Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Dienstag, 14. Juni 2022
Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ERWE Immobilien AG angekündigt
gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Elbstein AG
Brook 1, 20457 Hamburg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 107610
Zielgesellschaft:
ERWE Immobilien AG
Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113320
Aktien der ERWE Immobilien AG:
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A1X3WX6
Angaben der Bieterin:
Am 8. Juni 2022 hat die Elbstein AG ("Bieterin") durch die Eintragung der Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der Zielgesellschaft von EUR 18.219.214,00 um EUR 6.343.708,00 auf EUR 24.562.922,00 ("Neues Grundkapital") im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung hält die Bieterin unmittelbar 8.193.794 Aktien der Zielgesellschaft, was 33,36 % des Neuen Grundkapitals und der Stimmrechte an der Zielgesellschaft entspricht. Darüber hinaus sind der Bieterin 101.000 Aktien der HCK Wohnimmobilien GmbH gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Die Bieterin hält ca. 94,4 % der Anteile an der HCK Wohnimmobilien GmbH, weswegen diese als Tochterunternehmen der Bieterin im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG qualifiziert. Die Bieterin hielt und hält somit insgesamt nach Durchführung der Kapitalerhöhung mittelbar und unmittelbar 8.294.794 Aktien der Zielgesellschaft, was ca. 33,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft entspricht.
Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus halten die Bieterin und die HCK Wohnimmobilien GmbH keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung und gleichzeitig der Verpflichtung der HCK Wohnimmobilien GmbH gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Börsengesetz zu unterbreiten.
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot werden zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse www.Elbstein.com veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.
Hamburg, 10. Juni 2022
Elbstein AG
Gegenantrag der VzfK zu der geplanten Verschmelzung der MyHammer AG
Zu der auf der am 23. Juni 2022 stattfindenden Hauptversammlung der MyHammer AG zur Abstimmung anstehenden Verschmelzung auf die Instapro II AG hat die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. einen Gegenantrag angekündigt. Diese sieht entgegen der bisherigen Beschlussvorlage auch die Möglichkeit einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre vor:
"Für die Hauptversammlung kündige ich für die Hauptversammlung den folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4 – Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG an:
- Die Instapro II AG bietet jedem Aktionär, der Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 22,76 Euro je Stückaktie an.
- Die Instapro II AG leistet an diejenigen Aktionäre, die keinen Widerspruch zur Niederschrift erklären, eine bare Zuzahlung für jede MyHammer Holding AG-Aktie in Höhe von 2,51 Euro.
Angesichts der Komplexität der aufgeworfenen Bewertungsfragen und der hier bestehenden Arbeitsbelastung aus anderen Verfahren konnte ein sachgerechter Antrag nicht fristgerecht zur Bekanntmachung eingereicht werden. Dennoch stimmen wir zur Vorbereitung und verwaltungstechnischen Vereinfachung der Hauptversammlung einer Veröffentlichung auf der Homepage zu.
Mit Interesse sehen wir einer Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen."
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: OLG Düsseldorf verwirft Beschwerde der Deutschen Bank gegen den Beweisbeschluss des LG Köln
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG hatte das LG Köln angekündigt, die Tragfähigkeit des von dem Wirtschaftsprüferverein Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) veröffentlichten Standards zur Unternehmensbewertung IDW S 1 von einem Hochschullehrer der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Unternehmensbewertungslehre überprüfen zu lassen, und anschließend mit Beweisbeschluss vom 13. April 2021 Herrn Prof. Dr. Andreas Schüler zum Sachverständigen bestimmt.
Der dagegen von der Antragsgegnerin, der Deutschen Bank AG, eingelegten Beschwerde hat das Landgericht mit Beschluss vom 28. September 2021 nicht abgeholfen. Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerde nunmehr mit Beschluss vom 25. Mai 2022 kostenpflichtig als unzulässig verworfen.
