Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Freitag, 12. April 2024
Accentro Real Estate AG: ACCENTRO Real Estate AG gibt außerordentliche Abwertung von Immobilien sowie vorläufige Geschäftszahlen bekannt
Berlin, 12. April 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) wird im Rahmen der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage unabhängiger Bewertungsgutachten außerordentliche und signifikante Abwertungen der Immobilien vornehmen. Hintergrund für die signifikanten Abwertungen ist neben der eingetrübten Lage am Immobilienmarkt mit erheblich reduziertem Transaktionsvolumen, der hohen Inflationsrate und der Zinspolitik der EZB auch der sehr konservative Bewertungsansatz im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung des Konzernjahresabschlusses.
Nachdem die Gesellschaft im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 den Konzernumsatz auf EUR 100 bis 120 Mio. sowie das Konzern-EBIT auf EUR 0 bis 2 Mio. prognostizierte, hat sie in der Ad-Hoc Mitteilung vom 29. August 2023 bekannt gegeben, dass eine fundierte und zuverlässige Prognoseeinschätzung für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund der weiterhin äußerst angespannten Marktlage sowie des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes vorübergehend nicht möglich war. Unter anderem nach Vorlage der Bewertungsgutachten zum außerordentlichen und signifikanten Abwertungsbedarf in der Größenordnung von EUR 50 bis 60 Mio. haben sich die Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 insoweit konkretisiert, als dass der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich im höheren zweistelligen Millionenbereich und das Konzern-EBIT voraussichtlich im höheren zweistelligen negativen Millionenbereich liegen wird. Die endgültigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft in Form des testierten Konzernjahresabschlusses veröffentlichen.
Ein weiterer Effekt der Abwertung der Immobilien im voraussichtlichen Umfang ist, dass die in den Anleihebedingungen der Anleihen 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) sowie der Anleihe 2021/2029 (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5) (zusammen „Anleihebedingungen“) jeweils festgesetzte Beschränkung für Netto-Finanzverbindlichkeiten nicht eingehalten werden kann, was nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen der Anleihebedingungen jeweils ein Kündigungsrecht begründet. Der Vorstand der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund kurzfristig in Verhandlungen mit wesentlichen Anleihegläubigern treten. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft parallel ein IDW-S 6 Gutachten in Auftrag geben.
Donnerstag, 11. April 2024
ProSiebenSat.1 Media SE vor Schicksals-Versammlung: DSW stellt sich gegen Aufspaltungsforderungen der MFE
Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung am 30. April wahrzunehmen oder sich vertreten zu lassen.
Düsseldorf, 11. April 2024 - Am 30. April 2024 steht für die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE aufgrund der Aufspaltungsforderungen des Großinvestors MediaForEurope (MFE), ein von der Berlusconi-Familie beherrschtes Mediaunternehmen, eine außerordentlich wichtige Hauptversammlung an. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft stellen sich gegen die Pläne des Großinvestors MFE.
Auch die DSW positioniert sich als Deutschlands mitgliederstärkste Anlegervereinigung klar gegen sämtliche Anträge der MFE.
„Wenn man einmal kritisch auf die Pläne schaut, wirkt es, als wolle der Großinvestor MFE hier eine Art Bad Bank schaffen, in der Unternehmen eingebracht werden, um sie schnell zu veräußern. Mit diesem Vorgehen aber werden die Preise der Beteiligungen gedrückt, es werden schlicht Werte für alle Aktionäre vernichtet. Dies kann niemals im Sinne der Anteilseigner sein“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW.
„Die DSW appelliert an alle Aktionäre, ihr Stimmrecht auf der Ende April anstehenden Hauptversammlung auszuüben, um den aus Sicht der DSW unternehmensschädlichen Plänen der MFE entgegenzutreten. Aufgrund der Aktionärsstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE zählt dabei jede Stimme“, unterstreicht Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.
Wer nicht an der Hauptversammlung teilnehmen kann, dem bietet die DSW an, seine Stimmrechte an die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. - kostenlos und unkompliziert - zu übertragen.
