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Montag, 16. September 2024

Endor AG: CORSAIR steht kurz vor der Übernahme von Fanatec Sim Racing

Corporate News

Milpitas (Kalifornien)/Landshut, 16. September 2024 – CORSAIR freut sich bekannt zu geben, eine endgültige Vereinbarung mit der Endor AG unterzeichnet zu haben, um die Produktlinie Fanatec Sim Racing zu übernehmen. Dies umfasst auch die derzeitigen Mitarbeiter von Endor, die die Fanatec-Produktlinie betreuen und betreiben. Der Hauptsitz bleibt weiterhin in Landshut, wo die Entwicklung zukünftiger Fanatec-Sim-Racing-Produkte fortgeführt wird. Der Abschluss der Transaktion wird in Kürze erwartet.

Fanatec ist weltweit bekannt dafür, das aufregende Erlebnis des Sim-Racing in viele Haushalte und Rennzentren gebracht und eine große Fangemeinde leidenschaftlicher Anhänger aufgebaut zu haben. Mit hochwertiger Hardware und innovativen Produkten hat Fanatec in der Sim-Racing-Branche Maßstäbe für ein fesselndes Rennerlebnis gesetzt. Zu den spezialisierten Sim-Racing-Produkten gehören Force-Feedback-Lenkräder, Pedale, Schalthebel und komplette Cockpits für PlayStation-, Xbox- und PC-basierte Rennsimulatoren.

Andy Paul, CEO von CORSAIR, äußerte seine Begeisterung über dieses Ereignis: „Wir bewundern die Marke Fanatec seit Langem und freuen uns, diese herausragenden Produkte einem noch breiteren Publikum zugänglich zu machen. Wir sind fest entschlossen, die Produktlinien von Fanatec weiterzuentwickeln und auszubauen, den Kundenservice zu verbessern und die Bedürfnisse der Sim-Racing-Community zu erfüllen. Rennsportbegeisterte können sich auf ein noch intensiveres und realistischeres Sim-Racing-Erlebnis freuen.“

Andres Ruff, CEO der Endor AG, fügte hinzu: „CORSAIR teilt Fanatecs Leidenschaft für Innovation, Qualität und kontinuierliche Weiterentwicklung. CORSAIR wird neue Möglichkeiten für Fanatec eröffnen, das Portfolio weiter auszubauen und noch enger mit der wachsenden Sim-Racing-Community zusammenzuarbeiten.“

CORSAIR plant, erhebliche Investitionen in die Marke Fanatec, ihre Produkte und die weltweite Verfügbarkeit über ihre Vertriebskanäle zu tätigen. Alle bestehenden und zukünftigen Fanatec-Kunden werden von dem erstklassigen Support durch CORSAIR profitieren, einschließlich Garantie und Software-Updates.

CORSAIR und Fanatec teilen das unmittelbare Ziel, während dieses Eigentumswechsels eine pünktliche Lieferung aller Bestellungen sicherzustellen und die Kundenzufriedenheit zu erhalten.

Über CORSAIR

CORSAIR (Nasdaq: CRSR) ist ein weltweit führender Entwickler und Hersteller von Hochleistungsgeräten und -technologien für Gamer, Content-Ersteller und PC-Enthusiasten. Von preisgekrönten PC-Komponenten und -Peripheriegeräten bis hin zu Premium-Streaming-Geräten und intelligenter Umgebungsbeleuchtung bietet Corsair ein umfassendes Ökosystem an Produkten, die zusammenarbeiten, um jedem, vom Gelegenheitsspieler bis zum engagierten Profi, Höchstleistungen zu ermöglichen.

Copyright © 2024 Corsair Gaming, Inc. Alle Rechte vorbehalten. CORSAIR und das Segel-Logo sind eingetragene Marken von CORSAIR in den USA und/oder anderen Ländern. Alle anderen Firmen- und/oder Produktnamen können Handelsnamen, Marken und/oder eingetragene Marken der jeweiligen Eigentümer sein, mit denen sie in Verbindung gebracht werden.

Über die Endor AG

Die Endor AG entwickelt und vermarktet hochwertige Eingabegeräte wie High-End-Lenkräder und Pedale für Rennsimulationen auf Spielekonsolen und PCs. Als „Brain Factory“ liegt der Fokus des Unternehmens auf dem Kreativsektor. Endor führt die Produktentwicklung und den Prototypenbau in Eigenregie und zusammen mit spezialisierten Technologiepartnern hauptsächlich in Deutschland durch. Endor vertreibt seine Produkte unter der Marke FANATEC über E-Commerce hauptsächlich an Endkunden in Europa, den USA, Kanada, Australien und Japan.

