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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 8. Mai 2024

Angebotsunterlage für Aktien der SHS Viveon AG veröffentlicht

Die Laimberg 129. V V AG (zukünftig Sidetrade AG) hat den Aktionären der SHS Viveon AG wie angekündigt ein freiwillige öffentliches Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,00 je Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist beginnt am 7. Mai 2024 und dauert bis zum 17. Juni 2024.

Zu der Angebotsunterlage:
https://www.sidetrade.com/wp-content/uploads/2024/05/public-tender-offer-shs-viveon-de.pdf

Die SIDETRADE S.A., Frankreich, hatte zuvor mit den Hauptaktionären der SHS Viveon AG bindende Kaufverträge über 1.366.235 Aktien (= 54,87 %) zum Kaufpreis von € 3,00 je Aktie geschlossen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/04/shs-viveon-ag-abschluss-von-vertragen.html

Dienstag, 7. Mai 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG: Verhandlung am 20. August 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG hat das LG Hamburg Anhörungstermin bestimmt auf den 20. August 2024, 10:00 Uhr. In dem Termin sollen die sachverständigen Prüfer zu dem Prüfungsbericht vom 10. Januar 2023 angehört werden.

LG Hamburg, Az. 415 HKO 42/23
Götz, K. u.a. ./. Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 20354 Hamburg

Beta Systems Software AG: Anpassung der Umsatz-Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2023/24

AD-HOC-MITTEILUNG
INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 MAR

Berlin, 07.05.2024 - Der Vorstand der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hat seine Umsatz-Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2023/24 einem Review unterzogen. Auf Basis der gegenwärtigen Erwartungen für das zweite Geschäftshalbjahr geht der Vorstand derzeit davon aus, dass die Konzernumsatzerlöse nach IFRS sich im unteren Bereich der bisher veröffentlichten Prognose bewegen werden. Der Vorstand passt die Prognose für das Geschäftsjahr 2023/24 daher an. Demnach werden die Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten (d.h. ohne Berücksichtigung der im November 2023 veräußerten PROXESS Gruppe) voraussichtlich zwischen 74 Mio. Euro und 78 Mio. Euro (bisher: 75 Mio. Euro bis 85 Mio. Euro) liegen. Im Vorjahr 2022/23 lag der Konzernumsatz aus fortgeführten Aktivitäten bei 76,3 Mio. Euro.

Maßgeblich für die Prognoseanpassung sind die Erwartungen bzgl. der Entwicklung der Serviceerlöse. Unter anderem bleiben die Erlöse der Codelab aufgrund des angespannten wirtschaftlichen Umfelds voraussichtlich hinter den Erwartungen zurück. Die Umsatzerlöse aus Lizenz und Wartung werden dagegen auf Budgetniveau erwartet.

Die Prognose für das Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) und das Konzernbetriebsergebnis (EBIT) wird im Rahmen der aktuell laufenden Arbeiten zum Halbjahresabschluss ebenfalls einer erneuten Prüfung unterzogen und erforderlichenfalls angepasst. Auf Basis der vorliegenden Prognose für die Umsatzerlöse ist davon auszugehen, dass auch die operativen Ergebnisgrößen (für die fortgeführten Aktivitäten) im unteren Bereich der bisher veröffentlichten Bandbreiten liegen (EBITDA: 9,5 Mio. Euro bis 14,5 Mio. Euro; EBIT: 4 Mio. Euro bis 9 Mio. Euro). Im Vorjahr 2022/23 wurde für die fortgeführten Aktivitäten ein EBITDA von 11,6 Mio. Euro und ein EBIT von 7,4 Mio. Euro erzielt.

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts ist für den 24. Mai 2024 vorgesehen.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Beta Systems Software AG soll auf die SPARTA AG verschmolzen werden:

Montag, 6. Mai 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien AG (Verschmelzung der Gesellschaft auf die nunmehr als Nymphenburg Immobilien SE firmierenden Hauptaktionärin) hatte das LG München I mit Beschluss vom 19. April 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Über diese entscheidet das nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständige Bayerische Oberste Landesgericht. 

Das Landgericht hatte die Sache am 12. Januar 2023 und am 19. Oktober 2023 verhandelt und dabei Herrn Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann und Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Jörn Stellbrink von der Abfindungsprüferin IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehört.

LG München I, Beschluss vom 19. April 2024, Az. 5 HK O 13397/21
Schubert, S. u.a. ./. Nymphenburg Immobilien SE (zuvor: NIAG SE)
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr, 80333 München

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der vOffice SE: LG Flensburg beauftragt Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der vOffice SE zugunsten der RA-MICRO Holding GmbH & Co KG hat das LG Flensburg einen Beweisbeschluss getroffen. Es hat hierfür mit Beschluss vom 3. Mai 2024 Herrn WP/StB Timmo Wagner von der Stolze - Dr. Diers - Beermann GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, beauftragt. Der Sachverständige soll zunächst klären, ob eine vollständige neue Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geboten ist.