Nähere Informationen hierzu findet man in der Einladung zur Hauptversammlung sowie auf der Internetseite der DSW:
www.dsw-info.de/anlegerschutz/hauptversammlung/stimmrechtsvertretung/
MorphoSys AG: Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys empfehlen Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots durch Novartis
Planegg/München, Deutschland, 11. April 2024
- Novartis bietet € 68,00 pro Aktie in bar, was einem Eigenkapitalwert von insgesamt € 2,7 Milliarden entspricht
- Aktionäre profitieren von einer attraktiven Prämie von 94 % und 142 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs des letzten Monats bzw. der letzten drei Monate bis zum 25. Januar 2024
- Annahmefrist hat begonnen und endet am 13. Mai 2024 um 24:00 Uhr MEZ
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Novartis BidCo AG, einer hundertprozentigen indirekten Tochtergesellschaft der Novartis AG (im Folgenden gemeinsam als „Novartis“ bezeichnet), abgegeben. Darin empfehlen sie den Aktionärinnen und Aktionären, das Angebot anzunehmen und ihre MorphoSys-Aktien anzudienen. Novartis bietet den Aktionärinnen und Aktionären von MorphoSys € 68,00 je Aktie in bar an, was einem Eigenkapitalwert von insgesamt € 2,7 Milliarden gleichkommt („Übernahmeangebot“). Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 94 % und 142 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs des letzten Monats bzw. der letzten drei Monate zum unbeeinflussten Schlusskurs am 25. Januar 2024.
„Die vorgeschlagene Übernahme durch Novartis ist im besten Interesse von MorphoSys, unseren Aktionärinnen und Aktionären und von Krebspatientinnen und -patienten weltweit. Damit können die Vermarktung und die Entwicklungsmöglichkeiten unserer vielversprechenden Onkologie-Pipeline beschleunigt werden“, sagte Dr. Jean-Paul Kress, Vorstandsvorsitzender von MorphoSys. „Mit dem Angebot von Novartis können die MorphoSys-Aktionärinnen und Aktionäre erheblichen Wert im Voraus und mit Sicherheit generieren. Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage sind wir einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass das Angebot, einschließlich des Angebotspreises, hoch attraktiv und angemessen ist. Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären, dieses Angebot anzunehmen.“
Gemäß § 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) haben Vorstand und Aufsichtsrat von MorphoSys die Angebotsunterlage mit Unterstützung ihrer Finanz- und Rechtsberater sorgfältig geprüft und dabei die verschiedenen Interessengruppen sowie mögliche Alternativstrategien berücksichtigt. Die Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 11. April 2024 begonnen und endet am 13. Mai 2024 um 24:00 Uhr MEZ und 18:00 Uhr EDT (ebenfalls am 13. Mai 2024).
MorphoSys und Novartis gehen weiterhin davon aus, dass das Closing des Übernahmeangebots in der ersten Hälfte des Jahres 2024 erfolgen wird. Das Übernahmeangebot erfordert eine Mindestannahmeschwelle von 65 % des Aktienkapitals von MorphoSys sowie weitere übliche Vollzugsbedingungen. Alle erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen für die geplante Übernahme wurden bereits erteilt. MorphoSys und Novartis haben vereinbart, die Börsennotierung der MorphoSys-Aktien in Deutschland und in den USA unverzüglich nach dem Vollzug des Übernahmeangebots zu beenden.
Die Angebotsunterlage kann auf der Website von Novartis unter https://www.novartis.com/investors/morphosys-acquisition#tabdeutsch-222551 eingesehen werden.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats von MorphoSys sowie weitere relevante Informationen für die Aktionärinnen und Aktionäre sind auf der Website von MorphoSys unter https://www.morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer verfügbar.
Eine von Novartis eingerichtete Hotline für Aktionärinnen und Aktionäre für Fragen zum Übernahmeangebot ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr MEZ unter der Telefonnummer +49 89 3803 8187 (für Anrufer aus Deutschland) und +44 20 3005 6716 (für Anrufer aus dem Ausland) erreichbar. Darüber hinaus steht ADS-Inhaberinnen und -inhabern eine von Novartis eingerichtete Hotline für Fragen zum Übernahmeangebot von montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 23.00 Uhr EDT und samstags zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr EDT unter +1 (866) 356-7344 (für Anrufer aus den USA) und +1 (781) 236-4704 (für Anrufer von außerhalb der USA) zur Verfügung.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf Twitter at X und LinkedIn.