Podcast der Effecten-Spiegel AG: "Historischer Vergleich im Postbank-Verfahren"

https://www.effecten-spiegel.com/finanzpodcast/podcast-detail/historischer-vergleich-im-postbank-verfahren

Beschreibung:

Effecten-Spiegel AG einigt sich mit Dt. Bank: Gerichtsprozesse dauern ihre Zeit – doch 14 Jahre sind schon beachtlich. Seit 2010 hat der Gerichtsstreit der Effecten-Spiegel AG mit der Dt. Bank im Rahmen der Postbank-Übernahme alle Instanzen – teils mehrfach – durchlaufen und sogar Rechtsgeschichte geschrieben. Was es mit dem Verfahren auf sich hat, welcher Vergleich nun geschlossen wurde und was dieser für den Prozess bedeutet, bespricht der ES im Interview mit Einzelvorstand Marlis Weidtmann.
__________________

Anmerkung der Redaktion:

In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:

- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

Übernahmeangebot für Aktien der Albis Leasing AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß §§ 29 ff. i.V.m. 34 und 10 ff. des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

Herr Rolf Hauschildt
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Bundesrepublik Deutschland

Zielgesellschaft:

Albis Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73071
ISIN: DE0006569403

Angaben des Bieters:


Herr Rolf Hauschildt (Bieter) hat am 16. September entschieden, den Aktionären der Albis Leasing AG mit Sitz in Hamburg (Zielgesellschaft), im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1 (ISIN: DE0006569403) zu erwerben (Übernahmeangebot). Aktuell beabsichtigt der Bieter, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 2,60 je Aktie der Zielgesellschaft in bar anzubieten. Der endgültige Angebotspreis sowie die Übrigen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen bleiben der Angebotsunterlage vorbehalten.

Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erhöhung der Beteiligung des Bieters im Inhaberkontrollverfahren nicht untersagt und/oder beschränkt.

Der Bieter hält insgesamt 6.301.855 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Zielgesellschaft. Dies entspricht ca. 29,73 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die sonstigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die BaFin im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:

http://www.rh-angebot.de

Düsseldorf, den 16. September 2024

Rolf Hauschildt

Freitag, 13. September 2024

Endor AG: Geschäft der Endor AG wird von CORSAIR übernommen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch

Landshut, 13. September 2024 – Über das Vermögen der Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts Landshut vom 13. September 2024 unter dem Aktenzeichen IN 542/24 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner, bestellt. Im Rahmen eines Asset Deals hat CORSAIR® (Nasdaq: CRSR) den Geschäftsbetrieb der Endor AG erworben. Die Anteile an den ausländischen Tochtergesellschaften werden ebenfalls übertragen. CORSAIR übernimmt zudem sämtliche ungekündigte Arbeitsverhältnisse der Endor AG. Die Endor AG wird im Zuge des Insolvenzverfahrens vollständig abgewickelt und die Börsennotierung zeitnah eingestellt. Aktionäre müssen damit rechnen, keine Zahlungen zu erhalten. Die Firmenimmobilie steht weiterhin zum Verkauf.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 12. September 2024

Netfonds AG erwirbt Fondsvermittlungsgeschäft der NSI Asset AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 12. September 2024 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat sich heute mit der NSI Asset AG („NSI“, Hamburg) über den Erwerb des Fondsvermittlungsgeschäftes der NSI geeinigt. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen haben der geplanten Transaktion am heutigen Tag zugestimmt. Netfonds wird in diesem Zusammenhang die operativen Gesellschaften des Bereiches Investment- und Fondsvermittlung der NSI erwerben. Ziel der Transaktion ist die Fokussierung beider Unternehmen auf ihre jeweiligen Kerngeschäftsfelder.

Im Rahmen dieser Transaktion erwirbt die NSI die an Netfonds ausgegebene Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,2 Mio. Euro von der Netfonds AG zurück. Zusätzlich erhält die NSI in Abhängigkeit der operativen Kennzahlen einen signifikanten Barkaufpreis. Über die exakte Höhe des Kaufpreises haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Finanzierung der Transaktion erfolgt aus eigenen Mitteln. Um auch in Zukunft bei vergleichbaren Gelegenheiten aktiv werden zu können, evaluiert Netfonds derzeit mögliche Finanzierungsrahmen im Bereich des Fremdkapitals.

Nach der erfolgreichen Transaktion wird Netfonds 100 % der Anteile an den Fondsvermittlungsgesellschaften halten. Im Zuge dessen erhöhen sich die jährlich wiederkehrenden Nettoerlöse von Netfonds um ca. 1,4 Mio. Euro. Die Umsetzung der Transaktion wird voraussichtlich bereits im laufenden dritten Quartal 2024 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zur Netfonds Gruppe und ihren verbundenen Tochterunternehmen finden Sie unter www.netfonds.de.

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat heute ihr förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des Barwerts der Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany Holding GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen Ertragswert je Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG übersteigt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.

Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG ab. Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in der für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der MEDION AG gefasst werden.

