Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 21. Februar 2023
Diskussionsveranstaltung zur Aktienrente
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG: Verhandlungstermin wegen Erkrankung des Abfindungsprüfers aufgehoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Montag, 20. Februar 2023
Fahrenheit AcquiCo GmbH EQT Private Equity überschreitet Mindestannahmeschwelle bei Übernahmeangebot für va-Q-tec
- Das Management von va-Q-tec und EQT Private Equity, unterstützt durch die Co-Investoren Mubadala und Cinven, sind davon überzeugt, einen weltweit wettbewerbsstarken Anbieter für Hochleistungsisolationstechnologie und – durch den Zusammenschluss mit ihrem Portfoliounternehmen Envirotainer – ein One-Stop-Shop-Produktangebot für temperaturempfindliche Pharma-Logistiklösungen aufbauen zu können
- Die Bieterin hat sich verpflichtet, im Rahmen einer von va-Q-tec angekündigten Kapitalerhöhung in das weitere Wachstum des Unternehmens zu investieren
- Die Bieterin beabsichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit
va-Q-tec abzuschließen, und strebt ein Delisting der Gesellschaft an
Frankfurt, 17. Februar 2023 – Fahrenheit AcquiCo GmbH (die „Bieterin“), eine vom EQT X Fonds („EQT Private Equity“) kontrollierte Holdinggesellschaft, hat, mit Unterstützung der Co-Investoren Mubadala Investment Company PJSC („Mubadala“) und dem Sixth Cinven Fonds („Cinven“), die Mindestannahmeschwelle von 62,5 Prozent aller ausgegebenen Aktien für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) für die va-Q-tec AG („va-Q-tec“ bzw. die „Gesellschaft“; ISIN: DE0006636681) überschritten und sich mehr als 70 Prozent aller ausgegebenen Aktien, einschließlich der von den Gründerfamilien gehaltenen Aktien, gesichert. Das endgültige Ergebnis der ersten Annahmefrist wird am 21. Februar 2023 bekanntgegeben.
va-Q-tec-Aktionäre, die das Übernahmeangebot noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist für EUR 26,00 je Aktie in bar andienen. Die weitere Annahmefrist wird voraussichtlich am 22. Februar 2023 beginnen und am 7. März 2023 um Mitternacht (MEZ) enden.
Matthias Wittkowski, Partner beim EQT Private Equity Beratungsteam, sagte: „Wir freuen uns auf die Partnerschaft mit den Gründern und dem Management von va-Q-tec und darauf, die Firma dabei zu unterstützen, das Potential aller Geschäftsbereiche als privat geführtes Unternehmen voll auszuschöpfen. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, einen weltweiten Anbieter für Hochleistungsisolationstechnologie zu etablieren und durch den Zusammenschluss mit unserem Portfoliounternehmen Envirotainer ein One-Stop-Shop-Produktangebot für temperaturempfindliche Pharma-Logistiklösungen aufzubauen. Wir schätzen es sehr, dass diese Wachstumsstrategie von den va-Q-tec-Aktionären unterstützt wird, und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Management von va-Q-tec und unseren Co-Investoren, um beschleunigtes und nachhaltiges Wachstum für va-Q-tec zu erreichen.“
Dr. Joachim Kuhn, Gründer und CEO von va-Q-tec, sagte: „Vorstand
und die weiterhin beteiligten Gründerfamilien freuen sich sehr über die
breite Unterstützung, die unsere Zukunftspläne mit EQT durch die
Annahme des Übernahmeangebots bei den Aktionärinnen und Aktionären
erfahren haben. Mit EQT gewinnen wir einen finanzstarken und
unternehmerisch agierenden Partner, der unsere Vision teilt und die
langfristige Unternehmensentwicklung unterstützt. Das sind sehr gute
Nachrichten für das Unternehmen va-Q-tec, unsere Belegschaft, die
Regionen Würzburg und Kölleda/Thüringen sowie für unsere zehn
Tochterunternehmen in aller Welt.“
Hintergrund des Angebots
EQT Private Equity hat mit Unterstützung der Co-Investoren Mubadala und Cinven am 16. Januar 2023 das Übernahmeangebot für va-Q-tec, einen Premium-Anbieter von Lösungen für thermische Energieeffizienz und Logistik für temperaturempfindliche Produkte, gestartet. Das Übernahmeangebot, dessen Annahme von Vorstand und Aufsichtsrat von va-Q-tec in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme empfohlen wurde, wurde in Partnerschaft mit den Gründerfamilien um Dr. Joachim Kuhn (Gründer und CEO von va-Q-tec) und Dr. Roland Caps (Gründer und ehemaliger Leiter der Forschung und Entwicklung) unterbreitet. Die Gründerfamilien halten gemeinsam rund 26 Prozent des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft und haben der Teilnahme an der Transaktion mittels einer Reinvestition des Großteils ihrer derzeitigen Beteiligung zugestimmt.