LG Flensburg, Az. 6 HKO 4/24
Jaeckel, J. u.a. ./. RA-MICRO Holding GmbH & Co KG
12 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte klkb, 25746 Heide

Sonntag, 5. Mai 2024

Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit dem Verkehrstechnikunternehmen Schaltbau Holding AG als beherrschter Gesellschaft hat das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 19. April 2024 zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Über diese entscheidet das nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständige Bayerische Oberste Landesgericht. 

Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten. 

LG München I, Beschluss vom 19. April 2024, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Samstag, 4. Mai 2024

Hauptversammlung der Consus Real Estate AG soll Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A. zu EUR 0,01 je Consus-Aktie beschließen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der anstehenden Hauptversammlung der Consus Real Estate AG am 11. Juni 2024 soll neben der Zustimmung zu einem Haftungs- und Deckungsvergleich mit ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern (Schadensfall Pebble: Erwerb von Geschäftsanteilen an der seinerzeitigen Pebble Investment GmbH von der Aggregate Deutschland S.A.) nunmehr auch ein Squeeze-out beschlossen werden. Die Hauptaktionärin Adler Group S.A. bietet hierfür den bislang noch verbliebenen Consus-Minderheitsaktionären übersichtliche EUR 0,01 je Aktie.

Die Zustimmung zu dem Übertragungsbeschluss soll unter TOP 7 gefaßt werden:

"Die Aktien der übrigen Aktionäre der Consus Real Estate AG mit Sitz in Berlin (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Adler Group S.A. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Handelsregisternummer B197554 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,01 je auf den Namen lautender Stückaktie der Consus Real Estate AG auf die Hauptaktionärin übertragen."

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 3. Mai 2024

Aareal Bank AG: Hauptversammlung der Aareal Bank AG beschließt Squeeze-out

Corporate News 

- Barabfindung beträgt 33,20 Euro je Aktie

- Maximilian Rinke neu in den Aufsichtsrat gewählt

Wiesbaden, 3. Mai 2024 – Die ordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG hat den aktienrechtlichen Squeeze-out und damit die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, der Atlantic BidCo GmbH, beschlossen. Die Barabfindung beträgt wie angekündigt 33,20 Euro je Aktie. Dem Antrag der Hauptaktionärin auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre wurde mit 99,12 Prozent der abgegebenen Stimmen entsprochen.

Darüber hinaus stand die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Tagesordnung, da mit Ablauf der Hauptversammlung die regulären Amtszeiten von Prof. Dr. Hermann Wagner, Denis Hall und Hans-Hermann Anton Lotter endeten. Als Vertreter der Anteilseigner wurden in den Aufsichtsrat gewählt bzw. wiedergewählt: Maximilian Rinke (Senior Managing Director der Centerbridge Partners, L.P.), Denis Hall (ehemaliger Chief Risk Officer, Global Consumer Banking, GE Capital) und Hans-Hermann Anton Lotter (Geschäftsführer der Atlantic BidCo GmbH).

Die Hauptversammlung stimmte auch allen anderen Tagesordnungspunkten mit einer großen Mehrheit von jeweils über 98 Prozent zu.

Weitere Informationen zur diesjährigen Hauptversammlung, die Lebensläufe der gewählten Aufsichtsratsmitglieder sowie die detaillierten Abstimmungsergebnisse sind hier veröffentlicht.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

AGROB Immobilien AG: Änderung der Beteiligungsverhältnisse auf Ebene der Mehrheitsaktionärin

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

ISIN DE 0005019004 (WKN 501 900)
ISIN DE 0005019038 (WKN 501 903)

Ismaning, 3. Mai 2024

Der AGROB Immobilien AG sind heute Stimmrechtsmitteilungen zugegangen, aus denen sich ergibt, dass die RFR Lux Investment Holding S. à r. l. ihre 50%-Beteiligung an der RFR InvestCo 1 GmbH, also der Mehrheitsaktionärin der AGROB Immobilien AG, veräußert hat. Nach Auskunft der Mehrheitsaktionärin ist die Erwerberin die SRE Holding GmbH, die bislang mit ebenfalls 50% an der RFR InvestCo 1 GmbH beteiligt war.

Wie sich aus einer von der Gesellschaft am 3. November 2021 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung ergibt, wurden die Stimmrechte der Mehrheitsaktionärin auch schon bisher der Erwerberin bzw. deren Gesellschafter nach § 34 WpHG zugerechnet.