Essen, 12. September 2024

MEDION AG
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der IDS Scheer AG verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hatte das LG Saarbrücken mit Beschluss 6. Juni 2018 eine Erhöhung abgelehnt und die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_19.html

Das OLG Saarbrücken hat nunmehr in seinem Hinweisbeschluss vom 25. Februar 2021 festgehalten, dass es die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden für zulässig erachte. Es wollte noch mehrere Rechts- bzw. Bewertungsfragen klären und hat ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt.

Auf eine Sachstandsanfrage teilte das OLG mit, dass die mehrere Monate vakante Vorsitzendenstelle im 1. Zivilsenat zum 1. August 2024 neu besetzt worden sei. Da der Vorsitzende zugleich Berichterstatter in der vorliegenden Sache ist, ging damit auch ein Wechsel in der Berichterstattung einher. Der Senat in seiner neuen Zusammensetzung sei in Anbetracht der langen Verfahrensdauer bemüht, die Sache bald zu beraten. Es werde jedoch um Verständnis gebeten, dass die Einarbeitung in das umfangreiche und komplexe Verfahren durch den neuen Berichterstatter noch einige Zeit in Anspruch nehmen könne.

Bei der bisherigen Antragsgegnerin Software AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake stattgefunden.

OLG Saarbrücken, Az. 1 W 5/19
LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018, Az. 7 KfH O 34/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Paul Richard Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main

Mittwoch, 11. September 2024

UniCredit steigt bei der Commerzbank ein: Folgt ein Zusammenschluss?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hat die Großaktionärin Bundesrepublik Deutschland ihren über den Finanzmarktstabilisierungsfonds gehaltenen Anteil von 17,15 % um mehr als 5 Prozentanteile auf nur noch 12,11 % an der deutschen Großbank reduziert. Die größte italienische Bank UniCredit hat laut Handelsblatt neben dem bisherigen Staatsanteil weitere Aktien "am Markt" erworben und hält damit derzeit insgesamt neun Prozent der Anteile. Die für die Bundesrepublik handelnde Finanzagentur teilte mit, die UniCredit habe bei einem beschleunigten Platzierungsverfahren alle übrigen Interessenten überboten. Der Kaufpreis dieses Pakets lag den Angaben zufolge bei EUR 13,20 je Commerzbank-Aktie.

Die UniCredit will mit dem Institut nun über einen möglichen Zusammenschluss reden. Man werde zusammen mit der Commerzbank Möglichkeiten zur Wertsteigerung für die Aktionäre beider Banken erörtern. Wenn nötig, werde man regulatorische Genehmigungen für eine mögliche Ausweitung des Anteils auf mehr als 9,9 % einholen.

Der Aufbau der Commerzbank-Position wurde nur kurz nach dem angekündigten Rückzug von Commerzbank-Vorstandschef Manfred Knof bekannt. Dieser hatte mitgeteilte, dass er ab 2026 „aus persönlichen Gründen“ nicht mehr für den Job zur Verfügung stehe.

Viele Beschäftigte der Commerzbank und die Gewerkschaft Verdi lehnen einen Zusammenschluss jedoch ab. „Wir werden uns mit allen Mitteln gegen eine Übernahme durch Unicredit wehren“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär und Commerzbank-Aufsichtsrat Stefan Wittmann dem Handelsblatt. „Der Bund muss jetzt klare Kante zeigen und seine verbliebene Beteiligung von zwölf Prozent nutzen, um eine schädliche Übernahme der Commerzbank zu verhindern.“

Es bleibt spannend, wie die Geschichte weitergeht. FOCUS titelte schon "Das Ende der Commerzbank-Geschichte naht". Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.

STEMMER IMAGING AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von MiddleGround Capital

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie mit attraktiver Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 2024

- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die von der Bieterin vorgesehene Geschäftsstrategie für STEMMER IMAGING nach der Transaktion

- Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 30. September 2024


Puchheim, 11. September 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) haben heute gemäß den Vorgaben des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“) für die Aktien der STEMMER IMAGING (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) abgegeben. Die Bieterin ist eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 2. September 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionärinnen und Aktionären der STEMMER IMAGING AG, das Angebot anzunehmen.