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)
Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln
Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding: Verhandlungstermin am 7. November 2022
In dem Spruchverfahren zu dem Ende 2012 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige WP/StB Ulrich Frizlen, c/o Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ende 2019 sein Gutachten vorgelegt. Nach Aufhebung der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen hat das LG Mannheim nunmehr einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 7. November 2022, 10 Uhr, angesetzt (zu dem auch eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung ermöglicht werden soll). Bei diesem Termin soll der Sachverständige Frizlen zur Erläuterung seines Gutachten angehört werden. Ansonsten will das Gericht den Beteiligten noch einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Continentale Holding Aktiengesellschaft (früher: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft)
gemeinsamer Vertreter: RA Fleck, c/o Rechtsanwälte Müller, Kornblum und Teichmann, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Daniel Wilm)
Samstag, 11. Juni 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft: Anhörung der sachverständigen Prüfer am 30. November 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem
Squeeze-out bei der Schuler Aktiengesellschaft, einem führenden Pressen- und Werkzeughersteller für die metallverarbeitende Industrie, hat das LG Stuttgart
nach einer krankheitsbedingten Verschiebung nunmehr Termin zur Anhörung der
sachverständige Prüfer (von der Mazars
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) auf Mittwoch, den 30. November 2022, 10:30 Uhr, angesetzt.
Die zum Andritz-Konzern gehörende Antragsgegnerin Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten.
LG Stuttgart, Az. 40 O 64/20 KfHSpruchG
Rolle u.a. ./. Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH
(bisher: Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH)
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München
InterCard AG Informationssysteme: Aktionärsstruktur
03.06.2022 / 13:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Wir wurden darüber informiert, dass der Aktienbestand unseres Aktionärs Dr.
Cornelius Boersch den Anteil von 25 % an der InterCard AG Informationssysteme
überschritten hat.
Freitag, 10. Juni 2022
IMMOFINANZ AG: Keine Unterstützung von CPIPG für eine Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2021
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
09.06.2022 / 13:06 CET/CEST
Die IMMOFINANZ AG wurde heute von ihrem Hauptaktionär CPI Property Group S.A. (CPIPG) informiert, dass CPIPG beschlossen hat, einen Vorschlag an die kommende ordentliche Hauptversammlung der IMMOFINANZ zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2021 nicht zu unterstützen. CPIPG empfiehlt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der IMMOFINANZ Beschlussanträge vorzuschlagen, wonach der für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesene Bilanzgewinn zur Gänze auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Die CPIPG hält einen Anteil von rund 77 % an der IMMOFINANZ. Die ordentliche Hauptversammlung am 12. Juli 2022 wird gemäß COVID-19-GesG und COVID-19-GesV, jeweils idgF, als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.
Hercules BidCo GmbH: Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die Deutsche EuroShop AG beginnt
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin
- Annahmefrist läuft vom 9. Juni 2022 bis zum 7. Juli 2022
- Gesamtwert für Aktionäre in Höhe von EUR 22,50 pro Aktie entspricht einem substanziellen Aufschlag von 44,0 Prozent auf den unbeeinflussten Aktienkurs der Deutsche EuroShop von 15,63 Euro je Aktie zum Börsenschluss am 20. Mai 2022
- Übernahmeangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop zuzüglich einer Aktie und anderen üblichen Angebotsbedingungen
9. Juni 2022 – London & Hamburg – Ein Konsortium aus von
Oaktree Capital Management, L.P. verwalteten und beratenen privaten
Investmentfonds und der CURA Vermögensverwaltung, dem Family Office der
Familie Otto und Muttergesellschaft der ECE Group, hat heute über die
Hercules BidCo GmbH, die mittelbar von dem Konsortium kontrolliert wird,
die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot für alle Stückaktien der Deutsche EuroShop AG
(ISIN: DE 000 748 020 4, WKN 748020) veröffentlicht, nachdem die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage freigegeben hat.