Zusätzliche Informationen und wo sie zu finden sind
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien der MorphoSys AG (das „Unternehmen“) dar. Nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) hat Novartis BidCo AG (vormals: Novartis data42 AG) (die „Bieterin“) eine Angebotsunterlage mit den endgültigen Bestimmungen für das Angebot zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien, einschließlich sämtlicher durch American Depositary Shares repräsentierten, auf den Inhaber lautenden Stückaktien des Unternehmens zu einem Angebotspreis von € 68,00 je Aktie in bar (das „Übernahmeangebot“) veröffentlicht. Die Bieterin und Novartis AG haben außerdem ein Tender Offer Statement mittels Schedule TO, welches die Angebotsunterlage, die Andienungsdokumente und weitere damit zusammenhängende Dokumente beinhaltet, bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) eingereicht (gemeinsam die "Unterlagen zum Übernahmeangebot"). Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach Maßgabe der Unterlagen zum Übernahmeangebot abgegeben, die die vollständigen Angebotsbestimmungen enthalten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat des Unternehmens haben eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes abgegeben und das Unternehmen hat eine Aufforderungs-/Empfehlungserklärung zu Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht (zusammen mit der gemeinsamen begründeten Stellungnahme, die „Empfehlungserklärungen“). DEN AKTIONÄREN DES UNTERNEHMENS UND ANDEREN INVESTOREN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH DER ANGEBOTSUNTERLAGE) UND DIE EMPFEHLUNGSERKLÄRUNGEN SOWIE WEITERE BEI DER SEC EINGEREICHTE DOKUMENTE ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE SORGFÄLTIG GELESEN WERDEN SOLLTEN, BEVOR EINE ENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GETROFFEN WIRD. Das Tender Offer Statement mittels Schedule TO und die Aufforderungs-/Empfehlungserklärung mittels Schedule 14D-9 stehen kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov zur Verfügung. Weitere Exemplare können kostenlos durch Kontaktaufnahme mit der Bieterin oder dem Unternehmen angefordert werden. Kostenlose Ausgaben dieser Materialien und bestimmter anderer Materialien zum Übernahmeangebot stehen auf der Website des Unternehmens auf Englisch unter morphosys.com/en/investors/Novartis-TakeoverOffer und auf Deutsch unter morphosys.com/de/investoren/Novartis-TakeoverOffer zur Verfügung oder können durch Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen per Post an MorphoSys AG, Semmelweisstrasse 7, 82152 Planegg, Deutschland, telefonisch unter +49 89 8992 7179 angefordert werden.
Zusätzlich zu den Unterlagen zum Übernahmeangebot und den Empfehlungserklärungen reicht das Unternehmen weitere Informationen bei der SEC ein. Die von dem Unternehmen bei der SEC eingereichten Unterlagen sind auch bei kommerziellen Dokumentensuchdiensten und auf der von der SEC unterhaltenen Website unter www.sec.gov kostenlos erhältlich und können außerdem kostenlos unter der Rubrik "SEC Filings" der Website des Unternehmens unter www.morphosys.com/en/investors abgerufen werden.
Um bestimmte Bereiche, in denen deutsches Recht und US-amerikanisches Recht kollidieren, miteinander in Einklang zu bringen, haben Novartis AG und die Bieterin von der SEC eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um das Übernahmeangebot in der in den Unterlagen zum Übernahmeangebot beschriebenen Weise durchzuführen.
Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre, die außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, kann weiteren rechtlichen Anforderungen unterliegen. Im Hinblick auf die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung solcher in der jeweiligen Rechtsordnung geltenden rechtlichen Anforderungen übernommen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen, die Bieterin und das Übernahmeangebot, die mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören alle Aussagen, die die Worte "antizipieren", "glauben", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "anstreben", "können", "könnten", "planen", "vorhersagen", "projizieren", "anpeilen", "anvisieren", "potenziell", "werden", "würden", "könnten", "sollten", "fortsetzen" und ähnliche Ausdrücke enthalten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens umfassen Aussagen über die Fähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Vollzug des Übernahmeangebots zu erfüllen, Aussagen über den voraussichtlichen Zeitplan für den Vollzug des Übernahmeangebots, die Pläne, Ziele, Erwartungen und Absichten des Unternehmens sowie die Finanz- und Ertragslage und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und Novartis AG.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzung des Unternehmens zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wieder und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die Leistung oder Errungenschaften des Unternehmens oder die Branchenergebnisse erheblich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und Liquidität, der Leistung oder den Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. (...)
ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.
Datacolor AG: Kraftloserklärung der im Publikum verbliebenen Datacolor-Aktien und Dekotierung von der Schweizer Börse per 19. April 2024
Das zuständige Gericht hat die Kraftloserklärungsklage von Werner Dubach genehmigt. Damit hält Werner Dubach nun 100 Prozent an der Datacolor AG. Die Aktien der Datacolor AG werden per 19. April 2024 von der SIX Swiss Exchange dekotiert.
Das zuständige Gericht des Kantons Zug hat die sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Datacolor AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 («Datacolor-Aktien») für kraftlos erklärt. Das Urteil wurde am 3. April 2024 rechtskräftig.
Die Inhaberinnen und Inhaber der kraftlos erklärten Datacolor-Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot von Werner Dubach vom 27. Juli 2023 (vorangemeldet am 3. Juli 2023) zum Erwerb sämtlicher sich im Publikum befindenden Aktien der Datacolor AG eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 760.00 netto je Aktie. Werner Dubach hatte am 6. November 2023 die Kraftloserklärung der restlichen im Publikum verbliebenen Datacolor-Aktien eingeleitet.
Mit Entscheid vom 9. April 2024 hat nun die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag der Datacolor-Aktien auf den 18. April 2024 festgelegt. Die Dekotierung der Datacolor-Aktien erfolgt per 19. April 2024.
Rotkreuz, 11. April 2024
Mittwoch, 10. April 2024
CENTROTEC SE: Mitteilung des Endergebnisses des öffentlichen Aktienrückkaufangebots
Das auf den Erwerb eigener Aktien gerichtete, am 4. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Aktienrückkaufangebot der CENTROTEC SE wurde bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. März 2024 (24:00 Uhr MEZ) für insgesamt 472.522 CENTROTEC-Aktien angenommen.
Das Aktienrückkaufangebot der CENTROTEC SE bezog sich auf den Erwerb von bis zu 872.970 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der CENTROTEC SE zum Angebotspreis von EUR 50,00 je Aktie.
Brilon, den 3. April 2024
CENTROTEC SE
– Der Verwaltungsrat –
Dienstag, 9. April 2024
Nakiki SE (früher: windeln.de SE): Börsenhandel wieder aufgenommen
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Nakiki SE teilt mit, dass die Übertragung sämtlicher Aktien von den Altaktionären an die neuen Aktionäre, wie im Bundesanzeiger am 09.01.2024 veröffentlicht, abgeschlossen ist.
Der Börsenhandel wurde wieder aufgenommen.
Die Aktie der Nakiki SE ist wieder unter der WKN WNDL30 / ISIN DE000WNDL300 handelbar.
Die Gesellschaft bemüht sich, den Handel auf dem Börsenplatz Xetra schnellstmöglich wieder aufnehmen zu lassen.
NAKIKI SE, künftig Legal Finance Holding SE
Johnsallee 30
20148 Hamburg
ENCAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG i.V.m. § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Herr Albert Büll hat uns am 5. April 2024 folgende Mitteilung gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG zukommen lassen:
'In Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 37 Abs. 1, 33 Abs. 1 WpHG vom 4. April 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
- Die Mitteilung erfolgte, da die ABACON CAPITAL GmbH, deren Anteile mir über die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG sowie die Albert Büll Verwaltungs GmbH zugerechnet werden, einer bestehenden Stimmrechtsvereinbarung beigetreten ist.