AGROB Immobilien AG

OLG Köln erwischt Hengeler-Mandantin Deutsche Bank eiskalt

Die Rechtsanwaltsplattform JUVE berichtet über die Postbank-Übernahme:

https://www.juve.de/verfahren/olg-koeln-erwischt-hengeler-mandantin-deutsche-bank-eiskalt/

Zum Hintergrund:

"Der gesamte Rechtsstreit zieht sich seit rund 14 Jahren hin. Nach Ansicht der Kläger hätte die Deutsche Bank ihnen 2010 nicht 25 Euro je Postbank-Aktie, sondern 57,25 Euro je Anteilsschein zahlen müssen. Denn sie habe die Kontrolle über die Postbank bereits spätestens 2009 übernommen, als der Aktienkurs noch deutlich höher stand.

Nachdem das OLG Köln die Klagen Ende 2020 abgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile Ende 2022 auf und verwies die Angelegenheit zu einer möglichen neuen Rechtsauslegung an das OLG zurück. Aktuell liegen die Klagen des Effecten Spiegel-Verlags (13 U 166/ 11) sowie der DEVK Versicherungen und dreizehn weiterer erfahrener Aktionäre (13 U 231/17) wieder beim OLG Köln, das diese zusammen verhandelt." 

Zur Pressemitteilung des BGH: https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/07/bundesgerichtshof-entscheidet-zur.html

Ein höherer Übernahmepreis dürfte auch Auswirkungen auf die laufenden Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie zum anschließenden Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG haben.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf,  Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Abwicklungshinweise zum Squeeze-out bei der ALTANA Aktiengesellschaft: Nachbesserungszahlung in Höhe von EUR 2,32 zzgl. Zinsen je ALTANA-Aktie

SKion GmbH
Bad Homburg v. d. Höhe

Hinweis zur technischen Abwicklung der Nachzahlung im Zusammenhang
mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, 
im Jahr 2010 aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses im Spruchverfahren
ISIN DE0007600801 / WKN 760080

Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel (im Folgenden "ALT"), vom 30. Juni 2010 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der ALT, gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Barabfindung in Höhe von € 15,01 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der ALT auf die Hauptaktionärin, die SKion GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (im Folgenden "Hauptaktionärin" oder auch "Antragsgegnerin"), übertragen (im Folgenden "Squeeze-out"; die Minderheitsaktionäre, deren Aktien durch den Squeeze-out auf die Hauptaktionärin übertragen wurden im Folgenden "ALT-Minderheitsaktionäre").

Ehemalige Aktionäre der ALT (im Folgenden "Antragsteller") haben die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im Rahmen des Squeeze out in einem Spruchverfahren veranlasst. Mit Beschluss vom 12. August 2020 (Az.: 39 O 50/10 [AktE]) wurde vom Landgericht Düsseldorf die Barabfindung von € 15,01 um € 2,32 auf € 17,33 je ALT-Aktie erhöht. Gegen diese Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hatten mehrere Antragsteller und die SKion GmbH als Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18. März 2024 (Az.: I-26 W 13/20 [AktE]) unter Zurückweisung der Beschwerden die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig geworden.

Den Tenor des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 12. August 2020 und den Tenor des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. März 2024 hat die SKion GmbH am 18. April 2024 gemäß § 14 Nr. 4 i. V. m. § 1 Nr. 4 SpruchG im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Zahlung des Differenzbetrags zwischen der gezahlten Barabfindung (€ 15,01 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der ALT) und der im Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12. August 2020 festgesetzten höheren Barabfindung (€ 17,33 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der ALT), also € 2,32 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der ALT (im Folgenden "Nachbesserungsbetrag"), sowie der hierauf zu entrichtenden Zinsen (der Nachbesserungsbetrag einschließlich der Zinsen im Folgenden "Nachbesserung") an die ALT-Minderheitsaktionäre wird, ausgehend von den vorstehenden Erläuterungen und Bekanntmachungen, wie folgt abgewickelt:

1. Technische Abwicklung der Nachbesserung

Sämtliche ALT-Minderheitsaktionäre, die ihre Rechte aus den an die Hauptaktionärin übertragenen Aktien nicht an Dritte abgetreten haben (im Folgenden "Nachbesserungsberechtigte ALT-Aktionäre"), erhalten je Stückaktie der ALT den Nachbesserungsbetrag in Höhe von € 2,32.

Die Depotbanken werden aufgefordert, die Bestandsdaten der Nachbesserungsberechtigten ALT-Aktionäre anhand der archivierten Abrechnungsunterlagen auf den Stichtag des seinerzeitigen Clearstream Banking-Settlements der Squeeze-out-Barabfindung, d. h. auf den 31. August 2010 abends, zu rekonstruieren.