Start der Annahmefrist
Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 7. Juli 2022 um 24:00 Uhr (MEZ). Innerhalb dieses Zeitraums haben die Aktionäre der Deutsche EuroShop die Möglichkeit, das Angebot zu akzeptieren und ihre Aktien einzuliefern. Der Angebotspreis beträgt 21,50 Euro je Aktie der Deutsche EuroShop in bar. Darüber hinaus erhalten die Aktionäre der Deutsche EuroShop, die das Angebot annehmen, entweder als zusätzliche Zahlung der Bieterin oder als Dividendenzahlung der Deutsche EuroShop den Betrag der für das Geschäftsjahr 2021 zu zahlenden Dividende in Höhe von voraussichtlich EUR 1,00 je Aktie der Deutsche EuroShop. Daraus ergibt sich ein Gesamtangebotswert von EUR 22,50 je Aktie, was einen deutlichen Aufschlag von 44,0 Prozent auf den Schlusskurs von EUR 15,63 je Aktie zum Börsenschluss am 20. Mai 2022 darstellt.
Die relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage festgelegt. Um ihre Aktien einzuliefern, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.
Aktionäre sollten sich bei ihrer jeweiligen depotführenden Bank nach etwaigen relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise von der depotführenden Bank festgelegt werden und Maßnahmen vor dem 7. Juli 2022 erfordern. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop zuzüglich einer Aktie. Dies beinhaltet die vom kontrollierenden Gesellschafter der CURA Vermögensverwaltung, Alexander Otto, sowie von ihm kontrollierten Unternehmen, einschließlich der CURA Vermögensverwaltung, gehaltene Aktien, welche insgesamt circa 20 Prozent des Grundkapitals der Deutsche EuroShop halten. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt weiterer üblicher Bedingungen, einschließlich des Erhalts der behördlichen Genehmigungen.
Begründung und Details der Transaktion
Wie am 23. Mai 2022 angekündigt, ist das Angebot des Konsortiums eine strategische Investition in die Deutsche EuroShop. Durch das Angebot gewinnt die Deutsche EuroShop mit dem Konsortium einen starken und zuverlässigen Partner, der das Geschäft ebenfalls versteht und seine Expertise einbringt, um das Unternehmen dabei zu unterstützen, auf die Herausforderungen und Chancen des anhaltenden Strukturwandels im Einzelhandel zu reagieren.
Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop, den Aktionären der Deutsche EuroShop die Annahme des Angebots zu empfehlen. Das Konsortium beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche EuroShop abzuschließen oder die Gesellschaft nach Vollzug des Angebots von der Börse zu nehmen.
Angebotsunterlage
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen
englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum öffentlichen
Übernahmeangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.hercules-offer.com. Ausdrucke
der Angebotsunterlage sind auch kostenlos bei Deutsche Bank AG, TAS,
Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland, zu
erhalten (Anfragen bitte per Fax an +49 69 910 38794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com).
Angebotsunterlage für Aktien der Deutschen EuroShop AG veröffentlicht
Die Hercules BidCo GmbH hat den Aktionären der Deutsche EuroShop AG wie angekündigt (https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/05/oaktree-und-cura-kundigen-freiwilliges.html) ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 22,50 je Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 9. Juni 2022 bis zum 7. Juli 2022.
Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/deutsche_euroshop_ag.html
Mittwoch, 8. Juni 2022
Geplante Änderungen des Spruchverfahrens durch den Referentenentwurf zur EU-Umwandlungsrichtlinie
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen EU-Umwandlungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) regelt die grenzüberschreitende Spaltung von Kapitalgesellschaften zur Neugründung und der grenzüberschreitende Formwechsel (in Form der Sitzverlegung). Darüber hinaus werden die bereits bestehenden Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung geändert.