Die Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE sowie weitere Aktionärinnen und Aktionäre, die gemeinsam rund 78 % der STEMMER IMAGING-Aktien halten, haben sich mit MiddleGround Capital bereits auf eine Partnerschaft verständigt und werden das Angebot mit den von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien unterstützen. Die Mitglieder des Vorstands der STEMMER IMAGING AG haben das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen Aktien angenommen. PRIMEPULSE hat sich darüber hinaus dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und ist somit auch in Zukunft als Minderheitsaktionärin an der neuen Struktur langfristig beteiligt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen und Zielsetzungen von STEMMER IMAGING, den Aktionärinnen und Aktionären von STEMMER IMAGING wie auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der STEMMER IMAGING Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher begrüßen und unterstützen sie das Angebot der Bieterin wie es in der Angebotsunterlage dargelegt ist. So ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Berücksichtigung der Beurteilung (Fairness Opinion) durch den Finanzberater ParkView Partners GmbH der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie aus finanzieller Sicht fair und angemessen. Ferner enthält der Angebotspreis eine attraktive Prämie in Höhe von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und in Höhe von ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER IMAGING‑Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 20241. Daneben hat die Gesellschaft nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat mit MiddleGround Capital einen starken Finanzpartner, der sich verpflichtet hat, das operative Geschäft im Hinblick auf das geplante Wachstum finanziell zu unterstützen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING wurde gemäß § 27 WpÜG im Internet auf der Internetseite der STEMMER IMAGING unter https://www.stemmer-imaging.com/de/ unter der Rubrik „Investor Relations“ in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch an gleicher Stelle in unverbindlicher englischer Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Die Annahmefrist hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. September 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 30. September 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.project-oculus.de. Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionärinnen und Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.

Dem Tag, nach dem die Ad-hoc-Mitteilung zum Abschluss einer Investorenvereinbarung veröffentlicht wurde.


Wichtiger Hinweis

Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar. Jede Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Übernahmeangebots sollte ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung der unter www.project-oculus.de veröffentlichten Angebotsunterlage und der unter www.stemmer-imaging.com unter „Investor Relations“ veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der STEMMER IMAGING getroffen werden.

Dienstag, 10. September 2024

ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG beschließen Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

- Restrukturierungsplan soll vorsehen, dass die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 gegen eine angemessene Kompensation auf alle Ansprüche aus der Anleihe verzichten; Zinszahlung am 1. Oktober 2024 entfällt

- Investoren sichern für den Fall des Eintritts der Rechtskraft des Restrukturierungsplans frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zu


Köln, 10. September 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG („ESPG“ oder „Gesellschaft“) haben beschlossen, beim zuständigen Amtsgericht ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) anzuzeigen.

Die Beschlussfassungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass alle verfolgten Optionen zur Finanzierung der am 1. Oktober 2024 anstehenden Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 bisher nicht erfolgreich realisiert werden konnten und der Vorstand diese nun nicht mehr weiterverfolgt. Die Gesellschaft ist damit drohend zahlungsunfähig, und Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Anzeige und Durchführung eines StaRUG-Verfahrens die einzig verbliebene Möglichkeit zur erfolgreichen Restrukturierung der ESPG.

Der Restrukturierungsplan soll einen Verzicht der Anleihegläubiger auf alle Ansprüche aus der Anleihe gegen eine angemessene Kompensation vorsehen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Beteiligung der Anleihegläubiger am weiteren Unternehmenserfolg geprüft. Es ist vorgesehen, den Restrukturierungsplan kurzfristig bei Gericht mit dem Ziel einzureichen, dass dessen Regelungen bis Ende Oktober 2024 wirksam werden können. Die am 1. Oktober 2024 anstehende Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 wird nicht mehr erfolgen.

Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere dem Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans, haben Investoren bereits zugesichert, frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.

Montag, 9. September 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr voraussichtlich am 28. Januar 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat sich die vom Gericht angeforderte Stellungnahme des Sachverständigen Breithaupt zu den Einwendungen der Antragsteller verzögert. Das Landgericht Itzehoe hat daraufhin mitgeteilt, dass als Termin zur mündlichen Verhandlung nunmehr der Dienstag, 28. Januar 2025 in Aussicht gestellt werde (und nicht mehr Ende November 2024).

Der Antragsgegnerin wurde die Frist zur Stellungnahme auf die Einwendungen der Antragsteller antragsgemäß verlängert bis 15. Oktober 2024.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr am 27. März 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei dem Modeunternehmen Weber & Ott AG, Forchheim, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach zwei Terminverschiebungen nunmehr Anhörungstermin auf den 27. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt. Bei dem Termin soll Herr WP Dr. Matthias Popp von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz (jetzt: RSM Ebner Stolz) zu dem Prüfbericht angehört werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7281/19
Rolle, T. u.a. ./. RSL Investment GmbH
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Wasmann)

DATRON AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 30.000 Aktien

Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Mühltal, den 09. September 2024 - Der Vorstand der DATRON AG (WKN A0V9LA), Anbieter von innovativen CNC-Fräsmaschinen, Dentalfräsmaschinen, Dosiermaschinen und Fräswerkzeugen mit Sitz in Mühltal bei Darmstadt, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 30.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu 0,75 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu einem Angebotspreis von EUR 8,30 je Stückaktie zurückzukaufen.

Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 30. Juni 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die Aktien sollen primär zur Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der Rückkauf dient damit vor allem dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 (c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14.04.2014. Andere Verwendungen der zurück erworbenen Aktien gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2023 sind nicht ausgeschlossen.

Die Annahmefrist beginnt am 16. September 2024, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung am 27. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 30.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote). Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 11. September 2024, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.datron.de) im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf - Aktienrückkauf 2024" sowie anschließend auch im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird.

