dieses Term Sheet ist Grundlage für weitere Verhandlungen zwischen den Parteien über die Transaktion und einen endgültigen Kaufvertrag. 

Andreas Müller und Hanjo Runde vereinen so die Werte des Familienunternehmertums mit einer zukunftsgerichteten und an den aktuellen Bedingungen orientierten Unternehmensführung. Sie sehen dies auch als ein klares Bekenntnis zur nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens und zu Mecklenburg-Vorpommern. 

Die Finalisierung der Transaktion soll unter dem Vorbehalt weiterer Vereinbarungen auch der HanseYachts AG stehen, insbesondere einer Einigung mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, den finanzierenden Banken und dem Betriebsrat. Unter anderem geht es dabei um die Restrukturierung bestehender Verbindlichkeiten. Ohne den Ergebnissen vorgreifen zu wollen, wird mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt. Die Beteiligten befinden sich dazu in intensiven und konstruktiven Gesprächen. 

Gemeinsam Verantwortung für ein zukunftsfähiges Unternehmen in Deutschland mit globaler Strahlkraft übernehmen 

Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und zeigen deswegen Zuversicht, ein tragfähiges Lösungskonzept zeitnah zu erarbeiten. Dies gerade vor dem Hintergrund, dass die HanseYachts AG auf ein starkes erstes Quartal 2025 zurückblickt. Der Umsatz von rund 41 Millionen Euro mit einer EBITDA-Marge (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen) von rund zwölf Prozent sowie einem Ergebnis von zwei Millionen Euro unterstreicht den Erfolg eines durch den Vorstand initiierten Innovationsprogramms, welches in einer starken Marke und führenden Wettbewerbsposition resultiert. 

Vor allem die folgenden drei wesentlichen Ursachen bedingen strukturelle Konsequenzen 

Trotz dieser operativen Erfolge bleibt die Branche aber erheblichen Belastungen ausgesetzt. Wir identifizieren drei wesentliche Ursachen, die auf das Unternehmen durchschlagen: Zum einen die globale wirtschaftliche Unsicherheit, zum zweiten die schwache Konjunktur in Kernmärkten wie den USA/Deutschland sowie drittens anhaltende geopolitische Konflikte und militärische Auseinandersetzungen. In Summe führen sie zu einer spürbaren Zurückhaltung bei Investitionen in Yachten. 

Auf die HanseYachts AG wirkt sich dieser Zustand der Weltwirtschaft im Vergleich zum Wettbewerb zeitverzögert aus – ein Effekt der hohen Innovationsdynamik und des erfolgreichen Relaunches nahezu des gesamten Produktportfolios. 

Bis Ende Juni 2025 wird weiterhin unter Vollauslastung produziert, um das laufende Saisongeschäft zu bedienen. Danach jedoch soll die Produktion der stark sinkenden Nachfrage angepasst werden, um die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zu sichern. 

Hanjo Runde: „Gemeinsam verantwortungsvolle Lösungen finden“ 

Vorstandsvorsitzender Hanjo Runde sagt: „Mit dem Familienunternehmer Andreas Müller würden wir einen nachhaltig denkenden Partner gewinnen, der unsere Strategie langfristig unterstützen kann. Meinen Beitritt zum Kreis der Anteilseigner sehe ich als klares Bekenntnis sowohl zur HanseYachts AG und zu ihren Beschäftigten als auch zum Land Mecklenburg-Vorpommern und zur Region Greifswald. Wir werden alles daransetzen, gemeinsam mit dem Land, den Banken und dem Betriebsrat verantwortungsvolle Lösungen zu finden. Wir werden die bevorstehende Transformation mit größtmöglicher Transparenz und Verantwortung gestalten."

Montag, 19. Mai 2025

Wolford AG: Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Wolford AG hat heute die Bezugsfrist der von der ordentlichen Hauptversammlung der Wolford AG am 17.12.2024 beschlossenen, ordentlichen Kapitalerhöhung des Grundkapitals von EUR 46.337.596,80 um bis zu EUR 40.970.174,40 auf bis zu EUR 87.307.771,20 durch Ausgabe von bis zu 8.535.453 neuen Aktien mit 22. Mai 2025 bis 5. Juni 2025 festgelegt.

Wie bereits von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen, beträgt der Bezugspreis je neuer Aktie EUR 4,80. Das Bezugsverhältnis beträgt 9:8 (9 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von 8 neuen Stammaktie). Die Bezugsaufforderung wird am 20. Mai 2025 im EVI veröffentlicht.

Die Veröffentlichung des Informationsdokuments für das Angebot der neuen Aktien in Österreich erfolgt ab heute auf der Website der Wolford AG (https://company.wolford.com/wp-content/uploads/german/2025/05/Wolford-Annex-IX-Information-Document.pdf) und steht am Sitz der Gesellschaft (Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz) während üblicher Geschäftszeiten kostenlos zur Verfügung.

Disclaimer: Ein öffentliches Angebot von neuen Aktien der Wolford AG wird ausschließlich in der Republik Österreich auf Grundlage eines und gemäß Prospekt-Verordnung veröffentlichten Informationsdokuments erfolgen. Die neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert. Die Wolford AG beabsichtigt keinen Teil des Angebots in den USA zu registrieren. Es wird kein öffentliches Angebot von neuen Aktien in den USA oder in anderen Ländern ausgenommen der Republik Österreich stattfinden.