- Die ABACON CAPITAL GmbH hat durch den Beitritt zur Stimmrechtsvereinbarung die meldepflichtige Schwelle von 25 % der Stimmrechte an der ENCAVIS AG, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, überschritten. Die in der Stimmrechtsvereinbarung gebundenen Aktien repräsentieren mehr als 25 % des Grundkapitals der ENCAVIS AG und werden der ABACON CAPITAL GmbH aufgrund ihres Beitritts zugerechnet.
Vor diesem Hintergrund verweise ich bezüglich der Mitteilungspflichten gemäß § 43 WpHG auf Folgendes:
- Die Elbe BidCo AG (derzeit noch firmierend als Blitz 21-823 AG) ('Bieterin') hat am 14. März 2024 bekanntgegeben, den Aktionären der ENCAVIS AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Encavis mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erwerben. Ich bin eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des WpÜG.
- Im Hinblick auf weitere Informationen zu meiner Beteiligung an der ENCAVIS AG und den hiermit verfolgten Zielen verweise ich daher auf die von der Bieterin im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot (bereits) veröffentlichten Mitteilungen, insbesondere die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG vom 14. März 2024, die im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlicht und verfügbar ist. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird voraussichtlich Ende April 2024 ebenfalls auf der zuvor genannten Internetseite veröffentlicht.'
Aareal Bank AG: Aufsichtsrat beruft Dr. Christian Ricken zum neuen Vorstandsvorsitzenden – Jochen Klösges verlässt Aareal Bank Gruppe
Wiesbaden, 9. April 2024 – Der Vorstandsvorsitzende der Aareal Bank AG, Jochen Klösges, und der Aufsichtsrat der Aareal Bank Gruppe sind einvernehmlich zum Entschluss gekommen, dass die Aareal Bank Gruppe nach dem unmittelbar bevorstehenden Vollzug der vollständigen Übernahme der Aareal Bank durch die Atlantic BidCo GmbH unter neuer Führung in die nächste Phase ihrer Entwicklung gehen soll. Der Aufsichtsrat hat daher Dr. Christian Ricken ab 1. August 2024, vorbehaltlich der üblichen Genehmigungen der Aufsicht, zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Bank bestellt. Jochen Klösges bleibt bis zum Antritt seines Nachfolgers in seiner Funktion tätig, so dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.
Dr. Christian Ricken ist derzeit Mitglied des Vorstands der LBBW und verantwortet dort die Bereiche Treasury, Financial Institutions and Markets, Research, Business Development, International Business sowie Asset Management. Nach einer Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr, einem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität der Bundeswehr in Hamburg und seiner Promotion, kam Dr. Christian Ricken 1996 zur Deutschen Bank. Hier übte er verschiedene Funktionen aus, unter anderem als Leiter Konzernplanung und wurde CFO und COO für das Privat- und Firmenkundengeschäft. Er war ebenfalls mehrere Jahre Mitglied des Group Executive Committee der Deutschen Bank, bevor er 2017 in den Vorstand der LBBW wechselte. Dort war er maßgeblich am Ausbau des Kapitalmarktgeschäfts der LBBW sowie an der weiteren Internationalisierung der Bank beteiligt. Zudem hat er die Digitalisierung und Produktinnovation der LBBW, insbesondere im Handelsgeschäft, vorangetrieben.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Aareal Bank AG, Jean Pierre Mustier, erklärte: „Ich freue mich sehr, Christian Ricken an der Spitze der Aareal Bank Gruppe willkommen zu heißen. Er verfügt über umfassende Erfahrungen in den Bereichen Kapitalmarkt und Asset Management sowie in der Leitung internationaler Teams und Funktionen und erfüllt damit beste Voraussetzungen für die Aareal Bank Gruppe. Darüber hinaus möchte ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats Jochen Klösges meinen Dank für seine starke und erfolgreiche Führung aussprechen, auch in sehr herausfordernden Zeiten. Unter seinem Management hat die Aareal Bank ihre Marktposition als führender gewerblicher Immobilienfinanzierer und als Hausbank und Softwareanbieter der deutschen und europäischen Wohnungswirtschaft weiter gefestigt. Die Gruppe befindet sich in einer Position der Stärke, hat ihre Profitabilität deutlich gesteigert, verfügt über hervorragende Liquiditäts- und Kapitalquoten und ist bereit, ein neues Kapitel aufzuschlagen.“
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der vOffice SE: LG Flensburg bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der vOffice SE zugunsten der RA-MICRO Holding GmbH & Co KG hat das LG Flensburg mit Beschluss vom 8. April 2024 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Flensburg, Az. 6 HKO 4/24Jaeckel, J. u.a. ./. RA-MICRO Holding GmbH & Co KG
12 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte klkb, 25746 Heide
Montag, 8. April 2024
USU Software AG: Einzug von eigenen Aktien
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der USU Software AG hat heute unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 26.06.2020 beschlossen, sämtliche von der Gesellschaft gehaltene 487.286 Stück eigenen Aktien, einzuziehen. Das Grundkapital der Gesellschaft bleibt dabei unverändert erhalten. Die eingezogenen Aktien entsprechen ca. 4,6 % der ausgegebenen Aktien.