Der Nachbesserungsbetrag ist für den Zeitraum vom 4. September 2010 bis inklusive dem Tag, der dem Auszahlungsstichtag unmittelbar vorausgeht (voraussichtlich der 22. Mai 2024) mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Der hieraus zu errechnende Zinsbetrag beträgt € 1,5057 je Stückaktie der ALT. Die Nachbesserungsberechtigten ALT-Aktionäre erhalten demnach je Stückaktie der ALT insgesamt eine Nachbesserung in Höhe von € 3,8257.

Die Hauptaktionärin hat die

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

mit der bank- und effektentechnischen Abwicklung der Nachbesserung beauftragt.

Die Nachbesserungsberechtigten ALT-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benach-richtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift auf das bestehende Konto voraussichtlich mit Valuta 23. Mai 2024 durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen Nachbesserungsberechtigten ALT-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser technischen Hinweisbekanntmachung keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Stückaktien der ALT auf die Hauptaktionärin abgewickelt wurde. Hierzu geben sie diesem ihre neue Bankverbindung zur Weiterleitung der Nachbesserung bekannt.

2. Technische Umsetzung der Auszahlung der Nachbesserung für Personen, die ihren Anspruch auf Nachbesserung aus Abtretungen von ALT-Minderheitsaktionären herleiten

Sofern Dritte der Hauptaktionärin ordnungsgemäß angezeigt und nachgewiesen haben, dass ihnen das Recht auf Nachbesserung von ALT-Minderheitsaktionären wirksam abgetreten worden ist, wird die Hauptaktionärin diese Abtretungen beachten. Die Nachbesserung wird an die Zessionare ausgezahlt. Die Zessionare, die bei dem Kreditinstitut nach wie vor das Konto unterhalten, das in der Abtretungsanzeige angegeben worden ist, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen Zessionare, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an die Commerzbank AG, GS-OPS, TPS Securities Services Frankfurt, Corporate Events, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn, zu wenden und ihre neue Bankverbindung bekannt zu geben.

3. Sonstiges

Die Zahlung der Nachbesserung erfolgt kosten-, spesen- und provisionsfrei. Die Nachbesserung gelangt ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung an die Depotbanken der Nachbesserungsberechtigten ALT-Aktionäre und anspruchsberechtigten Zessionare. Gegebenenfalls zu entrichtende Steuern auf die Nachbesserung richten sich nach den individuellen Verhältnissen der Anspruchsberechtigten und werden gegebenenfalls von den Depotbanken einbehalten und abgeführt. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung des Gesamtnachzahlungsbetrags wird empfohlen, einen steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die Nachbesserungsberechtigten ALT-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. 

Bad Homburg v. d. Höhe, im April 2024

SKion GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Mai 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024

  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, Eintragung (und damit Wirksamkeit) bei der übernehmenden Gesellschaft am 20. März 2024 (Fristende: 20. Juni 2024)
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. März 2024

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • EQS Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot zu EUR 40,-, Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA)

  • Instapro II AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/InterActiveCorp)

  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Eintragung am 27. Februar 2024 (Fristende am 27. Mai 2024)

  • MorphoSys AG: Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, Business Combination Agreement

  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 22. Januar 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG 

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
  • Tion Renewables AG (zuvor: Pacifico Renewables Yield AG) : Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT) zu  EUR 30,33 (zuvor: EUR 29,19) je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 15. April 2024 (Fristende: 15. Juli 2024)

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, Hauptversammlung am 20. März 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG

Seit Ende April hat sich die Situation bei der Endor AG (WKN: 549166 / ISIN: DE0005491666) dramatisch verschärft. Nachdem der Finanzvorstand von Endor Anfang Februar die finanzielle Situation noch als stabil beschrieben hatte, wird nun aktiv die Einleitung eines so genannten StaRUG-Verfahrens diskutiert. Dieses würde nach Ansicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Totalverlust der betroffenen Aktionäre führen. In den zurückliegenden Tagen haben sich daher mehr als 130 Aktionäre der Endor AG bei der SdK gemeldet. Mittlerweile liegen der SdK Vollmachten und Bankbestätigungen von Aktionären vor, die zusammen mehr als 5 % des Grundkapitals halten. Die SdK wird daher nach Eingang der Originalunterlagen zeitnah die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Gesellschaft beantragen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung soll dem Vorstand Gelegenheit gegeben werden, die aktuell Situation und die Hintergründe, die zu dieser Situation geführt haben, zu erläutern. Ferner soll dem Vorstandsmitglied Matthias Kosch das Vertrauen entzogen, das Aufsichtsratsmitglied Ingo Weber abberufen und ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.