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleich im Rahmen des geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Heidelberg, 19. Mai 2025 – Der Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN DE0007203705 / WKN 720370, die „Gesellschaft“ oder „SNP“) hat heute beschlossen, dem Abschluss eines verhandelten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen ihrer Hauptaktionärin, der Succession German Bidco GmbH, einer von The Carlyle Group kontrollierten Holdinggesellschaft, und der Gesellschaft zuzustimmen, der eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 61,00 je SNP-Aktie vorsieht. Des Weiteren sieht der Unternehmensvertrag einen jährlichen Ausgleich nach § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 3,95 abzüglich der von der SNP darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit ein Ausgleich von EUR 3,65 p.a. je SNP-Aktie.

Die vorgeschlagene Höhe der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs wurde von der Succession German Bidco GmbH und der Gesellschaft auf Grundlage der Ergebnisse einer gutachtlichen Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH („Value Trust“), festgelegt. Value Trust war als Parteigutachter gemeinsam vom Vorstand der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Succession German Bidco GmbH beauftragt worden, eine angemessene Abfindung bzw. einen angemessenen Ausgleich im Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu ermitteln. Die Angemessenheit der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs war ferner Gegenstand der Prüfung durch den auf gemeinsamen Antrag des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Succession German Bidco GmbH gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer, A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („A&M“). A&M hat die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich bestätigt.

Vorstand und Aufsichtsrat werden nunmehr in die Einladung zu der für den 30. Juni 2025 geplanten ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beschlussvorschlag über die Zustimmung zu dem Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags aufnehmen.

Samstag, 17. Mai 2025

Squeeze-out bei der SYNLAB AG: Hauptaktionärin Ephios Bidco GmbH reduziert Barabfindung auf EUR 12,44 je SYNLAB-Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 in München wurde unter TOP 6 der angekündigte Squeeze-out zugunsten der Hauptaktionärin, des Transaktionsvehikels Ephios Bidco GmbH, beschlossen. Die Ephios Bidco GmbH gehört mittelbar dem Private-Equity-Investor Cinven, siehe die Bekanntmachung der Mehrheitsbeteiligung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/12/bekanntmachung-einer.html

Als Barabfindung für den Squeeze-out wurden von der Hauptaktionärin zunächst EUR 13,11 je SYNLAB-Aktie festgelegt. Es wurden in der Einladung - abhängig vom Basiszinssatz zum Tag der Hauptversammlung (als Stichtag für die Bewertung) - aber noch alternative Beträge genannt. Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes (nach der Svensson-Methode) von 2,75 % auf 3,0 % vor persönlichen Steuern will die Hauptaktionärin nur noch EUR 12,44 zahlen. Dem entsprechend wurde die Beschlussvorlage angepasst.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. 

Freitag, 16. Mai 2025

HELLA GmbH & Co. KGaA: Hauptversammlung 2025: Dividendenzahlung in Höhe von 0,95 Euro je Aktie beschlossen

Lippstadt (Deutschland)  16. Mai 2025

Corporate News

- Ausschüttungssumme von 106 Millionen Euro entspricht wie bisher auch rund 30 Prozent des Jahresergebnisses

- Dividendenpolitik wird damit weiter fortgesetzt; Dividendenvorschlag berücksichtigt zudem den Buchgewinn aus der Veräußerung des 50 Prozent-Anteils am ehemaligen Gemeinschaftsunternehmen BHTC

- CEO Bernard Schäferbarthold: „Wir adressieren die Trends von morgen, wir haben die richtigen Technologien und die finanzielle Stärke, um die Transformation der Mobilität erfolgreich zu gestalten”

Die Aktionärinnen und Aktionäre der HELLA GmbH & Co. KGaA („FORVIA HELLA“) haben auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,95 Euro je Aktie mit einer Mehrheit von 99,99 Prozent zugestimmt. Auch alle weiteren Tagesordnungspunkte haben sie mit einer großen Mehrheit angenommen. Die Hauptversammlung 2025 ist in diesem Jahr in rein virtueller Form durchgeführt worden; zum Zeitpunkt der Abstimmung haben 89,76 Prozent des Grundkapitals an der Hauptversammlung teilgenommen.

Der Dividendenvorschlag sieht eine Ausschüttungssumme von insgesamt 106 Millionen Euro vor. Demnach setzt FORVIA HELLA die etablierte Dividendenpolitik der vergangenen Jahre fort, wonach rund 30 Prozent des Jahresergebnisses an die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens ausgezahlt werden. Im Geschäftsjahr 2024 hatte FORVIA HELLA ein Jahresergebnis in Höhe von 371 Millionen Euro erzielt. Dies enthält insbesondere auch den Buchgewinn in Höhe von 119 Millionen Euro aus der Veräußerung des 50 Prozent-Anteils am ehemaligen Gemeinschaftsunternehmen Behr-Hella Thermocontrol (BHTC), die im April 2024 erfolgreich abgeschlossen worden ist.