Nach wirksamer Einziehung wird das Grundkapital unverändert EUR 10.523.770 betragen und in 10.036.484 Stückaktien eingeteilt sein. Jede Aktie hat nach der Einziehung einen anteiligen Betrag am Grundkapital von ca. EUR 1,048. Die Gesellschaft hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien mehr. Die technische Abwicklung des Einzugs der Aktien wird unverzüglich umgesetzt werden.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE: Verhandlungstermin 11. April 2024 krankheitsbedingt aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den auf den 11. April 2023 verschobenen Verhandlungstermin krankheitsbedingt aufgehoben.
Die GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich kürzlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out.
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)
mVISE AG: mVISE AG schließt Barkapitalerhöhung ab und meldet Kapitalmaßnahmen zur Eintragung im Handelsregister an
Düsseldorf, 08. April 2024
Heute hat der Vorstand der mVISE AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE0006204589) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen, die am 17. Januar 2024 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen worden war. Der Umfang wurde auf 378.268 neue Aktien festgelegt, die von bestehenden Aktionären bezogen bzw. bei neuen Investoren platziert wurden.
Die Durchführung der Barkapitalerhöhung wird am heutigen Tag gemeinsam mit der Durchführung der Sachkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
Durch die Kapitalmaßnahmen bestehend aus Sach- und Barkapitalerhöhung wird sich das Grundkapital der Gesellschaft von 9.905.351,00 EUR durch die Ausgabe von 11.378.268 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf 21.283.619,00 EUR erhöhen.
Die Kapitalmaßnahmen werden das Eigenkapital der Gesellschaft deutlich stärken und die Eigenkapitalquote auf nunmehr 57 Prozent erhöhen.
Samstag, 6. April 2024
ProSiebenSat.1 Media SE: Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 lehnen Anträge des großen Minderheitsaktionärs MFE ab
Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE lehnen die Forderungen der MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. für die Hauptversammlung am 30. April 2024 ab. Die von der italienischen Berlusconi-Familie kontrollierte MFE hat Anträge u.a. zur Aufspaltung des Unternehmens, zur Besetzung des Aufsichtsrats und zur Beschränkung des genehmigten Kapitals eingebracht. Die Gesellschaft hat heute die entsprechenden Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat auf ihrer Website veröffentlicht.
Auch mit Blick auf den vom zweiten großen Minderheitsaktionär PPF IM LTD vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat hält der Aufsichtsrat an seinen eigenen Wahlvorschlägen fest.
Unterföhring, 27. März 2024
Aufspaltung des Unternehmens nicht im besten Interesse aller Aktionär:innen
Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE verfolgen seit einem Jahr konsequent die Strategie der Fokussierung auf das Entertainment-Segment. Der Vorstand prüft laufend mögliche Schritte und bereitet im Hinblick auf einzelne Beteiligungen der Segmente Commerce & Ventures sowie Dating & Video entsprechende Verkäufe vor. Dies soll im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionär:innen wertmaximierend erfolgen, nicht zuletzt um mittels der Veräußerungserlöse die Verschuldung und den Verschuldungsgrad der Gesellschaft erheblich zu reduzieren. Vorstand und Aufsichtsrat halten die von MFE geforderte Aufspaltung des Unternehmens für nicht sinnvoll. Als Folge der Aufspaltung würde sich der Verschuldungsgrad der Gesellschaft erheblich auf bis zu 4,1x adjusted EBITDA (Basis 2023) erhöhen und damit strategische Akquisitionen ebenso unmöglich machen wie eine übliche Dividendenpolitik.