Über DATRON:


Die DATRON AG entwickelt, produziert und vertreibt innovative Fräsmaschinen, insbesondere für die Hochleistungsbearbeitung von Aluminium und Verbundmaterialien, hochwertige Fräswerkzeuge sowie Dosiermaschinen für industrielle Dicht‐ und Klebanwendungen. Durch neueste Technologien, abgesichert durch zahlreiche Patente und die Einbindung in ein umfangreiches Customer Care-Dienstleistungspaket, bietet DATRON einzigartige Lösungen Made in Germany für Kunden in aller Welt an.

DATRON Fräs- und Dosierlösungen zeichnen sich durch ihre hohe Energieeffizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit aus und werden in allen Branchen, vorwiegend in der Elektrotechnik, der Metall-, Kunststoff‐, Medizin- und Automobilindustrie, sowie in der Luftfahrt eingesetzt. Mehr als 3.000 Maschinenkunden arbeiten weltweit erfolgreich mit über 6.000 DATRON Maschinensystemen.

DATRON bewegt sich auf einem nachhaltigen, profitablen Wachstumskurs. Im Geschäftsjahr 2023 wurde weltweit ein Umsatz von rund EUR 63,8 Mio. und ein EBIT von rund EUR 6,0 Mio. erzielt. Derzeit beschäftigt DATRON rund 300 Mitarbeiter.

DATRON wurde in den vergangenen Jahren vielfach ausgezeichnet: Das Unternehmen trägt unter anderem das Siegel als TOP JOB 2020 Arbeitgeber wie auch diverse Red Dot Design Awards für das Maschinendesign (zuletzt DATRON MXCube und DATRON evo 600) und einen Red Dot Communication Award für die (r)evolutionäre Steuerungssoftware DATRON next.

Weitere Informationen finden sich unter www.datron.de.

SdK-Video "VARTA: Gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht!"

https://www.youtube.com/watch?v=0qL7oJsVlLw

Beschreibung der Anlegerschutzvereinigung SdK:

Die drohende Enteignung der VARTA-Aktionäre beschäftigt uns als SdK nun bereits seit einigen Monaten. Jetzt haben wir einen Plan entwickelt, um nicht nur das Worst Case-Szenario beim Batteriehersteller, sondern auch alle zukünftigen kritischen Anwendungen von StaRUG zu unterbinden. SdK-Vorstandsvorsitzender Daniel Bauer erläutert unsere Strategie, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Freitag, 6. September 2024

Studio Babelsberg AG: Berichtigung der Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung

Studio Babelsberg AG
Potsdam

Berichtigung der Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kino BidCo GmbH, München, und der Studio Babelsberg AG, Potsdam, der mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden ist, erhalten die außenstehenden Aktionäre der Studio Babelsberg AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,23 je auf den Namen lautende Stückaktie („SB AG-Aktie“) für jedes volle Geschäftsjahr der Studio Babelsberg AG abzüglich von der Studio Babelsberg AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, woraus sich für das Geschäftsjahr 2023 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,20 je SB AG-Aktie ergibt.

Der am 2. September 2024 zu wenig ausgezahlte Betrag der geschuldeten Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,01 je SB AG-Aktie wird am 4. September 2024 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG. 

Potsdam, im September 2024
Studio Babelsberg AG
Der Vorstand 

Kino BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 5. September 2024

Accentro Real Estate AG: Erste Tranche einer besicherten Anleihe als Teil der Zwischenfinanzierung erfolgreich begeben

Corporate News

Berlin, 6. September 2024 – In Umsetzung der Mitteilung von Mitte August 2024 ist es ACCENTRO gelungen, sich von einem Teil seiner Anleihegläubiger (die „finanzierenden Anleihegläubiger“) über die Ausgabe einer besicherten Anleihe einer Tochtergesellschaft weitere finanzielle Mittel zu sichern. Nach dem Abschluss konstruktiver Verhandlungen haben die finanzierenden Anleihegläubiger nunmehr die erste Tranche der von der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der ACCENTRO, ausgegebenen besicherten Anleihe in Höhe von EUR 9,8 Mio. übernommen. ACCENTRO wird aus den Erlösen der ersten Tranche insbesondere die Zinszahlung der Anleihe 2020/2026 von August 2024 leisten. Die Zahlung ist derzeit für den 10. September 2024 geplant.

Zudem befindet sich ACCENTRO gegenwärtig in fortgeschrittenen, konstruktiven Verhandlungen mit den finanzierenden Anleihegläubigern für die Zeichnung von zwei weiteren Tranchen in Höhe von zusammen EUR 9,4 Mio. ACCENTRO rechnet in den nächsten Tagen mit der Unterzeichnung der entsprechenden Kreditzusagen. Diese stehen unter dem Vorbehalt aufschiebender Bedingungen, an deren Erfüllung ACCENTRO derzeit arbeitet. Parallel hierzu werden die Verhandlungen mit den Anleihegläubigern über eine gesamtheitliche Restrukturierung fortgesetzt.