Das geplante Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie enthält
daneben Neuregelungen, mit denen das Spruchverfahren nach dem SpruchG (Spruchverfahrensgesetz
vom 12. Juni 2003) beschleunigt werden soll, ohne nach Ministeriumsangaben die
Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschneiden. Die bei einer Evaluation
aufgedeckten Vereinfachungspotentiale sollen mit den vorgeschlagenen Änderungen
gehoben werden. Daneben erfordern die in Umsetzung der Richtlinienbestimmungen
vorzunehmenden materiell-rechtlichen Änderungen im Umwandlungsgesetz
verfahrensrechtliche Folgeänderungen, für die der Referentenentwurf Änderungen
des Spruchverfahrensgesetzes vorsieht. Hinzu kommen Änderung, die mit den Vorgaben
der Richtlinie nicht unmittelbar etwas zu tun haben, wie etwa eine vorgesehene anwaltliche
Vertretung in Spruchverfahren, die Möglichkeit eines Mehrheitsvergleichs und
die Abschaffung des Nichtabhilfebeschlusses im Spruchverfahren.
Der Anwendungsbereich von Spruchverfahren wird ausgeweitet. So
normiert der Referentenentwurf zum Schutz der Minderheitsgesellschafter ein
Austrittsrecht gegen Barabfindung und einen Anspruch auf Verbesserung des
Umtauschverhältnisses bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung und Spaltung.
Die bislang bestehende Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern
übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung wird
beendet, indem das Spruchverfahren künftig beiden Gruppen von
Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung steht.
Eine wichtige Änderung bei der zu erbringenden Gegenleistung
ist, dass bei Verschmelzungen unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien als Abfindung bei einem unangemessenen
Umtauschverhältnis die Pflicht zur Barleistung durch die Gewährung von Anteilen
ersetzt werden kann. Laut BMJ schone dies die Liquidität und erleichtere
Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen.
Prozessual die größte Änderung dürfte die in dem neuen § 5a
SpruchG vorgesehene anwaltliche Vertretung in Spruchverfahren sein: „Vor den
Landgerichten, den Oberlandesgerichten und einem Obersten Landesgericht müssen
sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem
Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem
Bundesgerichtshof zugelassenen
Rechtsanwalt vertreten lassen. Satz 1 ist auf den gemeinsamen Vertreter nicht
anzuwenden.“
Mit dem neuen § 11a SpruchG soll die Möglichkeit eines (von
der Rechtsprechung bislang abgelehnten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2015/01/olg-dusseldorf-mehrheitsvergleich-im.html) Mehrheitsvergleichs eingeführt werden.
Eine entsprechende vergleichsweise Regelung soll vom Gericht bei seiner
Schätzung berücksichtigt werden können: „Einigen sich der Antragsgegner, die
gemeinsamen Vertreter und solche Antragsteller, die gemeinsam mindestens 90
Prozent des Grund- oder Stammkapitals sämtlicher Antragsteller halten, auf eine
bestimmte Kompensation, so kann das Gericht deren Höhe im Rahmen seiner
Schätzung berücksichtigen.“
Durch eine Neufassung des § 12 Abs. 1 SpruchG soll
offenkundig das bislang in der Praxis nur zur Verfahrensverlängerung beitragende
Abhilfeverfahren bei der Beschwerdeeinlegung abgeschafft werden. So sieht der Referentenentwurf vor, dass §
68 Abs. 1 FamFG (der einen Nichtabhilfebeschluss des Gerichts vorsieht) nicht
anzuwenden ist.
Dienstag, 7. Juni 2022
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Beweisbeschluss zum Beta-Faktor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Welches Beta ergibt sich auf der Grundlage der Peer Group des Sachverständigen, wenn, ausgehend vom Bewertungsstichtag, ein Intervall von 5 Jahren und monatlicher Betrachtung zugrunde gelegt wird?
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l. angekündigt
- alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
- Aves One AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH)
- Deutsche EuroShop AG: Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 6. April 2022 (Fristende 6. Juli 2022)
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer
- Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
- KTM AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 16. Februar 2022
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Hauptversammlung am 23. Juni 2022
- Schaltbau Holding AG:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3.
Februar 2022 (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung (und damit Wirksamkeit) am 31. Mai 2022 bei der übernehmenden Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out-Verlangen der Verallia Packaging S.A.S.