Nachdem die Mindestannahmeschwelle für das Übernahmeangebot nunmehr erreicht ist, werden EQT Private Equity und die Co-Investoren va-Q-tec strategisch unterstützen, das volle Potenzial des Unternehmens auszuschöpfen. Gemeinsam mit dem Management von va-Q-tec soll das Produktgeschäft für verschiedene Endmärkte ausgebaut werden und, aufbauend auf dem historisch starken Alleinstellungsmerkmal von va-Q-tec im Bereich der thermischen Energieeffizienz, ein weltweiter Anbieter für Hochleistungsisolationstechnologie etabliert werden. Darüber hinaus ist geplant, das pharma-fokussierte Geschäft von va-Q-tec mit Envirotainer, einem von EQT Private Equity, Mubadala und Cinven gehaltenen Unternehmen, zusammenzuführen, um ein One-Stop-Shop-Produktangebot aufzubauen. Die Unternehmen sind aus Sicht der Bieterin und va-Q-tec zusammen bestens aufgestellt, um die Nachfrage nach Transportlösungen für temperaturempfindliche Pharmaprodukte zu bedienen. Als Teil der Transaktion hat sich die Bieterin zudem verpflichtet, im Zuge einer von va-Q-tec angekündigten Kapitalerhöhung in das weitere Wachstum von va-Q-tec zu investieren.
Das Übernahmeangebot beruht auf einer zwischen der Bieterin und der Gesellschaft am 13. Dezember 2022 unterzeichneten Zusammenschlussvereinbarung („Business Combination Agreement“), die die partnerschaftliche Herangehensweise und den verantwortungsvollen Charakter des Übernahmeangebots unterstreicht und sich mit Konzentration auf den unternehmerischen Ansatz der Gesellschaft dafür einsetzt, beschleunigtes und nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Teil der Vereinbarung ist auch der geplante Zusammenschluss des pharma-fokussierten Geschäfts von va-Q-tec mit Envirotainer.
Der Vollzug des Übernahmeangebots, der weiterhin von erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben abhängt, wird derzeit nicht später als im zweiten Quartal 2023 erwartet. Nach Abschluss des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit va-Q-tec abzuschließen, und strebt ein Delisting der Gesellschaft an.
Mit dieser Übernahme wird EQT X (mit einem Zielvolumen des Fonds von EUR 20,0 Milliarden und einem Maximalvolumen von EUR 21,5 Milliarden) voraussichtlich auf der Basis eines Zielvolumens zu 10-15 Prozent investiert sein (einschließlich abgeschlossener und/oder vereinbarter Investitionen, bereits angekündigter öffentlicher Angebote, falls zutreffend, und abzüglich erwarteter Syndizierungen), vorbehaltlich der üblichen behördlichen Genehmigungen.
EQT Private Equity wird von UBS Europe SE als exklusiver Finanzberater und Milbank als Rechtsberater unterstützt. Mubadala wird von Cleary Gottlieb als Rechtsberater unterstützt.
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der UNIWHEELS AG (jetzt: Superior Industries Europe AG): Erstinstanzlich keine Erhöhung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2018 laufenden Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Aluminiumräderhersteller UNIWHEELS AG (inzwischen hinsichtlich der Firmierung der Firma der Hauptaktionärin angepasst als Superior Industries Europe AG) hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) mit Beschluss vom 2. Februar 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es daher keine Erhöhung der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs ("Garantiedividende").