„2024 war ein anspruchsvolles, nicht zuletzt aber auch ein erfolgreiches Geschäftsjahr für uns. Zum einen haben wir in einem schwierigen Marktumfeld sehr solide Ergebnisse erzielt und damit erneut unsere Resilienz und Anpassungsfähigkeit unter Beweist gestellt. Erstmals in unserer Unternehmensgeschichte haben wir mit unserem Umsatz die Marke von acht Milliarden Euro übertroffen“, betonte Bernard Schäferbarthold, Vorsitzender der Geschäftsführung von FORVIA HELLA in seiner Rede vor der Hauptversammlung. „Zum anderen haben wir viele wichtige Veränderungen angestoßen, mit denen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nach vorne heraus weiter stärken und unsere führende Marktposition festigen. Wir adressieren die Trends von morgen, wir haben die richtigen Technologien und die finanzielle Stärke, um die Transformation der Mobilität erfolgreich zu gestalten.“

Eine Übersicht der Abstimmungsergebnisse sowie die Rede und Präsentation des Vorsitzenden der Geschäftsführung werden auf der Webseite der Gesellschaft (im Bereich „Investor Relations“, Rubrik: Hauptversammlung 2025) veröffentlicht.

Übernahmeangebot für Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

H&R Holding GmbH
Am Sandtorkai 64
20457 Hamburg
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 104450

Zielgesellschaft:
H&R GmbH & Co. KGaA
Neuenkirchener Straße 8
48499 Salzbergen
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HR B 210689
WKN: A2E4T7 / ISIN: DE000A2E4T77

Am 16. Mai 2025 hat die H&R Holding GmbH (die Bieterin) entschieden, den Aktionären (die H&R-Aktionäre) der H&R GmbH & Co. KGaA (H&R KGaA) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der H&R KGaA mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56 je Aktie (die H&R-Aktien) gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu erwerben (das Erwerbsangebot). Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären eine Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 je H&R-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von (i) 31,23 % gegenüber dem gestrigen Schlusskurs der H&R-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA, (ii) 28,46 % im Vergleich zum volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der H&R-Aktie während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung sowie (iii) 32,79 % im Vergleich zum volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der H&R-Aktie während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung.

Das Erwerbsangebot wird nicht auf die Erlangung von Kontrolle über die H&R KGaA ausgerichtet sein. Die Bieterin und der beherrschende Gesellschafter der Bieterin, Herr Nils Hansen, üben bereits heute Kontrolle i.S.v. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft aus, weil ihnen mehr als 30 % der Stimmrechte an der H&R KGaA zugerechnet werden.

Des Weiteren hat die Bieterin heute eine Einbringungsvereinbarung mit der Wilhelm Scholten Beteiligungen GmbH, der Ölfabrik Wilhelm Scholten GmbH und der SRS Schmierstoff Vertrieb GmbH abgeschlossen, die jeweils von Herrn Wilhelm Scholten kontrolliert werden und derzeit zusammen 6,06 % der Aktien an der H&R KGaA halten. Unter der Einbringungsvereinbarung hat die Bieterin einen Anspruch auf Einbringung der von den genannten Gesellschaften gehaltenen H&R-Aktien in ihre Tochtergesellschaft H&R Beteiligung GmbH. Die Einbringungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung des Vollzugs des Erwerbsangebots.

Das Erwerbsangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 85 % der ausstehenden H&R-Aktien unterliegen (einschließlich (i) 61,45 % der H&R-Aktien, die bereits von Herrn Nils Hansen gehalten bzw. ihm zugerechnet werden und (ii) 6,06 % der H&R-Aktien, die Herrn Wilhelm Scholten zugerechnet werden). Im Übrigen wird das Erwerbsangebot voraussichtlich keinen Bedingungen unterliegen.

Das beabsichtigte Erwerbsangebot würde voraussichtlich im dritten Quartal 2025 abgewickelt werden. Eine von der ordentlichen Hauptversammlung der H&R KGaA am 27. Mai 2025 zu beschließende Dividende für das Geschäftsjahr 2024 wird den Aktionären der Gesellschaft vor einer Abwicklung des Erwerbsangebots ausgeschüttet und verbleibt den Aktionären auch dann, wenn diese ihre H&R-Aktien in das Erwerbsangebot einlegen werden. Die beabsichtigte Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 verändert sich durch die Ausschüttung der Dividende nicht.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite unter chem-offer.com veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger erfolgen.

Das Erwerbsangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Erwerbsangebots sowie weitere das Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen H&R-Aktien außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben, wobei derartige Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von H&R-Aktien im Einklang mit dem anwendbaren Recht durchgeführt werden. Soweit solche Erwerbe erfolgen sollten, wird dies im Internet in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

Hamburg, den 16. Mai 2025

H&R Holding GmbH

United Internet AG: Öffentliches Erwerbsangebot für 1&1 Aktien zu EUR 18,50 – United Internet-Anteil an 1&1 soll auf bis zu 90 % ausgebaut werden

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Montabaur, 16. Mai 2025. Die United Internet AG hat heute entschieden, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von bis zu 16.250.827 nicht bereits unmittelbar von der United Internet AG gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 1&1 AG, entsprechend einem Anteil von ca. 9,19 % des Grundkapitals, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,10 (ISIN DE0005545503) abzugeben.