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
Montag, 6. Juni 2022
Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Kronberg im Taunus
(vormals: Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus)
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, hat am 8. April 2022 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, ("Minderheitsaktionäre") auf den Hauptaktionär, die SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus (vormals: Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus), gegen Gewährung einer von der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus (vormals: Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus), zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen ("Übertragungsbeschluss"). Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, als übertragender Rechtsträger und die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus (jetzt: SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus), als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 14. Februar 2022 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus (jetzt: SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Kronberg im Taunus), überträgt.
Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Juni 2022
Samstag, 4. Juni 2022
Knünz GmbH: Delisting-Angebot an die Aktionäre der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft erfolgreich abgeschlossen
- 96.167 Aktien wurden in das Delisting-Angebot eingeliefert
- Knünz-Gruppe hält nun 49,1 Prozent der UIAG-Aktien
- Letzter Handelstag der UIAG-Aktien: 19. August 2022
Die Knünz GmbH ("Bieterin") hat am 21. März 2022 bekannt gegeben, den Aktionären der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft ("UIAG") ein Angebot zur Beendigung der Handelszulassung der UIAG-Aktien (ISIN AT0000816301) zu stellen. Die Bieterin und die mit ihr im Rahmen dieses Delisting-Angebots gemeinsam vorgehenden Rechtsträger haben vor Beginn der Angebotsfrist 5.543.900 Stück UIAG-Aktien gehalten. Das Delisting-Angebot war auf den Erwerb aller UIAG-Aktien gerichtet, die nicht von der Knünz GmbH oder von mit ihr im Rahmen des Delisting-Angebots gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern gehalten wurden oder sich im Eigentum von Aktionären befanden, die auf eine Einlieferung von Aktien verzichtet haben. Somit war das Delisting-Angebot effektiv auf den Erwerb von 197.936 Aktien gerichtet.
Der Angebotspreis betrug EUR 29,41 cum Dividende 2021/22 je UIAG-Aktie. Die Angebotsunterlage wurde am 29. April 2022 gemäß § 11 Abs 1a ÜbG veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebotes begann am 29. April 2022 und endete am 27. Mai 2022 (17:00 Uhr - Ortszeit Wien) ("Annahmefrist").
Ergebnis des Delisting-Angebots
Bis zum Ende der Annahmefrist sind bei der Erste Group Bank AG als Annahme- und Zahlstelle insgesamt 96.167 Aktien der UIAG zum Verkauf eingereicht worden; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der UIAG von rund 1,51 Prozent.
Nach Übertragung der in das Delisting-Angebot eingelieferten UIAG-Aktien werden die Bieterin sowie die Knünz Invest Beteiligungs GmbH als 100-prozentiger Tochtergesellschaft der Bieterin ("Knünz-Gruppe") über 3.127.021 Aktien der UIAG verfügen; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der UIAG von rund 49,1 Prozent.
Auszahlung des Angebotspreises an die Aktionäre der UIAG
Der Angebotspreis von EUR 29,41 cum Dividende 2021/22 je Aktie wird den Aktionären, die das Angebot fristgerecht angenommen haben, spätestens am 13. Juni 2022 durch die Erste Group Bank AG als Annahme- und Zahlstelle Zug-um-Zug gegen Übertragung der Aktien ausbezahlt.
Letzter Handelstag der UIAG-Aktien
Gemäß dem Beschluss der Wiener Börse AG vom 11. Mai 2022 wird die UIAG-Aktie letztmalig am 19. August 2022 an der Wiener Börse gehandelt werden.
Freitag, 3. Juni 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mercurius AG: Verhandlungstermin am 29. September 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mercurius AG hat das Landgericht Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 29. September 2022, 11.15 Uhr, angesetzt. Zur Vorbereitung des Termins und eines Vergleichsvorschlags des Gerichts soll der sachverständige Prüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft A&M GmbH, WP Dr. Tim Laas, bis zum 2. August 2022 eine Bewertung der Gesellschaft auf Basis des Net Asset Values auf den Zeitpunkt 22. Dezember 2020 vornehmen.
Gemäß dem auf der Hauptversammlung am 22. Dezember 2020 gefassten Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mercurius AG eine von der C.A.B. GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 10,70.