Das Gericht hatte diese Sache in einem zweiten Termin am 10. November 2022 verhandelt und dabei die sachverständigen Prüfer, die Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Martin Jonas und Silke Jacobs (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton), als "sachverständige Zeugen" angehört.
LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 2. Februar 2023, Az. 2 HK O 8/18 AktG76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Adolf C. Erhart, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
(RA Dr. Jens Wagner)
Freitag, 17. Februar 2023
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der KTM AG: Teilvergleich sieht Nachbesserung von EUR 14,- vor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des bekannten Motorradherstellers KTM AG konnte bei der Verhandlung am 16. Februar 2023 mit fast allen Antragstellern ein Teilvergleich geschlossen werden, der vom Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses protokolliert wurde. Dieser sieht eine pauschale Nachzahlung von EUR 13,72 zzgl. pauschalierter Zinsen in Höhe von EUR 0,28 und damit insgesamt eine Nachbesserung von EUR 14,- je Aktie vor. Lediglich Antragsteller, die insgesamt vier Aktien gehalten hatten, haben dem Vergleich bislang nicht zugestimmt.
Gremium, Gr. 2/22Neugebauer u.a. ./. PIERER Mobility AG
13 Überprüfungsanträge mit 19 Antragstellern
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-4600 Wels
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen (ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen Verkaufsbeschluss, bislang kein Abschlussprüfer
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
- fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen (?)
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt, Termin offen
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss vergleichsweise beigelegt, Eintragung am 5. Dezember 2022 (Fristende: 6. März 2023)
- Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet
Donnerstag, 16. Februar 2023
Übernahmeangebot für Aktien der Vantage Towers AG: Eintritt einer Vollzugsbedingung
Die Pfeiffer Vacuum Technology AG gibt vorläufige Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2022 bekannt
Asslar, den 13. Februar 2023. Nach vorläufigen Zahlen erzielte die Pfeiffer Vacuum Technology AG („Pfeiffer Vacuum") für das Geschäftsjahr 2022 (endend am 31. Dezember 2022) Rekordumsatzwerte und ein geringeres als ursprünglich erwartetes vorläufiges Betriebsergebnis.
Der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2022 stieg um 18,8 % auf 916,7 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2021: 771,4 Mio. Euro; vorherige Prognose um 900 Mio. EUR). Dies stellt den höchsten Konzernumsatz in der Unternehmensgeschichte dar. Während des Geschäftsjahres 2022 ließ sich insbesondere im Marktsegment Halbleiter und Zukunftstechnologien ein besonders dynamisches Wachstum um 19,8 % auf 471,1 Mio. Euro beobachten (Geschäftsjahr 2021: 393,2 Mio. Euro). Darüber hinaus stieg der Umsatz im Marktsegment Analytik, Industrie und F&E im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 17,8 % auf 445,6 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2021: 378,2 Mio. Euro).
Das vorläufige Betriebsergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf 119,4 Mio. Euro und stieg damit um 28,2 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2021: 93,1 Mio. Euro). Die EBIT-Marge lag bei 13,0 % (Geschäftsjahr 2021: 12,1 %). Damit lag die EBIT-Marge für das Geschäftsjahr 2022 unter der zuletzt kommunizierten Erwartung von um 14 %. Dies ist hauptsächlich auf Bestandsanpassungen und Wartungskosten zum Jahresende, höhere IT Betriebskosten, sowie die Bewertung von Investitionen zur mittelfristigen Erhöhung der Produktionskapazität in Korea zurückzuführen.
Der Auftragseingang des Geschäftsjahres 2022 erreichte mit 1.103,2 Mio. Euro ein Rekordniveau für Pfeiffer Vacuum und stieg um 14,4 % gegenüber dem Vorjahr (Geschäftsjahr 2021: 964,3 Mio. Euro). Diese Steigerung war auf eine erhöhte Nachfrage in beiden Marktsegmenten zurückzuführen. Zum 31. Dezember 2022 wurde ein Auftragsbestand in Höhe von 502,7 Mio. Euro verzeichnet (Stand 31. Dezember 2021: 316,2 Mio. Euro). Die Book-to-Bill Ratio, also das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz, lag in den zwölf Monaten 2022 auf einem äußerst guten Niveau von 1,20 (2021: 1,25) und im vierten Quartal 2022 bei 0,95 (Q4 2021: 1,39).