Über die ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund EUR 590 Mio. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

TRATON SE: Stimmrechtsmitteilung

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

06.09.2024 / 19:00 CET/CEST

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Herrn Felix Alexander Porsche, Herrn Gerhard Anton Porsche, Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Herrn Mag. Mark Philipp Porsche, Herrn Kai Alexander Porsche, Frau Dr. Geraldine Porsche, Herrn Ing. Hans-Peter Porsche, Herrn Peter Daniell Porsche und Frau Diana Porsche (die Mitteilenden), mit der mitgeteilt wurde, dass der Stimmrechtsanteil der VOLKSWAGEN INTERNATIONAL LUXEMBURG S.A. mit Sitz in Route d’Arlon 19-21, 8009 Strassen, Luxemburg, an der TRATON SE am 2. September 2024 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 89,72% (das entspricht 448.623.725 Stimmrechten) beträgt, wurde der TRATON SE namens und in Vertretung der Mitteilenden am 5. September 2024 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen beruht auf einer Übertragung der Beteiligung an der TRATON SE innerhalb des Volkswagen-Konzerns.

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele:

a) Der dem Überschreiten der Stimmrechtsschwellen zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilenden beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die durch Unternehmen des Volkswagen-Konzerns erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Die Mitteilenden streben derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht.

d) Die Mitteilenden streben in ihren Funktionen als mittelbare Aktionäre derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb von Stimmrechten beruht auf einer Übertragung der Beteiligung an der TRATON SE innerhalb des Volkswagen-Konzerns. Eigen- oder Fremdmittel haben die Mitteilenden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

CAMERIT AG: NORDCAPITAL übt erste Option zur Vermeidung einer Umstrukturierung aus

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die NORDCAPITAL-Gruppe hat uns mit Telefonat vom 06. September 2024 mitgeteilt, dass sie die erste von vier möglichen Optionen aus dem im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ausübt. Dadurch verlängert sich die vertragliche Verpflichtung der CAMERIT AG, keine Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen, um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025.

Diese Verpflichtung ist mit einer Kompensationszahlung in Höhe von EUR 200.000 verbunden, die von der NORDCAPITAL-Gruppe an die CAMERIT AG zu zahlen ist.

Der NORDCAPITAL-Gruppe stehen in den drei Folgejahren noch gleichlautende Optionen zu. Ob diese ebenfalls ausgeübt werden, ist derzeit nicht absehbar. Eine Liquidation oder anderweitige Umstrukturierung ist für die CAMERIT AG bis zum Auslaufen dieser Vereinbarung vorerst nicht möglich.

Durch die zwar nicht überraschende, aber bei der Prognoseerstellung aus Vorsichtsgründen nicht einkalkulierte Zahlung in Höhe von EUR 200.000 erwartet der Vorstand nunmehr für das Geschäftsjahr 2024 statt eines Jahresfehlbetrags von EUR 0,12 Mio. einen kleinen Gewinn in Höhe von EUR 0,08 Mio. Mit einer Dividende ist wie in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 14. Februar 2024 ausgeführt, nicht zu rechnen.

Hamburg, den 06. September 2024

CAMERIT AG
Stefan Trumpp
- Vorstand -

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14.oktober 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Stimmrechtsmitteilung der infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos stockt auf 87,69 % auf

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die zum Ipsos-Konzern gehörende Transaktionsgesellschaft Ipsos DACH Holding AG (bisher: Alsterhöhe 15. V V AG) 87,69 % der Stimmrechte an der infas Holding Aktiengesellschaft. Davon werden nunmehr 10,17 % in Aktien und weiterhin 77,52 % in Instrumenten gehalten.

ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

Corporate News

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software, und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber informiert, dass die angekündigte Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren erfolgreich abgeschlossen wurde, im Rahmen derer beide Parteien 541.667 Aktien der ATOSS Software zu einem Platzierungspreis von €120,00 je Aktie, insgesamt 1.083.334 Aktien (entsprechend ca. 6,81 % des Grundkapitals der ATOSS Software) mit einem Gesamtplatzierungsvolumen von ca. €130 Mio. veräußert haben (die "Platzierung").

Im Zusammenhang mit der Platzierung werden AOB Invest und General Atlantic die zwischen den beiden Parteien am 30. Juni 2023 geschlossene Forward Purchase and Sale Vereinbarung abwickeln, in der ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (die "Forward Purchase and Sale Vereinbarung"). General Atlantic beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung primär zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu verwenden.
AOB Invest bleibt mit einem Anteil von ca. 21,59% (bisher 30,000028%) die größte Aktionärin der ATOSS Software und General Atlantic erhöht ihre Position auf ca. 21,58 % (bisher 19,99 %). Die Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.
AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige Lock-up-Periode geeinigt. Beide Parteien halten sich auch an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.
Berenberg, Goldman Sachs und Jefferies agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung. Hengeler Mueller beriet AOB Invest, Milbank beriet General Atlantic und Willkie Farr & Gallagher beriet die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. (...)