Der Finanzvorstand Matthias Kosch war bis Oktober 2023 im Vorstand der Beteiligungsgesellschaft Blue Cap AG. Sein ehemaliger Vorstandskollege bei BlueCap ist mittlerweile Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Birkenstein Capital GmbH. Medienberichten zu Folge hat Birkenstein Capital ebenfalls ein Angebot im Rahmen eines möglichen StaRUG-Verfahrens angekündigt. Ferner soll laut Medienberichte das Management der Endor AG für den Fall einer Annahme des Angebotes von Birkenstein Capital mit so genanntem „sweet equity“ entlohnt werden. Aus unserer Sicht ist dies nicht hinnehmbar. Der Vorstand muss auch in schwierigen wirtschaftlichen Phasen dem Wohl aller Stakeholder dienen, auch dem der Aktionäre. Aufgrund der im Raum stehenden Beteiligung des Vorstands in Form von „sweet equity“ und der Beziehung des Finanzvorstands zum Geschäftsführer und Inhaber der Birkenstein Capital GmbG erscheint uns eine objektive Suche nach Alternativen zu einem StaRuG-Verfahren durch den aktuellen Finanzvorstand nicht mehr möglich. Diesem ist daher aus Sicht der SdK das Vertrauen der Aktionäre zu entziehen. Herr Ingo Weber ist im dreiköpfigen Aufsichtsrat als der Finanzexperte ausgewiesen. Aufgrund der viel zu spät begonnenen Suche nach Refinanzierungsoptionen für die ursprünglich am 31.12.2023 fälligen Finanzverbindlichkeiten ist dieser abzuberufen.

Die vollständige Einschätzung der SdK ist im Youtube-Kanal der SdK unter https://www.youtube.com/@sdk_ev abrufbar.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 03. Mai 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


Hinweis: Die SdK ist Aktionär der Endor AG! Das Vorstandsmitglied Herr Daniel Bauer hat sich über eine mit ihm verbundenes Unternehmen gegenüber der Endor AG bereit erklärt, im Falle einer Kapitalerhöhung die Zeichnung von Aktien zur Vermeidung eines StaRUG-Antrages oder einer Insolvenz zu garantieren.

Donnerstag, 2. Mai 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, hat das LG Dortmund mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 11. März 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
 
Der vom Gericht beauftragte Sachverständigen Dettmer hatte auch in seinem Ergänzungsgutachten vom 10. August 2023 die angebotene Abfindung von EUR 0,60 je AREAL-Aktie für angemessen gehalten. Angesichts der hohen Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der alten und zum Teil baufälligen Gebäude ergäbe sich kein positiver NAV und Ertragswert. Nach Angaben des Vorstands der Gesellschaft auf der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung sollen allerdings „entsprechende stille Reserven in den Immobilienbeständen“ bestehen, die den bilanziellen Verlust ausgleichen.

LG Dortmund, Beschluss vom 11. März 2024, Az. 20 O 51/17 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte aurantia., 46117 Oberhausen

LEHNER INVESTMENTS AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 02. Mai 2024 - Der Vorstand der LEHNER INVESTMENTS AG ("LIAG", ISIN DE000A2DA406) hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt, dass zum 31. Dezember 2023 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist.

Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern und geeignete Maßnahmen für eine Restrukturierung vorschlagen.

Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind insbesondere dem Vorsichtsprinzip des HGB geschuldete Wertberichtigungen auf Beteiligungsansatz von Tochterunternehmen im Rahmen der Abschlusserstellung. Die Einberufung der Hauptversammlung wird voraussichtlich in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Der Vorstand

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat von ENCAVIS empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Aktie wird als fair, angemessen und attraktiv erachtet

- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die strategische Partnerschaft und empfehlen den Aktionären die Annahme des Angebots


Hamburg, 2. Mai 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG („Encavis” oder „das Unternehmen”) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Elbe BidCo AG („die Bieterin“) an die Aktionäre von Encavis veröffentlicht. Die Bieterin ist eine von Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet wird. Das Familienunternehmen Viessmann GmbH & Co. KG („Viessmann“) beteiligt sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung und Bewertung der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen der Vorstand und Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen allen Encavis-Aktionären, das öffentliche Übernahmeangebot anzunehmen.

Beide begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis in vollem Umfang zu unterstützen, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Managementteams und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die beabsichtigten Maßnahmen und Ziele wurden bereits in weiten Teilen in der Investorenvereinbarung festgelegt, in der die zukünftige Zusammenarbeit näher geregelt wird.