Das Angebot sieht die Zahlung von EUR 18,50 je 1&1 Aktie vor, was einer Prämie von ca. 20 % gegenüber dem gestrigen XETRA-Schlusskurs bzw. ca. 29 % gegenüber dem volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der letzten drei Monate entspricht.

In letzter Zeit wurden United Internet 1&1 Aktienpakete zum Erwerb angeboten. United Internet hat diese Angebote angenommen und im April 2025 die Beteiligungsschwelle von 80 % an der 1&1 AG überschritten.

Vor diesem Hintergrund hat sich United Internet nunmehr entschlossen, ein öffentliches Teilangebot an alle Aktionäre zu richten. United Internet ist der Überzeugung, dass das Angebot allen Aktionären der 1&1 AG, also auch denjenigen mit größeren Paketen, eine attraktive Gelegenheit bietet, sich Liquidität mit einem erheblichen Aufschlag zu verschaffen.

Mit dem Angebot verfolgt die United Internet AG außerdem das Ziel, ihre bestehende Beteiligung an 1&1 von derzeit rund 80,81 % am Grundkapital auf bis zu 90 % auszubauen und ihre Stimmrechtsmehrheit zu festigen. Insbesondere mit Hinblick auf die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen in den Ausbau des 1&1 Mobilfunknetzes ist eine klare und stabile Aktionärsstruktur von Bedeutung. Zugleich soll ein Freefloat von mindestens 10 % erhalten bleiben. Dieser ermöglicht auch weiterhin einen hinreichenden Börsenhandel.

Der Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages, ein Delisting und/oder ein Squeeze-out sind nicht geplant.

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss, festgelegten Bedingungen und Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Angebot werden im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Über United Internet

Die United Internet AG ist mit rund 29 Mio. kostenpflichtigen Kundenverträgen und rund 39 Mio. werbefinanzierten Free-Accounts ein führender europäischer Internet-Spezialist. Kern von United Internet ist eine leistungsfähige „Internet-Fabrik“ mit 11.000 Mitarbeitenden. Neben einer hohen Vertriebskraft über etablierte Marken wie 1&1, GMX, WEB.DE, IONOS, STRATO und 1&1 Versatel steht United Internet für herausragende Operational Excellence.

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Seit den letzten Listen haben sich wieder einige Änderungen ergeben. So sind bezüglich der Pulsion Medical Systems SE und der New Work SE jeweils ein Squeeze-out angekündigt worden.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
 
- 1&1 AG: geringer Streubesitz, Teilerwerbsangebot der United Internet AG
 
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- artnet AG

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- Cliq Digital AG: Transaktionsrahmenvertrag mit der Dylan Media B.V. über ein mögliches öffentliches Teilangebot  ("Potentielles Teilrückkaufangebot") sowie ein Delisting der Aktien

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot
 
- Covestro AG: Investitionsvereinbarung mit ADNOC, erfolgreiches Übernahmeangebot

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DATAGROUP SE: Inestorenvereinbarung mit KKR, öffentliches Erwerbsangebot von KKR zu einem Preis von EUR 54,00 pro Aktie 

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
 
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Francotyp-Postalia Holding AG: Delisting-Rückerwerbsangebot

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot

- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht

- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- niiio finance group AG

- Noratis AG: Investitionsvereinbarung mit der ImmoWerk Holding GmbH
 
- Nordwest Handel AG
 
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- PharmaSGP Holding SE: geringer Streubesitz
 
- Philomaxcap AG: Pflichtangebot der H2E Americas LLC
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- USU Software AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG)
 
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

BayWa AG: Annahme des Restrukturierungsplans im StaRUG-Verfahren

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

München, 15. Mai 2025 - Die BayWa AG teilt mit, dass der von der BayWa AG vorgelegte Restrukturierungsplan im Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz ("StaRUG") im heutigen gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin ("EAT") die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten erhalten hat. Die erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das zuständige Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - München wird zeitnah erwartet.

1&1 AG: Freiwilliges öffentliches Teilerwerbsangebot der United Internet AG zur Aufstockung der Beteiligung an 1&1 AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Montabaur, 16. Mai 2025 – Der Vorstand der United Internet AG hat heute seine Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") wie unten wiedergegeben veröffentlicht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 1&1 AG werden die entsprechende Angebotsunterlage, sobald sie der Gesellschaft übermittelt wurde, entsprechend den gesetzlichen Regelungen prüfen und Stellung nehmen.

Wiedergabe der Mitteilung der United Internet AG

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)


Bieterin:
United Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 5762

Zielgesellschaft:

1&1 AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28530
ISIN: DE0005545503

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html

Die United Internet AG mit Sitz in Montabaur, Deutschland (die „Bieterin”), hat am 16. Mai 2025, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (das „Angebot“) an die Aktionäre der 1&1 AG mit Sitz in Montabaur, Deutschland (die „Gesellschaft”), zum Erwerb von bis zu 16.250.827 nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, entsprechend einem Anteil von ca. 9,19 % des Grundkapitals, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,10 (ISIN DE0005545503 / WKN 554550) (die „1&1-Aktien“) abzugeben.