Donnerstag, 5. September 2024

Raiffeisen Bank International AG: Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach russischer Gerichtsentscheidung einer Verfügungsbeschränkung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wien, 5. September 2024. Ein russisches Gericht hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die alle Aktien der russischen AO Raiffeisenbank mit sofortiger Wirkung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen. Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) ist 100%ige Eigentümerin der AO Raiffeisenbank.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem kürzlich von Rasperia Trading Limited in Russland eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen die STRABAG SE, ihre österreichischen Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Die AO Raiffeisenbank wird in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die RBI ist nicht Partei in diesem Verfahren.

Aufgrund der heutigen Entscheidung kann die RBI ihre Anteile an der AO Raiffeisenbank nicht übertragen. Das erschwert den Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der AO Raiffeisenbank veräußern will, und wird unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen. Die RBI wird mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, die heutige Gerichtsentscheidung rückgängig zu machen.

ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der Aktie stärken

Corporate News

5. September 2024 18:04

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software, und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber informiert, dass sie beabsichtigen Aktien der ATOSS Software für insgesamt ca. € 130 Millionen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren zu veräußern ("die Platzierung"). AOB Invest und General Atlantic beabsichtigen, Anteile zu gleichen Teilen zu veräußern.

Im Zusammenhang mit der Platzierung haben AOB Invest und General Atlantic ATOSS Software über ihre Absicht informiert, das zwischen den beiden Parteien geschlossene Forward Purchase and Sale Agreement zum 30. Juni 2023 abzuwickeln, in dem ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (das "Forward Purchase and Sale Agreement"). General Atlantic hat ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung vorrangig zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu verwenden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Platzierung und der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements wird AOB Invest mit einem Anteil von ca. 22% (bisher 30,000028%) größte Aktionärin der ATOSS Software bleiben und General Atlantic wird ihre Position auf ca. 22% (bisher 19,99%) erhöhen. Der erfolgreiche Abschluss der Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.

Andreas Obereder, Eigentümer der AOB Invest und Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software: "Mit der Erweiterung des Streubesitzes und der damit verbundenen Erhöhung der Liquidität legen wir eine starke Basis für das Wachstum der ATOSS Software und einen möglichen zukünftigen MDAX-Einstieg. Als größter Aktionär bleibe ich ATOSS Software weiterhin sehr verbunden."

"Dieser strategische Schritt soll die Liquidität der ATOSS Software Aktie erhöhen und gleichzeitig unsere direkte Beteiligung an dem Unternehmen steigern", so Jörn Nikolay, Advisory Director bei General Atlantic. "Wir sind weiterhin begeistert von den starken langfristigen Trends im Workforce Management Markt und der anhaltend guten Performance von ATOSS Software. Wir haben eine vertrauensvolle Beziehung zum Managementteam von ATOSS Software aufgebaut und freuen uns darauf, dieses auch in den kommenden Jahren zu unterstützen."

AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige Lock-up-Periode nach Abschluss der Transaktion geeinigt. Beide Parteien haben ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie sich auch weiterhin an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Veräußerungssperre halten werden, die es jeder Partei untersagt, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen Angebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.


Anstehende Termine:
23.10.2024 Quartalsmitteilung zum 9-Monatsabschluss

ATOSS
Die ATOSS Software SE ist Anbieter von Technologie- und Beratungslösungen für professionelles Workforce Management und bedarfsoptimierten Personaleinsatz. Ob klassische Zeitwirtschaft, mobile Apps, detaillierte Personalbedarfsermittlung, anspruchsvolle Einsatzplanung oder strategische Kapazitäts- und Bedarfsplanung, ATOSS hat die passende Lösung – in der Cloud oder On-Premises. Die modularen Produktfamilien zeichnen sich durch höchste Funktionalität, High-End Technologie und Plattformunabhängigkeit aus. ATOSS Workforce Management Lösungen leisten bei rund 15.600 Kunden in 50 Ländern einen messbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig sorgen sie für mehr Planungsgerechtigkeit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Zu den Kunden gehören Unternehmen wie ALDI SÜD, ATU, C&A, Deutsche Bahn, Douglas, Edeka, Lufthansa, Landeshauptstadt München, LMU Klinikum München, OBI, Universitätsklinikum Frankfurt und W.L. Gore & Associates. Weitere Informationen: www.atoss.com

One Square Advisors GmbH: VARTA AG – Verhandlungen mit Vertretern der Gesellschaft aufgenommen

Corporate News

Zweckentfremdung des StaRUG – Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel

- Vorgebliche kommerzielle Einigung über das Sanierungskonzept ohne Beteiligung der freien Aktionäre