Pfeiffer Vacuum wird am 21. März 2023 weitere Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 bekanntgeben.
Mittwoch, 15. Februar 2023
Änderungen zum Spruchverfahren: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen EU-Umwandlungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) regelt die grenzüberschreitende Spaltung von Kapitalgesellschaften zur Neugründung und der grenzüberschreitende Formwechsel (in Form der Sitzverlegung). Darüber hinaus werden die bereits bestehenden Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung geändert. Die Vorgaben der EU-Umwandlungsrichtlinie hätten bis zum 31. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden müssen (was nunmehr nur noch verspätet erfolgen kann).
Auch wird der Anwendungsbereich von Spruchverfahren ausgeweitet. So ist zum Schutz der Minderheitsgesellschafter ein Austrittsrecht gegen Barabfindung und einen Anspruch auf Verbesserung des Umtauschverhältnisses bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung und Spaltung vorgesehen. Die bislang bestehende Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung wird beendet, indem das Spruchverfahren zukünftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung steht.
Montag, 13. Februar 2023
Kaufangebot für Aktien der Studio Babelsberg AG zu EUR 3,05
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der STUDIO BABELSBERG NA O.N. macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: STUDIO BABELSBERG NA O.N.
WKN: A1TNM5
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Small & Mid Cap Investmentbank AG
Abfindungspreis: 3,05 EUR je Aktie
Sonstiges: Das Angebot ist auf 25.000 Aktien begrenzt. (...)
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit im Bundesanzeiger vom 10.02.2023 nachlesen.
______________
Anmerkung der Redaktion:
Bei der (nicht sehr liquiden) Handelsplattform Valora wurden zuletzt 50 Stück am 16. Dezember 2022 zu EUR 7,43 gehandelt.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE: Verhandlung am 23. Mai 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der aus der ehemaligen Garny AG hervorgegangenen IMW Immobilien SE hat das LG Berlin einen Anhörungstermin auf Dienstag, den 23. Mai 2023, 10:00 Uhr, bestimmt.Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf EUR 20,00 je Stückaktie der IMW Immobilien SE festgesetzt.
Samstag, 11. Februar 2023
fashionette AG: Neubesetzung des Vorstands der fashionette AG und Beginn von Gesprächen über eine mögliche Zusammenarbeit, einschließlich der Evaluierung einer Zusammenführung, mit The Platform Group
Düsseldorf, 9. Februar 2023. Der Aufsichtsrat der fashionette AG (ISINDE000A2QEFA1) ("Gesellschaft" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen, "fashionette") hat sich heute mit den derzeitigen Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft, Georg Hesse und Thomas Buhl, einvernehmlich auf ihr Ausscheiden als Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2023 geeinigt. Beide haben sich bereit erklärt, der Gesellschaft für eine Übergangszeit weiterhin beratend zur Verfügung zu stehen, um eine reibungslose Übergabe der Geschäfte an den neuen Vorstand zu gewährleisten.
Dazu sagt Herr Stefan Schütze, Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft:
"Ich möchte mich ganz herzlich bei Georg Hesse und Thomas Buhl für ihr beeindruckendes Engagement zum Wohle der Gesellschaft bedanken. Sie haben fashionette erfolgreich zu einer führenden datengesteuerten E-Commerce-Gruppe für Premium- und Luxus-Modeaccessoires weiterentwickelt. Ich freue mich daher, dass sie der Gesellschaft vorübergehend weiterhin beratend verbunden bleiben. Zudem heißen wir Herrn Dr. Benner bei fashionette herzlich willkommen und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit."
"Ich freue mich auf die neue Aufgabe und danke den Vorständen für die anstehende gemeinsame, gut geplante Übergabe innerhalb des Vorstandes. Unsere Beteiligung an der fashionette ist langfristig und strategisch, so dass wir eine intensivere Zusammenarbeit nun prüfen", so Dr. Dominik Benner.
Die strategische Weiterentwicklung der fashionette um eine Plattform-Strategie bietet die Chance eines stärkeren und profitableren Wachstums.
Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) der Gesellschaft oder ihr Rückzug von der Börse sind nach derzeitiger Kenntnis nicht geplant.
Um potentielle Interessenkonflikte zu vermeiden, wird der Aufsichtsrat die Gesellschaft bei den Gesprächen mit The Platform Group vertreten.
The Platform Group ist eine Gruppe von Online-Plattformen, an die 4.000 Partner in 16 verschiedenen Branchen angebunden sind. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden über 16 Mehrheitsbeteiligungen im Online-Bereich erworben. Nach eigenen Angaben erzielte TPG im Jahr 2022 mit 420 Mitarbeitenden ein GMV in Höhe von ca. 250 Millionen Euro und ist nachhaltig profitabel.
Über die fashionette AG:
Die fashionette AG ist eine führende europäische, datengesteuerte E-Commerce Gruppe für Premium- und Luxus-Modeaccessoires. Auf den Online-Plattformen fashionette.com und brandfield.com bietet die fashionette-Gruppe nicht nur Inspiration, sondern auch ein ausgewähltes Sortiment an Premium- und Luxus-Modeaccessoires, wie Handtaschen, Schuhe, Kleinlederwaren, Sonnenbrillen, Uhren, Schmuck und Beauty-Produkte von mehr als 300 Marken, einschließlich Eigenmarken. Basierend auf mehr als zehn Jahren Erfahrung im Bereich Modeaccessoires hat die fashionette AG eine innovative proprietäre IT- und Datenplattform entwickelt, die mithilfe modernster Technologien und künstlicher Intelligenz Kund*innen in ganz Europa den personalisierten Online-Einkauf von Premium- und Luxus-Modeaccessoires ermöglicht. Weitere Informationen zur fashionette AG finden Sie unter corporate.fashionette.com oder auf den Online-Plattformen www.fashionette.com und www.brandfield.com.
Neubesetzung des Vorstands der fashionette AG und Beginn von Gesprächen über eine mögliche Zusammenarbeit, einschließlich der Evaluierung einer Zusammenführung, mit The Platform Group
Düsseldorf, 9. Februar 2023. Der Aufsichtsrat der fashionette AG (ISIN DE000A2QEFA1) ("Gesellschaft" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen "fashionette") und die derzeitigen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, Georg Hesse und Thomas Buhl, haben sich heute einvernehmlich auf ein Ausscheiden der Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2023 geeinigt. Beide haben sich bereit erklärt, der Gesellschaft für eine Übergangszeit weiterhin beratend zur Verfügung zu stehen, um eine reibungslose Übergabe der Geschäfte an den neuen Vorstand zu gewährleisten.
Die derzeitigen Vorstandsmitglieder stellen ihre Ämter zur Verfügung, um fashionette eine strategische Neuausrichtung unter neuer Führung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat heute Dr. Dominik Benner als neues Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. März 2023 bestellt. Dr. Dominik Benner ist geschäftsführender Gesellschafter und CEO der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden ("The Platform Group"), die seit Dezember 2022 die neue Großaktionärin der Gesellschaft ist, und verfügt über eine 15jährige Erfahrung im Online-Plattform-Geschäft.
Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der fashionette wird die Gesellschaft eine künftige Zusammenarbeit mit der The Platform Group prüfen. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung der fashionette um einen Plattform-Ansatz sowie die Bereiche Software-Entwicklung und Marketing. Ziel ist es, durch eine Plattformstrategie die fashionette künftig breiter im Luxus-Segment aufzustellen, die Produktzahl deutlich zu erhöhen und die Profitabilität zu steigern. Die Gesellschaft wird dabei auch Möglichkeiten einer Zusammenführung der Unternehmen evaluieren.
Nach derzeitiger Kenntnis der Gesellschaft sind weder ein Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-out) der Gesellschaft noch ein Rückzug der Gesellschaft von der Börse geplant.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang der Gespräche informieren.
Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG: Rechtsanwalt Dr. Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG hat das LG Berlin mit Beschluss vom 31. Januar 2023 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, zum gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden Minderheitsaktionäre bestellt. Der Antragsgegnerin wurde aufgetragen, bis zum 5. Mai 2023 zu den Spruchanträgen der insgesamt 172 Antragsteller Stellung zu nehmen.AGROB Immobilien AG: OLG München gibt Freigabeantrag statt
Die AGROB Immobilien AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass das Oberlandesgericht München am 19. Januar 2023 durch Beschluss entschieden hat, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. August 2022 über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RFR InvestCo 1 GmbH und der Gesellschaft erhobene Klage eines Aktionärs der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister nicht entgegensteht.