Das Angebot sieht die Zahlung einer Geldleistung von EUR 18,50 je 1&1-Aktie vor, was einer Prämie von (i) ca. 20% gegenüber dem gestrigen Schlusskurs im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und (ii) ca. 29% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnitt der Kurse der 1&1-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dieser Veröffentlichung entspricht. Die endgültige Anzahl der 1&1-Aktien, auf die sich das Angebot bezieht, wird in der Angebotsunterlage festgelegt werden.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 142.837.357 1&1-Aktien und damit rund 80,81 % am Grundkapital der 1&1 AG. Der Anteil der Bieterin an der Gesellschaft würde sich entsprechend der Zahl der 1&1-Aktien, für die das Angebot angenommen wird, erhöhen.

Die United Internet AG hat nicht die Absicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der 1&1 AG abzuschließen. Die 1&1-Aktien sollen auch nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebotes im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Delisting oder Squeeze-out sind nicht geplant.

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss, festgelegten Bedingungen und Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Angebot werden im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/angebot-2025.html veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Haftungsausschluss


Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.

Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, versendet, verteilt oder verbreitet werden, und zwar jeweils weder durch Verwendung eines Postdienstes noch eines anderen Mittels oder Instrumentariums des Wirtschaftsverkehrs zwischen den Einzelstaaten oder des Außenhandels oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika. Dies schließt unter anderem Faxübertragung, elektronische Post, Telex, Telefon und das Internet ein. Auch Kopien dieser Mitteilung und sonstige damit in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen weder in die Vereinigten Staaten von Amerika noch innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika übersandt oder übermittelt werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der 1&1 AG und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die die 1&1 AG betreffen, oder durch andere Faktoren. Die 1&1 AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Montabaur, 16. Mai 2025

1&1 AG
Der Vorstand

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG (früher: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): LG München I bestellt gemeinsamen Vertreter

Landgericht München I

Bekanntmachung des Landgerichts München I
(Az. 5 HK O 14498/24)

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der DISO Verwaltungs AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhängig.

Antragsgegnerin ist die Matica Technologies Group SA.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Tino Sekera-Terplan
c/o Rechtsanwälte Kempter, Gierlinger und Partner
Wagmüllerstraße 23
80538 München
Tel .: 089/287 23 90 
Dr. Krenek
Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. Mai 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 15. Mai 2025

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank-Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu

Corporate News

- Aktionäre stimmen Dividende von 65 Cent pro Aktie und Ermächtigung über weitere Aktienrückkäufe zu

- Vorstand und Aufsichtsrat entlastet – Sabine Lautenschläger-Peiter und Michael Gorriz in den Aufsichtsrat gewählt

- Aufsichtsratsvorsitzender Jens Weidmann: „Eine starke Commerzbank ist aktuell wichtiger denn je. Wir erleben eine Zeit ausgeprägter geopolitischer Spannungen und handelspolitischer Verwerfungen. Hinzu kommt der Strukturwandel, den die neue Bundesregierung wirtschaftspolitisch gestalten muss.”

- Vorstandsvorsitzende Bettina Orlopp: „Wir liefern, was wir versprechen. So war es in den vergangenen Jahren, und so soll es bleiben. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserer Strategie als starke Kraft am Bankenmarkt noch mehr Wert für alle schaffen.”

Die Hauptversammlung der Commerzbank hat am heutigen Donnerstag dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 65 Cent pro Aktie mit einer Mehrheit von 99,89 % zugestimmt (TOP 2). Die Dividendenzahlung beläuft sich damit auf 733 Millionen Euro. Zusammen mit den zwischen November 2024 und März 2025 durchgeführten Aktienrückkäufen gibt die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt 1,73 Milliarden Euro an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurück. Das entspricht 71 % des Nettoergebnisses nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen. In den kommenden Jahren will die Bank die Kapitalrückgabe kontinuierlich steigern.

Dabei setzt die Commerzbank weiter auf eine Kombination aus Aktienrückkäufen und Dividendenzahlung. Den Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Bank (TOP 10 und 11) stimmte die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 96,43 % beziehungsweise 96,52 % zu. Damit hat die Commerzbank wieder die Möglichkeit, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals über die Börse oder über multilaterale Handelssysteme zu erwerben.

Von der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat der Commerzbank gewählt wurden Sabine Lautenschläger-Peiter (ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank) und Michael Gorriz (ehemaliger Global Chief Information Officer der Standard Chartered Bank) mit einer Mehrheit von 99,57 % beziehungsweise 99,83 % (TOP 9). Sie folgen auf die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Jutta A. Dönges und Gertrude Tumpel-Gugerell, die ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 niederlegten.