Eine Aufspaltung anstelle eines Verkaufs von Beteiligungen würde daher der notwendigen Fortentwicklung des Kerngeschäfts mittelfristig schaden und damit einer markt- und wettbewerbsgerechten Aufstellung des Konzerns entgegenstehen. Die Aufspaltung liegt damit nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat im singulären Interesse von MFE, nicht aber im Interesse aller übrigen Aktionär:innen.
Neben den genannten Effekten sind Vorstand und Aufsichtsrat davon überzeugt, dass nach der von MFE vorgeschlagenen Aufspaltung auch solche Unternehmen (wie SevenVentures, die die erfolgreichen "Media for Equity"- und "Media for Revenue"-Modelle betreibt, oder marktguru) abzuspalten wären, bei denen mit einem Wegfall erheblicher Werbesynergien zwischen der ProSiebenSat.1 Group und den abgespaltenen Beteiligungen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen wäre, was eine unmittelbare Wertvernichtung zur Folge hätte. Würden – wie von MFE gefordert – alle Portfoliounternehmen des Commerce & Ventures- und Dating & Video-Segments mit allen Vermögenswerten auf die neue Gesellschaft übertragen, hätte dies eine entsprechende Reduzierung des Unternehmenswerts von ProSiebenSat.1 zur Folge. Bei gleichzeitig unveränderter Nettoverschuldung würde der Eigenkapitalwert der ProSiebenSat.1 Media SE daher entsprechend sinken. Die Marktkapitalisierung des verbleibenden Unternehmens wäre infolgedessen voraussichtlich äußerst gering, was auch negative Auswirkungen auf die Attraktivität der ProSiebenSat.1-Aktie hätte.
Außerdem würde die durch die Aufspaltung entstehende neue Gesellschaft als Beteiligungsholding aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat über keine attraktive "Equity Story" für institutionelle Investoren im Kapitalmarkt verfügen, da diese Gesellschaft aus einer Vielzahl von sehr unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Finanzprofilen bestünde. Dies hätte voraussichtlich einen erheblichen Konglomeratsabschlag zur Folge und würde sodann im nächsten Schritt wahrscheinlich erneut zu entsprechenden Verkäufen und damit einer Zerschlagung der abgespaltenen Gesellschaft führen. Zudem bestünde die Gefahr, dass die Handelbarkeit der Aktie aufgrund des geringen Free-Floats eingeschränkt wäre, zumindest aber bereits der Handel kleinerer Positionen zu erheblichen Kursreaktionen führen könnte.
Aufgrund all dieser Aspekte sind Vorstand und Aufsichtsrat zur Einschätzung gekommen, eine solche Aufspaltung nicht zu empfehlen. Stattdessen ziehen sie die klare Fokussierung auf den wertmaximierenden Verkauf der relevanten Beteiligungen vor, die – vorbehaltlich des Marktumfeldes – über die nächsten 12 bis 18 Monate erfolgen soll.
Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats würde zu möglichen Interessenkonflikten und einer Überrepräsentation der großen Minderheitsaktionäre führen
MFE verlangt, das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, der auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, durch den ehemaligen italienischen EY-Wirtschaftsprüfer Simone Scettri zu ersetzen. Außerdem hat MFE den ehemaligen italienischen Citibank-Investmentbanker Leopoldo Attolico als weiteren Kandidaten für den Aufsichtsrat nominiert. PPF wiederum schlägt Christoph Mainusch als Kandidaten vor.
Rolf Nonnenmacher ist einer der renommiertesten deutschen Wirtschaftsprüfer und ein ausgewiesener Experte auf den Gebieten der Rechnungslegung, der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme und der Abschlussprüfung. Als ehemaliger Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und langjähriger Vorsitzender der Prüfungsausschüsse von im DAX gelisteten Unternehmen verfügt er über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen in allen Aufgaben eines Prüfungsausschusses und genießt in Fachkreisen höchstes Ansehen.