- Erhebliche Informationsasymmetrie im Kreis der Aktionäre

- Verhandlungen mit Vertretern der Gesellschaft aufgenommen

- Prüfung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Organe

- Mehr als 3.000 VARTA-Aktionäre kämpfen um ihre Aktionärsrechte

München, 05. September 2024 – Mit Nachricht vom 17. August 2024 hat die VARTA AG mitgeteilt, eine kommerzielle Einigung über das Sanierungskonzept erzielt zu haben. Die Einigung sieht mittels Schuldenschnitts und Verlängerung der verbleibenden Kredite bis Ende Dezember 2027 eine Reduzierung der bestehenden Schuldenlast um insgesamt ca. 285 Mio. Euro auf ca. 200 Mio. Euro vor. Weiterhin ist die vollständige Herabsetzung des Grundkapitales auf null (was zum Erlöschen der Börsennotierung führt) und eine anschließende Kapitalerhöhung über € 60 Mio. geplant. Zusätzlich soll zur Deckung des Liquiditätsbedarfs weiteres, vorrangig besichertes Fremdkapital von den bisherigen Finanzierern zur Verfügung gestellt werden.

Gläubiger, die einem Schuldenschnitt zugestimmt haben, werden am zukünftigen Erfolg der Sanierungsmaßnahmen beteiligt. Diese „Einigung“ wurde jedoch ohne die Mitwirkung der Free-Float-Aktionäre, die knapp die Hälfte des Eigenkapitals halten, „erzielt“. Ausschließich der Mehrheitsaktionär DDr. Michael Tojner, als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Varta AG (mit)verantwortliches Organ der Gesellschaft, erhält für seine aktuell nur um 0,2 % höhere Beteiligung (lt. Unternehmenswebseite 50,1 %) an der Gesellschaft gut 30 % vom Wertzuwachs der nach dem StaRUG teilentschuldeten Gesellschaft.

Zudem ist vorgesehen, dass Herr DDr. Michael Tojner nur ein Drittel der auf ihn entfallenden Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 30 Mio. in bar erbringt, während die restlichen EUR 20 Millionen in Form einer Einbringung von Immobilien erfolgen soll. Zur Angemessenheit der Immobilienbewertung ist bisher nichts bekannt.

Neben dieser eklatanten Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes besteht bei den freien Aktionären ein erhebliches Informationsdefizit. Nach Angaben der Gesellschaft wurde aufgrund eines Hackerangriffs die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 mehrfach verschoben. Dem Großaktionär und Aufsichtsratsmitglied DDr. Michael Tojner dürfte der Jahresabschluss zumindest im Entwurf vorliegen und damit bekannt sein.

Der besagte Hackerangriff, der fehlende Jahresabschluss sowie die nicht veröffentlichten Quartalsberichte müssen als Argumente herhalten, dass in der knappen Zeit kein Wertpapierprospekt für die Beteiligung der Free-Float Aktionäre erstellt werden könne und die Aktionäre daher vom Bezugsrecht ausgeschlossen würden. Im Zusammenhang mit dieser Informationsasymmetrie innerhalb der Gruppe der Aktionäre stellt sich auch die Frage, inwieweit hier insiderrelevante Tatbestände betroffen sind. Dies ist ggfs. durch die BAFin zu prüfen.

In einem ersten Gespräch mit Vertretern der Gesellschaft hat das Bündnis aus DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), den Anwaltskanzleien Nieding+Barth und K&L Gates sowie One Square, den Beraterkreis von VARTA darüber informiert, dass die Free-Float Aktionäre alle Rechtsmittel ausschöpfen werden, um eine gleiche Behandlung aller Aktionäre durchzusetzen.

Das Bezugsrecht, das den Minderheitsaktionären nach derzeitiger Planung von VARTA nicht gewährt werden soll, hat einen nicht unerheblichen und noch näher zu bezifferndem Wert, liegt aber in der Höhe mindestens auf dem Wert der Entschuldung je Aktie sowie dem zu erwartendem Wertzuwachs aus der Sanierung der Gesellschaft. Historisch notierte die Varta Aktie mit € 181,30 am 28.01.2021 auf ihrem Höchststand, mit € 0,75 am 19.08.24 auf dem Tiefstand und der aktuelle Kurs steht bei ca. € 1,70. Im Mittel also bei knapp € 91.

Weiterhin werden neben der Ungleichbehandlung der Aktionäre und der Insiderthematik in Bezug auf den Aufsichtsratsvorsitzenden mögliche Schadensersatzansprüche intensiv geprüft.

Inzwischen haben sich mehr als 3.000 Varta Aktionäre registriert und um Vertretung gebeten.

Alle Aktionäre und Aktionärinnen können sich weiterhin per E-Mail unter varta@dsw-info.de oder varta@onesquareadvisors.com mit Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren und Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Vollmachtserteilung erhalten.