Darüber hinaus erachten Vorstand und Aufsichtsrat von Encavis den Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Aktie für fair, angemessen und attraktiv. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat bietet der Angebotspreis den Aktionären die Möglichkeit, sich sofort und im Voraus einen wesentlichen Anteil an der angestrebten langfristigen Wertsteigerung zu sichern, ohne das Vollzugsrisiko und die damit verbundenen vorübergehenden Auswirkungen tragen zu müssen. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurde der Vorstand von Goldman Sachs beraten, der Aufsichtsrat von Lazard. Beide haben eine sogenannte Fairness Opinion vorgelegt, die die Angemessenheit des Angebotspreises bestätigt und die der gemeinsamen begründeten Stellungnahme jeweils beigefügt ist. Der Angebotspreis von 17,50 EUR entspricht einer Prämie von 54 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März 2024, dem letzten unberührten Aktienkurs vor der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis am 6. März 2024, wonach das Unternehmen mit KKR im Gespräch sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 33 Prozent auf den unberührten dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs vor dem 5. März 2024. Auch übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die bestehende Encavis-Aktie, die während der drei Monate vor dem 5. März 2024 (und einschließlich) veröffentlicht wurden.

Dr. Christoph Husmann, Sprecher des Vorstands und Finanzvorstand (CFO) von Encavis, sagte: „Der Vorstand unterstützt weiterhin ausdrücklich die angestrebte strategische Partnerschaft mit KKR, und Viessmann als Co-Investor, um unseren Wachstumskurs zu beschleunigen. Das vorgelegte Angebot ist im besten Interesse unserer Stakeholder und der Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Aktie stellt eine attraktive Prämie für unsere Aktionäre dar, denen wir die Annahme empfehlen.“

Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates von Encavis, fügte hinzu: „Nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen und strategischen Vorteile bewerten wir dieses Angebot als eine große Chance für Encavis und seine Aktionäre. Finanziell angemessen spiegelt das Angebot klar den Wert und das Potenzial des Unternehmens wider."

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 24. April 2024 begonnen und endet am 29. Mai 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite zu finden ist: www.elbe-offer.com

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 54,285 Prozent zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist. Diese Schwelle stellt sicher, dass der Bieterin bei Vollzug mindestens 50 Prozent der Aktien verbleiben, falls sich die Inhaber der hybriden Wandelschuldverschreibungen entschließen sollten, ihre Wandlungsrechte während des Angebots auszuüben. Der Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots steht außerdem unter dem Vorbehalt verschiedener Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Durchführung eines Inhaberkontrollverfahrens. Der Abschluss der Transaktion wird für das 4. Quartal 2024 erwartet.

Nach Abschluss der Transaktion besteht die Absicht der Bieterin, das Delisting von Encavis so schnell wie rechtlich und praktisch möglich durchführen zu lassen. Der Vorstand von Encavis hat sich in der Investorenvereinbarung dazu verpflichtet, vorbehaltlich seiner Treuepflichten ein Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen. Ferner hat sich die Bieterin gegenüber Encavis verpflichtet, für mindestens zwei Jahre nach Abschluss der Transaktion keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen haben sich bereits rund 31 Prozent der Aktien und Stimmrechte an Encavis durch verbindliche Vereinbarungen mit bestehenden Aktionären der Gesellschaft gesichert.

Die detaillierten Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die Vollzugsbedingungen können in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Encavis zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Bieterin, veröffentlicht am 2. Mai 2024, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis AG, Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail: ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht: https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/strategische-partnerschaft
Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Erklärung dar.

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Über Encavis:

Die Encavis AG (Prime Standard; ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein im MDAX der Deutsche Börse AG notierter Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt Encavis (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell mehr als 3,5 Gigawatt (GW), davon rund 2,2 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern rund 1,2 GW an Erzeugungskapazitäten im Bau, davon rund 830 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

Encavis ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der Encavis AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem „AA“-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht Encavis den „Prime“- Status (A-).

Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.encavis.com

Mittwoch, 1. Mai 2024

SHS VIVEON AG: Abschluss eines Business Combination Agreements mit SIDETRADE, freiwilliges Erwerbsangebot an alle Aktionäre durch SIDETRADE; Aufsichtsratsamtsniederlegungen, Vorstandswechsel