Simone Scettri war MFE zufolge über einen Zeitraum von knapp 20 Jahren bis 2022 in leitenden Funktionen für EY in Italien tätig. EY Deutschland war von 2019 bis 2023 Abschlussprüfer der ProSiebenSat.1 Group und auch von Jochen Schweizer mydays. EY hat in dieser Zeit Verstöße gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bei Jochen Schweizer mydays nicht beanstandet. Die ProSiebenSat.1 Media SE wird eine Inanspruchnahme von EY prüfen müssen. Dies birgt die offensichtliche Gefahr eines Interessenkonflikts bei Simone Scettri.
Mit Katharina Behrends und Klára Brachtlová gehören dem Aufsichtsrat derzeit bereits zwei Mitglieder an, die direkte und enge Verbindungen zu MFE bzw. PPF haben. Ferner hatte MFE dem Aufsichtsrat Thomas Ingelfinger im letzten Jahr als Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen und der Aufsichtsrat hatte diesem Wunsch nach Prüfung der Qualifikation von Thomas Ingelfinger und seiner Unabhängigkeit im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex – auch unter Berücksichtigung der Höhe der Beteiligung von MFE an der Gesellschaft – entsprochen. Würde die Hauptversammlung den Vorschlägen von MFE und PPF folgen, würde nachfolgend die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat enge Beziehungen zu den beiden größten Aktionären der Gesellschaft haben bzw. wäre von diesen vorgeschlagen worden, obwohl beiden Aktionären zusammengerechnet nicht die Mehrheit am Aktienkapital gehört.
Beschränkung des genehmigten Kapitals vermindert Handlungsmöglichkeiten
MFE fordert, das derzeit bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und durch ein neues, deutlich eingeschränktes genehmigtes Kapital zu ersetzen. Dadurch sollen bestimmte marktübliche Möglichkeiten zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsauschluss gestrichen werden. Dies würde der Gesellschaft die Möglichkeit nehmen, neues Eigenkapital schnell und flexibel aufzunehmen oder neue Aktien als Gegenleistung für mögliche Akquisitionsvorhaben einzusetzen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass dies nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionär:innen ist. Vielmehr würde dies im ausschließlichen Interesse von MFE dazu dienen, eine prozentuale Verwässerung der Beteiligung von MFE an der Gesellschaft durch für die Gesellschaft und die Gesamtheit ihrer Aktionär:innen sinnvolle Maßnahmen zu verhindern.
Satzungsänderung kann zu geschäftskritischen zeitlichen Verzögerungen führen
Wie in Deutschland allgemein üblich, sieht die Geschäftsordnung des Vorstands von ProSiebenSat.1 bestimmte Geschäfte vor, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Damit ist eine Einbindung des Aufsichtsrats in wesentliche Unternehmensentscheidungen bereits heute und wie in börsennotierten Unternehmen üblich gewährleistet. MFE möchte die Satzung nun dahingehend ändern, dass bestimmte bereits in der Geschäftsordnung vorgesehene zustimmungsbedürftige Geschäfte in der Satzung festgeschrieben und damit der Kontrolle des Aufsichtsrats über die Ausgestaltung dieser Zustimmungserfordernisse entzogen werden. Eine solche Verlagerung von Zustimmungsvorbehalten in die Satzung der Gesellschaft würde den Aufsichtsrat daran hindern, diese künftig ohne Befassung der Hauptversammlung an veränderte Umstände oder Gegebenheiten anzupassen. Damit würde dem Aufsichtsrat insofern die gerade in börsennotierten Unternehmen wichtige Aufgabe der Kontrolle über zustimmungsbedürftige Geschäfte genommen. Vorstand und Aufsichtsrat lehnen die von MFE vorgeschlagene Satzungsänderung daher ab.
Zusammenfassend sind Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE der Ansicht, dass die genannten Anträge nicht zur Wertsteigerung der Gesellschaft beitragen, sondern im Gegenteil das Risiko einer Wertminderung für die Gesellschaft bzw. ihre Aktionär:innen beinhalten.
Alle weiteren Informationen wie Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und die Stellungnahmen von ProSiebenSat.1 Media SE finden Sie unter: www.prosiebensat1.com/Hauptversammlung