Die Eintragung des Vertrags im Handelsregister des Amtsgerichts München war bereits am 16. November 2022 erfolgt. Durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist die Eintragung nunmehr bestandskräftig. Damit besteht eine sichere Grundlage für die weitere Umsetzung des Vertrags.
Ismaning, im Januar 2023
AGROB Immobilien AG
______________
Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit der im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angebotenen Abfindung und des Ausgleichs wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 10. Februar 2023
SLM Solutions Group AG: Verlangen der Hauptaktionärin auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
Lübeck, 10. Februar 2023 – Dem Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, "SLM Solutions" oder die "Gesellschaft") ist heute das förmliche Verlangen der Nikon AM. AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der SLM Solutions auf die Nikon AM. AG durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG beschließen zu lassen.
Der Verschmelzungsvertrag wird gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG eine Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SLM Solutions als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Nikon AM. AG den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Nikon AM. AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die Nikon AM. AG hält nach eigenen Angaben 23.375.890 Aktien entsprechend rund 90,8% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Nikon AM. AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft bzw. der Nikon AM. AG ab.
SLM Solutions beabsichtigt, den verlangten Übertragungsbeschluss auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu setzen. Die Nikon AM. AG hat sich einen Widerruf ihres Übertragungsverlangens bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin vorbehalten.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen (ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen Verkaufsbeschluss, bislang kein Abschlussprüfer
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr am 16. November 2022 eingetragen (Fristende: 16. Februar 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits am 22. April 2022), Hauptversammlungstermin noch offen (?)
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt, Termin offen
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss vergleichsweise beigelegt, Eintragung am 5. Dezember 2022 (Fristende: 6. März 2023)
- Voltabox AG : Pflichtangebot erwartet
Kaufangebot für Halloren-Aktien bis 24. Februar 2023 verlängert
Mitteilung meiner Depotbank:
Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:Bieter: Magrath Holdings S.Ó r.l.
Rückkaufpreis: 4,200 EUR
Annahmefrist: 07.02.2023 - 24.02.2023
Dies ist eine Verlängerung des Angebotes. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.halloren-angebot.de
va-Q-tec AG: Frist zur Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity für va-Q-tec endet am 16. Februar 2023
- Erreichen der Mindestannahmequote von 62,5% - neben dem Eintritt weiterer Vollzugsbedingungen - Voraussetzung für Erhalt der attraktiven Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs zum 9. Dezember 2022
- Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG empfehlen Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity
- Bieterin beabsichtigt ein Delisting von va-Q-tec nach Vollzug des Übernahmeangebots zu veranlassen
- Mit EQT gewinnt va-Q-tec einen finanzstarken, unternehmerischen Partner, der die langfristige Unternehmensentwicklung unterstützt
Würzburg, 10. Februar 2023 Die va-Q-tec AG ("va-Q-tec"), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), macht seine Aktionäre auf das anstehende Fristende zur Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity für die va-Q-tec-Aktien aufmerksam.
Die Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH ("Bieterin"), eine von EQT Private Equity kontrollierte Holdinggesellschaft, zum Angebotspreis von 26,00 Euro je Aktie endet voraussichtlich am 16. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ). Im Falle des Erreichens der Mindestannahmeschwelle von 62,5% bietet das Angebot für die va-Q-tec-Aktionäre die Möglichkeit, von einer attraktiven Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der vergangenen drei Monate bis zum 9. Dezember 2022 zu profitieren [1]. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin unter anderem ein Delisting von va-Q-tec zu veranlassen. Im Zuge der erfolgreichen Übernahme gewinnt va-Q-tec mit EQT einen das weitere Wachstum fördernden sowie finanzstarken und unternehmerisch agierenden Partner, der die langfristige Unternehmensentwicklung unterstützt.