Jens Weidmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank, hob in seiner Rede bei der Hauptversammlung die bedeutende Rolle der Commerzbank hervor: „Eine starke Commerzbank ist aktuell wichtiger denn je. Wir erleben eine Zeit ausgeprägter geopolitischer Spannungen und handelspolitischer Verwerfungen. Hinzu kommt der Strukturwandel, den die neue Bundesregierung gestalten muss. In ihrer führenden Rolle für den deutschen Mittelstand und die Außenhandelsfinanzierung kann die Commerzbank entscheidend dazu beitragen, den tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel voranzubringen. Auch als bedeutender Finanzierer der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und beständiger Innovationstreiber übernimmt sie Verantwortung. Ich begrüße sehr, dass sich die Commerzbank mit ihrer weiterentwickelten Strategie noch ambitioniertere, aber weiterhin realistische Ziele setzt, um die starke Ausgangsposition für ein beschleunigtes Wachstum zu nutzen.“

Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, betonte das große Potenzial der Commerzbank: „Wir haben nicht nur ambitionierte Ziele, sondern auch einen klaren Plan, wie wir diese Ziele erreichen wollen. Und wir haben den festen Willen, diesen Plan umzusetzen. Gerade in Zeiten wie diesen ist Verlässlichkeit ein hohes Gut. Wir liefern, was wir versprechen. So war es in den vergangenen Jahren, und so soll es bleiben. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserer Strategie als starke Kraft am Bankenmarkt noch mehr Wert für alle unsere Stakeholder schaffen.“ Das spiegelt sich auch in den Plänen für die Kapitalrückgabe: „Unsere Finanzkraft und die sehr solide Kapitalausstattung ermöglichen es uns, erheblich in den Ausbau des Geschäfts zu investieren und gleichzeitig die Kapitalrückgabe kontinuierlich zu steigern“, erklärte Orlopp.

Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten über die weiteren wesentlichen Tagesordnungspunkte wie folgt ab:

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (TOP 3 und 4)

Die Mitglieder des Vorstands wurden mit einer Mehrheit zwischen 99,48 % und 99,59 % von der Hauptversammlung entlastet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit zwischen 99,56 % und 99,58 % entlastet.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (TOP 6 bis 8)

Die Hauptversammlung billigte den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 mit einer Mehrheit von 86,09 %. Das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde von der Hauptversammlung mit 95,08 % gebilligt. Der Anpassung des Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und der dafür erforderlichen Satzungsänderung stimmte die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 97,86 % zu. Die Änderungen treten ebenfalls am 1. Januar 2026 in Kraft.

Weitere Informationen zur diesjährigen Hauptversammlung finden Sie auf unserer Internetseite. Fotos der Veranstaltungen sind ebenfalls online verfügbar.

Pulsion Medical Systems SE: MAQUET Medical Systems AG übermittelt Squeeze-out-Verlangen an Pulsion Medical Systems SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Feldkirchen, 15. Mai 2025

Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), eine indirekte Tochtergesellschaft der Getinge AB, Schweden, hat am 15. Mai 2025 an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 5622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die MAQUET Medical Systems AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. „aktienrechtlicher Squeeze-out“) fassen soll. Die MAQUET Medical Systems AG verfügt nach eigenen Angaben nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der Pulsion Medical Systems SE unmittelbar und mittelbar 95,69 % am Grundkapital der Pulsion Medical Systems SE. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der Pulsion Medical Systems SE festgelegt ist, mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der Pulsion Medical Systems SE wirksam. Die Pulsion Medical Systems SE wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Mehrheitsbeteiligung an der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft

VOQUZ Labs Aktiengesellschaft
Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

2. Die Blitz 24-249 GmbH mit Sitz in München hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

3. Die Main Foundation II Coöperatief U.A. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

4. Die Main Foundation II Management B.V. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

5. Die Main Capital Partners B.V. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Blitz 24-250 GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören. 

Berlin, im Mai 2025
VOQUZ Labs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. Mai 2025

APONTIS PHARMA veröffentlicht Ergebnisse des ersten Quartals 2025 und bestätigt Prognose 2025

Corporate News

- Konzernumsatz steigt in Q1 2025 auf EUR 12,9 Mio. (3M 2024: EUR 10,0 Mio.)

- Single Pill-Kombinationen wachsen in Summe kräftig um EUR 0,6 Mio. Das Portfolio konnte dabei den tender-bedingten Rückgang von Tonotec in Höhe von EUR 1,0 Mio. überkompensieren.

- Weitere Verbesserung des EBITDA auf EUR 1,3 Mio. (3M 2024: EUR 1,0 Mio.)

- Nettoergebnis steigt um 93,0 % auf EUR 0,7 Mio. (3M 2024: EUR 0,4 Mio.)

- Prognose für Geschäftsjahr 2025 bestätigt


Monheim am Rhein, 15. Mai 2025. Die APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), ein führendes Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, hat das Wachstum im ersten Quartal 2025 fortgesetzt und den Umsatz um EUR 2,9 Mio. auf EUR 12,9 Mio. gesteigert (3M 2024: EUR 10,0 Mio.). In Verbindung mit der deutlich reduzierten Kostenbasis hat sich auch die Profitabilität weiter verbessert.