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

München, 1. Mai 2024 – SHS Viveon AG hat heute mit der SIDETRADE S.A., Frankreich, der neuen Hauptaktionärin der Gesellschaft (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 15. April 2024) sowie deren Tochterunternehmen SIDETRADE AG, Deutschland, ein Business Combination Agreement abgeschlossen, in Vollzug dessen SIDETRADE u.a. allen Aktionären der SHS Viveon AG ein Angebot zum Erwerb aller außenstehenden Aktien der Gesellschaft gegen eine Barleistung in Höhe von € 3,-- pro Aktie unterbreiten wird. Das Erwerbsangebot soll spätestens am 8. Mai 2024 veröffentlicht und eine Laufzeit mindestens bis zum 15. Juni 2024 haben. Des Weiteren ist vorgesehen dass die Aufsichtsräte Thomas Mayrhofer, Manuel Sandhofer und Olaf Mackert in Vollzug des Business Combination Agreement mit Wirkung zum 5. Juni 2024 ihre Ämter niederlegen werden. Auch der Vorstand Christian Kren wird mit Wirkung zum 5. Juni 2024 aus der Gesellschaft ausscheiden. Als dessen Nachfolger soll Herr Olivier Novasque, derzeit CEO der SIDETRADE SA, mit Wirkung zum 5. Juni 2024 zum neuen Vorstand der Gesellschaft bestellt werden. Der Vorstand sowie der neue Hauptaktionär der Gesellschaft werden beim Registergericht die gerichtliche Bestellung von drei neuen Aufsichtsräten beantragen. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ist weiterhin für den 22. Juli 2024 geplant.

Mehrheitsbeteiligung an der SHS Viveon AG

SHS Viveon AG
München

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Sidetrade SA mit Sitz in Boulogne-Billancourt, sowie die Sidetrade AG mit Sitz in München (derzeit noch firmierend Laimberg 129. V V AG) haben uns nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt:

„Hiermit zeigen wir, die die Sidetrade SA mit Sitz in Boulogne-Billancourt und eingetragen im Handelsregister RCS von Nanterre/Frankreich unter Nummer 430 007 252 nach § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG an, dass wir

a) nunmehr den Erwerb von mehr als 25 % der Stimmrechte und der Aktien der Gesellschaft vollzogen haben und

b) gemeinsam mit weiteren bindend abgeschlossenen Kaufverträgen, deren Vollzug noch aussteht - wir die Schwelle von 50 % der Stimmrechte und Aktien der Gesellschaft überschritten haben. Der dingliche Vollzug von einigen dieser Kaufverträge findet im Juni bzw. Juli 2024 statt, sodass ein dingliches Überschreiten der 50%-Schwelle voraussichtlich im Juni 2024 stattfinden wird.

Im Rahmen des Erwerbs der zuvor genannten Anteile agieren wir gemeinsam mit unserer 100%-Tochtergesellschaft Sidetrade AG (vormals firmierend unter Laimberg 129. VV AG; die Eintragung der Namensänderung im Handelsregister noch ausstehend).“ 

München, im April 2024

SHS Viveon AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. April 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Terex Material Handling & Port Solutions AG (früher: Demag Cranes AG) ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem im Januar 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Terex Material Handling & Port Solutions AG (danach formwechselnd umgewandelt in Terex MHPS GmbH und zu EUR 1,13 Mrd. an das finnische Unternehmen Konecranes weiterverkauft) hatte das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 13. Juli 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 25. April 2024 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung der Barabfindung beendet.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2024, Az. I-26 W 2/21 AktE
LG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2020, Az. 31 O 6/14 AktE
Zürn u.a. ./. Terex Deutschland GmbH (früher: Terex Industrial Holding GmbH, zuvor: Terex Industrial Holding AG)
86 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Terex Industrial Holding GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

Dienstag, 30. April 2024

NSI Asset AG: Widerruf der Zulassung (General Standard)

Beschluss

Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt


Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien (ISIN: DE000A1RFHN7) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.04.2024 wirksam.

Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.

Frankfurt am Main, 25.04.2024

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.04.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.04.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.04.2024 2,96 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,18 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 26,35% unter dem Inventarwert vom 30.04.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. April 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Lotto24 AG,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Weleda AG PS,
K+S AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
ZEAL Network SE,
Data Modul AG,
1&1 AG.

Lotto24 AG: Die Mehrheitsaktionärin ZEAL Network SE hat bei unserer langjährigen Beteiligung ein Squeeze-out-Verlangen gestellt, nachdem die 95%-Schwelle überschritten wurde.

K+S AG: Nach vorläufigen Zahlen vermeldete K+S erfreuliche Eckwerte für das erste Quartal 2024. Demnach liegen sowohl EBITDA als auch der bereinigte Freie Cashflow erheblich über den Markterwartungen.

Centrotec SE: Das Aktienrückkaufangebot wurde für insgesamt 472.522 Aktien angenommen. Schätzungsweise steigt hierdurch der Anteil des Großaktionärs Guido Krass auf knapp 90%.