Vorstand und Aufsichtsrat von va-Q-tec unterstützen das Übernahmeangebot
Wie in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 25. Januar 2023 bekannt gegeben, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass das Angebot den Interessen und Zielsetzungen von va-Q-tec, den Aktionären von va-Q-tec wie auch den Arbeitnehmern innerhalb der va-Q-tec-Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat - ausweislich der gemeinsamen begründeten Stellungnahme - den Aktionären von va-Q-tec das Angebot anzunehmen.
Informationen zur Annahme des Angebots
Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: http://www.offer-eqt.com. Auf dieser Webseite finden Aktionäre auch eine Telefonnummer, an die sie sich für Nachfragen wenden können. Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden. Wichtig ist dabei die Frist der jeweiligen Bank im Blick zu behalten, die von der offiziellen Annahmefrist abweichen kann.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Angebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
[1] Dem Tag, an dem die Ad-hoc-Mitteilung zum voraussichtlich kurzfristigen Abschluss der Zusammenschlussvereinbarung veröffentlicht wurde.
BIOFRONTERA AG: GERICHT ERKLÄRT VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBESCHLÜSSE AUS 2021 ZUM BÖRSENGANG DER BIOFRONTERA INC. FÜR RECHTSWIDRIG
Leverkusen (06.01.2023/08:25) - Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass das Landgericht Köln am 9. Dezember 2022 festgestellt hat, dass die Zustimmungsbeschlüsse des seinerzeitigen Vorstandes und des seinerzeitigen Aufsichtsrates des Unternehmens vom 1. und 27. Oktober 2021 zu dem mit ad hoc-Mitteilung vom 2. November 2021 vom seinerzeitigen Vorstand mitgeteilten Börsengang der Biofrontera Inc. durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen, rechtswidrig sind.
Das Gericht hat festgestellt, dass die vorgeschriebene vorherige Genehmigung des Börsengangs durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen durch die Hauptversammlung rechtswidrig nicht eingeholt wurde. In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht aus: "Vorliegend hat die Beklagte [ Biofrontera AG ] bezüglich ihrer Tochtergesellschaft BINC [ Biofrontera Inc. ] einen kolossalen Kontrollverlust eingeleitet, indem mit der Billigung des Börsengangs zugelassen wurde, dass Drittinvestoren die Mehrheit in der Tochtergesellschaft unter Verzicht auf die Ausübung des Bezugsrechts der Muttergesellschaft übernehmen."
Darüber hinaus kommt das Gericht zu dem Schluss, dass "aus dem Kontrollverlust [ über die Biofrontera Inc. ] zwangsläufig erhebliche Vermögensverluste für die Beklagte [ Biofrontera AG ] und ihre Aktionäre resultieren". Das Feststellungsurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Börsengang bleibt von dem Gerichtsurteil unberührt.
Da alle an den Beschlüssen beteiligten seinerzeitigen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wurden den seinerzeitigen Vorstandsmitgliedern Herrn Prof. Dr. Lübbert und Herrn Lutter sowie den seinerzeitigen Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Dr. Granzer, Herrn Baumann, Herrn Dr. Borer, Herrn Eyring, Herrn Weber und Frau Prof. Dr. Ruhwedel Streitverkündungsschriften wegen möglicher Schadensersatzansprüche gegen diese zugestellt.
Über Biofrontera
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera hat als eines der wenigen deutschen Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) gelistet. http://www.biofrontera.com/
DSW bemängelt viel zu hohe Schranken für die Aktionärsbeteiligung
Die Aktionärsvereinigung DSW bemängelt die unzureichende Ausübungsmöglichkeit des Stimmrechts durch die Aktionäre. Die Ausübung des grundlegenden Aktionärsrechts, an Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen teilzunehmen und/oder dort seine Stimme abzugeben, sei innerhalb der EU durch lange und komplexe Bankenketten für Aktionäre schwer und kostspielig.
Der EU-Rechtsrahmen ziele eigentlich darauf ab, die Beteiligung der Aktionäre an der Unternehmenssteuerung zu erleichtern. In der Realität aber gebe es zahlreiche Probleme, durch die das Stimmrecht der Aktionäre nicht ausgeübt werden könne. Mit der seit September 2020 in Kraft getretenen zweiten Aktionärsrechterichtlinie und ihrer Durchführungsverordnung wollte der EU-Gesetzgeber diese Schranken beseitigen. So sollte die Ausübung des Stimmrechts unter anderem durch die verbesserte Übermittlung von Informationen an die Aktionäre über die Banken erleichtert werden.