Jaeckel, J. u.a. ./. C.A.B. GmbH
30 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 60311 Frankfurt am Main
Donnerstag, 2. Juni 2022
CPI Property Group S.A. hält nunmehr 76,87 % an der IMMOFINANZ AG
Ergänzende Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zum nachgebesserten CPIPG-Übernahmeangebot:
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der SinnerSchrader Aktiengesellschaft wirksam
Die bei der früheren SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 23. Mai 2022 eingetragene Verschmelzung ist nunmehr auch am 31. Mai 2022 bei der übernehmenden Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft eingetragen worden. Diese hat gleichzeitig die Firmierung SinnerSchrader Aktiengesellschaft übernommen.
Mit der nunmehrigen Eintragung der Verschmelzung sind die Aktien der Minderheitsaktionäre der früheren SinnerSchrader Aktiengesellschaft per Gesetz übergegangen. Die Angemessenheit der dafür angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Mittwoch, 1. Juni 2022
Interview mit WP Andreas Creutzmann, Auswirkungen der aktuellen Krisen auf die Unternehmensbewertung
https://der-betrieb.de/meldungen/auswirkungen-der-aktuellen-krisen-auf-die-unternehmensbewertung/
Dienstag, 31. Mai 2022
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
- Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag 2020 angekündigt, Squeeze-out?, aber Intransparenz
- ADM Hamburg Aktiengesellschaft: Streubesitz < 5 %
- AGROB Immobilien AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %
- Aves One AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting, geringer Streubesitz
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting-Übernahmeangebot
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, geringer Streubesitz
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz
- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz
- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz
- McKesson Europe AG (ehemals Celesio AG): BuG, geringer Streubesitz
- MediClin AG: geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz
- Rocket Internet SE: Delisting
- secunet Security Networks AG
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
- Uniper SE: BuG ab 2022?, ggf. Squeeze-out, Problem aber Russlandgeschäft
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Odeon Film AG: Verhandlungstermin am 24. November 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Odeon Film AG, München, hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 24. November 2022, 10:30 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin sollen die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Suerbaum und Herr WP Martin Laumayer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, angehört werde.
Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Filmproduktionsfirma Odeon Film AG am 29. Juni 2021 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LEONINE Licensing AG beschlossen. Diese gehört zur LEONINE-Gruppe, deren Mehrheitsgesellschafter die Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR) ist. Nach dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Odeon-Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 je Stückaktie.
LG München I, Az. 5 HK O 12034/21
Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte BAYER KRAUSS HUEBER Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, 80807 München
asknet Solutions AG beschließt Delisting der Aktie
Karlsruhe, 30. Mai 2022 – Der Vorstand der asknet Solutions AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der asknet Solutions AG (Ticker: ASKN; ISIN: DE000A2E3707) in das Freiverkehrssegment Basic Board an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 AGB der Deutschen Börse AG zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird daher heute, am 30. Mai 2022, ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden. Die Kündigung bzw. das Delisting soll zum 31. August 2022 erfolgen.
Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Insbesondere vor dem Hintergrund deutlich erhöhter Folgepflichten der Marktmissbrauchsverordnung auch für Emittenten im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse sind die damit verbundenen Kosten beträchtlich. Mit dem Rückzug ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
CONSUS Real Estate AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG und Wertberichtigung im Jahresabschluss 2021
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1
Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Berlin, 16. Mai 2022 - Der Vorstand der Consus Real Estate AG
("Gesellschaft") teilt mit, dass nach pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen
ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust eingetreten ist, der dazu führt,
dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der Gesellschaft auf weniger
als die Hälfte des Grundkapitals beläuft.
Der Vorstand der Gesellschaft wurde heute darüber informiert, dass auf
Grundlage einer indikativen Beteiligungsbewertung der Gesellschaft, die
derzeit im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum
31.12.2021 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
durchgeführt wird, überwiegend wahrscheinlich Abschreibungen auf
Beteiligungen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen vorgenommen werden
müssen. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen wäre das Eigenkapital der
Gesellschaft zum 31.12.2021 aufgrund der Abschreibungen und der sich daraus
ergebenen Verlustübernahmen auf Basis bestehender Ergebnisabführungsverträge
negativ. Hintergrund des Abschreibungsbedarfs sind gestiegene Baukosten und
eine deutliche Reduzierung des erwarteten Projektentwicklungsvolumens.