Siltronic AG: Angesichts der fortwährend hohen Lagerbestände der Kunden, senkte Siltronic die Prognose für das Geschäftsjahr 2024. Zwar ist die Visibilität weiterhin begrenzt, aber eine Marktbelebung für das laufende Jahr wird nicht mehr erwartet.

Data Modul AG: Der Displayproduzent rechnet nach vorläufigen Zahlen im ersten Quartal 2024 mit einem Rückgang bei Umsatz und Ergebnis. Wesentlicher Grund sei die weiterhin angespannte gesamtwirtschaftliche Lage.

Der Vorstand

14. Ausgabe der DACH Capital Market Study erschienen

Zu der aktuellen Ausgabe der DACH Capital Market Study:

https://www.value-trust.com/wp-content/uploads/2024/04/20231231-DACH-Capital-Market-Study_FINAL.pdf

13. Ausgabe der European Capital Market Study von ValueTrust erschienen

Zu der aktuellen Ausgabe der European Capital Market Study von ValueTrust (PVT Financial Advisors SE):

https://www.value-trust.com/wp-content/uploads/2024/04/20231231-European-Capital-Market-Study_FINAL.pdf

M1 Kliniken AG beschließt Aktienrückkauf

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Berlin, 26.04.2024 - Der Vorstand der M1 Kliniken AG hat heute beschlossen, bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft in einem Gesamtvolumen von maximal EUR 12.600.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückzukaufen. Der Beschluss erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2020 zum Erwerb eigener Aktien. Das Rückkaufprogramm soll am 29.04.2024 starten und spätestens mit Ablauf des 25.04.2025 beendet sein. Der Aktienrückkauf und die Kaufabwicklung wird ausschließlich durch ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma vorgenommen, welche über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft entscheiden. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dazu, die zurückgekauften Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juli 2020 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Das Rückkaufprogramm und seine Durchführung finden unter Einhaltung der Vorgaben der Safe Harbor Regelungen gemäß Art. 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 statt, mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst, als von Art. 5 Abs. 2 Marktmissbrauchsverordnung bestimmt. 

Über die M1 Kliniken AG 

Die M1 Kliniken AG ist der führende vollintegrierte Anbieter schönheitsmedizinischer Gesundheitsdienstleistungen in Europa. Im ästhetischen und chirurgischen Bereich bietet die Unternehmensgruppe Produkte und Dienstleistungen mit höchsten Qualitätsstandards an. Unter der Marke "M1 Med Beauty" werden derzeit an 61 Fachzentren schönheitsmedizinische Behandlungen angeboten. Dabei zählt die M1-Schlossklinik für plastische und ästhetische Chirurgie in Berlin mit sechs Operationssälen und 35 Betten zu den größten und modernsten Einrichtungen dieser Art in Europa. Seit Ende 2018 treibt M1 die Internationalisierung voran und ist derzeit in zehn Ländern vertreten.

Montag, 29. April 2024

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CGM beendet Aktienrückkaufprogramm erfolgreich

Corporate News

- Angestrebtes Ziel vor Fristablauf erreicht

- Unternehmen erwirbt 500.000 Stückaktien im Rahmen des Rückkaufs

- Volumen von EUR 14,6 Mio.

Koblenz – CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM) hat ihr Aktienrückkaufprogramm am 26. April 2024 kurz vor Ende der Laufzeit erfolgreich beendet. Das Ziel von 500.000 maximal zu erwerbenden Aktien wurde am Freitag erreicht. Das erworbene Volumen entspricht einem Anteil am Grundkapital von circa 0,93 Prozent. Den Beginn des Programms hatte das Unternehmen mit Bekanntmachung vom 25. März 2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 26. März 2024 bekannt gegeben.

Der gewichtete Durchschnittspreis je erworbener Aktie betrug EUR 29,26, das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufs lag damit insgesamt bei EUR 14,6 Mio. Die persönlich haftende Gesellschafterin der CGM hatte ein Volumen von bis zu EUR 15,5 Mio. für den Rückkauf gewährt.

CFO Daniela Hommel sagte: „Wir freuen uns über den erfolgreichen Aktienrückkauf. Mit dem Erwerb eigener Aktien bestätigen wir unser Vertrauen in die Zukunft unseres Unternehmens und erweitern die Handlungsoptionen für die weitere strategische Entwicklung.“

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der CGM beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Die durch das Aktienrückkaufprogramm erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft können für alle nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 zulässigen Zwecke verwendet werden.

Weitere Informationen zum Aktienrückkaufprogramm und zur am 22. Mai anstehenden virtuellen Hauptversammlung erhalten Sie auf der Internetseite unter https://www.cgm.com/corp_de/unternehmen/investor-relations.html.