Eine Studie zu der Frage, ob Aktionäre ihre Stimm- und Teilnahmerechte auf Hauptversammlungen europaweit ausüben können und ob sich die Ausübung der Aktionärsrechte verbessert habe, sei negativ ausgefallen. „Die Ergebnisse unserer Untersuchung sind katastrophal. Meist konnten Aktionäre ihre wesentlichen Rechte auf Hauptversammlungen im europäischen Ausland weder vollständig noch teilweise ausüben. Zum einen sind hohe Gebühren, die den Anlegern (von der Depotbank oder dem Broker) für die Stimmabgabe bei Hauptversammlungen in Rechnung gestellt werden (zwischen 20 und mehr als 250 EUR) ein spürbares Hindernis. Daneben wurden teure, neue HV-Servicepakete von den Banken eingeführt“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW.
Quelle: DSW-News 02/2023
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor AG: LG Berlin bestimmt WP Creutzmann zum Sachverständigen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der
First Sensor AG (als beherrschter Gesellschaft) mit der
TE-Tochtergesellschaft TE Connectivity Sensors Germany Holding AG hat
das LG Berlin mit Beschluss vom 17. Januar 2023 eine Beweiserhebung zur Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung angeordnet. Der gerichtliche Sachverständige soll in seinem Gutachten einen Fragenkatalog des Gerichts, insbesondere zur Planung und zum Kapitalisierungszinsatz, abarbeiten.
Zum Gutachter wurde WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, c/o IVA Valuation & Advisory AG, bestimmt.
Geplantes Delisting der Bank Rothschild & Co.
Der Delisting-Plan wird von Concordia mit dem fehlenden Kapitalbedarf begründet. Eine Börsennotierung sei nicht mehr erforderlich. Die langfristige Performance in privatem Besitz sei wichtiger als das kurzfristige Denken in Quartalsgewinnen an der Börse.
Auf der Hauptversammlung von Rothschild & Co am 25. Mai 2023 soll eine Dividende von EUR 1,40 beschlossen werden. Bei Durchführung des Delisting-Angebots von Concordia soll darüber hinaus eine Sonderausschüttung von EUR 8,- je Aktie erfolgen.
AG ehem. Bürstenfabrik Emil Kränzlein, Actiengesellschaft von 1896 i.A.: Erledigung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
Wir teilen mit, dass die seit Oktober 2021 anhängige Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Engels Consulting & Investment GmbH, Königsbronn, gegen die Beschlüsse unserer Hauptversammlung vom 23.09.2021 (Az. 1 HK O 73/21) im gestrigen Termin auf Anraten des LG Erfurt von der Klägerin für erledigt erklärt wurde. Die mutmaßlich der Gruppe um Wolfgang Wilhelm Reich, Heidenheim/Brenz, zuzurechnende Firma, die im Termin gesetzlich von ihrem Geschäftsführer Georg Engels und anwaltlich von RA und Steuerberater Wolfgang Erhard Reich, Kanzlei Siegle & Kollegen, Heidenheim/Brenz, vertreten wurde, übernimmt sämtliche Verfahrenskosten. Die Klägerin war nicht in der Lage, ihre Aktionärseigenschaft nachzuweisen. Die Beklagte wurde durch RA Fred Simnacher, München, vertreten.
Seit wenigen Wochen firmiert die Gesellschaft nicht mehr unter „Hench-Thermoplast“, sondern wieder unter einem an ihre historischen Wurzeln anknüpfenden Namen und hat ihren Sitz nach Aalen verlegt.
Aalen, 09.02.2023
Volker Deibert
Notliquidator
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG geht vor dem OLG Dresden weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG hatte das LG Leipzig mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_14.htmlInsgesamt 15 (von 19) Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Beschwerden eingelegt. Das LG Leipzig hat den Beschwerden mit Beschluss vom 26. Januar 2023 nicht abgeholfen und diese dem OLG Dresden als dem zuständigen Beschwerdegericht vorgelegt.