Der Anstieg des Konzernumsatzes im ersten Quartal 2025 resultierte unter anderem aus einem höheren Absatz von Single Pill-Kombinationen, der von EUR 8,8 Mio. im ersten Quartal 2024 auf EUR 9,4 Mio. im Berichtszeitraum stieg. Hier konnte der deutliche Anstieg des Umsatzes des restlichen Single Pill-Portfolios den tender-bedingten Umsatzrückgang des Produktes Tonotec von EUR 1,0 Mio. überkompensieren. Stark entwickelte sich das Kooperationsgeschäft, das sich im ersten Quartal 2025 auf EUR 3,3 Mio. mehr als verdreifachte (3M 2024: EUR 0,9 Mio.). Hier wirkte sich insbesondere die exklusive Kooperation zur Marketing- und Vertriebsunterstützung für zwei Asthma-Präparate von Novartis positiv aus, die im April 2024 startete.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im ersten Quartal 2025 auf EUR 1,3 Mio., was im Wesentlichen auf die höheren Umsatzerlöse und niedrigere Kosten zurückzuführen ist. Im Vorjahreszeitraum wurde ein EBITDA von EUR 1,0 Mio. erwirtschaftet.

„Im ersten Quartal 2025 hat APONTIS PHARMA das Wachstum der vergangenen Quartale fortgesetzt. Die Neuaufstellung der Gesellschaft, die wir im März vergangenen Jahres implementiert haben, erweist sich als erfolgreich. Sowohl der neue Go-to-Market-Ansatz als auch die reduzierte Kostenbasis wirken sich auf alle Positionen unserer Gewinn- und Verlustrechnung positiv aus“, sagt Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA.

Die Bilanzsumme erhöhte sich zum Stichtag 31. März 2025 auf EUR 46,8 Mio. nach EUR 44,4 Mio. zum 31. Dezember 2024. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich leicht auf 67,8 % (31. Dezember 2024: 69,9 %), was die solide Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens bestätigt. Die positive Geschäftsentwicklung führte im ersten Quartal 2025 auch zu einer deutlichen Verbesserung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der auf EUR 1,5 Mio. zunahm (3M 2024: Mittelabfluss EUR -2,8 Mio.).

Konzernzahlen (ungeprüft)

in EUR Mio. 3M 2025 3M 2024
Single Pill-Umsatz 9,4 8,8 0,6
Gesamtumsatz 12,9 10,0 2,9
EBITDA 1,3 1,0 0,3
EBITDA-Marge (in %) 10,3% 9,8 % 0,5 %P
EBIT 1,0 0,5 0,5
EBIT-Marge (in %) 7,5% 4,5 % 3,0 %P
Nettoergebnis 0,7 0,4 0,3
       
  31. März 2025 31. Dez. 2024  
Eigenkapitalquote (in %) 67,8 % 69,9 % -2,1 %P
Nettoliquidität 15,7 15,5 0,2

Hinweis: Die Zahlen für den Drei-Monatszeitraum sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-outs geplant

Am 5. März 2025 hat die Zentiva AG der APONTIS PHARMA AG ein Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt, wonach zwischen der Gesellschaft und der Zentiva AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der APONTIS PHARMA über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Zentiva als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).

Zentiva hat APONTIS PHARMA mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien der APONTIS PHARMA (170.000 Stück) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 93,83 % am Grundkapital der Gesellschaft hält. Damit ist die Zentiva die Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Zentiva den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird Zentiva zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. APONTIS PHARMA wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren.

Prognose bestätigt

Im Geschäftsjahr 2025 will APONTIS PHARMA den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und das Geschäft mit Single Pill-Kombinationen weiter ausbauen. Dies geschieht hauptsächlich durch das bestehende Single Pill-Portfolio und die Effekte aus den geplanten Neueinführungen im Jahr 2025. Dämpfend auf das Geschäft könnte sich auswirken, dass Wettbewerber für Atorimib signifikante Tender der Krankenkassen gewonnen haben, die ab Juni 2025 effektiv in Kraft treten. Das Kooperationsgeschäft soll insbesondere aufgrund der im April 2024 eingegangenen Kooperation mit Novartis weiterwachsen.

APONTIS PHARMA erwartet für das Geschäftsjahr 2025 trotz des Markteintritts von Wettbewerbern zu Atorimib unverändert einen Anstieg des Umsatzes um 16 % auf EUR 56,4 Mio. (2024: EUR 48,5 Mio.). Für das EBITDA rechnet die Gesellschaft mit einem Anstieg von EUR 3,5 Mio. auf EUR 4,5 Mio.

Verkürzte Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (ungeprüft)

in EUR Mio. 3M 2025 3M 2024
Umsatzerlöse 12,9 10,0 2,9
Sonstige betriebl.
Erträge
0,5 0,3 0,2
Materialaufwand -4,8 -3,1 -1,7
Rohergebnis 8,6 7,2 1,4
Personalaufwand -3,5 -3,7 0,2
Abschreibungen -0,4 -0,5 0,1
Sonstige betriebl. Aufwendungen -3,8 -2,5 -1,3
Betriebsergebnis 1,0 0,5 0,5
Finanzergebnis 0,0 -0,1 0,1
Ergebnis vor Steuern 1,0 0,4 0,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,3 0,0 -0,3
Ergebnis nach Steuern 0,7 0,4 0,3
Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0
Nettoergebnis 0,7 0,4 0,3