Ein Verlust in dem erwarteten Umfang löst nach § 92 Abs. 1 AktG die
gesetzliche Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung aus. Die
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung wird einschließlich
der Tagesordnung form- und fristgerecht veröffentlicht werden. In der
Hauptversammlung wird der Vorstand den Verlust des Grundkapitals anzeigen
und die Lage der Gesellschaft erörtern.
Berlin, 17. Mai 2022
CONSUS Real Estate AG: Niederlegung Vorstand Dr. Bernd Schade und Bestellung Sven-Christian Frank
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft strebt an, kurzfristig über die Nachfolge zu beschließen und Herrn Sven-Christian Frank mit Wirkung zum 7. Juni 2022 zum Vorstand der Gesellschaft zu bestellen. Nach seiner Bestellung wird sich der neue Vorstand der Gesellschaft umgehend mit der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft befassen, um eine Hauptversammlung zur Anzeige des hälftigen Verlusts des Grundkapitals einzuberufen.
Berlin, 30. Mai 2022 / 21:28 CEST
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Custodia Holding AG ohne Erhöhung abgeschlossen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Custodia Holding AG (Verschmelzung auf die Blitz 10-439 SE, umgehend umfirmiert in Custodia Holding SE) hatte das LG München I mit Beschluss vom 29. April 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat nunmehr das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 18. Mai 2022 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Erhöhung abgeschlossen. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin hin müssen die beschwerdeführenden Antragsteller ihre außergerichtlichen Kosten für die I. Instanz selber tragen.Es dürfte sich dabei um die erste Spruchverfahrensentscheidung des nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständigen wiedererrichteten Bayerische Obersten Landesgerichts handeln.
Scheunert u.a. ./. Custodia Holding SE
82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Custodia Holding SE:
Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München
Montag, 30. Mai 2022
Atlantic BidCo GmbH: Atlantic BidCo sichert sich 75 % der Stimmrechte und wird Mehrheitsaktionär der Aareal Bank
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Frankfurt, 30. Mai 2022 – Im Rahmen ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Aareal Bank AG („Aareal Bank") hat die Atlantic BidCo GmbH (die „Bieterin“), eine nicht kontrollierte Gesellschaft, an der jeweils von Advent International Corporation („Advent“) und Centerbridge Partners, L.P. („Centerbridge“) verwaltete und beratene Fonds sowie CPP Investment Board Europe S.àr.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board („CPP Investments") und andere Co-Investoren mittelbar beteiligt sind, die Mindestannahmeschwelle überschritten und sich nach Ablauf der ersten Annahmefrist insgesamt 74,62 % der Aktien der Aareal Bank gesichert. Mit dem Vollzug der Transaktion wird die Bieterin damit Mehrheitsaktionärin der Aareal Bank.
Aktionäre der Aareal Bank, die das Angebot noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist für 33 Euro in bar je Aktie andienen. Die weitere Annahmefrist beginnt am 31. Mai 2022 und endet am 13. Juni 2022 um Mitternacht (MESZ).
Nach Ablauf der weiteren Annahmefrist wird die Bieterin die endgültige Anzahl der angedienten Aktien im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots veröffentlichen. Das Ergebnis wird auch auf der Transaktionswebsite (https://atlantic-offer.com) veröffentlicht.
Der Vollzug der Transaktion wird vorbehaltlich der regulatorischen Verfahren für das vierte Quartal 2022 oder das erste Quartal 2023 erwartet. Wie in der am 26. April 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage näher ausgeführt, steht das Angebot unter Vorbehalt der Genehmigung von Bankenaufsichtsbehörden und, soweit erforderlich, Kartellbehörden.