 Hinweis: Die Zahlen für den Drei-Monatszeitraum sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Verkürzte Konzernbilanz (ungeprüft)

in EUR Mio. 31. März 2025 31. Dez. 2024
Aktiva      
Anlagevermögen 19,4 18,5 0,9
Vorräte 6,3 6,5 -0,2
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2,2 0,8 1,4
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 15,7 15,5 0,2
Aktive Rechnungsabgrenzungs-posten 1,0 0,7 0,3
Aktive latente Steuern 2,2 2,4 -0,2
       
Passiva      
Eigenkapital 31,7 31,0 0,7
Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung 0,5 0,5 0,0
Rückstellungen 7,6 7,8 -0,2
Bankverbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0
Verbindlichkeiten 7,0 5,1 1,9
       
Bilanzsumme 46,8 44,4 2,4

Hinweis: Die Zahlen zum 31. März 2025 sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Verkürzte Konzern-Kapitalflussrechnung (ungeprüft)

in EUR Mio. 3M 2025 3M 2024
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1,5 -2,8 4,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -1,2 -0,5 -0,8
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0
       
Netto-Cashflow 0,3 -3,2 3,5

Hinweis: Die Zahlen für den Drei-Monatszeitraum sind ungeprüft. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Über APONTIS PHARMA:

Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention sowie Asthma. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.

Mittwoch, 14. Mai 2025

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum Technology AG als beherrschter Gesellschaft zugunsten der zur Busch-Gruppe gehörenden Pangea GmbH hatte das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 14. Februar 2025 den Ausgleich auf EUR 7,94 netto bzw. EUR 8,54 brutto angehoben. 

Wie das Gericht mitgeteilt hat, sind gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt worden (son dass diese noch nicht rechtskräftig ist). Über diese Beschwerden entscheidet das OLG Frankfurt am Main.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2025, Az. 3-05 O 19/23
Divantis GmbH u.a. ./. Pangea GmbH
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der S IMMO AG: Verbindungsbeschluss des Handelsgerichts Wien

Das Handelsgericht Wien hat die 46 Überprüfungsanträge zu dem auf der Hauptversammlung am 14. Oktober 2024 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre der S IMMO AG gemäß GesAusG (sog. Squeeze-out) zugunsten der IMMOFINANZ AG zu dem führenden Akt 75 Fr 66943/24 f verbunden. Das Gericht hat der Antragsgegnerin aufgegeben, zu den Anträgen innerhalb von vier Wochen schriftlich Stellung zu nehmen.

Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 66943/24 f
Firmenbuch-Nr. (FN): 58358 x
Kozlik u.a. ./. IMMOFINANZ AG
46 Anträge (z.T. mit mehreren Antragstellern)

Squeeze-out bei der GK Software eingetragen

Im Handesregister beim Amtsgericht Chemnitz ist der Squeeze-out-Beschluss am 13. Mai 2025 eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 26.03.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin Fujitsu ND Solutions AG mit Sitz in München gegen Barabfindung beschlossen."

Spruchanträge zur Überprüfung der den damit ausgeschiedenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Gegenantrag der SdK zur außerordentlichen Hauptversammlung der LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG)

Wie kürzlich berichtet, soll die außerordentliche Hauptversammlung der LS Invest AG am 11. Juni 2025 einem Vergleich mit der Hauptaktionärin, der Lopesan-Gruppe/Lopesan Touristik S.A.U., zustimmen. Hierbei soll im Zusammenhang mit dem sog. "Creativ-Erwerb" im Jahr 2015 ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 5 Millionen an die Gesellschaft gezahlt werden, der für eine Sonderdividende an die Aktionäre verwendet werden soll. 

Hierzu hat die Aktionärsvereinigung SdK einen 11-seitigen Gegenantrag gestellt und diesen begründet: Gegenantrag_2025.pdf

Nach Auffassung der SdK soll die Sonderdividende ausschließlich an die Streubesitzaktionäre ausgezahlt werden. Der Großaktionär Lopesan habe seine Beteiligung "deutlich unter Buch- und Kurswerte zu Lasten des Streubesitzes im Rahmen von zwei großen Kapitalerhöhungen ausbauen" können (S. 10). 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank zieht sich hin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB), das seit dem Jahr 2022 bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Beschwerdeinstanz anhängig ist, wird sich noch etwas hinziehen. Das Gericht teilte nunmehr mit: "Auf die Sachstandsanfrage der Beschwerdegegnerin wird mitgeteilt, dass das Verfahren derzeit bearbeitet wird. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des gegenständlichen Spruchverfahrens wird die Bearbeitung noch geraume Zeit andauern."

In dem Spruchverfahren hatte das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_22.html

Neuigkeiten gab es kürzlich zu dem Squeeze-out bei der ehemaligen HypoVereinsbank-Tochter Bank Austria Creditanstalt AG. Das Handelsgericht Wien hat in dem diesbezüglich bereits 18 Jahre laufenden Überprüfungsverfahren die Barabfindung deutlich um EUR 24,60 EUR auf EUR 154,- angehoben, siehe:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Bank Austria Squeeze-out: Gericht legt Nachzahlung auf 24,60 EUR fest

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München (zuvor: RA/WP/StB Walter L. Grosse)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main